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Auch in der Schweiz: Gerichtsurteil im Kanton Genf gegen Uber Eats–Sozialbetrugsmodell – vom Unternehmen nunmehr (weltweit erstmals) anerkannt

Dossier

Auch in der Schweiz gegen Uber Eats–SozialbetrugsmodellEin Gericht im Kanton Genf hat im Juni 2020 in einem Prozess, den Kuriere gemeinsam mit der Gewerkschaft angestrengt hatten, geurteilt, Uber Eats müsse in seinem juristischen Zuständigkeitsbereich sämtliche Kuriere als Beschäftigte des Unternehmens behandeln, inklusive der Sozialversicherungsbeiträge, die zu bezahlen das „Uber-Geschäftsmodell“ in der Regel durch Betrug ersetzt. In der Meldung „Enfin un contrat de travail pour les employé-e-s d’Uber Eats!“ am 01. September 2020 bei der Gewerkschaft Unia externer Link wird nun informiert, dass Uber Eats im Kanton das Urteil angenommen hat und entsprechend  zu verfahren begonnen habe – was, wie die Gewerkschaft in der Meldung unterstreicht, insofern von internationaler Bedeutung ist, als das Unternehmen alle bisherigen so gerichteten Urteile – von denen es inzwischen eine ganze Reihe aus mehreren Ländern gibt – juristisch angefochten hat oder, wie es sich zumeist verhält, gegenwärtig noch weiterhin anficht. Siehe dazu:

  • Uber in der Schweiz: Bundesgericht klärt Arbeitgeberrolle endgültig, Uber muss den Fahrer:innen rückwirkend alle Ansprüche nachzahlen New
    „Wie erwartet hat das Bundesgericht bestätigt, dass die Fahrer:innen des Taxikonzerns Uber unselbständig Erwerbstätige sind. Uber muss daher sämtlichen Arbeitgeberpflichten in Bezug auf die Sozialversicherungen nachkommen – auch rückwirkend. Das Bundesgericht bleibt seiner Linie treu. Nachdem es am 30. Mai 2022 entschieden hatte, dass Uber arbeitsrechtlich als Arbeitgeber seiner Fahrer:innen gilt, stellt es nun abschliessend fest, dass die Fahrer:innen auch sozialversicherungsrechtlich Unselbständige sind. Uber muss seine Angestellten bei den Sozialversicherungen anmelden und die entsprechenden Arbeitgeberbeiträge bezahlen. (…) Die Sozialversicherungen müssen die Sozialversicherungsbeiträge bei Uber rückwirkend einfordern. Als Basis müssen existenzsichernde Mindestlöhne gelten. Uber muss seinen Fahrer:innen rückwirkend auch alle weiteren Ansprüche (Löhne, Auslageersatz, Ferienansprüche) nachzahlen. Nach Schätzungen der Unia schuldet Uber seinen Fahrer:innen mehrere hundert Millionen Franken. Es ist undenkbar, dass tausende Fahrer:innen ihre Ansprüche individuell einklagen müssen, weil sich ihr Arbeitgeber schlicht weigert, seine gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Es braucht stattdessen eine schweizweite kollektive Lösung, damit die Fahrer:innen das Geld erhalten, das ihnen zusteht. (…) Zudem müssen die Behörden die Tätigkeit von Uber sofort stoppen, bis sich das Unternehmen an die Gesetze hält. Das heisst, bis jede Fahrerin und jeder Fahrer einen Arbeitsvertrag hat, Lohn und Spesen gemäss dem Gesetz geregelt sind und alle Fahrer:innen bei den Sozialversicherungen angemeldet sind. (…) Die meisten Schweizer Behörden haben dem illegalen Treiben von Uber neun Jahre lang zugeschaut. Nachdem alle relevanten Fragen letztinstanzlich durch das Bundesgericht geklärt sind, muss damit definitiv Schluss sein. Politik und Behörden müssen dafür sorgen, dass die Gesetze und allgemeinverbindlichen GAV durchgesetzt werden.“ Unia-Pressemitteilung vom 22. März 2023 externer Link
  • Uber in Genf: Arbeitskampf in Zeiten digitaler Plattformen 
    „Uber-Chauffeur:innen sind Angestellte. Das urteilte Anfang Juni das Bundesgericht. Einen Monat später sind die Taxifahrer:innen in Genf trotzdem wütend, und ehemalige Uber-Fahrer:innen planen ein eigenes Konkurrenzangebot. (…)  Alle nennen Stathis Velentzas nur «El Greco»: Der Grieche arbeitet jetzt schon seit mehreren Jahren in der Schweiz als selbstständiger Chauffeur, unter anderem für Uber. «Ich erzielte so ein Einkommen, das zum Leben reichte, und war vergleichsweise unabhängig», erzählt Velentzas. Dann setzt er zu einer kleinen Rede an: «Es ist doch diktatorisch, dass dieses Gericht uns jetzt vorschreibt, uns anstellen zu lassen. Der Staat will nur an unser Geld, und Uber will uns abzocken. Aber wir selbst, wir sind doch allen egal.» Er möchte am liebsten selbstständig bleiben. Dass das Geschäftsmodell von Uber ihm gegenüber nicht fair sei, sei klar: Ein Viertel seines mit der App erzielten Umsatzes floss bislang an den US-Konzern. Aber eigentlich wolle er sein eigener Chef sein, seine Sozialabgaben selbst abrechnen – und selbst entscheiden, wann er für wen arbeite. (…) Kurz nachdem sich die Gruppe ehemaliger Uber-Chauffeur:innen aufgelöst hat, versammeln sich wenige Kilometer entfernt auf der Place Neuve rund hundert Taxifahrer:innen. Auch sie sind wütend. Einer der Anwesenden sagt, sein Umsatz sei seit dem Markteintritt Ubers um fast die Hälfte eingebrochen. Und die jetzt erzielte Einigung zwischen den Behörden und Uber ändere die Ausgangslage kaum. Es ist schon die zweite Demonstration innert einer Woche, zu der die Taxifahrer:innenvereinigung SCCIT aufgerufen hat. Auch deren Präsident schüttelt viele Hände. Auch hier kennt man sich. «Unsere Forderungen sind eigentlich simpel», sagt Perez Salvador. «Uber muss sich endlich an die geltenden Gesetze halten.» Stattdessen werde der Markt jetzt auch weiterhin noch verzerrt bleiben – zulasten der traditionellen Taxifahrer:innen. Ob er schon von Super gehört habe? Natürlich, sagt Salvador. Aber das sei die Sache der Uber-Chauffeur:innen – ein anderes Thema. Mit deren Kampf habe man hier nichts zu tun. Mehrere Anwesende halten Schilder in die Höhe, mit denen sie «Mr. Uber» dazu auffordern, Genf zu verlassen. Damit sei zum einen der Konzern gemeint, sagt ein Demonstrant, zum anderen aber auch die «Uberisierung» der Wirtschaft. Der Gewerkschafter Roman Künzler geht davon aus, dass der Konzern auch sein jetziges Modell mit Subunternehmen, das keine wesentlichen Verbesserungen mit sich bringe, verteidigen wird. Es geht nicht zuletzt um Zeit. Je länger das Uber-Modell präsent ist, desto schwerer wird es, sich wieder davon zu lösen. Ob sich die Uberisierung des Fahrdienstmarkts überhaupt wieder rückgängig machen lässt, ist fragwürdig. Die Disruptionsstrategie des Techgiganten scheint aufgegangen zu sein: Die Branche hat sich seit seinem Markteintritt 2013 massgeblich verändert. Die selbstorganisierte Alternative Super zeigt jedoch, dass die Entwicklung damit nicht einfach zu Ende ist. Falls sich Super in Genf durchzusetzen vermöge, wolle man auch in den Rest der Schweiz expandieren, sagt Aria Jabbarpour. «Wir sind schon mit Uber-Fahrer:innen in anderen Kantonen im Gespräch – auch in der Deutschschweiz.» Am Genfersee ist der Arbeitskampf im 21. Jahrhundert angekommen, und er ist kompliziert.“ Beitrag von Lukas Tobler aus der WOZ Nr. 28/2022 vom 14. Juli 2022 externer Link
  • Nach dem Uber-Urteil in der Schweiz: Die Wildwestzeit endet zumindest in Genf – Zahlungen an die Sozialversicherungen und Fahrer:innen stehen noch aus
    • Uber-Urteil: Das Ende der Wildwestzeit
      „Schon am Samstag war Uber aus Genf verschwunden. Auf der App tauchten keine Fahrgelegenheiten mehr auf. Seit acht Jahren ist das Unternehmen aus San Francisco in der Stadt präsent, nun hat es sein Angebot vorerst sistiert – nachdem tags zuvor das Bundesgericht der Genfer Regierung recht gegeben hatte, dass Uber-Fahrer:innen nicht als Selbstständigerwerbende zu definieren sind, sondern als Angestellte. Gemäss Bundesgericht ist Uber ganz einfach ein Transportunternehmen. Und muss seinen Fahrer:innen – fürs Erste zumindest in Genf – entsprechend Arbeitsrechte und Sozialleistungen gewähren. (…) Das Bundesgerichtsurteil ist über Genf hinaus bedeutsam. Auch in anderen Kantonen erhalten nun Bestrebungen Rückenwind, dem Geschäftsmodell von Uber arbeitsrechtliche Schranken zu verpassen. Wenn Uber jetzt darüber klagt, dass damit Tausende Fahrer:innen in ihrer Existenz bedroht seien, dann ist das nicht falsch – aber eben eine Frage der Perspektive. Schliesslich wurde Uber in Genf nicht verboten. Es hat seinen Dienst eingestellt, weil die Firma nicht bereit ist, gesetzeskonform zu geschäften – zumindest nicht freiwillig: Uber will nun Möglichkeiten suchen, unter Beizug von Mittlerfirmen die Genfer Anforderungen zu erfüllen, wie es seit September 2020 auch die Essensliefersparte Uber Eats tut. Wie stark der Firma das Wohlergehen der Betroffenen am Herzen liegt, wird sie zeigen können, wenn die Genfer Fahrer:innen nun verlangen, dass Uber rückwirkend ausstehende Beiträge in die Sozialwerke einzahlt. Das Urteil des Bundesgerichts ist vor allem deshalb erfreulich, weil es immerhin in diesem Fall anerkennt, dass auch in der wolkigen Welt des Plattformkapitalismus die Firmenprofite nicht vom Himmel fallen. Sie werden noch immer von Menschen generiert, die oft unter prekären Bedingungen ihre Arbeitskraft und ihre Lebenszeit hergeben. Und das Irre ist: Uber hat seit der Gründung im Jahr 2009 damit noch nicht einmal Gewinn erzielt. (…)Nicht nur in der Schweiz zeichnet sich ab, dass die Wildwestzeit im Plattformkapitalismus nicht ewig währen dürfte. Auch die EU-Kommission schlägt Regulierungsmassnahmen vor, manche Städte haben das Uber-Geschäftsmodell bereits verboten. Das ist nicht technologiefeindlich, schliesslich lassen sich geschmeidige Smartphone-Apps auch für regulierte Arbeitsverhältnisse entwickeln. Schon gar nicht ist es rückwärtsgewandt: Arbeiter:innenrechte sind erkämpfte Errungenschaften und damit ein Inbegriff gesellschaftlichen Fortschritts.“ Artikel von Raphael Albisser in der WOZ Nr. 23/2022 vom 9. Juni 2022 externer Link
    • Unia: Uber muss nun die Zahlungen an die Sozialversicherungen und Angestellten garantieren
      „Die Gewerkschaft Unia begrüsst das Urteil des Bundesgerichts, das endlich bestätigt, was die Unia seit Jahren vertritt: Die Chauffeur:innen von Uber und die Lieferant:innen von Uber Eats sind ordentliche Angestellte mit allen Verpflichtungen, die dies mit sich bringt, inkl. der Unterstellung unter den L-GAV des Gastgewerbes. Unia erwartet nun vom Bund und den Kantonen, dass umgehend rasche und wirksame Massnahmen ergriffen werden, damit Uber die Hunderte von Millionen, die den Arbeitnehmenden und den Sozialversicherungen vorenthalten wurden, zurückerstattet werden. Im Falle eines Verbots der Aktivitäten von Uber im Kanton Genf müssen die Behörden Massnahmen zum Schutz der Uber-Angestellten ergreifen. (…) „Es ist neun Jahre her, seit Uber in die Schweiz gekommen ist. Neun Jahre Schwarzarbeit und Hunderte von Millionen Franken, die dem Personal und den Sozialversicherungen entgangen sind. Von Anfang an hat Unia die Machenschaften dieses Unternehmens angeprangert, das auf Scheinselbstständige zurückgreift, um die Arbeitsgesetze zu umgehen.“, hebt Roman Künzler, Leiter Transport und Logistik der Gewerkschaft Unia, hervor. (…) Mit diesem Urteil muss das Abwarten ein Ende haben: die Unia fordert den Bund auf, sich rasch mit den Kantonen und den Arbeitnehmervertretern zusammenzusetzen, um sicherzustellen, dass innerhalb von maximal drei Monaten alle Uber-Fahrer:innen sowie das Lieferpersonal von Uber Eats in der Schweiz einen ordentlichen Arbeitsvertrag erhalten. Die Behörden müssen ebenfalls sicherstellen, dass Uber die notwendigen Gelder für die anstehenden Rückerstattungen der Sozialversicherungen sowie der Löhne und Spesen der Uber-Angestellten bereitstellt. Diese Urteile haben darüber hinaus Vorbildcharakter für die gesamte Plattformökonomie und der von Uber angerichtete Schaden zeigt, dass die Gesetze in der Schweiz angepasst werden müssen. Die erste Massnahme, die eingeführt werden muss, ist die Beweisumkehr bei Fragen des Arbeitnehmer:innenstatus. Die Beweispflicht muss in Zukunft beim Unternehmen liegen.“ Unia-Pressemitteilung vom 3. Juni 2022 externer Link
  • Uber verliert – und fährt weiter seine Verzögerungstaktik 
    Gleich zwölfmal sagt’s das Zürcher Sozialversicherungsgericht: Uber ist Arbeitgeber. Somit schuldet der US-Taxidienst den ­Fahrerinnen und Fahrern mehrere Hundert Millionen Franken.
    Seit bald neun Jahren weigert sich der US-Taxidienst Uber, für seine Fahrerinnen und Fahrer in der Schweiz Beiträge an AHV, Suva und Co. zu zahlen. Schon fast so lange liegen deshalb die Suva und die Zürcher Ausgleichskasse mit Uber im Clinch. Die anderen Kantone, in denen Uber tätig ist, haben ihre Verfahren ebenfalls nach Zürich delegiert. Jetzt hat das Zürcher Sozialversicherungsgericht entschieden: Uber-Fahrerinnen und Fahrer sind Angestellte. (…)
    Doch Uber denkt nicht daran, zu bezahlen. Sondern zieht die Zürcher Urteile ans Bundesgericht weiter. Unia-Chefjuristin Regula Dick befürchtet gar, dass auch ein Entscheid der höchsten Instanz nicht das Ende der Geschichte wäre: «Ich traue es Uber zu, dass sie weitere Tricks finden. Etwa das Argument, die Urteile bezögen sich auf die Vergangenheit und man habe seither die Bestimmungen geändert.»
    Firmen wie Uber, sagt sie, brächten unser Gerichtssystem an seine Grenzen: «Sie können jeden Einzelfall anfechten und damit um Jahre verzögern.» Zielführender wäre ein entschlossenes Durchgreifen der Kantone. Aber einzig in Genf ist der Wille spürbar, bei Uber das Recht durchzusetzen. So zwang der Kanton 2020 die Tochterfirma Uber Eats, seine Kurierinnen und Kuriere anzustellen – damals eine Weltpremiere. Jetzt bekommen sie den kantonalen Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde. Leichtes Spiel, so Juristin Regula Dick, hat Uber auch wegen Lücken in unseren Gesetzen: «Heute müssen die Sozialversicherungen den Vermittlungsplattformen wie Uber mühsam beweisen, dass sie Arbeitgeberinnen sind. Sinnvoller wäre es, wenn die Firma das Gegenteil beweisen müsste.» Genau diesen Weg will jetzt die EU-Kommission beschreiten…“ Artikel von Christian Egg am 21. Januar 2022 in der work online externer Link (Zeitung der schweizerischen DL-Gewerkschaft unia)
  • Zürcher Sozialversicherungsgericht stuft Uber-Fahrer als unselbständig ein – Kantone müssen Vorgaben durchsetzen und Uber muss handeln
    • Sozialversicherungsgericht Zürich fällt Grundsatzurteil zu Uber-Fahrer:innen
      Uber wird nicht müde zu behaupten, dass seine Fahrer:innen nicht vom amerikanischen Taxi-Dienst angestellt sondern selbstständig seien. Doch seit Jahren verliert Uber mit dieser Argumentation immer wieder vor Gericht. So auch am 20. Dezember 2021, als das Zürcher Sozialversicherungsgericht in einem Verfahren gegen die Sozialversicherungsanstalt SVA Zürich und gleich in vier Verfahren gegen die SUVA entsprechende Beschwerden von Uber abwies.
      Uber schuldet ihren Arbeitnehmer:innen somit seit 2013 Sozialversicherungsbeiträge. Das Gericht hielt in einem Grundsatzurteil fest: Uber-Fahrer:innen sind Angestellte. Die Unia begrüsst diesen Entscheid mit Signalwirkung für die gesamte Plattform-Wirtschaft.
      Das Sozialversicherungsgericht Zürich hat am 20. Dezember 2021 vier Beschwerden von Uber gegen die Suva abgewiesen. In einer ganzen Reihe von Verfügungen hatte die Suva zuvor entschieden, dass für Uber tätige Fahrer:innen unselbständig sind und Uber für diese entsprechend Sozialversicherungsbeiträge schulde. Begründet hat die Suva ihren Entscheid unter anderem mit dem offensichtlichen Unterordnungsverhältnis der Fahrer:innen gegenüber Uber, der Weisungsbefugnis des Unternehmens und der klaren Aussenwahrnehmung der Fahrer:innen als Uber-Angestellte.
      Gleichentags wies das Gericht eine Beschwerde von Uber B.V. und Rasier Operations B.V. gegen die SVA Zürich ab. Die SVA Zürich forderte von Uber für das Jahr 2014 Sozialversicherungsbeiträge plus Verzugszinsen in der Höhe von rund 5,2 Millionen Franken. In diesem Urteil kam das Gericht mit analoger Begründung zum Schluss, dass die beiden Beschwerdeführer Arbeitgeber seien.
      In seinen Grundsatzurteilen bestätigt das Sozialversicherungsgericht Zürich vorangegangene Einschätzungen von Behörden wie der Suva und der SVA, Einschätzungen vom Kanton Genf oder das Urteil des Appellationsgerichts des Kantons Waadt vom 23. April 2020, als ein Chauffeur und Unia-Mitglied wegen einer missbräuchlichen Kündigung geklagt hatte.
      Kantone müssen Vorgaben durchsetzen und Uber muss handeln: Die Unia begrüsst das klare Urteil aus Zürich und fordert die Kantone auf, nun endlich ihre Verantwortung gegenüber den Fahrer:innen wahrzunehmen. Die kantonalen Arbeitsämter müssen einerseits die Einhaltung des Arbeitsgesetzes durch Uber durchsetzen und andererseits sicherstellen, dass Uber die Sozialversicherungsbeiträge seiner Angestellten korrekt abrechnet und diese nicht – wie aufgrund des nun vorliegenden Urteils zu vermuten ist – wie bis anhin de facto schwarz beschäftigt. Nach Berechnungen der Unia schuldet Uber seinen Tausenden Fahrer:innen in der Schweiz für die Periode 2013-2021 mehrere Hundert Millionen Franken. Die Unia fordert Uber auf, nun die teuren juristischen Verfahren einzustellen und seine Arbeitnehmenden ordentlich anzustellen…“ Unia-Pressemitteilung vom 06.01.2022 externer Link
    • Die Schlinge um Uber zieht sich zu
      Ein Gericht kommt zum Schluss, dass Uber schwarz fährt. Und auch der Bundesrat will keinen Sonderweg für den Fahrdienstvermittler. (…) Umstritten ist nämlich der Erwerbsstatus der Fahrer: Sind sie Angestellte oder Selbständige? Nach wie vor gibt es dazu keinen Entscheid des Bundesgerichts externer Link . Doch allmählich zeigt sich, wohin die Reise geht. Denn nachdem mehrere Westschschweizer Gerichte entschieden hatten, dass Uber-Fahrer arbeitsrechtlich als Angestellte gelten, doppelte nun das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich nach. In einem aktuellen, lange erwarteten Urteil externer Link kommt es zum ziemlich eindeutigen Schluss, dass es bei Uber-Fahrern zwar Anzeichen für selbständige Erwerbstätigkeit gäbe, unter anderem die Tatsache, dass der Transport im eigenen Auto erfolge. Alles in allem hätten sie aber als unselbständigerwerbend zu gelten – also als Angestellte von Uber. (…) Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, Uber wird den Fall ans Bundesgericht weiterziehen. Kommt dieses zum selben Schluss wie die Vorinstanz aus Zürich, bedeutete dies zwar nicht direkt ein Verbot des Fahrdienstes, es käme einem solchen aber sehr nahe. Denn die Vorteile von Ubers Geschäftsmodell gegenüber dem regulären Taxigewerbe – allen voran der günstige Preis – wären auf einmal praktisch dahin…“ Artikel von Andres Eberhard vom 8.01.2022 bei infosperber.ch externer Link
  • Kurier*innen von Uber Eats: Löhne und Arbeitszeit nach Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes 
    Das Genfer Verwaltungsgericht hat am 29. Mai 2020 in einem Urteil festgehalten, dass Uber Eats Personalverleih betreibt, indem die Kurier*innen an Restaurants verliehen werden. Damit bestätigte das Gericht eine Verfügung des Genfer Arbeitsamtes vom 11. Juni 2019. Die Kurier*innen sind somit als Arbeitnehmende mit allen damit verbundenen Rechten zu betrachten. Die Uber-Mär von der angeblichen «Selbständigkeit» der Kurier*innen ist also längst hinfällig. Am 10. Dezember 2020 verfügte zudem die Eidgenössische Postkommission (PostCom) im Zusammenhang mit Uber Eats, dass die Uber Portier B.V. als meldepflichtige Anbieterin von Postdienstleistungen gelte und die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einhalten müsse. Damit verbunden ist die Pflicht, geltende Gesamtarbeitsverträge anzuwenden oder mit den Sozialpartnern über einen GAV zu verhandeln. In einem neuen Gutachten zeigt der Prof. Kurt Pärli von der Universität Basel auf, was diese Konstellation für die Anwendbarkeit von Gesamtarbeitsverträgen und somit für die Löhne und Arbeitsbedingungen der Kurier*innen von Uber Eats bedeutet: Es gelten Löhne und Arbeitszeit des Gastgewerbes…“ Unia-Meldung vom 18.05.2021 externer Link – dort auch das Gutachten und frühere Meldungen
  • „Genfer Gericht bestätigt: Uber Eats ist ein Arbeitgeber“ am 11. Juni 2020 bei der Gewerkschaft Unia externer Link war die ursprüngliche Meldung über das Urteil des Kanton-Gerichts, worin es hieß: „… Das Urteil bestätigt, dass Uber Eats Personalverleih betreibt. Daraus folgt, dass die Kurier/innen Angestellte sind und unter anderem Anspruch auf Versicherung durch den Arbeitgeber (Altersvorsorge, Unfallversicherung, Krankentaggeldversicherung) und GAV-Mindestlöhne haben. Personalverleih ist in der Schweiz bewilligungspflichtig; zuständig für die Bewilligung sind die Kantone. Ohne Bewilligung ist die Tätigkeit von Uber Eats illegal. Das Urteil des Genfer Verwaltungsgerichts stützt sich auf Bundesrecht und hat deshalb Signalwirkung auch für den Rest der Schweiz. Die Kantone, in denen der Kurierdienst aktiv ist (BE, BS, FR, GE, NE, SG, VD, ZH), müssen endlich dafür sorgen, dass Uber Eats sich an die entsprechenden Vorgaben hält und ansonsten die Tätigkeit der Firma unterbinden. Die Politik ist auch in der Pflicht, von Uber Eats Sicherheiten einzufordern, damit die ausstehenden Löhne und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden – auch rückwirkend. Selbst wenn Uber Eats das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht, muss das Unternehmen früher oder später viele Millionen Franken an die Kurier/innen und Sozialversicherungen bezahlen. Es muss verhindert werden, dass Uber Eats sich dann aus der Schweiz zurückzieht und mit dem geschuldeten Geld aus dem Staub macht…
  • Siehe dazu auch: Seit sechs Jahren praktiziert Uber in der Schweiz: Sozialbetrug. An Beschäftigten und Sozialversicherung sowie Nach dem ersten Streik: In der Schweiz wird Uber als „normaler“ Arbeitgeber gesehen
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=177635
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