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Oberster Gerichtshof Frankreichs fällt Grundsatzurteil: Uber-Fahrer sind Angestellte!

Berliner Kampagnenplakat gegen Ubers E Scooter OffensiveDas Kassationsgericht in Paris bestätigte damit am Mittwoch (3. März 2020) ein früheres Urteil eines französischen Arbeitsgerichtes. Die Arbeitsbeziehung zwischen dem Uber-Fahrer und der Plattform sei rechtlich als Arbeitsvertrag zu sehen, so das Gericht. Die Entscheidung könnte nun weitreichende Folgen für das Geschäftsmodell des US-Unternehmens in Frankreich haben. Bestimmungen des französischen Arbeitsrechts wie Mindestlohn, Sozialbeiträge der Arbeitgeber sowie das Recht, sich an ein Arbeitsgericht wenden zu können, könnten auf Uber angewendet werden. Bisher gelten die Uber-Fahrer und Kuriere anderer Apps offiziell als Selbstständige und haben damit nicht die gleichen Rechte wie Angestellte…“ aus der dpa-Meldung „Französisches Gericht: Ex-Uber-Fahrer hat Angestellten-Rechte“ am 05.03.2020 bei heise news externer Link, die dem besonders ausbeuterischen „Geschäftsmodell“ Uber Probleme voraus sagt… Siehe dazu eine weitere aktuelle Meldung mit der Grundargumentation des Gerichts sowie zwei gewerkschaftliche Stellungnahmen in denen auch Konsequenzen für die Politik der Regierung deutlich gemacht werden:

  • „Französisches Gericht: Ex-Uber-Fahrer hat Angestellten-Rechte“ am 04. März 2020 bei der Wirtschaftswoche online externer Link meldet zur Argumentation des Gerichts bei seinem Urteil: „… In dem nun entschiedenen Fall hatte ein Ex-Fahrer wegen der Schließung seines Accounts geklagt. Er betonte, ein Angestellter zu sein und damit das Recht zu haben, das Unternehmen vor einem Arbeitsgericht unter anderem auf Entlassungsentschädigungen und Nachzahlungen verklagen zu können. Die Fahrer träten mit der Anmeldung einem Transportdienst bei, der von Uber „erstellt und vollständig organisiert“ sei, erklärte das Gericht seine Entscheidung. Die Fahrer könnten keine eigene Kundschaft aufbauen oder ihre eigenen Tarife festlegen und müssten einer bestimmten Route folgen…“

Siehe auch:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=163964
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