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Abschiebehaft abschaffen!Seelsorger und Flüchtlingshelfer kritisieren Missstände in der Abschiebehaftanstalt in Pforzheim. Dort seien die Bedingunen härter als in der Strafhaft. Dabei seien die Inhaftierten keine Straftäter. Heftige Kritik an den Zuständen in der Abschiebehaftanstalt Pforzheim haben Flüchtlingshelfer und Seelsorger geübt. Den Flüchtlingen werde ihr Recht auf ein offenes Beratungsangebot verweigert und sie würden in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt, erklärten Vertreter von Flüchtlingsverbänden und Kirchen am Mittwochabend. Außerdem gebe es keine ausreichende medizinische und psychologische Betreuung. (…) Die Abschiebehaftanstalt Pforzheim ist die einzige Einrichtung dieser Art in Baden-Württemberg. Am Samstag soll in der Stadt gegen das Gefängnis und eine Kundgebung der Partei „Die Rechte“ demonstriert werden.“ Beitrag vom 10. Mai 2019 beim Migazin – am 11.05.2019 findet in Pforzheim die Demonstration „100 Jahre sind genug – Abschiebehaft abschaffen!“ und gegen den zeitgleichen Aufmarsch der Partei „Die Rechte“ statt. Siehe nun den Bericht und und die weitere Entwicklung. Neu: Pforzheim  am 5.10.19: Menschenrechtler fordern Aufklärung über Gewalt in Abschiebehaft – Aktionstag vor dem Gefängnis weiterlesen »

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Abschiebehaft abschaffen!"Seelsorger und Flüchtlingshelfer kritisieren Missstände in der Abschiebehaftanstalt in Pforzheim. Dort seien die Bedingunen härter als in der Strafhaft. Dabei seien die Inhaftierten keine Straftäter. Heftige Kritik an den Zuständen in der Abschiebehaftanstalt Pforzheim haben Flüchtlingshelfer und Seelsorger geübt. Den weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„Im Streit über die Rechtmäßigkeit von Abschiebungen ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss gibt es die erste Klage gegen Innensenator Andreas Geisel (SPD) als oberstem Dienstherren der Berliner Polizei. Es geht um einen jungen Mann aus Guinea, der am 10. September aus seinem Wohnheim in Köpenick nach Italien abgeschoben werden sollte. Nach Berichten von Heimmitarbeitern kam die Polizei ohne Durchsuchungsbeschluss, verschaffte sich mittels Rammbock Zutritt zu seinem Zimmer, nahm ihn mit nach Tegel. Am Ende wurde er freigelassen – offenbar weil er sich weigerte, freiwillig das Flugzeug zu besteigen. Nur deshalb kommt es überhaupt zu dieser Klage. (…) Seit Monaten streiten zwei SenatorInnen über die Frage, welche Befugnisse PolizistInnen bei Abschiebungen haben. Brauchen Sie – wegen der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz – einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, um Menschen zur Abschiebung aus ihren Wohnungen beziehungsweise Zimmern in Heimen zu holen? Ja, sagt Integrationssenatorin Elke Breitenbach – nein, der Innensenator. Bestärkt fühlt sich Letzterer durch das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz (GRG) von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), das Ende August in Kraft trat. Danach wird nun unterschieden zwischen bloßem „Betreten“ einer Wohnung/eines Zimmers und der „Durchsuchung“ – und nur Letzteres benötige den Richterbeschluss. (…) Juristen halten diese Unterscheidung für fragwürdig, auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in einem Gutachten Zweifel angemeldet. Die teilt auch Tometten: „Die ständige Rechtsprechung ist eindeutig: Wenn Behörden zielgerichtet jemanden suchen und finden wollen, liegt eine Durchsuchung vor, die eines Richterbeschlusses bedarf.“ In seinem Fall kommt noch hinzu: Der Betroffene lebt nicht alleine in dem Zimmer, die Privatsphäre seines Zimmernachbarn war von der Aktion ebenfalls betroffen. Auch der Rammbock-Einsatz spricht laut Tometten für eine Durchsuchung. „Bloßes Betreten durch Gewaltanwendung? Das widerspricht ja schon unserem Sprachgefühl“, so der Anwalt…“ Beitrag von Susanne Memarnia vom 30. September 2019 bei der taz online, siehe dazu ein Gutachten weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"Im Streit über die Rechtmäßigkeit von Abschiebungen ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss gibt es die erste Klage gegen Innensenator Andreas Geisel (SPD) als oberstem Dienstherren der Berliner Polizei. Es geht um einen jungen Mann aus Guinea, der am 10. September aus weiterlesen »

Tödliche Folgen der FlüchtlingspolitikDer diesjährige Weltkindertag am 20. September steht unter dem Motto „Wir Kinder haben Rechte!“. Vor genau 30 Jahren wurde die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen beschlossen. An diesem Tag rücken die Bedürfnisse von Kindern und vor allem ihre speziellen Rechte in den Fokus der Öffentlichkeit. Doch Flüchtlingslobbyorganisationen beklagen, dass deutschlandweit bei Abschiebungen regelmäßig die Rechte von geflüchteten Kindern verletzt werden. Immer wieder berichten Geflüchtete von brutalen, häufig nachts stattfindenden Abschiebungen von Familien mit Kindern, von Familientrennungen und von der Missachtung von Abschiebungshindernissen, die bei den betroffenen Kindern vorliegen. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und der Vormundschaftsverein lifeline e. V. fordern gemeinsam mit den Landesflüchtlingsräte, dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und mit Jugendlichen ohne Grenzen die beteiligten Behörden dazu auf, die in der UN-Kinderechtskonvention festgeschriebene vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls umfassend und uneingeschränkt zu achten. (…) Die Härte im Abschiebungsvollzug gegenüber Menschen, die mit ihrem Asylgesuch erfolglos geblieben sind, hat spürbar zugenommen. „Uns erreichen Berichte von Fesselungen, körperlicher Gewalt und zwangsweisen Sedierungen von Erwachsenen im Beisein von Kindern “, so Martin Link vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Nicht selten würden Kinder nach solchen Erlebnissen traumatisiert oder retraumatisiert, nässen ein, werden stumm und leiden unter Alpträumen. Dazu kommt, dass nach dem Asylpaket III es allein den betroffenen Familien obliegt, eine Einschränkung der Flugreisefähigkeit rechtzeitig bei den Behörden nachzuweisen. Dazu müssen Eltern ggf. auch für ihre kranken Kinder umfangreiche ärztliche Gutachten vorweisen. Diesen wird von den Behörden inzwischen allerdings regelmäßig nicht geglaubt und mit amtsärztlichen Gegengutachten gekontert…“ Gemeinsame Presseerklärung vom 20.09.2019 beim Flüchtlingsrat SH zum Weltkindertag von den Landesflüchtlingsräten, dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Jugendliche ohne Grenzen, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. und Lifeline e.V. weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"Der diesjährige Weltkindertag am 20. September steht unter dem Motto „Wir Kinder haben Rechte!“. Vor genau 30 Jahren wurde die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen beschlossen. An diesem Tag rücken die Bedürfnisse von Kindern und vor allem ihre speziellen Rechte weiterlesen »

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100 Jahre Abschiebehaft - Kampagne startet ins Aktionsjahr 2019Seit 100 Jahren werden Menschen inhaftiert, nur um sie abzuschieben. Um auf das Unrecht der Abschiebehaft aufmerksam zu machen, haben Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen die Kampagne „100 Jahre Abschiebehaft“ ins Leben gerufen, die mit bundesweiten Aktionen und Veranstaltungen über die Missstände aufklärt und die Abschaffung der Abschiebehaft fordert – denn: Haft ist die größte Einschränkung der individuellen Freiheit. Schwerpunkte der Kampagne bilden das Wochenende vom 10. bis 12. Mai 2019, an dem insbesondere vor jedem deutschen Abschiebegefängnis Aktionen durchgeführt werden sollen, sowie eine Großdemonstration in Büren und Paderborn am 31.8.2019. Zur Bündelung der Aktivitäten und des Protests steht eine Internetseite zur Verfügung, auf der Informationen, Ideen, Angebote und Materialien zur Verfügung stehen…“ Aus der Pressemitteilung vom 4.2.2019 beim Grundrechtekomitee, siehe Grundinfos und nun den Aufruf: Bundesweite Demonstration gegen Abschiebehaft hat mehr als 1.000 Menschen nach Büren und Paderborn gebracht weiterlesen »

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100 Jahre Abschiebehaft - Kampagne startet ins Aktionsjahr 2019"Seit 100 Jahren werden Menschen inhaftiert, nur um sie abzuschieben. Um auf das Unrecht der Abschiebehaft aufmerksam zu machen, haben Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen die Kampagne „100 Jahre Abschiebehaft“ ins Leben gerufen, die weiterlesen »

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freedw32Die Betroffenen der rassistischen Polizeirepression in Donauwörth (Bayern) dürfen nicht weiterhin allein gelassen werden!! Am 7. November starten die Gerichtsprozesse in Augsburg. Nicht nur Donauwörth, sondern auch Deggendorf, Ellwangen und Waldkraiburg zeigen, dass Polizeigewalt und Kriminalisierung von geflüchteten Menschen überall sind. Lasst uns auch antirassistische Forderungen überall hinbringen. Macht mit bei der Kampagne: Druckt eine Forderung der Betroffenen aus, zeigt sie an einem öffentlichen Ort oder Denkmal, macht ein Foto und schickt es uns“  – aus der Rundmail „Kampagne #freeDW32 – Repression gegen Geflüchtete in Donauwörth (Bayern)“ vom 12. Oktober 2018 der Münchner Gruppierung Solidarity and Resistance mit dem Aufruf zur Solidarität aus Anlass des anstehenden Prozessbeginns in Augsburg am 7. November – dem sich LabourNet Germany anschließt. Siehe dazu auch zwei Beiträge auf der Webseite von Solidarity and Resistance – sowohl zu dem damaligen Polizeiüberfall (März 2018), als auch zu den weiteren Erfahrungen der Betroffenen – und den Hinweis auf unseren bisher letzten Beitrag zur Verfolgung von Widerstand im Lager. Neu: Soli-Aufruf: Stephansposching Polizeieinsatz – Prozess gegen Geflüchteten wird am 3., 16. und 26.9. in Deggendorf fortgesetzt weiterlesen »

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freedw32Die Betroffenen der rassistischen Polizeirepression in Donauwörth (Bayern) dürfen nicht weiterhin allein gelassen werden!! Am 7. November starten die Gerichtsprozesse in Augsburg. Nicht nur Donauwörth, sondern auch Deggendorf, Ellwangen und Waldkraiburg zeigen, dass Polizeigewalt und Kriminalisierung von geflüchteten Menschen überall weiterlesen »

Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!„Die Interviewäußerungen des Präsidenten des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, Erich Künzler, vom heutigen Tag stellen ein gefährliches Zündeln am rechten Rand dar. PräsOVG Künzler verstößt aus Sicht des RAV gegen das Mäßigungsgebot insbesondere in Hinblick darauf, dass in Sachsen am kommenden Sonntag Landtagswahlen stattfinden. Künzler hatte behauptet, das Asylrechtssystem in Sachsen ignoriere Richterentscheidungen. Rechtsanwältin Dr. Kati Lang, Fachanwältin für Migrationsrecht aus Dresden und Mitglied im erweiterten Vorstand des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), dazu: »Das Interview ist Wasser auf die Mühlen der AfD. Die Äußerungen sind einseitig und ein Affront gegen schutzsuchende Menschen, die Vertrauen in die deutsche Gerichtsbarkeit haben. Eine Vielzahl von fehlerhaften Asylentscheiden muss durch Gerichte korrigiert werden und bewahrt somit Menschen vor der Abschiebung in Tod, Hunger oder erniedrigende Behandlung«. Rechtsanwältin Anne Nitschke, Mitglied der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ): »Wenn Herr Künzler behauptet, die Verwaltungsgerichte würden angesichts der von der Landesdirektion Sachsen herausgegeben Abschiebestatistik ›für den Papierkorb‹ arbeiten, vergleicht er Äpfel mit Birnen. Er übersieht dabei, dass sich beispielsweise aufgrund guter Integration, aus familiären oder humanitären Gründen auch jenseits des Asylverfahrens rechtliche Bleibeperspektiven für abgelehnte Asylsuchende ergeben«. (…) Das Recht auf Asyl, der Flüchtlingsschutz und der Schutz von Menschen, denen erniedrigende Behandlung droht, sind eine zivilisatorische Errungenschaft. Immer weiteren Angriffen auf diese Grundwerte und der permanenten Aushöhlung dieser Schutzrechte treten wir entschieden entgegen…“ RAV-Pressemitteilung Nr. 5 vom 30. August 2019 mit Link zur hier kritisierten Äußerungen von Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts, Erich Künzler, beim MDR am 30. August 2019 weiterlesen »
Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!"Die Interviewäußerungen des Präsidenten des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, Erich Künzler, vom heutigen Tag stellen ein gefährliches Zündeln am rechten Rand dar. PräsOVG Künzler verstößt aus Sicht des RAV gegen das Mäßigungsgebot insbesondere in Hinblick darauf, dass in weiterlesen »

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Die Beschäftigten am Uniklinikum Marburg protestieren gegen die drohende Abschiebung ihres Kollegen Irfan Mohammad nach Pakistan – Petition
Tödliche Folgen der FlüchtlingspolitikDas Universitätsklinikum hat in Gesprächen mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) mündlich zugesagt, Irfan die dreijährige Pflegeausbildung zu ermöglichen, sobald er die Qualifikation zum Helfer hinter sich gebracht hat. Doch dazu wird es womöglich nicht kommen. Denn nach der Ablehnung seines Asylverfahrens droht ihm die Abschiebung. Es ist toll zu sehen, wie sich die JAV für ihren Kollegen einsetzt. Daher bitte ich euch, mitzuhelfen, dass Irfan in Deutschland bleiben darf. Bitte unterschreibt die Petition an den Hessischen Landtag & die Härtefallkommission für seinen Verbleib . In den nächsten Tagen steht der Besuch bei der Ausländerbehörde an, bei dem ihn die KollegInnen begleiten werden…“ Aus dem Aufruf des Referenten Migrationspolitik bei ver.di-Bundesverwaltung vom ver.di-Bundesverwaltung. Mehr Infos zur aktuellen Situation gibt es auf den Seiten des ver.di Fachbereich Gesundheit: Pflegehelfer droht Abschiebung: „… Irfans Unterstützer*innen wollen erreichen, dass sich die Härtefallkommission des hessischen Landtags mit dem Fall befasst. In Teilen der Politik stoßen sie damit auf offene Ohren. So wird eine entsprechende Landtagspetition nicht nur von SPD und Linkspartei, sondern auch von dem Marburger CDU-Abgeordneten Dirk Bamberger unterstützt wird. Bis der Landtag darüber diskutiert hat, kann Irfan nicht abgeschoben werden – ein erster Erfolg…“ weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"Das Universitätsklinikum hat in Gesprächen mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) mündlich zugesagt, Irfan die dreijährige Pflegeausbildung zu ermöglichen, sobald er die Qualifikation zum Helfer hinter sich gebracht hat. Doch dazu wird es womöglich nicht kommen. Denn nach der weiterlesen »

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Schüler in Nürnberg setzen mit Protest gegen Abschiebung ein wichtiges Zeichen - und werden kriminalisiert„Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ist beeindruckt von der spontanen Solidarität und Zivilcourage der Berufsschüler, die sich der Abschiebung ihres Mitschülers gestern in Nürnberg entgegengestellt haben. „Es ist ein starkes Zeichen, das die Schüler in Nürnberg gesetzt haben. Oft wird die Jugend als zu oberflächlich und politisch desinteressiert dargestellt. Mit ihrem Protest gegen die Abschiebung von Asef N. beweist sie aber: Wenn es darauf ankommt, unsere grundlegenden Werte wie Menschenwürde zu schützen, ist sie da“, sagte IG BAU-Bundesvorstandsmitglied Carsten Burckhardt. „Es erfordert die richtige innere Haltung zum Rechtsstaat und ein breites Kreuz, sich der Polizei in einer solchen Situation entgegenzustellen. Keiner der Auszubildenden wusste, was passiert und was auf ihn zukommt. Die Jugendlichen haben von sich aus verstanden, dass die Abschiebung ihres Mitschülers falsch ist. Sie wollten und haben das Richtige getan. Afghanistan ist ein Land im Krieg. Menschen sterben, wie gerade erst wieder bei dem grausamen Anschlag in Kabul. Die Abschiebepraxis der bayerischen Regierung ist in dieser Lage völlig unverhältnismäßig.“…“ Erfreuliche Stellungnahme der IG BAU vom 1. Juni 2017 („Abschiebung von jungem Fliesenleger in Nürnberg: Schüler setzen mit Protest gegen Abschiebung ein wichtiges Zeichen“) zu dem Versuch der Bayerischen Staatsregierung unter Verletzung von Artikel 1 GG einen afghanischen Berufsschüler mit Polizeigewalt – wie der Anschlag mit 90 Toten und rund 300 Verletzten in Kabul anschaulich zeigte – in den „sicheren Tod“ zu schicken (so eine der Berufsschülerin nach der Aktion). Siehe zum Hintergrund unser Dossier: Mehr Soldaten nach Afghanistan aber trotzdem dorthin abschieben? und zu diesem konkreten Fall dazu unseren Kommentar und weitere Infos. Neu: Asif N. ist ausgereist – „freiwillig“ nach Afghanistan: „Wenn ich sterbe, okay. Aber vorher fange ich an zu leben“ weiterlesen »

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Schüler in Nürnberg setzen mit Protest gegen Abschiebung ein wichtiges Zeichen - und werden kriminalisiert"Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ist beeindruckt von der spontanen Solidarität und Zivilcourage der Berufsschüler, die sich der Abschiebung ihres Mitschülers gestern in Nürnberg entgegengestellt haben. weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„Bei Abschiebeflügen setzt die Bundespolizei immer öfter sogenannte »Hilfsmittel körperlicher Gewalt« ein. Allein im ersten Halbjahr 2019 wurden 1.289 ausreisepflichtige Migrantinnen und Migranten mit Hand- oder Fußfesseln, Gurten oder Klettbändern wie Pakete verschnürt. Das sind bereits mehr Fälle als im gesamten letzten Jahr. Diese Zahlen nannte die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke über Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2019. Der verstärkte Einsatz solcher Zwangsmaßnahmen sei »unter anderem darauf zurückzuführen, dass mehr Personen im Rückführungsverfahren Widerstandshandlungen vornehmen«, rechtfertigte die Bundesregierung dieses Vorgehen. Zu Fesselungen kam es insbesondere bei Migranten aus Algerien und Marokko sowie den westafrikanischen Staaten Nigeria und Gambia. Die Verzweiflung vieler Abgeschobener ist nachvollziehbar. So hat der Bundestag Algerien und Marokko zu »sicheren Herkunftsstaaten« erklärt. Zwar steht bislang eine notwendige Zustimmung des Bundesrates noch aus. Doch Geflüchtete aus diesen Ländern haben praktisch keine Chance auf Anerkennung ihrer Asylanträge, obwohl es in beiden Staaten zur Verfolgung von Oppositionellen, nationalen Minderheiten und Homosexuellen kommt. Mehr als 2.000 Abschiebungen auf dem Luftweg scheiterten in den ersten sechs Monaten 2019. Als Grund dafür wurden in 869 Fällen »Widerstandshandlungen« genannt, in 335 Fällen verweigerten die Fluggesellschaft oder der Pilot die Mitnahme. 64 Mal musste eine Abschiebung wegen eingelegter Rechtsmittel abgebrochen werden. In 20 Fällen führten versuchte Suizide oder Selbstverletzungen zum Abbruch…“ Artikel von Ulla Jelpke in der jungen Welt vom 13.08.2019 und ein weiterer Beitrag zur angesprochenen Kritik weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"Bei Abschiebeflügen setzt die Bundespolizei immer öfter sogenannte »Hilfsmittel körperlicher Gewalt« ein. Allein im ersten Halbjahr 2019 wurden 1.289 ausreisepflichtige Migrantinnen und Migranten mit Hand- oder Fußfesseln, Gurten oder Klettbändern wie Pakete verschnürt. Das sind bereits mehr Fälle als weiterlesen »

Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!„Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bezahlte McKinsey für eine Studie, um effektiver abschieben zu können. Mit einer Klage haben wir durchgesetzt, dass das Dokument jetzt öffentlich zugänglich ist. (…) Als das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Jahr 2015 von den steigenden Flüchtlingszahlen überfordert war, holt es sich die Berater ins Haus. Alleine der Beratungsfirma McKinsey zahlte das BAMF insgesamt 47 Millionen Euro für Beratungsleistungen – mehr als die Hälfte davon ohne öffentliche Ausschreibung. Das Ziel des damaligen BAMF-Chefs Frank-Jürgen Weise war es offenbar, Asylprozesse zu beschleunigen. Dementsprechend erstellte McKinsey ein Gutachten, das zur Vorlage für das Amt werden sollte: „Rückkehr –Prozesse und Optimierungspotenziale“. Nach einer Klage von uns musste das BAMF das Dokument jetzt veröffentlichen. Zunächst hatte die Behörde noch argumentiert, bei der Herausgabe der Informationen sei die öffentliche Sicherheit gefährdet. Nachdem wir Klage einreichten, gab das Amt jedoch klein bei und stimmte einer Herausgabe zu. (…) Um diese und weitere Klagen zu finanzieren, sind wir auf Spenden angewiesen…“ Mitteilung von und bei FragDenStaat vom 22. Juli 2019 weiterlesen »
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Tödliche Folgen der FlüchtlingspolitikDer Ausbau von Abschiebungshafteinrichtungen stagniert, insgesamt gibt es nur 427 Plätze für rückzuführende Migranten. Die Bundesländer planen deshalb, betroffene Zuwanderer wieder in regulären Gefängnissen unterzubringen. Die Bundesländer wollen Abschiebungshäftlinge wieder in gesonderten Trakten regulärer Justizvollzugsanstalten unterbringen. 2014 hatten EU-Richter diese bis dahin in Deutschland gängige Praxis als Verstoß gegen die EU-Rückführungsrichtlinie beurteilt; seither müssen solche Migranten grundsätzlich in speziellen Einrichtungen untergebracht werden. Die 16 Ministerpräsidenten der Bundesländer wollen nun „im Rahmen der Anpassung der EU-Rückführungsrichtlinie auf Veränderungen im Bereich der Abschiebehaft“ hinwirken, wie es im WELT vorliegenden Beschluss der Konferenz der 16 Ministerpräsidenten von Anfang Dezember heißt…“ Artikel von Marcel Leubecher vom 20.12.2018 bei der Welt online. Siehe zum Hintergrund unser Dossier Asyl-Verschärfungen 2019: „Geordnete-Rückkehr“ – und ungestörte Abschiebungen (das “Gute-Abschiebungs-Gesetz”) und hier ausschließlich zur Verknastung – neu: Breite Skepsis: Mehrheit der Bundesländer will keine Abschiebung aus normaler Haft weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"Der Ausbau von Abschiebungshafteinrichtungen stagniert, insgesamt gibt es nur 427 Plätze für rückzuführende Migranten. Die Bundesländer planen deshalb, betroffene Zuwanderer wieder in regulären Gefängnissen unterzubringen. Die Bundesländer wollen Abschiebungshäftlinge wieder in gesonderten Trakten regulärer Justizvollzugsanstalten unterbringen. 2014 hatten EU-Richter weiterlesen »

Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!„… Ausländer, die Deutschland verlassen müssen, können in Haft oder Gewahrsam genommen werden, wenn sie das Land nicht freiwillig verlassen, sich einer Abschiebung bereits entzogen haben oder Gründe für eine Fluchtgefahr vorliegen. In Paragraf 62 des Aufenthaltsgesetzes sind die Regeln definiert. Demnach kann ein Richter eine sogenannte Vorbereitungshaft für maximal sechs Wochen anordnen, um eine Abschiebung sicherzustellen. Die echte Abschiebehaft kann für bis zu sechs Monate angeordnet und unter Bedingungen um weitere zwölf Monate verlängert werden. Zudem gibt es den sogenannten Ausreisegewahrsam, der maximal zehn Tage dauern darf. Er soll sicherstellen, dass eine geplante Abschiebung auch stattfindet. Das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ soll dafür sorgen, dass Abschiebehaft und -gewahrsam künftig häufiger angeordnet werden können. Es sieht zudem die Einführung einer bis zu 14-tägigen sogenannten Mitwirkungshaft vor, wenn Botschaftstermine zur Beschaffung von Papieren nicht wahrgenommen werden. Diese Haft steht aber nicht zwangsläufig im Zusammenhang mit einer Abschiebung. (…) Nach EU-Recht ist eine gemeinsame Unterbringung von Abschiebehäftlingen mit normalen Strafgefangenen nicht erlaubt. (…) Bei der kürzlich verabschiedeten, auf drei Jahre befristeten Aufhebung des Trennungsgebots argumentierte das Innenministerium mit einer drohenden Überlastung der Kapazitäten vor dem Hintergrund der gestiegenen Zuwanderungszahlen…“ Erläuterungen vom 19. Juli 2019 von und bei MiGAZIN weiterlesen »
Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!"... Ausländer, die Deutschland verlassen müssen, können in Haft oder Gewahrsam genommen werden, wenn sie das Land nicht freiwillig verlassen, sich einer Abschiebung bereits entzogen haben oder Gründe für eine Fluchtgefahr vorliegen. In Paragraf 62 des weiterlesen »

9. Juli 2019 in Leipzig: 500 DemonstrantInnen gegen Abschiebung – Polizei setzt sich mit Pfefferspray durch

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Bündnis »Widerstand Mai 31 - Solidarität ist kein Verbrechen«Etwa 500 Menschen haben in der Nacht zu Mittwoch gegen die Abschiebung eines Mannes in Leipzig demonstriert. Der Protest begann nach Polizeiangaben am Dienstagabend im Stadtteil Volkmarsdorf, wo sich eine Gruppe von etwa 30 Menschen der Abschiebung entgegengestellt und den Einsatz blockiert habe. Zu einer spontanen Demonstration gegen die Abschiebung kamen im Laufe der Nacht immer mehr Menschen, wie ein Polizeisprecher der Deutschen Presse-Agentur sagte. Der Mann, für den die Menschen auf die Straße gegangen waren, sei trotz der Blockade weggebracht worden. Laut Polizei war die Versammlung um 1.30 Uhr offiziell beendet. Daraufhin sei es zu Zusammenstößen zwischen den Abschiebegegnern und der Polizei gekommen. Die Beamten hätten Pfefferspray eingesetzt. Im Netz gab es Kritik am Vorgehen der Polizei…“ Meldung vom 10.07.2019 beim ND online: „Hunderte protestieren in Leipzig gegen eine Abschiebung. Spontandemonstration am späten Dienstagabend / Beamte setzen Pfefferspray ein“ – siehe weitere Infos, neu dazu: Leipzig: Solidaritätskundgebung nach Abschiebe-Protesten am Abend des 10. Juli / Morddrohung gegen Leipziger LINKE-Abgeordneten weiterlesen »

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Bündnis »Widerstand Mai 31 - Solidarität ist kein Verbrechen«"Etwa 500 Menschen haben in der Nacht zu Mittwoch gegen die Abschiebung eines Mannes in Leipzig demonstriert. Der Protest begann nach Polizeiangaben am Dienstagabend im Stadtteil Volkmarsdorf, wo sich eine Gruppe von weiterlesen »

Das nennt Ihr sicher? Keine Abschiebungen in Kriegsgebiete! Keine Abschiebungen nach Afghanistan! Demonstration am 26. November in DüsseldorfIm Jahr 2018 betrug die Anerkennungsquote für Afghan*innen bundesweit im Durchschnitt 52 %. In den bayerischen AnkER-Zentren Deggendorf, Manching und Zirndorf wurde Afghan*innen im Vergleich dagegen deutlich seltener Schutz zugesprochen. (…) Geheimnisvoll seit Jahren: die unterschiedlichen Schutzquoten bei einzelnen Außenstellen des Bundesamtes. Die bereinigte Schutzquote betrug 2018 beim BAMF Zirndorf 32,9 %, aber 85,1 % in Ingelheim/Bingen (BT-Drucksache 19/8701). Selbst wenn in Ingelheim auch die – zumindest bis zur Volljährigkeit chancenreicheren unbegleiteten Minderjährigen in größerer Zahl angehört werden, mehr als eine Teilerklärung ist das nicht, zumal es auch signifikante Unterschiede zwischen einzelnen Außenstellen ohne Sonderfunktionen gibt. (…) Die Forschungsabteilung des BAMF liest, nach Erklärungen gefragt, im Kaffeesatz: Vom Mikroklima ist die Rede, von der Zusammensetzung des Personals, lokalen Interpretationen der hausinternen Leitsätze, von institutionellen Faktoren und der Rechtsprechung der zuständigen Verwaltungsgerichte. Geben dürfte es das Meiste davon eigentlich nicht. Es kann doch nicht vom Standort der BAMF-Außenstellen abhängen, wie die Chancen auf Schutzgewährung stehen! (…) Auffällig ist, dass mehrere der Außenstellen mit niedrigen Schutzquoten AnkER-Zentren zugeordnet sind. Bei Eisenhüttenstadt und Chemnitz z.B. müsste das BAMF wohl über seine Personalgewinnung vor Ort nachdenken, wo das politische Mikroklima nicht ganz unproblematisch ist. Die Aussicht, Macht über Schicksale zu haben, zieht nicht immer die Besten an…“ Kommentar von Bernd Mesovic vom 13.06.2019 bei Pro Asyl – siehe auch unser Dossier: Mehr Soldaten nach Afghanistan aber trotzdem dorthin abschieben? weiterlesen »
Das nennt Ihr sicher? Keine Abschiebungen in Kriegsgebiete! Keine Abschiebungen nach Afghanistan! Demonstration am 26. November in Düsseldorf"Im Jahr 2018 betrug die Anerkennungsquote für Afghan*innen bundesweit im Durchschnitt 52 %. In den bayerischen AnkER-Zentren Deggendorf, Manching und Zirndorf wurde Afghan*innen im Vergleich weiterlesen »

Abschiebehaft abschaffen!„Ohne die Hilfe des Irakers Omar Abdel Dschabar wäre Friedensnobelpreisträgerin Nadia Murad der ISIS vermutlich nicht entkommen. Dann musste Omar Abdel Dschabar selber fliehen. Heute lebt er als Flüchtling in Deutschland und bekommt keinen Flüchtlingsstatus. (…) Abdel Dschabar hatte Ende November 2016 den sogenannten subsidiären Schutzstatus zuerkannt bekommen. Um seine Frau und seinen Sohn leichter nach Deutschland nachholen zu können, hatte er mit seiner Klage die Zuerkennung des Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention beantragt. Dies habe das Gericht abgelehnt, sagte der Sprecher. (…) Abdel Dschabar hatte Nadia Murad im Herbst 2014 unter hohem Risiko zur Flucht aus der nordirakischen Stadt Mossul verholfen. Murad war zuvor die Flucht aus den Fängen eines ISIS-Anführers gelungen, der sie als Sexsklavin gehalten hatte. Die Jesidin klopfte an die Tür des Hauses von Abdel Dschabars Familie und bat um Hilfe. Wenige Tage nach seiner Fluchthilfe flog Abdel Dschabar auf und musste seinerseits fliehen. Über Bulgarien gelangte er nach Deutschland und lebt heute in einer Kleinstadt bei Leipzig. Seine Frau und sein Sohn blieben im Irak zurück. Nadia Murad gelangte ebenfalls nach Deutschland. Als Überlebende des Völkermords an den Jesiden wurde sie zum Gesicht der religiösen Minderheit im Irak. Heute trägt sie als erste den Titel „UN-Sonderbotschafterin für die Würde der Überlebenden von Menschenhandel“. Für ihr Engagement erhielt Nadia Murad den Sacharow-Preis des Europäischen Parlaments und im Oktober 2018 den Friedensnobelpreis.“ Bericht vom 7. Juni 2019 von und bei MiGAZIN weiterlesen »
Abschiebehaft abschaffen!"Ohne die Hilfe des Irakers Omar Abdel Dschabar wäre Friedensnobelpreisträgerin Nadia Murad der ISIS vermutlich nicht entkommen. Dann musste Omar Abdel Dschabar selber fliehen. Heute lebt er als Flüchtling in Deutschland und bekommt keinen Flüchtlingsstatus. (...) Abdel Dschabar hatte Ende November 2016 weiterlesen »

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