Dossier
„
Das Wohngeld soll zum 1. Januar 2020 erhöht werden, zu diesem Zweck werden die Mittel für Wohngeld durch Bund und Länder aufgestockt. Im Jahr 2020 werden insgesamt 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung argumentiert mit den deutlich gestiegenen Wohnkosten und den Verbraucherpreisen. Die Leistungsfähigkeit des Wohngelds nehme dadurch mit der Zeit immer mehr ab. Zusätzlich würden bereits Erhöhungen der Einkommen, die ja nur die Entwicklung der Verbraucherpreise ausgleichen würden, zu einer Reduktion oder zum Verlust des Wohngeldanspruchs führen, mit der Folge, dass die Zahl der Wohngeldempfänger und die Reichweite des Wohngelds sinke. Mit dieser Argumentation setzt man weiter auf die Subjektförderung, bei der das Wohngeld durch die Mieter an die Vermieter weitergeleitet wird und damit die erhöhten Mietpreise legitimiert bzw. subventioniert werden. Man setzt nicht auf die Objektförderung, was konkret heißt, auf den Bau von Sozialwohnungen…“ – so beginnt der Beitrag „Wohngeld trägt nicht zur Lösung des Problems von Wohnungsnot bei – es ist Teil des Problems“ am 01. August 2019 beim Gewerkschaftsforum Dortmund zur Problemlösung, die gegenteilig wirkt. Siehe dazu NEU:
Wohngeldreform: Es muss Alarm geschlagen werden weiterlesen »