Göttingen: Flüchtlinge und ihre Unterstützer haben in der Innenstadt ein Protestcamp errichtetDas große graue Zelt steht mitten in der Göttinger Fußgängerzone vor der Kirche St. Jacobi. Es ist Blickfang eines Protestcamps, mit dem Flüchtlinge aus Göttingen und Umgebung seit Freitag auf ihre Situation aufmerksam machen. Außen an der Zeltwand fordern Transparente »Offene Grenzen« und »Keine Abschiebungen«, Aktivisten verteilten Flugblätter an Passanten, rund ein Dutzend Asylbewerber und ihre Unterstützer sitzen auf den Stufen vor der Kirche. In einer schriftlichen Erklärung prangern sie die »unmenschlichen Lebensbedingungen« an, denen viele Flüchtlinge ausgesetzt seien…“ Artikel von Reimar Paul in junge Welt vom 09.04.2014. Siehe dazu die Aktionsseite „Protestcamp für ein Bleiberecht für alle!“ und nun zu einer brutal vollzogenen Abschiebung: Versuchte Abschiebung in Göttingen: Vorgehen der Polizei war rechtswidrig weiterlesen »
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CD-Cover: Refugges welcome - gegen jeden RassismusZurzeit steht die Stadtreklame Nürnberg GmbH in der Kritik, da sie rund 400 Plakate der NPD im Rahmen der Europawahl plakatiert hat. Die SPD ist der größte Gesellschafter der Stadtreklame und verdient somit an den Wahlplakaten. Auf einem Wahlplakat ist neben dem Konterfei des Neonazis Udo Voigt „Abschiebung statt Integration“ zu lesen. In einem Interview mit BILD erklärt der Nürnberger Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly (SPD) dazu: „Ich finde diese Plakate eklig und grausam.“ Eklig und grausam finden wir die rigide Abschiebepraxis der Nürnberger Ausländerbehörde, die nach dem NPD-Motto „Abschiebung statt Integration“ zu verfahren scheint…“ Pressemitteilung vom 21.05.2019 von und beim bayerischen Flüchtlingsrat weiterlesen »
CD-Cover: Refugges welcome - gegen jeden Rassismus"Zurzeit steht die Stadtreklame Nürnberg GmbH in der Kritik, da sie rund 400 Plakate der NPD im Rahmen der Europawahl plakatiert hat. Die SPD ist der größte Gesellschafter der Stadtreklame und verdient somit an den Wahlplakaten. Auf weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„… Die CPT-Experten machten ihre Beobachtungen bei der Begleitung einer Abschiebung im vergangenen Jahr: In der Nacht zum 15. August 2018 wurden 46 Afghanen mit einem Charterflugzeug von München nach Kabul abgeschoben. Zur Überwachung der Migranten waren rund hundert Polizisten an Bord. (…) Der Europarat forderte Deutschland in seinem Bericht auf, bei der Abschiebung von Migranten auf „unverhältnismäßige und unangemessene“ Gewaltanwendung zu verzichten. Methoden, die bei den Betroffenen ein Erstickungsgefühl auslösten oder ihnen starke Schmerzen zufügten – etwa durch Quetschen der Genitalien – müssten untersagt werden. Auf dem Flug im August 2018 wurde laut CPT beispielsweise ein Mann von sechs Polizisten festgehalten. Ein Beamter habe ihm einen Arm gegen den Hals gedrückt, was seine Atemfähigkeit eingeschränkt habe. Ein anderer Polizist habe dem am ganzen Körper mit Klebeband Gefesselten mehrmals für längere Zeit die Genitalien gequetscht. Diese Methode „zielt eindeutig darauf ab, durch Zufügung starker Schmerzen kooperatives Verhalten zu erreichen“, kritisierten die Experten des Europarats. Ein solches Vorgehen sei „unverhältnismäßig und unangemessen“. Deutschland müsse „sofort Maßnahmen ergreifen“, um die Anwendung dieser Techniken zu unterbinden. (…) Das CPT bemängelte in dem Bericht nun auch die Einrichtung des besuchten Abschiebegefängnisses in Eichstätt. Das Wachpersonal dort sei nicht speziell geschult, außerdem würden die dort untergebrachten Männer mehr wie Strafgefangene behandelt. So dürften sie beispielsweise nicht ihre eigene Kleidung tragen und hätten nur eingeschränkten Zugang zu Mehrzweckräumen, um sich die Zeit zu vertreiben. Außerdem könnten die Insassen nicht direkt einen Arzt sprechen, sondern müssten einen Termin erst bei einem der Aufpasser anmelden, wie der Bericht bemängelte. CPT-Mitarbeiter waren vom 13. bis zum 15. August in Deutschland…“ Beitrag vom 9. Mai 2019 von und bei Spiegel online, zu den Details siehe den kompletten Bericht an die Deutsche Bundesregierung über den Besuch des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe in Deutschland (CPT) vom 13. bis 15. August 2018 in nichtamtlicher Übersetzung (der Spiegel-Beitrag ist hier leider unvollständig) weiterlesen »
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Kundgebung am 10.5. in Ellwangen: „Viele haben über uns gesprochen, jetzt reden wir! Gemeinsam gegen Seehofers, Meuthens, Salvinis und Orbans europäische Einwanderungspolitik!“
Kundgebung am 10.5.2019 in Ellwangen: "Viele haben über uns gesprochen, jetzt reden wir! Gemeinsam gegen Seehofers, Meuthens, Salvinis und Orbans europäische Einwanderungspolitik!"Kommt zur Pressekonferenz und zur Kundgebung, die wir für den 10.Mai 2019 um 17.00Uhr (in Ellwangen, Fuchseck) anbieten, anlässlich des Jahrestags der illegalen Polizeiattacke in der LEA Ellwangen am 3. Mai 2018. Wir klagen die Misshandlung von Flüchtlingen in den „Anker-Zentren“ an. Flüchtlinge und die einheimische Mehrheitsbevölkerung gehen Hand in Hand für Demokratie und Menschenrechte und werden auch unseren Aktivisten Alassa unterstützen, der zusammen mit seiner Frau seit vielen Monaten zu leiden hat. Gemeinsam gegen Seehofers, Meuthens, Salvinis und Orbans europäische Einwanderungspolitik!...“ Aus der Einladung zur Pressekonferenz und Aufruf zur anschließenden Kundgebung am 10.5. in Ellwangen. Wir erinnern aus diesem Anlass an die Bitte um Spenden: „Solidarität International e.V.“, IBAN: DE86 5019 0000 6100 8005 84, Stichwort: „Alassa“ weiterlesen »
Kundgebung am 10.5.2019 in Ellwangen: "Viele haben über uns gesprochen, jetzt reden wir! Gemeinsam gegen Seehofers, Meuthens, Salvinis und Orbans europäische Einwanderungspolitik!""Kommt zur Pressekonferenz und zur Kundgebung, die wir für den 10.Mai 2019 um 17.00Uhr (in Ellwangen, Fuchseck) anbieten, anlässlich des Jahrestags weiterlesen »

Tödliche Folgen der FlüchtlingspolitikDas Asylrecht wird beschnitten, die Polizei darf immer mehr und die Gesellschaft reagiert rassistisch. Zeit, die Sache selbst in die Hand zu nehmen! Per Facebook-Livestream haben in dieser Woche Tausende Menschen daran teilgenommen, wie die junge Schwedin Elin Ersson die Abschiebung eines Mannes nach Afghanistan im Flugzeug gestoppt hat. Über zwei Stunden weigerte sich Ersson, ihren Platz einzunehmen, schließlich konnte der Mann das Flugzeug verlassen. Ziviler Ungehorsam gegen Abschiebungen, gegen Racial Profiling oder rassistische Polizeigewalt ist nicht neu – die taz erklärt, wie’ s funktioniert…“ Beitrag von Malene Gürgen vom 25.7.2018 in der taz online und nun dazu: Verfahren wird neu aufgerollt – Im Sommer verzögerte Elin Ersson die Abschiebung eines Afghanen. Wegen Befangenheit des Gerichts wurde das Urteil gegen sie nun aufgehoben. weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"Das Asylrecht wird beschnitten, die Polizei darf immer mehr und die Gesellschaft reagiert rassistisch. Zeit, die Sache selbst in die Hand zu nehmen! Per Facebook-Livestream haben in dieser Woche Tausende Menschen daran teilgenommen, wie die junge Schwedin Elin Ersson die weiterlesen »

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Vietnam
One-Way nach Hanoi. Die bayerischen Behörden schieben einen Schriftsteller und seine Frau nach Vietnam ab – obwohl der Mann dort als „Volksfeind“ geführt wird. Demnächst auch die Tochter?
Tödliche Folgen der FlüchtlingspolitikBayern hat am Dienstag einen vietnamesischen Schriftsteller und Menschenrechtler abgeschoben, der 2017 und 2019 für den Literaturnobelpreis nominiert war. Aktuell ist er zudem für den Robert-Kennedy-Preis of Human Rights sowie für den Václav-Havel-Menschenrechtspreis vorgeschlagen. In Vietnam ist der bekannte Autor massiv bedroht. Ein Sprecher der Stadt Nürnberg bestätigt der taz die Abschiebung. Grund war ihm zufolge der abgelehnte Asylantrag. Nguyen Quang Hong Nhan ist einer der wichtigsten vietnamesischen Autoren und auch politisch als Menschenrechtsverteidiger aktiv. Wegen „Propaganda gegen den sozialistischen Staat“ wurde er 1979 zu einer zwanzigjährigen Haftstrafe verurteilt, die er fast vollständig absitzen musste. Nach seiner Freilassung gründete er eine Hochschule, die die Regierung wieder schloss. Er schrieb mehr als zwanzig Bücher und gründete ein Menschenrechtsinstitut, das der Hanoier Regierung ein Dorn im Auge war. (…) Nguyen Quang Hong Nhan sowie Frau und Tochter werden auf einer Website der Hanoier Regierung als „Volksfeinde“ und „antivietnamesische Kräfte“ denunziert (…) Normalerweise werden Asylanträge von vietnamesischen Staatsangehörigen gar nicht in Bayern bearbeitet. Zuständig sind Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Dort sind die Asylanhörer und Verwaltungsgerichte qualifiziert, über Verfolgungsgründe in Vietnam zu entscheiden. (…) Die Tochter des Schriftstellers sagte der taz, ihre Eltern seien nach der Ankunft in Hanoi vierzehn Stunden lang von der Polizei verhört und dann zunächst freigelassen worden. Wo sie sich jetzt befinden, wisse sie nicht. In Deutschland lief noch eine Klage des Ehepaars gegen die Ablehnung ihres Asylfolgeantrags. (…) Die Tochter selbst konnte nicht abgeschoben werden, weil sie keinen gültigen Reisepass hat. Sie fürchtet aber, dass das nächste Woche nachgeholt wird. Auch die 19-Jährige ist pu­bli­zis­tisch tätig. Artikel von Marina Mai vom 1.4.2019 bei der taz online weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"Bayern hat am Dienstag einen vietnamesischen Schriftsteller und Menschenrechtler abgeschoben, der 2017 und 2019 für den Literaturnobelpreis nominiert war. Aktuell ist er zudem für den Robert-Kennedy-Preis of Human Rights sowie für den Václav-Havel-Menschenrechtspreis vorgeschlagen. In Vietnam ist der bekannte weiterlesen »

Tödliche Folgen der FlüchtlingspolitikHamburg hat Recherchen des NDR zufolge drei schwer erkrankte Asylbewerber in medizinischen Spezialmaschinen abgeschoben. Die Ambulanzflugzeuge sind mit medizinischen Geräten ausgestattet und haben neben den Piloten ärztliches Begleitpersonal an Bord. Die Maschinen werden zum Beispiel bei Evakuierungen in Katastrophenfällen oder für den Heimtransport schwer erkrankter oder verletzter Touristen eingesetzt. Mit einem solchen Flugzeug wurde am 5. Juli 2018 ein Mann vom Hamburger Flughafen in die ghanaische Haupstadt Accra abgeschoben, bestätigte das Einwohnerzentralamt (EZA), zu dem auch die Ausländerbehörde gehört. Er soll nach NDR Informationen an Niereninsuffizienz und weiteren Erkrankungen gelitten haben. Bestätigen wollte das EZA die Erkrankungen mit Verweis auf den Datenschutz aber nicht. Die Entscheidung, den Mann per Ambulanzflug abzuschieben, sei auf Grundlage medizinischer Gutachten getroffen worden. (…) Den drei aus Hamburg Abgeschobenen wurden laut Senat von der Ausländerbehörde Medikamente mitgegeben – für die Mazedonier für jeweils einen Monat, für den Mann aus Ghana für zwei Monate. Die Ausländerbehörde habe sich vergewissert, dass im Herkunftsland eine ausreichende ärztliche und medikamentöse Versorgung vorhanden sei. Über den weiteren Verbleib und Zustand der drei abgeschobenen Männer lägen allerdings keine Erkenntnisse vor…“ Bericht von Hannes Stepputat vom 29.03.2019 beim NDR weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"Hamburg hat Recherchen des NDR zufolge drei schwer erkrankte Asylbewerber in medizinischen Spezialmaschinen abgeschoben. Die Ambulanzflugzeuge sind mit medizinischen Geräten ausgestattet und haben neben den Piloten ärztliches Begleitpersonal an Bord. Die Maschinen werden zum Beispiel bei Evakuierungen in Katastrophenfällen weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„… Das vor rund einem Jahr in Betrieb gegangene Abschiegebefännis hat sich aus Sicht der Landesregierung bewährt. 235 ausreisepflichtige Asylbewerber seien bis zum Stichtag 19. März darin untergebracht gewesen, teilte das Innenministerium auf dpa-Anfrage mitteilte. Auf diese Weise habe Hessen deren Verpflichtung zur Ausreise sichergestellt. Die landesweit einmalige Einrichtung sei notwendig, um bestehende Ausreiseverpflichtungen durchzusetzen. Jede Unterbringung werde von einem Gericht angeordnet. Das Polizeipräsidium Südhessen ist Betreiberin der Einrichtung. (…) Indes kritisiert das Darmstädter Bündnis «Community for all» die Lebensbedingungen in der Einrichtung. Schon im Sommer hatte die Organisation Vorwürfe erhoben, wonach unter anderem die medizinische Versorgung sowie psychologische Betreuung schlecht sei. Außerdem gebe es sogar etwa «Misshandlungen und Isolationshaft». «Die Aussagen des Bündnisses sind uns bekannt. Die Vorwürfe, die erhoben wurden, haben sich in der Vergangenheit als falsch dargestellt», heißt es bei der Polizei. Damit wollen sich die Kritiker nicht zufrieden geben. «Immer wieder erfahren wir von Gefangenen, dass die medizinische Versorgung völlig unzureichend ist», teilte Doro Köhler, Sprecherin von «Community for All» mit. Bei vielen Beschwerden würden lediglich Beruhigungsmittel verabreicht. Polizeisprecherin Kobus widersprach dieser Behauptung. So würden Insassen medizinisch versorgt. «Eine Medikamentenausgabe erfolgt nach entsprechender ärztlicher Versorgung oder Empfehlung», teilte sie mit. Sollte die medizinische Versorgung nicht ausreichen, würden die Insassen einem Facharzt überstellt oder in eine Klinik gebracht. «Die Polizei hat bisher alle Vorwürfe kategorisch zurück gewiesen. In den genannten Fällen hatten wir klare Aussagen von den Inhaftierten, die wir auch dokumentiert haben», sagte dagegen Köhler. Das Bündnis fordere die sofortige Schließung der Einrichtung…“ Beitrag vom 26. März 2019 vom und beim Wiesbadener Kurier online weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"... Das vor rund einem Jahr in Betrieb gegangene Abschiegebefännis hat sich aus Sicht der Landesregierung bewährt. 235 ausreisepflichtige Asylbewerber seien bis zum Stichtag 19. März darin untergebracht gewesen, teilte das Innenministerium auf dpa-Anfrage mitteilte. Auf diese Weise habe weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„… Wie schlimm muss es Asylbewerbern, für die Deutschland nach den Dublin-Regeln nicht zuständig ist, nach einer Abschiebung ins EU-Einreiseland ergehen, damit sie in der Bundesrepublik bleiben und hier Asyl beantragen dürfen? Die Antwort, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag auf diese Frage deutscher Gerichte in mehreren Fällen gab, lautet kurz zusammengefasst: Schlimm ist nicht genug, es muss schon sehr sehr schlimm sein. In den konkreten Fällen, die dem EuGH zur Beurteilung vorgelegt worden waren, ging es um Abschiebungen nach Italien, Polen und Bulgarien, wo die betreffenden Asylbeweber entweder zuerst ihren Asylantrag gestellt oder bereits einen subsidiären Schutzstatus erhalten hatten. Das oberste Gericht der Europäischen Union verweist mit seinen Urteilen zunächst prinzipiell auf das Vertrauensprinzip zwischen den Mitgliedsstaaten. Man müsse also erst einmal davon ausgehen, dass die Schutzsuchenden in der EU entsprechend etwa der Genfer Konvention oder der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten behandelt werden. Allerdings könne nicht ausgeschlossen werden, dass in einem Mitgliedstaat die Betroffenen »in einer Weise behandelt werden, die mit ihren Grundrechten und insbesondere dem absoluten Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unvereinbar ist«. Die Gerichte seien deshalb »zu der Würdigung verpflichtet«, ob es in dem betreffenden Land Schwachstellen gebe. Diese Schwachstellen wiederum müssen allerdings gravierend sein, »eine besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit erreichen«, wie es in der Mitteilung des EuGH heißt, damit sie einer Abschiebung entgegenstehen. Dies sei etwa der Fall bei extremer materieller Not, in der es den Betroffenen nicht möglich sei, elementarste Bedürfnisse zu befriedigen, »wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre.« Eine große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse allein erreichten diese Schwelle noch nicht…“ Beitrag von Markus Drescher bei neues Deutschland vom 19. März 2019 , dieser Beitrag bezieht sich auf die EuGH-Pressemitteilung Nr. 33/19 vom 19. März 2019 zu AZ: C-163/17, C-297/17, C-318/17, C-319/17 und C-438/17) weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"... Wie schlimm muss es Asylbewerbern, für die Deutschland nach den Dublin-Regeln nicht zuständig ist, nach einer Abschiebung ins EU-Einreiseland ergehen, damit sie in der Bundesrepublik bleiben und hier Asyl beantragen dürfen? Die Antwort, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„… Bei einem als „offensichtlich unbegründet“ eingestuften Asylantrag müssen Verwaltungsgerichte genau hinschauen und die Aussagen des Flüchtlings „erschöpfend“ prüfen. Nur weil ein Visum wegen einer falschen Berufsangabe in gefälschten Papieren erteilt worden ist, schließe das eine Verfolgungsgefahr nicht aus, betonte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. (AZ: 2 BvR 1193/18). Damit darf ein Sudanese vorerst weiter in Deutschland bleiben. (…) Da der Flüchtling sein Begehren nur in einer Instanz vorbringen kann, muss diese den Sachverhalt auch im Eilverfahren „erschöpfend“ prüfen, forderte nun das Bundesverfassungsgericht. Das Verwaltungsgericht habe sich nur auf die Widersprüche zwischen dem Visum-Antrag und den späteren Aussagen des Flüchtlings bezogen. Es hätte sich aber auch mit den vorgebrachten Erklärungen und der angeführten Foltergefahr auseinandersetzen müssen, rügten die Verfassungsrichter. Völlig unplausibel und deswegen „offensichtlich“ unwahr seien diese jedenfalls nicht. Das Verwaltungsgericht Potsdam muss nun neu über das Verfahren entscheiden.“ Meldung vom 11. März 2019 von und bei MiGAZIN, diese Meldung bezieht sich auf den Beschluss 2 BvR 1193/18 der 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 25. Februar 2019 weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"... Bei einem als „offensichtlich unbegründet“ eingestuften Asylantrag müssen Verwaltungsgerichte genau hinschauen und die Aussagen des Flüchtlings „erschöpfend“ prüfen. Nur weil ein Visum wegen einer falschen Berufsangabe in gefälschten Papieren erteilt worden ist, schließe das eine Verfolgungsgefahr nicht aus, weiterlesen »

Bündnis »Widerstand Mai 31 - Solidarität ist kein Verbrechen«„… Abgeschoben werden sollten vier Personen: die 30 Jahre alte A. und der 35-jährige R. aus Algerien sowie ihre beiden Töchter. Seit 2011 leben die Eltern in Deutschland, davon die meiste Zeit in Marburg. Sie sind islamisch getraut. Ihr Asylantrag wurde abgelehnt, entsprechend sind sie ausreisepflichtig. Dennoch ist es keine gewöhnliche Abschiebung, die an diesem Tag in Marburg stattfinden soll. Denn Fatima A. ist zu dem Zeitpunkt im achten Monat schwanger, eine Ärztin hat Radke zufolge eine Risikoschwangerschaft und Reiseunfähigkeit bescheinigt. Die Beamten bringen die Familie dennoch zum Frankfurter Flughafen. Fatima A. klagt über Schmerzen. 15 Minuten lang sitzen Vater, Mutter und Kinder angeschnallt im Flugzeug, berichtet Radke, bis sich der Pilot weigert, die Familie mitzunehmen. Aus seiner Sicht ist die medizinische Versorgung nicht ausreichend gewährleistet. (…) Zwar hat sich die Marburger Stadtverordnetenversammlung am Freitagabend für „nicht zuständig“ erklärt, der Linken-Landeschef und Marburger Landtagsabgeordnete Jan Schalauske hat jedoch auch eine kleine Anfrage dazu an die Landesregierung gestellt. (…) Schalauske spricht von „eklatantem Behördenversagen“, das er nun aufklären will. Für ihn zeige der Fall „einen unmenschlichen, skrupellosen Umgang mit Menschen“, sagt Schalauske. Er sei „fassungslos“, dass nur der Pilot Frau und Kind vor einer lebensbedrohlichen Situation gerettet habe. Und: „Der Fakt, dass der Mann eine schriftliche Zusage für einen Arbeitsplatz bei einer Marburger Firma hat, wurde von zuständigen Stellen einfach unter den Tisch fallen gelassen.“ Tatsächlich, so berichtet es Anna Radke, habe Tarek R. schon seit längerem einen Ausbildungs- und Arbeitsvertrag bei einer Firma in der Nähe von Marburg unterschrieben. Er habe die Stelle aber mangels Bleiberecht nicht antreten können. In Algerien dagegen warte auf ihn das Gefängnis, sagt er…“ Beitrag von Bodo Weissenborn vom 22. Februar 2019 bei der Hessenschau online, siehe dazu: Pilot wollte Hochschwangere nicht mitnehmen – Marburg kürzt Familie Sozialhilfe nach verhinderter Abschiebung weiterlesen »
Bündnis »Widerstand Mai 31 - Solidarität ist kein Verbrechen«"... Abgeschoben werden sollten vier Personen: die 30 Jahre alte A. und der 35-jährige R. aus Algerien sowie ihre beiden Töchter. Seit 2011 leben die Eltern in Deutschland, davon die meiste Zeit in Marburg. weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„Für alle Behörden geltendes, in jedem Fall zu befolgendes Verfassungsprinzip: Zwangsmaßnahmen bedürfen eines richterlichen Beschlusses. Erfolgt der nicht, ist eine Fesselung als Freiheitsberaubung, eine Zwangsernährung als Körperverletzung zu bewerten. Genau dies wurde an Herrn Al Bedam* vorgenommen. Am 14. Januar wird er aus der Abschiebehaftanstalt Dresden in das Krankenhaus Dresden Friedrichstadt verlegt. Mit einer Fußfessel ans Bett gekettet, wird er unter Aufsicht von Beamt*innen der Landesdirektion zwangsernährt. Erst am 17. Januar werden diese Maßnahmen vom Amtsgericht Dresden bestätigt. Eine Kleine Anfrage im Landtag zeigt nun, dass das Staatsministerium des Inneren beziehungsweise die Landesdirektion von alledem nichts mitbekommen haben will. Es wird auf das Krankenhaus verwiesen, dass die Zwangsernährung durchgeführt habe. Außerdem gelte das Abschiebungshaftvollzugsgesetz nicht für Menschen in Abschiebungshaft, die sich außerhalb der Einrichtung befinden. „Diese Antwort ist der blanke Hohn. Die Landesdirektion hielt Herrn Al Bedam unter ständiger Aufsicht und kennt die strengen Regelungen zu Freiheitsentziehungen, sei es in einer Psychiatrie oder in einer Abschiebehaftanstalt. Es gab für die Einweisung in die Psychatrie keinen neuen richterlichen Beschluss. Die Abschiebehaft galt weiter, wurde nur an einem anderen Ort fortgeführt. Fakt ist: Die Landesdirektion war für Herrn Bedam zuständig und kann hier nicht die Verantwortung von sich weisen. Sie hat sich mögliche Fehler des Krankenhauses zuzuschreiben, beziehungsweise für Aufklärung zu sorgen. Die vorliegende Antwort ist indes nicht anders denn als Verschleierung von Grundrechtsverletzungen zu bewerten.“ kommentiert Toni Kreischen. Die sich nun ergebenden Nachfragen muss das Innenministerium erneut beantworten…“ Pressemitteilung der Dresden Kontaktgruppe für Menschen in Abschiebehaft vom 25. Februar 2019 weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"Für alle Behörden geltendes, in jedem Fall zu befolgendes Verfassungsprinzip: Zwangsmaßnahmen bedürfen eines richterlichen Beschlusses. Erfolgt der nicht, ist eine Fesselung als Freiheitsberaubung, eine Zwangsernährung als Körperverletzung zu bewerten. Genau dies wurde an Herrn Al Bedam* vorgenommen. Am 14. weiterlesen »

Tödliche Folgen der FlüchtlingspolitikAm gestrigen Freitag, den 22.02.19, sollte Ermias aus Nürnberg vom Frankfurter Flughafen nach Äthiopien abgeschoben werden. Er lebt schon seit mehr als fünf Jahren in Deutschland und schloss vor kurzem erfolgreich seine Ausbildung zum Fachlageristen ab. Derzeit ist er in der Bewerbungsphase und auf der Suche nach einer Arbeitsstelle. Ermias hat zwei Kinder im Alter von 7 Monaten und 3 Jahren, um die er sich rührend kümmert. Sie leben bei seiner Partnerin in einer Gemeinschaftsunterkunft in Fürth, zu deren er aber nicht umziehen darf. Ermias und seine Partnerin legten der Nürnberger Ausländerbehörde Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorgerechtserklärung vor. Damit sollte eigentlich eine Trennung der Familie vom Tisch sein, denn nicht nur die Ehe, sondern auch die Familie stehen nach Art. 6 Grundgesetz unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Bereits im Januar wurde ein Antrag auf Erteilung der Duldung gestellt, über den die Ausländerbehörde jedoch nie entschied, sondern weiterhin die aufenthaltsbeendende Maßnahmen forcierte. Ermias‘ Rechtsanwältin, Giannina Mangold aus Erlangen, stellte deshalb am 11.02.19 beim Verwaltungsgericht Ansbach (VG) einen Eilantrag und beantragte unter Verweis auf Art. 6 GG die Aussetzung der Abschiebung. Am Freitag lehnte das VG den Eilantrag jedoch ab und billigte die Abschiebung. Die Nürnberger Ausländerbehörde ließ Ermias festnehmen und zum Flughafen Frankfurt abtransportieren. Die Rechtanwältin legte daraufhin Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein. Am Freitagabend, kurz vor dem geplanten Abflug, beendete das BVerfG den Abschiebekrimi, indem es den einstweiligen Rechtschutz anordnete und die Abschiebung untersagte, weil eine Verletzung des Art. 6 GG droht. Gleichzeitig fanden sich vor der Gemeinschaftsunterkunft gut 30 Unterstützer*innen ein, um gegen die Abschiebung zu protestieren und ihre Solidarität mit Geflüchteten zu bekunden…“ Pressemitteilung vom 23.02.2019 von und beim Beyerischen Flüchtlingsrat weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"Am gestrigen Freitag, den 22.02.19, sollte Ermias aus Nürnberg vom Frankfurter Flughafen nach Äthiopien abgeschoben werden. Er lebt schon seit mehr als fünf Jahren in Deutschland und schloss vor kurzem erfolgreich seine Ausbildung zum Fachlageristen ab. Derzeit ist er weiterlesen »

Dossier

ai: Algerien, Marokko und Tunesien sind keine "sicheren" HerkunftsstaatenMaghrebstaaten sind keine sicheren Herkunftsstaaten! Am 13. Mai 2016 „… wurde im Bundestag das Gesetz zur Bestimmung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten beschlossen. Staaten, in denen gefoltert wird, demokratische Grundrechte missachtet und die Menschenrechte verletzt werden, sind keine sicheren Herkunftsstaaten. Die Bundesregierung beschönigt die Lage in diesen Ländern…“ Beitrag von und bei Pro Asyl vom 13. Mai 2016 und weitere Infos. Neu: Zahl der Abschiebungen in die Maghreb-Staaten steigt deutlich, Abschiebungen seit 2015 vervierzehnfacht weiterlesen »

Dossier

ai: Algerien, Marokko und Tunesien sind keine "sicheren" HerkunftsstaatenMaghrebstaaten sind keine sicheren Herkunftsstaaten! Am 13. Mai 2016 "… wurde im Bundestag das Gesetz zur Bestimmung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten beschlossen. Staaten, in denen gefoltert wird, demokratische weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„Die Abschiebehaft war rechtswidrig. Eine Woche lang wurde die erkrankte 24-jährige Afghanin Farida Tarzi* auf Weisung der Cuxhavener Ausländerbehörde während ihres Aufenthalts im Klinikum Großburgwedel rund um die Uhr von zwei Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Hannover-Langenhagen bewacht. Darüber hinaus, so berichtet ihr Anwalt Peter Fahlbusch, wurde die 24-Jährige „drei Tage auch mit einem Fuß – und zwar Tag und Nacht – an das Gestell des Krankenhausbettes gefesselt“. Fahlbusch spricht von einem „Vollzug, der an mittelalterliche Verhältnisse erinnert“. Und der fand statt, obwohl es der Ausländerbehörde klar sein musste, dass überhaupt kein Haftgrund mehr vorlag. Zu diesem vernichtenden Urteil kommt jetzt das Landgericht Stade. (…) Da eine Abschiebehaft „ausschließlich zur Sicherung der Durchführung der Abschiebung“ dienen darf, diese aufgrund der Erkrankung aber nicht mehr realistisch war, habe die „Fortsetzung der Haft einen unzulässigen Sanktionscharakter“ angenommen und daher Tarzi „in ihren Rechten verletzt“. Auch das Landgericht erwähnt in seinem Beschluss, dass die Klägerin vom 25. bis zum 28. Mai 2018 „mit einem Fuß an das Bettgestell gefesselt“ war, um ihre Flucht zu verhindern. Das Gericht misst diesem Umstand aber keine entscheidende Bedeutung zu, weil der Vollzug der Abschiebehaft in dem Zeitraum der Fesselung insgesamt und nicht nur aufgrund dieser zusätzlichen Freiheitsberaubung rechtswidrig gewesen sei. „Den eigentlichen Skandal in diesem Verfahren streift das Landgericht in seiner Entscheidung nur“, meint Fahlbusch. „Ich war bislang davon ausgegangen, dass eine solche Fesselungspraxis in Deutschland im 21. Jahrhundert nicht möglich sei“, so der Rechtsanwalt, „aber möglicherweise werden demnächst auch wieder Eisenkugeln zum Einsatz gebracht.“…“ Beitrag von Marco Carini vom 21. Februar 2019 bei der taz online weiterlesen »
Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik"Die Abschiebehaft war rechtswidrig. Eine Woche lang wurde die erkrankte 24-jährige Afghanin Farida Tarzi* auf Weisung der Cuxhavener Ausländerbehörde während ihres Aufenthalts im Klinikum Großburgwedel rund um die Uhr von zwei Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Hannover-Langenhagen bewacht. Darüber hinaus, so weiterlesen »

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