„Der Chaos Computer Club meint, die Antiterrordatei basiere auf einem unklaren Gesetz und sei riskant. Falsche Daten über sich ändern zu lassen, sei de facto unmöglich. Vor Kurzem hat das Bundesverfassungsgericht über die Antiterrordatei verhandelt. Zu den Sachverständigen dabei gehörten auch Mitglieder des Chaos Computer Clubs. Sie haben nun ihre ausführliche Kritik an der Datei, in der Daten für Polizeien und Geheimdienste gesammelt werden, in einem PDF veröffentlicht. Die Meinung des Clubs ist eindeutig, die Antiterrordatei (ATD) berge die Gefahr der „Gesinnungsstrafbarkeit“ – also die Gefahr, dass jemand von einer Polizeibehörde überwacht wird, nur weil ein Geheimdienst einen vagen Verdacht hat und den Namen in die Datei einträgt. Die „notwendige rechtsstaatliche Grenze zwischen Polizeiaufgaben und den Befugnissen der Geheimdienste“ werde damit verwischt, heißt es in der Stellungnahme des Clubs…“ Artikel von Kai Biermann in Zeit online vom 27.11.2012 in Betracht…“ weiterlesen »
Quelle:  Artikel von Manfred Hack und Nils Neumann vom 03.09.2012 bei Legal Tribune ONLINE externer LinkDer Chaos Computer Club meint, die Antiterrordatei basiere auf einem unklaren Gesetz und sei riskant. Falsche Daten über sich ändern weiterlesen »

„Wer einen Islamisten einstellt, finanziert den internationalen Terrorismus – denkt sich die EU und führt daher Listen mit potenziellen Extremisten, die von wirtschaftlichen Ressourcen möglichst ferngehalten werden sollen. Unternehmen ist es unter Strafe verboten, solche Menschen einzustellen und ihnen eine Vergütung zu zahlen. Kaum einem Arbeitgeber ist dies bewusst, meinen Nils Neumann und Manfred Hack…“ Artikel von Manfred Hack und Nils Neumann vom 03.09.2012 bei Legal Tribune ONLINE weiterlesen »
Quelle:  Artikel von Manfred Hack und Nils Neumann vom 03.09.2012 bei Legal Tribune ONLINE externer Link Wer einen Islamisten einstellt, finanziert den internationalen Terrorismus – denkt sich die EU und führt daher Listen mit potenziellen Extremisten, weiterlesen »

„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat. Es herrscht Gewaltenteilung zwischen der Regierung, dem Parlament und der Justiz. Eigentlich. Seit Einführung des Strafrechtsparagraphen 129 b bestimmen (zwar nicht de jure, aber faktisch) die US-Regierung, die Europäische Union und zuletzt das Bundesministerium der Justiz, gegen wen die Bundesanwaltschaft ermitteln darf und wer als politischer Angeklagter vor Gericht zu erscheinen hat…“ Artikel von Helmut Lorscheid in telepolis vom 04.09.2012 weiterlesen »
Quelle:  Artikel von Helmut Lorscheid in telepolis vom 04.09.2012 externer Link Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat. Es herrscht Gewaltenteilung zwischen der Regierung, dem Parlament und der Justiz. Eigentlich. Seit Einführung des Strafrechtsparagraphen 129 b bestimmen weiterlesen »

nach oben