Ab dem 1. August 2022: Gesetz zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 macht Arbeitsbedingungen transparenter und verlässlicher
Chef„… Der DGB und seine Mitgliedgewerkschaften haben die Umsetzung der EU-Richtlinie über tarnsparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen ausdrücklich begrüßt. In der nun erfolgten Umsetzung fehlen jedoch wichtige Aspekte, die eine Rechtsdurchsetzung auch tatsächlich erleichtert hätten. Wir finden es gut, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer*innen nunmehr über weitere vereinbarte Bedingungen einen schriftlichen Nachweis erbringen muss. Der erste Schritt zur Rechtsdurchsetzung ist die Kenntnis der Vertragsbedingungen. Eine schriftliche Bestätigung erfüllt hierbei nicht nur den Zweck, dass man weiß, was vereinbart ist. Sie erleichtert es auch vor Gerichten den Beweis zu erbringen, dass eine Vereinbarung tatsächlich getroffen wurde. Sehr gut ist auch, dass nunmehr eindeutig im Gesetz klargestellt wird, dass Fortbildung Arbeitgebersache ist. Wenn ich die Fortbildung zur Erbringung meiner Arbeitsleistung brauche und der Arbeitgeber verpflichtet ist, sie anzubieten, dann muss er sie auch bezahlen und sie muss in der Arbeitszeit liegen…“ DGB-Info vom 14. Juli 2022 zum umfangreichen neuen Nachweisgesetz, siehe auch dessen Kritik und Hintergründe. Neu: Neues Nachweisgesetz: Arbeitsverträge künftig präziser und nur noch schriftlich – Auch Betriebsräte sind zum Teil betroffen weiterlesen »

Chef

Ab dem 1. August 2022: Gesetz zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 macht Arbeitsbedingungen transparenter und verlässlicher / Neu: Neues Nachweisgesetz: Arbeitsverträge künftig präziser und nur noch schriftlich – Auch Betriebsräte sind zum Teil betroffen
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Guter Zeitpunkt für Streiks. Wegen Personalmangel vor Kollaps: Deutsche Flughäfen hoffen auf Bundespolizei und türkische Arbeiter

Dossier

Kundgebung der WISAG-Arbeiter am Rhein-Main Airport am 17.Dezember 2020 gegen EntlassungFlugscham war gestern, die deutschen Luftdrehkreuze stehen vor einem Ansturm von Passagieren. Das für die Abfertigung nötige Personal aber wurde in der Krise entlassen. Manch Reise werde »mit Verzögerungen und langen Schlangen beginnen oder enden«, erklärte der Chef des Flughafens Düsseldorf, Thomas Schnalke. (…) Das Bundesverkehrsministerium sprach kürzlich noch von 2.000 fehlenden Flughafenmitarbeitern (»in allen Bereichen«), Betriebsräte von 5.500. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) erhöhte die Zahl am Mittwoch bei der Vorstellung einer neuen Studie auf 7.200. Vor allem fehlten »Servicefachkräfte« für Check-in, Bodenverkehr, Gepäckabfertigung etc. – schlecht bezahlte Knochenjobs. (…) Der Zeitpunkt für Streiks in der Luftfahrt bleibt günstig, vielerorts wird das Momentum genutzt…“ Artikel von Alexander Reich in der jungen Welt vom 25.06.2022 – siehe dazu Hintergründe und neu: Kritik an Arbeitsbedingungen: Flügellahme Flugbranche weiterlesen »

Dossier zum Zusammenhang von „Flughafenchaos“ und Arbeitsbedingungen

Kundgebung der WISAG-Arbeiter am Rhein-Main Airport am 17.Dezember 2020 gegen Entlassung

Kritik an Arbeitsbedingungen: Flügellahme Flugbranche
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EuGH: LeiharbeitnehmerInnen haben gleichen Anspruch auf Urlaubsabgeltung
Gleiches Geld!Die Leiharbeitnehmern bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlte Abgeltung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub und das entsprechende Urlaubsgeld dürfen nicht geringer ausfallen, als wenn sie vom entleihenden Unternehmen unmittelbar für den gleichen Arbeitsplatz und für die gleiche Beschäftigungsdauer eingestellt worden wären. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. (…) Zwei Leiharbeitnehmer der portugiesischen Zeitarbeitsfirma Luso Temp wurden für zwei Jahre an ein Unternehmen überlassen. Nach Auflösung ihrer Arbeitsverträge klagten sie auf Abgeltung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub und Urlaubsgeld. Sie meinten, einschlägig sei die allgemeine Regelung für bezahlten Jahresurlaub. Luso Temp berief sich dagegen auf eine für Leiharbeitnehmer geltende Spezialregelung für bezahlten Urlaub, wonach der Anspruch auf bezahlten Urlaub und Urlaubsgeld geringer ausfalle, als wenn die Arbeitnehmer von dem entleihenden Unternehmen unmittelbar für denselben Zeitraum und den gleichen Arbeitsplatz eingestellt worden wären…“  Meldung der Redaktion von beck-aktuell vom 12. Mai 2022 – siehe mehr zu Hintergründen und EuGH-Begründung weiterlesen »

Gleiches Geld!

EuGH: LeiharbeitnehmerInnen haben gleichen Anspruch auf Urlaubsabgeltung
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Europäische Bürgerinitiative (EBI) zu Bedingungslosen Grundeinkommen in der gesamten EU

Dossier

Europäische Bürgerinitiative (EBI) zu Bedingungslosen Grundeinkommen in der gesamten EUUnser Ziel ist die Einführung bedingungsloser Grundeinkommen in der gesamten EU, welche jedem Menschen die materielle Existenz und die Möglichkeit der gesellschaftlichen Teilhabe sichern, als Teil ihrer Wirtschaftspolitik. Dieses Ziel soll erreicht werden unter Wahrung der Kompetenzen, die der EU durch die Verträge übertragen wurden. Wir fordern die Europäische Kommission auf, einen Vorschlag für bedingungslose Grundeinkommen in der gesamten EU zu machen, welche die regionalen Ungleichheiten verringern, um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU zu stärken. Damit soll das Ziel der gemeinsamen Erklärung des Europäischen Rates, des Europäischen Parlamentes und der Europäischen Kommission von 2017 verwirklicht werden, dass zur Bekämpfung von Ungleichheit „die EU und ihre Mitgliedsstaaten auch effiziente, nachhaltige und gerechte Sozialschutzsysteme unterstützen werden, um Grundeinkommen zu garantieren.“…“ Siehe die Homepage der Europäischen Bürgerinitiative, die auch von Mag Wompel unterstützt wird und neu dazu: Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) Grundeinkommen endet am 25. Juni 2022 – in Deutschland fehlen noch 2.500 Unterzeichnungen! weiterlesen »

Dossier zur Europäischen Bürgerinitiative (EBI) zu Bedingungslosen Grundeinkommen in der gesamten EU

Europäische Bürgerinitiative (EBI) zu Bedingungslosen Grundeinkommen in der gesamten EU

Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) Grundeinkommen endet am 25. Juni 2022 – in Deutschland fehlen noch 2.500 Unterzeichnungen!
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[Petition] Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen durch die Coronakrise

Dossier

[Petition] Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen durch die Coronakrise„… Was mir trotz überdurchschnittlich viel Arbeit nicht gelang, ist Rücklagen zu bilden, die mich und mein Team durch eine Krise, wie wir sie derzeit erleben, retten könnten. So geht es nicht nur mir. So geht es unzähligen Selbstständigen, Kreativen, Musikern, Künstlern, Veranstaltern und Überlebenskünstlern. (…) So geht es unzähligen Studenten und anderen, die auf ihre 450€-Jobs angewiesen sind, um zu überleben. Für die kein Kurzarbeitergeld greift und für die Kredite keine Zukunftsperspektive sein können. Sie alle wissen nicht, wie sie ihre Mieten, ihre privaten Krankenversicherungen, Essen für ihre Kinder oder andere Verbindlichkeiten zahlen sollen. Sie alle brauchen Hilfe und zwar: SOFORT! Nicht als Kredit, sondern als Zuschuss für die Umsätze und Einkommen, die innerhalb von Tagen plötzlich weggebrochen sind. Deutschland ist ein reiches Land – Sie reden von Billionenkrediten für die Wirtschaft! Was dem Land aber auch helfen würde, ist die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens von 800-1200€ pro Person für 6 Monate. Schnell, unbürokratisch, zeitlich begrenzt. DAS würde den soziale Absturz Tausender verhindert und gleichzeitig die Kaufkraft im Land erhalten. Denn das ist das Zweite, was wir brauchen: Menschen, die weiterhin Geld ausgeben!…“ Petition von Tonia Merz bei change.org vom 13. März 2020 und nun auch EU-weit. Neu dazu: Debatte zu Corona und Sozialstaat: Solidarität statt Grundeinkommen oder Emanzipation durch Grundeinkommen? weiterlesen »

Dossier zur Petition für ein begrenztes bedingungsloses Grundeinkommen

[Petition] Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen durch die Coronakrise

Debatte zu Corona und Sozialstaat: Solidarität statt Grundeinkommen oder Emanzipation durch Grundeinkommen?
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Philippinische LKW-Fahrer in Dänemark: Das Padborg-Urteil und ausländische Fahrer – Ausbeutung ist die DNA des Kapitalismus

Dossier

[23. bis 25. November 2018 in Stockholm] Gegen die Logistik der Ausbeutung – Treffen der Plattform für einen transnationalen sozialen StreikEin grotesker Fall, bei dem es um die systematische Unterbezahlung einer Gruppe asiatischer Fahrer in Verbindung mit miserablen Wohnverhältnissen geht, hat deutlich gemacht, wie die EU Arbeitgeber unterstützt, die die Gelegenheit nutzen, ausländische Arbeitskräfte zu importieren. Die Enthüllungen der Gewerkschaft 3F führten zu einer polizeilichen Anzeige und der Verurteilung des dänischen Arbeitgebers. Das Urteil war jedoch ungewöhnlich mild im Vergleich zur Forderung der Staatsanwaltschaft nach drei Jahren Haft ohne Bewährung und einer Geldstrafe von insgesamt 5,5 Millionen DKK. Nach Ansicht des Bezirksgerichts Sönderborg wurden die Fahrer, die für Kurt Beier Transport arbeiteten, nicht ausgebeutet, ja sie waren dort überhaupt nicht beschäftigt. Das Gericht stellte fest, dass die Fahrer in Polen beschäftigt waren und die Arbeitsbedingungen in ihren Verträgen dem polnischen Recht entsprachen. Das Urteil zeigt, dass Kapitalismus und grobe Ausbeutung selbstverständlich legal sind. Man  gründet einfach eine Briefkastenfirma in Polen und schon öffnet sich eine Schleuse für Lohndumping. Das Urteil ist ein Lehrstück über unser Gesellschaftssystem und die EU...“ Artikel von John Graversgaard vom Dezember 2021 in der Übersetzung aus dem Dänischen durch Karsten Weber und den Autor – wir danken beiden – auch für den Fortsetzungs-Artikel vom 15.2.2022: „Menschenhandel zahlt sich in Dänemark aus“ und die Aktualisierung: Ausbeutung von Menschen und Slumcamps – das Gesetz wird endlich verschärft weiterlesen »

Dossier zu philippinischen LKW-Fahrern in Dänemark und der Gesetzgebung

[23. bis 25. November 2018 in Stockholm] Gegen die Logistik der Ausbeutung – Treffen der Plattform für einen transnationalen sozialen Streik

Ausbeutung von Menschen und Slumcamps – das Gesetz wird endlich verschärft
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Schutz vor Sozialdumping: Rechte von ausländischen LeiharbeiterInnen

Dossier

Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!Ein Leiharbeiter aus Bulgarien wurde monatelang einem Betrieb in Deutschland überlassen. Dass für ihn nur bulgarische Sozialversicherungsstandards gelten sollen, sieht der EuGH kritisch. Ende 2020 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits entschieden, dass EU-Bürger, die vorübergehend in einem anderen EU-Land arbeiten, dort ebenso entlohnt werden müssen wie Einheimische. Dies gilt dem Gericht zufolge grundsätzlich auch bezüglich der Sozialversicherungsvorschriften, so das Urteil des EuGH nun in einem anderen Fall. Es stärkt damit konkret die Sozialrechte von ausländischen Leiharbeitern in Deutschland. (…) Weil die Leiharbeitsfirma nach Ansicht der Stadt Varna jedoch keine »nennenswerte Tätigkeit« in Bulgarien ausübte, verweigerte sie einen Antrag, der bescheinigen sollte, dass die bulgarischen Sozialstandards angewendet werden könnten. Die Leiharbeitsfirma stellte daraufhin einen Antrag beim örtlichen Verwaltungsgericht, das sich entschloss, den EuGH um eine Stellungnahme zu bitten…“ Meldung vom 03.06.2021 beim Spiegel online („Schutz vor Sozialdumping: EuGH stärkt Rechte von ausländischen Leiharbeitern“) und neu zum Thema: Bundesarbeitsgericht begrenzt Rechte ausländischer Leiharbeiter weiterlesen »

Dossier zu Rechten von ausländischen LeiharbeiterInnen

Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!

Bundesarbeitsgericht begrenzt Rechte ausländischer Leiharbeiter
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Neun Jahre Rana Plaza: Breites Bündnis der Zivilgesellschaft fordert europaweites Lieferkettengesetz
Ein Opfer des Fabrikeinsturzes in Bagladesch 2013Die Europäische Union muss Unternehmen in allen EU-Ländern dazu verpflichten, Menschenrechte und Umwelt in ihren Lieferketten zu schützen. Das fordert die „Initiative Lieferkettengesetz“, ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus mehr als 130 Organisationen anlässlich des neunten Jahrestages der Rana-Plaza-Katastrophe. Bei dem Einsturz einer Textilfabrik in Bangladesch starben am 24.04.2013 mehr als tausend Menschen. Die Initiative kritisiert, dass das im vergangenen Jahr verabschiedete deutsche Lieferkettengesetz nicht ausreiche, um derartige Vorfälle in Zukunft wirksam zu verhindern. Unter dem Motto „Yes EU Can“ startet das Bündnis daher eine neue Kampagne. In einer gemeinsamen Petition rufen die Verbände Bundeskanzler Olaf Scholz auf, sich für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz einzusetzen…“ Pressemitteilung vom 20. April 2022 bei Inkota, siehe zuletzt 8 Jahre nach Rana Plaza-Einsturz: Arbeiter*innen brauchen Rechtsverbindlichkeit! Kampagne für Saubere Kleidung fordert verbindliche Abkommen für Gebäudesicherheit weiterlesen »

Ein Opfer des Fabrikeinsturzes in Bagladesch 2013

Neun Jahre Rana Plaza: Breites Bündnis der Zivilgesellschaft fordert europaweites Lieferkettengesetz
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Hartz IV-Anspruch für EU-Migranten: „EU-Bürger-Ausschlussgesetz“

Dossier

wer betruegt fliegtDer 19. Senat des Landessozialgerichts NRW hat mit Urteil vom heutigen Tage rumänischen Staatsangehörigen, die sich nach längerer objektiv aussichtsloser Arbeitsuche weiter im Bundesgebiet gewöhnlich aufhalten, einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (sog. „Hartz IV“-Leistungen) zuerkannt. Der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II, wonach Ausländerinnen und Ausländern, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, keine Grundsicherungsleistungen erhalten, stehe dem nicht entgegen…“ Pressemitteilung LSG NRW vom 11.10.2013 zum mit Urteil vom 10.10.2013 ( L 19 AS 129/13). Siehe dazu Bewertungen, Gerichtsurteile und Kommentare, neu: Bundessozialgericht: Kein Hartz IV für EU-Bürger mit 100-Euro-Job – verfassungswidrig sei das nicht, weil Ausländern zuzumuten sei, auszureisen… weiterlesen »

Dossier zum Hartz IV-Anspruch für EU-Migranten

wer betruegt fliegt

Bundessozialgericht: Kein Hartz IV für EU-Bürger mit 100-Euro-Job – verfassungswidrig sei das nicht, weil Ausländern zuzumuten sei, auszureisen…
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Klage eines Zeitarbeiters auf Festeinstellung nach fast 5 Jahren bei Daimler landet vor dem EuGH
Betriebsgruppe Alternative im hamburger Mercedes-Benz Werk: "Feste statt Prekäre - Leiharbeiter fest einstellen"Ein Unternehmen braucht eine „objektive Begründung“, wenn es einen Zeitarbeiter mehrmals in Folge beschäftigt. Diese Ansicht vertritt jedenfalls der zuständige Gutachter am Europäischen Gerichtshof. Geklagt hatte ein Leiharbeiter bei Daimler. Nach Ansicht eines Gutachters des Europäischen Gerichtshofs braucht es eine „objektive Erklärung“, wenn Leiharbeiter mehrmals in Folge an das gleiche Unternehmen vermittelt werden. Das soll einen missbräuchlichen Einsatz von Leiharbeit verhindern. Dabei sei zum Beispiel zu berücksichtigen, welche Art von Arbeit jemand erledigt und ob zum Beispiel ein Arbeitsplatz dauerhaft vorhanden ist. Hintergrund des Gutachtens ist ein Streit um einen Arbeitnehmer, der insgesamt fünf Jahre als Leiharbeiter in der Motorenfertigung der Daimler AG tätig war, und der nun ein festes Arbeitsverhältnis einklagt…“  Agenturmeldung vom 09. September 2021 bei automobilwoche.de, siehe daraus erste Hinweise auf ein Urteil und nun dieses samt Kommentaren: EuGH zur Leiharbeit: Vorübergehend ist (fast) alles, was vorübergeht weiterlesen »

Betriebsgruppe Alternative im hamburger Mercedes-Benz Werk: "Feste statt Prekäre - Leiharbeiter fest einstellen"

Klage eines Zeitarbeiters auf Festeinstellung nach fast 5 Jahren bei Daimler landet vor dem EuGH / Neu: EuGH zur Leiharbeit: Vorübergehend ist (fast) alles, was vorübergeht
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Entscheidung zu Überstundenzuschlägen in Urlaubszeiten: EuGH stärkt Rechte von Leiharbeitern
Tarifvertrag zur Schlechterstellung von Leiharbeitern„… Kein Tarifvertrag dürfe einen Arbeitnehmer davon abhalten, seinen Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaub geltend zu machen, entschied das höchste EU-Gericht. (…) Das Bundesarbeitsgericht hatte den EuGH zuvor gefragt, ob es mit EU-Recht vereinbar sei, wenn ein Arbeitgeber bei der Berechnung der Überstundenzuschläge die gesetzlichen Urlaubszeiten eines Arbeitnehmers außen vor lässt. Geklagt hatte ein Leiharbeiter: Der Manteltarifvertrag für Zeitarbeit garantierte ihm 25 Prozent Überstundenzuschlag, wenn er mit 23 Arbeitstagen im Monat über 184 geleistete Stunden hinauskam. Geleistete Stunden sollten dabei nur tatsächlich gearbeitete Stunden sein – Urlaubszeiten sollten nicht mitzählen. (…) Der EuGH urteilte nun, dass eine solche Beschneidung der Überstundenzuschläge nicht gehe. Denn eine solche Regelung halte Arbeitnehmer davon ab, Urlaub zu nehmen, den sie aber für ihre Sicherheit und Gesundheit bräuchten. Zwei deutsche Arbeitsgerichte hatten der Leiharbeitsfirma aus NRW recht gegeben – nach dem EuGH-Urteil muss nun das Bundesarbeitsgericht entscheiden…“ Meldung zu EuGH (Urt. v. 13.1.2022, Rs. C-514/20) von Bernd Wolf vom 13. Januar 2022 bei tagesschau.de, siehe eine weitere dazu weiterlesen »

Tarifvertrag zur Schlechterstellung von Leiharbeitern

Entscheidung zu Überstundenzuschlägen in Urlaubszeiten: EuGH stärkt Rechte von Leiharbeitern
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EU-Richtlinie zur Plattformarbeit: Endlich eine Wende für Arbeiter*innen des Food Delivery auch in Italien?
FoodDelivery: Essens-Kuriere in Florenz kämpfen um mehr SicherheitWie die Tageszeitung La Repubblica heute berichtete, soll im Verlauf dieser Woche die Europäische Kommission darüber entscheiden, ob die Arbeiter*innen der Food Delivery Plattformen als abhängig Beschäftigte zu definieren sind und daher von den Plattformen direkt angestellt werden müssen. Falls die EU-Richtlinie angenommen wird, erlangt sie in den Mitgliedstaaten der EU Rechtsgültigkeit und muss in die respektiven nationalen Arbeitsgesetze integriert werden. Laut Schätzungen der Nationalen Sozialversicherungsanstalt Italiens Inps habe sich die Zahl der sogenannten „Unsichtbaren“ seit Ausbruch der Corona-Krise Anfang 2020 von 700.000 auf rund 1.5 Mio. Menschen verdoppelt. Dies entspricht 3.2% der erwerbstätigen Bevölkerung…“ Beitrag von Maurizio Coppola vom 6.12.2021 – wir danken! Siehe Volltext und Hintergründe im Beitrag weiterlesen »

FoodDelivery: Essens-Kuriere in Florenz kämpfen um mehr Sicherheit

EU-Richtlinie zur Plattformarbeit: Endlich eine Wende für Arbeiter*innen des Food Delivery auch in Italien?
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Mitbestimmung!„Seit 20 Jahren gibt es in der EU die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (SE). Seit gut zehn Jahren steigt die Zahl der SE kräftig, gerade in der Bundesrepublik. Mehr als die Hälfte der operativ tätigen SE in der EU sind deutsche Unternehmen. Etliche von ihnen sind ganz überwiegend im Inland aktiv, obwohl die SE eigentlich dazu dienen sollte, grenzüberschreitend tätigen Unternehmen die Arbeit zu erleichtern. Für das Arbeitnehmerrecht auf Mitbestimmung ist die SE in Deutschland zu einem großen Problem geworden, zeigt eine aktuelle Analyse des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung: Von den 424 im Juli 2021 aktiven deutschen SE haben 107 mehr als 2000 Beschäftigte im Inland. Wären sie etwa Aktiengesellschaften nach deutschem Recht (AG), könnten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat nach dem Mitbestimmungsgesetz zahlenmäßig paritätisch mitentscheiden – so wie in den aktuell 211 deutschen AG mit mehr als 2000 Beschäftigten im Inland. Doch tatsächlich verfügen nur 21 der 107 großen SE über Aufsichtsräte, in denen zur Hälfte Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten sitzen. Vier von fünf großen SE vermeiden also paritätische Beteiligung im Aufsichtsrat. Davon sind aktuell mehr als 300.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, die Tendenz ist seit Jahren steigend…“ Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 17. November 2021 weiterlesen »

Mitbestimmung!

20 Jahre Europäische Aktiengesellschaft: 4 von 5 großen SE vermeiden paritätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat
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EU Kommission beschliesst Ausnahmen von Lenk- und Ruhezeiten: Mitgliedstaaten dürfen bei dringenden Fällen ihre Lenk- und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer erhöhen
Europäische Bürgerinitiative "Fair Transport Europe"Zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr hat die Europäische Kommission in einem aktuellen Beschluss vom 12. November Deutschland und andere Mitgliederstaaten dazu ermächtigt, Ausnahmen der geltenden Regeln im Straßenverkehr zuzulassen. Konkret geht es um die Erhöhung der höchstzulässigen täglichen Lenkzeit von 9 Stunden auf 10 Stunden höchstens fünfmal pro Woche sowie um die Erhöhung der höchstzulässigen wöchentlichen Lenkzeit auf bis zu 59 Stunden. Außerdem soll es nun die Möglichkeit für Fahrer geben, die nicht im grenzüberschreitenden Güterverkehr tätig sind, zwei aufeinanderfolgende reduzierte wöchentliche Ruhezeiten einzulegen, sofern der Fahrer in vier aufeinanderfolgenden Wochen mindestens vier wöchentliche Ruhezeiten einhält, von denen mindestens zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten sind. Jede Reduzierung der wöchentlichen Ruhezeit ist durch eine gleichwertige Ruhepause auszugleichen (…) Diese gewährten Ausnahmen gelten unter anderem für Fahrer von Fahrzeugen, die an Beförderungen beteiligt sind oder die der Unterstützung von Notfallmaßnahmen oder der Beseitigung der Folgen der extremen Wetterereignisse dienen.“ Meldung vom 17.11.2021 in Verkehrsrundschau online weiterlesen »

Europäische Bürgerinitiative "Fair Transport Europe"

EU Kommission beschliesst Ausnahmen von Lenk- und Ruhezeiten: Mitgliedstaaten dürfen bei dringenden Fällen ihre Lenk- und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer erhöhen
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E(U)xploitation: Auf südeuropäischen Beeren-Farmen werden hunderttausende migrantische Arbeiter*innen ausgebeutet und misshandelt
E(U)xploitation: Auf südeuropäischen Beeren-Farmen werden hunderttausende migrantische Arbeiter*innen ausgebeutet und misshandeltDie Züchtung von Beeren ist in den letzten 20 Jahren ein immer wichtigerer Teil der Agrikultur-Produktion von Spanien, Italien und Griechenland geworden. Die Früchte werden in riesigen Grünhäusern gezüchtet, für deren Betrieb und Ernte, während der Saison von Februar bis Juni, allein in Spanien 100.000 Saisonarbeiter*innen benötigt werden. Größtenteils handelt es sich bei den Arbeiter*innen um Migrant*innen, die in Spanien leben, oder aus Marokko oder z.B. dem Senegal angeheuert werden. Die große Mehrheit von ihnen sind Frauen. Der schwache soziale, politische und ökonomische Status dieser Gruppen macht die Beeren-Arbeiter*innen besonders anfällig für Ausbeutung und Misshandlung jeglicher Art. In Spanien etwa hausen die Arbeiter*innen in riesigen Slum-Siedlungen, ohne Elektrizität, fließendes Wasser, oder Sanitäranlagen, in selbstgebauten Hütten – was zu häufigen Bränden in den Slums führt. Die Arbeitgeber nutzen ihre Macht über die Arbeiter*innen aus, um ihnen den Lohn vorzuenthalten, illegale Abgaben wie Miete direkt mit dem Lohn zu verrechnen, die Bildung von Gewerkschaften zu verhindern, und, meist weibliche, Arbeiter*innen sexuell zu missbrauchen. Es ist eine Situation, in der nicht nur die Arbeits-, sondern auch die Grund- und Menschenrechte der Arbeiter*innen konstant verletzt werden. So kommt ein Bericht der italienischen Organisation Terra! zu dem Schluss: „Ausbeutung und illegale Beschäftigung sind auf den Feldern in Südeuropa die Regel“ (übersetzt aus dem Englischen). Aus dem englischen Artikel von Nazaret Castro vom 27.10.2021 bei Equal Times (Why Southern Europe’s berry farms rely on migrant labour without rights“) weiterlesen »

E(U)xploitation: Auf südeuropäischen Beeren-Farmen werden hunderttausende migrantische Arbeiter*innen ausgebeutet und misshandelt

E(U)xploitation: Auf südeuropäischen Beeren-Farmen werden hunderttausende migrantische Arbeiter*innen ausgebeutet und misshandelt
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