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Spanischer Essenslieferdienst Glovo spioniert die Daten seiner FahrerInnen aus und gibt sie weiter, auch wenn diese nicht arbeiten – nicht nur in Spanien
Orwell am ArbeitsplatzEine Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass die App des Unternehmens persönliche Daten und Standortdaten sendet, auch wenn die Mitarbeiter nicht aktiv sind. Verbinden eines Telefons mit der Glovo-App, aber im Hintergrund, d. h. wenn sie nicht auf dem Bildschirm des Geräts erscheint und angeblich nicht läuft. Analysieren Sie die von der App gesammelten Daten 24 Stunden lang und überprüfen Sie, welche Informationen sie wann an die Plattform und Drittunternehmen sendet. Auf diese Weise fand das Forschungsteam von Tracking Exposed heraus, dass das bekannte Lieferunternehmen seine Fahrer ausspioniert, auch wenn sie nicht verbunden sind und nicht arbeiten, sowie Informationen an Drittunternehmen weitergibt, ohne die Erlaubnis dazu zu haben, und ein verstecktes Punktesystem auf die Fahrer anwendet, ohne darüber informiert zu werden…“ span. Artikel von Yago Álvarez Barba vom 11.10.2023 in El Salto, siehe mehr daraus und dazu weiterlesen »

Orwell am Arbeitsplatz

Spanischer Essenslieferdienst Glovo spioniert die Daten seiner FahrerInnen aus und gibt sie weiter, auch wenn diese nicht arbeiten – nicht nur in Spanien
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Humboldt-Forum-Dienstleister: Datenschützerin verhängt Bußgeld wegen Negativliste über Angestellte in Probezeit
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!Die Humboldt Forum Service GmbH sammelte heimlich sensible Informationen unter anderem über den Gesundheitszustand ihrer Angestellten. Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat dieses Vorgehen nun als rechtswidrig erachtet und sanktioniert. (…) Unter anderem wegen dieser Negativliste hat die Berliner Datenschutzbeauftragte nun Bußgelder in Höhe von insgesamt 215.000 Euro gegen das Unternehmen verhängt. Laut Kamp hatte eine Vorgesetzte die sensiblen Informationen ohne Wissen der Angestellten gesammelt. Damit habe sie bewerten wollen, wem nach der Probezeit gekündigt wird. Angestellte, die sich gewerkschaftlich organisieren wollten oder ein erhöhtes Risiko für krankheitsbedingte Ausfälle aufwiesen, wurden hinsichtlich einer Weiterbeschäftigung als „kritisch“ oder „sehr kritisch“ eingestuft…“ Beitrag von Johannes Gille vom 04.08.2023 in Netzpolitik, siehe mehr Infos weiterlesen »

Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!

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Amazon überwacht, wo es kann – alles und alle. Kunden, Nutzer, Lieferanten, Drittanbieter…

Dossier

Amazons Recognition: Das profitabelste Polizeistaats-Unternehmen?„… Überall Kameras: Amazon überwacht Beschäftigte in der Lagerhalle mit einem Netzwerk an Kameras, die jeden Schritt der Leute aufzeichnen. (…) Große Bildschirme in den Lagerhallen zeigen Aufnahmen von Beschäftigten, die beim Klauen erwischt worden sind. Damit sollen andere von ähnlichen Taten abgeschreckt werden. Ständige Leistungsmessung (…) Amazon analysiert mit eigener Software beständig eine Vielzahl von Kriterien, um herauszufinden welche Läden seiner Lebensmittelkette Whole Foods dem „Risiko“ gewerkschaftlicher Organisierung ausgesetzt sind…“ – Beitrag „So überwacht Amazon seine Beschäftigten in den USA“ von Alexander Fanta am 01. September 2020 bei netzpolitik.org über den überwachten Arbeitsalltag bei Amazon in USA. Siehe dazu auch einen Bericht aus Frankreich – wo die Sachlage durch den Widerstand dann schon zumindest etwas anders aussieht – und Überwachungsstrategien in der gesamten Kette. NEU: Kritik an Kontrolle: Amazon-Überwachungsvideos landen öfter im Netz weiterlesen »

Dossier „Amazon überwacht, wo es kann – alles und alle“

Amazons Recognition: Das profitabelste Polizeistaats-Unternehmen?

Kritik an Kontrolle: Amazon-Überwachungsvideos landen öfter im Netz
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BAG entscheidet im Kündigungsschutzprozess für Arbeitgeberinteressen an (illegaler) Videoüberwachung – zulasten des Verwertungsverbots in der Betriebsvereinbarung
BestandsdatenauskunftIn einem Kündigungsschutzprozess besteht grundsätzlich kein Verwertungsverbot in Bezug auf solche Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen. Das gilt auch dann, wenn die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts steht. (…) Die hiergegen gerichtete Revision der Beklagten hatte vor dem Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts bis auf einen Antrag betreffend ein Zwischenzeugnis Erfolg…“ Aus der BAG-Pressemitteilung zum Urteil vom 29. Juni 2023 – Armin Kammrad findet den laxen Umgang mit den Regeln der DSGVO sowie mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates in seinem Kommentar bedenklich, siehe beide im Beitrag weiterlesen »

Bestandsdatenauskunft

BAG entscheidet im Kündigungsschutzprozess für Arbeitgeberinteressen an (illegaler) Videoüberwachung – zulasten des Verwertungsverbots in der Betriebsvereinbarung
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Prism: US-Überwachungsaffäre und der NSA-Whistleblower Snowden

Dossier

Yes, we scan. Deal with it!? Plakat von Markus Beckedahl In diesem Dossier geht es um die über die Washington Post und die britischen Zeitung The Guardian veröffentlichten Enthüllungen von Datensammlung des NSA durch Edward Snowden, wonach der US-Geheimdienst NSA und die Bundespolizei FBI direkt die zentralen Rechner und damit die Kundendaten von fünf Internet-Firmen anzapfen. Hier dokumentieren wir die immer noch anhaltenden Enthüllungen zum Ausmaß der Überwachung sowie die Reaktionen hierauf. Zur Frage eines Asylrechts für Edward Snowden samt der Frage, ob dies für ihn in Deutschland überhaupt sinnvoll wäre, siehe unser Dossier Asyl für Edward Snowden! und zur anläßlich der Enthüllungen von Edward Snowden wieder aufgelebte Frage der Whistleblower und ihres rechtlichen Schutzes siehe das Dossier Whistleblower-Debatte anlässlich Edward Snowden. Hier zu den Inhalten NEU: Snowden und die große Datenmisshandlung: „große Medien sind bei der Veröffentlichungsarbeit früher oder später eingeknickt“ weiterlesen »

Dossier zu US-Überwachungsaffäre und NSA-Whistleblower Snowden

Yes, we scan. Deal with it!? Plakat von Markus Beckedahl

Snowden und die große Datenmisshandlung: „große Medien sind bei der Veröffentlichungsarbeit früher oder später eingeknickt“
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Untreuevorwürfe bei Charité Facility Management (CFM): Von der Charité vertuscht? Hinweisgeber gekündigt!
Warnstreik an der Charité CFM und Solidemo am 07.09.2016: Für Löhne die zum Leben reichen! Gegen Tarifflucht und prekäre Beschäftigung an der CharitéIm Rahmen von Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue und möglichen Vergaberechtsverstößen bei der Charité Facility Management (CFM) hat eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen Schaden in Höhe von sieben bis zehn Millionen Euro festgestellt. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Berlin dem rbb. Tatverdächtig sind sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Charité-Tochter, gegen die Strafanzeige gestellt wurde. Die Akten wurden bereits an das Landeskriminalamt zur weiteren Auswertung übersandt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war von der Charité beauftragt worden. Im Juli 2022 hatten Recherchen des rbb zur Wiederaufnahme der Ermittlungen geführt. (…) Es waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CFM, die erstmals 2021 mögliche Verstöße gegen das Vergaberecht und andere Merkwürdigkeiten bei Auftragsvergaben aufdeckten. (…) Einige der Mitarbeiter, die auf die Missstände hingewiesen hatten, wurden inzwischen „freigestellt“ oder ihnen wurde gekündigt…“ Beitrag von René Althammer vom 20.03.23 bei rbb24 („Fragwürdige Geschäfte: Mitarbeiter von Charité-Tochter sollen Millionen veruntreut haben“), siehe dazu u.a. ver.di weiterlesen »

Warnstreik an der Charité CFM und Solidemo am 07.09.2016: Für Löhne die zum Leben reichen! Gegen Tarifflucht und prekäre Beschäftigung an der Charité

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Julian Assange und Ola Bini: Was Ecuadors Regierung mit der Kampagne gegen Wikileaks bezweckt

Dossier

#FreeOlaBiniIn Ecuador haben die Behörden einen Aktivisten der Enthüllungsplattform WikiLeaks festgenommen. Der schwedische Internetaktivist Ola Bini sei gefasst worden, als er gerade in ein Flugzeug nach Japan einsteigen wollte, sagte Innenministerin María Paulo Romo am Donnerstag. Kurz zuvor war WikiLeaks-Mitbegründer Julian Assange nach fast siebenjährigem Asyl in der Botschaft von Ecuador in London an die britische Polizei ausgeliefert worden. (…) Ecuadors Präsident Lenín Moreno lies indes wenig Zweifel an der politischen Motivation seiner Regierung. „Wir haben diesem verdorbenen Typen das Asyl entzogen und sind zu unserem Vorteil einen Klotz an unserem Bein losgeworden“, sagte er bei einer Veranstaltung am Donnerstag zur Festnahme von Assange…““ – aus dem Beitrag „Ecuador geht massiv gegen WikiLeaks vor“ von Harald Neuber am 13. April 2019 bei amerika21 über den Beginn der Kampagne – siehe zur Repression und zur Politik der Regierung Ecuadors weitere Beiträge und unser Dossier zu Assange. NEU: Ecuador lässt Internetaktivist Ola Bini weiterhin nicht ausreisen – mehr als einen Monat nach dem Freispruch weiterlesen »

Dossier zur Verhaftung von Ola Bini in Ecuador

#FreeOlaBini

Ecuador lässt Internetaktivist Ola Bini weiterhin nicht ausreisen – mehr als einen Monat nach dem Freispruch
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[Antoine Deltour und Raphaël Halet im LuxLeaks-Prozess] Was kostet die Wahrheit? Whistleblower vor Gericht

Dossier

Antoine Deltour, un lanceur d’alerte en danger. Soutenons Antoine !Antoine Deltour, 31 Jahre alt, ist der Informant hinter dem als LuxLeaks bekanntgewordenen Steuerskandal. Seit gestern steht er mit zwei Mitangeklagten in Luxemburg vor Gericht. Angeklagt ist er wegen Diebstahls, Verletzung des Betriebs- und Berufsgeheimnisses, Einbruch in ein Informationssystem und wegen Geldwäsche. Er war Mitarbeiter der Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers und gab Material an einen Journalisten weiter, das belegt, wie 350 multinationale Konzerne über Jahre hinweg für dutzende Milliarden Euro an Gewinnen so gut wie keine Steuern bezahlten. Während die einen die Moral von Deltour und seinen Gerechtigkeitssinn loben, wollen die anderen ein Exempel an ihm statuieren, um weitere potentielle Whistleblower abzuschrecken? In der kommenden Woche soll das Urteil fallen. Wenn es schlecht läuft für Deltour wird er zu einer Haft von fünf Jahren und 1,25 Millionen Euro Geldstrafe verurteilt...“ Aus der hr2-Sendung Der Tag vom 27.04.2016. Siehe dazu aktuelle Informationen. NEU: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Meinungs- und Informationsfreiheit von Whistleblowern und gibt Raphaël Halet auf ganzer Linie recht weiterlesen »

Dossier zu Whistleblowern Antoine Deltour und Raphaël Halet im LuxLeaks-Prozess

Antoine Deltour, un lanceur d’alerte en danger. Soutenons Antoine !

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Meinungs- und Informationsfreiheit von Whistleblowern und gibt Raphaël Halet auf ganzer Linie recht
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Bundesarbeitsgericht: Pauschales Kopftuchverbot im Unterricht ist diskriminierend

Dossier

Nein zum Kopftuch-Verbot! Kein Berufsverbot für Frauen! Und: Kein Kopftuchzwang…„… Die Klägerin ist Diplom-Informatikerin; sie bezeichnet sich als gläubige Muslima und trägt als Ausdruck ihrer Glaubensüberzeugung ein Kopftuch. (…) Nachdem ihre Bewerbung erfolglos geblieben war, nahm die Klägerin das beklagte Land auf Zahlung einer Entschädigung nach dem AGG in Anspruch. (…) Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat das beklagte Land zur Zahlung einer Entschädigung iHv. 5.159,88 Euro verurteilt. (…) Sowohl die Revision des beklagten Landes als auch die Anschlussrevision der Klägerin hatten vor dem Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die Klägerin kann von dem beklagten Land nach § 15 Abs. 2 AGG wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot des AGG die Zahlung einer Entschädigung iHv. 5.159,88 Euro verlangen. Die Klägerin hat als erfolglose Bewerberin eine unmittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG erfahren…“  BAG-Urteil  Az. 8 AZR 62/19 vom 27. August 2020 aus dem Newsletter von ra-online, siehe mehr daraus und dazu und ähnliche Fälle. NEU: BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an: BAG-Urteil zu Kopftüchern an Schulen bleibt bestehen weiterlesen »

Dossier zum Kopftuchverbot im Unterricht

Nein zum Kopftuch-Verbot! Kein Berufsverbot für Frauen! Und: Kein Kopftuchzwang…

BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an: BAG-Urteil zu Kopftüchern an Schulen bleibt bestehen
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Dossier

sticker für snowdenIn diesem Dossier geht es um die Frage eines Asylrechts für Edward Snowden samt der Frage, ob dies für ihn sinnvoll wäre… Siehe zum Hintergrund im LabourNet Germany Whistleblower-Debatte anlässlich Edward Snowden sowie zu seinen Enthüllungen Prism: US-Überwachungsaffäre und der NSA-Whistleblower. Hier zu seiner persönlichen Sicherheit NEU: Ampel-Regierung lässt Snowden im Regen stehen – „Auslieferung Snowdens wäre nicht rechtmäßig“ weiterlesen »

Dossier: Asyl für Edward Snowden!

sticker für snowden

Ampel-Regierung lässt Snowden im Regen stehen – „Auslieferung Snowdens wäre nicht rechtmäßig“
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GPS-Tracking der Fahrer zulässig – aber in Grenzen
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!Unternehmen, die eine GPS-Überwachung für die Logistikbranche anbieten, gibt es wie Sand am Meer. Tatsächlich wird das Tracking laut einem Urteil oft zu sorglos eingesetzt. Ein Unternehmen in der Logistikbranche hatte GPS-Systeme in seine 55 Fahrzeuge der Firmenflotte eingebaut und mithilfe eines Software-Tools Daten zum Tracking erhoben. Die Software ermöglicht unter anderem die Bestimmung des Live-Standorts der Fahrzeuge per GPS, die Speicherung der Standortdaten und misst den Benzinverbrauch. Soweit so gut. Das Logistikunternehmen hatte zwar mit einem Datenschutzbeauftragten zusammen gearbeitet und auch prüfen lassen, ob die Verarbeitung rechtmäßig war. Man war aber zu dem Schluss gekommen, dass keine Bedenken bestehen, denn tatsächlich trackte das Unternehmen seine Fahrer gar nicht, sondern nur die Fahrzeuge. Schließlich landete die Sache aber doch beim Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen, der ein Verfahren einleitete. Er forderte das Logistikunternehmen auf, die Speicherung der GPS-Tracking-Daten zu unterlassen (das Live-Tracking selbst ohne Speicherung war weiter möglich) und die gewonnenen Daten zu löschen. Gegen diesen Bescheid erhob das Unternehmen Klage. Erfolglos…“ Beitrag von Yvonne Bachmann am 28. September 2022 im Logistik-Watchblog zum VG Wiesbaden, Urteil vom 17.01.2022, Aktenzeichen: 6 K 1164/21.WI weiterlesen »

Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!

GPS-Tracking der Fahrer zulässig – aber in Grenzen
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Arbeitgeber engagiert Detektiv – Betriebsrat erhält Schadensersatz
Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!„… Wer während der Arbeitszeit private Dinge erledigt oder einem Nebenjob nachgeht, muss mit einer fristlosen Kündigung und Schadensersatzansprüchen rechnen. Führt der Arbeitgeber am Arbeitsplatz einen Detektiveinsatz durch, so kann er selbst zu Schadensersatz verpflichtet sein. Im konkreten Fall hatte der Arbeitgeber einen Betriebsrat über Wochen durch Detektive überwachen lassen. Das Arbeitsgericht sah keine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung, da die Überwachung nur während der Arbeitsstunden erfolgt sei. (…) Das in zweiter Instanz angerufene Landesarbeitsgericht Mainz sah dies anders. Es verurteilte den Arbeitgeber zu einem Schadensersatz von 10 000 Euro, da die anlasslose Observation das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers schwerwiegend verletzt habe und der Anspruch auf Geldentschädigung der einzige Weg sei, den Schutz der Würde und Ehre des Menschen durchzusetzen. Auch wenn die Observation ausschließlich während der Arbeitszeit erfolgt sei…“ Artikel von Thomas Gnann vom 23. Juli 2022 in der Badischen Zeitung online, siehe ein ähnliches Urteil weiterlesen »

Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!

Arbeitgeber engagiert Detektiv – Betriebsrat erhält Schadensersatz
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Whistleblower dürfen nicht zum Anwalt: Verfassungsbeschwerde gegen undurchdachten § 202d StGB – den „Datenhehlerei“-Paragrafen

Dossier

Kampagne „Whistles for Whistleblowers“Heute (18.12.16) vor einem Jahr trat der neue Straftatbestand der Datenhehlerei § 202d StGB inkraft. Die Vorschrift war im Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung quasi als Malware ins Strafgesetzbuch eingeschleppt worden. Wer nicht allgemein zugängliche Daten, die ein anderer rechtswidrig erlangt hat, in Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht hortet und weitergibt, muss mit bis zu drei Jahren Haft rechnen. (…) Für einige der „Datenhehler“ statuiert § 202d Abs. 3 StGB Ausnahmen von der Strafbarkeit, nämlich für Amtsträger oder für Journalisten (§ 53 bs. 1 Nr 5 StPO) – nicht aber für andere normalerweise Zeugnisverweigeurngsberechtigte wie etwa Rechtsanwälte. Ein Blogger, dem jemand etwas geleakt hat, dürfte „seine“ brisanten Daten also einzig Beamten oder Pressevertretern zeigen, nicht aber IT-Fachleuten oder Rechtsanwälten. (…) Damit verstößt das Gesetz gegen den verfassungsrechtlich anerkannten Grundsatz der freien Advokatur. Nunmehr hat der Berliner Rechtsanwalt Ulrich Kerner Verfassungsbeschwerde gegen § 202d eingelegt…“ Beitrag von Markus Kompa bei telepolis vom 18. Dezember 2016. Dazu neu: Bundesverfassungsgericht: Datenhehlerei-Paragraf darf Journalistinnen und Reporter nicht kriminalisieren – theoretisch. Das Urteil und ein Kommentar von Armin Kammrad weiterlesen »

Dossier zum „Datenhehlerei“-Paragrafen und Kriminalisierung von Whistleblowern

Kampagne „Whistles for Whistleblowers“

Bundesverfassungsgericht: Datenhehlerei-Paragraf darf Journalistinnen und Reporter nicht kriminalisieren – theoretisch. Das Urteil und ein Kommentar von Armin Kammrad
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Datenschutz vs. Corona-Virus – Was [nicht nur] Unternehmen beachten müssen

Dossier

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm„… Speichert ein Unternehmen beispielsweise die Information, dass ein Mitarbeiter Symptome des Coronavirus zeigt, handelt es sich bereits um ein Gesundheitsdatum. (…) Es dürfte aber nicht zulässig sein, von allen Mitarbeitern verpflichtend die Informationen zu Reisezielen und Gesundheitszustand abzufragen. Auch ist es unzulässig, pauschal Informationen über Grippesymptome bei Mitarbeitern zu erheben oder von Kollegen mitteilen zu lassen (…) Die Fiebermessung von Mitarbeitern am Eingang des Betriebsgeländes und sonstige medizinische Maßnahmen (z.B. Rachenabstriche für Speichelproben) können unter engen Voraussetzungen mit § 26 Abs. 3 BDSG gerechtfertigt werden. Eine Fiebermessung kann durchaus als zulässig angesehen werden, wenn die Ergebnisse nur für eine Einlasskontrolle mit Entscheidung Zutritt ja/nein genutzt werden oder wenn die Maßnahmen rein freiwillig ohne Nutzungsverpflichtung sind. (…) Äußerst kritisch sind andere derzeit diskutierte Maßnahmen zu betrachten, bspw. die Handyortung von Infizierten, um Kontaktpersonen besser ermitteln zu können oder die Nennung konkreter Adressen von Infizierten, wie sie in Singapur durchgeführt wird. Jedenfalls könnte diese nur durch den Staat die befugten staatlichen Stellen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit durchgeführt werden, nicht individuell durch einzelne Unternehmen…“ Infos vom 10. März 2020 von und bei BHO Legal. Siehe auch unser Dossier: Die Gesundheitsdiktatur. Notstand wegen dem Corona-Virus verlangt nach Wachsamkeit gegenüber dem Staat und hier speziell zum Datenschutz neu: Jahresbericht zum Datenschutz: Von Corona, Cookies und Beschäftigtendatenschutz / Gesundheitsdaten dürfen nicht zur Eintrittskarte werden / Corona-App keine Dauerlösung weiterlesen »

Dossier: Datenschutz vs. Corona-Virus

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

Jahresbericht zum Datenschutz: Von Corona, Cookies und Beschäftigtendatenschutz / Gesundheitsdaten dürfen nicht zur Eintrittskarte werden / Corona-App keine Dauerlösung
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[Amazon] Arbeitsrecht ausgehebelt: Künstliche Intelligenz kündigt Mitarbeiter – Keine Menschen überprüfen Richtigkeit der Kündigung
Organize AW/AS: Amazon Workers Against SurveillanceWird in der Zukunft das Arbeitsrecht durch künstliche Intelligenz ersetzt? Oder ist die Zukunft bereits heute Realität? Angestellte bei Amazon berichten, dass Roboter errechnen, wenn Mitarbeiter gekündigt werden sollen. (…) Angestellte des Konzern berichten davon, dass Computerprogramme ihre Arbeit konrollieren. Das führt sogar soweit, dass eine Software die Kündigung ausspricht. (…) Das sei kein Einzelfall. Immer häufiger wird darüber berichtet, dass das Unternehmen Programme nutzt, um neue Mitarbeiter einzustellen, zu bewerten und zu kündigen. Menschen würden diese Entscheidungen nicht noch einmal überprüfen. (…) Gründer und Konzernchef sagt selbst, dass Maschinen Entscheidungsprozesse deutlich effizienter und präzisiser lösen. Das würde eine Wettbewerbsvorteil verschaffen. Bei Kündigung Abfindung erwirken: Das deutsche Arbeitsrecht schützt allerdings Arbeitnehmer sehr weitreichend, auch wenn Computer Kündigungen aussprechen…“ Beitrag von Sebastian Bertram vom 19.02.2022 bei gegen-hartz.de weiterlesen »

Organize AW/AS: Amazon Workers Against Surveillance

[Amazon] Arbeitsrecht ausgehebelt: Künstliche Intelligenz kündigt Mitarbeiter – Keine Menschen überprüfen Richtigkeit der Kündigung
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