Whistleblower dürfen nicht zum Anwalt: Verfassungsbeschwerde gegen undurchdachten § 202d StGB – den „Datenhehlerei“-Paragrafen

Dossier

Kampagne „Whistles for Whistleblowers“Heute (18.12.16) vor einem Jahr trat der neue Straftatbestand der Datenhehlerei § 202d StGB inkraft. Die Vorschrift war im Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung quasi als Malware ins Strafgesetzbuch eingeschleppt worden. Wer nicht allgemein zugängliche Daten, die ein anderer rechtswidrig erlangt hat, in Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht hortet und weitergibt, muss mit bis zu drei Jahren Haft rechnen. (…) Für einige der „Datenhehler“ statuiert § 202d Abs. 3 StGB Ausnahmen von der Strafbarkeit, nämlich für Amtsträger oder für Journalisten (§ 53 bs. 1 Nr 5 StPO) – nicht aber für andere normalerweise Zeugnisverweigeurngsberechtigte wie etwa Rechtsanwälte. Ein Blogger, dem jemand etwas geleakt hat, dürfte „seine“ brisanten Daten also einzig Beamten oder Pressevertretern zeigen, nicht aber IT-Fachleuten oder Rechtsanwälten. (…) Damit verstößt das Gesetz gegen den verfassungsrechtlich anerkannten Grundsatz der freien Advokatur. Nunmehr hat der Berliner Rechtsanwalt Ulrich Kerner Verfassungsbeschwerde gegen § 202d eingelegt…“ Beitrag von Markus Kompa bei telepolis vom 18. Dezember 2016. Dazu neu: Bundesverfassungsgericht: Datenhehlerei-Paragraf darf Journalistinnen und Reporter nicht kriminalisieren – theoretisch. Das Urteil und ein Kommentar von Armin Kammrad weiterlesen »

Dossier zum „Datenhehlerei“-Paragrafen und Kriminalisierung von Whistleblowern

Kampagne „Whistles for Whistleblowers“

Bundesverfassungsgericht: Datenhehlerei-Paragraf darf Journalistinnen und Reporter nicht kriminalisieren – theoretisch. Das Urteil und ein Kommentar von Armin Kammrad
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Skandalurteil in Nürnberg: 1,5 Jahre Haft für das Anschreien der Polizei

Dossier

Jannitzer Platz in Nürnberg: No Cops - no StressIn Nürnberg kam am Dienstag den 6. Oktober vor dem Amtsgericht zu einer skandalösen Verurteilung, die nach autoritärem Sicherheitsstaat, aber nicht nach Gewaltenteilung klingt. Über das Urteil wegen vermeintlichem Widerstand gegen die Staatsgewalt berichten nun die Anarchistische Gruppe Nürnberg und die Prolos. Einer der beiden Angeklagten wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 6 Monaten verurteilt, der andere zu einem Jahr und 3 Monaten. Beide Freiheitsstrafen wurden nicht zur Bewährung ausgesetzt. Und das obwohl selbst Polizeizeug_innen und Staatsanwalt sich einig waren, dass es zu keiner Anwendung von Gewalt gekommen ist. Die eingesetzten Beamt_innen wurden nicht einmal berührt. Auch in der Pressemitteilung der Polizei hatte von „lauter Ruhestörung“ gesprochen. Laut Bericht gab selbst der Staatsanwalt in seinem Plädoyer zu, dass es eher um die Verurteilung der Meinung der Angeklagten gehe, als Sachverhalte und Wahrheit aufzuklären. In seinen Augen sei es grundsätzlich nicht in Ordnung, sich der Polizei gegenüber ablehnend zu verhalten und dies laut zu äußern. (…) Das noch nicht rechtskräftige Urteil verhandelte einen Polizeieinsatz im Juni 2019 am Jannitzer Platz, der immer wieder im Fokus von Gentrifitierungsdebatte, Nutzungskonflikten und Polizeirepression steht. Die nun zu Haftstrafen Verurteilten sollen damals einer Polizeikontrolle gemeinsam mit vielen anderen Nutzer_innen des Platzes, ein frühzeitiges Ende beschert haben – und zwar mit verbalen Unmutsbekundungen…“ Text zum Beitrag am 7.10.2020 beim Radio Dreyeckland. Siehe dazu neu: Jan ist frei! Am Freitag den 06.05. nach 8 Monaten Knaststrafe aus der JVA Bayreuth entlassen weiterlesen »

Dossier zum Skandalurteil in Nürnberg für das Anschreien der Polizei

Jannitzer Platz in Nürnberg: No Cops - no Stress

Jan ist frei! Am Freitag den 06.05. nach 8 Monaten Knaststrafe aus der JVA Bayreuth entlassen
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[Cambridge Analytica] Von Bentham zu Zuckerberg, vom Panoptikum zu Facebook: Das Ziel „totale Kontrolle“ ist so alt, wie das Bürgertum

Dossier

Facebook: "Freunde" in und als GefahrFacebook hat nachzählen lassen und kommt jetzt auf bis zu 87 Millionen Nutzer, die vom Datenabgriff durch Cambridge Analytica und seinen Partnern betroffen sein könnten. Rund 310.000 Nutzer davon sollen aus Deutschland kommen. Damit hat sich die Zahl der in diesem Datenskandal Betroffenen fast verdoppelt. Was im Zahlen-Bingo untergeht: Facebook bestätigt in einem Blogpost unsere Befürchtung, dass der Datenabgriff durch Cambridge Analytica und Partner (wahrscheinlich) nur die Spitze des Eisberges ist und möglicherweise alle Nutzer (mehrfach) betroffen sind, die nicht von selbst die Datenschutzeinstellungen schärfer gestellt haben. Denn die Funktionen für die Suche nach Nutzern und die Account-Wiederherstellung haben sich leicht missbrauchen lassen – was offenbar in großem Stil geschehen ist“ – aus dem Beitrag „Facebook: Datenabgriff von 87 Millionen Nutzern ist nur Spitze des Eisberges“ von Markus Beckedahl am 05. April 2018 bei netzpolitik einer aus einer ganzen Reihe von Beiträgen über die Weiterungen eines alltäglichen kapitalistischen Vorgehens… Siehe zur aktuellen Kritik an Facebook und den Reaktionen neu: Jetzt ist Zuckerberg dran: Wegen des Facebook-Datenskandals um die Firma Cambridge Analytica klagt der Generalstaatsanwalt von Washington D.C. nun Mark Zuckerberg an weiterlesen »

Dossier zu Cambridge Analytica und totaler Kontrolle durch Facebook

Facebook: "Freunde" in und als Gefahr

Jetzt ist Zuckerberg dran: Wegen des Facebook-Datenskandals um die Firma Cambridge Analytica klagt der Generalstaatsanwalt von Washington D.C. nun Mark Zuckerberg an
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„Politische Verfolgung durch diktatorische und unterdrückerische Regime kann Menschen zur Flucht zwingen. Personen, die sich politisch oder sozial engagieren, bleibt in Ländern mit solchen Regierungen oftmals nur der Weg außerhalb des Landes. Für viele Geflüchtete endet die politische Verfolgung jedoch nicht hinter der Landesgrenze. Betroffene werden auch nach der Flucht in vermeintlich sichere Drittstaaten durch die Regierung ihres Herkunftslandes digital unterdrückt. Eine Studie des kanadischen Forschungsinstituts Citizen Lab betrachtet diese Situation der so genannten digitalen transnationalen Unterdrückung in Kanada. (…) hoffen sie, dass die Verursachenden der digitalen Gewalt für diese Taten zur Rechenschaft gezogen werden. Außerdem fordern sie, dass die kanadische Regierung auch die Unternehmen betrachtet, die in die Infrastruktur der digitalen Verfolgung verwickelt sind oder diese bereitstellen. Dazu zählen die Autor:innen auch Social-Media-Unternehmen, sie erhoffen sich durch die Zusammenarbeit mit den sozialen Medien einen besseren Schutz ihrer Konten und somit vor der digitalen Gewalt…“ Beitrag von Alexandra Conrad vom 19. Mai 2022 bei Netzpolitik.org und ein kurzes englischsprachiges Erklärvideo weiterlesen »

Digitale Unterdrückung: Diktaturen verfolgen Aktivisten auf der ganzen Welt
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„… Hört die Kollegin noch richtig zu? Finden die Studenten den Vortrag langweilig? Ist dem Kunden der Preis zu hoch? Bürgerrechtler zeigen sich entsetzt von den Plänen des US-Unternehmens Zoom, einen Emotionsmesser für Online-Videokonferenzen zu entwickeln. Mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) will der Anbieter des Videotelefonie-Tools offenbar die Körpersprache von Konferenzteilnehmern analysieren und daran deren Stimmung ablesen. Das Magazin »Protocol« hatte vor einigen Wochen über die Pläne von Zoom berichtet. In einem offenen Brief an Zoom sprechen sich nun knapp 30 Organisationen wie das Electronic Privacy Information Center (Epic) und die American Civil Liberties Union (ACLU) gegen die Pläne aus, in Videokonferenzen Emotionen zu analysieren. Stimmungen auslesen zu wollen, basiere auf der Fehleinschätzung, dass KI menschliche Emotionen erfassen kann, heißt es in dem Schreiben. Dieser Schritt verletzte Privatsphäre und Menschenrechte. »Zoom muss die Pläne stoppen, diese Funktion weiterzuentwickeln.« (…) Die Bürgerrechtler kritisieren, dass Gesichtserkennung nachgewiesenermaßen »irreführend, fehlerhaft und rassistisch« sei. (…)  Der Software sei mit dieser Grundannahme quasi einprogrammiert, bestimmte Ethnien und Menschen mit Behinderung zu diskriminieren. (…) Außerdem kritisieren die Menschenrechtsorganisationen, dass die Software missbräuchlich verwendet werden könnte. Unternehmen oder Universitäten könnten Arbeitnehmer oder Studenten womöglich für »falsche Gefühle bestrafen«, heißt es in dem Brief…“ Artikel von Jörg Breithut vom 13. Mai 2022 beim Spiegel online weiterlesen »

Videokonferenztool Zoom: Bürgerrechtsaktivisten warnen vor Emotions-Scanner
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GFF-Klage gegen uferlose Befugnisse des Bayerischen Inlandsgeheimdienstes beim Bundesverfassungsgericht

Dossier

Geheimdienste vor Gericht: kriminelle V-Leute, illegale Abhörpraktiken, machtlose Kontrolle - was muss sich ändern? Tribunal am 22.10.2016 in BerlinDie von der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) über die letzten vier Jahre koordinierte Klage gegen eine Vielzahl von Regelungen des neuen Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes (BayVSG) wird nun endlich am 14. und 15. Dezember in Karlsruhe mündlich verhandelt. (…) Die am 1. August 2016 in Kraft getretene Novelle des BayVSG gibt dem bayerischen Inlandsgeheimdienst erweiterte Überwachungsbefugnisse, die im Dienste der „Inneren Sicherheit“ noch breiter und tiefer in die Grundrechte der Bevölkerung eingreifen, als dies in den übrigen Verfassungsschutzgesetzen der Länder und des Bundes der Fall ist. (…) Die Beschwerdeführer sind mehrere Personen, die als Funktionsträger bzw. Mitglieder von im Bayerischen Verfassungsschutzbericht erwähnten Organisationen glaubhaft machen können, Gegenstand der geheimdienstlichen Überwachung zu sein. Zu diesen Organisationen gehört insbesondere der Landesverband Bayern der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA)…“ GFF-Pressemitteilung vom 18. November 2021 mit Hintergründen, siehe weitere Informationen und neu: Die Verfassung schützen – zur Not auch vor dem Verfassungsschutz: Bundesverfassungsgericht weist Geheimdienst in grundrechtliche Schranken weiterlesen »

Dossier zur Klage gegen uferlose Befugnisse des Bayerischen Inlandsgeheimdienstes

Geheimdienste vor Gericht: kriminelle V-Leute, illegale Abhörpraktiken, machtlose Kontrolle - was muss sich ändern? Tribunal am 22.10.2016 in Berlin

Die Verfassung schützen – zur Not auch vor dem Verfassungsschutz: Bundesverfassungsgericht weist Geheimdienst in grundrechtliche Schranken
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Digitaler Kolonialismus – eine Reihe bei Netzpolitik
Datenschutz - Grafik von "Frosch"Wir werden verschiedene Themen behandeln, die mit der Dominanz einer Handvoll mächtiger Länder und großer Technologieunternehmen im digitalen Raum des globalen Südens zusammenhängen. In den letzten Jahren haben Wissenschaftlerinnen und Aktivisten zunehmend darüber geschrieben, wie diese Handvoll Firmen digitale Technologien nutzen, um eine sozio-politische und wirtschaftliche Vorherrschaft zu erlangen, die die Souveränität und die lokale Regierungsführung in den Ländern des globalen Südens untergräbt. Einige Wissenschaftler bezeichnen dieses Phänomen als digitalen Kolonialismus. Sie argumentieren, dass sich zwar die Art und Weise, das Ausmaß und die Kontexte geändert haben mögen, die dem Kolonialismus zugrunde liegende Funktion des Aufbaus von Imperien, der Wertschöpfung, der Ausbeutung von Arbeitskräften und der Aneignung jedoch dieselbe geblieben ist.“ Netzpolitik zur Eröffnung der Reihe von Veröffentlichungen, siehe daraus neu: Globale Arbeitsketten der westlichen KI (Teil 2) weiterlesen »

Datenschutz - Grafik von "Frosch"

Digitaler Kolonialismus – eine Reihe bei Netzpolitik / Neu: Globale Arbeitsketten der westlichen KI (Teil 2)
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Rangliste der Pressefreiheit 2022: Krisen, Kriege und Gewalt bedrohen die Pressefreiheit
Reporter ohne Grenzen: Rangliste der Pressefreiheit 2022: Krisen, Kriege und Gewalt bedrohen die PressefreiheitNeue Krisen und Kriege sowie wiederaufgeflammte Konflikte gefährden die weltweite Pressefreiheit und brachten Journalistinnen und Journalisten seit Anfang 2021 in vielen Ländern der Welt in Gefahr. Die Rangliste der Pressefreiheit 2022 von Reporter ohne Grenzen (RSF) zeigt, dass von gewalttätigen Konflikten nicht nur Gefahr für Leib und Leben von Medienschaffenden ausgeht – sie wurden auch von vielfältigen Repressionen begleitet, mit denen Regierungen die Informationshoheit zu gewinnen versuchen. (…) „Morde und Entführungen, Verhaftungen und körperliche Angriffe sind bloß unterschiedliche Ausprägungen desselben Problems: Regierungen, Interessengruppen und Einzelpersonen wollen Medienschaffende mit Gewalt daran hindern, unabhängig zu berichten. Dieses Phänomen beobachten wir in allen Teilen der Welt, ob in Russland, Myanmar oder Afghanistan – oder selbst in Deutschland, wo die Aggressivität gegenüber Journalistinnen und Journalisten auf ein Rekordhoch gestiegen ist“, sagte RSF-Vorstandssprecher Michael Rediske…“ Reporter ohne Grenzen zur Rangliste 2022 – siehe weitere Informationen weiterlesen »

Reporter ohne Grenzen: Rangliste der Pressefreiheit 2022: Krisen, Kriege und Gewalt bedrohen die Pressefreiheit

Rangliste der Pressefreiheit 2022: Krisen, Kriege und Gewalt bedrohen die Pressefreiheit
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Dossier

europe vs facebookMit seiner Klage gegen Facebook ist der Datenschutzaktivist Max Schrems in Wien nun erst einmal gescheitert. Das Gericht erklärte sich für nicht zuständig, weil Schrems Facebook zum fraglichen Zeitpunkt nicht nur privat genutzt hat...“ Beitrag von Martin Holland bei heise news vom 1. Juli 2015. Siehe dazu die Aktionsseite europe-v-facebook.org und hier neu: DSGVO: EU-Gericht erlaubt Verbandsklagen gegen Facebook weiterlesen »

Dossier: Sammelklage gegen Facebook?

europe vs facebook

DSGVO: EU-Gericht erlaubt Verbandsklagen gegen Facebook
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Praxis Dr. Zuckerberg – Gesund mit Algorithmen?
[Petition] Gesundheitsdaten in GefahrDie internationalen IT-Giganten haben eine neue Goldgrube entdeckt: den Gesundheitssektor. Sie stellen medizinische Diagnosen, verkaufen Krankenversicherungen und dank massenhafter Auswertung persönlicher Daten wollen Google & Co künftig Krankheiten heilen oder sogar verhindern. Gleichzeitig stehen die öffentlichen Gesundheitssysteme vor dem Kollaps… Die Stiftung von Mark Zuckerberg will bis zum Ende des Jahrhunderts „alle Krankheiten ausrotten“. (…) Doch kann die Technologie in Zukunft wirklich den Arzt ersetzen? Wie verändert die Auswertung medizinischer Daten mit Hilfe künstlicher Intelligenz die Medizin? Und was für Auswirkungen hat die digitale Medizin auf die Rolle der Ärzte? Auch wenn die meisten Patienten noch nicht direkt mit der neuen medizinischen Offensive konfrontiert wurden, haben sich die Unternehmen bereits genau darauf verständigt, wer welche Rolle auf dem Gesundheitsmarkt spielen soll. (…) Während die öffentlichen Gesundheitssysteme vor dem Kollaps stehen, versuchen die Big-Tech-Unternehmen, Hoffnung auf eine moderne Gesundheitsversorgung für alle zu wecken…“ Aus dem Text zum Video des Films von David Carr-Brown bei arte (Frankreich 2022, 83 Min.) weiterlesen »

[Petition] Gesundheitsdaten in Gefahr

Praxis Dr. Zuckerberg – Gesund mit Algorithmen?
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BigBrotherAwards 2017: „Oscars für Datenkraken“. Grafik von Heiko SakureiBigBrotherAwards 2022: Jetzt nominieren! Das neue Auto schluckt mehr Daten als Benzin? Vermeintlich smartes Spielzeug telefoniert nach Hause und schickt sensible Kinderdaten an die Herstellerfirma? Auf einem neuen Gesetz steht „Sicherheit“ drauf, aber eigentlich ist nur Überwachung drin? Dann jetzt bis zum 31. Dezember 2021 nominieren für die BigBrotherAwards 2022! Nominierungen können jetzt eingereicht werden, per E-Mail – natürlich auch verschlüsselt – oder über das Nominierungsformular – und nun: Bundesdruckerei GmbH, Klarna, Lieferando, Bundeskriminalamt und die irische Datenschutzbehörde bekommen BigBrotherAward 2022 weiterlesen »

BigBrotherAwards 2017: „Oscars für Datenkraken“. Grafik von Heiko Sakurei

BigBrotherAwards 2022 – Oscars für Datenkraken / Neu: Bundesdruckerei GmbH, Klarna, Lieferando, Bundeskriminalamt und die irische Datenschutzbehörde bekommen BigBrotherAward 2022
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Das Leistungsschutzrecht – ein Zombie-Gesetz aus Deutschland wird bald in ganz Europa Realität im neuen EU-Urheberrecht

Dossier

Upload-Filter können noch verhindert werden!Seit fünf Jahren gibt es in Deutschland das Leistungsschutzrecht. Eigentlich hat es nie funktioniert – doch die Bundesregierung will das bis heute nicht zugeben, wie ihre Antwort auf eine Anfrage der Grünen zeigt. Trotz allem könnte das umstrittene Gesetz bald auf EU-Ebene eingeführt werden. (…) Das hinderte die EU-Kommission allerdings nicht, als Teil ihrer seit Jahren geplanten Urheberrechtsreform einen solchen Vorschlag zu machen. Kritiker in Brüssel warnen davor, das Leistungsschutzrecht auf europäischer Ebene bedeute eine absurde Steuerpflicht auf das Setzen von Links. (…) Das Gesetz könnte nun bald Realität werden. Seit vergangener Woche wird der Vorschlag von einer klaren Mehrheit der Mitgliedsstaaten formell unterstützt: Bei einem Treffen hinter verschlossenen Türen in Brüssel beschlossen die Staaten – gegen die Stimme Deutschlands – ihre gemeinsame Position für die Verhandlungen mit Parlament und Kommission…“ Beitrag von Alexander Fanta vom 30. Mai 2018 bei Netzpolitik und Anlaß zu diesem Dossier. Siehe dazu auch Mögliche Netzzensur in der EU – und was man dagegen tun kann und hier zum Leistungsschutzrecht und Upload-Filtern neu: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Uploadfilter – verweist sie aber in enge Schranken weiterlesen »

Dossier zum Leistungsschutzrecht

Upload-Filter können noch verhindert werden!

Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Uploadfilter – verweist sie aber in enge Schranken
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Datenschutz vs. Corona-Virus – Was [nicht nur] Unternehmen beachten müssen

Dossier

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm„… Speichert ein Unternehmen beispielsweise die Information, dass ein Mitarbeiter Symptome des Coronavirus zeigt, handelt es sich bereits um ein Gesundheitsdatum. (…) Es dürfte aber nicht zulässig sein, von allen Mitarbeitern verpflichtend die Informationen zu Reisezielen und Gesundheitszustand abzufragen. Auch ist es unzulässig, pauschal Informationen über Grippesymptome bei Mitarbeitern zu erheben oder von Kollegen mitteilen zu lassen (…) Die Fiebermessung von Mitarbeitern am Eingang des Betriebsgeländes und sonstige medizinische Maßnahmen (z.B. Rachenabstriche für Speichelproben) können unter engen Voraussetzungen mit § 26 Abs. 3 BDSG gerechtfertigt werden. Eine Fiebermessung kann durchaus als zulässig angesehen werden, wenn die Ergebnisse nur für eine Einlasskontrolle mit Entscheidung Zutritt ja/nein genutzt werden oder wenn die Maßnahmen rein freiwillig ohne Nutzungsverpflichtung sind. (…) Äußerst kritisch sind andere derzeit diskutierte Maßnahmen zu betrachten, bspw. die Handyortung von Infizierten, um Kontaktpersonen besser ermitteln zu können oder die Nennung konkreter Adressen von Infizierten, wie sie in Singapur durchgeführt wird. Jedenfalls könnte diese nur durch den Staat die befugten staatlichen Stellen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit durchgeführt werden, nicht individuell durch einzelne Unternehmen…“ Infos vom 10. März 2020 von und bei BHO Legal. Siehe auch unser Dossier: Die Gesundheitsdiktatur. Notstand wegen dem Corona-Virus verlangt nach Wachsamkeit gegenüber dem Staat und hier speziell zum Datenschutz neu: Jahresbericht zum Datenschutz: Von Corona, Cookies und Beschäftigtendatenschutz / Gesundheitsdaten dürfen nicht zur Eintrittskarte werden / Corona-App keine Dauerlösung weiterlesen »

Dossier: Datenschutz vs. Corona-Virus

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

Jahresbericht zum Datenschutz: Von Corona, Cookies und Beschäftigtendatenschutz / Gesundheitsdaten dürfen nicht zur Eintrittskarte werden / Corona-App keine Dauerlösung
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NGOs: Wir stellen Strafanzeige! Zollkriminalamt ermittelt gegen FinFisher wegen illegalem Export des Staatstrojaners an Diktaturen auf der ganzen Welt

Dossier

Staatstrojaner stoppen! Verfassungsbeschwerde gegen den Staatstrojaner von Digitalcourage Der Staatstrojaner FinFisher wird in München entwickelt und in die ganze Welt verkauft. Für den Export braucht die Firma eine Genehmigung der Bundesregierung, die gab es aber noch nie. Deshalb haben wir zusammen mit anderen NGOs Strafanzeige gestellt. Jetzt ermittelt das Zollkriminalamt, es drohen fünf Jahre Haft. Ägypten, Äthiopien, Bahrain: Diktaturen auf der ganzen Welt setzen auf Überwachungstechnologie „made in Germany“. Der Staatstrojaner FinFisher oder FinSpy wird in München entwickelt und an Polizei und Geheimdienste in dutzenden Ländern verkauft, auch an das deutsche Bundeskriminalamt. Für den Export solcher Schadsoftware braucht FinFisher eine Genehmigung nach deutschen und europäischen Gesetzen. Die Bundesregierung hat aber keine solche Genehmigung erteilt. Der Export ohne Genehmigung ist eine Straftat. Deshalb haben wir Strafanzeige gegen die verantwortlichen Firmen und deren Geschäftsführer erstattet, die wir an dieser Stelle veröffentlichen. Gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte, Reporter ohne Grenzen und dem Europäischen Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte haben wir die 21-seitige Strafanzeige und einen acht-seitigen technischen Anhang verfasst und am 5. Juli bei der Staatsanwaltschaft München eingereicht. Jetzt laufen die Ermittlungen…“ Artikel von Andre Meister vom 04.09.2019 bei Netzpolitik und nun die Reaktion: Nach Pfändung insolvent: Staatstrojaner-Hersteller FinFisher „ist geschlossen und bleibt es auch“ weiterlesen »

Dossier zur NGO-Strafanzeige gegen Staatstrojaner-Hersteller FinFisher

Staatstrojaner stoppen! Verfassungsbeschwerde gegen den Staatstrojaner von Digitalcourage

Nach Pfändung insolvent: Staatstrojaner-Hersteller FinFisher „ist geschlossen und bleibt es auch“
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Raus aus der Defensive – PROJEKTE VERTEIDIGEN! Egal ob Meute, Liebig34, Rigaer, Syndikat oder Potse: Räumungen verhindern!

Dossier

Berlin am 01.08.20: Raus aus der Defensive – PROJEKTE VERTEIDIGEN! Egal ob Meute, Liebig34, Rigaer, Syndikat oder Potse: Räumungen verhindern!„„Wir haben nichts zu verlieren als die nächste Mietererhöhung“ hieß es auf den allerersten Plakaten zum Berliner „Frühling der Besetzungen“ 2018. Mit den angedrohten Räumungen vieler selbstverwalteter Räume in Berlin müssen wir das korrigieren: Wir haben nicht nur Räume zu verlieren, sondern eine ganze Idee. Als #besetzen, LEIPZIG BESETZEN und Wir Besetzen Dresden erklären wir uns deshalb solidarisch mit allen bedrohten Projekten und jenen, die für den Erhalt ihrer Räume und gegen ihre Verdrängung durch die Stadt der Reichen kämpfen. Dabei sind die angedrohten Räumungen von Syndikat, Potse, Meuterei und Liebig34 sowie die Teilräumung der Rigaer94 am 09. Juli keine Einzelfälle. Neben den täglichen Zwangsräumungen von einzelnen Wohnungen wurden in den letzten Jahren auch jegliche Besetzungen unter dem Namen von #besetzen, sowie den vielen diesen voraus gehenden Besetzungen in Berlin, geräumt. Auch an anderen Orten in Deutschland sah das nicht anders aus: Egal ob die Putzi in Dresden, bei den Squatting Days in Freiburg oder die aktuellen Barrikadenräumungen im Hambi…“ Aufruf bei besetzen.org – siehe weitere Infos. Neu: Rigaer Straße 94: Ein weiterer Sieg für die Kadterschmiede. Nach wie vor ist unklar, ob der Anwalt der Klägerin bevollmächtigt ist – und ob diese eigentlich existiert weiterlesen »

Dossier zu Berlin: Egal ob Meute, Liebig34, Rigaer, Syndikat oder Potse: Räumungen verhindern!

Berlin am 01.08.20: Raus aus der Defensive – PROJEKTE VERTEIDIGEN! Egal ob Meute, Liebig34, Rigaer, Syndikat oder Potse: Räumungen verhindern!

Rigaer Straße 94: Ein weiterer Sieg für die Kadterschmiede. Nach wie vor ist unklar, ob der Anwalt der Klägerin bevollmächtigt ist – und ob diese eigentlich existiert
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