Dossier
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Unter dem Schlagwort #unten wird derzeit Betroffenheit und Empörung über die Lebenserfahrungen unterfinanzierter und klassistisch diskriminierter Menschen geäußert. Die Erfahrung, daran teilzunehmen, ist emanzipierend und befreiend: Man teilt in der Masse Geschichten, die man sonst lieber für sich behalten hätte. Was man sonst als normale Alltagserfahrung abbucht, oder was man längst vergessen hatte, wird erneut bewußt durch die Tweets anderer Betroffener. Doch Erwerbslose wollen nicht nur Erfahrungen der Betroffenheit öffentlich machen, Erwerbslose wollen auch Grundrechte haben. Was wird von #unten noch übrigbleiben, wenn es darum geht, die Grundrechte von HartzIV-Betroffenen zu verteidigen? Anfang nächster Woche soll im Bundestag in geheimer Abstimmung mit Zweidrittelmehrheit der Anwalt für Großkonzerne und Bundestagsabgeordnete Stephan Harbarth (CDU) als Richter ins Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gewählt werden.1 Aus der Sicht von Erwerbslosen ist das eine ganz blöde Idee. (…) Harbarth gehört zu denjenigen Abgeordneten, die eine Kontrolle durch das BVerfG dauerhaft notwendig machen. Und dabei haben Mitglieder des deutschen Bundestages sowieso die Verpflichtung, sich auch von ganz alleine innerhalb der Rahmenbedingungen des Grundgesetzes und des Völkerrechts zu bewegen, auch wenn ihnen gerade niemand auf die Finger schaut. (…) Stimmen Sie am Montag gegen Harbarth!“ Analyse und Stellungnahme von Christel T. vom November 2018: „Wieso nicht Harbarth? Überraschung, Erwerbslose wollen keinen Konzernanwalt im Grundrechte-Senat des Bundesverfassungsgerichtes“ – siehe auch Hintergründe zur BVerfG-Nominierung. Neu:
Wie CDU-Kreise sich einen Verfassungsrichter aufbauten. Das Vertrauen in das höchste deutsche Gericht ist erstaunlich angesichts dessen, wer nach Karlsruhe geschickt wird. Der Fall Stephan Harbarth weiterlesen »