Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis„… Arbeitslose müssen während einer Weiterbildung nicht jedes Stellenangebot annehmen. Deshalb müssen sie auch nicht schnell erreichbar sein, wie am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Danach darf die Bundesagentur für Arbeit einem Arbeitslosen, der die Arbeitsagentur nicht über einen Umzug informierte, nicht die Leistungen wie das Arbeitslosengeld streichen. (…) Zur Begründung verwies es zunächst auf den Zweck der gesetzlichen Erreichbarkeitsregel. Diese solle sicherstellen, dass Arbeitslose ein Jobangebot oder auch eine Weiterbildung zeitnah antreten können. Während einer Weiterbildung sei dies von Arbeitslosen aber nicht zu fordern. „Man will doch, dass die Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen wird“, erklärten die Richter. In diese Richtung weise auch die Entstehung des heutigen „Arbeitslosengelds bei beruflicher Weiterbildung“. Es habe 2005 das bis dahin während einer Weiterbildung gezahlte Unterhaltsgeld abgelöst, für das eine sofortige Erreichbarkeit nicht gefordert war. Mit der Änderung habe der Gesetzgeber die Verwaltung vereinfachen wollen, weil seitdem der Wechsel in eine andere Leistung entfällt. Laut Gesetzesbegründung habe dies aber ausdrücklich nicht zu Nachteilen für betroffene Arbeitslose führen sollen. Aktenzeichen: B 11 AL 4/19 R“ Meldung vom 10. Dezember 2019 beim Spiegel online weiterlesen »

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis

Bundessozialgericht: Arbeitslose müssen während einer Weiterbildungsmaßnahme nicht permanent für ihre Arbeitsagentur erreichbar sein
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Kostet Zeitarbeit die Stadtverwaltung Wuppertal Millionen? Friedrich Engels würde das gar nicht gefallen!
"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"1.840 Euro brutto verdienten die Zeitarbeiter*innen im letzten Jahr in Wuppertal. Als Helfer*in war das Gehalt nochmal um 161 Euro niedriger und betrug 1.679 Euro für eine Vollzeit-Kraft im Monat. Das enorm niedrige Gehalt führte bei der Stadt Wuppertal zu massiven Einnahme-Verlusten. Faire Arbeit e.V. kommt geschätzt auf mehrere Millionen Euro in den letzten vier Jahren. Hierzu und zu weiteren Zahlen hat der gemeinnützige Verein den Bericht „Zeitarbeit in Wuppertal 2018 – und seine finanziellen Folgen“ verfasst. Demnach sind die Wuppertaler Zeitarbeiter*innen gut ausgebildet: 60 Prozent verfügte über eine abgeschlossen Berufsausbildung oder ein Studium. Trotzdem musste die Mehrheit einfache Helfer-Tätigkeiten verrichten (65 Prozent). Viele Fachkräfte müssen also unter-qualifizierte Arbeiten ausführen. So viel zum Thema Fachkräfte-Mangel. (…) Das Jobcenter Wuppertal sieht sich als  Kooperationspartner der Zeitarbeitsbranche. Die Stadtverwaltung Wuppertal setzt bei sich Zeitarbeiter*innen punktuell ein. Vor dem Hintergrund der gezahlten Gehälter und der enormen Einnahme-Verluste findet der Verein dies vollkommen unverständlich. Stattdessen wäre der richtige Weg die Zeitarbeit in Wuppertal möglichst einzudämmen, etwa durch den Verzicht in der Stadtverwaltung und allen stadteigenen Betrieben. Um die Zeitarbeitsbranche an den „Kosten“ zu beteiligen, könnte zumindest diskutiert und geprüft werden, inwieweit eine Erhöhung des Gewerbesteuer-Satzes (nur) für die Zeitarbeitsbranche möglich ist, so Faire Arbeit e.V…“ Pressemitteilung vom 11. Dezember 2019 – die aufgezeigten finanziellen Folgen dürften letztendlich jede Großstadt in Deutschland in ähnlicher oder größerer Größenordnung betreffen… Siehe dazu den Bericht samt der darin unterbreiteten (nachahmenswerten!) Vorschläge weiterlesen »

"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"

Kostet Zeitarbeit die Stadtverwaltung Wuppertal Millionen? Friedrich Engels würde das gar nicht gefallen!
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Schärfere Regeln für Asylbewerber verhindern„Hier eine taufrische Entscheidungen vom LSG Nds zur vermutlichen Verfassungswidrigkeit der Kürzungen nach § 1a AsylbLG:  a. Verfassungskonformität der Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG: „Grundlegende verfassungsrechtliche Zweifel an allen Kürzungstatbeständen der des § 1a AsylbLG, im Hinblick auf die Entscheidung des BVerfG vom 5.11.2019 – 1 BvL 7/16, insbesondere um einzureisen iSd § 1a AsylbLG.  Daher PKH und unmissverständliche Ankündigung eines positiven ER-Beschlusses. Zitat: „Im vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kommt insoweit auch eine gerichtliche Entscheidung aufgrund einer Folgenabwägung in Betracht (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 -1 BvR 569105 -juris), weil der Senat zum gegenwärtigen Stand nicht über hinreichende Erkenntnismitte/ verfügt, die Rechtswirksamkeit des Konzepts der Anspruchseinschränkungen nach § la AsylbLG und damit deren Verhältnismäßigkeit beurteilen zu können“. (LSG NdB L 8 AY 36/19 ER). Urteil bei Harald Thomé und b. Kürzung der Regelbedarfe nach dem AsylbLG in Gemeinschaftsunterkünften. Seit dem 01.10.2019 erhalten im Rahmen des „Hau-Ab-Gesetzes II“  alleinstehende Bezieher*innen von Leistungen nach dem AsylbLG in Gemeinschaftsunterkünften nur die die Regelbedarfsstufe 2 (für Paare) und nicht mehr die Regelbedarfsstufe 1. Bisher gab es zu diesem Thema einen Beschluss des Sozialgerichts Landshut, mit dem die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen entsprechenden Änderungsbescheid angeordnet wurde. In  Beschluss vom 03.12.2019 – Aktz. S 9 AY 4605/19 ER hat sich die 9. Kammer des Sozialgerichts Freiburg der Rechtsauffassung des Sozialgerichts Landshuts angeschlossen. Beschluss bei Harald Thomé “ Aus dem Thomé Newsletter 44/2019 vom 09.12.2019 weiterlesen »

Schärfere Regeln für Asylbewerber verhindern

Aktuelle Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Kürzungen nach § 1a AsylbLG/ Regelbedarfe in Unterkünften
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Existenzminimum nach Luxemburger Art – Der EuGH zu der Möglichkeit von Sanktionen bei existenzsichernden Leistungen im Flüchtlingssozialrecht
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„Leistungen zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Lebensstandards sind unantastbar. Das hat die große Kammer des EuGH in der Rs Haqbin (C-233/18) am 12. November 2019 für das Flüchtlingssozialrecht entschieden. § 1a des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) wird den Anforderungen des EuGH nicht gerecht, und das BVerfG könnte am Ende den Kürzeren ziehen, wenn es die Rechtsprechung des EuGH nicht berücksichtigt und die Sozialgerichtsbarkeit in Sachen Sanktionssystem stattdessen Rat in Luxemburg sucht. Die Entscheidung kam nur eine Woche, nachdem das BVerfG mit langen, aber kaum überzeugenden Ausführungen (…) versucht hat, zu plausibilisieren, warum ein Entzug existenzsichernder Leistungen (ein Minimum unter Minimum) möglich ist – ja sogar Leistungskürzungen bis zu 100 Prozent nicht auszuschließen sind. Der EuGH hingegen hat deutlich konstatiert, dass Leistungen, die einen menschenwürdigen Lebensstandard (also ein menschenwürdiges Existenzminimum) sicherstellen, nicht verhandelbar sind und unter keinen Umständen sanktioniert und mithin eingeschränkt oder entzogen werden dürfen. Die Mitgliedstaaten müssen dauerhaft und ohne, auch nur zeitweilige, Unterbrechung einen menschenwürdigen Lebensstandard gewährleisten. (…) Eine Sanktion ist nach Maßgabe dieser Grundsätze nur zulässig, wenn die zuständigen Behörden „unter allen Umständen dafür sorgen“, dass diese „im Hinblick auf die besondere Situation des Antragstellers und auf sämtliche Umstände des Einzelfalles mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Einklang steht und die Würde des Antragstellers nicht verletzt.“ (Ziff. 51). Dies gelte auch für Entzug oder Einschränkung von Geldleistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs. Das heißt: Sanktionen, die materielle Leistungen tangieren und dazu führen, dass ein menschenwürdiger Lebensstandard nicht mehr gewährleistet werden kann, sind auf keinen Fall zulässig. (…) Er wiederholt, dass materielle Leistungen so bemessen und bestimmt sein müssen, dass dadurch stets und in jedem Fall ein menschenwürdiger Lebensstandard gewährleistet wird…“ Beitrag von Ibrahim Kanalan vom 4. Dezember 2019 beim Verfassungsblog – und unsere Anmerkung dazu weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld

Existenzminimum nach Luxemburger Art – Der EuGH zu der Möglichkeit von Sanktionen bei existenzsichernden Leistungen im Flüchtlingssozialrecht
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Keine Zwangsräumung!„… Hartz IV und Zwangsräumungen hängen eng zusammen, und wer wissen will, wie soziale Verdrängung strukturell funktioniert, muss nur einen Blick auf die Zahlen werfen: Die Jobcenter bezahlen in aller Regel die Mieten von Hartz-IV-Empfängern – bis zu einem Grenzwert. Steigt die Miete, kann dieser Wert schnell überschritten sein. Berlinweit erhielten im Mai dieses Jahres rund 243.000 Haushalte ihre Miete vom Jobcenter überwiesen. Davon lagen knapp 90.000 über den Grenzwerten – also in etwa zwei von fünf. (…) Insgesamt gingen bei den Jobcentern 2018 6121 Anträge auf Mietschuldenübernahme ein; bewilligt wurde knapp die Hälfte davon. Die Anzahl ist verglichen mit dem Vorjahr um fünf Prozent gesunken, die Zahl der Hartz-IV-Haushalte ebenso. Das Aufkommen der Anträge hat sich also nicht verändert. Im Vergleich der Jobcenter zeigt sich aber, dass die Bewilligungsquoten deutlich voneinander abweichen. (…) Die Gründe für die großen Unterschiede liegen mehr im Ermessen der Jobcenter als in der Menge der Anträge; Neukölln liegt mit Lichtenberg fast gleichauf mit je rund 1400 Anträgen; Lichtenberg aber hat rund 55 Prozent davon bewilligt. Die Entscheidungen fallen also durchaus willkürlich aus…“ Artikel von Gabriela Keller vom 3. Dezember 2019 in der Berliner Zeitung online weiterlesen »

Keine Zwangsräumung!

Zwangsräumung: Hartz IV und Wohnungsnot – Willkür auf dem Amt
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Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„… »Im Jahr 2018 wurden von Jobcentern 91.000 Sanktionen gegenüber alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ausgesprochen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP hervor. Anfrage und Antwort im Wortlaut. Damit werden zugleich die Kinder der betroffenen Frauen sanktioniert. Bei den ohnehin zu knappen Hartz IV-Leistungen ist das also amtliche Kindeswohlgefährdung. Damit die Sanktionen auch richtig reinhauen, setzen manche Jobcenter noch eins drauf: „In manchen Jobcentern erfolgt bei einer drohenden oder verhängten Sanktion eine automatisierte Meldung an das zuständige Jugendamt zur Überprüfung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Dies verunsichert manche Kundinnen und Kunden, (…)“, heißt es in der Anfrage der FDP. „Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt verantwortungsvolles und einzelfallbezogenes Handeln der Jobcenter,“ lautet die Antwort der Bundesregierung. (…) Alleinerziehenden Frauen wird von Jobcentern zusätzlich existenzgefährdender Stress gemacht mit dem üblichen Vorwurf der mangelnden Mitwirkung, wenn sie den biologischen Vater des Kindes nicht wissen oder nicht mitteilen möchten…“ Mitteilung von Norbert Hermann vom 1. Dezember 2019 bei Bochum Prekär weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld

Sanktionen gegenüber alleinerziehenden Leistungsberechtigten: Jobcenter & Kindeswohlgefährdung
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Dossier

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„Das BMAS hat die Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2020, mit der die Höhe der Regelsätze ab 1. Januar 2020 bekanntgegeben. Vorgesehen sind folgende Regelbedarfe: (…) RB Stufe 1 – 432 EUR (+ 8 Euro) RB Stufe 2 – 389 EUR (+ 7 Euro) RB Stufe 3 – 345 EUR (+ 6 Euro) RB Stufe 4 – 328 EUR (+ 6 Euro) RB Stufe 5 – 308 EUR (+ 6 Euro) RB Stufe 6 – 250 EUR (+ 5 Euro) (Veränderung gegenüber 2019 in Klammern) Der Regelbedarfsfortschreibungsverordnung muss neben dem Kabinett auch der Bundesrat zustimmen. Das Kabinett hat sie diese Woche durch gewunken, beim Bundesrat ist dies auch wahrscheinlich. Im Dezember 2017 hatte der Bundesrat eine Zustimmung mit verschiedenen Forderungen verbunden, BuT müsse erhöht, eine Anspruchsgrundlage für Brillen geschaffen, der Strom bedarfsgerecht ausgestaltet werden. Diese Bundesratsforderungen sind plötzlich wieder vergessen und es wird vermutlich gleichgeschaltet und linientreu abgenickt. Auch vergessen ist anscheinend die Kritik des Bundesverfassungsgerichts an den Regelbedarfe aus 2014, diese seien „grade noch verfassungskonform“, und der Forderung nach Nachbesserung für Strom, für Bildung, für Teilhaber, für Fahrtkosten, Elektroweißgeräte, für Brillen. All das wird vermutlich im Bundesrat im November keine Rolle mehr spielen. Der DPWV fordert Regelbedarfe von mind. 582 € für Alleinstehende. Dieser Mindestforderung ist sich anzuschließen. So könnte gesellschaftliche Teilhabe und Arbeitsmarktintegration auf unterem Niveau sichergestellt werden. Altersrentner*innen, dauerhaft Erwerbsgeminderte und Nichtarbeitsfähige, die dauerhaft von den SGB II/SGB XII – Leistungen leben müssen, brauchen noch mehr, weil diese in der Regel nicht mehr hinzuverdienen können…“ Mitteilung von von Harald Thomé vom 21. September 2019 aus Thomé Newsletter 35/2019 Punkt 3 mit Link zur Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2020. Siehe dazu: Hartz IV 2020: Ein Euro weniger – Regelsatz steigt 2020 nicht auf 433 sondern auf 432 Euro  – minimal – minimaler – am minimalsten? weiterlesen »

Dossier zu Hartz IV-Sätzen ab 2020

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!

Hartz IV 2020: Ein Euro weniger – Regelsatz steigt 2020 nicht auf 433 sondern auf 432 Euro – minimal – minimaler – am minimalsten?
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Gericht bringt Hartz-IV-Sanktionen vor Verfassungsgericht

Dossier

Sanktionen und Leistungeinschränkungen bei Hartz IV und SozialhilfeDas Sozialgericht Gotha hält Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig und ruft deshalb das Bundesverfassungsgericht an. Nach seinen Angaben vom Mittwoch wird diese Frage damit Karlsruhe erstmals von einem Sozialgericht vorgelegt. Das Gericht in Gotha sieht die Menschenwürde verletzt, wenn Leistungen gekürzt werden, weil Hartz-IV-Bezieher zum Beispiel Termine nicht einhalten oder Job-Angebote ablehnen. Der Staat müsse ein menschenwürdiges Existenzminimum jederzeit garantieren. Außerdem bedeuteten Sanktionen einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit…“ dpa-Meldung in der WAZ online vom 27.05.2015 und weitere Beiträge dazu. Neu: Armin Kammrad: Mit dem Bundesverfassungsgericht vom sozialen zum neoliberalen Rechtsstaat? weiterlesen »

Dossier

Sanktionen und Leistungeinschränkungen bei Hartz IV und Sozialhilfe"Das Sozialgericht Gotha hält Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig und ruft deshalb das Bundesverfassungsgericht an. Nach seinen Angaben vom Mittwoch wird diese Frage damit Karlsruhe erstmals von einem Sozialgericht vorgelegt. Das Gericht in weiterlesen »

[Buch] Die zerrissene Republik. Wirtschaftliche, soziale und politische Ungleichheit in Deutschland
[Buch] Die zerrissene Republik. Wirtschaftliche, soziale und politische Ungleichheit in DeutschlandSeit geraumer Zeit ist das Problem wachsender Ungleichheit das Kardinalproblem unserer Gesellschaft, wenn nicht der gesamten Menschheit. Während daraus im globalen Maßstab ökonomische Krisen, Kriege und Bürgerkriege resultieren, die wiederum größere Migrationsbewegungen nach sich ziehen, sind in Deutschland der soziale Zusammenhalt und die repräsentative Demokratie bedroht. Daher wird nicht bloß thematisiert, wie soziale Ungleichheit entsteht und warum sie zugenommen hat, sondern auch, weshalb die politisch Verantwortlichen darauf kaum reagieren und was getan werden muss, um sie einzudämmen.“ Info des Verlags Beltz Juventa zum Buch vom Christoph Butterwegge (414 Seiten, 24,95 Euro, ISBN: 978-3-7799-6114-7), das am 20. November erscheint. Siehe weitere Infos zum Buch und – als exklusive Leseprobe im LabourNet Germany – das Kapitel 6.6.1.: „Abschottung gegen Armut: Entwicklung des Mindestlohns zu einem Lebenslohn“ weiterlesen »
[Buch] Die zerrissene Republik. Wirtschaftliche, soziale und politische Ungleichheit in Deutschland"Seit geraumer Zeit ist das Problem wachsender Ungleichheit das Kardinalproblem unserer Gesellschaft, wenn nicht der gesamten Menschheit. Während daraus im globalen Maßstab ökonomische Krisen, Kriege und Bürgerkriege resultieren, die wiederum größere Migrationsbewegungen nach weiterlesen »

Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“ zum Thema „Hartz IV“„So kann es mit dem Sozialstaat nicht weitergehen. Das war der Tenor eines Expertengremiums, das der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder 2002 einberufen und das in den darauf folgenden Jahren unter der Leitung des VW-Personalchefs Peter Hartz grundlegende Reformen des Arbeitsmarkts erarbeitet hatte. Die unter dem Stichwort „Hartz IV“ bekannt gewordene Umstrukturierung der sozialstaatlichen Unterstützungsleistungen in Deutschland ist eine der neuesten Episoden einer langen Geschichte, die sich um die Frage dreht, wie mit Armut und materieller Bedürftigkeit gesellschaftlich umgegangen werden soll – und wer dafür in welcher Weise verantwortlich ist. Wer sich in diese Geschichte vertieft, stößt auf eine immer wiederkehrende Grenzziehung, die geradezu als Leitmotiv staatlicher Sozialpolitik, aber auch gesellschaftlicher Debatten über Armut und „Unterschicht“ seit dem 18. Jahrhundert bezeichnet werden kann: die Unterscheidung zwischen „verschuldeter“ und „unverschuldeter“ Armut und die davon abgeleitete Unterscheidung zwischen „unterstützungswürdigen“ und „unwürdigen“ Armen, den deserving poor und den undeserving poor. (…) Der historische Rückblick macht deutlich: Die Differenzierung der sozial schwachen Bevölkerung in solche, die eine Unterstützung der öffentlichen Hand verdient, und solche, die sie nicht verdient haben, hat mit sozialstrukturellen Merkmalen ebenso wenig zu tun wie mit einer Analyse der Kontextbedingungen, in denen sich die Einzelnen einrichten müssen. Sie ist im Kern eine moralische Unterscheidung. Ob man in die Armutszone abrutscht oder nicht, ist demnach eine Frage von Ehrlichkeit oder Unehrlichkeit, von Fleiß oder Faulheit, von Disziplin oder Sichgehenlassen. In einem zweiten Schritt werden den undeserving poor dann bestimmte kulturelle Dispositionen unterstellt: der Hang zur Widersetzlichkeit und zur Verwahrlosung, zur Verschwendung und zum sinnlosen Konsum, zum schlechten Essen und zum schlechten Fernsehen. (…) Vor dem Hintergrund der hier skizzierten Geschichte moralisierender Diskurse über die Unterklassen wäre die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ein wahrhaft historischer Einschnitt. Ein solches Modell würde die alten Denkmuster von welfare und workfare überwinden und vor allem ein neues Verständnis von Eigenverantwortung etablieren helfen: Eigenverantwortung würde dann nicht mehr bedeuten, im Rahmen staatlicher Disziplinierungsmaßnahmen kooperieren und die eigene Arbeitskraft oft weit unter Wert verkaufen zu müssen, sondern sie wäre eine Chance, das Leben auch unter schwierigen Umständen mit sanktionsfrei zur Verfügung stehenden Mitteln – und damit in voller Respektabilität – in die Hand nehmen zu können.“ Beitrag von Jens Wietschorke vom 25. Oktober 2019 bei der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) aus der Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“ zum Thema „Hartz IV“, in der sich noch weitere lesenswerte Beiträge zum Thema befinden weiterlesen »
Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“ zum Thema „Hartz IV“"So kann es mit dem Sozialstaat nicht weitergehen. Das war der Tenor eines Expertengremiums, das der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder 2002 einberufen und das in den darauf folgenden Jahren unter der Leitung des VW-Personalchefs Peter weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein GeldZehntausende Hartz IV Beziehende werden jedes Jahre sanktioniert. Sanktionen bedeutet, dass der Hartz IV Regelsatz um 30,60 und sogar 100 Prozent für 3 Monate als “Strafe” gekürzt wird. Eine Anfrage der Partei “Die Linke” an die Bundesregierung ergab, dass die Hälfte der Kürzungen zu Unrecht erfolgten. Das Ergebnis zeigt jedoch nur diejenigen Fälle, die sich wehrten. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher ausfallen, weil sich nur ein Bruchteil der Menschen gegen die oft willkürliche Sanktionspraxis der Jobcenter wehrt. (…) Wie sich jetzt zusätzlich herausstellte, sind fast die Hälfte der vom Jobcenter verhängten Sanktionen unzulässig. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Demnach waren fast 50 Prozent der Klagen und Widersprüche gegen die Entscheidung des Jobcenters erfolgreich. Das bedeutet, dass Betroffene in diesen Fällen zu Unrecht unter den Folgen leiden müssen. Nicht mit einbezogen sind zudem die Fälle, gegen die kein Widerspruch eingelegt wurde, weil Betroffene die Entscheidung unwissentlich akzeptiert haben. In Zahlen: Von 17.700 Widersprüchen gegen Sanktionen wurde 8.100 ganz oder teilweise stattgegeben; Von 1.200 Klagen gegen Sanktionen waren etwa 500 erfolgreich, weil der Klage stattgegeben wurde, oder auch, weil das Jobcenter vorher einlenkte…“ Meldung vom 25. Oktober 2019 von gegen-hartz.de weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"Zehntausende Hartz IV Beziehende werden jedes Jahre sanktioniert. Sanktionen bedeutet, dass der Hartz IV Regelsatz um 30,60 und sogar 100 Prozent für 3 Monate als “Strafe” gekürzt wird. Eine Anfrage der Partei “Die Linke” an die Bundesregierung ergab, weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„Die Mietzuschüsse für Bezieher von Hartz IV oder Sozialhilfe bleiben immer mehr hinter den rasant steigenden Mieten zurück. Vergangenes Jahr erkannten die Jobcenter Wohnkosten von rund 538,5 Millionen Euro nicht an. 546.500 Haushalte im sogenannten Leistungsbezug mussten im Schnitt gut 82 Euro pro Monat aus dem mageren Restbudget zuzahlen. Das Onlineportal Hartz-4-Widerspruch, das Betroffenen Hilfe anbietet, hat die Jobcenter mit den größten »Wohnkostenlücken« ermittelt. Dafür wertete es eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke vom September aus. (…) Laut Regierungsantwort bekam 2018 in Westdeutschland jeder fünfte, im Osten jeder sechste Haushalt im Leistungsbezug nicht die volle Miete erstattet. Bei Familien mit Kindern und Alleinerziehenden waren es noch mehr. In Rheinland-Pfalz waren die meisten Hartz-IV-Bezieher (29 Prozent) von der Wohnkostenlücke betroffen, in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt betraf es je 23 Prozent. In einzelnen Regionen klafften teils drastische Lücken, die deutlich machen, dass es immer mehr an entsprechendem Wohnraum mangelt. In Ebersberg (Bayern) blieb jede achte sogenannte Bedarfsgemeinschaft im Schnitt sogar auf 209 Euro sitzen, in Dachau musste jeder dritte Betroffene rund 165 Euro zuzahlen. Im bayerischen Landkreis Oberallgäu traf es jeden fünften Haushalt mit rund 193 Euro. (…) Als Gegenwehr bleibt den Menschen nur der oft langwierige juristische Weg vor die Sozialgerichte…“ Beitrag von Susan Bonath bei der jungen Welt vom 21. Oktober 2019 weiterlesen »
Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!"Die Mietzuschüsse für Bezieher von Hartz IV oder Sozialhilfe bleiben immer mehr hinter den rasant steigenden Mieten zurück. Vergangenes Jahr erkannten die Jobcenter Wohnkosten von rund 538,5 Millionen Euro nicht an. 546.500 Haushalte weiterlesen »

Frohes Schaffen – Ein Film zur Senkung der Arbeitsmoral„Nicht nur Arbeitslosigkeit belastet den Staat, sondern auch Erwerbsarmut. Es wird Zeit, die Kosten schlechter Arbeit endlich in den Blick zu nehmen. (…) Millionen Erwerbstätige in Deutschland befinden sich (…) in einer Situation, die den Normvorstellungen der Deutschen diametral widerspricht. Denn gesellschaftlicher Konsens ist: Erwerbstätigkeit sollte vor Armut schützen. Das meinen weit über 90 Prozent der Befragten. Zudem wird Armut in der Regel mit „Faulheit“ und „Untätigkeit“ in Zusammenhang gebracht. Für erwerbstätige Arme ist damit nicht nur der Gesellschaftsvertrag gebrochen, sie sehen sich auch einem Stigma ausgesetzt. Welche Folgen hat das für diese Menschen? Eine 2017 im American Journal of Epidemiology veröffentlichte Studie zeigt, dass erwerbstätige Deutsche, die unter der „objektiven“ Armutsgrenze leben, ihre Gesundheit signifikant schlechter bewerten als Erwerbstätige, die nicht arm sind. (…) Die Folgen darf man nicht unterschätzen, etwa den zunehmenden Druck, auch dann einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, wenn man von dieser nicht leben kann. Dass die dadurch entstehenden Kosten für den Staat sehr hoch sind, zeigen die öffentlichen Haushalte. In der offiziellen Berichterstattung finden sich diese Kosten der Erwerbsarbeit leider nicht, denn noch immer geht man davon aus, dass nur Arbeitslosigkeit kostet, nicht aber Arbeit. 2017 lagen nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) die Kosten der Arbeitslosigkeit bei etwa 53 Milliarden Euro. Ein äquivalenter Bericht, welche Kosten dem Staat durch Erwerbsarmut, etwa durch Lohnaufstockungen, entstehen, fehlt jedoch…“ Kolumne von Jutta Allmendinger vom 17. Oktober 2019 bei der Süddeutschen Zeitung online weiterlesen »
Frohes Schaffen – Ein Film zur Senkung der Arbeitsmoral"Nicht nur Arbeitslosigkeit belastet den Staat, sondern auch Erwerbsarmut. Es wird Zeit, die Kosten schlechter Arbeit endlich in den Blick zu nehmen. (...) Millionen Erwerbstätige in Deutschland befinden sich (...) in einer Situation, die den weiterlesen »

»Es gibt viele Leute, die die Schuld bei sich selbst suchen«. Erwerbslose werden durch Hartz-IV-System bestraft. Verein fordert gewerkschaftliche Organisierung
35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!„… Sowohl Beschäftigte als auch Erwerbslose haben ein Interesse an sozialer Absicherung, an guten Arbeitsbedingungen und an höheren Löhnen. Der Kampf gegen prekäre Beschäftigung ist dabei nicht möglich, solange nicht Hartz IV abgeschafft wird. Die Angst, den Job zu verlieren und in Hartz IV zu rutschen, schwächt die Kampfbereitschaft von Lohnabhängigen und damit die Gewerkschaften. Erwerbslose sollten sich auch deswegen gewerkschaftlich organisieren, damit sie ihren Forderungen mehr Nachdruck verleihen und zudem beeinflussen können, wie sich Gewerkschaften in dieser Frage positionieren. (…) Es gibt ein neues Debattenpapier vom DGB-Bundesvorstand mit der Überschrift »Soziale Sicherheit statt Hartz IV«. Einer der Kernpunkte ist die Verlängerung der Zahlung vom Arbeitslosengeld I in Form eines Anschlussarbeitslosengeldes. Das bedeutet, dass man zwei Jahre länger ALG I bekommt, wenn man 24 Monate vor der Arbeitslosigkeit beschäftigt war. [Aber danach droht dennoch Hartz IV?] Es müsste aus unserer Sicht einen unbefristeten Bezug von Arbeitslosenversicherungsleistungen geben. Denn das Arbeitslosengeld I bietet einen wesentlich besseren Schutz, weil es bei der Regelung zum Beispiel keinen »Kombilohneffekt« gibt. Man kann nicht Arbeitslosengeld I beziehen und nebenbei Geld verdienen, außer durch einen Nebenjob. Im Hartz-IV-System ist das dagegen möglich. Würde man dies abschaffen, würden sich viele Jobs nicht mehr lohnen, die heute gemacht werden…“ Gespräch mit Heike Wagner (»Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen«) von Susanne Knütter in der jungen Welt vom 16.10.2019 (im Abo) weiterlesen »
35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!"... Sowohl Beschäftigte als auch Erwerbslose haben ein Interesse an sozialer Absicherung, an guten Arbeitsbedingungen und an höheren Löhnen. Der Kampf gegen prekäre Beschäftigung ist dabei nicht möglich, solange nicht Hartz IV abgeschafft wird. Die Angst, den weiterlesen »

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis„Wörter mit tz“ – ein Arbeitsblatt sorgte in dieser Woche in sozialen Medien für Empörung. Denn nicht etwa ein/e ZweitklässlerIn sollte Worte mit „z“ oder „tz“ unterscheiden. Die Aufgabe ordnete das Jobcenter für eine jüngst arbeitslos gemeldete, erwachsene Frau an – sonst drohten Sanktionen. Unter Bilder, auf denen beispielsweise ein Arzt oder eine Katze zu sehen war, sollten die Worte geschrieben werden. Entsprechend mit „tz“ oder „z“. Das Aufgabenblatt sorgte deswegen für Aufregung, weil es einer erwachsenen Frau zur Bearbeitung vom Jobcenter mitgegeben wurde. Würde sie die Aufgabe nicht erledigen, würden Sanktionen folgen. (…) Schon im Januar teilte eine Nutzerin auf twitter ein Foto des Arbeitsblatts, das ihre Mutter bearbeiten sollte. „Das ist pure Erniedrigung erwachsener intelligenter Menschen. Aber wenn sie fort bleibt drohen #Sanktionen.“, kommentierte sie. Besonders bestürzend wirkt diese Information mit der aktuellen Berechnung des Bundesrechnungshofs: Rund 190 Millionen Euro gibt das Jobcenter jährlich für „nicht sachdienliche Kurse“ aus. Mit welcher Begründung die Mitarbeitenden des Jobcenters die Maßnahmen und Kurse anordnen, ist nicht klar. Sollten Hartz-IV-EmpfängerInnen diese jedoch nicht wahr oder ernst nehmen, drohen Sanktionen. Fast eine Million derartiger Sanktionen sprach das Jobcenter im Jahr 2018 aus. Diese Praxis an sich kritisieren sowohl Betroffene als auch andere AktivistInnen heftig, da Hartz-IV ohnehin ein Leben am Existenzminimum bedeutet.“ Bericht vom 13. Oktober 2019 von und bei Perspektive Online weiterlesen »
Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis„Wörter mit tz“ – ein Arbeitsblatt sorgte in dieser Woche in sozialen Medien für Empörung. Denn nicht etwa ein/e ZweitklässlerIn sollte Worte mit „z“ oder „tz“ unterscheiden. Die Aufgabe weiterlesen »

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