Jobcenter üben Kritik an Eingliederungsvereinbarungen – IAB für flexibleren Einsatz als bisher

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolisAus den Jobcentern kommt Kritik an den Eingliederungsvereinbarungen für Hartz-IV-Bezieher. Sie sind aus Sicht der Vermittlungsfachkräfte nicht immer sinnvoll, wie aus einer am Dienstag in Nürnberg veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) hervorgeht. Die Jobcenter sind gesetzlich verpflichtet, mit allen erwerbsfähigen Arbeitslosengeld-II-Empfängern eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen. Diese regelt, welche Bemühungen Arbeitslose erbringen sollen und mit welchen Leistungen das Jobcenter die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unterstützt. Bei einer anonymisierten Online-Umfrage von 360 Vermittlungsfachkräften bewertete die Mehrheit der Befragten Eingliederungsvereinbarungen für drei Personengruppen als „weniger sinnvoll“: für motivierte Personen, für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen und für Personen mit geringen Deutschkenntnissen. In den Eingliederungsvereinbarungen nehmen juristisch formulierte Informationen zu Sanktionen und Kürzungen des Arbeitslosengeldes II bei unzureichender Pflichterfüllung viel Raum ein…“ Meldung vom 11.02.2020 bei evangelisch.de externer Link zur PM des IAB externer Link und der IAB-Studie externer Link

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