[Petition] Gesundheitsdaten in GefahrSeit  dem 1. Januar 2021 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet,  jedem Versicherten auf Antrag eine elektronische Patientenakte (ePA) zur  Verfügung zu stellen. Die Werbung dafür hat bei allen Krankenkassen  begonnen. In Wirklichkeit ist diese Patientenakte derzeit eine Luftnummer. In sie können derzeit Ärzte weder schreiben, noch sie lesen. Einzig die Patientinnen und Patienten sollen eigene Gesundheitsinformationen darin speichern. Gleichzeitig steht die nächste technische Generation angeblich in den Startlöchern.  Die Gematik, die staatliche Betriebsgesellschaft des deutschen Gesundheits-Datennetzes, propagiert die „Telematik 2.0“, die ohne Konnektoren und Gesundheitskarten funktionieren soll. In diese Richtung geht auch der Regierungsentwurf zum „Digitale Versorgung und Pflege – Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)“ aus dem Hause Spahn. Die Mehrzahl der Versicherten fühlt sich nicht ausreichend informiert bzw. hat viele Fragen zu Sinn und Nutzen der Telematik-Infrastruktur und der Elektronischen Patientenakte, aber auch zu den bisherigen Kosten und den künftig neu entstehenden. Der Jurist und Datenschutzberater Jan Kuhlmann, Vorsitzender des Vereins „Patientenrechte und Datenschutz e.V.“ wird zu dieser Verwendung von Versichertengeldern einen kurzen Vortrag halten (maximal 30 Minuten) und steht danach für Fragen zur Verfügung…“ Aus der Einladung von Patientenrechte und Datenschutz e.V. zur Online-Veranstaltung am Donnerstag, 25. März 2021 von 19.00 – 20.00 Uhr (Zugangsdaten vor Beginn auf der Webseite https://patientenrechte-datenschutz.de/veranstaltung) weiterlesen »

[Petition] Gesundheitsdaten in Gefahr

[Online-Veranstaltung am 25. März 2021] Elektronische Patientenakten (ePA) und Telematik 2.0
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Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner Stiftung„… Von Journalist:innen geliebt, von Behörden oft gehasst: Informationsfreiheitsgesetze (IFG) geben allen Bürger:innen das Recht, amtliche Informationen von staatlichen Stellen zu erhalten, ohne eine Begründung angeben zu müssen. Das Prinzip des Amtsgeheimnisses wurde damit in Deutschland aufgehoben; an seine Stelle treten Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Partizipation. So jedenfalls die Theorie. (…) Selten werden verwaltungsrechtliche Debatten so emotional geführt wie bei der Informationsfreiheit. Empirische Beiträge, welche Auswirkungen IFG-Anfragen in der Praxis haben, gibt es bisher nur wenige. (…) Fast alle Befragten gaben an, dass Behörden auf Anfragen hin zu wenig Informationen herausgeben. Auch die inhaltliche Bewertung der Antworten fiel eher negativ aus: Ganze 88 Prozent sind der Meinung, dass die Informationen aus IFG-Anfragen nicht zeigen, dass die Politik gute Arbeit macht – eine erschreckend hohe Zahl. (…) Informationsfreiheit stärkt Demokratie – dieser These stimmen ganze 95 Prozent der Befragten zu. Das demokratische Potenzial kann und sollte aber noch weiter ausgeschöpft werden. Vermehrte proaktive Veröffentlichung, Gebührenfreiheit und eine erhöhte Bekanntheit von IFG sind nur einige Möglichkeiten. Dass mit Bayern, Niedersachsen und Sachsen drei Bundesländer noch gar kein IFG haben, ist nicht zeitgemäß. Es ist Zeit, dass deutsche Behörden ihre Angst vor IFG verlieren. Verwaltungen müssen konsequent anfangen, IFG-Anfragen als integralen demokratischen Bestandteil ihrer Arbeit zu sehen…“ Gastbeitrag von Lea Pfau vom 11. März 2021 bei Netzpolitik.org weiterlesen »

Informationsfreiheitsgesetz. Graftik der Otto Brenner Stiftung

Informationsfreiheit: Was wir von Behörden wissen wollen
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Der direkte Draht: Wer in Bremen eine Demo anmeldet, wird vom Ordnungsamt dem Verfassungsschutz gemeldet. Die Betroffenen werden darüber bislang nicht informiert
Verfassungsschutz auflösen!„Das Bremer Ordnungsamt gibt Daten von Demoanmelder*innen „regelmäßig“ an den Verfassungsschutz weiter. Das geht aus der Antwort des Bremer Senats auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor, die am Mittwoch veröffentlicht wurde. (…) Wenn regelmäßig Daten von Demoanmelder*innen an den Verfassungsschutz weitergeleitet werden, dann führe das zu einer Veränderung des Verhaltens, selbst wenn der Verfassungsschutz die Daten gar nicht nutzen würde. (…) Eine Frage lautete: „In welchen Fällen gibt das Ordnungsamt personenbezogene Daten der Anmelder*innen an die Polizei und/oder an andere Behörden weiter?“ Der Senat antwortete, dass das Ordnungsamt Daten von Personen, die Demonstrationen oder andere Versammlungen unter freiem Himmel anmelden, „in jedem Fall an den Polizeivollzugsdienst“ weitergibt. Erst mal ist das verständlich, denn die Polizei muss, wenn sie bei einer Versammlung anwesend ist, ja die Möglichkeit haben, mit der Versammlungsleiter*in und der Anmelder*in Kontakt aufzunehmen. In der Senatsantwort heißt es jedoch weiter: „Zum Zweck der Gefährdungsbewertung werden die Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig ebenfalls an das Landesamt für Verfassungsschutz übermittelt.“ Doch was bedeutet „regelmäßig“? (…) Die Linke hält die „massenhafte Weitergabe persönlicher Daten an den Geheimdienst“ für „eine Einschüchterung von Bürger:innen und somit eine unverhältnismäßige Einschränkung der Versammlungsfreiheit“. Die Fraktion fordert deshalb, dass die Praxis „schnellstmöglich überprüft und beendet“ wird…“ Artikel von Franziska Betz vom 11. März 2021 in der taz online, siehe ergänzende Anmerkung von Armin Kammrad vom 11. März 2021 weiterlesen »

Verfassungsschutz auflösen!

Der direkte Draht: Wer in Bremen eine Demo anmeldet, wird vom Ordnungsamt dem Verfassungsschutz gemeldet. Die Betroffenen werden darüber bislang nicht informiert
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[Petition] Gesundheitsdaten in Gefahr„… Seit das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen im vergangenen Herbst an den Start ging, hat es sich gut gefüllt. Mittlerweile können Patient:innen sich elf verschiedene Apps und Browseranwendungen von der Krankenkasse erstatten lassen. Sie versprechen Hilfe bei Erkrankungen wie Adipositas, Angststörungen, Migräne, Tinnitus, Depressionen und Arthrose. Ein Problem bleibt allerdings ungelöst: Wenn Patient:innen die Apps benutzen, fallen personenbezogene Gesundheitsdaten an. Einige der Krankheiten, bei deren Behandlung die Apps helfen sollen, sind gesellschaftlich stigmatisiert, beispielsweise psychische Erkrankungen. Weil Betroffene im Alltag Nachteile erleiden könnten, wenn solche Daten an die Öffentlichkeit gelangen, unterliegen Gesundheitsdaten einem besonderen Schutz. (…) Der Haken: Nach dem Ende des EU-US-Privacy-Shields gibt es kein Abkommen mehr, das die Datenübermittlung zwischen der EU und den USA regelt. (…) Schon kurz nach dem Start des DiGA-Verzeichnisses mit damals noch zwei Anwendungen gab es erste Sicherheitslücken bei velibra, einer Anwendungen, die unter anderem die Behandlung von Angststörungen unterstützen soll. (…) Das Bundesinstitut versucht (…) europäische Daten vor amerikanischen Geheimdiensten zu schützen, schafft aber mit seinem Papier keine ausreichende Grundlage, um das sicherzustellen…“ Beitrag von Jana Ballweber vom 2. März 2021 bei Netzpolitik.org weiterlesen »

[Petition] Gesundheitsdaten in Gefahr

Unklare Rechtslage bei Gesundheitsapps: Wenn Gesundheitsdaten bei US-Konzernen landen
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[EU-weite Kampagne und Petition] #ReclaimYourFace! Nein zu Biometrischer Massenüberwachung!
#ReclaimYourFace! Nein zu Biometrischer Massenüberwachung!Campaign “Reclaim Your Face” calls for a Ban on Biometric Mass Surveillance: „Civil society across Europe launches the “Reclaim Your Face” campaign, demanding that local and national authorities  listen to their communities about the serious risks of using facial recognition and other biometric technologies in public spaces. The newly formed coalition calls to ban biometric mass surveillance, in reaction to the rapid and secretive roll out of invasive and unlawful technologies by police forces and local authorities in many European countries…“ Meldung vom 12.11.2020 bei European Digital Rights (EDRi) mit allen Informationen zur Unterschriftensammlung „Ban Biometric Mass Surveillance!“ und neu: Start der Europäischen Bürgerinitiative für eine Zukunft ohne biometrische Massenüberwachung – Bürger.innen-Initiative unterzeichnen! weiterlesen »

#ReclaimYourFace! Nein zu Biometrischer Massenüberwachung!

[EU-weite Kampagne und Petition] #ReclaimYourFace! Nein zu Biometrischer Massenüberwachung! / Start der Europäischen Bürgerinitiative für eine Zukunft ohne biometrische Massenüberwachung – Bürger.innen-Initiative unterzeichnen!
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VeRA – die gefährlichste Entwicklung in der IT der Sicherheitsbehörden seit 75 Jahren
"Lass Dich nicht erfassen!"„Im Rahmen von Polizei2020 beschaffen sich die 19 Polizeibehörden von Bund und Ländern VeRA – ein System für verfahrensübergreifende Recherche und Analyse. So, wie die Anforderungen gestrickt sind, dürfte der umstrittene US-Anbieter Palantir den Auftrag gewinnen. Mit der gleichzeitigen Einführung von Steuer-Id und dem Gesetz zur Registermodernisierung, das über 200 Datenbanken von Behörden und Institutionen gleichzeitig nutzbar machen soll, und der zeitgleichen Einführung von VeRA entsteht ein zentraler Beobachtungs- und Überwachungsmonitor über uns alle und werden Polizei- und die anderen (bisher noch ungenannten) Sicherheitsbehörden zu Superbehörden mit Ausforschungsmöglichkeiten gemacht, von denen das Reichssicherheitshauptamt oder die Stasi nur träumen konnten. (…) VeRA soll das größte Problem der polizeilichen IT lösen, nämlich die übergreifende Nutzung von Informationen möglich machen, die auf sehr vielen Dateninseln gespeichert sind und zwischen denen es keine Brücken gibt. (…) Die ausdrückliche Einbeziehung von externen Quellen ist deshalb so gefährlich, weil „externe Quellen“ ein sehr unbestimmter und dehnbarer Begriff sind. Und weil viele „externe Quellen“ personenbezogene Informationen enthalten, die bisher der Polizei nur im begründeten Einzelfall und in vielen Fällen nur nach entsprechender richterlicher oder staatsanwaltschaftlicher Genehmigung zur Verfügung standen. Viele andere, jetzt in Frage kommende „externen Quellen“ durften durch die Polizei bisher überhaupt nicht genutzt werden…“ Beitrag von Abbe vom 12. Februar 2021 bei Police IT weiterlesen »

"Lass Dich nicht erfassen!"

VeRA – die gefährlichste Entwicklung in der IT der Sicherheitsbehörden seit 75 Jahren
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Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!Eine neue Bürosoftware hält exakt fest, wie produktiv jeder einzelne Mitarbeiter ist. Das ist eigentlich verboten. Doch unser Autor weiß: Wenn er sich wehrt, fliegt er raus. Und jetzt? Mein Arbeitsalltag im Vertrieb eines deutschen Internetunternehmens hat sich vor ein paar Monaten grundlegend verändert. Zog ich meine Motivation früher aus Verantwortungsbewusstsein und Identifikation, arbeite ich jetzt ausschließlich unter Druck. Der Grund: Mein Arbeitgeber hat ein neues Programm implementiert, das unter anderem die Leistung der Angestellten misst. (…) Durch das neue Tool wurde meine Arbeit einfacher und effizienter, zudem liefere ich qualitativ hochwertigere Daten. Doch dann schrieb mir eine Kollegin, dass ich mir einmal unser neues Dashboard angucken solle. Ein Dashboard ist, grob gesagt, eine Nutzeroberfläche, auf der beispielsweise Neuigkeiten, anstehende und bewältigte Aufgaben oder Statistiken zusammengefasst werden. Ich öffnete also den Link und war sprachlos: In einem Diagramm werden die Zahlen der bearbeiteten Daten pro Tag und Mitarbeiter ausgegeben, in zwei anderen werden Fehlerquoten der verschiedenen Angestellten dargestellt. Auf einen Blick lässt sich also einsehen, welcher Mitarbeiter wie gut gearbeitet hat. (…) Meine KollegInnen und ich wurden im Vorfeld nicht gefragt, ob wir einer solchen Datenerfassung zustimmen. Laut Birkhahn [Rechtsanwalt] wäre die Überwachung aber selbst dann nicht zulässig, wenn wir einverstanden wären…“ Anonymisierter Bericht  vom 09.02.2021 beim Spiegel online weiterlesen »

Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!

Spionage durch den Chef: Wie kann ich mich gegen Überwachung im Job wehren?
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2015: „Stille SMS“ des Inlandsgeheimdiensts haben sich innerhalb eines Jahres verfünffacht – und seitdem?

Dossier

„Stille SMS“Die Zahl der vom Bundesamt für Verfassungsschutz versendeten heimlichen Ortungsimpulse ist im zweiten Halbjahr 2014 auf 142.108 angestiegen. Dies teilte das Bundesinnenministerium auf Nachfrage mit. Im ersten Halbjahr 2014 hatte die Behörde noch rund 53.000 dieser „Stillen SMS“ verschickt. Dieser Wert stellte schon im Vergleich zum Vorjahr (erstes Halbjahr 2013: 28.472) eine starke Zunahme dar. Von 2013 auf 2014 hat sich die Zahl nunmehr verfünffacht…“ Beitrag von Matthias Monroy bei Netzpolitik vom 27. Februar 2015. Siehe zur weiteren Entwicklung: Überwachung: Bundespolizei verschickte 2020 über 100.000 stille SMS weiterlesen »

Dossier zu stillen SMS

„Stille SMS“

Überwachung: Bundespolizei verschickte 2020 über 100.000 stille SMS
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Bundesregierung kürzt Autoren, Fotografen, Grafikern und Musikern die Einnahmen: Verlage sollen ein Drittel der Ausschüttungen durch Verwertungsgesellschaften erhalten
Upload-Filter können noch verhindert werden!Im gestern vom deutschen Bundeskabinett beschlossenen Urheberrechtspaket findet sich ein neuer § 27b des Verwertungsgesellschaftengesetzes. Er hebelt vom Autor Martin Vogel mit erheblichem Aufwand erklagte Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs aus, in denen Richter entschieden, dass die Einnahmen aus dem Kopieraufschlag, der für IT-Geräte, Speichermedien und andere Geräte und Dienstleistungen erhoben wird, ausschließlich Autoren, Grafikern, Fotografen und Musikern zustehen (vgl. Verwertungsgesellschaften stoppen Zahlungen an Agenturen und Verlage ). Bis zu diesem Urteilen hatten sich die Verleger jährlich einen beträchtlichen Teil des Kuchens abgeschnitten (vgl. Veruntreuen Verwertungsgesellschaften Gelder der Urheber? ). § 27b erlaubt ihnen das nun erneut. Außerdem ermöglicht er es Verwertungsgesellschaften, dass sie das Drittel der Ausschüttungen, dass den Nichturhebern nun regelmäßig zustehen soll, durch Beschlüsse vergrößern können. Andere Urheber stehen aber noch schlechter da. Sie erhalten für ihre Leistungen oft gar nichts oder maximal einen Anteil an der Werbung auf YouTube, weil sie mit Werken Dritter arbeiten. (…) Ob diese Vorschrift die Lust an der un- oder schlechtbezahlten kreativen Arbeit steigern wird, bleibt abzuwarten…“ Artikel von Peter Mühlbauer vom 04. Februar 2021 bei telepolis – siehe dazu: Kabinettsbeschluss zur Urheberrechtsreform spaltet Musikbranche weiterlesen »

Upload-Filter können noch verhindert werden!

Bundesregierung kürzt Autoren, Fotografen, Grafikern und Musikern die Einnahmen: Verlage sollen ein Drittel der Ausschüttungen durch Verwertungsgesellschaften erhalten / Kabinettsbeschluss zur Urheberrechtsreform spaltet Musikbranche
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Frontex Files: Der militärisch-grenzpolizeiliche Komplex
Frontex Files: Der militärisch-grenzpolizeiliche Komplex in der Sendung ZDF Magazin Royale vom 5. Februar 2021Nach Informationsfreiheitsanfragen hat die EU-Grenzagentur über hundert Präsentationen herausgegeben, in denen zum großen Teil Firmen ihre militärischen Technologien zur Sicherung europäischer Außengrenzen bewerben. Einsätze zur Migrationsabwehr erfolgen mit Drohnen, Satelliten, hochauflösenden Kameras und Radargeräten, Muster- und Verhaltenserkennung sowie bleifreier Munition. Das ZDF Magazin Royale hat heute Abend die „Frontex Files“ veröffentlicht: Ein Konvolut aus mehr als Hundert Präsentationen, die ein paar Dutzend Hersteller von Überwachungstechnologie in den vergangenen vier Jahren bei der EU-Grenzagentur gehalten haben. (…) Mit der Plattform FragDenStaat wird Izuzquiza von Frontex nach einer verlorenen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof auf die Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 24.000 Euro verklagt. Die Agentur sollte Auskunft geben, welche seegehenden Einheiten sie zur Migrationsabwehr im Mittelmeer einsetzt. Mit den Namen der Schiffe wollten die Aktivist:innen nachverfolgen, ob diese an illegalen Zurückschiebungen nach Libyen beteiligt sind. Jetzt liegen auf den Servern von Frag den Staat die „Frontex Files“. (…) Seit mehreren Jahren nutzt Frontex bereits Satellitenüberwachung und Drohnen und gibt dafür viele Hundert Millionen Euro aus. Mit EUROSUR betreibt Frontex ein Netzwerk, das Vorkommnisse an sämtlichen EU-Außengrenzen zusammenträgt. Mit der „technischen Vorausschau“ soll dieses Inventar nun ausgeweitet werden. (…) Insgesamt enthalten die „Frontex Files“ Dokumente zu 17 „Industrietagen“ oder ähnlichen Veranstaltungen in Warschau. Die eingeladenen Firmen ermöglichen daher einen guten Überblick, wer an der europäischen Migrationsabwehr derzeit besonders verdient…“ Beitrag von Matthias Monroy vom 05.02.2021 bei Netzpolitik mit ausführlicher Analyse der Informationen, siehe auch das Video der Sendung ZDF Magazin Royale vom 5. Februar 2021 weiterlesen »

Frontex Files: Der militärisch-grenzpolizeiliche Komplex in der Sendung ZDF Magazin Royale vom 5. Februar 2021

Frontex Files: Der militärisch-grenzpolizeiliche Komplex
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Aufklärung des „Schwarzen Donnerstag“ angestrebt: EU-Richter fällen bedeutendes Urteil
I survived Stuttgart 21Am Europäischen Gerichtshof fiel heute ein bedeutendes Urteil im Streit um Stuttgart 21. Es geht auch um den umstrittenen Polizeieinsatz am sogenannten „Schwarzen Donnerstag“. Am 30. September 2010 erlebt Stuttgart ein als „Schwarzer Donnerstag“ in die Geschichte eingegangenes Drama. Bei Protesten gegen das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21 kam es zu einem 2015 als rechtswidrig eingestuften Polizeieinsatz im Schlossgarten mit verheerenden Folgen. Hunderte Menschen wurden verletzt. Nun gab es ein Gerichtsurteil, das die anschließenden Diskussionen noch einmal hochkochen lassen könnte. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, müsse das Land Baden-Württemberg unter bestimmten Voraussetzungen auch interne Informationen veröffentlichen. Vorausgegangen war dem Urteil ein Streit um die Herausgabe von Dokumenten zu Stuttgart 21. Kritiker des umstrittenen Bahnprojekts erhoffen sich, dass die Dokumente die Vorgänge rund um den Polizeieinsatz am „Schwarzen Donnerstag“ aufklären können. Kritiker verlangten vom Land Baden-Württemberg, mehrere Dokumente um Stuttgart 21 zur Verfügung zu stellen. In einem Verfahren am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatten die Kläger sich auf die Umweltinformationsrichtline bezogen. Das Gericht hatte daraufhin im Mai 2019 den EuGH gebeten, Detailfragen der Richtline zu klären – etwa wann und wie interne Mitteilungen einer Behörde geschützt sind. (…) Die Behörde könne der Auffassung sein, „dass solche Informationen angesichts der seit ihrer Erstellung vergangenen Zeit nicht mehr vertraulich sind“. Damit bereitete der EuGH den Weg für eine mögliche Zugänglichmachung zu den geforderten Unterlagen…“ Artikel von Julia Thielen vom 21.01.2021 bei echo24.de, siehe dazu: Brutaler Einsatz gegen S21-Protest: »Müssen aufdecken, was damals tatsächlich geschah« weiterlesen »

I survived Stuttgart 21

Aufklärung des „Schwarzen Donnerstag“ angestrebt: EU-Richter fällen bedeutendes Urteil / Brutaler Einsatz gegen S21-Protest: »Müssen aufdecken, was damals tatsächlich geschah«
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[Petition] Gesundheitsdaten in Gefahr„Das Bundessozialgericht (BSG) wird am 20.01.2021 darüber entscheiden, ob gesetzlich Krankenversicherte von ihren Krankenkassen statt der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) einen papiergebundenen Berechtigungsnachweis verlangen können. Die Kläger wehren sich vor dem BSG dagegen, dass sie ohne Verwendung der eGk keinen Zugang zu ärztlichen Leistungen haben. Sie sehen darin eine Verletzung ihrer Grundrechte. Die elGk und die dahinter stehende Telematikinfrastruktur wiesen Sicherheitsmängel auf. Ihre sensiblen Daten seien nicht ausreichend vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Die Kläger begehren von den beklagten Krankenkassen die Ausstellung und Verwendung eines papiergebundenen Berechtigungsnachweises anstelle der eGk. In den Vorinstanzen hatten die Kläger keinen Erfolg. Mit den vom Senat zugelassenen Revisionen verfolgen sie ihr Begehren weiter. (…) Die einschlägigen Verfahren werden unter den Aktenzeichen B 1 KR 7/20 R und B 1 KR 15/20 R geführt.“ Meldung vom 14. Januar 2021 bei ‚dieDatenschützer Rhein Main‘ weiterlesen »

[Petition] Gesundheitsdaten in Gefahr

[Bundessozialgericht] Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur noch mit elektronischer Gesundheitskarte?
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Kritik an brutalen Polizeieinsätzen – da fühlen sich Beamte beleidigt. Niedersachsens Richter fällen Urteile gegen ein T-Shirt
Nicht nur auf T Shirts wird die Göttinger Sondereinheit der Polizei kritisiert„… Die Göttinger BFE ist wegen ihres ruppigen Auftretens in der linken Szene der Stadt seit Jahren äußerst unbeliebt. So räumten Beamte der Truppe im Januar 2012 in der Universität mit einem harten Einsatz die Blockade vor einem Hörsaal, in dem der damalige Landesinnenminister Uwe Schünemann (CDU) über innere Sicherheit palaverte – es gab Festnahmen und Verletzte. (…) Außer auf Flugblättern und in sozialen Netwerken wird Kritik an der BFE in Göttingen auch in Form von Wandmalereien und bedruckten Textilien zum Ausdruck gebracht. Beliebt dabei ist besagte Buchstabenfolge „FCK BFE“. Auch der 28-Jährige trug unter der geöffneten Jacke einen Pullover mit dem Schriftzug, als er sich 2017 an einer Demonstration vor dem örtlichen Landgericht beteiligte. Zu dieser hatten verschiedene Gruppen anlässlich eines Prozesses gegen einen Anführer des rechtsextremen „Freundeskreises Thüringen/Niedersachsen“ aufgerufen. Anwesende Beamte, die ein mögliches Aufeinandertreffen von Linken und Rechten verhindert sollten, fühlten sich beleidigt. Der Mann solle die Jacke schließen, verlangten sie. Als der Angesprochene sich weigerte, forderten die Polizisten ihn auf, den Pulli auszuziehen. Dieses Mal kam der 28-Jährige der Aufforderung nach. Unter dem Pullover trug er allerdings ein T-Shirt, auf dem ebenfalls „FCK BFE“ stand. Ein klarer Fall von Beleidigung der Einheit, befand das Amtsgericht Göttingen. Es verurteilte den 28-Jährigen deshalb zu einer Strafe vom 15 Tagessätzen á 40 Euro. Das Oberlandesgericht Braunschweig verwarf in der vergangenen Woche mit ähnlicher Begründung eine Revision des Angeklagten…“ – aus dem Beitrag „Beleidigte Polizisten“ von Reimar Paul am 16. April 2019 bei der taz online, worin noch informiert wird, dass der Fall jetzt vor das Bundesverfassungsgericht geht. Siehe dazu neu: Kritikwürdige BVerfGE: „Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung einer örtlichen Polizeieinheit“ – und Kommentar von Armin Kammrad weiterlesen »

Nicht nur auf T Shirts wird die Göttinger Sondereinheit der Polizei kritisiert

Kritik an brutalen Polizeieinsätzen – da fühlen sich Beamte beleidigt. Niedersachsens Richter fällen Urteile gegen ein T-Shirt / Kritikwürdige BVerfGE: „Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung einer örtlichen Polizeieinheit“ – und Kommentar von Armin Kammrad
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DSGVO: Millionenstrafe gegen Online-Händler notebooksbilliger.de wegen Videoüberwachung
Gegen Videoüberwachung“… Der IT-Händler notebooksbilliger.de soll eine der höchsten Datenschutzstrafen zahlen, die in Deutschland je verhängt worden sind. Wegen unrechtmäßiger Videoüberwachung von Angestellten und Kund:innen verhängt die niedersächsische Datenschutzaufsicht ein Bußgeld in Höhe von 10,4 Millionen Euro. Das teilte die Behörde am Freitag in einer Pressemitteilung mit. Das Unternehmen mit Sitz in Sarstedt soll mindestens zwei Jahre lang Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche mit Videokameras überwacht haben – ohne rechtliche Grundlage. Darüber hinaus seien die Aufnahmen bis zu 60 Tage lange gespeichert worden – „deutlich länger als erforderlich“, so die Datenschutzbehörde. Der Mitteilung zufolge hatte notebooksbilliger.de argumentiert, dass die Überwachung zum Ziel hatte, Straftaten zu verhindern und aufzuklären sowie den Warenfluss in den Lagern nachzuverfolgen. Zur Verhinderung von Straftaten müssten jedoch zunächst mildere Mittel geprüft werden, etwa stichprobenartige Taschenkontrollen. Wenn Straftaten mit Videoüberwachung aufgeklärt werden, brauche es zunächst einen begründeten Verdacht gegen konkrete Personen. Selbst dann sei nur eine zeitlich begrenzte Überwachung zu rechtfertigen, so die Datenschutzaufsicht. In einer Pressemitteilung wehrte sich notebooksbilliger.de am Freitag gegen die Vorwürfe. Das Unternehmen nutze Videoüberwachung in erster Linie, „um den Warenfluss bei Lagerung, Verkauf und Versand der hochwertigen IT-Produkte zu verfolgen“. Diese sei Branchenstandard bei „Versand- und Logistikunternehmen“. (…) Unternehmen würden immer wieder mit einer angeblich abschreckenden Wirkung von Videoüberwachung argumentieren, doch ein Generalverdacht rechtfertige keinen dauerhaften Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen…“ Beitrag von Ingo Dachwitz vom 08.01.2021 in Netzpolitik weiterlesen »

Gegen Videoüberwachung

DSGVO: Millionenstrafe gegen Online-Händler notebooksbilliger.de wegen Videoüberwachung
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Auf den Terroranschlag in Wien folgt EU-Verschlüsselungsverbot

Dossier

EU-Angriff auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) (Grafik: EDRi)„… Der Terroranschlag in Wien wird im EU-Ministerrat dazu benützt, um ein Verbot sicherer Verschlüsselung für Services wie WhatsApp, Signal und viele andere im Schnellsiedeverfahren durchzusetzen. Das geht aus einem mit 6. November datierten internen Dokument der deutschen Ratspräsidentschaft an die Delegationen der Mitgliedsstaaten im Rat hervor, das ORF.at vorliegt. Das sollte nun unter den „weiteren Schritten gegen den Terrorismus“ zu verstehen sein, die Frankreichs Präsident Emmanuel Macron mit Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) im Rahmen einer Videokonferenz zu Wochenbeginn besprechen will. Der Beschluss ist bereits so weit akkordiert, dass er in der Videotagung der Innen- und Justizminister Anfang Dezember ohne weitere Diskussion verabschiedet werden kann. (…) Mittlerweile wird zwar immer klarer, dass offenbar haarsträubende Ermittlungsfehler im BVT den Anschlag erst ermöglicht hatten und nicht fehlende digitale Überwachungsbefugnisse. Ob irgendein solcher Zusammenhang zur Tat besteht, ist allerdings unerheblich. In Brüssel wird so ein Anlass seit 25 Jahren mit schnöder Regelmäßigkeit dafür missbraucht, längst geplante Überwachungsvorhaben durchzusetzen.(…) Diese Resolution des Ministerrats ist laut Dokument – da wird um allfällige letzte Einwände gebeten – nicht nur fast fertig ausformuliert. Sie ist im Rat offenbar auch bereits fertig abgestimmt. Am 19. November soll sie dann in der Ratsarbeitsgruppe zur Kooperation im nationalen Sicherheitsbereich (COSI) verabschiedet werden, am 25. ist die Vorlage im Rat der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten (COREPER) geplant. Dort hat der Ratsbeschluss bereits den Status eines I-Items, damit kann er ohne weitere Diskussion passieren…“ Beitrag von Erich Moechel vom 9. November 2020 bei Radio FM4 ORF.at und erster Widerstand: #PrivacyIsNotACrime – Keine Schwächung vertraulicher Kommunikation! weiterlesen »

Dossier zum EU-Verschlüsselungsverbot

EU-Angriff auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) (Grafik: EDRi)

#PrivacyIsNotACrime – Keine Schwächung vertraulicher Kommunikation!
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