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Die verehrten Anwälte haben schon darauf hingewiesen, dass die durch das türkische Militär am 9. Oktober 2019 erfolgte Invasion in Rojava es nunmehr überdeutlich werden lässt, wie willkürlich die Erteilung und Aufrechterhaltung der Verfolgungsermächtigung ist. Vor dieser Willkür können Sie, wenn Sie Ihre eigene Auffassung zu diesem Thema ernst nehmen, nicht Ihre Augen verschließen. Sie können Ihre Augen nicht verschließen vor den Verbrechend und Völkerrechtsverstößen des faschistischen türkischen Staats. Sie haben hier im Verfahren zur Sprache gebracht, dass Sie sich durchaus bewusst sind, dass dieses Verfahren auch im Interesse der Türkischen Republik geführt wird und dass das Regime Erdoğans ein diktatorisches ist. Trotz all unserer Bemühungen sind dem bisher keine Taten gefolgt. Deshalb erscheint es mir unumgänglich, Ihre Aufmerksamkeit erneut auf die faschistischen Handlungen des türkischen Staates, der die Würde des Menschen mit Füßen tritt, zu lenken. In der heutigen Situation hat die Türkische Republik alle denjenigen den Krieg erklärt, die über Demokratie und Meinungsfreiheit sprechen, allen voran den Kurden. Darüber hinaus ist sie bestrebt, diesen Krieg auf das gesamte kurdische Gebiet auszuweiten…“ – aus der „Erklärung Müslüm Elma zur Invasion des türkischen Militärs nach Rojava“ am 23. Oktober 2019 bei der Sonderseite TKP/ML-Prozess in einem der Verfahren, die die bundesdeutsche Justiz immer noch im Sinne der Waffenbrüderschaft betreibt. Siehe dazu auch drei weitere Beiträge über Erdogans bundesdeutsche Polizei- und Justizhilfe – zu einem antikurdischen Prozess in Berlin, zu einer Tagung über das spezielle Engagement der bayerischen Justiz und zur Verhinderung einer Demonstration in Hanau
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