[Maghreb-Staaten] Folterstaaten sind keine sicheren Herkunftsstaaten

Dossier

ai: Algerien, Marokko und Tunesien sind keine "sicheren" HerkunftsstaatenMaghrebstaaten sind keine sicheren Herkunftsstaaten! Am 13. Mai 2016 „… wurde im Bundestag das Gesetz zur Bestimmung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten beschlossen. Staaten, in denen gefoltert wird, demokratische Grundrechte missachtet und die Menschenrechte verletzt werden, sind keine sicheren Herkunftsstaaten. Die Bundesregierung beschönigt die Lage in diesen Ländern…Beitrag von und bei Pro Asyl vom 13. Mai 2016 externer Link. Siehe dazu neu:

  • Zahl der Abschiebungen in die Maghreb-Staaten steigt deutlich, Abschiebungen seit 2015 vervierzehnfacht New
    Die Zahl der Abschiebungen in die Maghreb-Staaten hat sich einem Zeitungsbericht zufolge im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2017 um rund 35 Prozent erhöht. Nach Tunesien wurden 369 Menschen abgeschoben (2017: 251), nach Algerien 678 (2017: 504) und nach Marokko 826 (2017: 634), wie die »Rheinische Post« am Freitag unter Berufung auf das Bundesinnenministerium berichtete. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr damit 1873 Menschen in die drei nordafrikanischen Staaten abgeschoben (2017: 1389). Im Vergleich zu 2015 (135 Abschiebungen) habe sich die Zahl fast vervierzehnfacht. In der vergangenen Woche hatte der Bundesrat die Entscheidung über die Einstufung der drei Maghreb-Staaten und Georgien als »sichere Herkunftsländer« für Asylbewerber auf unbestimmte Zeit verschoben…“ Beitrag vom 22.02.2019 beim ND online externer Link
  • Bundestag ruft im Maghreb sichere Herkunftsstaaten aus – Jetzt hängt alles am Bundesrat 
    „Der Bundestag hat der Einstufung der Maghreb-Länder Algerien, Marokko und Tunesien sowie Georgiens als sichere Herkunftsstaaten mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung votierten am Freitag in namentlicher Abstimmung 509 Abgeordnete, dagegen waren 138, bei vier Enthaltungen. Zuvor hatte Innenminister Horst Seehofer (CSU) für die Regelung geworben. Damit würden die Asylverfahren für Menschen aus jenen Ländern beschleunigt, zudem könnten sie im Falle einer Ablehnung schneller abgeschoben werden. Die Zustimmung des Bundestags galt bereits im Vorfeld als sicher. Allerdings kann die Regelung nur in Kraft treten, wenn auch der Bundesrat zustimmt. Dies scheiterte schon einmal am Widerstand der Grünen in der Länderkammer, der sich auch jetzt wieder abzeichnet. (…) Die Flüchtlingshilfeorganisation kritisierte gleichzeitig Pläne von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zur Festsetzung von Abschiebekandidaten in Haftanstalten. Pro Asyl sieht darin eine »strukturelle Entrechtung« der Flüchtlinge. Seehofer wolle ein »rechtsstaatliches Schutzsystem aus den Angeln heben«, so Geschäftsführer Günter Burkhardt. Die Abschiebungen scheiterten oft an den Zuständen in Afghanistan und anderen Krisenregionen oder an den menschenunwürdigen Zuständen in EU-Ersteinreisestaaten, aber nicht an fehlenden Instrumentarien. Seehofer will Berichten zufolge ausreisepflichtige Ausländer und Strafgefangene in denselben Haftanstalten einsperren. Dem »Mangel an Abschiebungshaftplätzen« solle »durch Aussetzen des Trennungsgebots von Abschiebungs- und Strafgefangenen« begegnet werden, heißt es in einem Eckpunktepapier des Innenministeriums. Vertreter der Koalition hatten am Donnerstag darüber beraten.“ Meldung von und bei neues Deutschland vom 19. Januar 2019 externer Link
  • Rechtslage sichere Herkunftsstaaten: Wer entscheidet, was sicher ist 
    „Die Definition als sicherer Herkunftsstaat soll Behörden und Gerichte entlasten. Doch die gesetzlichen Hürden, die Liste um die Maghreb-Staaten oder Georgien zu ergänzen, sind hoch. Das Grundgesetz gibt es vor: Nach Artikel 16a Absatz 3 kann der Gesetzgeber bestimmte Länder zu sicheren Herkunftsstaaten erklären. Möglich ist das aber nur, wenn es als sicher gilt, dass in diesem Land keine politische Verfolgung und auch keine unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. (…) Um das zu bewerten, muss man sich in dem betreffenden Staat drei Dinge ansehen: Die Rechtslage, die Rechtsanwendung und die allgemeinen politischen Verhältnisse. Wenn es in einzelnen Landesteilen politische Verfolgung gibt oder zum Beispiel einzelne Bevölkerungsgruppen unmenschlich behandelt oder bestraft (zum Beispiel gefoltert) oder politisch verfolgt werden, darf das Land nicht zum sicheren Herkunftsstaat erklärt werden. Ist das aber nicht der Fall, kann der Bundestag ein entsprechendes Gesetz beschließen. Der Bundesrat muss diesem zustimmen, damit es in Kraft tritt…“ Beitrag von Kolja Schwartz aus der ARD-Rechtsredaktion vom 18. Juli 2018 bei tagesschau.de externer Link
  • Die Maghreb-Länder: Noch immer keine »Sicheren Herkunftsstaaten«
    „Schon 2016 wollte die Bundesregierung Algerien, Marokko und Tunesien zu sogenannten »sicheren Herkunftsländern« ernennen. Im März 2017 scheiterte das Vorhaben aus guten Gründen im Bundesrat. Jetzt wird der Anlauf erneut unternommen – obwohl sich dort in den Punkten, die zur Ablehnung führten, nichts verbessert hat. Für die Einstufung als »sicherer Herkunftsstaat« muss landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen die Sicherheit vor politischer Verfolgung bestehen, wie in den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts nachzulesen ist. Es muss u.a. gewährleistet sein, dass im Herkunftsland keine Folter oder unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Bestrafung droht. Das ist in den Maghreb-Staaten nicht der Fall. (…) Auch aus den internen »Herkunftsländerleitlinien« des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), geht hervor, dass die Lage in den Maghreb-Staaten keineswegs die Einstufung rechtfertigen würde. ZEIT  online hat die internen Dokumente im Oktober 2016 zitiert. Dort ist unter anderem die Rede von Verfolgung von Frauen und Homosexuellen, Foltervorwürfen, mangelnder Religionsfreiheit, Menschenhandel und politischer Verfolgung…“ Beitrag von Pro Asyl vom 13. Juli 2018 externer Link
  • Appell aus Tunesien: Gegen eine Migrationspolitik, die unter dem Diktat angeblicher Sicherheit steht 
    Eine ganze Reihe demokratischer Gruppierungen aus Tunesien haben am 12. März 2017 in Hamamet eine gemeinsame Erklärung gegen das Abkommen zwischen den Regierungen der BRD und Tunesiens verabschiedet und veröffentlicht, in der sie auch die Organisationen der Zivilgesellschaft in Tunesien, Europa und der BRD zum gemeinsamen Widerstand aufrufen. Das Abkommen beider Regierungen – bisher konkret in der Öffentlichkeit unbekannt, was zu ändern die erste Forderung ist – wird in der Erklärung in sechs Punkten kritisiert, zentral als Verstoß gegen die Bewegungsfreiheit und als persönlicher Angriff auf Würde und körperliche Unversertheit von MigrantInnen. Demgegenüber werden Forderungen erhoben wie ein reformiertes Migrationsgesetz in Tunesien und eine Migrationspolitik in der BRD, die die internationalen Konventionen endlich respektieren müsse. Die Erklärung „Non à l’accord tuniso-allemand organisant les expulsions massives de migrants tunisiens“ am 12. März 2017 bei Europe Solidaire externer Link dokumentiert, ist von 13 tunesischen Organisationen unterzeichnet, darunter auch Migrations-Netzwerke von TunesierInnen aus Frankreich und Italien
  • Bundesrat: Maghreb-Staaten sind nicht sicher
    Der Bundesrat hat die Einstufung der drei Maghreb-Staaten Algerien, Tunesien und Marokko als sichere Herkunftsstaaten abgelehnt. Damit hat das Gremium die Pläne der Bundesregierung abgeschmettert, die bereits für den Gesetzentwurf gestimmt hatte. Doch die Gegner der Neuregelung sehen die Voraussetzung für die neue Einstufung – keine politische Verfolgung oder unmenschliche Bestrafung in den Ländern – noch lange nicht erfüllt…“ Tagesschau-Meldung vom 10.03.2017 externer Link – siehe zu den Hintergründen:

    • Algerien, Marokko und Tunesien sind keine „sicheren“ Herkunftsstaaten
      Amnesty dokumentiert in Algerien, Marokko und Tunesien immer wieder Verfolgung, Folter und Misshandlung. Die Bundesregierung will die Länder trotzdem als „sichere Herkunftsstaaten“ einstufen. Am 10. März stimmt der Bundesrat darüber ab. (…) „Außerdem widerspräche die Einstufung der drei Maghreb-Staaten den Kriterien, die das Bundesverfassungsgericht für einen ’sicheren‘ Herkunftsstaat vorgegeben hat und nach denen es landesweit keine Verfolgung bestimmter Personengruppen geben darf sowie Schutz vor erniedrigender Bestrafung wie Folter gewährleistet sein muss. Amnesty dokumentiert in Algerien, Marokko und Tunesien nach wie vor Verfolgung, Folter und Misshandlung. Keines der drei Länder erfüllt die Kriterien für einen ‚sicheren‘ Herkunftsstaat“, sagt Judith. „Amnesty fordert die Mitglieder des Bundesrates auf, am Freitag gegen das Gesetz zu stimmen.“...“ ai-Meldung vom 8. März 2017 mit Hintergründen externer Link
    • Was heißt eigentlich »sicheres Herkunftsland«?
      Die Debatte um »sichere Herkunftsländer« ist in aller Munde – und allzu oft wird der Begriff falsch verwendet. Grund genug, kurz zu erklären, worum es dabei eigentlich geht, und mit ein paar Irrtümern aufzuräumen…“ Hintergrund vom 09.03.2017 von und bei Pro Asyl externer Link
  • Von wegen sicher: BAMF-Leitlinien widersprechen Einstufung der Maghreb-Staaten als »sicher«
    Schon seit Anfang des Jahres will die Bundesregierung Algerien, Tunesien und Marokko als »sichere Herkunftsstaaten« einstufen. Was jetzt öffentlich gewordene Informationen des BAMF zeigen: Von sicher kann keine Rede sein. Die Bundesregierung muss das Gesetzgebungsvorhaben beerdigen. (…) Die geplante Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als »sichere Herkunftsstaaten« wurde bislang nicht umgesetzt. Zwar hat der Bundestag dem Gesetz zugestimmt, doch im Bundesrat gibt es aktuell keine Mehrheit. Die Bundesregierung hält aber an ihrem Vorhaben fest und verhandelt hinter verschlossenen Türen mit den Ländern. Nach Informationen der FAZ plant die CDU sogar weitere Einstufungen von Staaten als »sicher«. Im Fokus steht dabei auch Gambia, dessen Staatspräsident Yahya Jammeh Homosexuelle auch mal als »Ungeziefer« diffamiert. Menschenrechtsorganisationen haben in Gambia weiterhin routinemäßig durchgeführte Folter an Inhaftierten dokumentiert…Beitrag von und bei Pro Asyl vom 31.10.2016 externer Link
  • Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als „sicher“ grund- und menschenrechtlich nicht haltbar
    Anlässlich der Sitzung des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten (BT-Drucksache 18/8039) am 17. Juni erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte: „Die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention garantieren jedem Menschen, der Schutz vor schweren Menschenrechtsverletzungen sucht, das Recht auf Zugang zu einem Asylverfahren. Das bedeutet, dass jeder Antrag auf Schutz individuell und unvoreingenommen geprüft werden muss. Es gibt keine Staaten, die als grundsätzlich ’sicher‘ eingestuft werden können. Die jetzige Einordnung von Algerien, Marokko und Tunesien als ’sichere‘ Herkunftsstaaten suggeriert hingegen, dass Menschen dort grundsätzlich vor gravierenden Menschenrechtsverletzungen geschützt seien. Dies ist mit Blick auf die menschenrechtliche Situation in diesen Ländern jedoch nicht der Fall. Selbst die Bundesregierung hat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eingeräumt, dass es in allen drei Staaten schwerwiegende menschenrechtliche Defizite gibt…Pressemitteilung des Instituts für Menschenrechte vom 09.06.2016 externer Link
  • Sachsen forciert Abschiebungen nach Nordafrika
    Nach dem gestrigen Bundestags-Beschluss, Algerien, Marokko und Tunesien ungeachtet der Kritik von Menschenrechtsorganisationen und Sozialverbänden als so genannte „sichere Herkunftsstaaten“ einzustufen, dürfte auch in Sachsen die Zahl der Abschiebungen in den nächsten Wochen und Monaten weiter ansteigen. Bereits im April hatte Sachsen Innenminister Markus Ulbig (CDU) anlässlich einer nächtlichen Abschiebeaktion angekündigt, „Menschen ohne Bleiberecht zwangsweise in ihre Heimatländer zurückzuschicken“ und die Zahl der Abschiebungen weiter zu steigern. Während im gesamten vergangenen Jahr noch 1.725 Menschen aus Sachsen abgeschoben wurden, lag diese Zahl im ersten Quartal dieses Jahres schon bei 1.177 Menschen. Insgesamt befanden sich unter den Ende März 6.754 „vollziehbar ausreisepflichtigen“ Asylsuchenden in Sachsen, 954 Personen aus den nordafrikanischen Maghreb-Staaten…Beitrag von Paul bei den alternativen dresden news vom 14. Mai 2016 externer Link
  • Folterstaaten sind keine sicheren Herkunftsstaaten
    Heute (14.4.16) wird im Bundestag der Gesetzesentwurf zur Bestimmung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten debattiert. PRO ASYL lehnt die Einstufung dieser Staaten als sichere Herkunftsstaaten ab. Staaten, in denen gefoltert wird, demokratische Grundrechte missachtet und die Menschenrechte verletzt werden, sind keine sicheren Herkunftsstaaten. Die Bundesregierung beschönigt die Lage, ignoriert Menschenrechtsverletzungen in diesen Ländern und stellt stattdessen Persil-Scheine aus. Damit wird die Menschenrechtssituation in diesen Staaten bagatellisiert. PRO ASYL hat hierzu eine umfangreiche Stellungnahme verfasst, in der die Menschenrechtslage in den drei Maghreb-Staaten analysiert wird…Beitrag von und bei Pro Asyl vom 14.04.2016 externer Link. Siehe dazu den Gesetzentwurf der Bundesregierung externer Link sowie die ausführliche Stellungnahme von Pro Asyl externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=96601
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