Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„… EU-Länder müssen vor der Ausweisung unbegleiteter Minderjähriger prüfen, ob im Rückführungsland eine geeignete Aufnahmemöglichkeit besteht. Das Kindeswohl sei zwingend zu berücksichtigen, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) dazu am Donnerstag in Luxemburg. Er wandte sich damit gegen die Niederlande, wo ein 15-Jähriger erfolglos eine Aufenthaltserlaubnis beantragt hatte. (AZ: C-441/19) Der junge Mann hatte laut EuGH erklärt, in Guinea geboren zu sein und in Sierra Leone bei seiner Tante gelebt zu haben. Nach deren Tod sei er nach Europa gekommen, wo er unter anderem Opfer von sexueller Ausbeutung geworden sei. Nachdem dennoch eine Rückkehrentscheidung gegen ihn verhängt wurde, zog er vor Gericht und machte den Angaben zufolge geltend, dass er seine Eltern weder kenne noch wisse, wo sie wohnten oder ob es andere Familienangehörige gebe. (…) Das zuständige niederländische Gericht erklärte demnach, dass die Behörden in solchen Fällen nach dem Alter unterschieden. Bei unbegleiteten Minderjährigen, die bei ihrem Asylantrag unter 15 seien, werde vor einer Entscheidung untersucht, ob im Rückkehrstaat geeignete Aufnahmemöglichkeiten bestünden. Falls nicht, werde ein regulärer Aufenthaltstitel erteilt. Bei Älteren werde die Aufnahmemöglichkeit nicht geprüft. Die Behörden „schienen abzuwarten“, so erklärte der EuGH die Darstellung des niederländischen Gerichts, bis die Betreffenden volljährig seien, um sie dann abzuschieben. Ihr Aufenthalt sei so lange illegal, aber geduldet. (…) Das widerspreche dem Kindeswohl, urteilte der EuGH. Denn der Betroffene werde „in eine Situation großer Unsicherheit hinsichtlich seiner Rechtsstellung und seiner Zukunft versetzt“. Diese betreffe insbesondere seine Schulausbildung, seine Verbindung zu einer Pflegefamilie oder die Möglichkeit, in dem EU-Staat zu bleiben.“ Meldung vom 15. Januar 2021 von und bei MiGAZIN weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik

[unbegleitete Minderjährige] Europäischer Gerichtshof: Kindeswohl geht vor Ausweisung
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EU: No Entrance. Titelbild zum isw-report 104 - Auf der Flucht. Fluchtursachen. Festung Europa. Alternativen. (Festung Europa, Februar 2016)Die Flüchtlingskrise ist vorbei, verkündete die EU-Kommission vor der Europawahl. Die Zahlen sprechen eine andere Sprache: Es gibt wieder mehr Asylanträge – vor allem in Frankreich. Die Zahl der Asylbewerber ist nach Angaben von Eurostat 2019 wieder gestiegen.  EU-weit nahm sie zwischen Januar und September um 8,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu – und lag bei insgesamt gut 473.200. Frankreich meldete erstmals seit Beginn der Flüchtlingskrise 2015 wieder mehr Asylbewerber als Deutschland. Zum Stichtag 24. November verzeichnete Frankreich 124.383 Erstanträge – mehr als je zuvor. Ein Gutteil der Anträge bei unseren Nachbarn kommt von Asylbewerbern, die in Deutschland abgewiesen wurden. Sie versuchen ihr Glück zunehmend in Frankreich, auch wenn dies eigentlich nicht zulässig ist. Dies und der Anstieg der Gesamtzahlen zeigt, dass die Flüchtlingskrise noch längst nicht ausgestanden ist. Auch die Lage auf den griechischen Inseln gibt zunehmend Anlass zu Sorge. Nimmt man dann noch die wiederholten Drohungen von Sultan Erdogan hinzu, so wird klar, dass die EU hier gefordert ist. Doch bisher hat man von der neuen EU-Kommission noch nicht viel gehört…“ Beitrag vom 26. Dezember 2019 bei Lost in EU. Siehe dazu neu: Asylzahlen 2020 zeigen: Deutschland hat Platz! Pro Asyl fordert Evakuierung und Aufnahme aus den Elendslagern vor und an der EU-Grenze weiterlesen »

EU: No Entrance. Titelbild zum isw-report 104 - Auf der Flucht. Fluchtursachen. Festung Europa. Alternativen. (Festung Europa, Februar 2016)

Was hinter dem Rückgang der Asylanträge in Deutschland steckt / Asylzahlen 2020 zeigen: Deutschland hat Platz! Pro Asyl fordert Evakuierung und Aufnahme aus den Elendslagern vor und an der EU-Grenze
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[RAV] Behörden und die Justiz sind in der Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu unterbinden
Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm„… Auch die Behörden und die Justiz sind in der Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um die weitere Ausbreitung des Virus zu unterbinden. Die Aufrufe zum gesellschaftlichen Zusammenhalt verlieren ihre Glaubwürdigkeit, wenn sich die Einschränkungen auf den Privatbereich fokussieren und nicht auch seitens der Behörden und der Justiz die erforderlichen Anstrengungen unternommen werden. Vor diesem Hintergrund hält der RAV u.a. folgende Maßnahmen für unabdingbar: Sämtliche nicht eilbedürftigen Gerichtstermine sind unverzüglich aufzuheben. Das Personalbedarfsberechnungssystem (PEBB§Y) der Justiz ist vorübergehend außer Kraft zu setzen und die Situation in den Gerichtssälen der Pandemie anzupassen. Die Zustellung negativer (Asyl-)Bescheide ist bis zum Ende des harten Lockdown auszusetzen. (…) Wir erwarten von den Behörden und der Justiz, dass sie angemessen und rechtskonform auf die Pandemie reagieren. Wir erneuern daher mit diesem Appell unsere Forderungen an die Verantwortlichen, die wir bereits im März 2020 gestellt haben…“ Offener Brief vom 11. Januar 2021 des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. weiterlesen »

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

[RAV] Behörden und die Justiz sind in der Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu unterbinden
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Handlanger für Erdogan – Amtshilfe aus der Türkei: Freiheitsstrafen für alle Angeklagten im Münchner Kommunistenprozess – und nun Abschiebung?!

Dossier

Turkey up in arms against Erdoğan!Mit mehrjährigen Freiheitsstrafen für alle Angeklagten endete am Dienstag der seit vier Jahren laufende Terrorismusprozess gegen zehn aus der Türkei stammende Kommunisten vor dem Oberlandesgericht München. Die neun Männer und eine Frau waren nach dem Strafgesetzbuchparagraphen 129b angeklagt worden, einer »terroristischen Vereinigung im Ausland« anzugehören. Das Gericht unter dem Vorsitz von Manfred Dauster sah es nach 234 Hauptverhandlungstagen als erwiesen an, dass die Angeklagten einem Auslandskomitee der nur in der Türkei verbotenen Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML) angehört hätten (…) Der Hauptangeklagte Müslüm Elma, der sich zum Zeitpunkt der Urteilsverkündigung als einziger der Angeklagten nach mehr als fünf Jahren noch in Untersuchungshaft befand, wurde wegen »Rädelsführerschaft« zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Der 60jährige, der in der Bundesrepublik als politischer Flüchtling anerkannt ist, hatte in der Türkei aufgrund seiner kommunistischen Überzeugung bereits mehr als 20 Jahre in Haft verbracht. Deniz Pektas, der von Frankreich aufgrund eines deutschen Haftbefehls ausgeliefert worden war, wurde zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die einzige mitangeklagte Frau, die Nürnberger Ärztin Banu Büyükavci, bekam dreieinhalb Jahre Haft. Die Freiheitsstrafen für die übrigen Angeklagten reichen von zwei Jahren, neun Monaten bis zu viereinhalb Jahren Haft…“ Artikel von Nick Brauns in der jungen Welt vom 29.07.2020 und weitere Bewertungen. Neu dazu: Solidarität mit Kollegin Banu Büyükavci weiterlesen »

Dossier „Amtshilfe aus der Türkei: Freiheitsstrafen für alle Angeklagten im Münchner Kommunistenprozess – und nun Abschiebung?!“

Turkey up in arms against Erdoğan!

Solidarität mit Kollegin Banu Büyükavci
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Petition "Bleiberecht statt Ausgrenzung und Illegalität"70 Jahre Grundgesetz: Petition fordert allgemeines Bleiberecht für ein Leben in Würde: „Anlässlich des 70. Jahrestages der Verabschiedung des Grundgesetzes (23. Mai 1949) fordern das Grundrechtekomitee und medico international eine Geste des politischen Willens, die es so in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nie gab. In einer Petition an den Bundestag fordern sie ein allgemeines Bleiberecht für Geduldete und Illegalisierte in Deutschland. (…) Nach Artikel 1 des Grundgesetzes soll die „Würde des Menschen unantastbar“ sein. Eine wichtige Bedingung für ein Leben in Würde ist die „Freiheit vor Furcht und Not“, wie es die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte festhält. In Deutschland leben jedoch hunderttausende Menschen – oft über Jahre – in existenzieller Unsicherheit, weil sie lediglich über ein prekäres oder über gar kein Aufenthaltsrecht verfügen. „Menschen, die von Kettenduldungen oder Illegalisierung betroffen sind, wird ein Leben in Würde vorenthalten“, so Albert Scherr vom Grundrechtekomitee. „Die anhaltende Unsicherheit über die Zukunft stellt eine gravierende Belastung für die Betroffenen dar, verunsichert und verängstigt. Der 70. Jahrestag des Grundgesetzes ist ein geeigneter Anlass, um einen Schritt in Richtung Abschaffung dieses unhaltbares Zustandes zu gehen.“…“ Aus der Pressemitteilung der Grundrechtekomitees vom 20. Mai 2019 zur Petition: „In Deutschland leben hunderttausende Menschen – oft über Jahre – in existenzieller Unsicherheit, weil sie entweder lediglich über ein prekäres oder über gar kein Aufenthaltsrecht verfügen. Diesen Zustand der existenziellen Unsicherheit und Rechtlosigkeit gilt es zu beenden. Deshalb fordern wir den Deutschen Bundestag/den Petitionsausschuss anlässlich des 70. Jahrestages des Grundgesetzes auf: Alle, die auf Dauer hier leben wollen, sollen zum Anlass des 70. Jahrestages des Grundgesetzes ein Bleiberecht erhalten…“ LabourNet Germany gehört zu den ErstunterzeichnerInnen. Siehe ein Jahr später: Das Bundesinnenministerium verschleppt Entscheidung zu gefordertem Bleiberecht weiterlesen »

Petition "Bleiberecht statt Ausgrenzung und Illegalität"

Bleiberecht statt Ausgrenzung und Illegalität. Petition zum 70. Jahrestag des Grundgesetzes / Das Bundesinnenministerium verschleppt Entscheidung zu gefordertem Bleiberecht
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Kampagne „Legalisierung jetzt“
Kampagne „Legalisierung jetzt“Der aktuelle Kontext drängt uns heute dazu, als Netzwerk von Kollektiven und Organisationen von Migrant*innen und Anti-Rassist*innen die dauerhafte und bedingungslose Legalisierung aller migrantischen Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung in diesem Land zu fordern. In Berlin leben schätzungsweise zwischen 60.000 und 100.000 migrantische Personen ohne Dokumente. Unterschiedlichste Gründe führen dazu, dass sie sich in dieser Situation befinden. Ihre Lebensbedingungen sind gezeichnet von Unsichtbarkeit und Prekarität. Es fehlt der Zugang zum Gesundheitswesen, dem Wohnungsmarkt, dem Schulsystem, würdiger Arbeit und einem freien Leben. Offensichtlich werden also grundlegende Menschenrechte nicht für alle hier lebenden Menschen umgesetzt. Ein Großteil der Personen, die unter dieser illegalisierten Situation leiden, kommt aus dem globalen Süden. Vielen wird aus weißer Perspektive die Zugehörigkeit zu anderen ‚Rassen‘ zugeschrieben. Die Lebensrealität von Frauen* und non-binären Personen mit weiblich gelesenen Körpern ist unter den ohnehin schweren Bedingungen besonders problematisch. (…) Es ist jetzt der Moment, das Tabu zu brechen und auch hier in Berlin einen Schritt nach vorne zu gehen für eine Legalisierung mit allen dazugehörigen Rechten für alle migrantischen Personen ohne Dokumente. (…) Die COVID19-Krise hat ein Schlaglicht auf die bestehenden sozialen Ungleichheiten geworfen und diese weiter verschärft. Dabei sind illegalisierte Menschen in besonderem Maße betroffen, weil sie keinen Bürger*innenstatus besitzen und nicht als Subjekte mit Rechten behandelt werden. In diesen Zeiten ist Verantwortung und Solidarität gefordert…“ Offener Brief bei der Kampagne „Legalisierung jetzt“ „für die dauerhafte, bedingungslose Legalisierung aller undokumentierten, sich in illegalisierten Bedingungen befindlichen migrantischen Personen“, siehe weitere Informationen über die Kampagne weiterlesen »

Kampagne „Legalisierung jetzt“

Kampagne „Legalisierung jetzt“: Für die dauerhafte, bedingungslose Legalisierung aller undokumentierten, sich in illegalisierten Bedingungen befindlichen migrantischen Personen
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Schärfere Regeln für Asylbewerber verhindern„… Die Sozialleistungen für Flüchtlinge sind zu niedrig – und verstoßen deshalb gegen das Grundgesetz kritisiert die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Sie hat deshalb eine Mustervorlage erstellt, mit deren Hilfe Sozialgerichte das Problem dem Bundesverfassungsgericht vorlegen können. (…) Die GFF hält solche Abschläge vom Existenzminimum für sachlich nicht gerechtfertigt und deshalb für verfassungswidrig. Es könne nicht unterstellt werden, dass sich Flüchtlinge in der Regel nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. (…) Für Flüchtlinge, die in Sammelunterkünften leben, wird seit 2019 sogar noch ein weiterer zehnprozentiger Abschlag abgezogen. Sie werden damit behandelt wie Ehepaare, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und „aus einem Topf“ wirtschaften. Da sie in gleicher Lage seien und damit eine „Schicksalsgemeinschaft“ bildeten, könnten Flüchtlinge in Sammelunterkünften etwa Bücher gemeinsam nutzen und Lebensmittel in Großpackungen einkaufen, so die Bundesregierung. Die GFF hält das für weltfremd. (…) GFF-Expertin Sarah Lincoln geht davon aus, dass es bald entsprechende Richtervorlagen an das Bundesverfassungsgericht geben wird. In Eilverfahren hatten im letzten Jahr schon rund zehn Sozialgerichte von Freiburg bis Berlin verfassungsrechtliche Zweifel an der Rechtslage für Flüchtlinge aus Sammelunterkünften geäußert.“ Artikel von Christian Rath vom 29. September 2020 in der taz online, siehe dazu bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte die entsprechende Pressemitteilung sowie die Mustervorlage für eine Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit der Grundleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz weiterlesen »

Schärfere Regeln für Asylbewerber verhindern

Gesellschaft für Freiheitsrechte moniert Hartz IV für Flüchtlinge: Verfassungswidrig niedrig?
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Steuerfreier Spitzen-Umsatz: Die zweifelhafte Gemeinnützigkeit des AWO-Sicherheitsdienstes Protect gGmbH
Flüchtlingsindustrie - Grafik von TS fürs LabourNet Germany„Den AWO-Wachdienst für zwei Flüchtlingsheime haben die Ermittler schon im Visier. Jetzt wird bekannt: In einem Monat waren 360.000 Euro zu verdienen. Das Finanzamt muss sich fragen lassen, was daran gemeinnützig war. Das AWO-Tochterunternehmen Protect gGmbH steht im Verdacht, die Stadt Frankfurt bei der Abrechnung der Bewachung von zwei Flüchtlingseinrichtungen um Millionen betrogen zu haben. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen laufen, der Fall beschert nun aber auch noch der Finanzverwaltung kritische Fragen. Nicht nur die Höhe der Einnahme für die Arbeiterwohlfahrt ist interessant. Der Umsatz war auch noch steuerfrei. Denn das g von gGmbH steht für Gemeinnützigkeit. Dass die AWO-Firma in den Genuss des äußerst geldwerten Privilegs kam, führt aus mehr als einer Richtung zu harscher Kritik an der hessischen Finanzverwaltung. (…) Dass den Kreisverbänden der Arbeiterwohlfahrt in Frankfurt und Wiesbaden die Gemeinnützigkeit nicht längst aberkannt wurde, kritisiert Rupert Graf Strachwitz, Direktor des Maecenata Instituts und Spezialist für Gemeinnützigkeitsrecht. Die Großzügigkeit, die die hessische Finanzverwaltung bei großen Playern im Wohlfahrtsektor wie der AWO offensichtlich an den Tag legt, zeige sie bei kleineren Vereinen nicht. So sei dem ebenfalls in Frankfurt ansässigen Verein attac die Gemeinnützigkeit entzogen worden, weil er sich allgemein politisch engagiere. Geschäftsführergehälter von 350.000 Euro, teure Dienstwagen und Luxusreisen seien hingegen in den vergangenen Jahren bei den Steuerprüfern offenbar kein Grund gewesen, der AWO Steuerprivilegien abzuerkennen. (…) Wegen des AWO-Skandals hat die zuständige Oberfinanzdirektion inzwischen eine Sonderprüfung der AWO veranlasst. Der Stadt Frankfurt waren die finanziellen Unregelmäßigkeiten rund um die gemeinnützige Protect GmbH aber schon 2017 bekannt…“ Beitrag von Volker Siefert vom 8. Januar 2020 bei der Hessenschau online – siehe dazu neu: Awo fordert 1,2 Millionen Euro von Tochterfirma Awo-Protect weiterlesen »

Flüchtlingsindustrie - Grafik von TS fürs LabourNet Germany

Steuerfreier Spitzen-Umsatz: Die zweifelhafte Gemeinnützigkeit des AWO-Sicherheitsdienstes Protect gGmbH / Awo fordert 1,2 Millionen Euro von Tochterfirma Awo-Protect
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Dossier

Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!Das Bundeskabinett hat am Mittwoch mehrere Asyl-Änderungen beschlossen, darunter die Speicherung von Fingerabdrücken von Kindern ab sechs Jahren. Seehofer bezeichnet das Gesetz als „Meilenstein“. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Änderungen beim Austausch der Daten von Asylsuchenden beschlossen. Wie Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) im Anschluss in Berlin mitteilte, soll damit eine schnellere und zuverlässigere Erfassung der Daten möglich gemacht werden. Die Pläne sehen unter anderem vor, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge künftig schneller registriert werden. Zudem sollen künftig auch Fingerabdrücke von Kindern ab einem Alter von sechs Jahren gespeichert werden. Derzeit ist das erst ab 14 Jahren möglich. Änderungen sieht das Gesetz auch beim Austausch der Sicherheitsdaten vor. Zudem soll es für die Bundespolizei künftig möglich sein, Asylsuchende auch außerhalb der Zone von 30 Kilometern ab der deutschen Grenze erkennungsdienstlich zu behandeln. Um Fehler bei der Registrierung etwa durch unklare Namensschreibweisen auszuschließen, soll in den Dokumenten künftig auch immer die zugehörige Nummer aus dem Ausländerzentralregister aufgenommen werden…“ Meldung vom 31. Januar 2019 beim Migazin: „Kabinett beschließt Speicherung von Fingerabdrücken sechsjähriger Kinder“, siehe zum Hintergrund „Härtere Regeln für Geflüchtete: Innenministerium will Zahl der Abschiebungen erhöhen – auch nach Syrien?“ und hier dazu neu: Ein Jahr „neues“ AsylbLG: Verfassungswidrigkeit bestätigt weiterlesen »

Dossier: Das “Gute-Abschiebungs-Gesetz” von 2019

Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!

Ein Jahr „neues“ AsylbLG: Verfassungswidrigkeit bestätigt
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Dossier

EU: No Entrance. Titelbild zum isw-report 104 - Auf der Flucht. Fluchtursachen. Festung Europa. Alternativen. (Festung Europa, Februar 2016)Die Corona-Krise hat auch Auswirkungen auf die deutsche und europäische Flüchtlingspolitik. Weil die Grenzen geschlossen sind, liegen humanitäre Programme auf Eis. Die Aufnahme von Kindern aus Griechenland soll aber trotzdem gelingen. Hilfswerke warnen: Coronavirus könnte griechische Camps erreichen. Wegen der Ausbreitung des Coronavirus setzt Deutschland die humanitären Programme zur Flüchtlingsaufnahme bis auf weiteres aus. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht der Funke-Mediengruppe. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sei angewiesen worden, die Verfahren auszusetzen, sagte er. Dies gelte aber nicht für die Bemühungen, minderjährige Flüchtlinge von den griechischen Inseln auf EU-Länder zu verteilen. Faktisch seien die deutschen humanitären Aufnahmeverfahren wegen Reise- und anderer Beschränkungen seit Freitag zum Erliegen gekommen, sagte der Sprecher. Alle Bamf-Mitarbeiter im Ausland seien zurückgeholt worden. Die Verfahren sollen wieder aufgenommen werden, sobald dies möglich sei…“ Beitrag vom 19.03.2020 beim Migazin und neu dazu: Frist für Abschiebung: Deutschland verstößt gegen EU-Recht weiterlesen »

Dossier „Corona-Epidemie: Humanitäre Programme zur Flüchtlingsaufnahme ausgesetzt“

EU: No Entrance. Titelbild zum isw-report 104 - Auf der Flucht. Fluchtursachen. Festung Europa. Alternativen. (Festung Europa, Februar 2016)

Frist für Abschiebung: Deutschland verstößt gegen EU-Recht
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Residenzpflicht abschaffen - Lagerpflicht abschaffen - Abschiebungen stoppen„Die Bedingungen für geflüchtete Kinder in deutschen Aufnahmeeinrichtungen sind unzureichend. Das geht aus einer aktuellen Expertise hervor, die im Auftrag von Save the Children und Plan International erstellt wurde. (…) Neben engen Wohnverhältnissen und fehlenden Rückzugmöglichkeiten für Familien fehle es an Zugang zu Bildung, Förderung, Beratung und Therapien, wie aus einer Expertise im Auftrag der Organisationen hervorgeht. Strenge Verwaltungsvorschriften und ein Mangel an Freizeitangeboten schränkten die gesunde und altersgerechte Entwicklung der Kinder ein. Die Aufnahmeeinrichtungen seien nur auf einen kurzen Verbleib ausgerichtet, häufig lebten die Geflüchteten aber über Monate oder sogar Jahre in den Einrichtungen. „Für Familien ist das Leben in einer solchen Unterkunft besonders belastend – bei den Kindern kann es sogar eine gesunde Entwicklung beeinträchtigen“, kritisierten die Hilfsorganisationen. Damit sich Depressionen und posttraumatische Belastungsstörungen nicht verstärken, müsste die Umgebung Erholung und eine Einkehr von Normalität fördern. „Diese Kinder haben ihr Zuhause verlassen, sie haben Krieg erlebt und oft auch Angehörige verloren. Dazu haben sie eine anstrengende Flucht hinter sich“, sagte die Vorstandsvorsitzende von Save the Children, Susanna Krüger. Die Kinder bräuchten Ruhe und Geborgenheit sowie professionelle Hilfe, um das Erlebte zu verarbeiten. Angesichts unterschiedlicher Standards in den Aufnahmeeinrichtungen forderte Krüger, bundesweit gleiche Bedingungen für die Kinder und Jugendlichen in den Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen. Thomas Meysen, Autor der Expertise, betonte, dass der Aufenthalt in den Unterkünften für die Kinder sehr prägend sei: „Die Belastungen nach der Flucht wiegen für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen noch schwerer als die Zeit vor und während der Flucht.“…“ Beitrag vom 7. September 2020 von und bei MiGAZIN weiterlesen »

Residenzpflicht abschaffen - Lagerpflicht abschaffen - Abschiebungen stoppen

Studie: Kritik an Bedingungen für geflüchtete Kinder in deutschen Unterkünften
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Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„In der Nacht von Montag auf Dienstag wurden mehrere Menschen aus Sachsen nach Georgien abgeschoben. Es handelt sich um Personen aus dem Landkreis Erzgebirge, Meißen und Dresden. Abflugort war der Flughafen Halle/Leipzig. Im Landkreis Erzgebirge kam es zu einer Familientrennung, eines der betroffenen abgeschobenen Kinder hat Asperger-Syndrom. Zudem wurde eine Person aus einer Jugendhilfeeinrichtung in Dresden abgeholt. Ebenfalls liegen dem Sächsischen Flüchtlingsrat Informationen über die Abschiebung einer Person mit Behinderungsgrad 100 aus Dresden vor. Jörg Eichler vom Sächsischen Flüchtlingsrat kommentiert: „Die Sammelabschiebung nach Georgien war eine Aktion, die von der Dreistigkeit her schwer zu überbieten ist. Wir sind zutiefst schockiert, dass die Landesregierung nicht einmal vor dem Abholen aus einer Jugendhilfeeinrichtung und der Abschiebung von Personen mit schweren Behinderungen zurückscheut. Die Abschiebepraxis in Sachsen hat ein neues Niveau erreicht.“ Zudem sei mit der Familientrennung Koalitionsvereinbarungen erneut ignoriert worden. Update: Die Abschiebung der Person aus der Jugendhilfeeinrichtung würde frühmorgens schließlich abgebrochen.“ Meldung des Sächsischen Flüchtlingsrats vom 1. September 2020 weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik

Sammelabschiebung nach Georgien am 01.09.2020 – Familientrennung, Abschiebung von Personen mit Behinderungen, Abholung aus einer Jugendhilfeeinrichtung
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Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„Das Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18. August 2020 (Az. 4 Bf 160/19) entschieden, dass die Freie und Hansestadt Hamburg nicht berechtigt war, die Wohnunterkunft einer Familie im Jahr 2017 zum Zwecke der Abschiebung ohne richterliche Anordnung zu betreten, und insoweit eine erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts (9 K 1669/18) bestätigt. Gegenstand der Entscheidung war die Abschiebung einer irakischen Familie in die Niederlande im Jahr 2017. Zu diesem Zweck betraten Mitarbeiter der Beklagten gegen 6:30 Uhr die den Klägern zur privaten Nutzung überlassenen Zimmer der Wohnunterkunft. (…) Nach den nunmehr vorliegenden Entscheidungsgründen hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen darauf abgestellt, dass die Voraussetzungen der seinerzeit für das Handeln allein in Betracht kommenden Rechtsgrundlage des § 23 Abs. 1 HmbVwVG nicht vorlagen. Danach dürfen Wohnungen und Geschäftsräume ohne Einwilligung der pflichtigen Person nur auf Grund einer richterlichen Anordnung durchsucht werden (§ 23 Abs. 3 HmbVwVG). Bei den zur individuellen Nutzung überlassenen Zimmern einer Wohnunterkunft handelt es sich nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts um eine Wohnung in diesem Sinne. Zudem stellt das Betreten einer Wohnung durch Behördenmitarbeiter, um dort Personen zum Zwecke der Abschiebung aufzufinden und zu ergreifen, eine Durchsuchung im Sinne von § 23 Abs. 1 HmbVwVG und Art. 13 Abs. 2 GG dar. Für die Durchsuchung der Wohnung der Kläger lag weder deren Einwilligung noch eine richterliche Anordnung vor…“ Pressemitteilung des OVG Hamburg vom 20. August 2020 zum 15-seitigen Urteil Az. 4 Bf 160/19 – siehe unsere Anmerkung zum Urteil weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik

[Urteil] Betreten der zur privaten Nutzung überlassenen Zimmer einer Wohnunterkunft zum Zwecke der Abschiebung ohne richterliche Anordnung rechtswidrig
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Auf nach Büren! Demo gegen AbschiebehaftAm 29.08.2020 findet um 12:00 Uhr in Paderborn am Westerntor/ Herz-Jesu-Kirche eine Demonstration gegen Abschiebehaft statt. Wir sagen: Es reicht!! Am 30.August starb Rachid Sbaai! Am 29. August protestieren wir wie jedes Jahr gegen Abschiebehaft! Auf nach Büren! Lasst uns alle Zellen öffnen! Gemeinsam fordern wir die Abschaffung der Abschiebehaft! Freedom Matters! Abschiebehaft ist seit 101 Jahren institutioneller Rassismus. Das bedeutet Freiheitsentzug, nur um den menschenverachtenden Akt der Abschiebung effektiv durchsetzen zu können. Wir lehnen Abschiebehaft ab! Besonders in „Corona-Zeiten“ führt sich das System Abschiebehaft selbst ad absurdum. Menschen werden unter schlimmen Bedingungen in Haft genommen um abgeschoben zu werden, ohne dass Abschiebungen tatsächlich stattfinden können. Der größte Abschiebeknast Deutschlands ist in Büren, ganz in der Nähe im Kreis Paderborn. Key to Humanity! – Grenzen öffnen! – Abschiebeknäste schließen!…“ Aufruf 2020 auf der Aktionsseite weiterlesen »

Auf nach Büren! Demo gegen Abschiebehaft

Auf nach Büren! Demo gegen Abschiebehaft am 29. August 2020 in Paderborn
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Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„Abschiebungen finden oft ohne großes Aufsehen statt. Die Brutalität der alltäglichen Maßnahme wird gelegentlich dennoch auch in der Öffentlichkeit sichtbar. Manchmal, weil Menschen protestieren und versuchen, Abschiebungen zu verhindern. Oder wie im Fall von Waheed P., weil Freunde einen der ihren nicht auffinden können und dann um Hilfe bitten. Doch was ist genau passiert? Im Sommer 2016 kam Waheed P., im Iran als Sohn afghanischer Migranten geboren und aufgewachsen, als Flüchtling nach Merseburg. Schon im folgenden Jahr erhielt der Schutzsuchende einen Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dass er die Bundesrepublik verlassen solle. (…) Der Schutzsuchende blieb geduldet in Deutschland. Er zog in eine Wohngemeinschaft, lernte Deutsch, bemühte sich um einen Beruf. Noch im Februar stellte der heute 24-Jährige einen Antrag auf Beschäftigung, was ihm jedoch aufgrund fehlender Papiere verwehrt wurde. (…) Am 11. März sollte Waheed P. dann zu einer »Rückkehrberatung« im Asylzentrum Merseburg erscheinen, ein Fernbleiben hätte eine Kürzung seiner Bezüge bedeutet. Er ging hin – kam von dem Termin aber nie zurück. Seine Freunde begannen zu recherchieren. (…) Erst nach rund drei Monaten kam die Gewissheit: P. wurde abgeschoben. In einem »nd« vorliegenden Aktenvermerk über die Rückkehrberatung vom 11. März heißt es, der Geflüchtete habe in dem Gespräch noch erklärt, keinen Kontakt zu seiner afghanischen Familie zu haben. Er wolle nicht in das vom Bürgerkrieg zerrüttete Land, sondern in Deutschland arbeiten. Dazu sollte es nicht kommen: »Die Beratung wurde im Anschluss durch eine aufenthaltsbeendete Maßnahme unterbrochen«, heißt es lapidar im Bericht. Noch am selben Abend ging ein Charterflug vom Flughafen Leipzig/Halle nach Kabul. An Bord: Waheed P. mit 50 Euro in Bar. Das Aufladekabel seines Smartphones lag noch in der WG…“ Artikel von Sebastian Bähr vom 8. Juli 2020 in neues Deutschland online weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik

In die Falle gelockt: Flüchtling wird in Merseburg während Beratung abgeschoben – Freunde können Waheed P. nicht auffinden
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