Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„… Die Regelsätze für Hartz IV sind knapp bemessen und reichen bei vielen Menschen nicht bis zum Monatsende. Wer nun aber seine finanzielle Situation durch Verkäufe bei Ebay oder Ebay-Kleinanzeigen aufbessern will, muss aufpassen. Denn wie ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt, können die Verkäufe bei Ebay und anderen Onlineplattformen als Einnahmen gewertet werden. Im betreffenden Fall ging es vor dem Sozialgericht Oldenburg (S 34 AS 140/21 ER) um eine junge Mutter mit einem minderjährigen Kind. (…) Weil die Frau aber nicht alle Unterlagen eingereicht haben soll, hat das Jobcenter die monatlichen Einkünfte in dem betreffenden Fall in Höhe von 500 Euro mit den Hartz-IV-Bezügen verrechnet. Vor dem Sozialgericht Oldenburg einigte man sich zunächst darauf, dass die Paypal- und Girokonto-Kontoauszüge dem Jobcenter vorgelegt werden sollen. Doch die Unterlagen waren „in großem Umfang“ geschwärzt, heißt es. Daher blieb das Jobcenter dabei, die Auszahlung des Hartz-IV wie zuvor zu kürzen. Denn das Schwärzen sei nur bei den Ausgaben gestattet. Erneut ging die betroffene Mutter vor Gericht. (…) Doch das Gericht geht davon aus, dass die Hartz-IV-Empfängerin zwei eBay-Accounts betreibt. Die Frau sei verpflichtet, gegenüber dem Jobcenter ihre Einnahmen aus Ebay-Verkäufen lückenlos offenzulegen. Andernfalls sei das Jobcenter dazu berechtigt, die strittigen Einkünfte zu verrechnen…“ RND-Meldung vom 4. November 2021, siehe auch die Pressemitteilung des SG Oldenburg vom 21. Oktober 2021 weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!

Hartz-IV-Urteil: Ebay-Verkäufe können verrechnet werden
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Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!Zehn (!) Monate nach Inkrafttreten des Regelbedarfsermittlungsgesetzes (RBEG) hat es die Bundesagentur für Arbeit (BA) geschafft eine Dienstanweisungen zu den besonderen Bedarfen nach § 21 Abs. 6 SGB II herauszugegeben. Mit dem RBEG wurde geregelt, dass nunmehr nicht auf laufende, sondern auch einmalige unabweisbare Bedarfe ein Anspruch besteht und damit von den Jobcentern bewilligt werden können. Ein solcher Bedarf ist jedem durch den Anspruch auf digitale Endgeräte nach § 21 Abs. 6 SGB bekannt. (…) Anstatt jetzt auszuführen, wann ein solcher Anspruch besteht oder nicht, führt die BA in ihrer frisch veröffentlichten Weisung nun aus: „bei einmaligen Bedarfen, die vom Regelbedarf erfasst sind, kommt dagegen grundsätzlich ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 in Betracht“. Damit sagt die BA: ist ein Bedarf vom Regelsatz umfasst, gibt es nur Darlehen und eben keine einmaligen Bedarfe nach § 21 Abs. 6 SGB II, die auf Zuschussbasis zu erbringen sind. Dieser Weisungstenor ist angeordneter Rechtsbruch. Deswegen schlage ich hier und jetzt Alarm. (…) Die Kosten dieser genannten einmaligen Bedarfe sind so erheblich, dass die in den Regelleistungen dafür vorgesehenen Beträge bei weitem nicht ausreichen. So wird beispielsweise ein Leistungsberechtigter für eine Waschmaschine Jahrzehnte ansparen müssen. Eben wegen dieser zu geringen Bemessung besteht kein ausreichender finanzieller Spielraum für ein Darlehen…“ Aus dem Thomé Newsletter 39/2021 vom 24.10.2021 weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!

Dienstanweisung der BA zu den einmaligen Bedarfen ist eine Katastrophe und verstößt gegen geltendes Recht
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express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und GewerkschaftsarbeitHartz IV, seit Jahren in der Kritik insbesondere durch Betroffenenorganisationen und Wohlfahrtsverbände, steht seit einiger Zeit auf der Veränderungsagenda von SPD und Grünen. Sie wollen Hartz IV überwinden, zurücklassen oder ablösen. Es klingelt in den Ohren derjenigen, die sich seit Jahren in der Beratungspraxis und auf der Straße gegen ein autoritäres Sozialstaatsregime engagieren. Sind die Politiker:innen endlich aufgewacht oder was steckt hinter den Aussagen in den aktuellen Bundestagsprogrammen der beiden Parteien? Diese strotzen nur so vor reformerischen Ideen und sollen die unsozialen Auswirkungen der Hartz-Gesetze vergessen machen. Ausgerechnet die beiden Parteien, die maßgeblich die Agenda 2010, inklusive der Hartz-Gesetze, formuliert und durchgesetzt haben, wenden sich nun von diesen Maßnahmen ab. Oder ist es möglicherweise gar keine Wendung, sondern nur ein Strategiewechsel mit differenzierteren Ergebnissen als bisher? Dies möchte ich im Weiteren klären. (…) Die Grobarbeit ist getan, jetzt schauen wir, was wir angerichtet haben, und räumen auf, ohne grundlegend etwas zu verändern. Meine These lautet: im sozialpolitischen Bereich wird es, egal wer die Regierungsmehrheit bildet, keine wesentlichen Veränderungen geben. Und zwar aus zwei Gründen: weil die wirtschaftlich und politisch Verantwortlichen nicht wollen und weil sie nicht können!...“ Artikel von Harald Rein in express – Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit 9/2021 weiterlesen »

express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit

Hartz IV vor dem Ende? Transformation in alter Richtung, am Beispiel der SPD und der Grünen
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Dossier

Sarire auf Ein-Euro-Jobs von arbeiterfotografie„… Politiker von CDU, CSU und Freien Wählern wollen Langzeitarbeitslose zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten. Der CSU-Innenexperte Michael Kuffer erhofft sich für die Arbeitslosen „Wertschätzung und eine persönliche Beziehung zu unserem Gemeinwesen“. Ihm schwebe eine solche Regelung für Menschen vor, „die Leistungen vom Staat erhalten und nicht bereit sind, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren“, sagte der CDU-Vorsitzende von Sachsen-Anhalt, Sven Schulze, der „Bild“. Demnach könnten die Arbeitslosen etwa Laub fegen oder Müll sammeln. (…) Dabei gehe es vor allem darum, „die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in das Arbeitsleben erleichtern“, sagte Berlins CDU-Fraktionschef Burkard Dregger der „Bild“. Zuspruch dazu kam vom Vorsitzenden der Freien Wähler, Hubert Aiwanger: Viele Langzeitarbeitslose könnten „wieder in ein normales Arbeitsleben zurückkehren, wenn sie gezielt über gemeinnützige Arbeit für den ersten Arbeitsmarkt fit gemacht werden“. Der CSU-Innenexperte Michael Kuffer erhofft sich für die Arbeitslosen „Wertschätzung und eine persönliche Beziehung zu unserem Gemeinwesen“. Hamburgs CDU-Chef Christoph Ploß verwies laut „Bild“ auf einen Gesetzesentwurf aus Dänemark, wo die Regierung mit einer Pflicht zum Arbeiten die Integration von Einwanderern forcieren will.“ Meldung vom 9. September 2021 bei ZDF heute online: „CDU, CSU und Freie Wähler – Arbeitsdienst für Langzeitarbeitslose“ – siehe erste Kommentare und einen Rückblick. Neu: Arbeitslosigkeit: Widerstand gegen Forderung aus Union für Arbeitsdienst weiterlesen »

Dossier zu Arbeitsdienst für Langzeitarbeitslose als Wahlkampfthema 2021

Sarire auf Ein-Euro-Jobs von arbeiterfotografie

Arbeitslosigkeit: Widerstand gegen Forderung aus Union für Arbeitsdienst
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„AufRecht bestehen“-Aktionswoche vom 6. – 12.9.2021: „Ein besseres Leben für alle statt wachsender Armut und Ausgrenzung!“
Bündnis „AufRecht bestehen“Erwerbslosengruppen aus dem ganzen Bundesgebiet zur Teilnahme an einer Aktionswoche vom 6. – 12.9.2021 auf: „Die zunehmende Armut sowohl in der erwerbstätigen als auch in der erwerbslosen Bevölkerung, bei Rentner*innen und bei Kindern ist erschreckend. Laut dem Paritätische Armutsbericht 2020 sind ca. 60 % der Erwerbslosen und ihre Familien arm, sie bilden die Gruppe mit dem höchsten Armutsrisiko. Aber ihnen fehlt nicht einfach Arbeit. Das zeigen die Erwerbstätigen und ihre Familien, die mit 33 % die größte von Armut betroffene Gruppe sind. Gegen ihre Armut hilft Geld. Geld, das unter anderem bei den vielen Superreichen (anlagefähiges Vermögen von mindestens 30 Millionen Dollar) zu finden ist, deren Vermögen im Krisenjahr 2020 um sage und schreibe 9 % gestiegen ist. Wir sagen: Es reicht! Gute Löhne und soziale Absicherung für alle, die hier leben…“ Siehe den Aufruf von „AufRecht bestehen“ bei erwerbslos.de mit den Forderungen: Arbeitslosengeld für die gesamte Dauer der Erwerbslosigkeit; Menschenwürdige Existenzsicherung: Sofortige Erhöhung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro, Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten und Abschaffung der Sanktionen; Einkommen, die zum Leben reichen. Siehe auch das Flugblatt (docx) und eine Übersicht über die Aktionswoche 6.9. – 12.9.2021 (docx) (Siehe auch: “AufRecht bestehen”: Betroffene brauchen besseren Zugang zu den Jobcentern!) weiterlesen »

Bündnis „AufRecht bestehen“

„AufRecht bestehen“-Aktionswoche vom 6. – 12.9.2021: „Ein besseres Leben für alle statt wachsender Armut und Ausgrenzung!“
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Tafeln und Vertafelung„… Das Jobcenter darf einem Kellner, der zugleich Hartz-IV-Aufstocker ist, die staatliche Unterstützung kürzen, weil ihm sein Arbeitgeber kostenlose Verpflegung bereitstellt. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Das Jobcenter habe die Kosten für die Verpflegung bei der Berechnung der Staatshilfen „zutreffend“ als Einkommen berücksichtigt, teilte das Gericht mit. (…) Jeden Tag stellte ihm der Arbeitgeber demnach kostenfrei Getränke und Verpflegung zur Verfügung. Zugleich bezog der Mann zusammen mit seiner Frau und den drei Kindern staatliche Unterstützung nach Sozialgesetzbuch II. (…) Er nehme die kostenlose Verpflegung gar nicht in Anspruch, sondern esse lieber mit seiner Familie. Seine Tochter sei behindert, er wolle so viel Zeit wie möglich mit ihr verbringen, zitiert das Urteil den Kläger: „Ein tatsächlicher Zufluss des Sachbezugs sei mithin nicht gegeben.“ Die Klage blieb sowohl vor dem Sozialgericht als auch in der nächsthöheren Instanz ohne Erfolg. Das Landessozialgericht urteilte, bei kostenlos durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellter Verpflegung handele es sich um Einkommen im Sinne des Sozialgesetzbuchs II. Ob die bereitgestellte Verpflegung tatsächlich in Anspruch genommen wird, sei dabei „unbeachtlich“. Diese Auffassung hat das Bundessozialgericht nun höchstinstanzlich bestätigt.“ Artikel von Johannes Süßmann vom 6. August 2021 in der Zeit online, zu den Details der Begründung siehe besonders die Entscheidung L 34 AS 801/19 des LSG Berlin-Brandenburg vom 21. November 2019 weiterlesen »

Tafeln und Vertafelung

Bundessozialgericht: Staat darf kostenloses Essen für Arbeitnehmer mit Hartz IV verrechnen
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Bundesagentur verschärft Weisung zur Zumutbarkeit von Arbeit für Hartz IV-Bezieher
Sarire auf Ein-Euro-Jobs von arbeiterfotografieZum 01.07.2021 hat die Bundesagentur für Arbeit zwei neue Weisungen zu § 10 und § 16 SGB II an die Jobcenter erteilt. Dabei geht es um die Aufnahme von Leistungen nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, aber auch um kleinteilige Verschärfungen hinsichtlich der Zumutbarkeit von Arbeit für Betroffene von Hartz IV. Trotz der anhaltenden Kritik an den Sanktionen des Hartz IV-Systems und dem wissenschaftlichen Beleg, dass Sanktionen einen langfristigen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt massiv erschweren, hat die Bundesagentur für Arbeit Anfang des Monats die fachlichen Weisungen zum Umgang mit § 10 SGB II verschärft. In § 10 SGB II wird gesetzlich festgelegt, welche durch die Jobcenter vermittelte Arbeitsplätze für Betroffene von Hartz IV als zumutbar gelten. Wer einen zumutbaren Job nicht annimmt, wird wegen Verstoßes gegen die Eingliederungsvereinbarung sanktioniert und verliert bis zu 30 Prozent der Hartz IV-Regelleistungen. Die Verschärfungen liegen wie immer im Detail der Weisung. Insbesondere Alleinerzeihende mit Kindern ab 3 Jahren können sich demnach nicht erziehungsbedingt auf die Unzumutbarkeit vermittelter Beschäftigungsverhältnisse oder angwiesener Maßnahmen berufen, sobald deren Betreuung irgendwie sichergestellt ist…“ Beitrag von Jan Heinemann vom 12.7.2021 bei gegen-hartz.de weiterlesen »

Sarire auf Ein-Euro-Jobs von arbeiterfotografie

Bundesagentur verschärft Weisung zur Zumutbarkeit von Arbeit für Hartz IV-Bezieher
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Bail Out People! Not Banks„… Das Basiskonto oder auch „Konto für Jedermann” wurde 2016 eingeführt. Der Gesetzgeber setzte damit die europäische Zahlungsdiensterichtlinie um. (…) Doch obwohl ein Basiskonto kaum Service bietet, steigen bei vielen Banken seit Jahren die Gebühren. (…) Viele Banken und Sparkassen erheben zum Beispiel monatlich 8,99 Euro an Gebühren und zusätzlich 1,50 Euro pro beleghafter oder telefonischer Überweisung. Für Niedriglöhner und Erwerbslose bedeuten diese Gebühren kaum stämbare Mehrausgaben. So wird dieses Recht aus Sicht der Verbraucherorganisation “Finanzwende” ausgehöhlt. Banken drehen nämlich immer weitert an der Gebührenschraube, um den Zugang immer weiter zu erschweren. (…) „Mit dem Basiskonto sollten eigentlich alle Menschen Zugang zu einem Konto haben. Doch einige Banken und Sparkassen ignorieren ihre gesellschaftliche Verantwortung. Wenn das Konto mehrere hundert Euro kostet, ist der Kontozugang nur ein Anspruch auf dem Papier. Das Ganze ist ein weiterer Beleg, dass einige Finanzinstitute bei Menschen mit wenig Geld zu viel verlangen. Das ist ein Unding, gerade in schwierigen Zeiten wie der Corona-Krise. Die Bundesregierung macht sich durch die unklare gesetzliche Regelung mitschuldig an diesem Problem und die Finanzaufsicht BaFin lässt die Institute mal wieder weitgehend schalten und walten.“ Kommentar von Sebastian Bertram vom 20. April 2021 bei gegen-hartz.de – siehe auch: Vergleich der Stiftung Warentest: Für Arme sind die Konten meist besonders teuer weiterlesen »

Bail Out People! Not Banks

Sparkassen und Banken blockieren Konten für Hartz-IV Bezieher
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LohnAnstandsGebot„…. Detlef Scheele, Chef der Bundesagentur für Arbeit, hält eine Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf monatlich 600 Euro für nicht zielführend. „Ich bezweifle, dass jemand mit 600 Euro deutlich zufriedener wäre“, sagte Scheele im Gespräch mit der „ZEIT“ [Im Abo]. „Wer sorgenlos leben möchte, der muss sich berappeln und möglichst gut entlohnte Arbeit finden“. Sozialverbände, Gewerkschaften und einige Parteien fordern, die Pauschale, die ein alleinstehender Hilfsempfänger zum Leben bekommt, von derzeit 446 Euro (zuzüglich Wohnkosten) auf mindestens 600 Euro zu erhöhen. Scheele, der bis 2015 Sozialsenator in Hamburg war, warnte jedoch davor, diejenigen zu überfordern, die für die Grundsicherung aufkommen. „Dazu gehört ja auch die Kassiererin bei Aldi, die möglicherweise netto nicht viel mehr hat als der Empfänger von Grundsicherung.“…“ Meldung vom 14.04.2021 in der Welt online – jeder Kommentar wäre strafbewährt, aber siehe auf Twitter #Scheele… Aber es gibt einen weiterlesen »

LohnAnstandsGebot

BA-Chef Scheele: Hartz-IV-Empfänger wären mit 600 Euro im Monat „nicht deutlich zufriedener“
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Kindergeld, Mindestlohn, Soli: Was ändert sich 2021? Neuerungen für Beschäftigte, Versicherte und Leistungsempfänger
Silvester2021 gibt es viele Änderungen, die ArbeitnehmerInnen, Versicherte und LeistungsempfängerInnen betreffen und mehr Geld im Portemonnaie bedeuten: der gesetzliche Mindestlohn steigt, ebenso beispielsweise die Regelsätze bei ALG II und das Kindergeld. Der Soli fällt für viele weg. Ein Überblick über die zahlreichen Neuerungen von A bis Z und was Sie jetzt wissen und beachten sollten…“ Umfangreicher Ratgeber des DGB vom 14.12.2020, siehe weitere und neu: Gesetzliche Neuregelungen: Das ist neu im Jahr 2021 weiterlesen »

Silvester

Kindergeld, Mindestlohn, Soli: Was ändert sich 2021? Neuerungen für Beschäftigte, Versicherte und Leistungsempfänger / Gesetzliche Neuregelungen: Das ist neu im Jahr 2021
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Tafeln und Vertafelung„Mehr als 1,6 Millionen Menschen müssen die über 2000 Läden und Ausgabestellen der Tafeln regelmäßig nutzen. In den vergangenen Jahren ist ihre Zahl derer stetig gestiegen, die ohne die gespendeten Lebensmittel nicht über die Runden kommen. Laut Dachverband der über 940 Tafeln sind von den 1,6 Millionen Nutzern 30 Prozent Kinder und Jugendliche, 26 Prozent Senioren und 44 Prozent Erwachsene im erwerbsfähigen Alter. Wohnungslose, in Altersarmut Lebende, prekär Beschäftigte, Alleinerziehende, Erwerbslose und Geflüchtete nehmen das Angebot an. Im Zuge der Corona-Pandemie rechnet die Organisation in den kommenden Wochen mit weiter steigenden Kundenzahlen. (…) Allein durch Spendengelder und ehrenamtliches Engagement könne die Nachfrage nicht gestemmt werden. Zwar ist laut Dachverband die Menge der gespendeten Lebensmittel tendenziell steigend, allerdings nicht in der Geschwindigkeit der Nachfrage. (…) Ein generelles Problem der Tafeln ist auch, dass die Versorgung mit Lebensnotwendigem in private Hand gelegt wird. Die eigentlich sozialstaatliche Aufgabe wird Menschen überlassen, die sich in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit als »Retter« für Menschen in Armut aufspielen können. (…) Sie hätten es vollkommen in der Hand, was sie einem Kunden geben. (…) Der Tafelgang bedeutet Stigmatisierung und ist mit Scham besetzt. Tafeln zementieren Ausgrenzung und tragen zum Kleinhalten staatlicher Sozialleistungen bei. Die Linke-Bundestagsfraktion stellte schon vor Jahren fest, dass »Armutsbetroffene bewusst unterhalb des (rechtsstaatlich) verbindlichen Minimums versorgt werden, gerade weil es die Tafeln gibt.« Am Anfang der Corona-Pandemie sagte auch Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands: »Die Tafeln sind mittlerweile kein Add-on mehr, sondern echte Armenspeisung.« Viele Menschen würden ihren gesamten Nahrungsmittelbedarf über Spenden decken, um die nicht bedarfsgerechten Regelsatzpositionen auf anderen Feldern zu kompensieren.“ Artikel von Lisa Ecke vom 4. August 2020 in neues Deutschland online, siehe dazu: Tafeln fordern Corona-Rettungsschirm auch für Arme / Dass die Nöte der Armen in der Krise ignoriert werden, beweist: Armut ist erwünscht weiterlesen »

Tafeln und Vertafelung

Tafeln fordern Corona-Rettungsschirm auch für Arme / Dass die Nöte der Armen in der Krise ignoriert werden, beweist: Armut ist erwünscht
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Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„Die Hauptursache für die Überschuldung ist der Verlust des Arbeitsplatzes, für jeden fünften deutschen Schuldner war die Erwerbslosigkeit im vergangenen Jahr der Grund für die finanzielle Notlage. Damit beginnt für viele Schuldner die Spirale abwärts in die Schuldenfalle. Weil Schulden ein wichtiges „Vermittlungshemmnis“ bei der Arbeitssuche ist, finanzieren viele Jobcenter für die betroffenen Menschen eine Schuldnerberatung in externen Beratungsstellen. Ist das Jobcenter oder die Bundesagentur (BA) aber selbst Gläubiger, verhält man sich dort ganz anders. Nur in besonderen Härtefällen dürfen sie sich bei der Schuldenregulierung auf eine außergerichtliche Einigung einlassen. Damit ist bei allen verschuldeten, erwerbslosen Menschen, die auch bei der BA Schulden haben, ein Insolvenzverfahren vorprogrammiert, weil bei diesen außergerichtlichen Einigungen der Grundsatz gilt, dass alle Gläubiger mitmachen und auf einen Teil der Forderung verzichten. (…) Nachdem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Januar 2016 der BA neue Weisungen hinsichtlich des Erlasses von Forderungen an (ehemalige) Leistungsbezieher erteilt hat, werden die Kriterien von den Inkassostellen der Bundesagentur sehr viel konsequenter umgesetzt, als dies davor der Fall war. Ein (Teil)Erlass ist laut dieser Weisung an persönliche und sachliche Erlassgründe gebunden, die eng ausgelegt und geprüft werden müssen. So ist die Erlassbedürftigkeit schon verwirkt, wenn der Schuldner sowieso aufgrund geringen Einkommens pfändungsgeschützt ist. Eine Krankheit oder das Alter stellen alleine keine persönlichen Erlassgründe mehr dar. Genauso verhält es sich bei den sachlichen Gründen für einen Erlass. (…) Mittlerweile ist es gängige Praxis die Gesamtschuldensummer fällig zu stellen und bei Nichtzahlung auch in das unpfändbare Einkommen zu vollstrecken oder mit anderen Sozialleistungen aufzurechnen. Einigungsversuche wie angemessene Ratenzahlungen oder vorübergehende Stundungen werden kategorisch abgelehnt…“ Beitrag vom 30. September 2020 beim gewerkschaftforum.de weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!

Jobcenter sind zu Kreditinstituten geworden: Bundesagentur als Inkassounternehmen treibt die verschuldeten Menschen in die Insolvenz
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Kindergrundsicherung jetzt!„Tilo Jung, ein “Youtuber” stellt die genau die Fragen, die die Bundesregierung und ihre Sprecher in der Bundespressekonferenz nicht hören wollen. So wird beispielsweise das Kindergeld bei Hartz IV nach wie vor angerechnet. Das bedeutet, bei jeder Erhöhung dieser Sätze gehen die Kinder aus Hartz IV-Familien leer aus. Stattdessen wird zum Beispiel der Regelbedarf bei Kinder von 6 bis unter 14 Jahre der Regelsatz ab 2021 nicht erhöht. Diese Altersgruppe geht vollkommen leer aus. Das Bundeskabinett verabschiedete demnach einen Gesetzentwurf, durch den 2021 das Kindergeld und der Kinderfreibetrag erhöht wird. (…) Die beschlossenen Erhöhungen kommen erneut gerade denen nicht zugute, die sie am meisten benötigen. Aufgrund der Gesetzeslage und eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 11.03.2010 wird das Kindergeld als Einnahme auf die Hartz IV-Leistungen angerechnet. ALG II-Bezieher mit Kindern bekommen also mehr Kindergeld, dafür aber weniger Hartz IV vom Jobcenter, wenn sie mit ihren Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Übersteigt nämlich das Kindergeld zusammen mit dem Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder eigenem Einkommen des Kindes dessen Bedarf, wird das überschüssige Kindergeld dem Elternteil als Einkommen angerechnet und verringert so dessen Bezüge. Diese Regelung geht unterm Strich also vor allem auf Kosten der Kinder, welche die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf doch eigentlich fördern will…“ Meldung vom 25. August 2020 bei gegen-hartz.de – dass der Corona-Kinderzuschlag angerechnet wird, stimmt nicht. Das haben wir übersehen und bitten deshalb um Entschuldigung. Siehe unser Dossier: Neuberechnung der Regelsätze für Hartz IV und Sozialhilfe für 2021 weiterhin mit der bestehenden “noch verfassungsgemäßen” Berechnungsmethode weiterlesen »

Kindergrundsicherung jetzt!

Wie die Bundesregierung konsequent Kinder aus Hartz IV Familien benachteiligt
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[DGB] Geringverdiener unterstützen: Kindergrundsicherung statt Hartz IV – bis zu 269 Euro mehr im Monat für Familien
Kindergrundsicherung jetzt!„Alle Kinder und Jugendlichen raus aus dem Hartz IV-System: Das ist die Idee einer Kindergrundsicherung. Der DGB hat dazu einen konkreten Vorschlag gemacht. (…) Wenn der Vorschlag des DGB umgesetzt wird, haben Familien mit kleinen und mittleren Einkommen deutlich mehr Geld in der Haushaltskasse als bisher. Über 200.000 Haushalte können so sogar komplett den Hartz-IV-Bezug aufgrund der Kindergrundsicherung überwinden. In diesen Haushalten leben 710.000 Kinder. (…) Von den laufenden Leistungen der Kindergrundsicherung profitieren vor allem die unteren 40 Prozent der einkommensschwachen Haushalte mit Kindern. Der finanzielle Zugewinn beträgt hier bis zu 269 Euro monatlich für eine Familie. Auch bei mittleren Einkommen ist der Einkommenszuwachs aufgrund der Kindergrundsicherung spürbar. So steigt das Einkommen von Paaren mit Kindern um 103 Euro im Monat. (…) Eckpunkte des DGB-Vorschlags: Das Kindergeld, der steuerliche Kinderfreibetrag, der Kinderzuschlag sowie die Hartz-IV-Leistungen für Kinder und Jugendliche werden gebündelt und durch die Kindergrundsicherung ersetzt. Die Kindergrundsicherung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Einem Sockelbetrag in Höhe von 240 Euro – also einem neuen, erhöhten Kindergeld, das alle Eltern je Kind unabhängig von ihrem Einkommen erhalten. Hinzu kommt ein einkommensabhängiger, nach dem Alter der Kinder gestaffelter Zusatzbetrag. Die Höchstbeträge (Summe aus Sockel und Zusatzbetrag) betragen zwischen 364 Euro monatlich (Kind unter sechs Jahren) und 504 Euro (Jugendliche ab 14 Jahre). Die Anrechnung von Elterneinkommen setzt erst ein, wenn der Bedarf der Eltern bzw. des Elternteils durch eigenes Einkommen gedeckt ist und ist so gestaltet, dass die Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit zu spürbaren Einkommenszuwächsen führt…“ DGB-Vorschlag vom 8. Juli 2020, siehe auch Bündnis Kindergrundsicherung weiterlesen »

Kindergrundsicherung jetzt!

[DGB] Geringverdiener unterstützen: Kindergrundsicherung statt Hartz IV – bis zu 269 Euro mehr im Monat für Familien
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Kampagne Hartz-FactsMit Großplakaten, die für die nächsten zehn Tage bundesweit an S- und U-Bahnhöfen aushängen, starten Sanktionsfrei e.V. und der Paritätische Wohlfahrtsverband heute unter dem Motto „HartzFacts“ eine gemeinsame Informationskampagne, um Vorurteile gegenüber Hartz IV-Beziehenden auszuräumen. Ziel ist es, Betroffenen den Rücken zu stärken und politischen Druck aufzubauen für eine menschenwürdige Grundsicherung. Die beiden Organisationen fordern eine Abschaffung der Sanktionen und die deutliche Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung auf ein bedarfsgerechtes Niveau von mindestens 600 Euro. „‘HartzFacts‘ – der Name der Kampagne ist bereits die Kernbotschaft: Hartz 4 ist nicht einfach nur ein Volksbegriff für eine staatliche Leistung. Hartz 4 ist Stigma, ist Meinung, ist Urteil. Aber vor allem ist es ein Vorurteil! Wie so oft ist auch diese Diskriminierung ein unbewusster und unterschwelliger Prozess und gerade deswegen so gefährlich. (…) Die Pläne zur Neuregelung der Regelsätze zum 1.1.2021 werden scharf als absolut unzureichend kritisiert. (…) Konkret fordern Sanktionsfrei und der Paritätische eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze und eine vollständige Abschaffung von Sanktionen…“ Gemeinsame Pressemeldung vom 07.07.2020 beim Paritätischen und die gemeinsame Kampagnen-Webseite weiterlesen »

Kampagne Hartz-Facts

[Kampagne Hartz-Facts] Sanktionsfrei und Paritätischer fordern menschenwürdige, sanktionsfreie und bedarfsdeckende Grundsicherung
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