Dossier

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Seit 1988 ist Leiharbeit in Österreich legal. Handelte es sich dabei ursprünglich um ein Instrument zur Abdeckung von Produktionsspitzen in der Industrie, ist die Anzahl der Lohnabhängigen in der Leiharbeit inzwischen drastisch gewachsen. 73.141 Leiharbeiter gab es laut dem Sozialministerium der Alpenrepublik im Jahr 2017. Glaubt man Aussagen aus dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) handelt es sich hier um »gute« Leiharbeit – vor allem im Vergleich zur Situation im Nachbarland Deutschland. So untersagt das österreichische Arbeitskräfteüberlassungsgesetz Diskriminierungen bei Lohn, Arbeitszeit, Urlaub und betrieblichen Vergünstigungen. Seit 2002 gibt es im Produktionsbereich einen eigenen Kollektivvertrag für Leiharbeiter. Dessen jüngste, seit Anfang Januar gültige Fassung sieht für ungelernte Arbeiter einen Stundenlohn von 9,67 Euro und für Facharbeiter 12,73 Euro pro Stunde vor. Daneben haben Leiharbeiter Anspruch auf die vom Beschäftigerbetrieb ausgezahlten Löhne, sollte dort ein höherer kollektivvertraglicher Stundenlohn gelten als vom Zeitarbeit-Kollektivvertrag vorgesehen. Für Leiharbeiter, die als Angestellte tätig sind gibt es keinen eigenen Kollektivvertrag. Für sie gilt derjenige im Handwerk und Gewerbe. Durch diese Regelungen sollen Mindeststandards garantiert werden. Sie können jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass mit der Leiharbeit ganze Belegschaften gespalten werden…“ Beitrag von Christian Bunke, Wien, aus der Ersten-Mai-Beilage der jungen Welt vom 25. April 2018. Siehe dazu neu:
Leiharbeit – Menschen als Ware, oder: Wenn nur der Preis zählt weiterlesen »