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Bayerisches Oberstes Landesgericht: Verfolgung von YPG/YPJ-Symbolen beendet!

Es ist Zeit zu handeln: Solidarität mit dem kurdischen RojavaDas Bayerische Oberste Landesgericht hat die strafrechtliche Verfolgung von YPG/YPJ-Symbolen beendet. Das Urteil ist eine Niederlage für den Freistaat und das Bundesinnenministerium. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat heute die Revision der Staatsanwaltschaft gegen einen YPJ-Freispruch des Amtsgerichtes München zurückgewiesen. Damit ist das Zeigen von YPJ/YPG-Fahnen auf Versammlungen und im Internet in Bayern erlaubt. Das Urteil dürfte bundesweite Wirkung haben. Was war passiert? Bei einer Demonstration gegen den türkischen Angriffskrieg auf Efrîn zeigte Kemal G. eine Fahne der Frauenverteidigungseinheiten YPJ. Er wollte seine Solidarität „mit den Mädchen und Jungs der YPJ/YPG deutlich machen“, wie er heute vor Gericht erneut betonte. Die Staatsanwaltschaft München schickte ihm deshalb wegen Verstoß gegen das Vereinsgesetz §20 einen Strafbefehl in Höhe von 2400€. Er habe, so die Argumentation, ein von der PKK vereinnahmtes Symbol gezeigt. Der Betroffene akzeptierte die Strafe nicht und es kam zu einer Verhandlung, bei der das Amtsgericht den Angeklagten am 13. Juni 2019 freisprach. Es stellte fest, dass die Fahne der YPJ grundsätzlich nicht verboten ist und ein Tragen nicht bestraft werden kann. Daraufhin ging die Staatsanwaltschaft wegen angeblicher Rechtsfehler in der Urteilsbegründung in Revision und damit in die nächste Instanz...“ Meldung vom 1.12.2020 bei ANF externer Link, siehe dazu:

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    Mit seinem richtungsweisenden Urteil in einem Revisionsverfahren hat das Bayerische Oberste Landesgericht am Mittwoch einen Schlusspunkt gesetzt hinter die exzessive Verfolgung von Menschen, die öffentlich Symbole der syrisch-kurdischen Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG und YPJ zeigen externer Link. Der Aktivist Kemal G. hatte einen Strafbefehl in Höhe von 2.400 Euro (60 Tagessätze) erhalten, weil er im Februar 2018 in München mit einer Fahne der syrisch-kurdischen Frauenverteidigungseinheiten YPJ gegen den Einmarsch der türkischen Armee in den syrisch-kurdischen Kanton ­Afrin demonstriert hatte. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft am Landgericht München I hatte G. damit die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) unterstützt, die die YPJ-Fahne »usurpiert« habe. Auf seinen Einspruch erfolgte im Sommer letzten Jahres ein Freispruch vor dem Amtsgericht. Den dagegen eingelegten Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft hat nun das Oberste Landesgericht zurückgewiesen. Die YPJ sei nicht als Nachfolge- oder Ersatzorganisation der PKK verboten, es bestehe »keine Identität zwischen YPJ und PKK« und es gebe keine Hinweise auf eine »formelle Widmung«, mit der sich die PKK die YPJ-Fahne zu eigen gemacht habe, so das Gericht. (…)Tatsächlich folgte das BMI-Rundschreiben auf den im Jahr zuvor geschlossenen EU-Flüchtlingsdeal mit der Türkei. Um Ankara bei Laune zu halten, gab das BMI dem Drängen Erdogans nach einem schärferen Vorgehen gegen die kurdische Bewegung in Deutschland nach. Während die meisten Bundesländer nach anfänglicher schärferer Verfolgung dazu übergingen, YPG- und YPJ-Fahnen zumindest auf Demon­strationen zur Unterstützung der nordsyrischen Selbstverwaltungsregion Rojava zu dulden, verfolgte die bayerische Justiz ausnahmslos jedes Zeigen dieser Symbole. Es kam auch zu mehreren Hausdurchsuchungen. Allein wegen geteilter Facebook-Postings des Münchner Kommunikationswissenschaftlers und Aktivisten Kerem Schamberger externer Link, darunter Nachrichtenartikel aus der bürgerlichen Presse, wurden Hunderte Strafverfahren eingeleitet externer Link. Das Polizeipräsidium München beklagte 2018 eine Zunahme der politisch motivierten »Ausländerkriminalität« um 75 Prozent aufgrund von Schambergers Fahnen-Postings auf Facebook – obwohl dieser deutscher Staatsbürger ist. »Das jetzige Urteil ist auch ein Erfolg des Drucks von der Straße und aus dem Internet«, erklärte Schamberger gegenüber jW…“ Artikel von Nick Brauns in der jungen Welt vom 03.12.2020 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=182628
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