Buchcover: "Recht, Rechtsstaat und Gerechtigkeit. Eine Einführung" von Hermann Klenner (2016)„… Im Mai 2018 wurde ein Großaufgebot der Polizei zu einer Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen geschickt. Die Bewohner wehrten sich dort passiv gegen eine Abschiebung, die Polizei nahm den Betroffenen fest und schob ihn nach Italien ab, was der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl so kommentierte: „Bei uns setzen sich Polizei und Rechtsstaat durch.“ Kurz darauf sagte der CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt, eine „Anti-Abschiebe-Industrie“ nutze die Mittel des Rechtsstaates, um ihn zugleich „von innen heraus zu bekämpfen“. In den letzten Jahren lässt sich beobachten, dass der Begriff des „Rechtsstaats“ immer häufiger in politischen Diskussionen auf eine Art und Weise verwendet wird, die seinen eigentlichen Gehalt ins Gegenteil verkehrt. (…) Nicht nur in Bezug auf Abschiebungen wird der Rechtsstaatsbegriff in Anschlag gebracht. In einem Strafverfahren Mitte Februar 2019 gegen eine Aktivistin, die sich ihrer Räumung im Hambacher-Wald widersetzt hatte, begründete der zuständige Richter sein hartes Urteil von neun Monaten Jugendgefängnis ohne Bewährung mit dem Verweis darauf, dass der „Rechtsstaat“ ein deutliches Signal erwarte. (…) Die ordnungspolitische Vereinnahmung des Rechtsstaatsbegriffs hat nicht nur eine diskursive Funktion. Wenn der baden-württembergische Innenminister Strobl die Polizei und den Rechtsstaat umstandslos auf eine Stufe stellt, dann legitimiert er nicht nur die Handlungen der Polizei gegenüber jedweder Kritik, sondern er negiert gerade, dass der Rechtsstaat ebenjene Exekutive kontrollieren soll. Und wenn Dobrindt Rechtsanwälte unter den Begriff der Industrie subsumiert, unterstellt er ihnen pauschal eigennützige Interessen, obwohl sie gerade die wichtigsten Akteure sind, um für Betroffene von exekutiver Gewalt den Schutz des Rechtsstaates einzufordern. Die Effekte eines solchen Diskurses sind exekutive Exzesse und eine Verunglimpfung gerichtlichen Rechtsschutzes, der – das zeigt das Beispiel des Strafverfahrens gegen die Öko-Aktivistin – sogar Richter zu absurden Verwendungen des Rechtsstaatsbegriffs animiert. (…) Franz L. Neumann analysierte präzise, wie der Rechtsstaat schon in der Weimarer Republik durch Generalklauseln ausgehöhlt wurde, indem die Exekutive immer mehr Ermessensspielräume zur Verfügung hatte. (…) Eine intensive Debatte über die Schutzfunktionen des Rechtsstaats im 21. Jahrhundert, wie auch über seine immanenten Grenzen, gehört auf die Tagesordnung.“ Gastbeitrag von Maximilian Pichl vom 27. Februar 2019 bei Legal Tribune Online weiterlesen »
Buchcover: "Recht, Rechtsstaat und Gerechtigkeit. Eine Einführung" von Hermann Klenner (2016)"... Im Mai 2018 wurde ein Großaufgebot der Polizei zu einer Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen geschickt. Die Bewohner wehrten sich dort passiv gegen eine Abschiebung, die Polizei nahm den Betroffenen fest und schob weiterlesen »

Verirteilt zu fast 7 Jahren vom Oberlandsgericht Hamburg -M. Asoglu im Februar 2019Gegen den in der Türkei geborenen Mann mit niederländischer Staatsangehörigkeit läuft seit Januar 2018 ein Verfahren vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Angeklagt ist Aşoğlu nach Paragraf 129b Strafgesetzbuch wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation. Ihm wird eine führende Rolle in der »Revolutionären Volksbefreiungspartei/Front« (DHKP/C) vorgeworfen. Die Kommunisten leisten Stadtteilarbeit in den Armenvierteln türkischer Großstädte und übernehmen auch immer wieder Verantwortung für bewaffnete Aktionen. Vom Vorwurf der Mitgliedschaft in der DHKP/C war Aşoğlu bereits im Jahr 2007 durch ein belgisches Gericht frei gesprochen worden. Für die Hamburger Boulevardmedien war er schon vor der Urteilsverkündung schuldig. »Was wird jetzt aus dem Terrorfürsten?«, titelte die »Hamburger Morgenpost« im Dezember 2016, als Aşoğlu in der Hansestadt verhaftet worden war. Damit übernahm die Zeitung die Diktion des türkischen Innenministeriums und der türkischen Justiz, die ein Kopfgeld in Höhe von 1,2 Millionen Euro auf Aşoğlu ausgesetzt hatten…“ – aus dem Beitrag „Gerichtsprozess nach türkischem Geschmack“ von Peter Nowak bereits am 16. Dezember 2018 in neues deutschland in einer zusammenfassenden Bewertung dieses Schauprozesses. Zum Prozess gegen Musa Aşoğlu ein Beitrag zum Verlauf und eine Erinnerung an die Bedeutung zum Prozessauftakt weiterlesen »
Verirteilt zu fast 7 Jahren vom Oberlandsgericht Hamburg -M. Asoglu im Februar 2019Gegen den in der Türkei geborenen Mann mit niederländischer Staatsangehörigkeit läuft seit Januar 2018 ein Verfahren vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Angeklagt ist Aşoğlu nach Paragraf 129b Strafgesetzbuch wegen angeblicher Mitgliedschaft weiterlesen »

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Bundesrepublikanischer Alltag: „In Treue fest“ zum Erdogan-Regime wird jede Solidarität mit Kurdistan verfolgt – was immerhin auch weitere Protestaktionen nach sich zieht
Union Solidarity International: Erdoğan uses ISIS to attack the KurdsVor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ist am Mittwoch in zweiter Instanz ein sogenannter „Verstoß gegen das Vereinsgesetz“ verhandelt worden. Angeklagt war ein junger Aktivist, dem vorgeworfen wurde, während einer Kundgebung gegen die Totalisolation des Vordenkers der kurdischen Freiheitsbewegung Abdullah Öcalan eine Fahne mit dessen Konterfei gezeigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei sahen darin eine Unterstützung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Die Bundesrepublik geht seit dem vor 25 Jahren vom damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) verfügten Betätigungsverbots der PKK gegen den Freiheitskampf der Kurdinnen und Kurden vor. In der aktuellen Repressionswelle hat die BRD offenbar beschlossen, auch Menschen bzw. deren Bildnisse zu verbieten. „Das solch ein absurdes Vorgehen nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat, sondern politisch motivierte Klassenjustiz ist, liegt auf der Hand. So wird alles, was sich in fortschrittlicher Weise außerhalb des kapitalistischen Normalzustandes bewegt, kriminalisiert und bekämpft“, kritisiert die Nürnberger Ortsgruppe der Roten Hilfe. Der aktuelle Fall wurde mit einem weiteren Verfahren zusammengeführt, das gegen den Aktivisten wegen „Beamtenbeleidigung“ anhängig war. Zu Beginn der Verhandlung forderte der angeklagte Aktivist die anwesenden Zuschauer anlässlich des nahenden Jahrestages seit Beginn der völkerrechtswidrigen Militärinvasion in Efrîn am 20. Januar 2018 zu einer gemeinsamen Schweigeminute auf. Dem kamen die Prozessbeobachter*innen nach…“ – aus der Meldung „Nürnberg: Jugendarrest wegen Öcalan-Fahne“ am 17. Januar 2019 bei der ANF, worin auch noch über das Strafmaß berichtet wird: Zwei Wochen Jugendarrest, 40 Stunden gemeinnützige Arbeit und die Gerichtskosten… Siehe dazu auch einen Beitrag über eine Protestaktion gegen die „Medienarbeit“ bei dieser ewigen Verfolgungsjagd – am Beispiel des Verschweigens des Hungerstreiks der politischen Gefangenen in türkischen Haftanstalten weiterlesen »
Union Solidarity International: Erdoğan uses ISIS to attack the KurdsVor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ist am Mittwoch in zweiter Instanz ein sogenannter „Verstoß gegen das Vereinsgesetz“ verhandelt worden. Angeklagt war ein junger Aktivist, dem vorgeworfen wurde, während einer Kundgebung gegen die Totalisolation des weiterlesen »

Bündnis »Widerstand Mai 31 - Solidarität ist kein Verbrechen«Fast immer haben Minister, egal ob auf Bundes- oder Landesebene, Schwerpunkte in ihrer Amtszeit. Beim nordrhein-westfälischen Innenminister gehört der Kampf gegen den »Linksextremismus«, zu den erklärten Hauptzielen. Mehrfach schon betonte Herbert Reul, dass die Gefahr von Links vernachlässigt worden sei und er sie nun mit derselben Aufmerksamkeit verfolgen werde wie Neonazis oder Islamisten. Ganz praktisch versuchte der Innenminister das mit den vielfachen kritisierten Einsätzen gegen Klimaaktivisten im Hambacher Forst. Mit »left« soll nun aber auch ein Präventionsprogramm für Aussteiger aus dem »Linksextremismus« folgen. Die Szene sei in NRW von »zunehmender Bedeutung«, so Reul. Obwohl das Programm noch nicht offiziell gestartet sei, betreue man schon 21 Fälle, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. Die Kontakte seien über die Programme für Nazis und Islamisten zustande gekommen. Für den visuellen Auftritt des Präventionsprogramms hatte der Verfassungsschutz die Teilnehmer eines Seminars »Die Sprache des Extremismus« von Professor Dr. Thomas Niehr am Institut für Sprach- und Kommunikationswissenschaft der RWTH Aachen zu einem Ideenwettbewerb aufgefordert. Am Mittwoch wurden die studentischen Entwürfe vorgestellt. Gewonnen hat Hans-Ulrich Voß. Auf seinem Entwurf zu sehen: eine schwarze Silhouette, wurfbereit hinter einer brennenden Barrikade. Dazu der Spruch »Wir sind friedlich, was seid ihr?« und ein Schriftzug »left«, die Buchstaben in den Landesfarben, grün, weiß, rot. Voß ist aber nicht nur raffinierter Grafikdesigner, sondern auch Mitglied der Burschenschaft »Teutonia Aachen«…“ Artikel von Sebastian Weiermann vom 21.12.2018 beim ND online weiterlesen »
Bündnis »Widerstand Mai 31 - Solidarität ist kein Verbrechen«"Fast immer haben Minister, egal ob auf Bundes- oder Landesebene, Schwerpunkte in ihrer Amtszeit. Beim nordrhein-westfälischen Innenminister gehört der Kampf gegen den »Linksextremismus«, zu den erklärten Hauptzielen. Mehrfach schon betonte Herbert Reul, dass die Gefahr weiterlesen »

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Solidarität gegen den geplanten neuen militärischen Überfall der Türkei auf Nordsyrien – und gegen die Unterstützung der BRD auch für diesen Feldzug
Solidarität gegen den geplanten neuen militärischen Überfall der Türkei  auf Nordsyrien – und gegen die Unterstützung der BRD auch für diesen Feldzug - Demo am 20.12.18 in BerlinEs ist keine Frage mehr ob, sondern wann der Überfall auf unsere Revolution im Norden Syriens beginnen wird. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan kündigte vor wenigen Tagen an, in kürzester Zeit eine Militäroffensive gegen die Selbstverwaltungsgebiete in Nordsyrien zu starten. Am Montag, dem 17. Dezember, erklärte er die Vorbereitungen der türkischen Armee für abgeschlossen und drohte, die Offensive sei nur noch eine Frage der Zeit. Nach der Ankündigung einer Militärinvasion in Rojava durch den türkischen Präsidenten Erdoğan hat die Autonomieverwaltung von Nordostsyrien zur Mobilmachung aufgerufen. In den Städten und Vierteln wird bereits der Widerstand von der Gesellschaft organisiert. Der völkerrechtswidrige Besatzungskrieg der Türkei gegen den Kanton Afrin hat der ganzen Welt vor Augen geführt, zu was der türkische Staat in der Lage ist. Afrin war eine Oase des Friedens, während der Krieg in den letzten sieben Jahren ganz Syrien zerstörte. Mit der türkischen Besatzung wurde Afrin in Schutt und Asche gelegt, hunderttausende Menschen mussten fliehen (…)Es ist klar, dass die nahende Intervention wie bereits beim verbrecherischen Überfall auf Afrin nur Realität werden wird dank der Unterstützung, die das Regime Erdogans aus Berlin und speziell durch den letzten Staatsbesuch auf rotem Teppich in Berlin erhalten hat. Es sind deutsche Panzer, Fahrzeuge und Gewehre, mit denen türkische Soldaten in Afrin einmarschiert sind und den Krieg in Nordkurdistan führen. Es ist die bedingungslose politische Rückendeckung aus Berlin, die Ankara überhaupt erst dazu ermutigt, einen derartigen Völkerrechtsbruch zu begehen. Zu guter Letzt ist es die direkte Unterstützung des Innenministeriums hier in Deutschland, mit der Protest von vornherein durch das Verbot sämtlicher kurdischer Flaggen und die andauernde und schärfer werdende Kriminalisierung gegen kurdische Organisationen unterdrückt wird. Es ist bezeichnend, dass genau zu dieser Zeit die deutschen Behörden dazu ansetzen, Ermittlungsverfahren gegen Internationalisten wegen YPG-Unterstützung zu führen….“ – aus dem Aufruf „Bildet internationalistische Widerstandskomitees!“ des kurdischen Dachverbandes NAV-DEM, dokumentiert am 20. Dezember 2018 bei der ANF , worin auch abschließend für den heutigen Tag aufgerufen wird: „Heute findet in Berlin um 18 Uhr Uhr ab Hermannplatz eine Demonstration gegen die bevorstehende türkische Militärinvasion statt“. weiterlesen »
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Im Wendland gibt es kein Pardon für Gegner des Krieges der türkischen Regierung

Dossier

100 Vermummte gegen ein Transparent in Meuchefitz am 20.2.2018Erst überfallen schwerbewaffnete Vermummte ein Transparent, danach Pfefferspray und Ermittlungen  gegen die Protestdemonstration: „Das falsche Transparent, öffentlich ausgehängt, kann auch in Deutschland zu massiven Reaktionen der Polizei führen. So geschehen am Dienstag Morgen in Meuchefitz. Dort war es ein Unterstützungstransparent für die Kurden in Afrin, welches den Bewohnern eine Hausdurchsuchung durch eine Hundertschaft Polizeibeamter eintrug.  „Afrin halte durch!“ und darunter: „Türkische Truppen & Deutsche Waffen morden in Rojava! Es lebe die YPJ/YPG!“ Das ist die Aufschrift eines großen Transparents, welches seit Wochen an der Fassade des Gasthofs in Meuchefitz hing. Hing. Denn am Dienstag Morgen wurde es von einer Hundertschaft Polizeibeamter beschlagnahmt und abgehängt.  Vor allem die letzte Zeile “ Es lebe die YPJ/YPG! “ rief die Abteilung Staatsschutz bei der Polizei auf den Plan. Sie ermittelte wegen „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ (§ 129 a StGB) gegen einen der Meuchefitzer Bewohner. (…)  So rückte eine Hundertschaft der Polizei – inklusive eines Sondereinsatzkommandos – vermummt und mit Maschinenpistolen ausgestattet am Dienstag Morgen in Meuchefitz an, umstellte den dortigen Gasthof, durchsuchte das Gebäude, nahm von allen Anwesenden (inklusive zahlenden Gästen) die Personalien auf und beschlagnahmte das umstrittene Transparent. Nach Augenzeugenberichten wurden auch die Kennzeichen von in der Nähe parkenden Autos notiert. In Gewahrsam genommen oder gar verhaftet wurde niemand“ – aus dem Beitrag „Meuchefitz: eine Hundertschaft umstellt den Gasthof – um ein Transparent zu beschlagnahmen“ am 20. Februar 2018 im wendland-net, worin auch noch berichtet wird, dass das Strafverfahren nach § 129 a Strafgesetzbuch weiter geführt werde. Siehe dazu auch noch einen Bericht über die Polizeirepression gegen die folgende Spontandemonstration und weitere Berichte über die Polizeiaktion im Wendland. Neu dazu: Gasthof Meuchefitz: Wendland-Aktivisten nicht mehr terrorverdächtig. Ermittlungen wegen Solidaritätsbekundung für in Nordsyrien operierende kurdische Milizen eingestellt   weiterlesen »

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100 Vermummte gegen ein Transparent in Meuchefitz am 20.2.2018Erst überfallen schwerbewaffnete Vermummte ein Transparent, danach Pfefferspray und Ermittlungen  gegen die Protestdemonstration: „Das falsche Transparent, öffentlich ausgehängt, kann auch in Deutschland zu massiven Reaktionen der Polizei führen. So geschehen am Dienstag weiterlesen »

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Internationalismus im Fadenkreuz: Terrorverfahren gegen Lower Class Magazine-Redakteur Peter Schaber
Der DIRTY DEAL: Merkels Pakt und Erdogans BeitragTerrorverfahren gegen unseren Redakteur Peter Schaber: Bundesregierung intensiviert Kriminalisierung der kurdischen Bewegung und ihrer Unterstützer*innen. Am 8. Dezember erreichte unseren Redakteur Peter Schaber ein Brief des Berliner Landeskriminalamts (LKA). Die Vorladung weist Schaber als Beschuldigten in einem Verfahren nach §129b aus – „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland“. Tatort soll Syrien sein, Tatzeitpunkt: Februar bis Ende November 2017. Die terroristische Vereinigung, so heißt es in dem Schriftstück, sind die kurdischen Volksverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Gel, YPG). Es ist nicht das erste Mal, dass die deutschen Behörden dazu ansetzen, einen Terrorprozess gegen einen Internationalisten wegen YPG-Unterstützung zu führen. (…) Um im Falle eines Prozesses diese Auseinandersetzung zu fördern, hat sich ein Solidaritätskreis in Berlin gebildet, ein Spendenkonto bei der Roten Hilfe wurde eingerichtet. Auf der Homepage des Kreises könnt Ihr die Prozessführung unterstützen .“ Meldung der Redaktion des lower class magazine vom 19. Dezember 2018 – siehe weitere Informationen des Soliblogs weiterlesen »
Der DIRTY DEAL: Merkels Pakt und Erdogans Beitrag"Terrorverfahren gegen unseren Redakteur Peter Schaber: Bundesregierung intensiviert Kriminalisierung der kurdischen Bewegung und ihrer Unterstützer*innen. Am 8. Dezember erreichte unseren Redakteur Peter Schaber ein Brief des Berliner Landeskriminalamts (LKA). Die Vorladung weist Schaber als Beschuldigten weiterlesen »

Cilip / Bürgerrechte & Polizei 117/2018 mit dem Themenschwerpunkt "Drohende Gefahren" „Die tradierte Aufteilung polizeilichen Handelns in präventive, polizeirechtliche Gefahrenabwehr und repressive, strafverfahrensrechtliche Strafverfolgung verschwimmt zusehends. Auch das Strafrecht wird heute an seiner Eignung zur Verhinderung von Straftaten gemessen. Dies manifestiert sich in einer stetigen Vorverlagerung sowohl der materiellen Tatbestände als auch der prozessualen Ermittlungsbefugnisse. Damit einher geht ein fortschreitender Verlust von Beschuldigtenrechten. (…) Mit der Verdrängung des Kriteriums der subjektiven Schuld durch das des objektiven Risikos ist es zudem denkbar, dass die strafrechtliche Intervention erfolgt, bevor die Beschuldigten wissen, dass sie eine Rechtsgutsverletzung begehen werden. (…) Auf der formellen Ebene verwischt diese Entwicklung die Grenzen zwischen Polizei- und Strafrecht und führt zu einer Kompetenzbündelung bei der Polizei. Im Strafverfahren höhlt das wachsende Ausmaß von Ermittlungsmaßnahmen die Sachleitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft aus und macht die Polizei entgegen der gesetzlichen Konzeption zunehmend zur faktischen Herrin des Ermittlungsverfahrens. Gesellschaftlich aber geht die Präventionsobsession zu Lasten der dringend notwendigen Auseinandersetzung mit Taten und TäterInnen als Teil der sozialen Wirklichkeit. Der Gedanke der Resozialisierung, welke Leitfigur des bürgerlich-liberalen Strafrechts, weicht ebenso wie die verantwortungsvolle Beschäftigung mit den Umständen und Ursachen von sozialen Problemen und Kriminalität einer Strategie der vorbeugenden Risikominimierung und Exklusion risikobehafteter Elemente.“ Beitrag von Benjamin Derin vom 30. November 2018 aus Cilip / Bürgerrechte & Polizei 117, siehe deren gesamtes Inhaltsverzeichnis zum Themenschwerpunkt „Drohende Gefahren“ weiterlesen »
Cilip / Bürgerrechte & Polizei 117/2018 mit dem Themenschwerpunkt "Drohende Gefahren" "Die tradierte Aufteilung polizeilichen Handelns in präventive, polizeirechtliche Gefahrenabwehr und repressive, strafverfahrensrechtliche Strafverfolgung verschwimmt zusehends. Auch das Strafrecht wird heute an seiner Eignung zur Verhinderung von Straftaten gemessen. Dies manifestiert sich weiterlesen »

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Proteste gegen die Abschiebung zweier kurdischer Aktivisten – nach Bulgarien. Und dann weiter…?
Proteste gegen die Abschiebung zweier kurdischer Aktivisten – nach BulgarienDie beiden kurdischen Aktivisten Ramazan A. und Yüksel T. sind nach Bulgarien abgeschoben worden. Das teilte das Nürnberger Bündnis für Frieden in Kurdistan mit. Die Abschiebung der Aktivisten, die seit Ende August im Abschiebegefängnis Eichstätt inhaftiert waren, erfolgte demnach bereits am Montag. Das Asylgesuch der beiden ist von den bayerischen Behörden negativ beschieden worden. Mittlerweile befinden sich Ramazan A. und Yüksel T. in einem offenen Lager in Sofia. Beiden droht eine Zurückweisung in die Türkei, wo sie vermutlich direkt in ein Gefängnis überstellt werden. Yüksel T. hat in der Türkei bereits fast eineinhalb Jahre in Untersuchungshaft gesessen. Vor vier Jahren war er in eine Auseinandersetzung mit faschistischen Studenten an der Sütcü-Imam-Universität in Maraş verwickelt. Dabei wurde er so schwer verletzt, dass er drei Wochen im Koma lag. Noch heute leidet er unter gesundheitlichen Einschränkungen. Wegen der Auseinandersetzung wurde sein Studium aberkannt und er zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Er konnte fliehen, bevor das Urteil rechtskräftig wurde. Ramazan A. wird in der Türkei wegen seiner regierungskritischen Meinungsäußerung in den sozialen Medien verfolgt, auch ihm droht massive Repression, sollte er abgeschoben werden…“ – aus dem Bericht „Kurdische Aktivisten nach Bulgarien abgeschoben“ vom 22. November 2018 bei der ANF, worin auch noch daran erinnert wird, dass es vorher gelungen war, die Abschiebungen zu verhindern, und dass jetzt erneut Proteste organisiert werden. Siehe dazu auch einen weiteren aktuellen Beitrag, sowie eine Pressemitteilung mit Update des Solidaritätskomitees weiterlesen »
Proteste gegen die Abschiebung zweier kurdischer Aktivisten – nach BulgarienDie beiden kurdischen Aktivisten Ramazan A. und Yüksel T. sind nach Bulgarien abgeschoben worden. Das teilte das Nürnberger Bündnis für Frieden in Kurdistan mit. Die Abschiebung der Aktivisten, die seit Ende August im weiterlesen »

[1. Dezember 2018 Berlin] Bundesweite Demonstration „Gemeinsam gegen Polizeigesetze, PKK-Verbot und Nationalismus – Der Wunsch nach Freiheit lässt sich nicht verbieten“
[1. Dezember 2018 Berlin] Bundesweite Demonstration „Gemeinsam gegen Polizeigesetze, PKK-Verbot und Nationalismus - Der Wunsch nach Freiheit lässt sich nicht verbieten“25 Jahre erfolglos gegen den Traum von Demokratie, Freiheit und Frieden: Die Bundesrepublik Deutschland und die Türkei stehen an der Spitze der Länder, die global gegen demokratischen Protest und Freiheitsbewegungen kämpfen. Seit 25 Jahren ist die PKK nunmehr in Deutschland verboten. Doch die PKK und ihr Projekt des Demokratischen Konföderalismus haben in dieser Zeit deutlich an Bedeutung gewonnen. Nicht umsonst titelte die Taz im September 2014: ‚Die PKK gehört zu Deutschland‘. Die Stärke dieser Freiheitsbewegung und die Erfolglosigkeit der deutsch-türkischen Demokratiefeindlichkeit werden wir am 1. Dezember gemeinsam auf den Straßen der deutschen Hauptstadt unterstreichen – als Demokrat*innen, Feminist*innen, Anti-Faschist*innen und als Internationalist*innen. Mithilfe des PKK-Verbots versucht die Bundesregierung seit 25 Jahren eine wichtige demokratische Kraft im eigenen Land mundtot zu machen. Tausende Gerichtsverfahren, hunderte Festnahmen und zahlreiche Razzien später ist eines klar: Die Ideen der PKK und ihres Vorsitzenden Abdullah Öcalan inspirieren heute mehr Menschen denn je. In Deutschland identifizieren sich seit dem Widerstand der nordsyrischen Regionen Kobane und Afrin unzählige Menschen mit dem Projekt des Demokratischen Konföderalismus und seiner gelebten Praxis in der Demokratischen Föderation Nordsyrien. Die gesellschaftliche Akzeptanz des PKK-Verbots in Deutschland bröckelt. Denn Millionen von Menschen in Deutschland wissen, dass es die bewaffneten Kräfte der PKK waren, die im Sommer 2014 durch ihren Einsatz gegen den Islamischen Staat einen Völkermord an der ezidischen Bevölkerung in Shengal verhinderten. Mit unserer Demonstration am 1. Dezember werden wir einen weiteren Stein aus der Mauer entfernen, die zwischen kurdischen, arabischen, türkischen und deutschen Demokratinnen und Demokraten gezogen werden soll…“ – so beginnt der Aufruf „Der Wunsch nach Freiheit lässt sich nicht verbieten“ mit dem auf der Demonstrations-Webseite seit dem 23. Oktober 2018 für die Demonstration am 1. Dezember mobilisiert wird. Siehe dazu auch noch einen weiteren Beitrag, sowie genaue Angaben zu Ort und Zeit weiterlesen »
[1. Dezember 2018 Berlin] Bundesweite Demonstration „Gemeinsam gegen Polizeigesetze, PKK-Verbot und Nationalismus - Der Wunsch nach Freiheit lässt sich nicht verbieten“25 Jahre erfolglos gegen den Traum von Demokratie, Freiheit und Frieden: Die Bundesrepublik Deutschland und die Türkei stehen an der Spitze der weiterlesen »

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Eine Woche lang Jagd auf alles Kurdische. In Erdogans Partnerstaat von München bis Berlin
Es ist Zeit zu handeln: Solidarität mit dem kurdischen RojavaDas Bundesland Bayern verfolgt die kurdische Befreiungsbewegung und die mit ihr solidarischen Menschen besonders hartnäckig. Nun legt die bayerische Justiz eine umfangreiche Anklageschrift gegen den Kommunikationswissenschaftler und Aktivisten Kerem Schamberger vor, der immer wieder öffentlich seine Solidarität mit dem kurdischen Befreiungskampf zeigt. In der Anklageschrift wird Schamberger unter anderem vorgeworfen: In fünf Fällen auf Facebook Symbole der Frauenverteidigungs- und der Volksverteidigungseinheiten (YPJ/YPG) sowie der Partei der Demokratischen Einheit (PYD) veröffentlicht zu haben. Außerdem in vier Fällen das Tragen von YPG/YPJ-Fahnen auf Demonstrationen, bei den Protesten gegen die „Sicherheitskonferenz“ im Bayerischen Hof im Februar 2018 wurde Schamberger dabei kurzfristig in Gewahrsam genommen. (…) Kerem Schamberger und sein Anwalt gehen davon aus, dass keiner der angezeigten Fälle auch nur einen Straftatbestand erfüllt. In anderen Bundesländern wären die verschiedenen Fälle wohl gar nicht erst angezeigt worden, bzw. vor Gericht gekommen…“ – aus dem Beitrag „Repression wegen Solidarität mit der kurdischen Befreiungsbewegung“ am 29. Oktober 2018 bei Perspektive Online zur Anklageerhebung gegen Karem Schamberger – dennoch nur eine der zahlreichen antikurdischen Aktivitäten der bundesdeutschen Behörden in dieser Aktionswoche, in der ihr Partner Erdogan wieder mal Bomben werfen lässt. Siehe zur antikurdischen Kampfwoche der bundesdeutschen Behörden zwischen Bayern und Preußen zwei weitere aktuelle Beiträge weiterlesen »
Es ist Zeit zu handeln: Solidarität mit dem kurdischen RojavaDas Bundesland Bayern verfolgt die kurdische Befreiungsbewegung und die mit ihr solidarischen Menschen besonders hartnäckig. Nun legt die bayerische Justiz eine umfangreiche Anklageschrift gegen den Kommunikationswissenschaftler und Aktivisten Kerem Schamberger vor, der immer weiterlesen »

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Nicht nur Geschäftspartner Erdogans: Prozesse, Verfahren und Abschiebungen für Erdogan-Kritiker sind Alltag der politischen Partnerschaft – nicht nur beim Journalisten Adil Yigit
Der DIRTY DEAL: Merkels Pakt und Erdogans BeitragDer türkische Regierungskritiker und Journalist Adil Yigit wird Ende Januar aus Deutschland ausgewiesen. Er habe den Bescheid am Freitag bekommen, sagte Yigit (60). Seit mehr als 35 Jahren lebt er in Deutschland. Jetzt soll der Hamburger Journalist und Erdoğan-Kritiker Adil Yiğit abgeschoben werden – in seine türkische Heimat. Am Freitag erreichte Yiğit die Nachricht, dass der Antrag auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis abgelehnt wird und er Deutschland bis zum 22. Januar verlassen muss. Andernfalls würde er auf eigene Kosten abgeschoben werden, heißt es in dem Bescheid, der der taz vorliegt. Die Mitteilung sei für ihn überraschend gekommen, sagt Yiğit. Zwar teilte ihm die Ausländerbehörde im November mit, dass beabsichtigt sei, den Antragt auf Aufenthaltserlaubnis abzulehnen, noch vor Kurzem hätte ihm die Behörde aber in einem Gespräch signalisiert, eine Regelung finden zu wollen. „Der rot-grüne Senat sollte sich schämen“, sagt er. Yiğit vermutet politische Gründe hinter der Ablehnung. Die Behörde erklärt, dass Yiğit die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nicht erfülle. Denn er lebe weder mit seinen Kindern zusammen noch gehe er einer Beschäftigung nach. Zwei seiner Kinder leben zur Zeit mit ihrer Mutter im Ausland. Als Journalist findet er nach eigenen Angaben keinen Job…“ – aus dem Beitrag „Erdoğan-Gegner soll in die Türkei zurück“ von Marthe Ruddat am 28. Oktober 2018 in der taz über die geplante Abschiebung des Mannes, der mit seinem T-Shirt von einer Pressekonferenz beim Erdogan-Besuch  entfernt wurde (ohne dass irgendein Journalist dagegen protestiert hätte, siehe unser Dossier zum Besuch)… Siehe dazu auch zwei Beiträge zu Prozessen und Verfahren, die in Erdogans Sinne inszeniert werden weiterlesen »
Der DIRTY DEAL: Merkels Pakt und Erdogans BeitragDer türkische Regierungskritiker und Journalist Adil Yigit wird Ende Januar aus Deutschland ausgewiesen. Er habe den Bescheid am Freitag bekommen, sagte Yigit (60). Seit mehr als 35 Jahren lebt er in Deutschland. Jetzt soll der weiterlesen »

Freiheit für alle ATIK AktivistInnen und politischen Gefangenen! (Juni 2016)Am heutigen Tag wurde ein weiterer Haftbefehl gegen einen der Angeklagten im Münchner Kommunistenprozess außer Vollzug gesetzt; Erhan Aktürk wurde daraufhin frei gelassen! Wir freuen uns über Erhan Aktürks Freilassung nach mehr als 3 ½ Jahren Untersuchungshaft. Die Untersuchungshaft wurde in der Anfangszeit unter Isolationshaftbedingungen durchgeführt, die nach den Kriterien von amnesty international (ai) als bedenklich im Sinne des Art. 3 EMRK zu beurteilen sind. Erhan Aktürk wurde in einen völlig geräumten Zellentrakt, mit eigenem Zugang zu einer Fläche, die zum „Hofgang“ genutzt wurde, inhaftiert. In diesem Trakt – für derartige Unterbringungen von Gefangenen wird die Bezeichnung „toter Trakt“ verwendet – war er für 23 Stunden in der Zelle eingeschlossen und von allen sozialen Kontakten abgesondert. Diese konkrete Art der Gestaltung der U-Haft kann als „Isolationsfolter“ bezeichnet werden. Mit der Entlassung von Erhan Aktürk befinden sich nun sieben der zehn Angeklagten in Freiheit. Immer noch inhaftiert sind Müslüm Elma, Deniz Pektas und Seyit Ali Ugur. Mit der heutigen Freilassung kommt der Senat einer immer wieder gestellten Forderung der Verteidigung, die Haftbefehle aufzuheben, zum Teil nach. Den Angeklagten wird die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung gem. § 129b StGB vorgeworfen. Sie sollen Mitglieder im Auslandskomitee der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML) gewesen sein. Konkrete Straftaten in Deutschland werden weder den Angeklagten noch der Organisation vorgeworfen. Das Verfahren wurde und wird von vielen Seiten kritisiert und als “Auftragsarbeit für Erdogan” bewertet. Die heutige Freilassung ist ein Erfolg der Verteidigung, die seit Beginn der Hauptverhandlung die erhobenen Vorwürfe und die Art und Weise der Ermittlungen angreift…“  aus der Pressemitteilung „Münchner TKP/ML Prozess: Erhan Aktürk ist frei!“ der Verteidigung am 18. Oktober 2018 bei der Roten Hilfe dokumentiert weiterlesen »
Freiheit für alle ATIK AktivistInnen und politischen Gefangenen! (Juni 2016)Am heutigen Tag wurde ein weiterer Haftbefehl gegen einen der Angeklagten im Münchner Kommunistenprozess außer Vollzug gesetzt; Erhan Aktürk wurde daraufhin frei gelassen! Wir freuen uns über Erhan Aktürks Freilassung nach mehr als weiterlesen »

Kurdische Fraueneinheiten, die wesentlich zum Sieg über die Isisbande beigetragen habenIm Sommer 2017 hatte Edith Grube auf Facebook zwei Beiträge des Münchner Kommunikationswissenschaftlers und Aktivisten Kerem Schamberger geteilt. In beiden Fällen waren Fahnen der YPG beziehungsweise der YPJ zu sehen. Dafür hat die Münchner Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über insgesamt 2.250 Euro (70 Tagessätze zu je 30 Euro plus Gebühren) gegen Grube ausgestellt. Die Behörde geht davon aus, dass es sich um Symbole einer verbotenen Organisation handelt. Deren öffentliche Verwendung sei daher nach dem Vereinsgesetz verboten. YPG und YPJ sind allerdings in Deutschland gar nicht verboten. Nach Auffassung der Münchner Strafverfolgungsbehörde fallen deren Symbole jedoch unter das Verbot der seit 1993 verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), die sie »usurpiert« habe. Rechtsanwalt Mathes Breuer geht dagegen davon aus, dass Symbole wie das der YPG nicht so einfach der PKK zugerechnet werden können. »Zumindest ist die Frage ungeklärt«, sagte der Münchner Jurist am Mittwoch vor Gericht. Bundesweit werde das Zeigen von Fahnen wie der der YPG »völlig unterschiedlich gehandhabt«. Während der Freistaat Bayern versuche, durchzugreifen, gingen Gerichte in anderen Bundesländern davon aus, dass die Verwendung des Symbols nicht strafbar sei. Eine endgültige Entscheidung dazu sei aber bislang noch nirgendwo gefallen…“ aus dem Bericht „Auftakt bayerischer Prozessserie“ von Sebastian Lipp am 18. Oktober 2018 in der jungen welt über den Prozess gegen Edith Grube, der erste einer anstehenden Reihe. Siehe dazu auch eine Meldung (des eigentlichen „Übeltäters“)  zum Urteil des Amtsgerichts weiterlesen »
Kurdische Fraueneinheiten, die wesentlich zum Sieg über die Isisbande beigetragen habenIm Sommer 2017 hatte Edith Grube auf Facebook zwei Beiträge des Münchner Kommunikationswissenschaftlers und Aktivisten Kerem Schamberger geteilt. In beiden Fällen waren Fahnen der YPG beziehungsweise der YPJ zu sehen. Dafür hat weiterlesen »

[28. – 29. September 2018] BRD-Besuch: Erdogan NOT welcome!

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[28. – 29. September 2018] BRD-Besuch: Erdogan NOT welcome!Ein Diktator kommt nach Berlin – und wird mit allen Ehren empfangen. Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan wird Ende September erneut um deutsche Unterstützung für seine Kriegspolitik bitten. Es ist abzusehen, dass auch dieses Mal Waffenverkäufe abgesegnet, Kredite zugesagt und Investitionen in der Türkei vereinbart werden. Der Besuch des deutschen Wirtschaftsministers samt 80-köpfiger Entourage Ende Oktober in der Türkei passt da ins Bild. Der Besuch Erdoğans in Berlin wird Anlass zum Protest für all diejenigen sein, die sich in Deutschland und der Türkei für Demokratie, Freiheit und Frieden einsetzen. Die Liste der Verbrechen des Erdoğan-Regimes ist lang. Heute sitzen tausende HDP-Mitglieder in der Türkei in Haft, gemeinsam mit hunderten Journalistinnen und Journalisten sowie zehntausenden anderen politischen Aktivistinnen und Aktivisten. Im Südosten der Türkei werden tagtäglich Ausgangssperren verhängt, Kundgebungen oder Demonstrationen verboten und Militäroperationen durchgeführt. (…) Auch hier in Deutschland leiden wir unter der diktatorischen Politik Erdoğans. Der türkische Geheimdienst MIT bedroht hier zu Lande politische Aktivistinnen und Aktivisten mit dem Tod. Die DITIB verbreitet in ihren knapp 1000 Moscheen nationalistische Kriegspropaganda und schreckt dabei selbst vor der Indoktrinierung von Kindern nicht zurück. Der Lobbyverband UETD stellt Kontakte zwischen der AKP-Regierung und kriminellen Banden wie der Osmanen Germania her, die offen mit Gewalt gegen Kritikerinnen und Kritiker des Erdogan-Regimes in Deutschland drohen…“ – aus dem Aufruf „Erdogan NOT welcome!“ zur Großdemonstration am 29.09 auf der Aktionsseite (dort aktuelle Infos). Siehe dazu auch weitere aktuelle Beiträge, einen kurdischen und einen internationalen Aufruf (als Beispiel für eine ganze Reihe, die inzwischen veröffentlicht wurden) und den Hinweis auf unseren ersten Beitrag zum Erdogan-Besuch in der BRD. Neu: Erdogan war da: Zwischen „not welcome!“ und „very welcome!“ weiterlesen »

Dossier

[28. – 29. September 2018] BRD-Besuch: Erdogan NOT welcome!Ein Diktator kommt nach Berlin – und wird mit allen Ehren empfangen. Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan wird Ende September erneut um deutsche Unterstützung für seine Kriegspolitik bitten. Es ist abzusehen, weiterlesen »

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