Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel. Wie private Sicherheitsdienste in der Corona-Krise rechtswidrig für öffentliche Sicherheit und Ordnung sorgen
get out of controlIn zahlreichen deutschen Städten und Gemeinden werden private Sicherheitsdienste von den Kommunalverwaltungen beauftragt, um Einschränkungen wie Kontaktverbote aufgrund der Corona-Pandemie zu kontrollieren. Ähnlich wie Polizei und Ordnungsämter bestreifen Mitarbeiter/-innen von Sicherheitsfirmen den öffentlichen Raum, sprechen dabei Verfehlungen der Bürger/-innen an und lösten bisher gar Personenansammlungen auf. Mancherorts beließen es die Mitarbeiter/-innen der Dienstleister nicht nur bei Ansprache und Ermahnung sondern stellten die Personalien der Bürger/-innen fest und brachten die Corona-Verstöße, zwecks Einleitung von Bußgeldverfahren, zur Anzeige. Dabei wurde bisher nach dem Motto verfahren: “Der Zweck heiligt die Mittel“, weil den Mitarbeiter/-innen privater Sicherheitsdienste generell keine hoheitlichen Eingriffsbefugnisse wie Identitätsfeststellungen oder Platzverweisungen zustehen; die Übertragung hoheitlicher Befugnisse ist auch im Rahmen von kommunalen Beauftragungen nicht möglich. (…) Auf ein “Machtwort“ der Kommunalaufsicht im Bereich der Regierungspräsidien wartet man in dieser Sache wohl vergebens. Für die Sicherheitswirtschaft bietet die Corona-Krise die Möglichkeit sich gegenüber Polizei und Ordnungsämtern zu profilieren und sich aufzuwerten. “Police private partnerships“ sind für das Sicherheitsgewerbe für künftige und lukrative Beauftragungen durch die öffentliche Hand – an der Seite der Sicherheitsbehörden – von großer Bedeutung.“ Artikel von Jürgen Korell und Thomas Brunst vom 11. Mai 2020 – wir danken! weiterlesen »

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Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel. Wie private Sicherheitsdienste in der Corona-Krise rechtswidrig für öffentliche Sicherheit und Ordnung sorgen
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Verfassungsschutz auflösen!„… Der hessische Verfassungsschutz soll im Jahr 1998 versucht haben, den Rechtsextremisten Markus H. als V-Mann anzuwerben. Dieser habe abgelehnt, berichtet der Norddeutsche Rundfunk (NDR) unter Berufung auf Dokumente des Geheimdienstes. Markus H. ist angeklagt, im Juni 2019 Beihilfe zum Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke geleistet zu haben. Das hessische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) wollte zu dem Vorgang auf Anfrage der Frankfurter Rundschau nicht Stellung beziehen. Man bitte um Verständnis, „dass das LfV Hessen zu Details seiner operativen Arbeit aus grundsätzlichen nachrichtendienstlichen Erwägungen keine Presseauskünfte erteilt“, antwortete ein Sprecher der Behörde am Wochenende. Laut dem NDR-Bericht traf sich ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes im März 1998 zwei Mal mit H. In einem Observationsbericht zu dem zweiten Treffen hätten die Verfassungsschützer notiert, dass der Sachbearbeiter Markus H. von seiner Wohnung in Kassel abgeholt habe und mit ihm zu einem nahegelegenen Café gefahren sei. Dort hätten sich beide knapp drei Stunden lang unterhalten, bis der Geheimdienst-Mitarbeiter den Neonazi wieder nach Hause gefahren habe. Die brisante Recherche rückt die Auskünfte von Innenminister Peter Beuth (CDU) im Innenausschuss des Hessischen Landtags in den Fokus. Dort hatte der Minister im November einen gemeinsamen Fragekatalog von SPD, FDP und Linken beantwortet. Sie wollten wissen, ob es „zu irgendeinem Zeitpunkt vonseiten des LfV das Angebot/den Versuch einer Zusammenarbeit“ mit dem mutmaßlichen Lübcke-Mörder Stephan Ernst oder seinem Kompagnon Markus H. gegeben habe. Beuth antwortete ausweichend, dass „eine Tätigkeit“ der heute Tatverdächtigen als V-Leute des LfV „vollständig ausgeschlossen“ werden könne...“ – aus dem Beitrag „Neonazi H. sollte V-Mann werden“ von Pitt v. Bebbenburg am 10. Mai 2020 in der FR Online über einen „Beinahe-Kollegen“ von NSU-Temme weiterlesen »

Verfassungsschutz auflösen!

Verfassungsschutz Hessen: Die „Personalpolitik“ beim NSU als Muster – auch beim Lübcke-Mord
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Verfassungsschutz auflösen!„… Ein rotes Kreuz, 27 weiße Sterne und der Berner Bär: So sieht das Wappen des Club de Berne aus. Ein Wappen, das nie an die Öffentlichkeit hät­te gelangen sollen. Doch im November 2019 publizierte „Österreich“ ein internes Dokument und bescherte dem ominösen Geheimdienstclub damit das größte Leck seiner Geschichte. Offizielle Informationen über den Club de Berne gibt es nur wenige. Und es sind stets dieselben: Ob in einem Budgetbericht des EU-Parlaments zu Antiterroraktivitäten von 2015 oder in einer Mitteilung des Schweizerischen Bundesamts für Polizei (Fedpol) vom April 2004: Der Club de Berne ist stets als „informeller Club“ beschrieben, der die Geheimdienstchefs der EU-Staaten sowie der Schweiz und Norwegens zusammenbringe. Doch kürzlich belegte die Schweizer Wochenzeitung WOZ, dass der Club de Berne weit mehr ist als ein harmloser Debattierclub der europäischen Geheimdienstchefs. Ein bisher unveröffentlichtes Dokument zeigt, dass zumindest noch 2011 unter anderen auch das FBI, die CIA sowie der israelische Auslandsgeheimdienst Mossad am Informationsaustausch im Club de Berne beteiligt waren. Was aber sind Aufgabe und Zweck dieser Geheimdienstgilde? Was sind ihre Aktivitäten, und wie weit reicht ihr Einfluss? Vor allem aber: Wie ist es möglich, dass der Club de Berne auf europäischem Boden praktisch losgelöst von jeder demokratischen Kontrolle operieren kann?…“ – aus dem Beitrag „Geheimdienstgilde außer Kontrolle: Der Club de Berne“ von Jan Jirát und Lorenz Naegeli am 08. Mai 2020 bei Cilip – der keine Verschwörungstheorien verbreitet, sondern höchst offizielle Akten auswertet. weiterlesen »

Verfassungsschutz auflösen!

[Club de Berne] Der Verfassungsschutz und seine Kollegen: Treffen sich. Unkontrolliert
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Der NSU war nicht zu dritt!„… Was die Schuld Zschäpes betrifft stellen sie sich annähernd durchgehend auf die Seite von Gericht und Anklage. Sie kritisieren aber teils massiv, dass sich das Gericht mit der Unterstützerszene, möglicherweise weiteren Mittätern und der Rolle des Staates, vor allem der Verfassungsschutzämter, nicht beschäftigte. Tatsächlich taucht das Wort „Verfassungsschutz“ im Urteil kein einziges Mal auf. Der Name Tino Brandt findet sich zwar immerhin 49 Mal, wobei seine Rolle als V-Mann des thüringischen Verfassungsschutzes aber nur schemenhaft gezeigt wird. Das Gericht zitiert aus einer Aussage des im NSU-Prozess Mitangeklagten Holger G., nach dessen Einschätzung es „Gerüchte“ gegeben habe, Brandt sei Geheimdienst-Spitzel. Man habe „gewusst, dass Tino Brandt immer Geld gehabt habe“, zitiert das Gericht aus der Aussage des ebenfalls Mitangeklagten Carsten S. Über die Herkunft des Geldes verliert das Gericht allerdings kein Wort. In der Beweisaufnahme war das über Monate hinweg Thema. Demnach war Geheimdienst-Geld der Lebensunterhalt für Brandt und einige Gesinnungsgenossen. Im Ganzen zahlte die Behörde rund 200.000 Euro an ihn aus. Zugleich organisierte Brandt die militanten Kameradschaften in Thüringen im von ihm gegründeten „Thüringer Heimatschutz“. Zu diesem Verband gehörte auch die „Kameradschaft Jena“ mit Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe. Brandts „Heimatschutz“ hatte seinen Namen offenbar überhaupt erst auf Wunsch der Geheimdienste erhalten. Bei einem Treffen mehrerer Ländergeheimdienste unter Leitung eines Beamten namens Christian M. vom Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz wurde der ursprüngliche Name „Anti-Antifa Ostthüringen“ als untauglich bezeichnet und eine Neubenennung nahegelegt, wie aus einem Gesprächsprotokoll hervorgeht, das Telepolis vorliegt. Auch das war im NSU-Prozess thematisiert worden, findet sich im Urteil aber nicht wieder…“ – aus dem Beitrag „Im schriftlichen Urteil zum NSU-Prozess kommt das Wort „Verfassungsschutz“ nicht vor“ von Christoph Lemmer am 08. Mai 2020 bei telepolis über die Vergesslichkeit bundesdeutscher Justiz. Siehe dazu auch eine weitere aktuelle Kritik an der Urteilsbegründung und den Hinweis auf unseren bisher letzten Beitrag dazu weiterlesen »

Der NSU war nicht zu dritt!

Über 3.000 Seiten NSU-Urteilsbegründung – welches Wort kommt darin nicht ein Mal vor? (Hilfestellung: Der Name einer aufzulösenden Vereinigung)
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VS Köln: Kölner Polizei muss Kameras während Versammlung abdecken
Gegen Videoüberwachung„… Die Antragsteller sind Anmelder und Teilnehmer einer für Samstag (14.03.2020) geplanten Versammlung in Köln unter dem Thema „Demonstration gegen Repression“, zu der etwa 300 Teilnehmer erwartet werden. Die Versammlung soll als Aufzug über verschiedene Plätze verlaufen. Unter anderem am Wiener Platz ist eine Zwischenkundgebung geplant. (…) Mit ihrem Eilantrag begehrten die Antragsteller die einstweilige Verpflichtung der Polizei, die Kameras für die Dauer der Versammlung abzubauen, hilfsweise nach außen sichtbar zu verhüllen. Die Zusicherung der Polizei, die Kameras während der Dauer der Versammlung auszuschalten, reiche nicht aus. Durch die Präsenz der Kameras würden Versammlungsteilnehmer insbesondere in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt. Das VG Köln hat die Polizei dazu verpflichtet, die Kameras für die Dauer der Versammlung zu verhüllen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts entfalten bereits die Präsenz der Kameras und die Möglichkeit staatlicher Beobachtung eine abschreckende und einschüchternde Wirkung auf Versammlungsteilnehmer und griffen in deren Recht aus Art. 8 Abs. 1 GG, sich frei zu versammeln, ein. Die Versammlungsfreiheit schütze nicht nur die Teilnahme an einer Versammlung, sondern auch die Art und Weise der Teilnahme. Für Versammlungsteilnehmer sei von außen nicht erkennbar, ob die Kameras ausgeschaltet seien, deshalb reiche auch eine Zusicherung nicht aus. Der Grund für die Installation der Kameras sei nicht entscheidend, weil es auf deren faktische Wirkung und nicht auf den Willen der Polizei ankomme. Der Antragsgegner habe keine Anhaltspunkte für eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung dargelegt, die eine Überwachung der Versammlung rechtfertigen könnten. Mit Blick auf die große Bedeutung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit sei die logistische Herausforderung des Abdeckens der Kameras der Polizei zuzumuten und etwaige Ausfälle der Kameras für folgende Tage seien durch andere, geeignete Maßnahmen aufzufangen. Ein Abbau der Kameras während der Versammlung sei dagegen nicht erforderlich, weil das Abdecken einen ausreichenden Schutz der Versammlungsfreiheit darstelle…“ Pressemeldung des VG Köln vom 12. März 2020 zu Az. 20 L 453/20 bei juris.de und neu dazu: Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt erneut: Anlasslose Videoüberwachung von Demonstrationen / Kundgebungen durch die Polizei ist rechtswidrig weiterlesen »

Gegen Videoüberwachung

VS Köln: Kölner Polizei muss Kameras während Versammlung abdecken / Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt erneut: Anlasslose Videoüberwachung von Demonstrationen / Kundgebungen durch die Polizei ist rechtswidrig
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Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016„Eine Frau, die im Bezug von Leistungen nach SGB II stand und wieder Arbeit gefunden hatte, die ihr ein Leben ohne „Hartz IV“ möglich machte, teilte dies dem Jobcenter Frankfurt auf einem von diesem bereitgestellten Formular („Veränderungsmitteilung“) mit. Sie erhielt dann die Aufforderung, dem Jobcenter ihren neuen Arbeitsvertrag vorzulegen. In einer Beschwerde beim Bundesdatenschtzbeauftragten erklärte sie, dass nach ihrer Ansicht „für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Jobcenters… der vollständige Arbeitsvertrag nicht erforderlich“ ist. Weiter erklärte sie: „Auf die Schwärzung nicht relevanter Passagen im Arbeitsvertrag hat das Jobcenter Frankfurt nicht hingewiesen, noch hat es den Hinweis gegeben, dass die erforderlichen Nachweise auf andere Weise erbracht werden können, sofern das überhaupt leistungsrechtlich erheblich ist.“ Nach Prüfung des Sachverhalts und des Behördenhandelns stellte der Bundesdatenschutzbeauftragte in einem Schreiben an die Beschwerdeführerin u. a. fest: „… sehe ich die standardmäßige Anforderung der vollständigen Arbeitsverträge aus datenschutzrechtlicher Sicht kritisch… Bei dem Arbeitsvertrag handelt es sich ggf. um ein umfangreiches Dokument mit vielen Einzelinformationen, die für die Beendigung des Leistungsbezugs nicht erforderlich sind. Hinzu kommt, dass diese Daten in einen zukünftigen Zeitraum fallen, der außerhalb des Leistungsbezugs liegt… In Fällen wie Ihren, in dem keine Überbrückungshilfen beantragt wurden, sollte es möglich sein, die Betroffenen zum Nachweis genau der zu prüfenden Punkte aufzufordern mit dem Hinweis, dass der Nachweis z. B. Durch Vorlage des Arbeitsvertrags (mit Schwärzungen) oder einer Arbeitgeberbescheinigung oder auch eines Kontoauszugs (für den Mittelzufluss) erbracht werden kann… Ich habe dem Jobcenter meine vorstehende Rechtsauffassung mitgeteilt und um zukünftige Beachtung gebeten…“ Bericht vom 5. Mai 2020 von und bei ‚dieDatenschützer Rhein Main‘ (ddrm) (mit Link zur Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten im Wortlaut) weiterlesen »

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016

Jobcenter Frankfurt: Bundesdatenschutzbeauftragter rügt Forderung nach Vorlage vollständiger Arbeitsverträge
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Schengen-System SIS als Big Brother: Europäische Union will Fingerabdrücke und Gesichtsbilder gemeinsam speichern. Zentralisierung betrifft auch EU-Bürger

Dossier

Studie von Statewatch: Market Forces: the development of the EU security-industrial complexDas Schengener Informationssystem (SIS) ist die größte europäische Fahndungsdatenbank mit zahlreichen problematischen Funktionen. Seine Einführung wurde mit der Verbrechensbekämpfung begründet, faktisch ist das SIS aber vielmehr eine Ausländerdatenbank. Mehr als die Hälfte der rund 900.000 gespeicherten Personen sind Migranten und Geflüchtete, die abgeschoben werden sollen oder denen die Wiedereinreise in den Schengen-Raum verwehrt wird. (…) Aus bürger- und datenschutzrechtlicher Perspektive ist das Vorhaben brachial. Fingerabdrücke und Gesichtsbilder würden mit Personendaten in einer einzigen Datei gespeichert, womit diese durchsuchbar wären. Geplant ist ein »gemeinsamer Dienst für den Abgleich biometrischer Daten«, der jeden neuen Eintrag mit bereits vorhandenen Daten überprüft. Vorgesehen ist außerdem ein einheitliches »Europäisches Suchportal«, das bei einer polizeilichen Anfrage gleich mehrere Datenbanken abfragt. Schließlich soll auch ein »Detektor für Mehrfachidentitäten« eingeführt werden, der Fingerabdrücke und Gesichtsbilder mit Personendaten abgleicht. Die Neuerungen betreffen zunächst vor allem Geflüchtete und Drittstaatenangehörige, da über diesen Personenkreis in SIS, Eurodac und Visumsdatenbank die meisten biometrischen Daten vorhanden sind. Es folgen später womöglich auch Unionsangehörige. Entsprechende Pläne, Grenzübertritte von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten zu speichern, liegen nach einem Vorschlag der französischen Regierung bereits in der Schublade.“ Artikel von Andrej Hunko bei der jungen Welt vom 10. Oktober 2018, siehe dazu neu: Fragwürdige Kooperation: EU öffnet größte Fahndungsdatenbank für Geheimdienste aus Drittstaaten weiterlesen »

Dossier zum Schengen-System SIS als Big Brother

Studie von Statewatch: Market Forces: the development of the EU security-industrial complex

Fragwürdige Kooperation: EU öffnet größte Fahndungsdatenbank für Geheimdienste aus Drittstaaten
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Stoppt Polizeigewalt„… Die Familie Ayo wurde aufgrund einer angeblichen Ruhestörung um 01:00 Uhr morgens von der Polizei rausgeklingelt und mit dem Vorwurf der Ruhestörung bedrängt. Als die Bullen jedoch keine Ruhestörung ausmachen konnten, wollten sie das Haus der Familie anlasslos und illegal durchsuchen. Die Familie beharrte darauf, dass dieses Vorgehen ohne den Beschluss eines Richters illegal sei und verweigerte den Polizisten das Eintreten in die Wohnung der Familie. Daraufhin stürmten bis zu 16 Bullen die Wohnung der Familie und attackierten die betroffene Familie unter anderem mit Pfefferspray und Faustschlägen. Darunter ein16 jähriges Mädchen, eine Schwangere und eine über 80 jährige Frau. Die beiden Männer in der Familie wurden in den Garten geschleift, schwer misshandelt und beleidigt. Diese Tortur setzte sich auch im Polizeigewahrsam sowie während der Fahrt zur Polizeiwache fort. Diverse Verletzungen lassen sich belegen (Fraktur des Handgelenkes und Platzwunden) und bezeugen die brutale Gewalt, die abermals von Essener Polizisten gegen das Volk ausgeführt wird. Die Initiative Gerechtigkeit für Adel, welche sich den Kampf gegen rassistische Polizeigewalt verschrieben hat, greift diesen erneuten Fall von rassistischer Polizeigewalt in Essen auf…“ – aus dem Bericht „Erneuter Fall von Polizeigewalt in Essen“ am 30. April 2020 bei Dem Volke Dienen – worin auch die Pressemitteilung der Initiative Gerechtigkeit für Adel dokumentiert ist – und die Mailadresse für Kontakte. Siehe zum neuesten Essener Polizei-Vorfall zwei weitere Beiträge – was passiert ist, und wer es untersuchen sollte… weiterlesen »

Stoppt Polizeigewalt

Hauptstadt des Polizeistaats? Schon wieder Essen…
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EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über Geschäftsgeheimnissen„Whistleblower-Netzwerk und die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland fordern ein umfassendes Gesetz zum Hinweisgeberschutz auf Basis der vorliegenden Richtlinie der Europäischen Union (EU 2019/1937). Die neue Gesetzgebung sollte zwingend auch rein deutsche Rechtsbereiche berücksichtigen, um in Zukunft alle Hinweisgeber gleichermaßen sinnvoll schützen zu können. Bei der Aufdeckung von Korruptionsfällen und anderen Straftaten sind Hinweisgeber unverzichtbar. Doch wer in Deutschland im Arbeitskontext Straftaten, Fehlverhalten und Missstände meldet, ist Repressalien durch den Arbeitgeber fast schutzlos ausgeliefert. „Auch der Tag der Arbeit steht in diesem Jahr im Eindruck der Corona-Krise. Gerade mit Blick auf bereitgestellte Staatshilfen und den Handlungsdruck auf das Gesundheitswesen und die medizinische Forschung braucht es engagierte Bürgerinnen und Bürger, die Missbrauch und Fehlverhalten ans Licht bringen“, so Louisa Schloussen, Leiterin der Arbeitsgruppe Hinweisgeber von Transparency Deutschland. Annegret Falter, Vorsitzende von Whistleblower-Netzwerk: „Wenn Beschäftigte im Zusammenhang der Corona-Pandemie auf Rechtsverstöße oder Missstände hinweisen, erwarten wir von Behörden und der Rechtsprechung schon jetzt eine richtlinienkonforme Auslegung bestehender Vorschriften.“ Die deutsche Bundesregierung muss bis Oktober 2021 die EU-Richtlinie zum Whistleblowerschutz in nationales Recht umsetzen. Damit wird eine Harmonisierung des Hinweisgeberschutzes in den EU-Mitgliedstaaten angestrebt. Whistleblower-Netzwerk und Transparency Deutschland erwarten Verbesserungen, die über EU-Recht hinaus das Schutzniveau für Hinweisgeber im Beschäftigungsverhältnis erhöhen…“ Stellungnahme vom 30. April 2020 beim Whistleblower-Netzwerk weiterlesen »

EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über Geschäftsgeheimnissen

Tag der Arbeit: Whistleblower-Netzwerk und Transparency Deutschland fordern, Hinweisgeber am Arbeitsplatz besser zu schützen
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BestandsdatenauskunftStaatliche Stellen haben vergangenes Jahr fast 16 Millionen Mal abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört. Diese automatisierte Bestandsdatenauskunft ist in drei Jahren um mehr als die Hälfte gestiegen. Auch Internet-Daten werden übermittelt, darüber gibt es jedoch weiterhin keine Transparenz. Wem gehört eine Telefonnummer? Das können über 100 staatliche Stellen von mehr als 100 Telefon-Anbietern erfahren, ohne dass die Firmen oder Kunden davon etwas mitbekommen. Dieses automatisierte Auskunftsverfahren wird von der Bundesnetzagentur betrieben und ist auch als „Behördentelefonbuch“ oder Bestandsdatenauskunft bekannt. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht darüber jährliche Statistiken, neben einem Absatz im heute veröffentlichten Jahresbericht auch auf der Webseite: Im Jahr 2019 wurden insgesamt 16,01 Millionen Ersuchen über das [Automatisierte Auskunftsverfahren] bei der Bundesnetzagentur beauskunftet. Im Vergleich zum Vorjahr wurden damit rund 2 Millionen Ersuchen mehr an die Bundesnetzagentur gestellt und von dieser beantwortet. Wir haben die Zahlen wie jedes Jahr aufbereitet und visualisiert…“ Artikel von Andre Meister vom 30.04.2020 bei Netzpolitik weiterlesen »

Bestandsdatenauskunft

Bestandsdatenauskunft 2019: Behörden fragen alle zwei Sekunden, wem eine Telefonnummer gehört
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"Capitalism is the Virus" - Statement from IWW Ireland on a class response to Covid-19Man kann das Recht auf Leben nicht immer über alles Andere setzen, so Schäuble. Und natürlich fanden Schäubles Tiraden sofort jede Menge mediales Echo, von Journalisten und Professoren (deren jeweiliges Leben – natürlich – sowieso – genau – ganz besonders wichtig ist), die es allesamt verdienstvoll fanden, solche „Überlegungen“ anzustellen. Auch potenzielle Koalitionspartner in Berlin zeigten sich am Thema „interessiert“, die Schamlosigkeit kennt ja schon lange keine Parteigrenzen mehr. Wo – und wogegen – die Grenzen des Lebensrechtes denn nun gezogen werden sollen, das genau zu sagen ist, der menschenfeindliche Erzreaktionär zu klug, außerdem kann er ja auf das vorweg genommene Grundeinverständnis seinesgleichen bauen. Inklusive übrigens der Herren Trump, Bolsonaro oder Modi, die das ja genau so sehen, wie ihr bundesdeutscher Gesinnungsfreund. Nicht zu sagen, wer damit gemeint ist, wenn die Wichtigkeit des Lebens herabgesetzt wird, ist ja bei diesen Leuten ebenfalls Tradition: Niemand hat jemals gesagt, es sollen Menschen in Griechenland halt verrecken, wenn das dem Kapital viel zu teure Gesundheitswesen wegen des Schuldendienstes an die Deutsche Bank kahl geschlagen werden muss – das versteht man in den Kreisen, die ihm wichtig sind, auch so. Innerhalb des gleichgeschaltet lobenden medialen Echos gab es zwar einige Tollpatschigkeiten – Ausfälle etwa gegen jene, die sich weigern, dem faschistoiden Zwang zur Selbstoptimierung zu folgen – und peinliche Loblieder auf die zwar nicht Virus, aber Krebs zuhauf produzierende deutsche Autoindustrie, aber es wurde auch kaum genauer benannt, wer denn nun das Opfer dieser philosophischen Vernichtungsüberlegungen werden soll. Weswegen wir unsere kommentierte Materialsammlung „Wertes Leben und Anderes“ vom 29. April 2020 zu Schäubles Tiraden auch in unsere Rubrik Rechtsruck einordnen weiterlesen »

"Capitalism is the Virus" - Statement from IWW Ireland on a class response to Covid-19

Der Herr Schäuble hat seine Ansichten seit seinem Feldzug gegen Griechenland nicht geändert: Das Leben (des Pöbels) ist nicht so wichtig…
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Nix gelernt? Rechten Terror und Rassimus bekämpfen!„… Im Urteil des Landgerichts Schwerin gegen Marko G. liest man etwa: Es stehe fest, „dass es sich bei dieser Tat um eine einmalige – wenn auch zeitlich und inhaltlich sehr ausgedehnte – Verfehlung gehandelt“ habe. Marko G., 49 Jahre alt, ist Polizist, er war lange beim Spezialeinsatzkommando (SEK) in Mecklenburg-Vorpommern. Außerdem ist er Chef der Prepper-Gruppe Nordkreuz, die als Teil des „Hannibal“-Netzwerkes bekannt wurde. Gegen zwei ihrer Mitglieder ermittelt der Generalbundesanwalt wegen Terrorverdachts. Marko G. selbst wurde im Dezember 2019 zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Dass er rund 55.000 Schuss Munition hortete, hat viele Menschen bestürzt. Nicht nur PolitikerInnen im ganzen Land wollen wissen: Von welchen Behörden stammte diese Munition? Und warum besitzt ein Polizist überhaupt eine illegale Maschinenpistole? Bei der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern laufen gleich mehrere Disziplinarverfahren – gegen Marko G. selbst, aber auch gegen mutmaßliche Helfer. Diese sind ausgesetzt, solange die Strafverfahren andauern. Ein Urteil bietet die Grundlage für weitere Entscheidungen. Nun liegt das schriftliche Urteil der Großen Strafkammer 4 des Landgerichts Schwerin gegen Marko G. vor, es umfasst 64 Seiten. Die taz veröffentlicht es hier im Volltext. Es ist noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hat. Das Urteil könnte Einfluss darauf haben, wie die Nordkreuz-Affäre letztlich gewertet wird: Geht es hier um harmlose Prepper, deren schrulliges Hobby es ist, sich auf irgendwelche Katastrophen vorzubereiten? Oder ist Nordkreuz eine gefährliche Gruppierung von Rechtsextremen?…“ – aus dem Beitrag „„Eine einmalige Verfehlung““ von Sebastian Erb und Chrstina Schmidt am 24. April 2020 in der taz online zum Urteil aus Schwerin – worin das Gericht natürlich recht hat ist, dass lebenslanger rechtsradikaler Aktivismus auch eine einmalige Verfehlung ist. Zu weiteren aktuellen Aspekten rechtsradikaler uniformierter Aktivität vier weitere Beiträge weiterlesen »

Nix gelernt? Rechten Terror und Rassimus bekämpfen!

Wie es in Schwerin ein Gericht sieht, so sehen es Behörden anderswo auch: Lebenslanger rechtsradikaler Aktivismus ist auch eine einmalige Verfehlung
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Dossier

Plakat zur Aufklärungskampagne des Mordes in CelleIm Rassismus-freien Polizeistaat BRD wird ein 15-jähriger ermordet, und die Polizei weiß sofort nur eines: Mit Rassismus hatte dieses Verbrechen nichts zu tun. Weiß sie auch noch im Jahr 2020, ohne auch nur einen Blick in die benutzten sozialen Medien des Mörders geworfen zu haben. Wo man dessen rassistische und nationalistische Gesinnung dermaßen schnell und deutlich erkennen konnte, dass sogar seine uniformierten BeschützerInnen dann doch lieber wenigstens so weit zurück ruderten, als sie gestanden, sie müssten da vielleicht erst noch mal nachgucken. Solch ein entlarvendes Eingeständnis öffentlich zu treffen, taten sie nicht freiwillig, sondern aufgrund eines öffentlichen Drucks, der geradezu lawinenartig anschwoll, weil der Geist des Verbrechers so eindeutig überdeutlich war und ist. Die schnell gezückte Puderdose ist aber auch schon das einzige, was an der Entwicklung nach dem Celler Mord neu ist – sonst folgt sie dem üblichen polizeilichen Vorgehen, wie es etwa das BKA in Bezug auf den Mörder von Hanau demonstrativ durchzuziehen gedenkt: Leugnen, lügen, immer frecher dabei werden, die Medien – viele davon auch privatisierte Polizei-Pressestellen genannt – für sich arbeiten lassen. In Verteidigung des Rassismus und ihrer Selbst: Wenn ein bisschen Menschen ermorden schon Rassismus sein soll, was wäre dann von einer Vereinigung mit dermaßen vielen Einzelfällen zu halten? Eben. Und wer jetzt dagegen zu demonstrieren gedenkt, kommt ohnehin in den Knast, verstanden? Zum neuerlichen Nazi-Mord in Celle und dem Wirken der Freunde und Helfer der Rassisten eine kleine aktuelle Materialsammlung vom 13.4.2020 und nun weiter dazu: Der Nazi-Mord von Celle macht (wieder einmal) deutlich: Behördenversagen im Kampf gegen Nazi-Terror, aber auch Respektlosigkeit gegenüber den Opfern weiterlesen »

Dossier zum rechten Mord in Celle

Plakat zur Aufklärungskampagne des Mordes in Celle

Der Nazi-Mord von Celle macht (wieder einmal) deutlich: Behördenversagen im Kampf gegen Nazi-Terror, aber auch Respektlosigkeit gegenüber den Opfern
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[NRW] Laschet will Epidemie-Gesetz im Eilverfahren – mit „Verpflichtung zum Einsatz medizinischen und pflegerischen Personals“

Dossier

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm„… Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht weitreichende Durchgriffs- und Sonderrechte für die Landesregierung vor. Demnach will Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Mittwoch (01.04.2020) den Landtag über die geplanten Maßnahmen unterrichten. Die SPD-Opposition reagierte verwundert und ablehnend auf den Entwurf. (…) Medizinisches Material: Behörden wären berechtigt, „medizinisches, pflegerisches und sanitäres Material“ bei Firmen sicherzustellen und zu einem normalen Preis abzukaufen. Auch nicht näher genannte „weitergehende Anordnungen“ sind möglich, um „die angesichts der epidemischen Lage erforderliche Aufgabenerfüllung sicherzustellen“. Medizinisches Personal: Die Behörden könnten Ärzte, Pfleger und Rettungskräfte verpflichten, mit gegen die Epidemie zu kämpfen. „Jede Person“ mit einer abgeschlossenen medizinischen oder Pflegeausbildung könnte demnach künftig zum Dienst in Krankenhäusern verpflichtet werden. (…) Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Kutschaty zeigte sich am Montag (30.03.2020) verwundert, dass die Regierung jetzt einen solchen „verfassungswidrigen“ Entwurf vorlege. „Das ist eines der drastischsten Gesetze, das mir in meiner juristischen und politischen Tätigkeit zu Gesicht gekommen ist. Das sind Eingriffe der Freiheit, etwa der Berufsfreiheit, die nicht zu rechtfertigen sind“, sagte Kutschaty. Die Schulministerin wolle sich zudem eine „Ermächtigung“ verschaffen, um Prüfungen ausfallen zu lassen. Kritik am Gesetzentwurf kam unter anderem auch von den Grünen …“ Meldung vom 30.03.2020 beim WDR1 , siehe dazu auch die Position von DGB und ver.di NRW. Neu: Pflege bleibt freiwillig: Zwangsverpflichtung gekippt weiterlesen »

Dossier zum Epidemie-Gesetz in NRW

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

Pflege bleibt freiwillig: Zwangsverpflichtung gekippt
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Screenshot der Youtube-Serie "KSK – Kämpfe nie für dich allein" (Youtube)„… Einmal im Jahr trafen sich 70 Kilometer von Schwerin entfernt auf einem Schießplatz Spezialkräfte aus ganz Deutschland und darüber hinaus. Sondereinsatzkommandos, Bereitschaftspolizeieinheiten, GSG-9-Teams, EKO Cobra aus Österreich, SWAT-Teams aus den USA, KSK-Soldaten, kurzum: Einheiten mit besonderen Schießfähigkeiten. Die lernen sie von einem Mann mit erstaunlicher Geschichte: Frank T., mehrfacher deutscher Meister mit der Kurzwaffe. Wo man sich in der Sicherheitsbranche auch umhört, T. gilt als einer der größten Könner. Bei seiner Firma Baltic Shooters in Güstrow können Fachkräfte üben, was so nur an wenigen Orten in Deutschland geht: Schießen aus der Bewegung, auf lange Distanz, aus dem Auto heraus. Und weil nur die besten Berufsschützen zu Frank T. kommen, zieht er die großen Rüstungsfirmen an: Heckler & Koch, Rheinmetall, Schmeisser Waffen, Sig Sauer, Ruag, MEN. „Special Forces Workshop“ heißt die renommierteste Veranstaltung, sie fand jedes Jahr drei Tage lang im Sommer statt. Mitveranstalter war bis 2018 das Landeskriminalamt, Marko G.s früherer Arbeitgeber. Innenminister Lorenz Caffier war Schirmherr und schaute meist auch selbst vorbei. Als die Nordkreuz-Ermittlungen 2017 bekannt werden, sind sie kein Grund für das Innenministerium, die Kooperation einzustellen. Dabei ist schnell klar, dass auch Frank T. Mitglied der Nordkreuz-Gruppe war. Das hatte ein Zeuge dem BKA gesagt, wir haben später in der taz darüber geschrieben. Eher als andere war Frank T. aus der Nordkreuz-Gruppe ausgetreten, ihr aber als Unterstützer verbunden geblieben. Nordkreuz-Mitglieder kauften bei ihm Waffen und Munition, sie gingen bei ihm schießen. Mehr noch: Auch andere frühere Nordkreuz-Mitglieder arbeiten für Frank T. als Trainer, so auch der Mann, dem Marko G. an Hitlers Geburtstag „Happy Birthday“ schickte. Sogar Marko G. selbst war in Güstrow Trainer für zivilen Schießsport...“ aus dem Bericht „Die Spur nach Güstrow“ von Christina Schmidt, Sebastian Erb, Natalie Meinert und Daniel Schulz am 04. April 2020 in der taz online über einen „Knoten“ im rechtsradikalen Spinnen-Netz… weiterlesen »

Screenshot der Youtube-Serie "KSK – Kämpfe nie für dich allein" (Youtube)

Die Waffensammler vom Nazi-Nordkreuz: Waren bekannt. Und als Schieß-Ausbilder beliebt…
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