Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel. Wie private Sicherheitsdienste in der Corona-Krise rechtswidrig für öffentliche Sicherheit und Ordnung sorgen
get out of controlIn zahlreichen deutschen Städten und Gemeinden werden private Sicherheitsdienste von den Kommunalverwaltungen beauftragt, um Einschränkungen wie Kontaktverbote aufgrund der Corona-Pandemie zu kontrollieren. Ähnlich wie Polizei und Ordnungsämter bestreifen Mitarbeiter/-innen von Sicherheitsfirmen den öffentlichen Raum, sprechen dabei Verfehlungen der Bürger/-innen an und lösten bisher gar Personenansammlungen auf. Mancherorts beließen es die Mitarbeiter/-innen der Dienstleister nicht nur bei Ansprache und Ermahnung sondern stellten die Personalien der Bürger/-innen fest und brachten die Corona-Verstöße, zwecks Einleitung von Bußgeldverfahren, zur Anzeige. Dabei wurde bisher nach dem Motto verfahren: “Der Zweck heiligt die Mittel“, weil den Mitarbeiter/-innen privater Sicherheitsdienste generell keine hoheitlichen Eingriffsbefugnisse wie Identitätsfeststellungen oder Platzverweisungen zustehen; die Übertragung hoheitlicher Befugnisse ist auch im Rahmen von kommunalen Beauftragungen nicht möglich. (…) Auf ein “Machtwort“ der Kommunalaufsicht im Bereich der Regierungspräsidien wartet man in dieser Sache wohl vergebens. Für die Sicherheitswirtschaft bietet die Corona-Krise die Möglichkeit sich gegenüber Polizei und Ordnungsämtern zu profilieren und sich aufzuwerten. “Police private partnerships“ sind für das Sicherheitsgewerbe für künftige und lukrative Beauftragungen durch die öffentliche Hand – an der Seite der Sicherheitsbehörden – von großer Bedeutung.“ Artikel von Jürgen Korell und Thomas Brunst vom 11. Mai 2020 – wir danken! weiterlesen »

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[NRW] Laschet will Epidemie-Gesetz im Eilverfahren – mit „Verpflichtung zum Einsatz medizinischen und pflegerischen Personals“

Dossier

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm„… Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht weitreichende Durchgriffs- und Sonderrechte für die Landesregierung vor. Demnach will Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Mittwoch (01.04.2020) den Landtag über die geplanten Maßnahmen unterrichten. Die SPD-Opposition reagierte verwundert und ablehnend auf den Entwurf. (…) Medizinisches Material: Behörden wären berechtigt, „medizinisches, pflegerisches und sanitäres Material“ bei Firmen sicherzustellen und zu einem normalen Preis abzukaufen. Auch nicht näher genannte „weitergehende Anordnungen“ sind möglich, um „die angesichts der epidemischen Lage erforderliche Aufgabenerfüllung sicherzustellen“. Medizinisches Personal: Die Behörden könnten Ärzte, Pfleger und Rettungskräfte verpflichten, mit gegen die Epidemie zu kämpfen. „Jede Person“ mit einer abgeschlossenen medizinischen oder Pflegeausbildung könnte demnach künftig zum Dienst in Krankenhäusern verpflichtet werden. (…) Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Kutschaty zeigte sich am Montag (30.03.2020) verwundert, dass die Regierung jetzt einen solchen „verfassungswidrigen“ Entwurf vorlege. „Das ist eines der drastischsten Gesetze, das mir in meiner juristischen und politischen Tätigkeit zu Gesicht gekommen ist. Das sind Eingriffe der Freiheit, etwa der Berufsfreiheit, die nicht zu rechtfertigen sind“, sagte Kutschaty. Die Schulministerin wolle sich zudem eine „Ermächtigung“ verschaffen, um Prüfungen ausfallen zu lassen. Kritik am Gesetzentwurf kam unter anderem auch von den Grünen …“ Meldung vom 30.03.2020 beim WDR1 , siehe dazu auch die Position von DGB und ver.di NRW. Neu: Pflege bleibt freiwillig: Zwangsverpflichtung gekippt weiterlesen »

Dossier zum Epidemie-Gesetz in NRW

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

Pflege bleibt freiwillig: Zwangsverpflichtung gekippt
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[Petition] Kein konzernabhängiger Richter als Präsident des BVerfG!
Freihandelsabkommen CETA stoppen!„Vor einigen Tagen hat Marianne Grimmenstein eine Petition an den Präsidenten des Bundesrats Dietmar Woidke und die Mitglieder des Bundesrats gestartet. Mit ihr soll verhindert werden, dass ein Richter mit suspekter Vergangenheit Präsident des Bundesverfassungsgerichts wird. Unter anderem entscheidet dieses Gericht demnächst über die Rechtmäßigkeit des EU-Kanada-Handelsabkommen CETA. (…) Die Demontage unseres Rechtsstaates läuft auf voller Tour. Die Amtszeit des bisherigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, endet am 6. Mai dieses Jahres. Stephan Harbarth, zurzeit Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts mit einer dubiosen juristischen Vergangenheit, soll sein Nachfolger werden. Es ist bisher üblich, dass der Nachfolger des Präsidenten der bisherige Vizepräsident wird und nur noch formal zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt wird. 2018 haben GROKO, FDP und GRÜNE den Unternehmens-Lobbyisten zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt. (…) Ein Konzern-Lobbyist, wie Stephan Harbarth ist, wird niemals unserem Gemeinwohl dienen. Wollen wir das hinnehmen? Wir müssen diese Präsidentschaft verhindern! Verlangen wir eine von Konzerninteressen unabhängige Person für dieses Amt!…“ Beitrag von Pit Wuhrer vom 21. März 2020 bei Konstanz gegen CETA zur Petition von Marianne Grimmenstein und unsere Anmerkung weiterlesen »

Freihandelsabkommen CETA stoppen!

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Hoheitliche Befugnisse für privaten Sicherheitsdienst in Empfingen (BAWü) wegen der Corona-Pandemie
get out of controlIm Baden-Württembergischen Empfingen soll wegen der Corona-Pandemie ein privater Sicherheitsdienst Polizei und Ordnungsamt bei der Kontrolle der BürgerInnen unterstützen. Dafür wurden MitarbeiterInnen einer örtliche Sicherheitsfirma, durch die Stadtverwaltung, mit hoheitlichen Befugnissen (z. B. Identitätsfeststellungen, Platzverweisungen) beliehen; eine ungewöhnliche Maßnahme wie Bürgermeister Ferdinand Truffner zugibt und ein “ein Novum im Kreis Freudenstadt“. (…) Wenn der private Sicherheitsdienst direkt mit der Baden-Württembergischen Landespolizei zusammenarbeitet, handelt es sich um ein “police private partnership“. Bei der Wahrnehmung hoheitlicher Sicherheits- und Ordnungsaufgaben durch private Sicherheitsdienste wird zudem von “public private security“ gesprochen. Das staatliche Gewaltmonopol der Bundesrepublik Deutschland und der Artikel 33 Abs. 4 Grundgesetz sehen derartige Beleihungen von “Privaten“ nicht vor. Alleine Amtsträgern (Polizeibeamte, Hilfspolizeibeamte) stehen hoheitliche Eingriffsbefugnisse nach deutschen Recht zu. (…) Die Maßnahmen richteten sich dementsprechend nicht gegen die Einheimischen sondern zum Schutz der Einheimischen. Mit anderen Worten ein Rechtsverstoß gegen Fremde ist zu tolerieren. Und so gibt es an der Empfinger “public private security“ keinerlei öffentliche Kritik – weder von der zuständigen Kommunalaufsicht noch von einer bürgerrechtlichen Organisation. (…) Ein privater Sicherheitsdienst, der im öffentlichem Raum einen Platzverweis erteilt, greift nachhaltig in die Freiheitsrechte der BürgerInnen ein und das darf auch nicht für die EinwohnerInnen aus Horb oder Haigerloch geschehen.“ Artikel von Jürgen Korell und Thomas Brunst vom 28.3.2020 – wir danken! weiterlesen »

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Hoheitliche Befugnisse für privaten Sicherheitsdienst in Empfingen (BAWü) wegen der Corona-Pandemie
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"Eine Demokratie haben wir schon lange nicht mehr - Abschied von einer Illusion" von Wolfgang Koschnik erschien am 1. April als Buch beim Westend Verlag„Demokratie muss mehr sein als ein parlamentarischer Lieferservice. Große gesellschaftliche Herausforderungen benötigen gestärkte Initiativen, aktive Communities und kollaborative Störenfriede. (…) Die 16jährigen Fridays for Future-Aktivist*innen machen heute dieselben Erfahrungen wie die Umwelt- und Friedensaktivist*innen vor über 30 Jahren. An den Statements ihrer Sprecher*innen zum Start in die entscheidende Klimapolitik-Dekade lässt sich die Frustration über die Trägheit der repräsentativen Demokratie und die sie dominierende Parteien-Struktur deutlich ablesen. (…) Denn wenig scheint die etablierten Kräfte in einer repräsentativen Parlamentsdemokratie nervöser zu machen als sich selbst-organisierende und sich selbst im jedem Sinne des Wortes bildende Gruppen, die versuchen, sich direkt in politische Prozesse einzumischen, die sie ihrer Meinung nach etwas angehen. Und von diesen Gruppen scheint es immer mehr zu geben. (…) Wohnungen und Verkehr, Stadtplanung – hier ist der Druck vor allem auf Stadtbewohner*innen so groß, dass auch woanders als in Berlin alte Widerstands- und Kooperationsformen wiederentdeckt und neue Aktionsformen entwickelt werden. (…) Wie hilflos die „gute demokratische Regierung“ aber dasteht, wenn es selbstorganisiertes demokratisches Leben fast gar nicht (mehr) gibt, kann man an den Orten der Republik bewundern, in denen noch nicht mal jemand mehr auftaucht, wenn die Bürgermeisterin von Nazis aus der Stadt gemobbt wird…“ Beitrag von Christina Dongowski vom März 2020 beim Debattenmagazin ‚was wäre wenn‘ weiterlesen »

"Eine Demokratie haben wir schon lange nicht mehr - Abschied von einer Illusion" von Wolfgang Koschnik erschien am 1. April als Buch beim Westend Verlag

Was wäre, wenn Demokratie für alle gelten würde? Alles muss man selber machen!
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Keine Macht für Niemand!„… Das Bundesverfassungsgericht genießt in Deutschland den höchsten Respekt, die Deutschen vertrauen ihren höchsten Richtern mehr als den von ihnen selbst gewählten Vertretern im Bundestag oder in der Bundesregierung. Einer Umfrage von 2019 zufolge haben 73% der Deutschen sehr großes oder großes Vertrauen in das Gericht, beim Bundestag sind es nur 42% und bei der Regierung sogar nur 37%. Es gibt keinen rationalen Grund für dieses große Vertrauen. (…) Schauen wir uns die Inszenierung des Gerichts an, fällt auf, dass sie sich, ganz im Gegensatz zu den Abgeordneten oder den Ministern in der Regierung, gänzlich unalltäglich in Szene setzen. Sie erscheinen wie eine Mischung aus Mönch, Priester und Jedi-Ritter. Genau das ist ihr Habitus, der offenbar auf eine Sehnsucht bei den Bürgern des säkularisierten Staates tritt: Sie sind Vertreter eines weisen Ordens, Priester der Wahrheit. Sie legen uns verbindlich die Heilige Schrift unserer modernen Welt, das Grundgesetz, aus. Sie sind, so scheint es jedenfalls, im Gegensatz zu Politikern nicht von dieser Welt. Aber welche vernünftigen Gründe sprechen dafür, das zu akzeptieren? Genau genommen keine. (…) Wenn wir ein Bundesverfassungsgericht brauchen, das über die Einhaltung der Menschenwürde, der Freiheit und der Autonomie auch gegenüber dem Gesetzgeber wachen soll, dann müsste es ein Schöffengericht sein, eine Versammlung von vielleicht hundert durchschnittlichen Bürgern, denen die Experten, Juristen, Wissenschaftler, Politiker, die Sachlage und das Für und Wider, die Konsequenzen und die Risiken von Gesetzen erläutern und die dann miteinander auszufechten hätten, ob ein Gesetz unseren Grundwerten entspricht, ob es unsrer heutigen Deutung des Grundgesetzes genügt. Von sechzehn Juristen dürfen wir uns das nicht länger aus der Hand nehmen lassen. Eine Entmachtung des Verfassungsgerichts ist dringend geboten.“ Kommentar von Jörg Phil Friedrich vom 6. März 2020 bei Telepolis weiterlesen »

Keine Macht für Niemand!

Entmachtet das Bundesverfassungsgericht
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[Buch] Die Öko-Katastrophe. Den Planeten zu retten, heißt die herrschenden Eliten zu stürzen„Die Katastrophe beginnt mit vielen kleinen Ereignissen und mehr oder weniger einschneidenden Störungen. Wir befinden uns derzeit in einer Phase, in der Reparaturmaßnahmen und Aufräumarbeiten immer noch wieder möglich sind und die Wiederherstellung des normalen Lebens die Illusion erweckt, dass es sich beim Klimawandel um eine Folge beherrschbarer einzelner Extremwetterlagen handelt, die zwar unangenehm und manchmal auch gefährlich sind, aber alles in allem für unseren Lebensstandard und für unsere Art und Weise, mit der Welt umzugehen, keine Konsequenzen hat. Alles erscheint noch als technisch beherrschbar, so wie bisher jede Herausforderung technisch gemeistert werden konnte. Schon in den nächsten Jahrzehnten wird das Bild sich wandeln. (…) Vor allem aber wird das Vertrauen in die politischen Institutionen, insbesondere in demokratische Entscheidungsverfahren, schwinden. Die These, dass politische Verfahren viel zu lange dauern, die heute bereits weit verbreitet ist, wird zur allgemein anerkannten Selbstverständlichkeit. (…) all das wird nicht nur die kulturellen und technischen Infrastrukturen, sondern auch die politische Stabilität erodieren lassen, Zusammenarbeit und Ausgleich wird durch kurzfristigen Eigennutz und Kampf um Deutungshoheit und Ressourcen ersetzt. Man muss, ausgehend von aktuellen Entwicklungen in der internationalen Politik, erwarten, dass in immer mehr Ländern mit wachsender Unsicherheit und Zukunftsangst immer häufiger Populisten und Demagogen an die Macht kommen (…) Damit werden, nach und mit den technischen und kulturellen Infrastrukturen schließlich auch die politischen Infrastrukturen des Ausgleichs und der Kooperation auf jeder Ebene zerstört…“ Teil 7 aus dem mehrteiligen Beitrag „Was kommt nach dem Klimawandel?“ von Jörg Phil Friedrich vom 21. Januar 2020 bei Telepolis mit Links zu den anderen Teilen („Was kommt nach dem Klimawandel?“ gibt es auch als eBook zum Preis von 4,99 Euro) weiterlesen »

[Buch] Die Öko-Katastrophe. Den Planeten zu retten, heißt die herrschenden Eliten zu stürzen

Was kommt nach dem Klimawandel? Wie die Zivilisation im Klimawandel endetn
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Die digitale Fortschrittsfalle. Warum der Gigabit-Gesellschaft mit 5G-Mobilfunk freiheitliche und gesundheitliche Rückschritte drohen

Dossier

Broschüre des Theologen und Publizisten Werner Thiede unter dem Titel „Die digitale Fortschrittsfalle. Warum der Gigabit-Gesellschaft mit 5G-Mobilfunk freiheitliche und gesundheitliche Rückschritte drohen“ im pad-Verlag Aus aktuellem Anlass veröffentlicht der pad-Verlag eine 90-seitige Broschüre des Theologen und Publizisten Werner Thiede unter dem Titel „Die digitale Fortschrittsfalle. Warum der Gigabit-Gesellschaft mit 5G-Mobilfunk freiheitliche und gesundheitliche Rückschritte drohen“. Der Verlag hat mit dem Autor mehrerer Bücher zum Thema über seine Bedenken gesprochen. Siehe das Interview „Wenn sich sogenannter Fortschritt als Rückschritt entpuppt…“ samt Informationen zur Person und einer ausführlichen Inhaltsbeschreibung der Broschüre im pad-Verlag. Siehe auch den internationalen Appell (hier in deutscher Fassung) „Stoppt G 5 auf der Erde und im Weltraum“ von Wissenschaftlern, Ärzten und Umweltorganisationen. Dort heißt es: „Die Weigerung, wichtige und nachweislich gültige Wissenschaftliche Erkenntnisse zu akzeptieren und umzusetzen ist, ethisch gesehen, untragbar. Wissenschaftliche Forschungsergebnisse zeigen, dass G5 – und insbesondere ein weltraumbasiertes G5 – gegen Prinzipien verstoßen, die in zahlreichen internationalen Abkommen veranktert sind.“ Siehe dazu auch weitere Informationen und weitere Broschüren. Neu: Mobilfunk: Wie gesundheitsschädlich ist 5G wirklich? weiterlesen »

Dossier zu 5G-Mobilfunk und Gesundheit

Broschüre des Theologen und Publizisten Werner Thiede unter dem Titel „Die digitale Fortschrittsfalle. Warum der Gigabit-Gesellschaft mit 5G-Mobilfunk freiheitliche und gesundheitliche Rückschritte drohen“ im pad-Verlag

Mobilfunk: Wie gesundheitsschädlich ist 5G wirklich?
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Neue Unübersichtlichkeit – mit zunehmend aggressivem Drall nach Rechts
Kommentierte Presseschau von Volker Bahl vom 18.1.2020 – wir danken! weiterlesen »

"Eine Demokratie haben wir schon lange nicht mehr - Abschied von einer Illusion" von Wolfgang Koschnik erschien am 1. April als Buch beim Westend Verlag

Neue Unübersichtlichkeit – mit zunehmend aggressivem Drall nach Rechts
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[27.- 29. Februar 2020 in Zürich] Zweiter Reclaim-Democracy-Kongress
[Kongress 2.-4.2.2017 in Basel] Reclaim DemocracyVom 27. Bis am 29. Februar 2020 findet in der Roten Fabrik in Zürich der zweite Reclaim-Democracy-Kongress statt. Der Kongress wird vom Denknetz Schweiz in Kooperation mit 47 Partnerorganisationen ausgerichtet. An fünf Plenarveranstaltungen und an über 50 Ateliers werden rund 2000 Teilnehmende erwartet. „Die Generation Klimastreik trifft auf eine Welt, die in die Abgründe von Klimakatastrophen taumelt, weil sie nicht in der Lage ist, für existenzielle Probleme angemessene Lösungen zu finden.“ Bewegungen wie die Klimabewegung und die neue feministische Bewegung würden deshalb nicht mehr nur konkrete Forderungen stellen, sondern zu recht auch für einen System Change eintreten. Die Frage nach einem solchen System Change wird von der Programmgruppe denn auch ins Zentrum des Kongresses gestellt. Sie soll schwerpunktmässig aus Sicht der Klimafrage, aus Sicht der Digitalisierung und im Hinblick auf die Stärkung einer kritischen Öffentlichkeit beleuchtet werden. Dabei geht es immer auch darum, wie Demokratie weiter entwickelt werden kann, damit der erforderliche System Change realistisch wird. Das bedeute unter anderem, sie auch auf Wirtschaftsbelange auszuweiten… Der Kongress wird organisiert in Kooperation u.a. dem LabourNet Germany. Auf der Homepage www.reclaim-democracy.org ist ein guter Teil des Programms und weitere Infos verfügbar. Siehe zuvor: [Kongress 2.-4.2.2017 in Basel] Reclaim Democracy weiterlesen »

[Kongress 2.-4.2.2017 in Basel] Reclaim Democracy

[27.- 29. Februar 2020 in Zürich] Zweiter Reclaim-Democracy-Kongress
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[Buch] 40 Jahre Republikanischer Anwaltsverein – Anlass für ein lesenswertes neues Buch über dessen Geschichte
[Buch] 40 Jahre RAV. Im Kampf um die freie Advokatur und um ein demokratisches RechtDie Gründung des Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) fällt, gesellschaftskritisch betrachtet, mit der Krise des fordistischen Gesellschaftsmodells und dem aufkommenden globalen Neoliberalismus deutscher Prägung zusammen. Anders betrachtet reagierten Anwältinnen und Anwälte mit dem Aufbau des RAV zum Schutz der Freiheit der Advokatur und von demokratischer Rechtsstaatlichkeit gegen den Sicherheitsstaat auf die Einschränkung von Freiheits- und Berufsrechten, auf Ehrengerichtsverfahren und drohende Berufsverbote gegen diejenigen, die Mitglieder der RAF und andere Linke als Beschuldigte verteidigten. Zugleich beginnt der RAV, als Teil der Bürgerrechtsbewegung national wie international für Menschenrechte zu streiten. An den Protesten gegen das Atommülllager im Wendland, gegen die Treffen der G8- und G20-Eliten, für eine gerechte Mietenpolitik, für ein menschenrechtlich fundiertes Asyl- und Ausländerrecht ist der RAV ebenso beteiligt wie an der rechtspolitischen Kritik am Gefängnis-, Polizei- und Kriminalsystem.Die hier versammelten Beiträge stellen nicht nur ein Kaleidoskop der rechtspolitischen und verfahrensrechtlichen anwaltlichen Auseinandersetzungen der vergangenen vier Jahrzehnte dar, sondern benennen zugleich zukünftige Aufgaben im „Kampf um die freie Advokatur und um ein demokratisches Recht.“…“ – aus dem Ankündigungstext für das Buch „40 Jahre RAV. Im Kampf um die freie Advokatur und um ein demokratisches Recht“ von Volker Eick und Jörg Arnold (Hrsg.) im Verlag Westfälisches Dampfboot (ISBN: 978-3-89691-264-0, 422 Seiten, Preis: 35,00 €). Siehe weitere Informationen zum Buch und als Leseprobe im LabourNet Germany den Beitrag von Ingo Müller „Wie es zur Gründung des RAV kam. Eine Rekonstruktion.“ – wir danken! weiterlesen »

[Buch] 40 Jahre RAV. Im Kampf um die freie Advokatur und um ein demokratisches Recht

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DNA-Analysen: Gesetzesänderungen im Schnellverfahren?

Dossier

Plakat der Freiburger Kampagne gg PolizeistaatIn Freiburg hatte zum Beispiel Polizeipräsident Bernhard Rotzinger im Rahmen der Ermittlungen nach dem Mord an Maria L. nach einem „Phantombild aus dem Labor“ gerufen. In der Politik sprang man schnell mit Gesetzesvorhaben auf den Zug auf. Es war die schwarz-grüne Landesregierung Baden-Württembergs, die über Justizminister Guido Wolf (CDU) vorgeprescht war und entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht hatte. (…). Eine umfassendere Auswertung von DNA-Spuren hätte der Polizei bei der Tätersuche „massiv geholfen“, meinte Rotzinger. Der Freiburger Polizeipräsident wollte am Tatort gefundene Spuren von Blut, Speichel oder Sperma auch auf Haut-, Augen- und Haarfarbe sowie Herkunft und Alter untersuchen. Doch nach Angaben von Professor Peter Schneider, der die Abteilung für Forensische Molekulargenetik am Institut für Rechtsmedizin der Uni Köln leitet, ist bis zu diesem „Phantombild“ bestenfalls noch ein weiter Weg. Dass eine Firma in den USA schon behauptet, „sie könnte das schon – und virtuelle Gesichtsbilder aufgrund von DNA-Spuren“ erstellen, glaubt Schneider nicht. „Das sind dann eher ethnische Stereotypen, keine individuellen Gesichter. Das ist aus meiner Sicht eine Schande für die seriöse Wissenschaft“, sagte er im WDR-Interview“ – aus dem Beitrag „Risiken und Nebenwirkungen erweiterter DNA-Analysen“ von Ralf Streck am 22. Juni 2017 bei telepolis, worin die verschiedenen gesetzgeberischen Schritte zusammengefasst werden, die zur Einführung einer weiteren dem Polizeistaat dienlichen Methode bereits unternommen wurden. Siehe nun auch Protest dagegen und neu: Die doppelte Büchse der Pandora: Einführung der erweiterten DNA-Analyse weiterlesen »

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Bundesverfassungsgericht zum Einsatz der Bundeswehr und Oppositionsrechte: Organstreitverfahren gegen den „Anti-IS-Einsatz“ erfolglos – und umfangreicher Kommentar
Krieg beginnt hier. Widerstand auch.„Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag als unzulässig verworfen, mit dem diese im Wege des Organstreitverfahrens die Feststellung begehrt hatte, dass Bundesregierung und Bundestag die Rechte des Deutschen Bundestages aus Art. 24 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG durch die Beschlussfassung über den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch den sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) verletzt hätten. Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass die Antragstellerin die Möglichkeit einer Rechtsverletzung nicht substantiiert dargelegt hat. Nach dem vorgetragenen Sachverhalt erscheint die von der Antragstellerin behauptete Verletzung von vornherein ausgeschlossen.(…) Eine Respektierung sonstigen (Verfassungs-)Rechts kann im Organstreit nicht erzwungen werden; er dient allein dem Schutz der Rechte der Staatsorgane im Verhältnis zueinander, nicht aber einer allgemeinen Verfassungsaufsicht. Aus dem Grundgesetz lässt sich kein eigenes Recht des Deutschen Bundestages dahingehend ableiten, dass jegliches materiell oder formell verfassungswidrige Handeln der Bundesregierung unterbleibe. Auch eröffnet der Organstreit keine allgemeine Kontrolle außen- oder verteidigungspolitischer Maßnahmen der Bundesregierung…“ Einleitung der BVerfG-Pressemitteilung Nr. 65/2019 vom 10. Oktober 2019 zum Beschluss 2 BvE 2/16 vom 17. September 2019. Siehe dazu einen umfangreichen Kommentar von Armin Kammrad vom 15.10.2019 – wir danken! weiterlesen »
Krieg beginnt hier. Widerstand auch."Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag als unzulässig verworfen, mit dem diese im Wege des Organstreitverfahrens die Feststellung begehrt hatte, dass Bundesregierung und Bundestag die weiterlesen »

"Eine Demokratie haben wir schon lange nicht mehr - Abschied von einer Illusion" von Wolfgang Koschnik erschien am 1. April als Buch beim Westend Verlag „… Volksabstimmungen mit einem vorgeschalteten Beteiligungsverfahren zur ausführlichen Diskussion des Themas fordert der „Bürgerrat Demokratie“. Auch Online-Abstimmungen, ein Vetorecht der Bürger bei neuen Gesetzen und eine staatlich finanzierte, unabhängige Stelle für Bürgerbeteiligung hält der Bürgerrat für notwendig, um die Demokratie in Deutschland zu stärken. Das Besondere an diesen letztlich wenig überraschenden Forderungen: Sie sind nicht das Ergebnis einer Meinungsumfrage, sondern einer ausgiebigen Beratung an zwei Wochenenden, mit jeder Menge und sehr kontroversem Experten-Input. Und im Bürgerrat versammelt waren nicht Demokratieaktivisten oder die üblichen Bildungsbürger, die man von Versammlungen im Kiez kennt, sondern es war im Hinblick auf Alter, Geschlecht, Wohnort und Bildung eine bunte Mischung aus ganz Deutschland. Denn die Mitglieder waren über die Einwohnermeldeämter ausgelost worden, niemand konnte sich für eine Mitarbeit bewerben. (…) Erfahrungen mit ausgelosten Bürgergruppen als Großjury oder Gutachtergruppe zu politischen Entscheidungsfragen gibt es in Deutschland mindestens seit 1972, das Interesse der Politik war jedoch immer nur punktuell, nämlich normalerweise dann, wenn sie selbst nicht weitergekommen ist bzw. für eine notwendige Entscheidung nicht verantwortlich gemacht werden wollte. Doch seitdem Die Zeit über die ausgelosten Bürgerräte in Irland berichtet hat, die Verfassungsänderungen in den Jahren 2014 und 2018 vorbereitet haben, und seitdem David Van Reybrouck mit seinem Buch „Gegen Wahlen – Warum Abstimmen nicht demokratisch ist“ einen Weltbestseller vorgelegt hat, wächst die Begeisterung für Losverfahren enorm – weniger in der Politik natürlich, dafür umso mehr in der Bevölkerung. (…) Der Bürgerrat Demokratie ist ein Projekt von Schöpflin-Stifung und Mehr Demokratie e.V.. Die Kosten von etwa 1,5 Millionen Euro werden durch Spenden und Stiftungsmittel getragen (vor allem von Mercator, staatliche Unterstützung bekommt der Bürgerrat nicht. Mit der Durchführung des Projektes sind die beiden Firmen nexus und Ifok betraut. Das am 15. November überreichte Bürgergutachten wird neben den Hauptforderungen auch viele Details der Beratungen enthalten.“ Beitrag von Timo Rieg vom 4. Oktober 2019 bei Telepolis weiterlesen »
"Eine Demokratie haben wir schon lange nicht mehr - Abschied von einer Illusion" von Wolfgang Koschnik erschien am 1. April als Buch beim Westend Verlag "... Volksabstimmungen mit einem vorgeschalteten Beteiligungsverfahren zur ausführlichen Diskussion des Themas fordert der "Bürgerrat Demokratie". Auch Online-Abstimmungen, ein weiterlesen »

"Eine Demokratie haben wir schon lange nicht mehr - Abschied von einer Illusion" von Wolfgang Koschnik erschien am 1. April als Buch beim Westend Verlag „… Vor 70 Jahren verkündete der Parlamentarische Rat in einer feierlichen Sitzung – nach Genehmigung durch die westlichen Besatzungsmächte – das Grundgesetz, das mit Ablauf des 23. Mai 1949 in Kraft trat. Das ist die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland. Dieses historische Ereignis wird zu Recht gefeiert – haben wir doch ein Grundgesetz, um das uns viele in der Welt beneiden. Es war eine historisch angemessene Konsequenz aus den leidvollen Menschheitserfahrungen mit dem Faschismus und zwei verheerenden Weltkriegen – wenn auch von heute aus betrachtet mit einigen Defiziten und späteren „Verstümmelungen“, wie es der Schriftsteller Navid Kermani ausgedrückt hat. Auch wir sind anlässlich des 70. Jahrestags hier zusammengekommen. Allerdings nicht so sehr, um zu jubeln (das überlassen wir anderen), sondern um kritische Bilanz zu ziehen und uns zentrale Fragen zu stellen: Wie es in den vergangenen Jahrzehnten um Achtung und Qualität der Grundrechte und des demokratischen Rechtsstaates bestellt war, welche dunklen Kapitel der gesellschaftlichen Verdrängung entrissen werden müssten und wie es heute um Demokratie, Freiheitsrechte und Rechtsstaat bestellt ist bzw. künftig bestellt sein wird. Kurz: Inwieweit Verfassung und Verfassungswirklichkeit übereinstimmen oder aber auseinanderklaffen. Sie ahnen es schon: Das wird keine Festrede…“ In seiner, am 3. Oktober 2019 bei Telepolis veröffentlichten Rede (1. Teil) auf der GEW-Fachtagung zum Thema „Autoritäre Wende? Demokratie und Grundrechte auf dem Prüfstand“ im DGB-Haus in Frankfurt am Main geht Rolf Gössner kritisch auf die folgenden dunklen Kapital deutscher Verfassungsrechtsgeschichte ein: „1. Erstes dunkles Kapitel: Kommunistenverfolgung der 1950er/60er Jahre (…) 2. Zweites dunkles Kapitel: Berufsverbote-Politik der 1970er und 80er Jahre (…) 3. Drittes dunkles Kapitel: „Deutscher Herbst“ im Ausnahmezustand (…) 4. Die 1980er Jahre: politisch-soziale Bewegungen unter Terrorverdacht (…) 5. Volkszählungsurteil: Geburtsstunde des „informationellen Selbstbestimmungsrechts“…“ Siehe nun: [Teil 2] Szenenwechsel: Von der alten in die neue Bundesrepublik weiterlesen »
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