Kapitalismuskritik„… Wohin das Auge blickt, herrscht Konkurrenz. Die Gesetze des Wettbewerbs bestimmen das Leben. Sei es in der Schule, bei der Bewerbung oder am Arbeitsplatz, in der Freizeit auf dem Sportplatz oder bei der Casting-Show im Fernsehen, nicht zuletzt sogar bei der Anzahl der Freunde auf Facebook. Zwischen Unternehmen herrscht Konkurrenz. Zwischen Schulen und zwischen Universitäten. Zwischen gewerblich genutzten Standorten und auch zwischen Krankenhäusern. (…) Die Überzeugung, auf die der Kapitalismus aufbaut, der Mensch sei von Natur aus ein konkurrenzorientiertes Wesen, stellt sich somit als Mythos heraus. (…) Auch die zwischenmenschlichen Beziehungen sind durch die immer stärkere Präsenz der Konkurrenzsituation belastet. (…) „Forced Ranking“ wurde von Jack Welch, dem ehemaligen Chef von General Electric, eingeführt. Jedes Jahr erhielten in jedem Arbeitsteam die besten 20 Prozent der Mitarbeiter Boni. 70 Prozent landeten auf einem Mittelplatz ohne Konsequenzen, während die schwächsten 10 Prozent ihre Entlassung erhielten. Durch einen so angestachelten, ständigen Wettbewerb in den Teams sollen die Mitarbeiter zur ständigen Verbesserung motiviert und verhindert werden, dass sie „einrosten“. Das Ausmaß der hier waltenden Perversion macht sprachlos. Es steht ja von vornherein zwingend fest, dass es Verlierer gibt, unabhängig von der Qualität der geleisteten Arbeit. (…) In Deutschland arbeiten derzeit geschätzte 15 Prozent der Unternehmen mit „Forced Distribution“. Offenbar mag diese Idee in betriebswirtschaftlichen Augen absolut logisch sein (nicht zuletzt entspricht sie dem kapitalistischen Menschenbild). Sie hält jedoch nicht einmal einem wissenschaftlichen Test im Hinblick auf ihre Effizienz Stand. (…) Kooperation muss den Leistungsvergleich mit der Konkurrenzsituation als Motivation keineswegs scheuen…“ Artikel von Andreas von Westphalen vom 8.2.2020 bei telepolis weiterlesen »

Kapitalismuskritik

[„Forced Ranking“] Konkurrenz oder Kooperation? Das ist die entscheidende Frage
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Dr. Rolf Geffken, Autor des Buches „Umgang mit dem Arbeitsrecht“, erläutert Hintergründe und Zusammenhänge des Mobbings am Arbeitsplatz. Video von Rolf Geffken vom 02.02.2020 bei youtube weiterlesen »

Mobbing

Umgang mit dem Arbeitsrecht: Was ist Mobbing?
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Nix dazu gelernt: IG Metall startet Tarifrunde Leiharbeit 2019/2020 mit einer „aktivierenden Befragung“ – wir erinnern an die Kündigungstermine der Tarifverträge

Dossier

Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!Tarifrunde Leiharbeit: Jetzt gezielt Kolleginnen und Kollegen ansprechen. Liebe/r Vorname, in einigen Tagen wollen wir mit den Aktivitäten zur Tarifrunde Leiharbeit 2019/2020 starten. Wie in den vergangenen Tarifrunden auch, wollen wir als Teil der Tarifgemeinschaft der DGB-Gewerkschaften die Tarifbewegung aktiv gestalten. Beginnen möchten wir in der ersten Phase mit einer aktivierenden Befragung. Denn die Meinung der Beschäftigten ist uns wichtig. Daher wollen wir die Kolleginnen und Kollegen von Beginn an direkt miteinbeziehen. Eine gute Beteiligung in den Betrieben ist ein starkes Signal in jeder Tarifrunde. Das Aktionsmaterial wird in den nächsten Tagen direkt in die Betriebe geliefert. Neben einer Erhöhung der Stundenentgelte berät die IG Metall-Tarifkommission in dieser Tarifrunde vor allem über qualitative Forderungen wie mehr Urlaubsanspruch oder das Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Dazu brauchen wir viele engagierte Mitstreiterinnen und Mitstreiter und Eure Unterstützung. Deshalb unsere Bitte: Sprecht Eure Kolleginnen und Kollegen, die in Leiharbeit beschäftigt sind, an und bittet sie um ihre Teilnahme an der Befragung: Ihre Stimme zählt! Und ladet sie ein, Mitglied der IG Metall zu werden. Denn jedes Mitglied macht uns stärker…“ Anschreiben der IG Metall an die Geschäftsstellen dokumentiert auf der Startseite von ZOOM (ZeitarbeiterInnen – ohne Organisation machtlos – ein Netzwerk der IG Metall), darin die weitere Zeitplanung – siehe auch die Kündigungstermine der Tarifverträge und Hintergründe zur letzten Tarifrunde Leiharbeit – und nun den Abschluss samt Bewertungen. Neu: Leiharbeit bleibt billig. Der neue Tarifvertrag in der Leiharbeit hält die ungleiche Bezahlung aufrecht weiterlesen »

Dossier zur Tarifrunde Leiharbeit 2019/2020

Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!

Leiharbeit bleibt billig. Der neue Tarifvertrag in der Leiharbeit hält die ungleiche Bezahlung aufrecht
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[BVerfGE der 3. Kammer mit Vizepräsident Harbarth] „Aus dem Grundgesetz ergibt sich grundsätzlich kein Anspruch darauf, dass Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden“ – und ein Kommentar
ver.di-Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Handel: „Einer für alle - Tarifverträge, die für alle gelten!“„… Auffällig ist nun, dass der ablehnende Kammerbeschluss stark von einer Auseinandersetzung der Kammer mit dieser Rechtsprechung gekennzeichnet ist – zwangsläufig. Denn die hier zum Ausdruck gebrachte Gewerkschaftsfeindlichkeit war dem BVerfG bisher fremd. In seiner Pressemitteilung ist diese gewerkschaftsfeindliche Tendenz der Kammer mit Vize Harbarth nicht zu übersehen. Z.B. heißt es dort (PM): „Vielmehr darf der Staat seine Normsetzungsbefugnis nicht beliebig außerstaatlichen Stellen überlassen und die Bürgerinnen und Bürger nicht schrankenlos der normsetzenden Gewalt von Akteuren ausliefern, die ihnen gegenüber nicht demokratisch oder mitgliedschaftlich legitimiert sind.“ Mit diesen „Akteuren“ und ihrer „normsetzenden Gewalt“ sind die Gewerkschaften gemeint. Und welche anderen „Bürgerinnen und Bürger“ als Leidtragende sollen hier gemeint sein, als diejenigen (Bau)Unternehmer, die keine allgemeinverbindliche Tarifbindung wollen? Herr Harbarth bleibt also den Interessen seiner früheren Mandanten treu. Im Beschlusstext selbst lässt es sich die Kammer auch nicht nehmen (1 BvR 4/17) darauf hinzuweisen, dass die Allgemeinverbindlichkeit nach § 5 Abs.1 nur eine Kann-Vorschrift sei, „die im öffentlichen Interesse auch rückgängig gemacht werden kann (§ 5 Abs. 5 Satz 1 TVG)“. Ich frage mich nur, wann allgemeinverbindliche Tariflöhne und -arbeitbedingungen nicht im öffentlichen Interesse liegen sollen (von den Interessen der früheren Mandaten von Herrn Harbarth einmal abgesehen)?…“ Aus dem Kommentar Armin Kammrad vom 6. Februar 2020 zum Urteil – im Beitrag vollständig samt der BVerfG-Pressemitteilung zum Beschluss weiterlesen »

ver.di-Kampagne zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen im Handel: „Einer für alle - Tarifverträge, die für alle gelten!“

[BVerfGE der 3. Kammer mit Vizepräsident Harbarth] „Aus dem Grundgesetz ergibt sich grundsätzlich kein Anspruch darauf, dass Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden“ – und ein Kommentar
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postmodern times. Grafik der FAU Mannheim„Müssen Arbeitnehmer*innen mehr leisten als noch vor einigen Jahren ? Verändern sich die Arbeitsanforderungen an Beschäftigte im Zuge des technologischen Fortschritts und vor dem Hintergrund eines intensivierten Wettbewerbs ? Führen Digitalisierungsprozesse und damit verknüpfte Trends der Flexibilisierung und der Veränderung von Steuerungsformen zu Arbeitsverdichtung ? Viele Arbeitnehmer*innen und ihre Interessenvertretungen werden bei diesen Fragen zustimmend nicken. Doch ob sich diese Erfahrungen auch in einer generell beobachtbaren Entwicklung zu erhöhten Arbeitsanforderungen widerspiegeln, bleibt vonseiten der Forschung noch genauer zu klären. Gleiches gilt für die Fragen nach den Ursachen für hohe Arbeitsintensität und den Möglichkeiten, resultierende Gesundheitsrisiken für Beschäftigte zu begrenzen. Um die Arbeitswelt so zu gestalten, dass sie als menschengerecht erlebt wird und zugleich produktiv und nachhaltig sein kann, ist ein differenziertes und fundiertes Verständnis aktueller Phänomene und Wirkungszusammenhänge nötig. Dazu soll dieses Schwerpunktheft beitragen. Es versammelt Aufsätze, die sich aus unterschiedlichen konzeptionellen und empirischen Perspektiven mit der Messung und der Erklärung hoher Arbeitsintensität sowie Handlungsoptionen betrieblicher und überbetrieblicher Akteure befassen…“ Aus dem Editorial von Elke Ahlers, Anne Goedicke und Lena Hünefeld zum Schwerpunktthema „Arbeitsintensivierung“ der WSI-Mitteilungen Ausgabe 01/2020 (die WSI-Mitteilungen sind – auch als Einzelheft – über den Nomos-Verlag erhältlich) weiterlesen »

postmodern times. Grafik der FAU Mannheim

WSI-Schwerpunktheft: Arbeitsintensivierung – ein Merkmal der modernen Arbeitswelt?
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Der T-ZUG der IG Metall nach der Tarifrunde Metall- und Elektroindustrie 2017/2018

Dossier

IG Metall: 190 000 Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie, die Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder Schicht arbeiten, wollen im nächsten Jahr acht zusätzliche freie Tage statt mehr Geld„… Besonders stolz scheint die IG Metall über die Möglichkeit zu sein, dass Beschäftigte für bis zu 2 Jahre ihre Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden verkürzen können. Einen Lohnausgleich gibt es aber nicht. Im Gegenzug wird es für den Arbeitgeber auch möglich in vergleichbarem Umfang mehr Arbeitsverträge bis zu 40 Wochenstunden abschließen. Über den Abschlusshaben wir mit Mag Wompel von labournet gesprochen.“ Interview vom 9. Februar 2018 von und beim Radio Dreyeckland: „Kritik am IG Metall Tarifabschluss in der Metall- und ElektroindustrieTarifverträge: Zeit oder Geld? Unternehmer können Beschäftigte erpressen“. Siehe zum Hintergrund das Dossier zur Tarifrunde Metall- und Elektroindustrie 2017/2018 und auch auch das Dossier: IG Metall: Für eine neue Arbeitszeitkultur – Kampagne “Mein Leben – meine Zeit”. Hier konkret verfolgen wir die weitere Umsetzung und Debatte des T-ZUGs – neu: Metall- und Elektroindustrie: Immer mehr Beschäftigte wollen freie Tage statt Geld weiterlesen »

Dossier zum T-ZUG der IG Metall

IG Metall: 190 000 Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie, die Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder Schicht arbeiten, wollen im nächsten Jahr acht zusätzliche freie Tage statt mehr Geld

Metall- und Elektroindustrie: Immer mehr Beschäftigte wollen freie Tage statt Geld
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[Wiesenhof und Vermittlerfirmen] Manager aus Lohne wegen illegaler Beschäftigung vor Gericht: Wie ein Schlaglicht auf die dunkle Seite der Fleisch-Branche
20.3.2017: Wiesenhof-Schlachtfabrik in Königswusterhausen/Niederlehme blockiertDas Oldenburger Landgericht versucht Licht in einen alten Fall zu bringen, bei dem bulgarische Arbeiter illegal in einem Schlachtbetrieb beschäftigt worden sein sollen. Doch die Liste der Straftaten könnte noch länger sein. Die mutmaßlichen Straftaten liegen teils mehr als zehn Jahre zurück, werfen aber ein deutliches Schlaglicht auf die dunkle Seite der Fleischbranche. Die Vorwürfe: Illegale Beschäftigung, Dumpinglöhne, unrechtmäßige Gewinnabschöpfung in Millionenhöhe und mutmaßlicher grober Eigennutz. All das wirft die Oldenburger Staatsanwaltschaft zwei Männern vor, die über ihre Firma von 2007 bis 2010 Hunderte bulgarische Arbeitnehmer in einem fleischverarbeitenden Betrieb in Lohne eingesetzt haben sollen – allerdings aus Sicht der Anklage unerlaubter Weise. Das Landgericht Oldenburg verhandelt den Fall seit Dienstag. 15 Prozesstage sind angesetzt. (Az.: 3 Kls 940 Js 20830/10 (2/18) *001*) Den 53 und 56 Jahre alten Angeklagten werden sieben Fälle zur Last gelegt, bei denen es mal um 118, mal um 145, mal um 89 bulgarische Arbeiter geht, die in Kolonnen in dem Fleischbetrieb für Filettierungs- und Verpackungsarbeiten eingesetzt wurden. Die Firma arbeitete mit bulgarischen Zwischenfirmen zusammen, die die Arbeiter in Bulgarien rekrutierten und ihnen laut Anklage für die Vermittlung eine Provision abknöpfte. Die Anreise mussten sie selbst bezahlen…“ Artikel von Helmut Reuter vom 15.01.2020 bei NWZonline.de und nun das Urteil: NGG Oldenburg/Ostfriesland bemängelt „viel zu niedrige“ Strafe für Wiesenhof-Schlachterei wegen illegaler Beschäftigung und Dumpinglöhne weiterlesen »

20.3.2017: Wiesenhof-Schlachtfabrik in Königswusterhausen/Niederlehme blockiert

NGG Oldenburg/Ostfriesland bemängelt „viel zu niedrige“ Strafe für Wiesenhof-Schlachterei wegen illegaler Beschäftigung und Dumpinglöhne
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DGB-Rentenkampagne 2017„Ein Jahr arbeiten – und dafür später 4,40 Euro brutto mehr Rente bekommen? Ein Mini-Job macht’s möglich. (…) Dabei lassen sich auch noch 81 Prozent der Minijobberinnen und Minijobber im gewerblichen Bereich von der Rentenversicherung befreien. In diesem Fall kommen nur 3,55 Euro brutto pro Jahr auf die Rente hinzu. In privaten Haushalten sind es sogar knapp 87 Prozent, die sich befreien lassen. Sie bekommen dadurch 1,18 Euro brutto mehr Rente pro Beitragsjahr. Schlimmer noch: durch die Befreiung verlieren sie Beitragsjahre für die Wartezeit und verzichten auf eine Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente sowie auf medizinische Rehabilitationsmaßnahmen. Gleichzeitig werden dadurch Sozialkassen massiv geschwächt. Andere Beschäftigte, vor allem solche mit kleinen und mittleren Einkommen, müssen dafür zahlen. (…) Arbeitsrechtlich sind Minijobs einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gleichgestellt. Oft bleibt das leider nur Theorie. In der Praxis fallen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die Vergütung von Überstunden oder der bezahlte Urlaub aus. Löhne werden durch falsche Arbeitszeiterfassung gedrückt. Die Arbeit geschieht auf Abruf und ist nicht planbar. (…) Alle sprechen von Fachkräftemangel und Mangel an Arbeitskräften. Während die meisten geringfügig Beschäftigten entweder einen beruflichen oder einen akademischen Abschluss haben, verrichten sie häufig Helfertätigkeiten. Möglichkeiten für Aus- und Weiterbildung, für einen beruflichen Aufstieg und mehr Einkommensstabilität bleiben in der Regel aus. (…) Vielen von ihnen würden gerne mehr arbeiten. 45% der Frauen und 56% der Männer, die ausschließlich einen Minijob haben, wollen ihre Arbeitszeit ausweiten. Deshalb setzt sich der DGB für eine Exit-Strategie ein: Minijobs müssen schrittweise in sozialversicherungspflichtige Teilzeit umgewandelt werden. Gleichzeitig müssen Menschen mit niedrigen Einkommen über einen Arbeitnehmer-Entlastungsbetrag steuerlich entlastet werden.“ DGB-Themenbeitrag vom 3. Februar 2020  weiterlesen »

DGB-Rentenkampagne 2017

[Zahl des Monats: 4,40 Euro brutto] Mini-Job bringt Mini-Rente: Auch bei Chancen und Arbeitsrechten ist die Lage schlecht
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Abschied von der Mittelschicht – Die prekäre Gesellschaft in der EU
Brexit: No to EU Austerity„Rund ein Drittel aller Beschäftigten in Europa lebt in Unsicherheit. Obwohl sie Arbeit haben, teilweise sogar mehrere Jobs gleichzeitig, kommen sie nur knapp über die Runden. Sie bilden das sogenannte „Prekariat“. Die wachsende Angst vor der Armut führt zu einem Gefühl des sozialen Ausschlusses und auch zu Zweifeln an der Demokratie. Populistische Parteien profitieren. Nicht nur in Deutschland oder Frankreich wächst die Kluft zwischen Arm und Reich. Selbst in Schweden, das vielen noch als „Sozialparadies“ gilt, wird die soziale Schere immer größer. Jeder fünfte Rentner lebt dort unter der Armutsgrenze, Frauen sind besonders betroffen. In Spanien sind mehr als die Hälfte der unter 30-Jährigen prekär beschäftigt. „Das Prekariat lebt immer hart am Rand der Verschuldung. Ein Fehler, eine Krankheit zum falschen Zeitpunkt, ein Unfall oder einem Familienmitglied passiert irgendwas, das kann das Ende bedeuten“, so der britische Wirtschaftswissenschaftler Guy Standing. Welche Explosivität steckt in der neuen Klasse des Prekariats? Wie steht es um Europas sozialen Frieden? Welche Chancen und Herausforderungen gehen mit der Idee eines Grundeinkommens einher? Wie könnte man der großen Unsicherheit und der Polarisierung des politischen Systems entgegenwirken? Karin de Miguel Wessendorf und Valentin Thurn spüren diesen Fragen in der Dokumentation „Abschied von der Mittelschicht – Die prekäre Gesellschaft“ nach und begleiten junge und alte Menschen aus verschiedenen Ländern Europas bei ihrem Alltag im Prekariat.“ Reportage von Karin de Miguel Wessendorf und Valentin Thurn am 4. Februar 2020 bei arte.tv (Videolänge: 89 Min., in der arte-Mediathek verfügbar bis zum 3. April 2020) weiterlesen »

Brexit: No to EU Austerity

Abschied von der Mittelschicht – Die prekäre Gesellschaft in der EU
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Ich bin ein Leiharbeiter„… In der Bundesrepublik bestehen erhebliche regionale Unterschiede hinsichtlich der Verbreitung der Leiharbeit. Die Varianz lässt sich zu einem substantiellen Teil durch Faktoren erklären, die die Nachfrage und das Angebot an Leiharbeit betreffen. Je größer die Bedeutung der Lagerwirtschaft, des Metallbaus und der Großbetriebe in einer Arbeitsmarktregion, desto größer wird im Mittel auch der Anteil der Arbeitnehmerüberlassung an der Beschäftigung sein. Zudem gilt: Je höher die Arbeitslosenquote, desto größer wird der Anteil der Leiharbeiter an der Gesamtbeschäftigung in der Region sein. Kennzeichnend für die Leiharbeit ist ein trilaterales Beschäftigungsverhältnis, in dem der Leiharbeiter bei einer Verleihfirma angestellt ist und von dieser an einen Entleihbetrieb ausgeliehen wird. Während des Einsatzes im Entleihbetrieb steht der Leiharbeiter in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Verleihfirma. Ziel dieses Arrangements ist es mehrere solcher Einsätze, etwa bei Auftragsspitzen, zu einem längeren Beschäftigungsverhältnis zusammenzuführen. Die verfügbaren Daten liefern jedoch kaum Hinweise auf kontinuierliche Beschäftigungsverhältnisse bei Verleihfirmen. Vielmehr sind die Beschäftigungsverhältnisse bei den Verleihfirmen zumeist kurz. Wenn sie etwas länger dauern, dann sind sie oftmals das Ergebnis langer Einsätze bei nur einem Entleihbetrieb. Die Beschäftigungsverhältnisse in der Arbeitnehmerüberlassung sind also weiterhin sehr instabil und gefährden die soziale Teilhabe der Beschäftigten.Die Löhne in der Leiharbeit sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Trotz der Verbesserungen handelt es sich jedoch weiterhin überwiegend um Niedriglöhne. Etwa jeder zwanzigste Leiharbeiter ist trotz Vollzeitbeschäftigung auf Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) angewiesen. Die in der Arbeitnehmerüberlassung gezahlten Löhne eignen sich daher kaum als Kompensation für die instabilen Beschäftigungsverhältnisses“ Policy Brief WSI Nr.35 01/2020 von Eric Seils und Helge Emmler (28 Seiten) weiterlesen »

Ich bin ein Leiharbeiter

[WSI-Studie] Leiharbeit im regionalen Vergleich
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Harte Arbeit, fallende Preise, hohe Umweltauflagen und fehlende gesellschaftliche Anerkennung belasten viele Landwirte extrem. Die Folge: Burnout, Depressionen und sogar Suizid. Spezielle Beratungsangebote und Präventionsprogramme wie „Urlaub für Bauern in Not“ sollen den Betroffenen helfen…“ arte-Reportage vom Januar 2020 in der Reihe „Re:“ (32 Min., Verfügbar vom 27/01/2020 bis 26/04/2020) weiterlesen »

DGB-Broschüre: Ernährung weltweit. Rolle der Gewerkschaften in einem nachhaltigen Lebensmittel- und Agrarsystem

Burnout auf dem Bauernhof. Landwirte in Existenznot
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Ausgebrannt. Betriebsräte als Lotsen für Burnout-BetroffeneDie krankheitsbedingten Fehlzeiten Erwerbstätiger sind im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Das zeigt eine aktuelle Vorabauswertung des Gesundheitsreports 2020 der Techniker Krankenkasse (TK). Demnach gab es 2019 einen durchschnittlichen Krankenstand von 4,21 Prozent, das ist ein Minus von 0,81 Prozent gegenüber dem Vorjahr (4,25 Prozent). Dementsprechend waren Erwerbspersonen im vergangenen Jahr durchschnittlich 15,37 Tage krankgeschrieben, im Jahr zuvor waren es 15,49 Tage. Hauptursache für diesen Rückgang ist laut TK die weniger stark ausgeprägte Erkältungswelle. (…) Verantwortlich für die meisten Fehlzeiten der Erwerbstätigen sind auch im Jahr 2019 die psychischen Erkrankungen wie zum Beispiel Depressionen. Mit durchschnittlich 2,89 Arbeitsunfähigkeitstagen pro Kopf haben sie sogar noch einmal gegenüber den Vorjahren zugelegt (2018: 2,77, 2017: 2,71 Tage). Albrecht Wehner: „Psychische Erkrankungen sind für rund 19 Prozent aller Fehlzeiten verantwortlich, das ist der höchste Wert im Vergleich zu anderen Diagnosen – noch vor Rückenbeschwerden und Erkältungskrankheiten.“ Auffällig bleiben auch weiterhin die regionalen Unterschiede…“ Pressemitteilung vom 31. Januar 2020 bei der TK – die Zahlen stammen aus den Vorabdaten des TK-Gesundheitsreports 2020 weiterlesen »

Ausgebrannt. Betriebsräte als Lotsen für Burnout-Betroffene

[TK-Gesundheitsreport 2020] Krankenstand sinkt leicht – psychische Erkrankungen auf Rekordhoch
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Bundesfamilienministerin Giffey lässt Förderung für Erzieher-Ausbildung auslaufen
Fachkräfteoffensive ErzieherInnenBundesfamilienministerin Franziska Giffey möchte die Bundesförderung für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern im Rahmen der sogenannten Fachkräfteoffensive auslaufen lassen – und verteidigt das Vorgehen gegen Kritik aus den Bundesländern. (…) Giffey hatte 2018 rund 300 Millionen Euro Fördergeld vom Bund angekündigt – unter anderem für rund 5000 Fachschüler, die sich zur Erzieherin oder zum Erzieher ausbilden lassen wollen. Mit dem Geld soll für die dreijährige Ausbildung eine Vergütung gezahlt werden. Dies ist bislang in der Regel nicht der Fall und schreckt junge Leute häufig ab, diesen Beruf zu ergreifen. Zwei Ausbildungsjahrgänge sollten die Förderung erhalten: 2019/2020 sowie 2020/2021. (…) Doch davon möchte Giffey nun offenbar nichts mehr wissen. Auf der Internetseite für das Fachkräfteprogramm ist nun zu lesen, die Bundesregierung habe bis einschließlich 2021 insgesamt 160 Millionen Euro eingeplant. Damit würden im Ausbildungsdurchgang 2019/2020 „2500 Plätze, die gleiche Anzahl von Freistellungen für die Praxisanleitung dieser Fachschülerinnen und Fachschüler, die Anleitungsqualifizierung von 2.500 Fachkräften sowie ein Aufstiegsbonus für bis zu 1.500 Fachkräfte“ gefördert. Darunter heißt es: „Weitere Mittel für die Finanzierung eines weiteren Jahrgangs mit Ausbildungsbeginn im Herbst 2020 stehen nicht zur Verfügung.“…“ Agenturmeldung vom 27.01.2020 beim Spiegel online weiterlesen »

Fachkräfteoffensive ErzieherInnen

Bundesfamilienministerin Giffey lässt Förderung für Erzieher-Ausbildung auslaufen
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[HBS-Studie] Solo-Selbstständigkeit, Werkverträge und Crowdworking gewinnen an Bedeutung. Das erfordert Anpassungen im Arbeits- und Sozialrecht
Kapovaz: Arbeit auf Abruf. Grafik für das LabourNet Germany von Tatjana Sarazhynska - wir danken!„… Neben den „klassischen“ atypischen Jobs hätten sich „neue Arbeitsformen“ etabliert, bei denen die Grenze zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit zunehmend verschwimmt, so Andreas Jansen. (…) Dass die „Graubereiche“ auf dem Arbeitsmarkt seit geraumer Zeit wachsen, hängt laut Jansen zum einen mit Entwicklungen auf der Nachfrageseite zusammen. Der Wettbewerbsdruck durch die Globalisierung und der technologische Fortschritt hätten den Flexibilitätsanspruch der Unternehmen erhöht. (…) Als weitere Ursache nennt der Forscher die Deregulierung des Arbeitsmarkts, unter anderem durch die Hartz-Reformen. Die Digitalisierung schließlich habe bestimmte Phänomene wie Crowdworking überhaupt erst möglich gemacht und generell die Möglichkeiten verbessert, als Selbstständiger an Aufträge zu kommen. Darüber hinaus habe in Teilen der Bevölkerung ein Wertewandel stattgefunden: Viele Jüngere seien überzeugt, Zielen wie Unabhängigkeit und Selbstbestimmung mit neuen Arbeitsformen näherzukommen. (…) Parallel zum Wachstum der Solo-Selbstständigkeit haben der Auswertung zufolge Werkverträge deutlich zugenommen. (…) Hybride Beschäftigung zeichne sich dadurch aus, dass verschiedene Erwerbsformen – beispielsweise Selbstständigkeit und abhängige Beschäftigung – kombiniert werden (…) Auch die Zahl der Mehrfachbeschäftigten, die zwei abhängigen Beschäftigungen nachgehen, ist der Auswertung zufolge deutlich gestiegen (…) Eine weitere Beschäftigungsform, die vor allem dem steigenden Flexibilitätsanspruch von Unternehmen Rechnung trägt, sei Arbeit auf Abruf, heißt es in der Studie. Eine Gemeinsamkeit mit Selbstständigkeit bestehe darin, dass der Erwerbstätige das wirtschaftliche Risiko trägt, dass es keine Aufträge und damit auch keine Arbeit gibt. (…) Für problematisch hält Jansen die von ihm beschriebenen Entwicklungen insofern, als sie mit zunehmenden Schutzlücken im Arbeits- und Sozialrecht einhergehen…“ Zusammenfassung im  Böckler Impuls Ausgabe 01/2020 der 140-seitigen Studie von Andreas Jansen „Wachsende Graubereiche in der Beschäftigung“, Working Paper der Forschungsförderung der HBS Nr. 167, Januar 2020 weiterlesen »

Kapovaz: Arbeit auf Abruf. Grafik für das LabourNet Germany von Tatjana Sarazhynska - wir danken!

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Stress, Überstunden, Burnout: Ärzte klagen über zu hohe Arbeitsbelastung
Für eine gesetzliche Personalbemessung im GesundheitswesenAlarmierende Zustände in deutschen Krankenhäusern. Ärzte sind überlastet und haben keine Zeit für Patienten. Von jungen Medizinern kommt jetzt ein Aufschrei. Eine Studie gibt ihnen recht: 70 Prozent der Ärzte haben Anzeichen von Burnout. (…) Die Arbeit in den Kliniken mache die Ärzte krank, sagt der Marburger Bund, die Interessensvertretung der Ärzte. Viele Ärzte sind am Limit, fühlen sich ausgebrannt. Das zeigt die aktuelle Umfrage des Marburger Bundes. Auch die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) bestätigt die hohe Arbeitsbelastung von Ärzten und Pflegekräften. (…) Nur auf Bundesebene können die Rahmenbedingungen für die Kliniken geändert werden, so Huml. Das Bundesgesundheitsministerium in Berlin entgegnet auf Anfrage, dass nicht bekannt sei, dass flächendeckend Arbeitsschutzregeln in Kliniken verletzt werden. Außerdem liege die Verantwortung bei den zuständigen Behörden der Bundesländer, dass die Arbeitszeiten des Klinikpersonals eingehalten werden. Der schwarze Peter wird also hin- und hergeschoben. Eine Lösung ist somit nicht in Sicht. Sollte sich bald nicht etwas ändern, befürchtet Assistenzarzt Fritz, dass die Kliniken nicht mehr die Versorgung aufrechterhalten können. „Das ist für die Patienten ganz sicher eine Katastrophe.“ Der junge Mediziner will auf die Probleme in den Krankenhäusern aufmerksam machen und aufrütteln. Es muss sich etwas ändern, sagt der bayerische Assistenzarzt, damit er und seine Kollegen einfach mehr Zeit haben für seine Patienten.“ Beitrag von Katrin Bohlmann vom 23.01.2020 bei Deutschlandfunk Kultur, siehe dazu auch: Arbeitsbelastung in bayerischen Kliniken: Ärzte am Ende ihrer Kräfte weiterlesen »

Für eine gesetzliche Personalbemessung im Gesundheitswesen

Stress, Überstunden, Burnout: Ärzte klagen über zu hohe Arbeitsbelastung
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