Vertrauen ist gut, Rechte sind besser: DGB legt Gesetzentwurf für ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz vor

Orwell am Arbeitsplatz„… Zwar setzt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enge Grenzen, was das Sammeln von Daten betrifft, doch ein eigenes Gesetz zum Datenschutz im Arbeitsrecht gibt es noch nicht. Mit einem Gesetzentwurf des DGB soll sich das nun ändern. Es gibt heute fast kein Berufsfeld mehr, in dem Beschäftigte nicht automatisch kontrolliert werden können. Seit es digitale Werkzeuge zur Datenerhebung gibt, können personenbezogene Daten sogar noch leichter erhoben, vernetzt und ausgewertet werden. Von der Videoüberwachung am Arbeitsplatz, dem Abhören von Mitarbeiter*innen bis zum Einsatz von GPS-Trackern,- die technischen Möglichkeiten und Funktionen betrieblicher Software sind dazu geeignet, persönliche Daten von Beschäftigten zu verarbeiten und zu speichern. Das Datensammeln kann sogar schon vor dem eigentlichen Arbeitsverhältnis beginnen. Bereits bei Bewerbungen werden personenbezogenen Daten preisgegeben oder abgefragt. (…) Aus Gewerkschaftsperspektive ist es daher nötig, den rasch voranschreitenden Entwicklungen insbesondere der elektronischen Datenverarbeitung im Arbeits-, Dienstleistungs- und Produktionsprozess mit immer neuen Digitalisierungsschüben ein interessengerechtes Regelungswerk entgegenzusetzen. (…) Der Gesetzentwurf wurde von dem Datenschutzexperten Prof. Dr. Peter Wedde gemeinsam mit dem DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften erarbeitet…“ DGB-Info vom 9. Februar 2022 externer Link zum 22-seitigen DGB-Entwurf externer Link eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=197844
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