Dossier

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Das Verbot von Combat 18, so richtig es ist, kommt Jahre zu spät. Bereits 2018 berichtete die FR über interne Dokumente der Gruppe. Schon damals war klar, dass diese radikal und gut organisiert war – und dass ihre Kader in Tschechien an Schusswaffen übten. Doch die Behörden blieben dabei, dass Combat 18 für ein Verbot zu lose strukturiert sei. (…) Es brauchte offenbar den Mord an Walter Lübcke und die Nähe des Hauptverdächtigen Stephan E. zu den Köpfen des Netzwerkes, um ein Umdenken im Innenministerium anzustoßen. Einige mutmaßen schon, die Behörden könnten über ihre umstrittenen V-Leuten so eng mit der Gruppe verstrickt gewesen sein, dass es schlicht als zu riskant erschien, sie zu zerschlagen…“ – aus dem Kommentar „Combat 18: Ein zu spätes Verbot“ von Hanning Voigts am 23. Januar 2020 in der FR online, worin zu den erwähnten Mutmaßungen nichts weiter ausgeführt wird – aber wenn etwa in NRW gerade mal eine – in Zahlen: 1 – Wohnung durchsucht wird, dann führt das nicht zur Abnahme eben dieser Mutmaßungen… Siehe mehr zum seit langem bekannten Netzwerk und NEU:
Neonazis bleiben straffrei . Gericht: Weiterbetrieb von »Combat 18« ist nicht bewiesen weiterlesen »