Arbeit ohne Ende„Rund 62,7 Milliarden Stunden arbeiteten die Erwerbstätigen im Jahr 2019 in Deutschland. Das entspricht einem Plus von 0,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr und ist der höchste Stand seit dem Jahr 1991, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). (…) Grund für das gestiegene Arbeitsvolumen ist, dass die Zahl der Erwerbstätigen im Jahr 2019 weiter auf knapp 45,3 Millionen anwuchs. Mit einem Plus von 0,9 Prozent lässt sich allerdings ein deutlich schwächeres Wachstum verzeichnen als in den Vorjahren. Die durchschnittliche Jahresarbeitszeit der Erwerbstätigen lag 2019 bei 1.386 Stunden und verringerte sich damit um 0,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Selbstständige und mithelfende Familienangehörige gingen 2019 durchschnittlich 1.902 Stunden einer Erwerbstätigkeit nach, beschäftigte Arbeitnehmer 1.306 Stunden. Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer arbeiteten 2019 im Durchschnitt 1.642 Stunden, Arbeitnehmer in Teilzeit 771. Die durchschnittlich vereinbarte Wochenarbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten blieb mit 38 Stunden unverändert gegenüber dem Vorjahr, die der Teilzeitbeschäftigten stieg auf 17,7. Die Anzahl der Teilzeitbeschäftigten legte 2019 mit 1,4 Prozent stärker zu als die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten mit 1,0 Prozent. Die Guthaben auf den Arbeitszeitkonten erhöhten sich 2019 um durchschnittlich 0,5 Stunden pro Beschäftigten Diese machten zudem im Durchschnitt 23,6 bezahlte Überstunden und damit 2,0 Stunden weniger als im Vorjahr. Die unbezahlten Überstunden lagen 2019 bei 23,3 Stunden, 2018 waren es noch 24,1 Stunden gewesen. Die Kurzarbeit betraf knapp 150.000 Personen und damit rund 30.000 mehr als im Vorjahr. Durch den im Vergleich zum Vorjahr durchschnittlich geringeren Arbeitsausfall je Kurzarbeiter erhöhte sich der Arbeitsausfall je Beschäftigten mit 1,7 Stunden allerdings nur geringfügig gegenüber 2019 (1,6 Stunden)…“ Presseinformation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom 3. März 2020 weiterlesen »

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[IAB] Arbeitsvolumen stieg 2019 auf ein Rekordhoch von 62,7 Milliarden Stunden
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Arbeit ohne Ende„… Im Jahr 2018 hatten vollzeitbeschäftigte Männer in der Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei mit 49,9 Wochenstunden die längsten und im Verarbeitenden Gewerbe mit 40,4 Wochenstunden die kürzesten Arbeitszeiten. Für vollzeitbeschäftigte Frauen gilt dasselbe, allerdings mit niedrigeren Wochenarbeitszeiten von 45,3 beziehungsweise 39,6 Stunden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, arbeiteten Teilzeitbeschäftigte je nach Branche zwischen 15,4 und 22,7 Stunden pro Woche. (…) Unter den Teilzeitbeschäftigten arbeiteten Männer und Frauen im Wirtschaftsabschnitt Finanz- und Versicherungsdienstleistungen mit 20,9 Stunden (Männer) beziehungsweise 22,7 Stunden (Frauen) pro Woche am längsten. Die wenigsten Wochenarbeitsstunden hatten Männer in Teilzeittätigkeit mit 15,4 Wochenstunden im Grundstücks- und Wohnungswesen, Frauen mit 16,6 Wochenstunden im Abschnitt „Sonstige Dienstleistungen“. Die höchste Unterbeschäftigtenquote bei den Teilzeitbeschäftigten wies der Wirtschaftsabschnitt Handel, Verkehr und Lagerei auf: 17,9 % der dort teilzeitbeschäftigten Männer wollten ihre Arbeitszeit um durchschnittlich 18,3 Stunden erhöhen. Bei den teilzeitbeschäftigten Frauen in dieser Branche wollten 11,4 % ihre Wochenarbeitszeit erhöhen, und zwar um durchschnittlich 12,9 Stunden. Die Wochenarbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten beträgt in dieser Branche im Schnitt 17,8 Stunden (Männer) beziehungsweise 20,1 Stunden (Frauen)….“ Destatis-Pressemitteilung Nr. 071 vom 4. März 2020 mit tabellarischer Auswertung der Ergebnisse aus Mikrozensus und Arbeitskräfteerhebung 2018 zu Arbeitszeiten und Arbeitszeitwünsche von Vollzeit- und Teilzeittätigen nach Wirtschaftsabschnitten weiterlesen »

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Arbeitszeiten 2018: Längste Arbeitszeiten in der Land- und Forstwirtschaft, kürzeste im Verarbeitenden Gewerbe
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BVerfGE: Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß
Nein zum Kopftuch-Verbot! Kein Berufsverbot für Frauen! Und: Kein Kopftuchzwang…„Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat die Verfassungsbeschwerde einer hessischen Rechtsreferendarin gegen das Verbot, bei bestimmten dienstlichen Tätigkeiten ein Kopftuch zu tragen, zurückgewiesen. Danach ist die Entscheidung des Gesetzgebers für eine Pflicht, sich im Rechtsreferendariat in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, aus verfassungsrechtlicher Sicht zu respektieren. Zwar stellt diese Pflicht einen Eingriff in die Glaubensfreiheit und weitere Grundrechte der Beschwerdeführerin dar. Dieser ist aber gerechtfertigt. Als rechtfertigende Verfassungsgüter kommen die Grundsätze der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates und der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege sowie die negative Religionsfreiheit Dritter in Betracht. Hier kommt keiner der kollidierenden Rechtspositionen ein derart überwiegendes Gewicht zu, das dazu zwänge, der Beschwerdeführerin das Tragen religiöser Symbole im Gerichtssaal zu verbieten oder zu erlauben…“ BVerfG-Pressemitteilung Nr. 13/2020 vom 27. Februar 2020 zu Beschluss 1 BvR 811/17 vom 27. August 2019 (mit abweichender Meinung des Richters Maidowski) – siehe dazu mehrere kritische Wertungen weiterlesen »

Nein zum Kopftuch-Verbot! Kein Berufsverbot für Frauen! Und: Kein Kopftuchzwang…

BVerfGE: Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß
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Gericht kassiert außerordentliche Kündigung – Caritas kritisiert Landesarbeitsgerichtsurteil zu rechtsextremer Kinderpflegerin
Pro Asyl: Rassismus führt zum Verlust Ihres Mitgefühls“Die Caritas in der Diözese Würzburg hat sich verwundert über ein Urteil des Landesarbeitsgerichts zur fristlosen Kündigung einer rechtsextremen Kinderpflegerin gezeigt. Die Entscheidung, dass dieser Schritt nicht rechtens sei, könne er nicht nachvollziehen, sagte der Vorsitzende der Caritas, Clemens Bieber, am Donnerstag. Das Landesarbeitsgericht hatte laut Caritas bemängelt, dass vor der Kündigung eine Abmahnung hätte erfolgen müssen. Der Wohlfahrtsverband argumentiert mit der Grundhaltung der Person. Die Frau war nach Angaben der Caritas in einer rechtsextremen Splittergruppe aktiv und hatte sich an einer fremdenfeindlichen Demonstration beteiligt. Eltern hätten die Einrichtung am Untermain darauf aufmerksam gemacht, dass die Frau im Internet ideologisch eindeutige Bilder und Videos verbreitet habe. “Wir mussten an dieser Stelle die Reißleine ziehen”, sagte Bieber. Gerade in einer katholischen Einrichtung spielten Werte wie Integration eine zentrale Rolle. Gleichzeitig erklärte die Caritas, die Frau habe sich im Dienstalltag nichts zu Schulden kommen lassen. Mit einer Abmahnung wäre es nicht getan gewesen, zitiert der Wohlfahrtsverband eine hauseigene Juristin. Im konkreten Fall sei es nicht um eine Einzelaktion gegangen, sondern um eine Grundhaltung in der Person, die mit den Erfordernissen der Caritas nicht vereinbar sei. Das sei im Gespräch mit der jungen Frau deutlich geworden…“ Beitrag vom 27.02.2020 bei DOKMZ mit Links zur Genese des Falles, siehe auch die PM der Caritas Würzburg: Caritas-Kindergarten ist kein Ort für rechtsextreme Kinderpflegerin weiterlesen »

Pro Asyl: Rassismus führt zum Verlust Ihres Mitgefühls

Gericht kassiert außerordentliche Kündigung – Caritas kritisiert Landesarbeitsgerichtsurteil zu rechtsextremer Kinderpflegerin
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29.2.2020: Equal Care Day im Schaltjahr: Vier Jahre nacharbeiten, die Herren!

Dossier

Equal Care Day 2020 am 29. Februar 2010 in BonnBad putzen, Staub wischen, Kinder bespaßen, Mutter pflegen: Frauen machen viermal so viel Sorgearbeit wie Männer. Bis zu 80 Prozent der Haus- und Pflegearbeit erledigen laut einer Statistik der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) Frauen. Oder um es anders auszudrücken: Frauen arbeiten viermal so viel wie Männer. Unsichtbar und unbezahlt. Frauen verwenden selbst dann mehr Zeit fürs Putzen auf, wenn beide Partner Vollzeit arbeiten und kinderlos sind…“ Artikel von Simone Schmollack vom 28.2.2016 in der taz online. Siehe dazu die Aktionsseite und neu: [WSI] Frauen haben im Job aufgeholt – doch traditionelle Arbeitsteilung, Präsenzkultur und ungleiche Berufsbewertung bremsen / Am 29. Februar soll im Rahmen des »Equal Care Day« in 30 Städten auf die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit hingewiesen werden / [Petition] Anerkennung von Care-Arbeit als gleichwertige Arbeit neben der Erwerbsarbeit weiterlesen »

Dossier zum Equal Care Day am 29.2.2020

Equal Care Day 2020 am 29. Februar 2010 in Bonn

Am 29. Februar soll im Rahmen des »Equal Care Day« in 30 Städten auf die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit hingewiesen werden / [Petition] Anerkennung von Care-Arbeit als gleichwertige Arbeit neben der Erwerbsarbeit
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Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld„Branchen, denen Fachkräfte fehlen, bieten ihren Fachkräften oftmals einen geringen Lohn. (…) Das geht aus einer Antwort der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor. Demnach liegt das Einkommen in mehreren Mangelberufen einige Hundert Euro unter dem mittleren Lohn aller Fachkräfte. So betrug das mittlere Einkommen für sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigte Fachkräfte 3.052 Euro brutto im Monat. Von den 52 Berufsgattungen, die laut einer BA-Analyse Engpässe bei Fachkräften haben, liegt das mittlere Entgelt bei 26 darunter. Nach BA-Angaben erhalten Podologen (Fußpfleger) mit monatlich 1.862 Euro brutto am wenigsten. 74,7 Prozent verdienen nur einen Niedriglohn, wobei der unter einer Schwelle von 2.203 Euro (2018) liegt. Besonders niedrig ist der Lohn auch bei Berufen in der Fleischverarbeitung mit 2.123 Euro brutto und 54,4 Prozent Niedriglohnanteil. Unterdurchschnittlich vergütet sind unter anderem Berufe in der Hörgeräteakustik mit 2.346 Euro, in der Bodenverlegung mit 2.410 Euro sowie Fachkräfte in der Überwachung und Wartung der Eisenbahninfrastruktur mit 2.465 Euro. Bei Berufen in der Physiotherapie sind es 2.376 Euro. Fachkräftemangel zeigt sich laut der jüngsten Fachkräfteengpassanalyse der BA vor allem in Bauberufen, im Gesundheits- und Pflegebereich und in einigen technischen Berufsfeldern. Bei Letzteren liegt der mittlere Lohn allerdings oft bei mehr als 4.000 Euro. Bei Ärzten sind es mehr als 5.000 Euro…“ Meldung vom 24. Februar 2020 bei der Zeit online – siehe zu diesem Henne-Ein-Problem auch unser Dossier Unseren täglichen Fachkräftemangel gib uns heute! weiterlesen »

Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld

Bundesagentur für Arbeit: Löhne in Berufen mit Fachkräftemangel oft unterdurchschnittlich
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[GdG] ver.di-Tochter Deutsche Angestellten Akademie GmbH (DAA) untergräbt Mindestlohn Weiterbildung
"Stark mit ver.di" - Logo zum Stellenangebot von und bei DFC Dialog GmbH – DortmundTochterunternehmen der Gewerkschaft ver.di unterschreitet den Mindestlohn Weiterbildung: DAA GmbH zieht Fahrtkostenzuschuss ab. Die Gewerkschaften GEW und ver.di haben zum 1. Januar 2019 einen Tarifvertrag über Mindestlöhne für das pädagogische Personal in der Weiterbildungsbranche abgeschlossen. Für diesen Branchentarifvertrag wurde von den Gewerkschaften und dem entsprechenden Arbeitgeberverband beim Bundesarbeitsministerium (BMAS) die Allgemeinverbindlichkeit beantragt und vom BMAS mit Wirkung ab 1.4.2019 genehmigt. Seitdem gelten die dortigen Mindestlöhne in den Betrieben der SGB II/III-geförderten Weiterbildung wie ein Gesetz. Es ist ein offenes Geheimnis, dass in Deutschland nicht wenige Unternehmen versuchen, durch diverse Tricks den gesetzlichen Mindestlohn zu umgehen und zu kürzen. Dass sich jetzt mit der Deutschen Angestellten Akademie GmbH (DAA) auch noch ein zu 100 % im Besitz der Gewerkschaft ver.di befindliches Unternehmen (über 3.000 Beschäftigte an mehr als 300 Standorten) zu den Mindestlohn-Tricksern gesellt, ist mehr als beschämend. Es ist schlicht gewerkschaftsschädigend, wie die Geschäftsführung der DAA meint, Personalkosten sparen zu können. Die Handhabung der DAA, den Fahrtkostenzuschuss mit dem Mindestlohn zu verrechnen, ist nach Auffassung der GdG grob rechtswidrig (…) „Die Gewerkschaft der Gewerkschaftsbeschäftigten (GdG) hat die Geschäftsleitung der DAA schriftlich aufgefordert, unverzüglich rückwirkend den ungekürzten Mindestlohn an die betroffenen Beschäftigten zu zahlen“...“ Pressemitteilung der GdG vom 24.2.2020 und entsprechende GdG-Informationen für DAA Beschäftigte weiterlesen »

"Stark mit ver.di" - Logo zum Stellenangebot von und bei DFC Dialog GmbH – Dortmund

[GdG] ver.di-Tochter Deutsche Angestellten Akademie GmbH (DAA) untergräbt Mindestlohn Weiterbildung
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[Material für die (gewerkschaftliche) Bildungsarbeit] Arbeiterbewegung von rechts?! Betriebliche Mobilisierung von Rechtspopulisten als Herausforderung für Gewerkschaftsarbeit
Andreas Buderus: [Material für die (gewerkschaftliche) Bildungsarbeit] Arbeiterbewegung von rechts?! Betriebliche Mobilisierung von Rechtspopulisten als Herausforderung für Gewerkschaftsarbeit„… 20 Jahre ist es her, dass infolge der mörderischen neofaschistischen Mobilisierung Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts (Eberswalde (1990), Hoyerswerda, Hünxe, Rostock, Mölln, Solingen (1993)) der DGB-Vorstand vom 16. Ordentlichen DGB-Bundeskongress 1998 beauftragt wurde, “eine Kommission einzusetzen, die aus gewerkschaftlicher Sicht die Entwicklung des Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland analysiert und Handlungsperspektiven für Gewerkschaften erarbeitet”. (…) 20 Jahre später, nach der über 10 Jahre dauernden und nicht wirklich aufgearbeiteten Mordserie des NSU, den Wahlerfolgen der AfD bis hin zur Oppositionsführerrolle im Deutschen Bundestag, dem Nazi-Mord an dem CDU-Landrat Walter Lübcke, dem antisemitischen Anschlag auf die Synagoge und den Morden in Halle, der Etablierung der AfD zum „Zünglein an der Waage“ des politischen Tagesgeschäfts und Normalvollzugs durch CDU und FDP und dem rassistischen Massaker von Hanau (um nur die „Spitzen“ eines zunehmend sich zuspitzenden gesellschaftlichen Klimas zu nennen) wissen wir trotz allen Engagements ganzer gewerkschaftlicher Gliederungen und vieler Tausend einzelnEr aktivEr KollegInnen in den Betrieben, wie wenig erfolgreich wir – so wie auch die übrige Zivilgesellschaft – bisher in diesem (Abwehr-)Kampf waren. Zunehmend mobilisieren die Rechten auch systematisch und aktiv in den Betrieben; und zwar nicht nur mit und auf eigenen Listen, wie dem „Zentrum Automobil“ bei Daimler, sondern verstärkt auch über FunktionärInnen und SteigbügelhalterInnen, die in den DGB-Gewerkschaften organisiert sind (…) Dazu bedarf es der immer noch und immer wieder der Aufklärung und Erinnerung an all das, was schon geschah und für das, was bereits erkennbar droht! Dem dient dieser Vortrag, den Ihr bitte allE gerne für Eure gewerkschaftliche und betriebliche (Bildungs-) Arbeit nutzen dürft…“ Aus dem Vorwort von Andreas Buderus vom 24.2.2020 für das LabourNet Germany zu der überarbeiteten und aktualisierten Ausgabe seines Vortrages als Foliensatz – siehe Vorwort und das Vortragsmaterial – wir danken! weiterlesen »

Andreas Buderus: [Material für die (gewerkschaftliche) Bildungsarbeit] Arbeiterbewegung von rechts?! Betriebliche Mobilisierung von Rechtspopulisten als Herausforderung für Gewerkschaftsarbeit

[Material für die (gewerkschaftliche) Bildungsarbeit] Arbeiterbewegung von rechts?! Betriebliche Mobilisierung von Rechtspopulisten als Herausforderung für Gewerkschaftsarbeit
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Fragwürdige Betriebsvereinbarung bei McDonalds in Regensburg: „Burgermeister“ kürzt Kranken das Weihnachtsgeld
Präsentismus: Arbeiten trotz Krankheit (IG Metall)Gegenüber der Mittelbayerischen Zeitung kritisierte der Fast Food-Unternehmer Frank Mosher kürzlich die Gewerkschaft NGG für deren Forderung nach höheren Löhnen. Diese verstehe das System bei McDonald’s nicht. Ein Teil des Systems: Wer zu oft krank ist, dem wird das ohnehin schon geringe Weihnachtsgeld gekürzt, manchmal komplett gestrichen. (…) Das bestätigt uns NGG-Geschäftsführer Reißfelder. „Wer bei McDonald’s eine bestimmte Zahl von Krankheitstagen überschreitet, dem wird das ohnehin schon geringe tarifliche Weihnachtsgeld gekürzt – manchmal sogar komplett.“ Aktuell liegt die Weihnachtsgeldzulage in der Systemgastronomie bei Vollzeitbeschäftigten zwischen 415 bis maximal 560 Euro (nach neun Beschäftigungsjahren). Reißfelder listet mehrere Fälle von Beschäftigten bei McDonald’s Regensburg auf, die sich in den zurückliegenden Jahren und auch heuer an die NGG gewandt haben. Teilzeitbeschäftigte, 60 statt fast 300 Euro, 220 statt 450 Euro, 350 Euro, die komplett gestrichen wurden – usw. Fazit: Eine Halbierung des Weihnachtsgeldes ist keine Seltenheit, manchmal wird bis auf Null gekürzt.  „Für Leute mit einem Bruttoeinkommen von vielleicht 2.000 Euro ist das viel Geld“, konstatiert Reißfelder. Festgelegt ist diese Regelung in einer Vereinbarung, die der Betriebsrat bei McDonald’s 2007 unterzeichnet hat. Doch diese Vereinbarungen widersprechen den geltenden tariflichen Bestimmungen. Und das weiß man offenbar auch bei McDonald’s – zumindest bei der zuständigen Lohnverwaltung…“ Beitrag von Stefan Aigner vom 19.02.2020 bei Regensburg-digital weiterlesen »

Präsentismus: Arbeiten trotz Krankheit (IG Metall)

Fragwürdige Betriebsvereinbarung bei McDonalds in Regensburg: „Burgermeister“ kürzt Kranken das Weihnachtsgeld
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Kampf für Tarifbindung bei der Wäscherei in Neustadt/Orla: Elis feuert Gewerkschafterin nach Warnstreik – IG Metall stellt Strafanzeige
IG Metall: Kampf für Tarifbindung bei der Wäscherei Elis im thüringischen Neustadt/Orla“… Rauswurf wegen IG Metall-Arbeit im Betrieb: Nach dem Warnstreik am Dienstag will die Werkleitung der Wäscherei Elis im thüringischen Neustadt/Orla jetzt eine aktive Gewerkschafterin feuern – weil sie mit Kolleginnen und Kollegen über die Teilnahme am Warnstreik gesprochen hat. Die Beschäftigte ist seit Donnerstag von der Arbeit „freigestellt“ und hat Hausverbot. Die IG Metall unterstützt die aktive Gewerkschafterin, gibt ihr Rechtsschutz – und stellt zudem Strafanzeige gegen die Elis-Werkleitung, wegen Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Grundrecht auf gewerkschaftliche Betätigung im Betrieb. Bereits im Vorfeld des Warnstreiks am Dienstag hat die Arbeitgeberseite Beschäftigte massiv unter Druck gesetzt und eingeschüchtert, um sie vom Warnstreik abzuhalten. Beschäftigten mit Migrationshintergrund etwa wurde gesagt, wenn sie sich am Warnstreik beteiligen, werden sie gekündigt und abgeschoben. „Diese Angriffe der Arbeitgeberseite sind durch nichts zu rechtfertigen“, kritisiert Christoph Ellinghaus, Zweiter Bevollmächtigter der IG Metall Jena-Saalfeld. „Wenn Beschäftigte für einen fairen Lohn kämpfen und dann derart bedroht werden, werden wir das nicht einfach hinnehmen.“…“ Meldung der IG Metall vom 21.02.2020, siehe auch Hintergründe bei der IG Metall Jena Saalfeld Gera weiterlesen »

IG Metall: Kampf für Tarifbindung bei der Wäscherei Elis im thüringischen Neustadt/Orla

Kampf für Tarifbindung bei der Wäscherei in Neustadt/Orla: Elis feuert Gewerkschafterin nach Warnstreik – IG Metall stellt Strafanzeige
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Film „Kleine Germanen“: Nicht ohne Risiko im Schulunterricht
Kampagne "Schule ohne Rassismus"“Der Film „Kleine Germanen“ bietet die Chance, sich im Unterricht gründlich und von verschiedenen Seiten dem Thema Rechtsextremismus zu nähern. Er zeigt aber auch, dass die Neue Rechte gelernt hat, sich im Kuschel-Schafspelz zu zeigen. (…) Elsas Geschichte bildet als ästhetisch anspruchslose Animation den Rahmen des Dokumentarfilms Kleine Germanen. Der Film lenkt den Fokus auf die Kinder der Neuen Rechten, die wenig Aussichten haben, aus dem rechten Milieu herauszufinden. Gegengeschnitten werden zu Elsas Geschichte neben reichlich verkitschten Bildern von kleinen Kindern auch Kommentare und Erläuterungen von Rechtsextremismus-Kennern sowie Interviews mit Vertretern der Neuen Rechten. (…) Und die sollte man auch nutzen, da der Einsatz des Films in der Schule nicht ohne Risiko ist. Denn groß ist der Raum, der den rechten Ideologen unwidersprochen eingeräumt wird. Die Dokumentarfilmer Frank Geiger und Mohammad Farokhmanesh haben sich entschlossen, diese einfach reden zu lassen, nicht zu diskutieren und nichts in Frage zu stellen. Interessant ist das auf jeden Fall. Selten erhält man solch tiefe Einblicke in die Denke der Neuen Rechten. Man müsste aber besser sagen: in den marketinggeschulten PR-Sprech der Neuen Rechten. (…) An Beispielen wie diesen zeigt sich, dass der Film jede Menge hochinteressanten Diskussionsstoff bietet, aber pädagogisch eng begleitet werden muss, um nicht in die Fallen der rechten Strategen zu laufen…“ Artikel von Frauke Haß vom 18.02.2020 bei der GEW aus E&W 2/2020: Schulsozialarbeit weiterlesen »

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Gender Report 2019: Ungerechte Bezahlung an der Uni
Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit 2016 am 14. Oktober“… Der Report untersuchte erstmals auch den Gender Pay Gap. Wir haben herausgefunden, dass verbeamtete Professorinnen im Durchschnitt etwa 521 Euro im Monat weniger verdienen als ihre Kollegen, Familienzuschläge und Ähnliches sind da schon raus­gerechnet. Bei den wissenschaftlichen Beschäftigten ohne Professur und bei den Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung gibt es ebenfalls klare Tendenzen: Frauen arbeiten häufiger als Männer auf befristeten Stellen und mehr in Teilzeit. Mit steigender Eingruppierung sinkt der Frauenanteil. (…) Der sogenannte unbereinigte Gender Pay Gap, also der Vergleich zwischen Bruttostundenlöhnen von Frauen und Männern über Branchen hinweg, zeigt, wie Arbeit und Geschlecht zusammenhängen. Es geht um Lohndiskriminierung, die auch mit der ungleichen Verteilung von entlohnter und unentlohnter Arbeit zu tun hat, aber auch mit der ungleichen Bewertung von »Frauenjobs« und »Männerarbeit«. Das passiert auch an der Hochschule. Sekretariatsarbeitsplätze sind oft schlechter eingruppiert als technische Berufe. Die ungleiche Bezahlung bei den Professuren kann als bereinigter Gender Pay Gap bezeichnet werden: Professorinnen und Professoren verfügen über sehr ähnliche Qualifikationen und üben den gleichen Beruf als Hochschullehrende aus. Über die ungleiche Vergabe der Leistungsbezüge wird aber auch hier die Arbeit von Frauen abgewertet…“ Interview von Kirsten Achtelik mit Katja Mauer, einer der Autorinnen der Studie, vom 13.02.2020 bei der Jungle World zum »Gender-Report 2019. Hochschulentwicklungen, Gleichstellungspraktiken, Gender Pay Gap« weiterlesen »

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Regelungen für gute agile Arbeit – der Leitfaden
isw-Wirtschaftsinfo 52 vom 27. November 2017„Die Digitalisierung ermöglicht neue Formen des Arbeitens – nicht ohne Arbeitsprozesse, Anforderungen an Zusammenarbeit und Organisationsstrukturen gravierend umzuwälzen. Agiles Arbeiten steht im Rampenlicht und bietet für die Beschäftigten die Chance auf mehr Selbstorganisation und Beteiligung. Allerdings nur, wenn sie als Gute Arbeit gestaltet wird – d.h. Arbeitsbedingungen sind an den Ansprüchen der Beschäftigten auszurichten, Freiräume abzusichern und Haltelinien gegen Gefährdungen zu ziehen. Dazu braucht es klare tarifvertragliche und betriebliche Regelungen und eine starke Mitbestimmung, die gute agile Arbeit unterstützt. Hierzu liegt nun ein Leitfaden mit Empfehlungen vor, den die ver.di-Arbeitsgruppe „Gute digitale Arbeit – tarif- und betriebspolitisch gestalten“ (Federführung tarifpolitische Grundsatzabteilung sowie Bereich Innovation und Gute Arbeit) in Kooperation mit dem Projekt diGAP („Gute agile Projektarbeit in der digitalisierten Welt“) erarbeitet hat. Er enthält eine Prozessbeschreibung, wie mit den Beschäftigten die Initiative für gute Arbeitsgestaltung ergriffen werden kann und mittels der Vereinbarung Eckpfeiler gesetzt werden; konkrete Regelungsvorschläge auf Basis von Ergebnissen der Projektforschung und aus Workshops mit Beschäftigten und Interessenvertretungen, z.B. zu „Ressourcen: Teamverfügung über Zeit“, „Qualifizierung“ oder „Begleitung und Konfliktbearbeitung“; einen Überblick über mitbestimmungsrechtliche Handlungsmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte…“ ver.di-Empfehlung vom Februar 2020 mit Link zum Download und Bestellschein der Printausgabe der-ver.di-Broschüre (116 Seiten) „Praxis gestalten: Agiles Arbeiten – Empfehlungen für die tarif- und betriebspolitische Gestaltung“ weiterlesen »

isw-Wirtschaftsinfo 52 vom 27. November 2017

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Lohncheck-Gebäudereinigung: Reinigungskräfte sollen Lohn prüfen
Skandalöse Ausbeutung von Reinigungskräften am St. Anna Krankenhaus“Lohn-Check für Saubermacher*innen: Reinigungskräfte sollen ihre letzte Lohnabrechnung prüfen. Dazu raten wir von der IG BAU. Der Grund: Zum Januar ist der spezielle Mindestlohn in der Branche auf 10,55 Euro (Ost) sowie 10,80 Euro (West) pro Stunde gestiegen – 5 Prozent beziehungsweise 2,3 Prozent mehr als bislang. Glas- und Fassadenreiniger kommen auf einen Stundenlohn von 13,50 Euro (Ost) sowie 14,10 Euro (West). Zwar ist der höhere Lohn verpflichtend. Doch es gibt immer wieder Chefs, die das Plus gerne mal vergessen. Deshalb lohne ein genauer Blick auf die Januar-Abrechnung, die Mitte Februar kommt. Auch die vielen Minijobber in der Branche sollten aufpassen: Durch die Lohnerhöhung müssen 450Euro-Kräfte nun eine Stunde im Monat weniger arbeiten…“ Mitteilung vom 18.02.2020 der IG BAU und der Flyer dazu weiterlesen »

Skandalöse Ausbeutung von Reinigungskräften am St. Anna Krankenhaus

Lohncheck-Gebäudereinigung: Reinigungskräfte sollen Lohn prüfen
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DGB-Rentenkampagne 2017Die im schwarz-roten Koalitionsvertrag festgelegte Mindestlohnhöhe ist zu gering, um nach erwerbslebenslanger Pflichtmitgliedschaft eine Rente in Höhe des Existenzminimums zu erreichen. Die alleine dem Grunde nach bestehende Versicherungspflicht abhängig Beschäftigter reicht somit nicht aus und bedarf dringend einer Ergänzung auch der Höhe nach…“ Beitrag von Johannes Steffen vom 10. Januar 2014 im Portal Sozialpolitik, siehe nun dazu ausgerechnet von der CDU: Ein Hoffnungsschimmer für die Geringverdiener in der Rentenversicherung? Zum Konzept einer Mindestbeitragsbemessungsgrundlage der CDU weiterlesen »

DGB-Rentenkampagne 2017

Ein Hoffnungsschimmer für die Geringverdiener in der Rentenversicherung? Zum Konzept einer Mindestbeitragsbemessungsgrundlage der CDU
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