Nordrhein-Westfalens Innenminister Reul will Paragrafen für Landfriedensbruch ändern

[17.03.2018 in Hamburg] United we stand! Gemeinsam gegen Repression und autoritäre Formierung!„Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul hat mit Blick auf die «Querdenken»-Bewegung eine Reform des Paragrafen zum Landfriedensbruch gefordert. «Ein Problem ist, dass Einzelne in der Bewegung immer gewalttätiger werden», sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Donnerstag). «Ähnliche Entwicklungen hatten wir im Hambacher Forst, wo sich auch gewalttätige Demonstranten unter Klimaprotestler gemischt haben. Deshalb wäre ich dafür, den Landfriedensbruchparagrafen neu zu fassen mit dem Ziel, dass die Polizei auch gegen jene Demonstranten vorgehen kann, die Gewalttäter allein durch ihre physische Präsenz schützen.» Die Polizei habe nämlich immer das Problem, «in Demonstrationen die Guten von den Schlechten unterscheiden zu müssen»…“ Meldung vom 10. Dezember 2020 in der Zeit online externer Link – siehe einen Kommentar und auch unsere Anmerkung dazu:

  • Reformpläne zum Landfriedensbruch: Mitgegangen, mitgefangen
    Bei den aktuellen Debatten auf der Innenministerkonferenz sticht neben Sauereien wie neuen Syrien-Abschiebungen ein Vorschlag von Herbert Reul heraus: Der NRW-Innenminister hat eine Verschärfung des Landfriedensbruch-Paragrafen gefordert. Die Polizei soll demnach künftig auch gegen Demonstranten vorgehen können, die in der Nähe von vermeintlichen »Gewalttätern« stehen und diese laut Reul so »schützen«. Der Politiker verweist zur Begründung auf jüngste Proteste der Querdenken- sowie der Klimabewegung . Die Gefahr des Vorhabens kann nicht genug betont werden. Reuls Vorschlag wäre ein massiver Angriff auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Nach dem Motto »mitgegangen – mitgefangen« wäre bei Demonstrationen eine Kollektivschuld eingeführt, wo man stets für Handlungen anderer zur Verantwortung gezogen werden könnte. Bisher müssen Beamte, theoretisch, die Unfriedlichen von den Friedlichen trennen, um letzteren ihr Grundrecht zu ermöglichen. Bei einer Verschärfung wären Menschen bei jeder Demonstration verunsichert und und gingen dadurch seltener auf die Straßen. (…) Dass Reul jetzt den Vorschlag bringt, hat wohl noch eine weitere Ursache: Aufgrund der Pandemie gibt es nicht nur seit Monaten massive staatliche Eingriffe in Grundrechte, sondern auch eine große Unterstützung der meisten Maßnahmen durch die Bevölkerung. Dazu existiert eine bei der Mehrheit recht unbeliebte Querdenken-Bewegung, die gut als Vorwand für Verschärfungen genutzt werden kann. Treffen wird es zum Schluss jedoch auch die progressiven Bewegungen.“ Artikel Kommentar von Sebastian Bähr vom 10.12.2020 im ND online externer Link
  • Anm.: Hier sollte sich niemand davon täuschen lassen, dass explizit bei dieser geplanten Strafrechtsänderung die Querdenker im Mittelpunkt gestellt werden (siehe aber Hinweis auf Hambacher Forst!). Grundsätzlich stellt jedes Aufgeben der Unterscheidung zwischen – wie Reuls es nennt – den „guten“ und den „schlechten“ Demonstranten einen schweren Eingriff in das Versammlungsrecht und eine Legalisierung von polizeilicher Gewalt gegen durch Art. 8 geschützte Menschen durch die Hintertür dar. Die bekannte G20-Ausdehnung der Strafbarkeit wegen reiner und friedlicher Anwesenheit bei Demonstrationen, wird hier nur versucht auszudehnen und ins Strafrecht zu verankern – siehe aktuell den Rondenbarg – Massenprozess gegen G20-Kritiker*innen in Hamburg in unserem Dossier: Kommst Du mit ins Gefahrengebiet? Hamburg: Gipfel der G20 7./8. Juli 2017
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=183110
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