Zeitungs-Zusteller/innen und der Mindestlohn/Rentenbeiträge

Dossier

mindestlohn zeitungszusteller„Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, der Lohn sollte zum Leben reichen. Das muss auch für Zeitungszusteller/innen gelten. Die Verleger aber wehren sich, wollen nicht mal Mindestlohn zahlen und argumentieren auch noch mit Pressefreiheit…“ So ver.di bereits 2014 (s.u.). Diese unsägliche Geschichte ist jedoch bis heute nicht vorbei, wenn auch eine von vielen Ausnahmen beim Mindestlohn… Siehe dazu neu: [Presse-Vertriebs GmbH (PVG) Ludwigshafen Land] Ex-BR Zeitungszusteller “Noch nicht abgehakt” weiterlesen »

Dossier zu Zeitungs-Zusteller/innen und Mindestlohn

mindestlohn zeitungszusteller

[Presse-Vertriebs GmbH (PVG) Ludwigshafen Land] Ex-BR Zeitungszusteller “Noch nicht abgehakt”
weiterlesen »

[AG Feministische Lohnarbeitskämpfe] Aufruf an die DGB-Gewerkschaften: Wir fordern Euch auf mit uns den 8. März 2021 zu gestalten
Frauenstreik 2020: Nur gemeinsam sind wir stark!Welche Kraft feministischen Bewegungen innewohnt zeigte uns erst kürzlich der polnische Frauenstreik: Bereits 2016 hatten sie ein restriktives Abtreibungsgesetz verhindert – nun haben sie erneut der Regierung eindrucksstark in die Schranken verwiesen! Die Bewegung ist auch in Deutschland gewachsen und wird 2021 wieder zu Aktionen aufrufen. (…) Beklatscht wurden die Richtigen – Anerkennung gibt es aber weiterhin nur symbolisch. In der sogenannten ‚Corona-Krise‘ wurde Altbekanntes  deutlich: Frauen* sind privat wie beruflich am stärksten von den Auswirkungen gesellschaftlicher Krisen betroffen! Wir waren konfrontiert mit dem Anstieg von häuslicher Gewalt, der Zugangserschwerung von Abtreibungen und dem Ringen um die Aufteilung der Sorgearbeit. Wir haben das Zusammenbrechen der informellen Beschäftigungsformen und die Überlastung durch die Betreuung und schulische  Begleitung der Kinder in Homeoffice erlebt. Klassische Frauenbranchen, wie Pflege, Einzelhandel und Kindererziehung galten als systemrelevant – auf die langjährige bestehende Überlastung kamen aber nur weitere Zumutungen hinzu. Wir fordern Euch auf mit uns den 8. März 2021 zu gestalten. (…) Die feministischen Forderungen der bundesweit organisierten Frauen*streikgruppen zu unterstützen und dafür am 8. März 2021 zu mobilisieren ist uns wichtig – aber es reicht uns nicht! Wir wollen feministische Gewerkschaftspolitik voranbringen und wir sind dafür als ehrenamtliche wie hauptamtliche Gewerkschaftsmitglieder in verschiedenen Orten, Branchen und Ebenen aktiv! Wir fordern daher auch für 2021 in allen Gewerkschaftsgremien Diskussionen darüber, WIE wir uns am 8. März beteiligen!...“ Aufruf der AG Feministische Lohnarbeitskämpfe der Frauen*streik-Bündnisse – siehe zuletzt unser Dossier: Frauenstreik 2020: Nur gemeinsam sind wir stark! weiterlesen »

Frauenstreik 2020: Nur gemeinsam sind wir stark!

[AG Feministische Lohnarbeitskämpfe] Aufruf an die DGB-Gewerkschaften: Wir fordern Euch auf mit uns den 8. März 2021 zu gestalten
weiterlesen »

Angriff mit Ansage: Unternehmerverband Gesamtmetall fordert unverhohlen Abbau von Schutzgesetzen und Tarifrechten – IG-Metall-Protest zaghaft

Dossier

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im ShitstormEnde Mai hatte der Unternehmerverband Gesamtmetall seinen Forderungskatalog mit dem Titel »Vorschläge für die 2. und 3. Phase der Coronakrise« vorgelegt. Auf zehn Seiten werden unter dem Vorwand der Pandemie über ein Dutzend Forderungen erhoben, mit denen geltende betriebsverfassungsrechtliche und Tarifbestimmungen drastisch eingeschränkt werden sollen. (…) Arbeits- und Gesundheitsschutz scheinen für Gesamtmetall nicht mehr als Firlefanz zu sein. Nötig seien »größere Spielräume« statt »übertriebener Gründlichkeit oder Perfektionismus«. »Schließlich sind Industriebetriebe weder Labore noch Krankenhäuser. Das Virus ist Teil des allgemeinen Lebensrisikos und keine originär arbeitsbedingte Gefährdung«, behauptet Gesamtmetall. Die Rechte der Betriebsräte dürften hier nicht zum »Supermitbestimmungsrecht für Arbeitszeit und Personalbemessung« werden. Zum Schluss fordern die Metallkapitalisten ein »Belastungsmoratorium«: »Grundrente, 48-Prozent-Haltelinie beim Rentenniveau, Einführung einer Vermögens- oder Verschärfung der Erbschaftssteuer dürfen nicht weiter verfolgt werden.« Und die Rente mit 63, Mütterrenten I und II müssten vorzeitig beendet werden. Während der IG Metall-Vorstand weiter um die Autokaufprämie trauert, hat er auf das Gesamtmetall-Paket bisher nur im internen »Extranet« am 2. Juni mit einer 25-Zeilen-Meldung reagiert. In Bayern weist die IGM-Bezirksleitung wenigstens das fast wortgleiche »11-Top-Vorschläge-Strukturpaket der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (VbW)« als »verantwortungslos« zurück. In Baden-Württemberg gab es am 28. Mai eine Online-Video-Konferenz von IGM-Funktionären. Seither läuft die Onlinepetition »Solidarität gewinnt«, mit der an den Unternehmerverband Südwestmetall und die Landesregierung appelliert wird – für Beschäftigungssicherung, gutes Einkommen, mehr Gesundheitsschutz…“ Artikel „Klassenkampf von oben: Angriff mit Ansage“ von Martin Hornung in der jungen Welt vom 16.06.2020 (Links von uns), siehe dazu neu: Schlagabtausch mit Kapital: Gewerkschaften und Unternehmer fordern »Reformen« von Tarifverträgen weiterlesen »

Dossier: „Unternehmerverband Gesamtmetall fordert unverhohlen Abbau von Schutzgesetzen und Tarifrechten

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

Schlagabtausch mit Kapital: Gewerkschaften und Unternehmer fordern »Reformen« von Tarifverträgen
weiterlesen »

Minijobber mit Mindestlohn müssen 2021 pro Monat nur rund 47 Stunden arbeiten
„Jung und billig“-Broschüre zu MinijobsSeit dem 1. Januar 2021 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,50 Euro. Ab 1. Juli 2021 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 9,60 pro Stunde. Für Minijobberinnen und Minijobber bedeutet jede Mindestlohnerhöhung auch: kürzere monatliche Arbeitszeiten. Auch wer in einem 450-Euro-Job („Minijob“) arbeitet, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2021 9,50 Euro und steigt dann ab 1. Juli 2021 auf 9,60. Das heißt, dass Minijobber/innen pro Monat höchstens 47,368 Stunden (9,50 Euro x 47,368 = 450,00 Euro) arbeiten müssen. Ab Juli sind es dann nur noch 46,875 Stunden pro Monat. Mehr in unserer Arbeitszeit-Übersicht für Minijobs…“ DGB-Infor vom 06.01.2021 u.a. mit einer Arbeitszeit-Tabelle weiterlesen »

„Jung und billig“-Broschüre zu Minijobs

Minijobber mit Mindestlohn müssen 2021 pro Monat nur rund 47 Stunden arbeiten
weiterlesen »

Das neue Feld. Arbeit in der Landwirtschaft 4.0. Werkstattbericht 2018 von und beim PECO-InstitutDie größte Gefahr der Digitalisierung besteht darin, dass die Beschäftigten die Hauptlast der Veränderungen tragen, aber nicht vom entstehenden Mehrwert profitieren. Doch wir sollten deswegen die Einsparung von Arbeit durch neue technische Möglichkeiten nicht verdammen. Vielmehr sollte dieses Potenzial genutzt werden, um die tägliche Arbeitszeit zu reduzieren, Überstunden zu vermeiden und insgesamt bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Wir wollen mit dieser Broschüre eine Diskussionsgrundlage zu den Entwicklungen der Digitalisierung in den grünen Branchen geben – und zwar mit Blick auf die ArbeitnehmerInnen. Welche Probleme, Herausforderungen und Risiken gibt es? Wie wirken sich die Neu- und Umgestaltung der Arbeitsprozesse aufgrund von Digitalisierung auf die Arbeitsplätze und die dort beschäftigten Menschen aus? Wie kann gute Arbeit in der Landwirtschaft 4.0 aussehen und wie können dazu die Chancen der Veränderungen genutzt und mitgestaltet werden? Diesen Fragen gehen wir hier nach…“ Zusammenfassung des Werkstattbericht 2018 von und beim PECO-Institut, siehe dazu: Landwirtschaft 4.0: Der gläserne Bauer und die Macht der Agrarkonzerne weiterlesen »

Das neue Feld. Arbeit in der Landwirtschaft 4.0. Werkstattbericht 2018 von und beim PECO-Institut

Landwirtschaft 4.0: Der gläserne Bauer und die Macht der Agrarkonzerne
weiterlesen »

Kindergeld, Mindestlohn, Soli: Was ändert sich 2021? Neuerungen für Beschäftigte, Versicherte und Leistungsempfänger
Silvester2021 gibt es viele Änderungen, die ArbeitnehmerInnen, Versicherte und LeistungsempfängerInnen betreffen und mehr Geld im Portemonnaie bedeuten: der gesetzliche Mindestlohn steigt, ebenso beispielsweise die Regelsätze bei ALG II und das Kindergeld. Der Soli fällt für viele weg. Ein Überblick über die zahlreichen Neuerungen von A bis Z und was Sie jetzt wissen und beachten sollten…“ Umfangreicher Ratgeber des DGB vom 14.12.2020, siehe weitere und neu: Gesetzliche Neuregelungen: Das ist neu im Jahr 2021 weiterlesen »

Silvester

Kindergeld, Mindestlohn, Soli: Was ändert sich 2021? Neuerungen für Beschäftigte, Versicherte und Leistungsempfänger / Gesetzliche Neuregelungen: Das ist neu im Jahr 2021
weiterlesen »

Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!Die Mindestlohnkommission hat Ende Juni 2020 ihre Empfehlung für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen. Der Mindestlohn soll bis 2022 in vier Schritten von derzeit 9,35 Euro auf 10,45 Euro steigen: 1.1.2021 – 30.6.2021: Mindestlohn 9,50 Euro; 1.7.2021 – 31.12.2021: Mindestlohn 9,60 Euro; 1.1.2022 – 30.6.2022: Mindestlohn 9,82 Euro; 1.7.2022 – 31.12.2022: Mindestlohn 10.45 Euro. Von 2020 bis Ende 2022 steigt der Mindestlohn insgesamt um 11,8 Prozent. (…) Der gesetzliche Mindestlohn gilt weiterhin NICHT für: Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der Berufsausbildung (…) Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit. Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet. Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums dient. Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen. Ehrenamtlich Tätige. Daneben galt bei Einführung des Mindestlohngesetzes für Tarifverträge, die Löhne unter dem gesetzlichen Mindestlohn vorsehen, eine Übergangsfrist. Diese Frist ist inzwischen aber längst ausgelaufen...“ DGB-Übersicht – siehe auch die Übersicht aller aktuellen Branchen-Mindestlöhne weiterlesen »

Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!

Mindestlohn 2021/2022: Was ändert sich? Stufenweiser Anstieg auf 10,45 Euro
weiterlesen »

Studie: Kollegialität ist in den Dienstleistungsbranchen überragend – 86 Prozent können auf Hilfe und Unterstützung untereinander bauen
ver.di: ZusammenstehenKollegialität hat in den deutschen Dienstleistungsbranchen einen überragenden Stellenwert. Ob im Gesundheitswesen, der IT-Branche, in sozialen und kulturellen Berufen, im Handel, der Ver- und Entsorgung, in Verkehrs- und Logistikberufen oder in öffentlichen Verwaltungen: Wenn sie Hilfe und Unterstützung von ihren Kolleginnen und Kollegen brauchen, bekommen sie die auch, sagen 86 Prozent der Beschäftigten laut einer Studie der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf Basis einer repräsentativen Umfrage im Rahmen des DGB-Index Gute Arbeit. Danach gibt es einen klaren Zusammenhang zwischen Kollegialität und Guter Arbeit. 95 Prozent der Dienstleister mit guten Arbeitsbedingungen haben auch eine hoch entwickelte Kollegialität, was nur 68 Prozent der Beschäftigten mit insgesamt schlechten Bedingungen behaupten. (…) Eine Kultur der gegenseitigen Hilfe und kollegialen Unterstützung sorgt auch für geringeren Stress im Arbeitsleben. (…) Wo es insgesamt gut um die Betriebskultur steht, gedeiht Kollegialität besser als in schlechtem Umfeld…“ ver.di-Pressemitteilung vom 22.12.2020 zur Studie Kollegialität – ver.di Arbeitsberichterstattung Nr. 15 weiterlesen »

ver.di: Zusammenstehen

Studie: Kollegialität ist in den Dienstleistungsbranchen überragend – 86 Prozent können auf Hilfe und Unterstützung untereinander bauen
weiterlesen »

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im ShitstormDie Jobplattform StepStone und das Kienbaum Institut @ ISM, die Forschungseinrichtung des Beratungsunternehmens Kienbaum an der International School of Management, haben 8500 Menschen zu ihren Erfahrungen im Job befragt. Demnach sind es die nachstehenden sieben Fähigkeiten, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unruhigen Zeiten am dringendsten brauchen: 1. Flexibilität (…) 2. Anpassungsfähigkeit (…) 3. Kommunikationsfähigkeit (…) 4. Organisationsfähigkeit (…) 5. Effizientes Arbeiten (…) 6. Lernbereitschaft (…)»2020 hat den Menschen einiges abverlangt. Viele haben sich gesundheitliche und finanzielle Sorgen gemacht – hinzu kommt, dass sich der Arbeitsalltag auf einen Schlag verändert hat«, sagt Inga Rottländer, Karriereexpertin bei StepStone. »Corona ist zwar eine Ausnahmesituation. Allerdings wird die Fähigkeit, sich schnell an neue Situationen anzupassen, über Corona hinaus wichtig bleiben. Denn das Veränderungstempo in der Arbeitswelt steigt und wird in den nächsten Jahren noch zunehmen.«…“ dpa-Meldung vom 23.12.2020 im ND online weiterlesen »

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

Was die Arbeitswelt veränderte: Die sieben wichtigsten Fähigkeiten im Corona-Jahr
weiterlesen »

Digitalisierung – schon wieder Fluch und Segen der Technik? Eine neue Studie zur Automobilindustrie greift die Verschleierung der Interessengegensätze an
Peter Schadt, Die Digitalisierung der deutschen Autoindustrie – Kooperation und Konkurrenz in einer Schlüsselbranche. Köln (Papyrossa) 2020„Kein Tag vergeht mehr, ohne dass ein Artikel zu den ‚Chancen und Risiken‘ der Digitalisierung erscheint“, schrieb jüngst Peter Schadt in der Gewerkschaftszeitung Express. Die ausführliche Begründung seiner Position kann man jetzt in der Langfassung nachlesen, die in der Reihe Hochschulschriften bei PapyRossa erschienen ist. (…) Den Hauptteil der Studie macht das siebte Kapitel zu Kooperation und Konkurrenz in der deutschen Automobilindustrie aus. Die Ergebnisse der Studie werden dann noch einmal in einem kurzen Abschlusskapitel (Nr. 8) zusammengefasst. Dabei kommt auch die Kritik an gewerkschaftlichen Positionen deutlich zum Ausdruck. Gewerkschaft und Betriebsräte würden in diesem Handlungsfeld, heißt es, zwar formell als eigenständige Akteure auftreten, aber auf dem von ihnen eingeschlagenen Weg dann inhaltlich „die Interessen der Kapitalseite prinzipiell anerkennen und alle ihre Forderungen dementsprechend relativieren“ (354) – gemäß einer IG Metall-Losung aus dem Jahr 2019: „Wir wollen weiterhin die modernste Autoindustrie der Welt haben“. Der Konkurrenzvorsprung gegenüber dem Ausland soll also gewahrt werden! (…) „Einerseits soll die Produktion des Verbrennungsmotors auslaufen, weil die Zukunftsmärkte für die E-Mobilität entstehen. Dafür sollen die deutschen Konzerne schnell und mit viel Kapital in diesen neuen Markt einsteigen. Gleichzeitig sollen Diesel- und Benzinmotoren noch so lange wie möglich produziert werden, weil Deutschland genau in dieser Technik Weltmarktführer ist und weil gerade damit der Umstieg finanziert werden soll. Wie auch immer diese Doppelstrategie ausgeht, wie erfolgreich die IT-Kapitale bei ihrer Konkurrenz gegen das produzierende Gewerbe sind; wie sehr China es schafft, sich gegen das deutsche Kapital zu behaupten – eines ist sicher: Bei dieser Konkurrenz der Kapitale und Staaten in der Autobranche kommen die Beschäftigten bloß als Variablen von politischen und ökonomischen Interessen vor…“ Besprechung von Johannes Schillo vom 17.12.2020 – wir danken! – siehe im Beitrag auch die Hintergründe weiterlesen »

Peter Schadt, Die Digitalisierung der deutschen Autoindustrie – Kooperation und Konkurrenz in einer Schlüsselbranche. Köln (Papyrossa) 2020

Digitalisierung – schon wieder Fluch und Segen der Technik? Eine neue Studie zur Automobilindustrie greift die Verschleierung der Interessengegensätze an
weiterlesen »

Tarifrunde 2020 im Nahverkehr„Das Verkehrsunternehmen Stuttgarter Straßenbahnen (SSB AG) kann nicht verlangen, dass der von der Gewerkschaft ver.di angekündigte Warnstreik untersagt wird und die Gewerkschaft den Streikaufruf widerruft. Der Fall: Die Gewerkschaft ver.di hat für den 20./21. Oktober 2020 Arbeitnehmer der SSB AG in den Bereichen Fahrleitung, Zugsicherung, Infrastruktur (Gleisbau) und in verschiedenen Werkstätten zu einem Warnstreik aufgerufen. Nach Auffassung der SSB AG sei ein ordnungsgemäßer Fahrbetrieb ohne die von den Warnstreiks betroffenen Bereiche nicht möglich. Es sei mit überfüllten S-Bahnen und angesichts der Corona-Pandemie mit erhöhten Infektionszahlen zu rechnen. Dies sei nicht hinnehmbar, der Warnstreik sei unverhältnismäßig. Der Antrag auf Untersagung des Warnstreiks hatte keinen Erfolg. Das Arbeitsgericht: Ein Streik kann durch eine einstweilige Verfügung nur dann untersagt werden, wenn er offenkundig rechtswidrig ist, was vorliegend nicht zutrifft. Zwar unterliegen Arbeitskampfmaßnahmen im Bereich der Daseinsvorsorge spezifischen Einschränkungen, um unverhältnismäßige Eingriffe in das Gemeinwohl zu verhindern. Es ist vorliegend aber nicht hinreichend dargetan, dass der geplante Warnstreik zu einem unverhältnismäßigen Eingriff in das Gemeinwohl führe, dass damit – trotz der Corona-Pandemie – eine erhöhte Gesundheitsgefährdung Dritter einherginge. Bezüglich der vom Streikaufruf betroffenen Bereiche ist nicht erkennbar, dass deswegen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der gesamte Stadtbahn- und Busverkehr an beiden Tagen ganz oder großteils zum Erliegen kommt mit der Folge einer signifikanten Verlagerung des Fahrgastaufkommens auf die S-Bahnen und einer damit ggf. einhergehenden erhöhten Gesundheitsgefährdung von Fahrgästen.“ DGB-Meldung vom 21. Dezember 2020 zum Beschluss 15 Ga 54/20 des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 19. Oktober 2020 – siehe zum Hintergrund [Tarifrunde 2020 im Nahverkehr] Klima, Klasse, Kapitalismus. Verkehrsinitiativen und Infrastrukturkonzepte benötigt weiterlesen »

Tarifrunde 2020 im Nahverkehr

Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart: Streikrecht hat hohen Stellenwert [auch in Corona-Zeiten]
weiterlesen »

»
USA »
»
»
USA »
» »
Die Streiks für mehr Lohn und mehr Sicherheit in den USA reißen nicht ab: Jetzt bei McDonalds in North Carolina – die 15 Dollar Mindestlohn sollen in Bidens Programm für die ersten 100 Tage
USA: Streik für einen Mindestlohn von 15 Dollar die StundeMcDonalds ist – nach den Handelskonzernen Walmart und Amazon – das Unternehmen mit den drittmeisten Menschen in den USA, die für es arbeiten müssen. Rund 800.000 Beschäftigte hat die „Würg-Kette“ – und obwohl in der Frage des Mindestlohns in die Defensive gedrängt, hat es bei der Sicherheit in der Epidemie rein gar nichts unternommen. Jetzt in einer Filiale in Durham, im Bundesstaat North Carolina hatte sich ein Kollege infiziert – und das Unternehmen weigerte sich, auch nur eine Desinfektions-Aktion zu unternehmen. Was dazu führte, dass der Lokal-Manager höchst persönlich dies tun musste – und dass die Belegschaft am 10. Dezember in den Streik trat und eine gemeinsame Auto-Konvoi-Demonstration zusammen mit anderen Filialen der Region und vor allem der Stadt organisierte, an der sich Dutzende von Wagen beteiligten. In dem Bericht „McDonald’s workers strike over low wages, lack of COVID-19 protections“ von Rebekah Barber am 15. Dezember 2020 bei Facing South wird hervor gehoben, dass die Demonstration vom gewählten Präsidenten forderte, sein Versprechen, den bundesweiten Mindestlohn auf 15 Dollar anzuheben in das in den USA übliche Programm für die ersten 100 Tage zu übernehmen, weil eben die aktuelle Situation sich rapide verschlechtere. Von den Menschen, die bei McDonalds arbeiten müssen – in ihrer großen Mehrheit Frauen und Afroamerikaner – haben inzwischen sage und schreibe 78% keine Krankenversicherung… weiterlesen »

USA: Streik für einen Mindestlohn von 15 Dollar die Stunde

Die Streiks für mehr Lohn und mehr Sicherheit in den USA reißen nicht ab: Jetzt bei McDonalds in North Carolina – die 15 Dollar Mindestlohn sollen in Bidens Programm für die ersten 100 Tage
weiterlesen »

Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld„Niedriglohnschwelle und Niedriglohnquote sind statistische Verteilungskennziffern für die Spreizung der Löhne und Gehälter. Deutschland gehört zu den EU-Staaten mit dem größten Niedriglohnbereich. Berechnungen zur Niedriglohnquote gründen regelmäßig auf der OECD-Konvention, wonach als Niedriglohn ein Bruttolohn definiert ist, der unterhalb von zwei Dritteln des mittleren Bruttolohns (Median) liegt. Diese Definition ist relativ und damit unabhängig von der Höhe des Lohnniveaus in den einzelnen EU-Staaten. So weisen die Daten von EUROSTAT hohe Niedriglohnquoten bei gleichzeitig geringen Niedriglohnschwellen aus (Beispiel Baltikum oder auch Rumänien und Bulgarien) – ebenso wie vergleichsweise geringe Niedriglohnquoten bei hohen Niedriglohnschwellen (Beispiel Skandinavien)…“ Aktuelle Info mit Grafik und Tabelle beim Portal Sozialpolitik vom Dezember 2020 weiterlesen »

Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld

Niedriglöhne in Europa 2018: Niedriglohnschwellen und Niedriglohnquoten in der Europäischen Union 2018 – Deutschland vorn dabei
weiterlesen »

DHL und Ver.di streiten über Sonntagszustellung von Paketen
Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im ShitstormNeun Millionen Pakete verschicken Menschen in Deutschland derzeit täglich über DHL, die Pakettochter der Deutschen Post. Das Unternehmen will auch sonntags liefern dürfen – die Gewerkschaft hält dagegen. Die Gewerkschaft Ver.di hat Pläne der Deutschen Post als unnötig zurückgewiesen, mit einer Ausnahmeregelung bundesweit am Sonntag Pakete zustellen zu wollen. Ein Sprecher des Bundesvorstands sagte: „Aufgrund der bestehenden Kontaktbeschränkungen in der Corona-Pandemie ist in der Zustellung die Erreichbarkeit der Kundinnen und Kunden an den Werktagen sehr hoch.“ Die Sonntagszustellung könne kein Ersatz für benötigtes Personal sein, sagte der Sprecher. „Der Schutz der Beschäftigten muss jetzt an erster Stelle stehen, denn die Belastung der Beschäftigten ist bereits jetzt extrem hoch.“ Sollte es nötig sein, „aus Gründen des Gesundheitsschutzes regional die Zustellung am Sonntag zu organisieren, so muss dies vorher mit den örtlichen Betriebsräten abgestimmt werden.“…“ Meldung vom 21.04.2020 beim Spiegel online, siehe nun dazu: [Nicht nur bei DHL] ver.di lehnt Freigabe der Sonntagszustellung ab weiterlesen »

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

[Nicht nur bei DHL] ver.di lehnt Freigabe der Sonntagszustellung ab
weiterlesen »

[Automatenbestücker] Arbeitsstreit wegen Überstunden: Kampf gegen Tabak-Konzern
ver.di: Überstunden sind kein Hobby“Wenn Manfred Fischer (Name geändert) seine Überstunden abbummeln würde, hätte er fünf Monate am Stück frei. Diese 800 Überstunden hat der Angestellte im Einzelhandel innerhalb von nur zwei Jahren angesammelt. Aber sein Arbeitgeber, die Tobaccoland Automatengesellschaft, erkennt die Überstunden nicht an. Deshalb hat Fischer den Konzern nun vor dem Arbeitsgericht verklagt. Das Brisante: Tobaccoland hat seine Mitarbeiter wegen der Coronapandemie von März bis Mai in Kurzarbeit geschickt. Aber Kurzarbeit und Überstunden schließen sich arbeitsrechtlich aus, wer für sein Unternehmen Kurzarbeitergeld vom Bund bekommen will, muss versichern, dass in seinem Betrieb weniger Arbeit anfällt als sonst. (…) Fischers Job ist es, täglich mehrere Zigarettenautomaten anzufahren, das Geld herauszuholen und die Ware nachzufüllen. Für 15 Euro die Stunde. Er hat also kein Büro, sondern sitzt von morgens bis abends im Auto. Dass seine Arbeitszeit beginnt, wenn er ins Auto einsteigt, hat der Europäische Gerichtshof 2015 entschieden: Die Fahrten, die Arbeitnehmer*innen ohne festen Arbeitsplatz zwischen ihrem Wohnort und dem Standort des ersten und des letzten Kunden des Tages zurücklegen, stellen Arbeitszeit dar. (…) „Das ist nicht wahr“, sagt Fischer. Die Touren, die ein Fahrer in einer Woche fahren muss, werden vom Teamleiter zugeteilt. Eine Tour, bei der weniger als 70.000 Euro aus den Automaten geholt werden, interessiere die Arbeitgeber nicht, sagt Fischer. Das bedeutet: Mindestens zehn Stunden Arbeitszeit am Tag, und wenn ein Automat kaputt ist, auch mal locker 14 oder 15 Stunden. Bezahlt werden aber viel weniger. (…) Der Konzern will seinen unbequemen Mitarbeiter schon lange loswerden. Zwei Abfindungen hat Fischer schon ausgeschlagen. (…) Am 30. November erreichte ihn dann die Kündigung, der Grund: betriebsbedingt. Der Konzern stecke angeblich in einer wirtschaftlichen Notlage…“ Artikel von Katharina Schipkowski vom 10.12.2020 in der taz online, siehe dazu: »Marktführer« vor Kadi: Arbeitsgerichtsprozess gegen Tobaccoland. Insider spricht von falschen Stundenzetteln und Klima der Angst unter Beschäftigten weiterlesen »

ver.di: Überstunden sind kein Hobby

[Automatenbestücker] Arbeitsstreit wegen Überstunden: Kampf gegen Tabak-Konzern / »Marktführer« vor Kadi: Arbeitsgerichtsprozess gegen Tobaccoland. Insider spricht von falschen Stundenzetteln und Klima der Angst unter Beschäftigten
weiterlesen »

nach oben