[Entwurf einer EU-Richtlinie zum Whistleblower-Schutz] Nein, Brüssel mag immer noch keine Whistleblower

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EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über GeschäftsgeheimnissenNach langem Zögern und vielen Skandalen (LuxLeaks, VW-Dieselgate…) will die EU endlich die Whistleblower schützen. Doch die geplanten Regeln sind kompliziert. Für investigative Journalisten bringen sie neue Probleme. (…) Allerdings entspricht das nun vorgeschlagene Gesetz nicht wirklich dem Arbeitsalltag von Informanten und Reportern. Es sieht den Aufbau eines komplizierten Meldesystems für Firmen und Behörden vor. (…) Ob ein solches Verfahren geholfen hätte, die Missstände im Steuersystem von Luxemburg zu beheben oder Geldwäsche auf Malta aufzuklären, muss sich erst noch erweisen.  Zweifel sind nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten. Denn ausgerechnet bei der Information der Öffentlichkeit versagt der Entwurf…“ Kommentar von und bei Erik Bonse vom 24. April 2018, siehe hier zur Whistleblower-Richtlinie und der Umsetzung in ein Whistleblowing-Gesetz in Deutschland NEU: Bundestag und Bundesrat haben endlich ein Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet und mit anderthalbjähriger Verspätung die EU-Whistleblowing-Richtlinie umgesetzt – trotz aller Mängel Fortschritte gegenüber dem prekären Status quo weiterlesen »

Dossier zur EU-Richtlinie zum Whistleblower-Schutz

EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über Geschäftsgeheimnissen

Bundestag und Bundesrat haben endlich ein Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet und mit anderthalbjähriger Verspätung die EU-Whistleblowing-Richtlinie umgesetzt – trotz aller Mängel Fortschritte gegenüber dem prekären Status quo
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Untreuevorwürfe bei Charité Facility Management (CFM): Von der Charité vertuscht? Hinweisgeber gekündigt!
Warnstreik an der Charité CFM und Solidemo am 07.09.2016: Für Löhne die zum Leben reichen! Gegen Tarifflucht und prekäre Beschäftigung an der CharitéIm Rahmen von Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue und möglichen Vergaberechtsverstößen bei der Charité Facility Management (CFM) hat eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen Schaden in Höhe von sieben bis zehn Millionen Euro festgestellt. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Berlin dem rbb. Tatverdächtig sind sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Charité-Tochter, gegen die Strafanzeige gestellt wurde. Die Akten wurden bereits an das Landeskriminalamt zur weiteren Auswertung übersandt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war von der Charité beauftragt worden. Im Juli 2022 hatten Recherchen des rbb zur Wiederaufnahme der Ermittlungen geführt. (…) Es waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CFM, die erstmals 2021 mögliche Verstöße gegen das Vergaberecht und andere Merkwürdigkeiten bei Auftragsvergaben aufdeckten. (…) Einige der Mitarbeiter, die auf die Missstände hingewiesen hatten, wurden inzwischen „freigestellt“ oder ihnen wurde gekündigt…“ Beitrag von René Althammer vom 20.03.23 bei rbb24 („Fragwürdige Geschäfte: Mitarbeiter von Charité-Tochter sollen Millionen veruntreut haben“), siehe dazu u.a. ver.di weiterlesen »

Warnstreik an der Charité CFM und Solidemo am 07.09.2016: Für Löhne die zum Leben reichen! Gegen Tarifflucht und prekäre Beschäftigung an der Charité

Untreuevorwürfe bei Charité Facility Management (CFM): Von der Charité vertuscht? Hinweisgeber gekündigt!
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Julian Assange und Ola Bini: Was Ecuadors Regierung mit der Kampagne gegen Wikileaks bezweckt

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#FreeOlaBiniIn Ecuador haben die Behörden einen Aktivisten der Enthüllungsplattform WikiLeaks festgenommen. Der schwedische Internetaktivist Ola Bini sei gefasst worden, als er gerade in ein Flugzeug nach Japan einsteigen wollte, sagte Innenministerin María Paulo Romo am Donnerstag. Kurz zuvor war WikiLeaks-Mitbegründer Julian Assange nach fast siebenjährigem Asyl in der Botschaft von Ecuador in London an die britische Polizei ausgeliefert worden. (…) Ecuadors Präsident Lenín Moreno lies indes wenig Zweifel an der politischen Motivation seiner Regierung. „Wir haben diesem verdorbenen Typen das Asyl entzogen und sind zu unserem Vorteil einen Klotz an unserem Bein losgeworden“, sagte er bei einer Veranstaltung am Donnerstag zur Festnahme von Assange…““ – aus dem Beitrag „Ecuador geht massiv gegen WikiLeaks vor“ von Harald Neuber am 13. April 2019 bei amerika21 über den Beginn der Kampagne – siehe zur Repression und zur Politik der Regierung Ecuadors weitere Beiträge und unser Dossier zu Assange. NEU: Ecuador lässt Internetaktivist Ola Bini weiterhin nicht ausreisen – mehr als einen Monat nach dem Freispruch weiterlesen »

Dossier zur Verhaftung von Ola Bini in Ecuador

#FreeOlaBini

Ecuador lässt Internetaktivist Ola Bini weiterhin nicht ausreisen – mehr als einen Monat nach dem Freispruch
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[Antoine Deltour und Raphaël Halet im LuxLeaks-Prozess] Was kostet die Wahrheit? Whistleblower vor Gericht

Dossier

Antoine Deltour, un lanceur d’alerte en danger. Soutenons Antoine !Antoine Deltour, 31 Jahre alt, ist der Informant hinter dem als LuxLeaks bekanntgewordenen Steuerskandal. Seit gestern steht er mit zwei Mitangeklagten in Luxemburg vor Gericht. Angeklagt ist er wegen Diebstahls, Verletzung des Betriebs- und Berufsgeheimnisses, Einbruch in ein Informationssystem und wegen Geldwäsche. Er war Mitarbeiter der Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers und gab Material an einen Journalisten weiter, das belegt, wie 350 multinationale Konzerne über Jahre hinweg für dutzende Milliarden Euro an Gewinnen so gut wie keine Steuern bezahlten. Während die einen die Moral von Deltour und seinen Gerechtigkeitssinn loben, wollen die anderen ein Exempel an ihm statuieren, um weitere potentielle Whistleblower abzuschrecken? In der kommenden Woche soll das Urteil fallen. Wenn es schlecht läuft für Deltour wird er zu einer Haft von fünf Jahren und 1,25 Millionen Euro Geldstrafe verurteilt...“ Aus der hr2-Sendung Der Tag vom 27.04.2016. Siehe dazu aktuelle Informationen. NEU: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Meinungs- und Informationsfreiheit von Whistleblowern und gibt Raphaël Halet auf ganzer Linie recht weiterlesen »

Dossier zu Whistleblowern Antoine Deltour und Raphaël Halet im LuxLeaks-Prozess

Antoine Deltour, un lanceur d’alerte en danger. Soutenons Antoine !

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Meinungs- und Informationsfreiheit von Whistleblowern und gibt Raphaël Halet auf ganzer Linie recht
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Bundesarbeitsgericht: Pauschales Kopftuchverbot im Unterricht ist diskriminierend

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Nein zum Kopftuch-Verbot! Kein Berufsverbot für Frauen! Und: Kein Kopftuchzwang…„… Die Klägerin ist Diplom-Informatikerin; sie bezeichnet sich als gläubige Muslima und trägt als Ausdruck ihrer Glaubensüberzeugung ein Kopftuch. (…) Nachdem ihre Bewerbung erfolglos geblieben war, nahm die Klägerin das beklagte Land auf Zahlung einer Entschädigung nach dem AGG in Anspruch. (…) Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat das beklagte Land zur Zahlung einer Entschädigung iHv. 5.159,88 Euro verurteilt. (…) Sowohl die Revision des beklagten Landes als auch die Anschlussrevision der Klägerin hatten vor dem Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die Klägerin kann von dem beklagten Land nach § 15 Abs. 2 AGG wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot des AGG die Zahlung einer Entschädigung iHv. 5.159,88 Euro verlangen. Die Klägerin hat als erfolglose Bewerberin eine unmittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG erfahren…“  BAG-Urteil  Az. 8 AZR 62/19 vom 27. August 2020 aus dem Newsletter von ra-online, siehe mehr daraus und dazu und ähnliche Fälle. NEU: BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an: BAG-Urteil zu Kopftüchern an Schulen bleibt bestehen weiterlesen »

Dossier zum Kopftuchverbot im Unterricht

Nein zum Kopftuch-Verbot! Kein Berufsverbot für Frauen! Und: Kein Kopftuchzwang…

BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an: BAG-Urteil zu Kopftüchern an Schulen bleibt bestehen
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Der 50. Jahrestag des Radikalenerlasses steht bevor – die Zeit ist reif, mehr Demokratie zu wagen!

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Der 50. Jahrestag des Radikalenerlasses steht bevor – die Zeit ist reif, mehr Demokratie zu wagen!… Zusammen mit seit den 70er Jahren von Berufsverbot Betroffenen bereiten GewerkschafterInnen und AktivistInnen aus der Demokratiebewegung den 50. Jahrestag des sogenannten Radikalenerlasses vor und fordern: „Endlich Aufarbeitung, Rehabilitierung und Entschädigung!“ (…) Nicht nur die unmittelbar Betroffenen haben immer noch mit den Auswirkungen zu kämpfen. (…) Es gilt, die ehemaligen Betroffenen zu rehabilitieren und angemessen zu entschädigen, die Auswirkungen des „Radikalenerlasses“ auf die demokratische Kultur wissenschaftlich zu untersuchen, die Rolle des „Verfassungsschutzes“ bei der Bespitzelung der Betroffenen aufzuarbeiten und Konsequenzen zu ziehen. Geplant werden für 2022, das 50. Jahr des „Radikalenerlasses“, bundesweit Aktionen, Ausstellungen, sowie Film- und Kulturveranstaltungen…“ Presseerklärung vom 16.10.2020 des „Arbeitsausschusses der Initiativen gegen Berufsverbote und für die Verteidigung demokratischer Grundrechte“ – siehe dazu NEU: Winfried Kretschmanns Eiertanz um Berufsverbote und Radikalenerlass – und die Stellungnahme der Berufsverbote-Betroffenen weiterlesen »

Dossier zum 50. Jahrestag des Radikalenerlasses

Der 50. Jahrestag des Radikalenerlasses steht bevor – die Zeit ist reif, mehr Demokratie zu wagen!

Winfried Kretschmanns Eiertanz um Berufsverbote und Radikalenerlass – und die Stellungnahme der Berufsverbote-Betroffenen
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sticker für snowdenIn diesem Dossier geht es um die Frage eines Asylrechts für Edward Snowden samt der Frage, ob dies für ihn sinnvoll wäre… Siehe zum Hintergrund im LabourNet Germany Whistleblower-Debatte anlässlich Edward Snowden sowie zu seinen Enthüllungen Prism: US-Überwachungsaffäre und der NSA-Whistleblower. Hier zu seiner persönlichen Sicherheit NEU: Ampel-Regierung lässt Snowden im Regen stehen – „Auslieferung Snowdens wäre nicht rechtmäßig“ weiterlesen »

Dossier: Asyl für Edward Snowden!

sticker für snowden

Ampel-Regierung lässt Snowden im Regen stehen – „Auslieferung Snowdens wäre nicht rechtmäßig“
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GPS-Tracking der Fahrer zulässig – aber in Grenzen
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!Unternehmen, die eine GPS-Überwachung für die Logistikbranche anbieten, gibt es wie Sand am Meer. Tatsächlich wird das Tracking laut einem Urteil oft zu sorglos eingesetzt. Ein Unternehmen in der Logistikbranche hatte GPS-Systeme in seine 55 Fahrzeuge der Firmenflotte eingebaut und mithilfe eines Software-Tools Daten zum Tracking erhoben. Die Software ermöglicht unter anderem die Bestimmung des Live-Standorts der Fahrzeuge per GPS, die Speicherung der Standortdaten und misst den Benzinverbrauch. Soweit so gut. Das Logistikunternehmen hatte zwar mit einem Datenschutzbeauftragten zusammen gearbeitet und auch prüfen lassen, ob die Verarbeitung rechtmäßig war. Man war aber zu dem Schluss gekommen, dass keine Bedenken bestehen, denn tatsächlich trackte das Unternehmen seine Fahrer gar nicht, sondern nur die Fahrzeuge. Schließlich landete die Sache aber doch beim Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen, der ein Verfahren einleitete. Er forderte das Logistikunternehmen auf, die Speicherung der GPS-Tracking-Daten zu unterlassen (das Live-Tracking selbst ohne Speicherung war weiter möglich) und die gewonnenen Daten zu löschen. Gegen diesen Bescheid erhob das Unternehmen Klage. Erfolglos…“ Beitrag von Yvonne Bachmann am 28. September 2022 im Logistik-Watchblog zum VG Wiesbaden, Urteil vom 17.01.2022, Aktenzeichen: 6 K 1164/21.WI weiterlesen »

Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!

GPS-Tracking der Fahrer zulässig – aber in Grenzen
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Arbeitgeber engagiert Detektiv – Betriebsrat erhält Schadensersatz
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!„… Wer während der Arbeitszeit private Dinge erledigt oder einem Nebenjob nachgeht, muss mit einer fristlosen Kündigung und Schadensersatzansprüchen rechnen. Führt der Arbeitgeber am Arbeitsplatz einen Detektiveinsatz durch, so kann er selbst zu Schadensersatz verpflichtet sein. Im konkreten Fall hatte der Arbeitgeber einen Betriebsrat über Wochen durch Detektive überwachen lassen. Das Arbeitsgericht sah keine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung, da die Überwachung nur während der Arbeitsstunden erfolgt sei. (…) Das in zweiter Instanz angerufene Landesarbeitsgericht Mainz sah dies anders. Es verurteilte den Arbeitgeber zu einem Schadensersatz von 10 000 Euro, da die anlasslose Observation das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers schwerwiegend verletzt habe und der Anspruch auf Geldentschädigung der einzige Weg sei, den Schutz der Würde und Ehre des Menschen durchzusetzen. Auch wenn die Observation ausschließlich während der Arbeitszeit erfolgt sei…“ Artikel von Thomas Gnann vom 23. Juli 2022 in der Badischen Zeitung online, siehe ein ähnliches Urteil weiterlesen »

Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!

Arbeitgeber engagiert Detektiv – Betriebsrat erhält Schadensersatz
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Whistleblower dürfen nicht zum Anwalt: Verfassungsbeschwerde gegen undurchdachten § 202d StGB – den „Datenhehlerei“-Paragrafen

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Kampagne „Whistles for Whistleblowers“Heute (18.12.16) vor einem Jahr trat der neue Straftatbestand der Datenhehlerei § 202d StGB inkraft. Die Vorschrift war im Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung quasi als Malware ins Strafgesetzbuch eingeschleppt worden. Wer nicht allgemein zugängliche Daten, die ein anderer rechtswidrig erlangt hat, in Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht hortet und weitergibt, muss mit bis zu drei Jahren Haft rechnen. (…) Für einige der „Datenhehler“ statuiert § 202d Abs. 3 StGB Ausnahmen von der Strafbarkeit, nämlich für Amtsträger oder für Journalisten (§ 53 bs. 1 Nr 5 StPO) – nicht aber für andere normalerweise Zeugnisverweigeurngsberechtigte wie etwa Rechtsanwälte. Ein Blogger, dem jemand etwas geleakt hat, dürfte „seine“ brisanten Daten also einzig Beamten oder Pressevertretern zeigen, nicht aber IT-Fachleuten oder Rechtsanwälten. (…) Damit verstößt das Gesetz gegen den verfassungsrechtlich anerkannten Grundsatz der freien Advokatur. Nunmehr hat der Berliner Rechtsanwalt Ulrich Kerner Verfassungsbeschwerde gegen § 202d eingelegt…“ Beitrag von Markus Kompa bei telepolis vom 18. Dezember 2016. Dazu neu: Bundesverfassungsgericht: Datenhehlerei-Paragraf darf Journalistinnen und Reporter nicht kriminalisieren – theoretisch. Das Urteil und ein Kommentar von Armin Kammrad weiterlesen »

Dossier zum „Datenhehlerei“-Paragrafen und Kriminalisierung von Whistleblowern

Kampagne „Whistles for Whistleblowers“

Bundesverfassungsgericht: Datenhehlerei-Paragraf darf Journalistinnen und Reporter nicht kriminalisieren – theoretisch. Das Urteil und ein Kommentar von Armin Kammrad
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Datenschutz vs. Corona-Virus – Was [nicht nur] Unternehmen beachten müssen

Dossier

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm„… Speichert ein Unternehmen beispielsweise die Information, dass ein Mitarbeiter Symptome des Coronavirus zeigt, handelt es sich bereits um ein Gesundheitsdatum. (…) Es dürfte aber nicht zulässig sein, von allen Mitarbeitern verpflichtend die Informationen zu Reisezielen und Gesundheitszustand abzufragen. Auch ist es unzulässig, pauschal Informationen über Grippesymptome bei Mitarbeitern zu erheben oder von Kollegen mitteilen zu lassen (…) Die Fiebermessung von Mitarbeitern am Eingang des Betriebsgeländes und sonstige medizinische Maßnahmen (z.B. Rachenabstriche für Speichelproben) können unter engen Voraussetzungen mit § 26 Abs. 3 BDSG gerechtfertigt werden. Eine Fiebermessung kann durchaus als zulässig angesehen werden, wenn die Ergebnisse nur für eine Einlasskontrolle mit Entscheidung Zutritt ja/nein genutzt werden oder wenn die Maßnahmen rein freiwillig ohne Nutzungsverpflichtung sind. (…) Äußerst kritisch sind andere derzeit diskutierte Maßnahmen zu betrachten, bspw. die Handyortung von Infizierten, um Kontaktpersonen besser ermitteln zu können oder die Nennung konkreter Adressen von Infizierten, wie sie in Singapur durchgeführt wird. Jedenfalls könnte diese nur durch den Staat die befugten staatlichen Stellen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit durchgeführt werden, nicht individuell durch einzelne Unternehmen…“ Infos vom 10. März 2020 von und bei BHO Legal. Siehe auch unser Dossier: Die Gesundheitsdiktatur. Notstand wegen dem Corona-Virus verlangt nach Wachsamkeit gegenüber dem Staat und hier speziell zum Datenschutz neu: Jahresbericht zum Datenschutz: Von Corona, Cookies und Beschäftigtendatenschutz / Gesundheitsdaten dürfen nicht zur Eintrittskarte werden / Corona-App keine Dauerlösung weiterlesen »

Dossier: Datenschutz vs. Corona-Virus

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

Jahresbericht zum Datenschutz: Von Corona, Cookies und Beschäftigtendatenschutz / Gesundheitsdaten dürfen nicht zur Eintrittskarte werden / Corona-App keine Dauerlösung
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[Amazon] Arbeitsrecht ausgehebelt: Künstliche Intelligenz kündigt Mitarbeiter – Keine Menschen überprüfen Richtigkeit der Kündigung
Organize AW/AS: Amazon Workers Against SurveillanceWird in der Zukunft das Arbeitsrecht durch künstliche Intelligenz ersetzt? Oder ist die Zukunft bereits heute Realität? Angestellte bei Amazon berichten, dass Roboter errechnen, wenn Mitarbeiter gekündigt werden sollen. (…) Angestellte des Konzern berichten davon, dass Computerprogramme ihre Arbeit konrollieren. Das führt sogar soweit, dass eine Software die Kündigung ausspricht. (…) Das sei kein Einzelfall. Immer häufiger wird darüber berichtet, dass das Unternehmen Programme nutzt, um neue Mitarbeiter einzustellen, zu bewerten und zu kündigen. Menschen würden diese Entscheidungen nicht noch einmal überprüfen. (…) Gründer und Konzernchef sagt selbst, dass Maschinen Entscheidungsprozesse deutlich effizienter und präzisiser lösen. Das würde eine Wettbewerbsvorteil verschaffen. Bei Kündigung Abfindung erwirken: Das deutsche Arbeitsrecht schützt allerdings Arbeitnehmer sehr weitreichend, auch wenn Computer Kündigungen aussprechen…“ Beitrag von Sebastian Bertram vom 19.02.2022 bei gegen-hartz.de weiterlesen »

Organize AW/AS: Amazon Workers Against Surveillance

[Amazon] Arbeitsrecht ausgehebelt: Künstliche Intelligenz kündigt Mitarbeiter – Keine Menschen überprüfen Richtigkeit der Kündigung
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Vertrauen ist gut, Rechte sind besser: DGB legt Gesetzentwurf für ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz vor
Orwell am Arbeitsplatz„… Zwar setzt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enge Grenzen, was das Sammeln von Daten betrifft, doch ein eigenes Gesetz zum Datenschutz im Arbeitsrecht gibt es noch nicht. Mit einem Gesetzentwurf des DGB soll sich das nun ändern. Es gibt heute fast kein Berufsfeld mehr, in dem Beschäftigte nicht automatisch kontrolliert werden können. Seit es digitale Werkzeuge zur Datenerhebung gibt, können personenbezogene Daten sogar noch leichter erhoben, vernetzt und ausgewertet werden. Von der Videoüberwachung am Arbeitsplatz, dem Abhören von Mitarbeiter*innen bis zum Einsatz von GPS-Trackern,- die technischen Möglichkeiten und Funktionen betrieblicher Software sind dazu geeignet, persönliche Daten von Beschäftigten zu verarbeiten und zu speichern. Das Datensammeln kann sogar schon vor dem eigentlichen Arbeitsverhältnis beginnen. Bereits bei Bewerbungen werden personenbezogenen Daten preisgegeben oder abgefragt. (…) Aus Gewerkschaftsperspektive ist es daher nötig, den rasch voranschreitenden Entwicklungen insbesondere der elektronischen Datenverarbeitung im Arbeits-, Dienstleistungs- und Produktionsprozess mit immer neuen Digitalisierungsschüben ein interessengerechtes Regelungswerk entgegenzusetzen. (…) Der Gesetzentwurf wurde von dem Datenschutzexperten Prof. Dr. Peter Wedde gemeinsam mit dem DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften erarbeitet…“ DGB-Info vom 9. Februar 2022 zum 22-seitigen DGB-Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes weiterlesen »

Orwell am Arbeitsplatz

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Landesarbeitsgericht Hessen: Beschäftigter hat Anspruch gegen Unternehmen auf Zahlung von 1.500 € Schadensersatz wegen unberechtigter Observation durch Detektiv
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!„… Zu welchen ebenso skurrilen wie rechtswidrigen Praktiken Unternehmen im Einzelfall bereit sind, um Beschäftigte zu überwachen, macht ein Auszug aus dem Urteilstext deutlich: „Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht am 27. Mai 2019 bemerkte der Prozessbevollmächtigte der Beklagten auf der Heimfahrt im ICE XXX in Richtung B, einen Mann, von dem er in diesem Moment keinen Zweifel hatte, dass es sich hierbei um den Kläger handelte. Der Prozessbevollmächtigte der Beklagten beauftragte daraufhin eine Detektei mit der Observation des Klägers, die sodann ab 11. Juni 2019 an insgesamt 6 Tagen erfolgte. (…) Dazu stellte das Gericht fest: „Die Observation verletzte den Kläger auch in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. (…) Auch wenn anlässlich der Observation keine Video- und Fotoaufnahmen des Klägers und seiner Kinder angefertigt wurden, hält die Kammer einen immateriellen Schadenersatz in Höhe von insgesamt 1500 € (250 € je für jede der 6 Observationen) für angemessen. Dies ergibt sich aus dem Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers sowie der Prävention.“ (Urteil, Rn. 139/140)“ Meldung vom 16. Januar 2022 von und bei dieDatenschützer Rhein Main mit Link zur kompletten Begründung des LAG Hessen Urteils vom 18. Oktober 2021, 16 Sa 380/20 weiterlesen »

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Letzte Option oder unverhältnismäßige Biopolitik? Eine Diskussion zur Impfpflicht – aus dem vdää
express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und GewerkschaftsarbeitEntgegen aller Hoffnungen und Wünsche findet Corona kein Ende, sondern wogt von Welle zu Welle weiter. In gleichem Maße schwanken die individuellen und gesellschaftlichen Stimmungen zwischen Apathie, Frust, Unverständnis und Augen-zu-und-durch-Fatalismus. Ebenso konjunkturell sind die Pandemiemaßnahmen: mal 3G, mal 2G+, Schulen auf und zu, bundesweit einheitlich oder zumindest koordiniert oder kommunal autonom entschieden. Eine der aktuell umstrittensten Vorgehensweisen betrifft die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab dem 16. März diesen Jahres und einer möglicherweise einzuführenden allgemeinen Impfpflicht. Um jenseits von technokratischer Epidemiologie, staatlicher Anrufung und Querdenker-Wahnsinn ein bisschen sozialpolitische Vernunft in die Debatte zu bringen, dokumentieren wir an dieser Stelle eine interne Diskussion des Vereins demokratischer Ärztinnen und Ärzte (vdää). Sie bildet Argumente für und wider eine allgemeine Impfpflicht gegen Covid-19 ab. Die Pro- und Contra-Argumente haben wir im Folgenden graphisch unterschieden, sie stellen aber nicht die Aussagen je einer Person dar, sondern sind aus den Beiträgen zahlreicher Beteiligter zusammengestellt. Diese Beteiligten sind alle als Ärzt:innen tätig und befürworten die Impfung grundsätzlich. Kontrovers allerdings ist die Frage der gesellschaftspolitischen Implikationen und ob eine Impfpflicht gerechtfertigt und sinnvoll ist. Auch diese Diskussion behandelt nicht alle Aspekte, wir hoffen aber, dass sie zu Irritation und Weiterdenken anregt…“ Siehe die interne Diskussion des Vereins demokratischer Ärztinnen und Ärzte dokumentiert im express – Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit – Ausgabe 1/2022 weiterlesen »

express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit

Letzte Option oder unverhältnismäßige Biopolitik? Eine Diskussion zur Impfpflicht – aus dem vdää
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