Jobcenter sind zu Kreditinstituten geworden: Bundesagentur als Inkassounternehmen treibt die verschuldeten Menschen in die Insolvenz

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„Die Hauptursache für die Überschuldung ist der Verlust des Arbeitsplatzes, für jeden fünften deutschen Schuldner war die Erwerbslosigkeit im vergangenen Jahr der Grund für die finanzielle Notlage. Damit beginnt für viele Schuldner die Spirale abwärts in die Schuldenfalle. Weil Schulden ein wichtiges „Vermittlungshemmnis“ bei der Arbeitssuche ist, finanzieren viele Jobcenter für die betroffenen Menschen eine Schuldnerberatung in externen Beratungsstellen. Ist das Jobcenter oder die Bundesagentur (BA) aber selbst Gläubiger, verhält man sich dort ganz anders. Nur in besonderen Härtefällen dürfen sie sich bei der Schuldenregulierung auf eine außergerichtliche Einigung einlassen. Damit ist bei allen verschuldeten, erwerbslosen Menschen, die auch bei der BA Schulden haben, ein Insolvenzverfahren vorprogrammiert, weil bei diesen außergerichtlichen Einigungen der Grundsatz gilt, dass alle Gläubiger mitmachen und auf einen Teil der Forderung verzichten. (…) Nachdem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Januar 2016 der BA neue Weisungen hinsichtlich des Erlasses von Forderungen an (ehemalige) Leistungsbezieher erteilt hat, werden die Kriterien von den Inkassostellen der Bundesagentur sehr viel konsequenter umgesetzt, als dies davor der Fall war. Ein (Teil)Erlass ist laut dieser Weisung an persönliche und sachliche Erlassgründe gebunden, die eng ausgelegt und geprüft werden müssen. So ist die Erlassbedürftigkeit schon verwirkt, wenn der Schuldner sowieso aufgrund geringen Einkommens pfändungsgeschützt ist. Eine Krankheit oder das Alter stellen alleine keine persönlichen Erlassgründe mehr dar. Genauso verhält es sich bei den sachlichen Gründen für einen Erlass. (…) Mittlerweile ist es gängige Praxis die Gesamtschuldensummer fällig zu stellen und bei Nichtzahlung auch in das unpfändbare Einkommen zu vollstrecken oder mit anderen Sozialleistungen aufzurechnen. Einigungsversuche wie angemessene Ratenzahlungen oder vorübergehende Stundungen werden kategorisch abgelehnt…“ Beitrag vom 30. September 2020 beim gewerkschaftforum.de externer Link

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