Demonstration "Verfassungsschutz auflösen! - Rassismus bekämpfen"Reichlich verspätet stellte der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) den Verfassungsschutzbericht für das vergangene Jahr vor. Üblicherweise wird der Bericht in NRW im Frühsommer vorgestellt. Allerdings hatten die Verfassungsschützer auch alle Hände voll zu tun. Mit dem »Arminius-Bund«, der »Identitären Bewegung« und den »Reichsbürgern« finden gleich drei Strömungen der extremen Rechten erstmals Erwähnung in dem Bericht. Der Verfassungsschutz schätzt, dass es etwa 2000 »Reichsbürger« in NRW gibt, von denen etwa 300 noch nicht identifiziert sind. Neben ihrem renitenten Verhalten gegenüber Gerichten und Behörden, die von ihnen nicht anerkannt werden, bereitet es den Sicherheitsbehörden vor allem Sorgen, dass sie sich zunehmend mit Waffen ausstatten. Im klassischen Neonazi-Spektrum bleibt Dortmund ein Schwerpunkt in NRW. Die Kleinstpartei Die Rechte ist in der Ruhrgebietsstadt weiterhin hoch aktiv und gut vernetzt mit neonazistischen Musikern und Personen, die wegen terroristischer Bestrebungen im Fokus der Behörde stehen. Rechtsradikale haben im letzten Jahr 4700 Straftaten begangen. In 381 Fällen handelte es sich dabei um Gewaltdelikte. Besonders auffällig ist hier, neben über 300 Körperverletzungen, dass es 32 Brand- und Sprengstoffdelikte gab…“ Beitrag von Sebastian Weiermann bei Neues Deutschland online vom 6. Oktober 2017, zu weiteren Details siehe den „Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 2016“ (161 Seiten) weiterlesen »
Demonstration "Verfassungsschutz auflösen! - Rassismus bekämpfen""Reichlich verspätet stellte der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) den Verfassungsschutzbericht für das vergangene Jahr vor. Üblicherweise wird der Bericht in NRW im Frühsommer vorgestellt. Allerdings hatten die Verfassungsschützer auch alle Hände voll zu tun. Mit dem weiterlesen »

Demonstration "Verfassungsschutz auflösen! - Rassismus bekämpfen"Da waren sie also gekommen, alle drei Chefs der öffentlich bekannten Geheimdienste der BRD. Die netteste Vorstellung in den Fernsehnachrichten war die für den MAD, weil sie auch eine echte neue Information bedeutete: Dieser sei dazu da, so die berühmte Stimme aus dem Off, rechte Machenschaften in der Bundeswehr zu beobachten. Was jetzt nicht zur x-ten Debatte um angebliches Totalversagen führen sollte. Es wurde den drei Herren denn auch eiligst versichert, es handele sich in keinem Fall um irgendetwas, das auch nur entfernt einem Untersuchungsausschuss gleiche. Was denen – wenig überraschend – schon vorher bewusst war, wie ihre vorbereiteten Beiträge über deutlich zeigten: Sie forderten mehr Geld – und mehr Rechte. Für sich, versteht sich. Weshalb auch leider einmal mehr alle die Kritiken,  die mit zu wenig Demokratie oder Transparenz argumentieren, an der Sache vorbei gehen. Angesichts zahlreicher anwesender noch- oder Bald-Regierungsparteien, waren aber selbst solche samtenen Worte der Kritik eher die Ausnahme. Zur Propagandashow der Geheimdienste siehe drei aktuelle Beiträge weiterlesen »
Demonstration "Verfassungsschutz auflösen! - Rassismus bekämpfen"Da waren sie also gekommen, alle drei Chefs der öffentlich bekannten Geheimdienste der BRD. Die netteste Vorstellung in den Fernsehnachrichten war die für den MAD, weil sie auch eine echte neue Information bedeutete: Dieser sei dazu da, weiterlesen »

Gegen Internetsperren in einer freien GesellschaftGegen Internetsperren in einer freien Gesellschaft„Das am 1. Oktober inkraftgetretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das Online-Plattformen auf Zuruf verpflichtet, „offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte innerhalb von 24 Sunden und lediglich „rechtswidrige“ innerhalb von sieben Tagen zu löschen, soll auch das restliche Europa beglücken. So sieht es ein Papier der Europäischen Kommission vor, das sogar noch über das deutsche Zensur-Induktions-Gesetz hinaus geht: So wird den Providern von der Kommission sogar die Anwendung von proaktiven Filterungstechnologien empfohlen, um Inhalte noch vor der Kenntnisnahme zu löschen. Solches würde nicht nur den Bruch mit den Prinzipien der jetzigen E-Commerce-Richtlinie bedeuten, die lediglich ein unverzügliches Tätigwerden vorsieht und insbesondere proaktive Durchsuchungs- und Verhinderungspflichten ausschließt. Vielmehr würde ein solches Gesetz den Boden für Orwellsche Echo-Chambers bereiten und die Meinungsfreiheit im Internet erheblich beschneiden. Künftig also bestimmt dann wieder alleine das Establishment, welchen Qualitätsfakenews zu glauben sind und mit welchen wir erst gar nicht konfrontiert werden sollen. Das Gesetzesvorhaben dürfte Wasser auf die Mühlen EU-kritischer populistischer Parteien sein. Die geplante Verpflichtung zur Vorabzensur – in Abkehr zum Prinzip nachträglicher Sanktion – entspricht übrigens 1:1 der Aufforderung eines privaten Thinktanks der Zeit-Stiftung, die diskret deutsche Internet-Aktivisten einsammelte und im November letzten Jahres ungefragt eine Digitale Charta postulierte…“ Beitrag von Markus Kompa vom 3. Oktober 2017 bei Telepolis (Der Autor ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.) Siehe dazu auch unser Dossier „Wie sich die Debatte um Fake News zum Problem für Presse- und Meinungsfreiheit entwickelt“ weiterlesen »
Gegen Internetsperren in einer freien GesellschaftGegen Internetsperren in einer freien Gesellschaft"Das am 1. Oktober inkraftgetretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das Online-Plattformen auf Zuruf verpflichtet, "offensichtlich rechtswidrige" Inhalte innerhalb von 24 Sunden und lediglich "rechtswidrige" innerhalb von sieben Tagen zu löschen, soll auch das restliche Europa beglücken. weiterlesen »

„Allein in diesem Jahr organisiert die EU 65 Übungen europäischer SEK-Einheiten. Viel Geld fließt an die deutsche GSG 9, die eng mit der Cobra aus Österreich kooperiert.Die Europäische Union will ihren Zusammenschluss polizeilicher Spezialeinheiten erheblich stärken. Dies geht aus einem Dokument der estnischen Ratspräsidentschaft hervor, das die britische Organisation Statewatch online gestellt hat. Es behandelt den sogenannten ATLAS-Verbund, in dem sich 38 Spezialeinsatzkommandos (SEK) aus 28 EU-Mitgliedstaaten sowie aus Norwegen, der Schweiz und Island koordinieren. Die Truppen sollen jetzt ein dauerhaftes Sekretariat erhalten, das nach derzeitigen Plänen beim Anti-Terrorzentrum der Polizeiagentur Europol in Den Haag angesiedelt würde. Auch der grenzüberschreitende Transport von Waffen und Einsatzausrüstung soll erleichtert werden. Der ATLAS-Verbund richtet in diesem Jahr 65 Übungen oder grenzüberschreitende Treffen aus, zu denen die Spezialeinheiten aus verschiedenen Ländern anreisen. Vor dem Grenzübertritt müssen oft zeitraubende Genehmigungen beantragt werden. Dies betrifft insbesondere Übungen mit Gefahrenstoffen. Schließlich sollen die Beteiligten des ATLAS-Verbundes auch das Verfahren für gegenseitige Hilfeersuchen vereinfachen… „ Beitrag von Matthias Monroy vom 3. Oktober 2017 bei Telepolis weiterlesen »
"Allein in diesem Jahr organisiert die EU 65 Übungen europäischer SEK-Einheiten. Viel Geld fließt an die deutsche GSG 9, die eng mit der Cobra aus Österreich kooperiert.Die Europäische Union will ihren Zusammenschluss polizeilicher Spezialeinheiten erheblich stärken. Dies geht aus einem Dokument der estnischen Ratspräsidentschaft hervor, das die britische Organisation Statewatch weiterlesen »

Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen Ablehnung des Eilantrags gegen die Abschiebung nach Afghanistan und Auferlegung einer Missbrauchsgebühr
Stop Deportations to Afghanistan!„… Nach meiner detaillierten Analyse der Kammerbegründung, ergibt sich für mich als Fazit, dass dort nicht erkennbar ist, warum in diesem Fall ein – in meinen Augen auch missglückter – Vorgriff ausreichend und kein Hauptverfahren erforderlich sein soll. Die Argumentation der Kammer ist widersprüchlich, wirkt ziemlich konstruiert, ist faktisch und auch rechtlich nicht im erforderlichen Maße nachvollziehbar und vor allem kann sie den Eindruck von Willkür nicht verhindern, was vor allem an der Begründung eines „Missbrauchs“ liegt, der indirekt oder direkt leider auch die anderen rechtlichen Aspekte mehr oder weniger tangiert. Diesen speziellen individuellen Fall ausreichend zu werten, war mir natürlich nicht möglich. Aber hier ging es ja nur um das, was das Bundesverfassungsgericht als seine ureigenste Aufgabe versteht – den Grundrechtsschutz im Falle einer Verfassungsbeschwerde. Warum aber genau dies von der Kammer nicht in den Mittelpunkt der Bewertung gestellt wurde, kann ich nicht nachvollziehen. Für mich, als juristischen Laien, ist die Begründung voll mit – oft sogar offensichtlichen – Rechtsfehlern und damit auch die Ablehnung des Eilantrags nicht akzeptabel. So hat sich mir das, was die „grob irreführenden Angaben“ (PM Nr. 80/2017) des Bevollmächtigten des Antragsstellers sein sollen, die sogar eine Strafgebühr von 2.600 € rechtfertigen sollen, beim besten Willen nicht erschlossen. Auch wenn ich den Ärger über den Stress in diesem Fall nachvollziehbaren kann, der Hauptverursacher ist hier der Gesetzgeber, wie ja die Kammer selbst erkennt, aber nicht das Verhalten des Anwalts. Für mich völlig unakzeptabel finde ich das Verhalten der Kammer auch, weil sie keinen Beitrag zur verfassungsrechtlichen Klärung in solchem, mit Blick auf Art. 1 GG und das Völkerrecht, wichtigen Bereich leistet, den nicht nur ich für unbedingt verfassungsrechtlich klärungsbedürftig halte. Leider erzeugt die Kammer – wenn auch ungewollt – eher den Eindruck einer juristischen Durchgangsstation bei der regierungsamtlichen Abschiebewut, statt einer dritten, vom Gesetzgeber unabhängigen Säule des Grundgesetzes.“ Fazit der Beschwerde von Armin Kammrad vom 1.10.2017, siehe zum Hintergrund die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. September 2017 weiterlesen »
Stop Deportations to Afghanistan!"... Nach meiner detaillierten Analyse der Kammerbegründung, ergibt sich für mich als Fazit, dass dort nicht erkennbar ist, warum in diesem Fall ein  - in meinen Augen auch missglückter - Vorgriff ausreichend und kein Hauptverfahren erforderlich sein soll. Die weiterlesen »

Mitarbeiter von Jobcentern nicht als verlängerten Arm des Verfassungsschutzes missbrauchen
Brauchen wir den Verfassungsschutz? NEIN!„Mitarbeiter von Jobcentern dürfen nicht als verlängerter Arm des Verfassungsschutzes missbraucht werden“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Kooperation von Verfassungsschutzämtern mit der Bundesagentur für Arbeit“ (Drs. 18/13507). Die Abgeordnete weiter: „Auch wenn die Bundesregierung eine Kooperation von Verfassungsschutz und Jobcenter bestreitet, liegt zumindest in Saarbrücken genau dies vor. Denn es ist lediglich von bürokratischem Interesse, ob Jobcentermitarbeiter angewiesen werden, Informationen über vermeintlich extremistische Kunden direkt an den Geheimdienst weitergeben oder noch eine Stelle dazwischen geschaltet wird, die solche Meldungen weiterleitet. Dass ein Behördenmitarbeiter einen konkreten Verdacht auf terroristische Planungen eines seiner Kunden melden kann, ist eine Selbstverständlichkeit. Dafür ist dann aber die Polizei, und nicht der Inlandsgeheimdienst, zuständig. Doch hier geht es schon um vermeintliche Auffälligkeiten weit unter einer solchen Gefährdungsebene…“ Pressemitteilung von Ulla Jelpke vom 25. September 2017 mit Link zur Kleinen Anfrage weiterlesen »
Brauchen wir den Verfassungsschutz? NEIN!"Mitarbeiter von Jobcentern dürfen nicht als verlängerter Arm des Verfassungsschutzes missbraucht werden“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Kooperation von Verfassungsschutzämtern mit der Bundesagentur für Arbeit“ weiterlesen »

Gegen Internetsperren in einer freien GesellschaftGegen Internetsperren in einer freien GesellschaftDie EU plant eine Reform des Urheberrechts. Demnach sollen Hosting-Provider zukünftig für Verstöße ihrer Nutzer haften. Dies könnte zum Einsatz von Inhaltsfiltern führen und für kleine Plattformen existenzbedrohend sein. (…) Die geplante EU-Richtlinie, eingebracht von Ex-Digitalkommissar Günther Oettinger, soll Hosting-Plattformen verpflichten, Beiträge, Fotos und Videos von Nutzern bereits beim Hochladen auf Urheberrechtsverstöße zu überprüfen. Zudem sollen bei einem Verstoß zukünftig nicht mehr die Nutzer selbst verantwortlich sein, sondern die betreffenden Plattformen, sofern sie „die Präsentation der hochbeladenen Werke […] optimieren“. (…) Um Verstöße zu vermeiden, müssten Anbieter also Filter installieren und entweder Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern treffen oder urheberrechtlich geschützte Werke gänzlich blockieren. Dies sei insbesondere für kleine Plattformen nicht möglich, da diese Technologien viel Geld kosten. Außerdem verstärke es die bestehenden Datenmonopole durch Unternehmen wie Google, Facebook und die Verwertungsgesellschaften, da nur diese überhaupt über die Rohdaten verfügten, um entsprechende Software herzustellen. Der Vorschlag muss noch den Rat und das Parlament der EU passieren. (…) Die erste Abstimmung über den Richtlinienvorschlag findet am 10. Oktober im federführenden Rechtsausschuss statt.“ Doku des Vortrags von Julia Reda (EU-Parlamentsabgeordnete und Piraten-Politikerin) bei der „Das ist Netzpolitik“-Konferenz am 18.09.2017 bei Netzpolitik – Druck auf nationale Parteien ist allerdings die einzige genannte Gegenwehr. Siehe dazu: Illegale Inhalte im Netz: EU-Kommission setzt auf die vermeintliche Wunderwaffe „Upload-Filter“ weiterlesen »
Gegen Internetsperren in einer freien GesellschaftGegen Internetsperren in einer freien Gesellschaft"Die EU plant eine Reform des Urheberrechts. Demnach sollen Hosting-Provider zukünftig für Verstöße ihrer Nutzer haften. Dies könnte zum Einsatz von Inhaltsfiltern führen und für kleine Plattformen existenzbedrohend sein. (...) Die geplante EU-Richtlinie, weiterlesen »

„… Vor dem Oberlandesgericht Celle hat heute der Prozess gegen den Fundamentalisten Abu Walaa begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Iraker mit dem bürgerlichen Namen Ahmad Abdulaziz Abdullah A. vor, die zentrale Führungsfigur der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) in Deutschland zu sein. Daneben sind vier weitere, mutmaßlich führende Fundamentalisten angeklagt. Wichtigster Zeuge ist in dem Verfahren ein „Aussteiger“ aus der djihadistischen Szene, der nach Syrien gereist, jedoch zurückgekehrt war. Die Verteidigung Abu Walaas bezeichnete den Kronzeugen als „Hochstapler“. Der Anwalt Peter Krieger stellte jedoch eine noch brisantere These auf: So sprach er von „Aussagen in unserer Akte, nach denen [der V-Mann] VP01 Anis Amri, den Attentäter vom Breitscheidtplatz, mehrfach aufgefordert hatte, Attentate in Deutschland zu begehen. Wenn sich das bestätigen würde, wäre das etwas, was für das Verfahren von hoher Bedeutung wäre.“ Die Bundesanwaltschaft sieht bisher Abu Walaa als Anstifter von Anis Amri. Die „Vertauensperson 01“ (VP-01) war ein V-Mann – also ein bezahlter Spitzel – des LKA NRW, der Anis Amri mindestens einmal mit dem Auto nach Berlin gefahren haben soll. Die Aufklärung des Falls Anis Amri erinnert mehr und mehr an den Prozess gegen die RechtsterroristInnen des NSU…“ Beitrag von und bei Perspektive vom 26. September 2017 weiterlesen »
"... Vor dem Oberlandesgericht Celle hat heute der Prozess gegen den Fundamentalisten Abu Walaa begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Iraker mit dem bürgerlichen Namen Ahmad Abdulaziz Abdullah A. vor, die zentrale Führungsfigur der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) in Deutschland zu sein. Daneben sind vier weitere, mutmaßlich führende Fundamentalisten angeklagt. Wichtigster weiterlesen »

Gutachterterror & Zeitarbeit sorgen als “Berufsverbot-PLUS” für gewerkschaftsfreie Zonen
Berufsverbote: Vergessene Geschichte. Ausstellung„… nicht nur in Muttis sogenannten “systemischen” Industriebetrieben vom AIRBUS bis zum Zeppelin. Mittlerweile wird “gewerkschaftsverdächtiges Personal” eingeschüchtert und ausgelesen durch endlos verlängerte Probezeiten, verdeckte Arbeitgeber- und ARGE-Vernetzung sowie Leiharbeits-Vertragsketten in allen Industrie-, Handels-, Bank- und Handwerksbereichen – wie im gesamten öffentlichen Dienst. Streikendes Krankenhauspersonal ist für die Notstands- & Kriegsmobilisierung und die -Führung ebenso hinderlich wie streikende Piloten, Lokführer, FRAPORT-Bodenpersonal, Hafenarbeiter, Matrosen, Container-Terminal-Kranführer, Stromerzeuger- und -verteiler, Binnenschiffer und LKW-fahrer, Hallenarbeiter und Lademeister der Groß-Speditionen, kollektive Aktionen der einzelkämpfenden “Kings of the Road”, wo deren ICH-AG-Bewußtsein im Stress der heißgelaufenen Bremsen dahinschmilzt und wo schmilzendes Einkommen wie die letzte Ölung im Fegefeuer wirkt. Nicht zu vergessen streikende Berufssoldaten, Polizisten, Justizbeamte und -angestellte, Berufsfeuerwehrleute. (…) Wozu braucht man da noch Berufsverbote? Verlängerte Probezeiten im Öffentlichen Dienst allgemein, der auch dort ansteigende Einstieg über Leih- und Zeitarbeit und besonders die Umgestaltung des Referendariats und der Anwartezeit als LehrerIN zur Anstellung sind optimale Selektions- und Konditionierungsverfahren…“ Beitrag vom 20. September 2017 von und bei Hartmut Barth-Engelbart und Wichtiges daraus weiterlesen »
Berufsverbote: Vergessene Geschichte. Ausstellung"… nicht nur in Muttis sogenannten “systemischen” Industriebetrieben vom AIRBUS bis zum Zeppelin. Mittlerweile wird “gewerkschaftsverdächtiges Personal” eingeschüchtert und ausgelesen durch endlos verlängerte Probezeiten, verdeckte Arbeitgeber- und ARGE-Vernetzung sowie Leiharbeits-Vertragsketten in allen Industrie-, Handels-, Bank- und Handwerksbereichen – wie weiterlesen »

Vorsicht Überwachung!„Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland erlassen Regierungskoalitionen vielfach Gesetze, die Überwachung ausbauen und Freiheiten einschränken. Die Chronik des Überwachungsstaates dokumentiert diese Entwicklung. Vor allem seit der Jahrtausendwende erlassen Bundesregierungen Gesetze, die kontinuierlich Grund- und Freiheitsrechte abbauen, indem Überwachung ausgedehnt wird. Diese Politik erfolgte häufig im Namen der Sicherheit, wenn Politiker sich aufgefordert sahen, auf Gefährdungslagen zu antworten: Anti-Terror-Dateien, massenhafte Überwachung, Rasterfahndung, Vorratsdatenspeicherung, Videoüberwachung – um nur einen Teil zu nennen. Jedoch finden sich keine Beweise, inwiefern sogenannte Sicherheitsmaßnahmen ihrem Titel gerecht werden: Sie verhindern keine Taten, sondern „[gaukeln] dies nur vor“, wie Kai Biermann im neusprech.org-Blog argumentiert. Vielmehr stellen die hier genannten Gesetze Bürger unter Generalverdacht und beeinflussen die Dynamiken einer Demokratie: Menschen verändern ihr Verhalten, wenn sie sich beobachtet fühlen. Freie Lebensentfaltung ist daraufhin weder im privaten noch öffentlichen Raum gewährleistet…“ Dossier von Lennart Mühlenmeier vom 20. September 2017 bei Netzpolitik.org weiterlesen »
Vorsicht Überwachung!"Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland erlassen Regierungskoalitionen vielfach Gesetze, die Überwachung ausbauen und Freiheiten einschränken. Die Chronik des Überwachungsstaates dokumentiert diese Entwicklung. Vor allem seit der Jahrtausendwende erlassen Bundesregierungen Gesetze, die kontinuierlich Grund- und Freiheitsrechte abbauen, indem Überwachung ausgedehnt wird. Diese Politik weiterlesen »

Stoppt die Vorratsdateispeicherung!: Flirten, lästern. tratschen... und alles wird protokolliert!Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammengeschlossenen Datenschützer, Bürgerrechtler und Internetnutzer kritisieren, dass Mobilfunkanbieter wie Telekom, Vodafone und Telefonica neben Informationen über jegliche Verbindung auch jede verschickte SMS sieben Tage lang auf Vorrat speichern. Obwohl die SMS-Speicherung der industrienahen Bundesnetzagentur seit Jahren bekannt ist, hat nur ein Netzbetreiber die Speicherung von SMS-Inhalten abgestellt, wie die Bundesregierung mitteilt. (…) Wir rufen alle Verbraucher auf, bei ihren Anbietern gegen die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten und SMS unter dem Deckmantel der ‚Störungserkennung‘ zu protestieren. Anstelle von SMS sollte man aus Sicherheitsgründen Apps wie Signal nutzen. Diese verschlüsseln die übertragenen Nachrichten.“ Vodafone klagt zurzeit vor dem Verwaltungsgericht, um die Details seiner Speicherpraxis geheim zu halten…“ Aufruf des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 19. September 2017 weiterlesen »
Stoppt die Vorratsdateispeicherung!: Flirten, lästern. tratschen... und alles wird protokolliert!"Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammengeschlossenen Datenschützer, Bürgerrechtler und Internetnutzer kritisieren, dass Mobilfunkanbieter wie Telekom, Vodafone und Telefonica neben Informationen über jegliche Verbindung auch jede verschickte SMS sieben Tage lang auf Vorrat speichern. Obwohl die weiterlesen »

Vom Rechtsextremismus zum Rechtsterrorismus – die NSU-„Affäre“Da ist die Bundesanwaltschaft einmal mehr sehr direkt gewesen: Was „unbekannt“ ist (und bleiben soll) wird in dem Verfahren „unbekannt“ gesammelt und ansonsten wird auf Drei gezählt. Wie die Staatsanwälte zu „Herren des Verfahrens“ wurden (was nicht so völlig und total ganz kompatibel ist mit einem Gesetz, das auch schon frühere Innenminister nicht ständig mit sich herumtragen wollten) wird in dem Beitrag „NSU-Prozess: Die Bundesanwaltschaft zerstört den Rechtsstaat“ von Thomas Moser am 19. September 2017 bei telepolis so beschrieben: „Die in Karlsruhe sitzende Bundesbehörde ist die zentrale Figur des Verfahrens. Sie hat die Federführung, erteilt die Ermittlungsaufträge und ist im Besitz der Akten und Vernehmungsprotokolle. Sie entscheidet über Anklagevorwürfe und -erhebungen oder auch darüber, ob und wenn ja, welche Akten in den Prozess eingeführt werden. Die zu dem Kasseler Ex-Verfassungsschutzbeamten Temme wurden zum Großteil nie eingeführt. Es war die BAW, die entschieden hat, dass konkret jene fünf Angeklagten sich vor Gericht verantworten müssen – und neun weitere Verdächtige bisher nicht. Unter diesen neun befindet sicher mindestens eine V-Person, wahrscheinlich mindestens zwei, außerdem Kontaktpersonen zu V-Personen. Was an Substanz in diesen neun weiteren Ermittlungsverfahren vorliegt, weiß bisher nur die Behörde allein.(…) Dasselbe gilt für ein weiteres, ein zehntes, sogenanntes Sammel- und Strukturverfahren mit dem Titel „NSU/Unbekannt„. weiterlesen »
Vom Rechtsextremismus zum Rechtsterrorismus – die NSU-„Affäre“Da ist die Bundesanwaltschaft einmal mehr sehr direkt gewesen: Was „unbekannt“ ist (und bleiben soll) wird in dem Verfahren „unbekannt“ gesammelt und ansonsten wird auf Drei gezählt. Wie die Staatsanwälte zu „Herren des Verfahrens“ wurden (was weiterlesen »

Demonstration für Frieden und Autonomie im türkischen Kurdistan August 2015Das Bundesinnenministerium prüft eine weitere Konkretisierung des Verbots der kurdischen Arbeiterpartei PKK. Ein Ministeriumssprecher sagte, es müsse geklärt werden, ob die Handreichung an die Länder zum Verbot bestimmter Kennzeichen der Organisation ausreiche. Bei einem kurdischen Kulturfestival waren Bilder des PKK-Führers Abdullah Öcalan gezeigt worden, die aus Sicht des Bundesinnenministers unter das Verbot fallen. Die Kölner Polizei beruft sich darauf, dass in einem Verbots- Katalog nur ein bestimmtes Öcalan-Bild aufgeführt sei“ – so beginnt „Bundesinnenministerium prüft Konkretisierung des PKK-Verbots“ eine dpa-Meldung vom 18. September 2017 (hier bei der FAZ), worin auch noch der entsprechende Vorstoß der türkischen Regierung erwähnt wird, ganz im Sinne des gemeinsamen Standpunktes „Ihr sollt Euch kein Bildnis machen“… weiterlesen »
Demonstration für Frieden und Autonomie im türkischen Kurdistan August 2015Das Bundesinnenministerium prüft eine weitere Konkretisierung des Verbots der kurdischen Arbeiterpartei PKK. Ein Ministeriumssprecher sagte, es müsse geklärt werden, ob die Handreichung an die Länder zum Verbot bestimmter Kennzeichen der Organisation ausreiche. Bei weiterlesen »

EU-Analyse: Wie Arbeitskräfte in Europa ausgebeutet werden„Die Golfstaaten gehören zu den schlimmsten Ländern der Welt, wenn es um die Achtung der Arbeitnehmerrechte geht, und am meisten verschlechtert haben sich die Standards für die Beschäftigten in Europa, die von drastischen Sparmaßnahmen betroffen waren. Das hat der Globale Rechtsindex 2015 ergeben. (…) Einige Schlüsselergebnisse des Berichtes: Von insgesamt 141 Ländern hat sich die Zahl derjenigen, in denen die Beschäftigten willkürlichen Verhaftungen und Inhaftierungen ausgesetzt waren, von 35 auf 44 erhöht, u.a. in Spanien und Brasilien. In nahezu 60 Prozent der Länder können bestimmte Gruppen von Beschäftigten ihre grundlegenden Arbeitnehmerrechte nicht wahrnehmen. In 11 Ländern, gegenüber 10 im Vorjahr, wurden GewerkschafterInnen ermordet, wobei es allein in Kolumbien 22 Mordopfer gab. In 70 Prozent der Länder gibt es Beschäftigte, die kein Streikrecht haben. In zwei Dritteln der Länder wird den Beschäftigten das Recht auf Tarifverhandlungen verweigert. In mehr als der Hälfte der in dem Bericht erfassten Länder wird den Beschäftigten der Zugang zu rechtsstaatlichen Verfahren verweigert…“ Pressemitteilung des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB) vom 10. Juni 2015. Siehe nun die Aktualisierung: Internationaler Gewerkschaftsbund: Weltweite Umfrage 2017 weiterlesen »
EU-Analyse: Wie Arbeitskräfte in Europa ausgebeutet werden"Die Golfstaaten gehören zu den schlimmsten Ländern der Welt, wenn es um die Achtung der Arbeitnehmerrechte geht, und am meisten verschlechtert haben sich die Standards für die Beschäftigten in Europa, die von drastischen Sparmaßnahmen betroffen waren. weiterlesen »

[Buch] Fassadendemokratie und Tiefer Staat. Auf dem Weg in ein autoritäres ZeitalterWir erleben die schleichende Transformation parlamentarischer Demokratien in Richtung autoritärer Systeme. Die Regierungen der „westlichen Wertegemeinschaft“ unterwerfen sich zunehmend Kapitalinteressen. Gemeinsam mit den ökonomisch Mächtigen dieser Welt schaffen sie inner- und suprastaatliche Strukturen, die sich der demokratischen Kontrolle entziehen. Vom Volk gewählte politische Repräsentanten degradieren sich zu Handlangern der Akteure „hinter den Kulissen“. Grund- und Menschenrechte bleiben dabei ebenso auf der Strecke wie das Völkerrecht.“ (Flyer-Text) Da sich die Parteien immer weniger voneinander unterscheiden, hat sich der Parlamentarismus der westlichen Demokratien zu einem Theaterstück für die Öffentlichkeit entwickelt. Die reale Macht hinter dem Vorhang liegt jedoch im sogenannten „Tiefen Staat“. Dieser Tiefe Staat ist ein Werkzeug der ökonomisch Mächtigen, deren Funktionseliten sich u.a. in transatlantischen Think-Tanks organisieren. Internationale Medienkonzerne stehen den Mächtigen als Propaganda-Helfer zur Seite und kommunizieren die neoliberale Ideologie und den neuen Militarismus als angeblich alternativlos. Wirtschaftliche und militärische Logik dominieren. Das Ende der Demokratie, wie wir sie kennen, scheint besiegelt. Die in diesem Band versammelten Autoren teilen die Überzeugung, dass sich die liberalen Demokratien, wie sie sich seit dem Zweiten Weltkrieg herausgebildet haben, im Niedergang befinden. Ihr aktueller Status ist mit dem Begriff der „Fassadendemokratie“ passend beschrieben.“ Verlagsinfos zum von Ullrich Mies und Jens Wernicke im Promedia-Verlag herausgegebenen Buch (272 Seiten; Print: 19,90 Euro, ISBN: 978-3-85371-425-6; E-Book: 15,99 Euro, ISBN: 978-3-85371-855-1). Siehe zum Buch weitere Informationen und Leseproben weiterlesen »
[Buch] Fassadendemokratie und Tiefer Staat. Auf dem Weg in ein autoritäres ZeitalterWir erleben die schleichende Transformation parlamentarischer Demokratien in Richtung autoritärer Systeme. Die Regierungen der „westlichen Wertegemeinschaft“ unterwerfen sich zunehmend Kapitalinteressen. Gemeinsam mit den ökonomisch Mächtigen dieser Welt schaffen sie inner- und weiterlesen »

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