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[Kampagne für Saubere Kleidung] Menschenrechte dürfen keine Frage des Preises sein
ila 438 mit dem Schwerpunkt "Textilien"Seit fast 25 Jahren setzen sich die in der Initiative für Saubere Kleidung zusammengeschlossenen Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und kirchlichen Institutionen für bessere Arbeitsbedingungen in der weltweiten Textilndustrie ein. Zu den Gruppen, die dieses Bündnis mit initiiert haben, gehörten auch Initiativen aus der Mittelamerika-Solidaritätsbewegung der 80er-Jahre wie die Infostelle El Salvador (damals Nachbar der ila im Bonner Oscar-Romero-Haus) und die Christliche Initiative Romero in Münster. Während die Arbeit der Solidaritätsgruppen heute in Rückblicken und wissenschaftlichen Arbeiten fast ausschließlich auf die Unterstützung der mittelamerikanischen Guerillagruppen reduziert wird, war ihre Arbeit sehr viel breiter. Dazu gehörte auch die Beschäftigung mit den elenden Arbeitsbedingungen und der Repression in den Maquilabetrieben in El Salvador, Honduras, Guatemala und etwas später auch Nicaragua. Heute ist die Kampagne für Saubere Kleidung ein starkes Netzwerk mit einer klaren politischen Agenda. Gert Eisenbürger sprach mit Isabell Ullrich vom Koordinationsbüro der Kampagne über deren Geschichte und Arbeitsschwerpunkte…“ Interview von Gert Eisenbürger mit Isabell Ullrich von der Kampagne für Saubere Kleidung aus der ila 438 (September 2020) – siehe darin v.a. die Ausführungen zur aktuellen Situation wg. Corona, die wir auch unter Arbeitsbedingungen in Bangladesch dokumentiert haben… weiterlesen »

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Raus aus der Latenzphase. Jonas Berhe über institutionellen Rassismus und deutsche Abwehrreflexe
express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und GewerkschaftsarbeitIm August 1987 starb der 19jährige Kiomar Javadi im Hinterhof eines Tübinger Supermarktes. Aufgrund eines vermeintlichen Ladendiebstahls wurde er von mehreren Angestellten in dem Hof mit dem Gesicht zu Boden gedrückt und gewürgt. Der Würgegriff dauerte 18 Minuten. Obwohl Kiomar Javadi schon nach wenigen Minuten bewusstlos und nach 4-6 Minuten tot war, ließen die Beschäftigten nicht von ihm ab. Einige PassantInnen protestierten während der Tötung, schritten aber aufgrund der Einschüchterungen seitens der Mehrheit nicht ein. Die nach 18 Minuten eintreffenden Polizisten legten dem Toten Handschellen an. Im Januar 2005 verbrannte Oury Jalloh in einer Zelle des Dessauer Polizeireviers. Ein forensisches Gutachten aus dem Jahr 2019 bestätigte den Verdacht von Familie und Schwarzer Community, dass Oury Jalloh vor seinem Tod brutal misshandelt wurde. Nach wie vor gibt es berechtigte Zweifel an der offiziellen Erklärung, dass er gefesselt seine eigene Matratze angezündet haben soll. Durch mehrere Gerichtsverfahren stellte sich zudem heraus, dass es noch zwei weitere ungeklärte Todesfälle bei der Dessauer Polizei gibt. In Anlehnung an den Tod von George Floyd zeigen beide Fälle, dass auch hierzulande Brutalität gegen Schwarze Menschen und MigrantInnen sowie rassistische Polizeipraxis keine Ausnahme sind. Das Netzwerk »Death in Custody« hält 159 Fälle von Toten in Polizeigewahrsam seit 1990 fest. Wie reagiert die deutsche Politik auf die Kritik?…“ Artikel von Jonas Berhe, erschienen in express – Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit 6/2020 weiterlesen »

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"Capitalism is the Virus" - Statement from IWW Ireland on a class response to Covid-19Man kann das Recht auf Leben nicht immer über alles Andere setzen, so Schäuble. Und natürlich fanden Schäubles Tiraden sofort jede Menge mediales Echo, von Journalisten und Professoren (deren jeweiliges Leben – natürlich – sowieso – genau – ganz besonders wichtig ist), die es allesamt verdienstvoll fanden, solche „Überlegungen“ anzustellen. Auch potenzielle Koalitionspartner in Berlin zeigten sich am Thema „interessiert“, die Schamlosigkeit kennt ja schon lange keine Parteigrenzen mehr. Wo – und wogegen – die Grenzen des Lebensrechtes denn nun gezogen werden sollen, das genau zu sagen ist, der menschenfeindliche Erzreaktionär zu klug, außerdem kann er ja auf das vorweg genommene Grundeinverständnis seinesgleichen bauen. Inklusive übrigens der Herren Trump, Bolsonaro oder Modi, die das ja genau so sehen, wie ihr bundesdeutscher Gesinnungsfreund. Nicht zu sagen, wer damit gemeint ist, wenn die Wichtigkeit des Lebens herabgesetzt wird, ist ja bei diesen Leuten ebenfalls Tradition: Niemand hat jemals gesagt, es sollen Menschen in Griechenland halt verrecken, wenn das dem Kapital viel zu teure Gesundheitswesen wegen des Schuldendienstes an die Deutsche Bank kahl geschlagen werden muss – das versteht man in den Kreisen, die ihm wichtig sind, auch so. Innerhalb des gleichgeschaltet lobenden medialen Echos gab es zwar einige Tollpatschigkeiten – Ausfälle etwa gegen jene, die sich weigern, dem faschistoiden Zwang zur Selbstoptimierung zu folgen – und peinliche Loblieder auf die zwar nicht Virus, aber Krebs zuhauf produzierende deutsche Autoindustrie, aber es wurde auch kaum genauer benannt, wer denn nun das Opfer dieser philosophischen Vernichtungsüberlegungen werden soll. Weswegen wir unsere kommentierte Materialsammlung „Wertes Leben und Anderes“ vom 29. April 2020 zu Schäubles Tiraden auch in unsere Rubrik Rechtsruck einordnen weiterlesen »

"Capitalism is the Virus" - Statement from IWW Ireland on a class response to Covid-19

Der Herr Schäuble hat seine Ansichten seit seinem Feldzug gegen Griechenland nicht geändert: Das Leben (des Pöbels) ist nicht so wichtig…
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Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm„… COVID-19 verlangt von uns, dass wir unsere Seele ebenso wie unseren Körper untersuchen. Irgendwann einmal wird man sich hoffentlich darüber wundern, wie wenig Empörung die drastischen Quarantänemaßnahmen, die Durchsuchungen, Einschüchterungen und Massenüberwachungen in China hervorgerufen haben und wie wenig Solidarität es mit den Millionen von betroffenen Menschen gegeben hat. Das scheint auf eine neue psychische Krankheit hinzuweisen: der weltweite Verlust von Mensch-zu-Mensch-Empathie und Solidarität. Paradoxerweise scheint der leichte Zugang zu und die Fülle an Informationen über Frontlinien grober Menschenrechtsverletzungen – sei es in Idlib oder in Wuhan – die Menschen daran gewöhnt zu haben, dass Menschenrechte grob verletzt werden. Das Grauen hat sich normalisiert. Donald Trump und Wladimir Putin müssen das dystopische Spektakel in China mit Neid erfüllen: Könnten sie doch auch nur so leicht künstliche Intelligenz einsetzen, ganze Städte lahmlegen, Drohnen zur Überwachung der Bevölkerung aussenden. Die Dystopie ist eingetroffen. (…) COVID-19 und andere Krankheitsbedrohungen gehen alle auf eine Ökonomie der Ungleichheit zurück, auf die anhaltende Periode der Sparmaßnahmen, in der die Gesundheitssysteme grundlegend ausgehöhlt wurden. Auch allgemeine Sanitäranlagen, Maßnahmen, dank derer Anfang des 20. Jahrhunderts sich die durchschnittliche Lebenserwartung stark erhöht hat, sind längst erodiert. Die COVID-19-Krise ist ein weiteres Argument dafür, dass die Verwirklichung sozioökonomischer Rechte sichergestellt werden muss: Rechte wie das Recht eines jeden Menschen „auf den höchsten erreichbaren Standard körperlicher und geistiger Gesundheit“…“ Beitrag von Mark Heywood vom 11. März 2020 bei medico international weiterlesen »

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

Corona: Die autoritäre Versuchung
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[Nennung von Herkunft, Nationalität oder Religion] Pressekodex Richtlinie 12.1: zurück zur alten Formulierung!

Dossier

Pressekodex, Richtlinie 12.1Die Richtlinie 12.1. des Deutschen Pressekodex befasst sich mit der Berichterstattung über Straftaten und den Voraussetzungen, unter denen dabei die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten genannt werden darf. Der Deutsche Presserat hat diese Richtlinie in einer neuer Fassung vom 22.03.2017 geändert. Wir kritisieren die neue Formulierung und fordern die Rückkehr zur alten Fassung. Insbesondere die Formulierung, für die Erwähnung der Zugehörigkeit zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten solle ein „begründetes öffentliches Interesse“ bestehen, erscheint uns als Einladung zum Zirkelschluss: Das öffentliche Interesse wird durch die Medienberichterstattung erst hergestellt…“ Petition an den Deutschen Presserat bei change.org, siehe die Hintergründe und einen neuen Vorstoß: Vorbild Mecklenburg-Vorpommern: Auch Sachsens Polizei will Nationalität aller Verdächtigen nennen weiterlesen »

Dossier zur Herkunftsnennung im Pressekodex

Pressekodex, Richtlinie 12.1

Vorbild Mecklenburg-Vorpommern: Auch Sachsens Polizei will Nationalität aller Verdächtigen nennen
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[10. Dezember 2021] Internationaler Tag der Menschenrechte: Menschenrechte enden nicht an den Grenzen der Europäischen Union!
Menschenrechte nicht vergessenAnlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte fordert terre des hommes einen stärken Einsatz für die Rechte geflüchteter Kinder und Jugendlicher. »Die neue Bundesregierung muss nun zeigen, dass sie die Kinderrechte ernst nimmt. Ein erster Schritt wäre die Aufnahme von Kindern und ihren Familien, die gegenwärtig an den europäischen Grenzen zu Polen und Kroatien aufgehalten werden und denen der Zugang zu einem ihnen zustehenden Asylverfahren verwehrt wird«, forderte Birte Kötter, Vorstandssprecherin von terre des hommes. An den europäischen Außengrenzen finden weiterhin Push-Backs und gewaltsame Zurückweisungen von geflüchteten Menschen statt, von denen immer auch Kinder und Jugendliche betroffen sind. Sowohl an den Landgrenzen zu Belarus und Bosnien-Herzegowina als auch am Mittelmeer versucht die Europäische Union, flüchtende Menschen aufzuhalten. Die Menschenrechte werden in vielfach auch dokumentierten Fällen nicht berücksichtigt…“ Pressemitteilung vom 9. Dezember 2021 von und bei terre des hommes, siehe weitere weiterlesen »

Menschenrechte nicht vergessen

[10. Dezember 2021] Internationaler Tag der Menschenrechte: Menschenrechte enden nicht an den Grenzen der Europäischen Union!
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[Buch] 40 Jahre Republikanischer Anwaltsverein – Anlass für ein lesenswertes neues Buch über dessen Geschichte
[Buch] 40 Jahre RAV. Im Kampf um die freie Advokatur und um ein demokratisches RechtDie Gründung des Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) fällt, gesellschaftskritisch betrachtet, mit der Krise des fordistischen Gesellschaftsmodells und dem aufkommenden globalen Neoliberalismus deutscher Prägung zusammen. Anders betrachtet reagierten Anwältinnen und Anwälte mit dem Aufbau des RAV zum Schutz der Freiheit der Advokatur und von demokratischer Rechtsstaatlichkeit gegen den Sicherheitsstaat auf die Einschränkung von Freiheits- und Berufsrechten, auf Ehrengerichtsverfahren und drohende Berufsverbote gegen diejenigen, die Mitglieder der RAF und andere Linke als Beschuldigte verteidigten. Zugleich beginnt der RAV, als Teil der Bürgerrechtsbewegung national wie international für Menschenrechte zu streiten. An den Protesten gegen das Atommülllager im Wendland, gegen die Treffen der G8- und G20-Eliten, für eine gerechte Mietenpolitik, für ein menschenrechtlich fundiertes Asyl- und Ausländerrecht ist der RAV ebenso beteiligt wie an der rechtspolitischen Kritik am Gefängnis-, Polizei- und Kriminalsystem.Die hier versammelten Beiträge stellen nicht nur ein Kaleidoskop der rechtspolitischen und verfahrensrechtlichen anwaltlichen Auseinandersetzungen der vergangenen vier Jahrzehnte dar, sondern benennen zugleich zukünftige Aufgaben im „Kampf um die freie Advokatur und um ein demokratisches Recht.“…“ – aus dem Ankündigungstext für das Buch „40 Jahre RAV. Im Kampf um die freie Advokatur und um ein demokratisches Recht“ von Volker Eick und Jörg Arnold (Hrsg.) im Verlag Westfälisches Dampfboot (ISBN: 978-3-89691-264-0, 422 Seiten, Preis: 35,00 €). Siehe weitere Informationen zum Buch und als Leseprobe im LabourNet Germany den Beitrag von Ingo Müller „Wie es zur Gründung des RAV kam. Eine Rekonstruktion.“ – wir danken! weiterlesen »

[Buch] 40 Jahre RAV. Im Kampf um die freie Advokatur und um ein demokratisches Recht

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Gericht bringt Hartz-IV-Sanktionen vor Verfassungsgericht

Dossier

Sanktionen und Leistungeinschränkungen bei Hartz IV und SozialhilfeDas Sozialgericht Gotha hält Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig und ruft deshalb das Bundesverfassungsgericht an. Nach seinen Angaben vom Mittwoch wird diese Frage damit Karlsruhe erstmals von einem Sozialgericht vorgelegt. Das Gericht in Gotha sieht die Menschenwürde verletzt, wenn Leistungen gekürzt werden, weil Hartz-IV-Bezieher zum Beispiel Termine nicht einhalten oder Job-Angebote ablehnen. Der Staat müsse ein menschenwürdiges Existenzminimum jederzeit garantieren. Außerdem bedeuteten Sanktionen einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit…“ dpa-Meldung in der WAZ online vom 27.05.2015 und weitere Beiträge dazu. Neu: Armin Kammrad: Mit dem Bundesverfassungsgericht vom sozialen zum neoliberalen Rechtsstaat? weiterlesen »

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Sanktionen und Leistungeinschränkungen bei Hartz IV und Sozialhilfe"Das Sozialgericht Gotha hält Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig und ruft deshalb das Bundesverfassungsgericht an. Nach seinen Angaben vom Mittwoch wird diese Frage damit Karlsruhe erstmals von einem Sozialgericht vorgelegt. Das Gericht in weiterlesen »

Nein zum Kopftuch-Verbot! Kein Berufsverbot für Frauen! Und: Kein Kopftuchzwang…„… „Das Tragen des Kopftuchs macht aus den kleinen Kindern schon erkennbar Außenseiter, etwa auf dem Spielplatz oder auf dem Schulhof. Dies wollen wir in jedem Fall verhindern“, heißt es in einer Beschlussempfehlung der Antragskommission für den CDU-Parteitag in Leipzig am Freitag und Samstag. Die CDU setze dabei vor allem auf die Überzeugung der Eltern. „Wir schließen allerdings als letztmögliche Maßnahme auch ein Verbot nicht aus“, heißt es weiter. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet. Die Formulierung der Antragskommission schwächt einen Antrag eines Bezirksverbands der Senioren-Union ab. Dieser hatte die CDU-Fraktionen der Landtage, Bürgerschaften und des Abgeordnetenhauses von Berlin auffordern wollen, ein gesetzliches Kopftuchverbot in Schulen einzuführen…“ – aus der Meldung „CDU-Spitze gegen Kopftücher schon für kleine Mädchen“ am 19. November 2019 in der SZ online über den ersten Schritt der CDU im Kampf gegen religiösen Zwang. Und jetzt auch für die noch viel kleineren Kinder, die mit Wasser misshandelt werden, damit sie nicht in die Hölle kommen? (So die ursprüngliche Begründung, auch wenn sie heute nicht mehr so populär sein dürfte, weil „tote Heiden“…) weiterlesen »
Nein zum Kopftuch-Verbot! Kein Berufsverbot für Frauen! Und: Kein Kopftuchzwang…„... "Das Tragen des Kopftuchs macht aus den kleinen Kindern schon erkennbar Außenseiter, etwa auf dem Spielplatz oder auf dem Schulhof. Dies wollen wir in jedem Fall verhindern", heißt es in einer Beschlussempfehlung der weiterlesen »

Die UEFA hat nicht nur Probleme: Sie ist eins…
Antikriegsdemo Istanbul am 9. August 2015„… Vincenzo Spadafora forderte am Dienstag harte Konsequenzen. »Ich bitte Sie zu überlegen, ob es nicht inopportun ist, das für den 30. Mai 2020 geplante Finale der Champions League in Istanbul beizubehalten«, schrieb Italiens Sportminister in einem Brief an UEFA-Präsident Aleksander Ceferin. Möglichkeiten von Sanktionen sind genug gegeben – bis hin zu einem Ausschluss von Mannschaften aus laufenden Wettbewerben. Das ist eines der wirksamsten Mittel, denn die Bühne des großen Sports benutzt die Politik seit jeher für ihre Zwecke. Dürfen die Türkei, ihr Fußballverband und ihre Nationalmannschaft an der paneuropäischen EM 2020 mit 24 Nationen und 12 Gastgeberstädten teilnehmen? Die UEFA will »erst die offiziellen Spielberichte analysieren und dann über etwaige Maßnahmen entscheiden.«...“ – aus dem Beitrag „Im düsteren Schatten“ von Alexander Ludewig am 15. Oktober 2019 in neues deutschland online über Reaktionen (und, was den DFB betrifft „Nicht-Reaktionen“) auf die türkische Kriegsjubel-Arie, die allerdings in einer Zeit, da es zur „Pflicht“ geworden ist, Nazional-Hmynen zu singen so alleinstehend auch nicht ist… Und die Berichte über rassistische Bulgaren beim England Spiel sparen wir uns, weil die dann nicht nur – beispielsweise – auf Lazio Rom verweisen könnten… Siehe dazu auch zwei Beiträge zur UEFA beziehungsweise ihren Mitgliedsverbänden aus der Rubrik „Bock – Gärtner“. weiterlesen »
Antikriegsdemo Istanbul am 9. August 2015„... Vincenzo Spadafora forderte am Dienstag harte Konsequenzen. »Ich bitte Sie zu überlegen, ob es nicht inopportun ist, das für den 30. Mai 2020 geplante Finale der Champions League in Istanbul beizubehalten«, schrieb Italiens Sportminister in einem weiterlesen »

Menschenrechte nicht vergessen„Die Genfer Konventionen von 1949 sollen Menschen auch im Krieg vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit schützen. (…) „Ihr Sinn ist, der Menschlichkeit unter allen Umständen, auch in Kriegszeiten, Raum und Geltung zu verschaffen“, heißt es in einer Schrift des Deutschen Roten Kreuzes über die Konventionen. „Der Schutz des Menschen als solchen, mag er als Verwundeter oder Kranker, als Schiffbrüchiger, Gefangener oder als hilfsbedürftige Zivilperson Opfer des Krieges geworden sein, ist die alleinige und ausschließliche Aufgabe dieser Abkommen.“ (…) Doch der runde Geburtstag der Genfer Konventionen bietet keinen Anlass zum Feiern. Zu offensichtlich treten Regierungen, Warlords, Soldaten, Milizionäre, Rebellen und Terroristen die Vorschriften mit Füßen: In Afghanistan, im Irak, im Jemen, in Libyen, in der Demokratischen Republik Kongo, im Südsudan, in Syrien oder in der Ukraine, um nur die bekanntesten Brennpunkte aufzulisten. (…) „Rund um die Welt sehen wir enorme Verletzungen des humanitären Völkerrechts“, klagt der Präsident des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, Peter Maurer. Und er warnt: „Diese Verletzungen können zu der Wahrnehmung führen, dass die Prinzipien niemals respektiert werden und dass sie nicht relevant sind.“ (…) Auch wenn die Abkommen fast täglich verletzt werden – sie gehören zu den wenigen universal ratifizierten Verträgen. „Doch bedeutet die Verletzungen der Abkommen nicht, dass sie ungenügend sind“, bilanziert Rot-Kreuz-Präsident Maurer. „Vielmehr sind die Anstrengungen, die Abkommen zu respektieren, ungenügend.“ Beitrag von Jan Dirk Herbermann vom 12. August 2019 bei MiGAZIN weiterlesen »
Menschenrechte nicht vergessen"Die Genfer Konventionen von 1949 sollen Menschen auch im Krieg vor Grausamkeit und Unmenschlichkeit schützen. (...) „Ihr Sinn ist, der Menschlichkeit unter allen Umständen, auch in Kriegszeiten, Raum und Geltung zu verschaffen“, heißt es in einer Schrift des Deutschen Roten Kreuzes weiterlesen »

Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)

Dossier

Bekleidung: Made in HellDie UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrecht sind ein 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedeter globaler Standard zur Verhütung und Behebung von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Wirtschaftstätigkeit. Die Leitprinzipien sind in drei Säulen eingeteilt: 1. Die Pflicht des Staates, Menschenrechte zu schützen, 2. die Verantwortung von Unternehmen, diese Rechte zu achten und 3. der notwendige Zugang zu gerichtlicher und außergerichtlicher Abhilfe gegen Menschenrechtsverletzungen. Die EU-Kommission hat 2011 die EU-Staaten aufgefordert, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte mit Nationalen Aktionsplänen (NAP) umzusetzen. „In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung angekündigt, die UN-Leitprinzipien umsetzen zu wollen und entwickelt seit 2014 einen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte. Trotz eines umfangreichen Beteiligungsprozesses zeichnet sich ab, dass der Aktionsplan den Unternehmen keine Sorgfaltspflichten verbindlich auferlegen wird…“ Grundinformationen beim CorA-Netzwerk. Siehe dazu die Petition und neu: Menschenrechte: Wie korrekt sind deutsche Unternehmen? weiterlesen »

Dossier

Bekleidung: Made in HellDie UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrecht sind ein 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedeter globaler Standard zur Verhütung und Behebung von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Wirtschaftstätigkeit. Die Leitprinzipien sind in drei Säulen eingeteilt: 1. Die Pflicht des Staates, Menschenrechte zu weiterlesen »

ChefIn keinem anderen Rechtsbereich herrscht in Deutschland ein solches Vollzugsdefizit wie im Arbeitsrecht und der Mitbestimmung: Unternehmer zahlen millionenfach nicht den gesetzlichen Mindestlohn, bezahlen pro Jahr etwa eine Milliarde Überstunden nicht – Lohndiebstahl bleibt straflos. Unternehmer verletzen millionenfach routinemäßig das Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie das Arbeitszeitgesetz – straflos. Die Mehrheit der Unternehmen, die dem Mitbestimmungs-Gesetz unterliegen, halten sich nicht daran – straflos. Die Behinderung von Betriebsräten, die Verhinderung der Wahl neuer Betriebsräte ist nach § 119 des Betriebsverfassungs-Gesetzes eine Straftat, die auch mit Gefängnis bestraft werden kann – doch diese Straftat steht ganz knapp hinter dem sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche an der Spitze der justiziellen Nicht-Verfolgung. Die Regierungen und viele Staatsorgane sind Komplizen und Exekuteure des Arbeits-Unrechts. Entwürdigung, Verarmung, Entrechtung – die wichtigste Quelle des Rechtsradikalismus. Dies ist im Grundgesetz der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland angelegt. Auch der Einigungsvertrag von 1990 zwischen den beiden Teilstaaten BRD und DDR ist hinsichtlich der Arbeitsrechte immer noch nicht vollzogen. Deutschland hat immer noch keine gültige Verfassung, genauso wie die EU. In dieser verfassungsrechtlichen und justiziellen Grauzone dominieren die Rechte der kapitalistischen Privateigentümer – zulasten der abhängig Beschäftigten…“ Beitrag von von Werner Rügemer vom 23.5.2019 bei Arbeitsunrecht weiterlesen »
Chef"In keinem anderen Rechtsbereich herrscht in Deutschland ein solches Vollzugsdefizit wie im Arbeitsrecht und der Mitbestimmung: Unternehmer zahlen millionenfach nicht den gesetzlichen Mindestlohn, bezahlen pro Jahr etwa eine Milliarde Überstunden nicht – Lohndiebstahl bleibt straflos. Unternehmer verletzen millionenfach routinemäßig das Teilzeit- und Befristungsgesetz weiterlesen »

Solidarität mit dem Gefangenenstreik in den USA am 9.9.2016 - hier in New YorkAm 23. Mai 1949, also heute vor 70 Jahren, trat in den westlichen Besatzungszonen das Grundgesetz in Kraft. Dieses ist anlässlich des runden Jahrestags nun in aller Munde. Wir möchten an dieser Stelle einen kurzen Beitrag aus gefangenen-gewerkschaftlicher Perspektive einbringen. Das Grundgesetz wird in den Kommentaren dafür gewürdigt, dass es einen grundsätzlichen Bruch mit dem nationalsozialistischen Regime darstelle. Das mag in zahlreichen Bereichen stimmen (z.B. in Bezug auf die Grundrechte Art. 1-19, die Stärkung des parlamentarischen Prinzips), aber in Bezug auf die Gefangenenarbeit, befindet es sich in Kontinuität zu allen vorhergehenden Regimen. So heißt es noch im Abschnitt der Grundrechte in § 12 Abs. 3 GG: „Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.“. Auf Grundlage dieser Bestimmung wurde die Zwangsarbeit – nun unter dem schöneren Begriff „Arbeitspflicht“ in § 41 – in das Strafvollzugsgesetz von 1977 übernommen. Mit der Föderalismusreform von 2006 wurde der Strafvollzug Ländersache und die Bundesländer machten ihre eigene Gesetze. Nur vier Bundesländer haben seitdem die Zwangsarbeit für Gefangene abgeschafft; in den restlichen zwölf besteht sie weiter. (…)Mit dieser Kontitnuität muss endlich gebrochen werden: Lasst uns 70 Jahre Grundgesetz zum Anlass nehmen und die ersatzlose Streichung von Art. 12 Abs. 3 GG fordern!...“ Beitrag der GG/BO Soligruppe Jena vom 23. Mai 2019 weiterlesen »
Solidarität mit dem Gefangenenstreik in den USA am 9.9.2016 - hier in New York"Am 23. Mai 1949, also heute vor 70 Jahren, trat in den westlichen Besatzungszonen das Grundgesetz in Kraft. Dieses ist anlässlich des runden Jahrestags nun in aller Munde. Wir möchten weiterlesen »

70 Jahre GG – die Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG: Eine Frage des Geldes
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„Todesstrafe, Sklaverei und Folter hat Deutschland überwunden. Soziale Not und Armut beschäftigen die Gerichte aber nach wie vor sehr. Was kostet die Menschenwürde? (…) Kann man ein Existenzminimum kürzen? Die Karlsruher Richter müssen prüfen, ob es verfassungsgemäß ist, Hartz-IV-Empfängern als Sanktion für Fehlverhalten den Regelsatz zu kürzen. (…) Die Karlsruher Richter hielten sich während der Verhandlung Anfang des Jahres bewusst bedeckt. Für Dr. Martin Kellner, Richter am Sozialgericht Freiburg im Breisgau, steht aber fest: „Das Verfassungsgericht befindet sich in einem Dilemma.“ Denn im Jahr 2014 hat es entschieden, dass die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II mit dem Grundgesetz „derzeit noch vereinbar“ sind (Beschl. v. 23.07.2014 – 1 BvL 10/12). „Dies spricht dafür, dass ein Unterschreiten des Regelbedarfs unzulässig ist“, so Kellner gegenüber LTO. „Nach der herkömmlichen Auffassung ist die Menschenwürde absolut, unverfügbar und keiner Abwägung zugänglich. Wenn das Gericht hieran festhält, muss es zu einem Ergebnis kommen, das dem bedingungslosen Grundeinkommen nahekommt.“ Lehnten die Karlsruher Richter aber – „entsprechend den aktuellen arbeits- und sozialpolitischen Vorstellungen des Gesetzgebers“, wie Kellner betont – solch ein Modell der Grundsicherung ab, müsse es auch Kürzungen bei den Leistungen zulassen, die der Höhe nach ohnehin mit dem Grundgesetz nur „derzeit noch vereinbar“ seien. Dann aber, sagt Kellner, stehe „in diesem Fall eine Relativierung der Menschenwürde im Raum.“ Der Sozialrichter tippt deshalb darauf, dass die Karlsruher Richter versuchen werden, eine salomonische Lösung zu finden: „Nicht unwahrscheinlich erscheint es, dass das Verfassungsgericht einen Kompromiss zwischen den widerstreitenden Interessen darin findet, dass es hohe Leistungskürzungen bei wiederholtem Fehlverhalten – namentlich solche in Höhe von 60 bis 100 Prozent des Regelsatzes – für verfassungswidrig erklärt und zusätzlich eine stärkere Rücksichtnahme auf die Umstände des Einzelfalls fordert. Die Sanktionsregelungen des SGB II sind nämlich relativ starr und sehen keine behördliche Ermessensausübung vor.“ Wie auch immer die Karlsruher Richter tatsächlich entscheiden mögen: Die Hartz-IV-Kürzungen vor dem BVerfG sind ein aktuelles Beispiel dafür, warum die Menschenwürde in der rechtswissenschaftlichen Literatur auch als „schwierigstes Grundrecht“ gilt…“ Beitrag von Marcel Schneider vom 23. Mai 2019 bei Legal Tribune Online weiterlesen »
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld"Todesstrafe, Sklaverei und Folter hat Deutschland überwunden. Soziale Not und Armut beschäftigen die Gerichte aber nach wie vor sehr. Was kostet die Menschenwürde? (...) Kann man ein Existenzminimum kürzen? Die Karlsruher Richter müssen prüfen, ob es verfassungsgemäß ist, weiterlesen »

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