[Buch] 40 Jahre Republikanischer Anwaltsverein – Anlass für ein lesenswertes neues Buch über dessen Geschichte

[Buch] 40 Jahre RAV. Im Kampf um die freie Advokatur und um ein demokratisches RechtDie Gründung des Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) fällt, gesellschaftskritisch betrachtet, mit der Krise des fordistischen Gesellschaftsmodells und dem aufkommenden globalen Neoliberalismus deutscher Prägung zusammen. Anders betrachtet reagierten Anwältinnen und Anwälte mit dem Aufbau des RAV zum Schutz der Freiheit der Advokatur und von demokratischer Rechtsstaatlichkeit gegen den Sicherheitsstaat auf die Einschränkung von Freiheits- und Berufsrechten, auf Ehrengerichtsverfahren und drohende Berufsverbote gegen diejenigen, die Mitglieder der RAF und andere Linke als Beschuldigte verteidigten. Zugleich beginnt der RAV, als Teil der Bürgerrechtsbewegung national wie international für Menschenrechte zu streiten. An den Protesten gegen das Atommülllager im Wendland, gegen die Treffen der G8- und G20-Eliten, für eine gerechte Mietenpolitik, für ein menschenrechtlich fundiertes Asyl- und Ausländerrecht ist der RAV ebenso beteiligt wie an der rechtspolitischen Kritik am Gefängnis-, Polizei- und Kriminalsystem.Die hier versammelten Beiträge stellen nicht nur ein Kaleidoskop der rechtspolitischen und verfahrensrechtlichen anwaltlichen Auseinandersetzungen der vergangenen vier Jahrzehnte dar, sondern benennen zugleich zukünftige Aufgaben im „Kampf um die freie Advokatur und um ein demokratisches Recht.“…“ – aus dem Ankündigungstext für das Buch „40 Jahre RAV. Im Kampf um die freie Advokatur und um ein demokratisches Recht“ von Volker Eick und Jörg Arnold externer Link (Hrsg.) im Verlag Westfälisches Dampfboot (ISBN: 978-3-89691-264-0, 422 Seiten, Preis: 35,00 €). Siehe weitere Informationen zum Buch und als Leseprobe im LabourNet Germany den Beitrag von Ingo Müller „Wie es zur Gründung des RAV kam. Eine Rekonstruktion.“ – wir danken!

  • Es schreiben u.a.: Berenice Böhlo, Helga Cremer-Schäfer, Herta Däubler-Gmelin, Rolf Gössner, Wolfgang Kaleck, Udo Kauß, Ulrike Lembke, Anna Luczak, Helmut Pollähne, Birgit Sauer, Tobias Singelnstein, Elke Steven, Peer Stolle, Antonia von der Behrens und Hartmut Wächtler.
  • „Vorwort“ der beiden Herausgeber zum Band 40 Jahre RAV externer Link (beim Verlag) gibt einen kurzen Überblick über die 8 Kapitel des Buches und hieraus zum besonders aktuellen Kapital 2: „In Kapitel II. Linke (Rechts)Politik gegen (politischen) Rechtsruck setzt sich zu-nächst Thomas Meyer (S. 78ff.) mit den gegenwärtigen Bündnisanstrengungen des militanten, rechts-nationalistischen Lagers auseinander. Vom konservativen „Revolutionsverständnis“ eines Alexander Dobrindt, seines Zeichens Vorsitzen-der der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, zieht er den Bogen zurück bis zu den intellektuellen Vordenkern der 1920er-Jahre.Birgit Sauer (S. 92ff.) analysiert auf europäischer Ebene einen „Anti-Genderismus“ völkisch-nationaler, rechter und rechtsextremer „Männerparteien“. Mit Laclau und Mouffe konzeptualisiert sie dies als Position in einem umfassenden Kampf um die Transformation europäischer Gesellschaften, um politische Macht und Hegemonie sowie konkret als einen Kampf um oder besser gegen die Demokratisierung liberaler Demokratien in Europa. Antonia von der Behrens (S. 101ff.) eruiert in ihrem Beitrag die vorläufigen Ergebnisse, Lehr- und Leerstellen sowie Potentiale des Münchner NSU-Verfahrens. Entgegen den Hoffnungen einiger sei dies kein Jahrhundertverfahren und auch keine Herausforderung für den Rechtsstaat gewesen, denn dazu werde ein Prozess nur dann, wenn er als Ausgangs- oder Scheitelpunkt einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung wirke und Menschen dazu dränge, Position zu beziehen. Bisher habe der NSU-Prozess diese Wirkung nicht entfalten können. Mit der rassistisch-völkischen Mobilisierung der militanten Rechten im Vor- und Umfeld des NSU setzt sich Alexander Hoffmann (S. 111ff.) auseinander. Sein Beitrag verdeutlicht, wie offen und langanhaltend die militante Rechte nicht nur wahnhaft und faktenfrei hetzt, sondern auch, wie sie ihre Untergrundarbeit – mit geheimdienstlicher Unterstützung – vorbereitet und umsetzt.1993 beträgt der Anteil Westdeutscher im sächsischen Justizapparat über 70 Prozent, so berichtet Klaus Bartl (S. 121ff.) in seinem Beitrag gegen das Bild von Rechtsruck und AfD als einem vorwiegend ostdeutschen Problem. Dieser An-teil habe sich über die Jahre kaum verändert und müsse nicht nur in Verbindung mit einschlägigen Skandalen – vom Handygate bis zum Sachsensumpf – betrachtet werden. Aus diesem DDR-Elitenaustausch gingen – als „Fleisch vom Fleische der CDU“ – schließlich auch Teile der sächsischen AfD hervor. Das Kapitel schließen Kati Lang und Kristin Pietrzyk (S. 130ff.) ab mit dem Fokus auf die Nebenklagevertretung in Strafverfahren gegen rechtsextremistisch-rassistische Täter. Dabei komme es vorrangig auf die Stärkung der betroffenen Minderheiten an, da die Täterinnen und Täter in letzter Konsequenz die Eliminierung der Anderen zum Ziel hätten. Konfrontative politische Nebenklage bedeute dem entgegentretend eine Enttarnung der Tatmotivation, Engagement gegen diskriminierende Strukturen, Empowerment gegenüber rechten Hegemonieansprüchen sowie eine Verteidigung der Betroffenen auch gegenüber dem Staat und seinen Institutionen…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=157911
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