[17.03.2018 in Hamburg] United we stand! Gemeinsam gegen Repression und autoritäre Formierung!„Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul hat mit Blick auf die «Querdenken»-Bewegung eine Reform des Paragrafen zum Landfriedensbruch gefordert. «Ein Problem ist, dass Einzelne in der Bewegung immer gewalttätiger werden», sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Donnerstag). «Ähnliche Entwicklungen hatten wir im Hambacher Forst, wo sich auch gewalttätige Demonstranten unter Klimaprotestler gemischt haben. Deshalb wäre ich dafür, den Landfriedensbruchparagrafen neu zu fassen mit dem Ziel, dass die Polizei auch gegen jene Demonstranten vorgehen kann, die Gewalttäter allein durch ihre physische Präsenz schützen.» Die Polizei habe nämlich immer das Problem, «in Demonstrationen die Guten von den Schlechten unterscheiden zu müssen»…“ Meldung vom 10. Dezember 2020 in der Zeit online – siehe einen Kommentar und auch unsere Anmerkung dazu weiterlesen »

[17.03.2018 in Hamburg] United we stand! Gemeinsam gegen Repression und autoritäre Formierung!

Nordrhein-Westfalens Innenminister Reul will Paragrafen für Landfriedensbruch ändern
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Was „Leipziger Sylvester“ in Connewitz bedeutet: Die selbsternannte vierte Gewalt ruft zur Exekution

Dossier

Stoppt Polizeigewalt„…Auch blieb unklar, auf welche Weise und wie schwer verletzt der Beamte wurde. Ab Mittwochabend schrieben zahlreiche Medien unter Berufung auf Polizeikreise von einer schweren Ohrverletzung und weiteren Kopfverletzungen. “Leipziger Polizist fast das Ohr weggesprengt“, schlagzeilte Focus Online. In Krankenhauskreisen zeigte sich man sich verwundert über diese Darstellung und die Polizeimeldung von einer „Notoperation“. Von dort erfuhr die taz, dass es einen Eingriff an der Ohrmuschel des Beamten unter lokaler Betäubung gegeben habe. Der Mann sollte demnach am Donnerstag oder Freitag wieder entlassen werden. Lebensgefahr oder drohender Gehörverlust hätten nicht bestanden. (…) Die Polizei wiederum verteilte schon vor der Silvesternacht Flugblätter in Connewitz, in denen sie einen „Polizeieinsatz zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit“ ankündigte. Am Abend dann kreiste sie mit einem Hubschrauber über dem Stadtteil und führte laut Augenzeugen verdachtsunabhängige Kontrollen durch. Am Ende stand die erwartete Eskalation. Und nun folgt die politische Debatte. Als eine der ersten forderte die Leipziger CDU Konsequenzen…“ – aus dem Artikel „Eskalation mit Ansage“ von Konrad Litschko und Aiko Kempen am 02. Januar 2020 in der taz online – worin die erste Welle der Polizeipropaganda relativiert wird. Siehe dazu weitere Beiträge zur medial gestützten Propagandakampagne der Polizei und der Kritik daran – neu: Täter oder Opfer? In Leipzig wird gegen einen Mann verhandelt, der an Silvester einen Polizisten angegriffen haben soll. Die Verteidigung zeichnet ein anderes Bild weiterlesen »

Dossier zum „Leipziger Sylvester“ in Connewitz 2020

Stoppt Polizeigewalt

Täter oder Opfer? In Leipzig wird gegen einen Mann verhandelt, der an Silvester einen Polizisten angegriffen haben soll. Die Verteidigung zeichnet ein anderes Bild
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Bayerisches Oberstes Landesgericht: Verfolgung von YPG/YPJ-Symbolen beendet!
Es ist Zeit zu handeln: Solidarität mit dem kurdischen RojavaDas Bayerische Oberste Landesgericht hat die strafrechtliche Verfolgung von YPG/YPJ-Symbolen beendet. Das Urteil ist eine Niederlage für den Freistaat und das Bundesinnenministerium. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat heute die Revision der Staatsanwaltschaft gegen einen YPJ-Freispruch des Amtsgerichtes München zurückgewiesen. Damit ist das Zeigen von YPJ/YPG-Fahnen auf Versammlungen und im Internet in Bayern erlaubt. Das Urteil dürfte bundesweite Wirkung haben. Was war passiert? Bei einer Demonstration gegen den türkischen Angriffskrieg auf Efrîn zeigte Kemal G. eine Fahne der Frauenverteidigungseinheiten YPJ. Er wollte seine Solidarität „mit den Mädchen und Jungs der YPJ/YPG deutlich machen“, wie er heute vor Gericht erneut betonte. Die Staatsanwaltschaft München schickte ihm deshalb wegen Verstoß gegen das Vereinsgesetz §20 einen Strafbefehl in Höhe von 2400€. Er habe, so die Argumentation, ein von der PKK vereinnahmtes Symbol gezeigt. Der Betroffene akzeptierte die Strafe nicht und es kam zu einer Verhandlung, bei der das Amtsgericht den Angeklagten am 13. Juni 2019 freisprach. Es stellte fest, dass die Fahne der YPJ grundsätzlich nicht verboten ist und ein Tragen nicht bestraft werden kann. Daraufhin ging die Staatsanwaltschaft wegen angeblicher Rechtsfehler in der Urteilsbegründung in Revision und damit in die nächste Instanz...“ Meldung vom 1.12.2020 bei ANF, siehe dazu: Strafverfolgung beendet: Schlappe für Erdogan und Seehofer: Bayerisches Oberstes Landesgericht beendet Justizfarce um kurdische Fahnen im Freistaat weiterlesen »

Es ist Zeit zu handeln: Solidarität mit dem kurdischen Rojava

Bayerisches Oberstes Landesgericht: Verfolgung von YPG/YPJ-Symbolen beendet! / Strafverfolgung beendet: Schlappe für Erdogan und Seehofer
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Aktionswoche „STOP BAYER/MONSANTO!“ anlässlich der Hauptversammlung der BAYER-AktionärInnen am 28. April 2017„Im Rechtsstreit mit der Polizei und der Versammlungsbehörde der Stadt Bonn zieht die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) nun vor das Bundesverfassungsgericht. Die Coordination hatte nach der BAYER-Hauptversammlung im April 2017 Klage wegen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht eingereicht, weil der BAYER-Konzern die Proteste zur geplanten Übernahme des MONSANTO-Konzern durch die Platzierung eines Riesen-Zeltes vor dem Eingang des World Conference Center Bonn (WCCB) und die Errichtung eines übermannshohen Zaunes massiv behindert hat. Zur Legitimation der Inbeschlagnahme öffentlichen Raums hatte der Leverkusener Multi die Gefährdungslage angeführt, die umfangreiche, in dem Gebäude selber nicht durchführbare Sicherheitschecks erfordere. Ohne das Sicherheitskonzept BAYERs in Augenschein genommen, geschweige denn geprüft zu haben, oder sich gar zu einer eigenen Einschätzung der Situation angehalten zu sehen, segneten die Stadt Bonn und die Polizei die Verbarrikadierung des WCCB ab. Ein von der CBG angestrengtes Eilverfahren gegen die beabsichtigte Maßnahme hatte keinen Erfolg. Auch nach der Hauptversammlung eingereichte Feststellungsklagen zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von BAYERs Vorgehen scheiterten. Deshalb ruft die Coordination jetzt das Bundesverfassungsgericht an. (…) wollen wir einen Präzendenzfall verhindern, der allen zivilgesellschaftlichen Gruppen, die gegen Konzernherrschaft antreten, Freiheiten nimmt…“ Presseinformation und Spendenaufruf der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) vom 26. November 2020 – siehe Infos zum Hintergrund weiterlesen »

Aktionswoche „STOP BAYER/MONSANTO!“ anlässlich der Hauptversammlung der BAYER-AktionärInnen am 28. April 2017

Verfahren gegen die Privatisierung des Versammlungsrechts durch BAYER bei der Hauptversammlung 2017: CBG reicht Verfassungsbeschwerde ein
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Rheinisches Braunkohlerevier soll stillgelegt werden – Ende Gelände plant Proteste gegen Kohle und Klimakrise am 23. – 28.09.2020

Dossier

Rheinisches Braunkohlerevier soll stillgelegt werden – Ende Gelände plant Proteste gegen Kohle und Klimakrise am 23. – 28.09.2020 Unsere Aktion 2020 findet vom 23. – 28.09.2020 statt, blockieren werden wir von Freitag bis Sonntag. Es wird etwa 10 Anlaufstellen im und um das Rheinische Braunkohlerevier geben. Das ist Teil unseres Infektionsschutzkonzeptes, damit nicht zu viele Menschen an einem Ort sein werden. Anlaufstellen sind Orte, wo sich die Aktivistis vor, während und nach der Aktion aufhalten können. Dort wird sich um Platz zum Zelten oder um eine Bettenbörse gekümmert, aber sie bieten auch Zugang zu Informationen, Materialien, Aktionstrainings und Essen. Von den Anlaufstellen werden die verschiedenen Finger starten. Im Vergleich zu den letzten Jahren wird es mehr, aber dafür kleinere Finger geben, um die Aktion möglichst Corona kompatibel zu gestalten. Es wird unter anderem wieder einen barrierearmen bunten Finger, einen Anti Kohle Kidz Finger vor allem für Jugendliche und Finger für nicht deutsch sprechende Menschen geben. Auch eine Ausweitung auf Erdgas als Aktionsziel wird es geben. Auch wenn du nicht mit blockieren möchtest, freuen wir uns sehr, wenn du die Anlaufstellen, Verteilerstellen usw. unterstützt. Dafür gibt es das Mitmachtool…“ Alle Infos zur Aktion 2020 auf der Sonderseite bei Ende Gelände – siehe neu: Ende Gelände beendet erfolgreiches Aktionswochenende: „Die Klimagerechtigkeitsbewegung ist zurück!“ / Prügeltruppe für RWE: Berichte von massiver Polizeigewalt, auch gegen Presse  weiterlesen »

Dossier: Rheinisches Braunkohlerevier: Ende Gelände-Proteste am 23. – 28.09.2020

Rheinisches Braunkohlerevier soll stillgelegt werden – Ende Gelände plant Proteste gegen Kohle und Klimakrise am 23. – 28.09.2020

Ende Gelände beendet erfolgreiches Aktionswochenende: „Die Klimagerechtigkeitsbewegung ist zurück!“ / Prügeltruppe für RWE: Berichte von massiver Polizeigewalt, auch gegen Presse 
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Dossier

Bündnis-Aufruf zum Protest gegen die BAYER-HV 2019Der Leverkusener Multi schüttet in diesem Jahr an seine Aktionär*innen 2,6 Milliarden Euro aus. Obwohl die Dividende bei 2,80 bleibt, schafft der Konzern damit einen Rekord, weil mehr Aktien im Umlauf sind. 2018 lag die Summe mit 2,4 Milliarden Euro 8,7 Prozent niedriger. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) kritisiert diese Entscheidung. „BAYER befindet sich in einer ernsten Krise. Aber die Aktionär*innen sollen davon nichts spüren. Sie will der Konzern bei der Stange halten. Dafür friert er die Dividenden-Zahlung auf hohem Niveau ein, dafür erwägt er Aktien-Rückkäufe und dafür will er qua Vernichtung von 12.000 Arbeitsplätzen ‚Produktivität und Ertragskraft deutlich steigern’“, so Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der (CBG). (…) Mehr Arbeitsplätze als BAYER stellte 2018 kein anderes bundesdeutsches Unternehmen zur Disposition. Im globalen Maßstab kommt der Leverkusener Multi damit auf den sechsten Rang. Aber den Mega-Fonds reicht das nicht. (…) Die CBG schreibt die Verantwortung für die Vernichtung der 12.000 Arbeitsplätze und die anderen Risiken und Nebenwirkungen der MONSANTO-Akquisition der Führungsriege um Werner Baumann zu. Darum wird die Coordination zur BAYER-Hauptversammlung am 26. April neben anderen Gegenanträgen mit einem Gegenantrag die Aktionär*innen auffordern, den Vorstand nicht zu entlasten.“ Presse-Information vom 26.02.19 der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): CBG kritisiert BAYERs Dividenden-Zahlungen. Aktionär*innen-Beglückung statt Job-Erhalt – nun auch der Auruf zu Protesten und Gegenanträge: Repression gegen AktivistInnen auf BAYER HV 2019: Drastisches Urteil für BAYER ProtestlerInnen weiterlesen »

Dossier zur BAYER-Hauptversammlung 2019

Bündnis-Aufruf zum Protest gegen die BAYER-HV 2019

Repression gegen AktivistInnen auf BAYER HV 2019: Drastisches Urteil für BAYER ProtestlerInnen
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Datteln 4 besetzt – 150 Menschen in Aktion zivilen Ungehorsams gegen Kohle-Gesetz – „Und das war erst der Anfang!“

Dossier

Ende Gelände: Exit Coal enter FutureMomentan besetzen rund 150 Menschen das Kohlekraftwerk Datteln. Die Aktivist*innen von Ende Gelände und DeCOALonize Europe sind gegen halb acht Uhr in das Kraftwerksgelände eingedrungen und blockieren dort zentrale Infrastruktur. Mit dieser Aktion zivilen Ungehorsams protestieren sie gegen das Kohle-Gesetz der Bundesregierung, das vorsieht, dass Datteln 4 noch in diesem Jahr ans Netz gehen soll. Heute um 12 Uhr findet vor dem Kraftwerk eine Pressekonferenz statt. Neben einer Sprecherin des Aktionsbündnis „Ende Gelände“ wird dort auch eine russische Umweltaktivistin über die Herkunft der deutschen Importkohle aus Russland sprechen. „Das Kohle-Gesetz ist ein Desaster“, sagt Kathrin Henneberger, Pressesprecherin von Ende Gelände. „Wir können unmöglich 18 Jahre weiter Kohle verbrennen. Wenn wir nicht sofort aus allen fossilen Energien aussteigen, rasen wir ungebremst auf eine 4 -6 Grad heißere Welt zu. Datteln 4 wäre der finale Sargnagel für Klimagerechtigkeit.“…“ Pressemitteilung vom 2.2. 2020; 7.50 Uhr, von und beim Aktionsbündnis „Ende Gelände“, siehe weitere Infos zur Besetzung und Hintergründe. Neu: Protest anlässlich der Inbetriebnahme von Datteln 4 am 30.5. / „Wir demonstrieren gemeinsam: die Bergarbeiter mit der Umweltweltbewegung! weiterlesen »

Dossier zu Besetzung von Datteln 4

Ende Gelände: Exit Coal enter Future

Protest anlässlich der Inbetriebnahme von Datteln 4 am 30.5. / „Wir demonstrieren gemeinsam: die Bergarbeiter mit der Umweltweltbewegung!
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VS Köln: Kölner Polizei muss Kameras während Versammlung abdecken
Gegen Videoüberwachung„… Die Antragsteller sind Anmelder und Teilnehmer einer für Samstag (14.03.2020) geplanten Versammlung in Köln unter dem Thema „Demonstration gegen Repression“, zu der etwa 300 Teilnehmer erwartet werden. Die Versammlung soll als Aufzug über verschiedene Plätze verlaufen. Unter anderem am Wiener Platz ist eine Zwischenkundgebung geplant. (…) Mit ihrem Eilantrag begehrten die Antragsteller die einstweilige Verpflichtung der Polizei, die Kameras für die Dauer der Versammlung abzubauen, hilfsweise nach außen sichtbar zu verhüllen. Die Zusicherung der Polizei, die Kameras während der Dauer der Versammlung auszuschalten, reiche nicht aus. Durch die Präsenz der Kameras würden Versammlungsteilnehmer insbesondere in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt. Das VG Köln hat die Polizei dazu verpflichtet, die Kameras für die Dauer der Versammlung zu verhüllen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts entfalten bereits die Präsenz der Kameras und die Möglichkeit staatlicher Beobachtung eine abschreckende und einschüchternde Wirkung auf Versammlungsteilnehmer und griffen in deren Recht aus Art. 8 Abs. 1 GG, sich frei zu versammeln, ein. Die Versammlungsfreiheit schütze nicht nur die Teilnahme an einer Versammlung, sondern auch die Art und Weise der Teilnahme. Für Versammlungsteilnehmer sei von außen nicht erkennbar, ob die Kameras ausgeschaltet seien, deshalb reiche auch eine Zusicherung nicht aus. Der Grund für die Installation der Kameras sei nicht entscheidend, weil es auf deren faktische Wirkung und nicht auf den Willen der Polizei ankomme. Der Antragsgegner habe keine Anhaltspunkte für eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung dargelegt, die eine Überwachung der Versammlung rechtfertigen könnten. Mit Blick auf die große Bedeutung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit sei die logistische Herausforderung des Abdeckens der Kameras der Polizei zuzumuten und etwaige Ausfälle der Kameras für folgende Tage seien durch andere, geeignete Maßnahmen aufzufangen. Ein Abbau der Kameras während der Versammlung sei dagegen nicht erforderlich, weil das Abdecken einen ausreichenden Schutz der Versammlungsfreiheit darstelle…“ Pressemeldung des VG Köln vom 12. März 2020 zu Az. 20 L 453/20 bei juris.de und neu dazu: Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt erneut: Anlasslose Videoüberwachung von Demonstrationen / Kundgebungen durch die Polizei ist rechtswidrig weiterlesen »

Gegen Videoüberwachung

VS Köln: Kölner Polizei muss Kameras während Versammlung abdecken / Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt erneut: Anlasslose Videoüberwachung von Demonstrationen / Kundgebungen durch die Polizei ist rechtswidrig
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Bewährungsstrafe wegen Papierfliegern bei Geflüchteten-Demo
Aufruf zu einem Schritt gegen Gewalt gegen Frauen: Keine Lager für Frauen!„… Sie hatte zugelassen, dass geflüchtete Frauen und ihre Unterstützerinnen etwa 50 Papierflieger über den Zaun des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) warfen – dafür ist eine 50-Jährige nun wegen Verstoßes gegen das bayerische Versammlungsgesetz verurteilt worden. Die Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 15 Euro setzte die Vorsitzende Richterin beim zweiten Verhandlungstag vor dem Nürnberger Amtsgericht am Freitag zur Bewährung aus. Die Angeklagte hat aber die Auflage, 350 Euro an ein Frauenhaus zu zahlen. Sie hatte im Juli 2018 eine Kundgebung der Organisationen „Women in Exile“ und „8. März Bündnis Nürnberg“ vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geleitet. Obwohl die Polizei das Werfen von Gegenständen verboten hatte, ließen Frauen und Kinder etwa 50 Papierflieger mit Botschaften wie „Bleiberecht überall“ über den Zaun der Behörde fliegen. Dafür sollte die Verantwortliche der Kundgebung nach eigenen Angaben eine Geldstrafe von 500 Euro zahlen. Weil sie das nicht tat, landete der Fall vor Gericht. (…) Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert, da Papierflieger mit Botschaften nichts anderes seien als Flugblätter – und damit die ureigene Form eines Kundgebungsmittels. Die Richterin folgte jedoch der Einschätzung der Staatsanwältin, dass die öffentliche Sicherheit gefährdet gewesen sei. Die Angeklagte erwägt, in Revision zu gehen.“ Meldung vom 3. Januar 2020 vom und beim RND weiterlesen »

Aufruf zu einem Schritt gegen Gewalt gegen Frauen: Keine Lager für Frauen!

Bewährungsstrafe wegen Papierfliegern bei Geflüchteten-Demo
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Wie Arbeitgeberjuristen versuchen gegen einen Klimastreik zu argumentieren – und ihn damit erst rechtfertigen
29. November 2019: 4. Globaler KlimastreikIn einem Gastkommentar bei LTO am 25. November 2019 warnen die beiden Juristen Dr. Stephan Vielmeier und Prof. Dr. Volker Rieble Arbeitgeber vor einer Unterstützung von Fridays for Future („Erst Klimastreik, dann Pegida-Demo?“): „Viele Unternehmen wollen Mitarbeitern freigeben, damit sie am Klimastreik teilnehmen können. Dabei droht Managern der Vorwurf der Untreue – und dem Arbeitgeber die Pflicht, auch die nächste Pegida-Demonstration unterstützen zu müssen.“ (…) Ich hatte schon in meinem Beitrag „Zum Verhältnis von Arbeitspflicht, Meinungsfreiheit und Versammlungsrecht“ am 29. Oktober 2019 darauf hingewiesen, „dass die Teilnahme an einem außerbetrieblichen Protest, zwar eine Wahrnehmung des Rechts auf Versammlung nach Art. 8 GG ist, jedoch noch kein Streik und in sofern Art. 9 GG gar nicht tangiert“ ist. Diesen Unterschied scheinen die beiden Juristen nicht so ganz zu begreifen. So schreiben sie: „Gibt der Arbeitgeber streikenden Arbeitnehmern frei, muss er auch den anderen Arbeitnehmern während der Streikzeit freigeben“. Ist also bei Streik Streikbrecher zu beschäftigen rechtlich unzulässig? Wäre schön. Aber das meinen die beiden wohl nicht. Sie haben jedoch Schwierigkeiten mit dem rechtlichen Verständnis des Streikrechts, schreiben sie doch allen Ernstes: „Arbeitskampfrechtlich ist klar: Arbeitnehmer haben kein Recht zur Arbeitsniederlegung, um ohne Zustimmung des Arbeitgebers an einer Demonstration teilzunehmen.“ So einen Unsinn vertritt nicht einmal das BAG. Das Recht zur Arbeitsniederlegung ist eine Rechtsanwendung gegen die Interessen der Arbeitgeber und setzt folglich gerade keine Zustimmung des Arbeitgebers voraus. (…) Die beiden Juristen sind es letztlich selbst, die den Klimastreik zu einem politischen Streik machen. Denn sie sind alles andere als unpolitisch mit ihrer Verabsolutierung der Gewinninteressen der Unternehmen. Deshalb lässt sich auch sagen: Politisch ist der Klimastreik gerade deshalb, weil und in sofern die Unternehmer versuchen ihre Profitinteressen über die Interessen der Gesellschaft an einer natürlichen Lebensgrundlage zu stellen…“ Kommentar von Armin Kammrad vom 26. November 2019 – wir danken! Siehe zum Hintergrund unser Dossier: 29. November 2019: 4. Globaler Klimastreik weiterlesen »

29. November 2019: 4. Globaler Klimastreik

Wie Arbeitgeberjuristen versuchen gegen einen Klimastreik zu argumentieren – und ihn damit erst rechtfertigen
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Ist der Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) ein höheres Rechtsgut als Pflichten aus einem Arbeitsvertrag? Im Kapitalismus im Prinzip: Nein. Nur Solidarität zählt!
AI: Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht!Gesucht: Infos/ Erfahrungen/ Gerichtsurteile zu folgenden Annahmen: Der Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) ist ein höheres Rechtsgut als Pflichten aus einem Arbeitsvertrag. Das könnte von praktischer Relevanz sein, wenn man zu einer Kundgebung während der Arbeitszeit will. (Klima)Demonstrationen ließen sich dann mit (Ankündigung und) Berufung auf Art. 5 GG besuchen – ohne Streik (mit unklarer Situation Re: Bezahlung) – aber eben auch ohne AG-Erlaubnis zu brauchen oder Urlaubstage einzusetzen. Auch warten auf Streikaufruf nicht nötig…“ Anfrage am 25.10.2019 von Uwe Fuhrmann bei Twitter – siehe dazu zwar keine Gerichtsurteile (gesucht!), aber „Zum Verhältnis von Arbeitspflicht, Meinungsfreiheit und Versammlungsrecht“ – Anmerkungen von Armin Kammrad vom 29. Oktober 2019 – wir danken und hoffen auf weitere! weiterlesen »
AI: Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht!"Gesucht: Infos/ Erfahrungen/ Gerichtsurteile zu folgenden Annahmen: Der Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) ist ein höheres Rechtsgut als Pflichten aus einem Arbeitsvertrag. Das könnte von praktischer Relevanz sein, wenn man zu einer Kundgebung während der Arbeitszeit will. (Klima)Demonstrationen ließen sich weiterlesen »

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Während Erdogan seinen Feldzug gegen Nordsyrien fortsetzt – leistet die bundesdeutsche Justiz weiterhin Beihilfe zur Unterdrückung des Widerstands
Es ist Zeit zu handeln: Solidarität mit dem kurdischen Rojava„… Die verehrten Anwälte haben schon darauf hingewiesen, dass die durch das türkische Militär am 9. Oktober 2019 erfolgte Invasion in Rojava es nunmehr überdeutlich werden lässt, wie willkürlich die Erteilung und Aufrechterhaltung der Verfolgungsermächtigung ist. Vor dieser Willkür können Sie, wenn Sie Ihre eigene Auffassung zu diesem Thema ernst nehmen, nicht Ihre Augen verschließen. Sie können Ihre Augen nicht verschließen vor den Verbrechend und Völkerrechtsverstößen des faschistischen türkischen Staats. Sie haben hier im Verfahren zur Sprache gebracht, dass Sie sich durchaus bewusst sind, dass dieses Verfahren auch im Interesse der Türkischen Republik geführt wird und dass das Regime Erdoğans ein diktatorisches ist. Trotz all unserer Bemühungen sind dem bisher keine Taten gefolgt. Deshalb erscheint es mir unumgänglich, Ihre Aufmerksamkeit erneut auf die faschistischen Handlungen des türkischen Staates, der die Würde des Menschen mit Füßen tritt, zu lenken. In der heutigen Situation hat die Türkische Republik alle denjenigen den Krieg erklärt, die über Demokratie und Meinungsfreiheit sprechen, allen voran den Kurden. Darüber hinaus ist sie bestrebt, diesen Krieg auf das gesamte kurdische Gebiet auszuweiten…“ – aus der „Erklärung Müslüm Elma zur Invasion des türkischen Militärs nach Rojava“ am 23. Oktober 2019 bei der Sonderseite TKP/ML-Prozess in einem der Verfahren, die die bundesdeutsche Justiz immer noch im Sinne der Waffenbrüderschaft betreibt. Siehe dazu auch drei weitere Beiträge über Erdogans bundesdeutsche Polizei- und Justizhilfe – zu einem antikurdischen Prozess in Berlin, zu einer Tagung über das spezielle Engagement der bayerischen Justiz und zur Verhinderung einer Demonstration in Hanau weiterlesen »
Es ist Zeit zu handeln: Solidarität mit dem kurdischen Rojava„... Die verehrten Anwälte haben schon darauf hingewiesen, dass die durch das türkische Militär am 9. Oktober 2019 erfolgte Invasion in Rojava es nunmehr überdeutlich werden lässt, wie willkürlich die Erteilung und Aufrechterhaltung weiterlesen »

Ohne Polizeirepression in der BRD demonstrieren geht nicht: Nun auch Klimademonstrationen in Hamburg und Frankfurt werden überfallen und bedroht
Stoppt Polizeigewalt230.000 Views: Videos von Polizeigewalt gegen Klimaaktivisten gehen viral – Klimapaket ein „Schlag ins Gesicht der Schülerinnen und Schüler“AktivistInnen: „Wir streiken und blockieren weiter!“ Videos eines Polizeieinsatzes gegen junger KlimaaktivstInnen haben seit Freitagnacht schön für über 230.000 Views gesorgt. Die Gruppe „Sitzenbleiben!“ hatte am Freitag mit einer Sitzblockade den Hamburger Verkehr unterbrochen. Die schockierenden Videos dokumentieren die Schmerzgriffe der Polizei und sorgen nun für Empörung. (…) „Solange das Klimakabinett nicht wenigstens den sofortigen Kohleausstieg und kostenlosen ÖPNV auf den Tisch legt, streiken und blockieren wir weiter!“, sagt Marten Olsen, Aktivist der Gruppe Sitzenbleiben!…“ – aus der Presseerklärung „Videos von Polizeieinsatz gegen Klimaaktivisten sorgen für breite Empörung im Netz“ hier am 22. September 2019 bei scharf links dokumentiert – was den Polizeiüberfall in Hamburg betrifft. Siehe dazu auch einen weiteren aktuellen Beitrag (mit – üblichen – Reaktionen der Polizei auf Kritik) sowie den Link zu den betreffenden Videos und einen Beitrag über die Einschüchterungsmaßnahmen  in Frankfurt weiterlesen »
Stoppt Polizeigewalt230.000 Views: Videos von Polizeigewalt gegen Klimaaktivisten gehen viral - Klimapaket ein „Schlag ins Gesicht der Schülerinnen und Schüler“ - AktivistInnen: „Wir streiken und blockieren weiter!“ Videos eines Polizeieinsatzes gegen junger KlimaaktivstInnen haben seit Freitagnacht schön für über 230.000 Views gesorgt. weiterlesen »

Polizei darf keine Fotos von Versammlungen auf Twitter und Facebook veröffentlichen
Gegen VideoüberwachungPolizeibeamte des Polizeipräsidiums Essen waren nicht berechtigt, Fotos von einer Versammlung in Essen-Steele zu machen und diese auf dem Facebook-Profil der Polizei sowie auf Twitter zu veröffentlichen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom heutigen Tag entschieden. Auf den veröffentlichten Fotos sind die beiden Kläger als Teilnehmer der Versammlung zu sehen. Mit ihrer Klage begehren sie die Feststellung, dass das Vorgehen der Polizei rechtswidrig war. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat der Klage stattgegeben. Die dagegen gerichtete Berufung des beklagten Landes hat keinen Erfolg. In der mündlichen Urteilsbegründung hat der Vorsitzende des 15. Senats im Wesentlichen ausgeführt: Das Anfertigen der Fotos, um diese im Rahmen der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit auf Twitter und Facebook zu publizieren, habe in das Versammlungsgrundrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG eingegriffen. Polizeiliche Foto- und Videoaufnahmen von Versammlungen seien grundsätzlich geeignet, einschüchternd, abschreckend oder in sonstiger Weise verhaltenslenkend auf die Teilnehmer einer Versammlung zu wirken. Das gelte auch für Aufnahmen, die erklärtermaßen für die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Verwendung finden sollen. Eine zur Rechtfertigung des Grundrechtseingriffs erforderliche gesetzliche Ermächtigungsgrundlage bestehe nicht. Das Versammlungsgesetz erlaube Film- und Tonaufnahmen nur zum Zwecke der Gefahrenabwehr. Darüber hinaus könne das beklagte Land sich auch nicht erfolgreich auf das Kunsturhebergesetz oder auf die allgemeine Befugnis zu staatlichem Informationshandeln berufen. (…) Der Senat hat die Revision an das Bundesverwaltungsgericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zugelassen. Aktenzeichen: 15 A 4753/18 (I. Instanz: VG Gelsenkirchen – ­14 K 3543/18 -)“ Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 17. September 2019 weiterlesen »
Gegen Videoüberwachung"Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Essen waren nicht berechtigt, Fotos von einer Versammlung in Essen-Steele zu machen und diese auf dem Facebook-Profil der Polizei sowie auf Twitter zu veröffentlichen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom heutigen Tag entschieden. Auf den veröffentlichten Fotos weiterlesen »

Denkmal für die Häftlinge des KZ Buchenwald„… Die Stadt Weimar folgt der Argumentation des Stiftungsrates auch in der weiteren Verbotsbegründung, die sich vornehmlich auf die politischen Anschauungen der MLPD bezieht. In der positiven Bezugnahme der MLPD auf den sozialistischen Aufbau in der Sowjetunion unter Stalin sieht die Versammlungsbehörde einen »Verstoß gegen die Menschenwürde«. Verwiesen wird dabei auf das in der unmittelbaren Nachkriegszeit auf dem Gelände des früheren KZ bestehende sowjetische Speziallager, wo neben Nazis auch einige sozialdemokratische und bürgerliche Antikommunisten inhaftiert waren. In ihrer weiteren Verbotsbegründung macht die Stadtverwaltung allerdings deutlich, dass es ihr gar nicht um eine spezifische Haltung der MLPD zum Speziallager geht, sondern darum, dass »politische Anschauungen, die dieses Unrecht hervorgebracht oder legitimiert haben, in Deutschland keine Zukunft mehr bekommen« – gemeint ist offensichtlich der Kommunismus als »politische Anschauung« an sich. Schließlich wird dem Internationalistischen Bündnis noch Antisemitismus unterstellt, weil ihm auch Sympathisanten der marxistisch-leninistischen Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) angehören. Das Bündnis hat beim Verwaltungsgericht Weimar Widerspruch gegen das Verbot eingelegt. Ulla Jelpke bedauerte am Mittwoch, dass es nicht gelungen sei, eine gemeinsame Gedenkveranstaltung zu organisieren. Doch sei das Verbot der Kundgebung des Internationalistischen Bündnisses ein »durch nichts gerechtfertigter Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit«. Man müsse kein Freund der MLPD sein, um zu erkennen, »dass die im Geiste des Antikommunismus und der unwissenschaftlichen Totalitarismustheorie vorgebrachte Verbotsbegründung unschwer auch gegen andere sozialistische Vereinigungen Anwendung finden kann«, warnt die Abgeordnete…“ – aus dem Artikel „»Thälmann ist niemals gefallen«“ von Nick Brauns am 16. August 2019 in der jungen welt – worin sowohl an die Ermordung ans Thälmanns durch die Nazis erinnert wird, als auch über verschiedene Gedenkveranstaltungen informiert – und über dieses „Verbot des Kommunismus“. Und man muss wahrlich kein Fan von Ernst Thälmann sein und auch nicht der MLPD, um dieses Gesinnungsverbot zu kritisieren, dass sich in der heutigen Entwicklung eine Stadtverwaltung und Provinzgericht anmaßen. Siehe dazu auch die Pressemitteilung der MLPD weiterlesen »
Denkmal für die Häftlinge des KZ Buchenwald„... Die Stadt Weimar folgt der Argumentation des Stiftungsrates auch in der weiteren Verbotsbegründung, die sich vornehmlich auf die politischen Anschauungen der MLPD bezieht. In der positiven Bezugnahme der MLPD auf den sozialistischen Aufbau in der weiterlesen »

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