Arbeitszeitflexibilisierung und -verlängerung

Im Homeoffice oder mit völlig selbstbestimmten Arbeitszeiten fällt Abschalten (Frauen) besonders schwer

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postmodern times. Grafik der FAU Mannheim„Extrem flexible Arbeitszeiten gehen häufig zulasten der Beschäftigten. Dabei sind die Folgen für Frauen andere als für Männer, zeigt eine neue Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung. Was ist für Arbeitnehmer am besten: feste Bürozeiten, Gleitzeit oder völlige Selbstbestimmung ohne konkrete Zeitvorgaben? Selbstbestimmung klingt gut, ist aber auch eine Einladung zur Selbstausbeutung (…) Es zeigt sich: – Wer im Homeoffice tätig ist, kann abends oft nicht abschalten. Offenbar verschwimmen die Grenzen zwischen den Lebensbereichen bei dieser Arbeitsweise besonders leicht. (…) Im Lichte dieser Erkenntnisse sei eine von Unternehmen häufig geforderte weitere Deregulierung der Arbeitszeitbestimmungen äußerst kritisch zu sehen, sagt Lott. Neben den negativen Konsequenzen für die Work-Life-Balance verschärfen Modelle wie die völlige Arbeitszeitautonomie auch die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern…“ Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 14. August 2017 zur Studie von Yvonne Lott – die Redaktion kein ein Lied davon singen… Siehe dazu mehr unter den verschiedensten Aspekten und NEU: Grenzenlose Arbeit: Wenn Homeoffice und Flexibilität zu Burnout führen weiterlesen »

Dossier zu Homeoffice

postmodern times. Grafik der FAU Mannheim

Grenzenlose Arbeit: Wenn Homeoffice und Flexibilität zu Burnout führen
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SPD, Grüne und FDP (Kapital sowieso) wollen höhere Höchstarbeitszeit: Wir sollen uns flexibel an die Bedürfnisse des Kapitals anpassen

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Arbeit ohne EndeViele reden über geplante Klimamaßnahmen der Koalition, ein geringerer Fokus liegt auf den Arbeitsmarktpolitischen Plänen von SPD, Grünen nud FDP, obwohl sich auch hier ein Blick in die Sondierungsvereinbarungen lohnt. So soll unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes möglich werden. Was von den ersten Ankündigungen zu halten ist, darüber haben wir mit Elmar Wigand von der Aktion Arbeitsunrecht gesprochen.“ Beitrag vom 22. Oktober 2021 beim Radio Dreyeckland, siehe einen weiteren Beitrag zum Thema und NEU: [DGB] Längere Arbeitszeiten? Kein Zurück in die Vergangenheit! weiterlesen »

Dossier: SPD, Grüne und FDP wollen höhere Höchstarbeitszeit – Kapital sowieso

Arbeit ohne Ende

[DGB] Längere Arbeitszeiten? Kein Zurück in die Vergangenheit!
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Null soziale Sicherheit bei Minijobs – DGB kritisiert Ampel-Pläne der Ausweitung

Dossier

Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld„Minijobs sollen nicht als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle besonders für Frauen werden. Im Koalitionsvertrag der Ampel wird eindeutig erklärt, dass dies verhindert werden soll. Gleichzeitig will die Ampel die Minijobgrenze auf 520 Euro erhöhen und dynamisieren. Diese Ausweitung riskiert aber genau das Gegenteil: Noch mehr Minijobs, die den Beschäftigten null soziale Sicherheit bieten. Eine Minijobreform steht dringend an! (…) Damit es sich für Beschäftigte lohnt, mehr Stunden zu arbeiten, spricht sich der DGB für eine volle Übernahme des Sozialversicherungsbeitrags durch den Arbeitgeber ab dem ersten verdienten Euro aus. (…) Da dies für Haushalte mit geringem Einkommen problematisch sein könnte, fordert der DGB, gleichzeitig Geringverdiener*innen steuerlich zu entlasten…“ DGB-Stellungnahme vom 6. Dezember 2021 und dazu NEU: Das „System Minijob“ als weiterhin wachsende gewerkschaftliche Dauerbaustelle weiterlesen »

Dossier zur Ausweitung der Minijobs durch die Ampel-Regierung

Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld

Das „System Minijob“ als weiterhin wachsende gewerkschaftliche Dauerbaustelle
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Verzichte nicht auf deine Rechte! Bei ZARA jeden Abend arbeiten? Und auch am Wochenende nicht frei?
Ladenschluss„… Als du eingestellt worden bist, hast du deinen Arbeitsvertrag unterschrieben. (…) Bei ZARA gelten bundesweit die Tarifverträge des Hamburger Einzelhandels. In diesen sind unter anderem Arbeitszeiten, Einkommen, Weihnachtsgeld usw. geregelt. Festgelegt  ist auch, dass du in zwei Arbeitswochen nicht öfter als fünfmal nach 18.30 Uhr arbeiten musst und dass im Jahresdurchschnitt jeder dritte Samstag arbeitsfrei sein soll. (…) In den aktuell von ZARA neuen Kolleginnen und Kollegen vorgelegten Arbeitsverträgen gibt es aber oft einen Punkt, durch den du auf dieses Recht verzichtest. Da heißt es dann zum Beispiel: „Der Mitarbeiter erklärt sich hiermit bereit, dass er in Kenntnis der Regelung in §3 Ziffer 4.2 Manteltarifvertrag für den Hamburger Einzelhandel und §17 Abs. 4  LadSchlG an jedem Samstag arbeitet.“…“ Aufklärung am 15. Februar 2023 bei ver.di Handel und NEU: Dubiose Klauseln im Arbeitsvertrag: So umgeht Zara Tarifverträge mit System! weiterlesen »

Ladenschluss

Verzichte nicht auf deine Rechte! Bei ZARA jeden Abend arbeiten? Und auch am Wochenende nicht frei? / NEU: Dubiose Klauseln im Arbeitsvertrag: So umgeht Zara Tarifverträge mit System!
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Den Sonntag zum Alltag zu machen, ist nicht die Lösung für attraktive Innenstädte – ver.di warnt vor gesellschaftlichen Folgen

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ver.di: Hände weg vom freien Sonntag!“Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat davor gewarnt, den Sonntag zum Arbeitstag zu erklären. (…) „Sonntagsöffnungen ohne Anlassbezug sind ein trojanisches Pferd. Sie vernichten Arbeitsplätze in mittelständischen Betrieben und zwingen über kurz oder lang auch andere Branchen, Sonntagsarbeit einzuführen. Gewinner sind lediglich die weltweiten Player wie Amazon und Co. Dabei bleiben viele Arbeitsplätze und Unternehmen auf der Strecke, weil es den Vernichtungswettbewerb im Handel noch weiter anheizt“ (…) Die Gewerkschaft warf dem Handelsverband Deutschland (HDE), der eine Grundgesetzänderung vorgeschlagen hat, um Sonntagsöffnungen durchzusetzen, vor, die Coronakrise zu nutzen, um Deutschlands höchste Gerichte zu kritisieren und einseitige Interessen bundes- und weltweit agierender Handelskonzerne durchzusetzen…“ ver.di-Pressemitteilung vom 22.09.2020 – siehe dazu NEU: „Internationaler Tag des freien Sonntags“ am 3. März: Wir brauchen nicht mehr, sondern weniger verkaufsoffene Sonntage weiterlesen »

Dossier zur Debatte um Sonntagsarbeit im Einzelhandel

ver.di: Hände weg vom freien Sonntag!

„Internationaler Tag des freien Sonntags“ am 3. März: Wir brauchen nicht mehr, sondern weniger verkaufsoffene Sonntage
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IG Metall-Kampagne: Mein Leben. Meine Zeit. Arbeit neu denken.„Abends an den Schreibtisch, um Erwerbstätigkeit und Familienleben besser unter einen Hut zu bringen? Das ist für die überwältigende Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Option, zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Wenn Beschäftigte die Wahl hätten, bis wann sie täglich arbeiten, würden sich nur gut drei Prozent für einen Feierabend nach 18 Uhr entscheiden. In der politischen Arena werden immer wieder Forderungen nach einer Aufweichung der gesetzlichen Arbeitszeitregeln laut. Eines der Argumente, die unter anderem Arbeitgeberverbände oder CSU-Politikerinnen nennen: Beruf und Privatleben unter einen Hut zu bringen, falle leichter, wenn Beschäftigte sich bei Bedarf auch abends an den Schreibtisch setzen können – etwa, wenn die Kinder schlafen. Mit realen Arbeitszeitwünschen hat das aber kaum etwas zu tun, ergibt die Untersuchung von WSI-Forscherin Dr. Yvonne Lott…“ Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 8. Februar 2023 und mehr zur Studie weiterlesen »

IG Metall-Kampagne: Mein Leben. Meine Zeit. Arbeit neu denken.

Abendarbeit schädlich für Vereinbarkeit: Knapp 97 Prozent der Beschäftigten wollen spätestens um 18 Uhr Feierabend machen
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Migrantinnen in der (24h)Pflege: „Niemand überwacht die Arbeitsbedingungen“ in Privathaushalten

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Plakat der freiburger Protestaktion Pflege am Boden 2015Dort, wo kranke oder alte Menschen gepflegt werden müssen, sind die Verwandten oft mit der Aufgabe überfordert. Neben der Lohnarbeit noch den Mann oder die Mutter waschen, für sie kochen und vielleicht sogar Medikamente verabreichen zu müssen, ist anstrengend und braucht viel Zeit. Deshalb beschäftigen viele Familien private Pflegerinnen. In Deutschland kommen die Frauen zum größten Teil aus Mittel- und Osteuropa. Helma Lutz forscht in Frankfurt zur Situation der Pflegerinnen in Privathaushalten. Die Soziologin fordert vor allem eine bessere Bezahlung der Pflegerinnen, ein Ende der 24-Stunden-Arbeit und mehr Unabhängigkeit vom Haushalt der Pflegeperson.“ Interview vom 6. Mai 2019 bei Radio Dreyeckland, siehe dazu auch unser Dossier: Pflegenotstand: (Wieder mal) Ausländer rein! Also in die Pflege. Die verzweifelte Hoffnung stirbt offensichtlich zuletzt und hier speziell zu den Arbeitsbedingungen NEU: Selbstständigkeit von häuslichen Betreuungskräften in Deutschland und Österreich: Gute Lösung oder nur ein weiteres Ausbeutungsmodell? weiterlesen »

Dossier zu Arbeitsbedingungen von 24Std.-Pflege-MigrantInnen

Plakat der freiburger Protestaktion Pflege am Boden 2015

Selbstständigkeit von häuslichen Betreuungskräften in Deutschland und Österreich: Gute Lösung oder nur ein weiteres Ausbeutungsmodell?
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42-Stunden-Woche gegen Fachkräftemangel?
Arbeit ohne EndeEs gibt kaum eine Branche in Deutschland, die nicht über einen Mangel an Kräften klagt. Industriepräsident Siegfried Russwurm hat vorgeschlagen, die Wochenarbeitszeit zu erhöhen – bei vollem Lohnausgleich. Doch einfach umsetzen lässt sich das nicht. (…) Aus der Wirtschaft kommt da der Ruf nach längeren Wochenarbeitszeiten – also zum Beispiel eine 42-Stunden-Woche. Das ließe sich leichter umsetzen, als eine allgemeine Einführung der Rente mit 70, so der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Siegfried Russwurm. (…) Die von der Industrie ins Spiel gebrachte 42-Stunden-Woche ließe sich also nicht so leicht einführen. Beschäftigte hätten da auch noch ein Wörtchen mitzureden. Die Gewerkschaften auch – und die sind gegen eine längere Wochenarbeitszeit, auch wenn der Lohn entsprechend erhöht würde. (…) Die Arbeitsmedizin allerdings warnt: Nach Meinung vieler Ärztinnen und Ärzte sollten Beschäftigte nicht überfordert werden. Schon nach vier bis sechs Stunden lasse die Konzentration nach. Zu viele Überstunden gefährden die Gesundheit, heißt es von der Weltgesundheitsorganisation (WHO)...“ Beitrag von Birgit Harprath vom 28.06.2022 bei BR24 und dazu die Hintergründe im LabourNet weiterlesen »

Arbeit ohne Ende

42-Stunden-Woche gegen Fachkräftemangel?
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COVID-19-Arbeitszeitverordnung erfüllt die Kapital-Wünsche nach längeren Arbeits- und kürzeren Ruhezeiten

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COVID-19-Arbeitszeitverordnung erfüllt die Kapital-Wünsche nach längeren Arbeits- und kürzeren RuhezeitenDas Arbeitsministerium weicht das Arbeitszeitgesetz auf: Bis Ende Juni erlaubt es in systemrelevanten Berufen längere Arbeits- und kürzere Ruhezeiten. (…) Demnach darf die Arbeitszeit in bestimmten Berufen auf bis zu zwölf Stunden verlängert werden. „Dies gilt nur, soweit die Verlängerung nicht durch vorausschauende, organisatorische Maßnahmen einschließlich notwendiger Arbeitszeitdisposition, durch Einstellungen oder sonstige personalwirtschaftliche Maßnahmen vermieden werden kann“, heißt es im Verordnungsentwurf einschränkend. Die tägliche Ruhezeit kann von elf auf neun Stunden verkürzt werden. Längere Arbeitszeiten sollen unter anderem für Beschäftigte in der Herstellung, Verpackung und beim Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs, Arzneimitteln und Medizinprodukten möglich sein. Die Verordnung nennt aber unter anderem auch die Landwirtschaft, die Energie- und Wasserversorgung, Apotheken und Sanitätshäuser, Geld- und Werttransporte oder das Daten- und Netzwerkmanagement. Diese Arbeitnehmer dürfen auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden…“ Artikel „Bundesregierung ermöglicht während der Coronakrise Zwölf-Stunden-Arbeitstage“ von Frank Specht vom 06.04.2020 beim Handelsblatt online und nun beim BMAS die COVID-19-Arbeitszeitverordnung sowie deren FAQ dazu und hier gewerkschaftliche Stellungnahmen und Kritik – neu: [Bayern] ver.di-Klage gegen Allgemeinverfügung Arbeitszeit erfolgreich / Allianz für den freien Sonntag Hessen: „Hessen sollte Bayern schleunigst folgen“ weiterlesen »

Dossier zur COVID-19-Arbeitszeitverordnung

COVID-19-Arbeitszeitverordnung erfüllt die Kapital-Wünsche nach längeren Arbeits- und kürzeren Ruhezeiten

[Bayern] ver.di-Klage gegen Allgemeinverfügung Arbeitszeit erfolgreich / Allianz für den freien Sonntag Hessen: „Hessen sollte Bayern schleunigst folgen“
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[ver.di] Handel und Corona: Schutz der Beschäftigten ausweiten

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Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im ShitstormIm Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus fordert ver.di, die Beschäftigten einschlägiger Unternehmen des Handels unverzüglich in die Ausnahmekataloge zur kritischen Infrastruktur zu übernehmen, um eine geordnete Grundversorgung mit Lebensmitteln und anderen Gütern sicherzustellen. „Die Beschäftigten im Handel leisten derzeit Großartiges, sie stellen die Versorgung der Bevölkerung sicher. Die Arbeitgeber und die Landesregierungen kommen ihrer Verantwortung jedoch nicht nach. Das muss sich dringend ändern“, sagte ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Montag. „Die betroffenen Beschäftigten im Handel etwa in Supermärkten, Drogeriemärkten oder in entsprechenden Warenlagern, dürfen nicht schlechter gestellt werden als andere Berufsgruppen der so genannten kritischen Infrastruktur und brauchen eine Garantie auf Kinderbetreuung, wie sie etwa auch für die Beschäftigten im Gesundheitswesen vorgesehen ist“, betonte Werneke. „Politik und Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Beschäftigte der Grundversorgung ungehindert von und zur Arbeitsstätte gelangen können. Das gilt erst recht, wenn im Katastrophenfall erweiterte Öffnungszeiten staatlich angewiesen werden sollten.“ Bereits jetzt seien die Beschäftigten absolut an der Belastungsgrenze. Es gebe allein im Einzelhandel jeden Tag rund 50 Millionen Kundenkontakte. Deswegen müsse der Schutz der Beschäftigten höchste Priorität genießen…“ ver.di-Pressemitteilung vom 17. März 2020 – Werneke fordert darin auch Ausweitung der Möglichkeiten für bargeldlose Bezahlung per Giro- oder Kreditkarte sowie per Mobiltelefon – aus Schutzgründen verständlich, dennoch kritisch. Siehe beispielhaft den Bericht einer Kassiererin und weitere Infos von ver.di. Neu: Dringender Handlungsbedarf: Corona-Kontrollen für Mitarbeitende unzumutbar weiterlesen »

Dossier zum Handel in der Coronakrise und Schutz der Beschäftigten

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

Dringender Handlungsbedarf: Corona-Kontrollen für Mitarbeitende unzumutbar
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Arbeitszeitgesetz: Kampf um den Acht-Stunden-Tag [erneut]

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Arbeit ohne EndeFlexiblere Arbeitszeiten und die Orientierung am Ergebnis, nicht an der Präsenz im Büro können auch den Beschäftigten zugutekommen“, sagte die SPD-Politikerin unlängst auf einem Fachkongress in Berlin. Dazu hat Nahles einen Dialog mit Arbeitgebern und Gewerkschaften gestartet, der in ein neues Arbeitszeitgesetz münden könnte. Die Arbeitgeber fordern, die täglich zulässige Höchstarbeitszeit von acht Stunden abzuschaffen und stattdessen nur noch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gesetzlich vorzuschreiben…“ Artikel von Birgit Marschall vom 23. Juli 2015 in der Rheinischen Post online und im Zusammenhang hiermit die Debatte um Industrie/Arbeit 4.0. Siehe hier die Debatte und darin neu: Arbeiten 4.0 erfordert ein starkes Arbeitszeitgesetz weiterlesen »

Dossier zur neuen Debatte um das Arbeitszeitgesetz

Arbeit ohne Ende

Arbeiten 4.0 erfordert ein starkes Arbeitszeitgesetz
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Nachtschichtzuschläge: Erste Verfahren vor BAG gewonnen
IG Metall-Kampagne: Mein Leben. Meine Zeit. Arbeit neu denken.„Der Gleichheitsgrundsatz gilt auch für Nachtschichtzuschläge. Das hat der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) heute in zwei Verfahren – gegen die Brauerei Carlsberg (Manteltarifvertrag Brauereien Hamburg/Schleswig-Holstein) – entschieden. Das BAG hält die Differenzierung bei den Zuschlägen für Nachtarbeit im regelmäßigen Schichtbetrieb und bei unregelmäßiger Nachtarbeit für unzulässig. Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG): „Das BAG hat unseren klagenden Mitgliedern höhere Nachtschichtzuschläge zugesprochen. Das ist ein erstes wegweisendes Urteil und ein Etappensieg, denn alle Arbeits- und Landesarbeitsgerichte, die über entsprechende Klagen zu diesem Manteltarifvertrag entscheiden, müssen sich an das Urteil des BAG halten.“ (…) Bundesweit sind noch tausende Verfahren im Rahmen von Tarifverträgen der NGG mit Arbeitgeberverbänden der Ernährungsindustrie bei Arbeits- und Landesarbeitsgerichten anhängig. Die Auswirkungen auf andere Tarifverträge können erst eingeschätzt werden, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.“ NGG-Pressemitteilung vom 9. Dezember 2020, siehe ein weiteres BAG-Urteil gegen Coca-Cola und neu: BAG-Begründungen für eine finanzielle Gleichbehandlung von Nachschichten weiterlesen »

IG Metall-Kampagne: Mein Leben. Meine Zeit. Arbeit neu denken.

Nachtschichtzuschläge: Erste Verfahren vor BAG gewonnen / BAG-Begründungen für eine finanzielle Gleichbehandlung von Nachschichten
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[Film] Arbeit auf Abruf: Digitale Tagelöhner
faircrowdwork.org: Community, Beratung und Hilfe für Crowdworker. Für faire Arbeit in der Cloud!Einfach und schnell Geld verdienen über eine App – das versprechen digitale Dienstleister wie Uber und Deliveroo. Doch die Fahrer und Auslieferer müssen ständig zur Verfügung stehen und haben keinen Feierabend. „Arbeit auf Abruf“ zeigt den Alltag der modernen Tagelöhner und wirft einen Blick auf die Zukunft der Arbeit.“ Film von Shannon Walsh bei arte (Frankreich, 2020, 87 Min. Verfügbar vom 20/04/2021 bis 23/10/2021), siehe dazu auch im arte-Magazin den Interview von Tim Winter vom April 2021: »Fundamentale Unsicherheit«. „Digitale Dienstleister haben fragwürdige neue Jobmodelle etabliert. Sie versprechen mehr Freiheit – schaffen aber neue Abhängigkeiten, wie Wirtschaftsexperte Colin Crouch warnt…“ weiterlesen »

faircrowdwork.org: Community, Beratung und Hilfe für Crowdworker. Für faire Arbeit in der Cloud!

[Film] Arbeit auf Abruf: Digitale Tagelöhner
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Kapovaz: Arbeit auf Abruf. Grafik für das LabourNet Germany von Tatjana Sarazhynska - wir danken!„… Rufbereitschaft kann nur dann als Arbeitszeit gewertet werden, wenn der Arbeitnehmer in dieser Zeit ganz erheblich in der Ausübung seiner Freizeit beeinträchtigt wird. Ist dies der Fall, dann muss Rufbereitschaft jedoch nicht zwingend wie „Arbeitszeit“ vergütet werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall eines deutschen Feuerwehrmannes (Urt. v. 9.3.2021, Rs. C-580/19) und eines slowenischen Technikers (Urt. v. 9.3.2021, Rs. C 344/19) entschieden, der seine Rufbereitschaft einsam auf einem Berggipfel verbringen musste. Der Generalanwalt des EuGH hatte in seinen Schlussanträgen bereits Stellung genommen (…) hat der EuGH nach eigenen Angaben entschieden, dass Bereitschaftszeiten in Form von Rufbereitschaft unter den Begriff der „Arbeitszeit“ fallen, wenn der Arbeitnehmer währenddessen objektiv ganz erheblich beeinträchtigt ist, sich seinen eigenen Interessen zu widmen. Ob eine derartige Beeinträchtigung vorliegt, richte sich nach nationalen Rechtsvorschriften, Tarifverträgen und Vorgaben des Arbeitgebers. (…) Zuletzt stellt der EuGH klar, dass die Frage der Vergütung von Bereitschaftszeiten nicht der Richtlinie 2003/88 unterliegt. Ob die Rufbereitschaft daher wie Arbeitszeit vergütet wird oder nicht, sei von der Einordnung als „Arbeitszeit“ oder „Ruhezeit“ nicht abhängig und könne in nationalen Rechtsvorschriften, Tarifverträgen geregelt oder von Entscheidungen des Arbeitgebers abhängen…“ Beitrag vom 9. März 2021 von und bei Legal Tribune Online weiterlesen »

Kapovaz: Arbeit auf Abruf. Grafik für das LabourNet Germany von Tatjana Sarazhynska - wir danken!

EuGH: Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein. Ob Rufbereitschaft als Arbeitszeit gewertet wird, hänge von den Möglichkeiten der Freizeitgestaltung in dieser Zeit ab
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»Am siebten Tage sollst du ruhen«. Am 3. März vor 1.700 Jahren wurde der Sonntag für arbeitsfrei erklärt. Der Kampf darum ist bis heute nicht entschieden
Wochen ohne Ende? Schluss jetzt!„… Das Gebot der Sonntagsruhe hat eine lange Tradition, insbesondere in christlich geprägten Ländern. Doch umkämpft war der freie Sonntag schon immer. 1888 konstatierte August Bebel zum Beispiel: »Die zunehmende Verschärfung des Konkurrenzkampfes der Unternehmerklasse unter sich, und namentlich seitdem die deutsche Industrie in erheblichem und stets wachsendem Umfange für den Export produziert, lässt einer großen Zahl von Unternehmern die Ausdehnung der Arbeitszeit auf die Nächte und die Sonn- und Festtage als das geeignetste Mittel erscheinen, den Konkurrenzkampf um so leichter zu bestehen.« Erst im Gefolge der Novemberrevolution vor 100 Jahren wurde in Deutschland der Sonntag in Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung festgeschrieben: »Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.« Diese Bestimmung wurde ausdrücklich in das Grundgesetz der Bundesrepublik übernommen und gilt bis heute. August Bebels Feststellung über die Angriffe auf den arbeitsfreien Sonntag könnte jedoch im Prinzip auch von heute sein, denn im Kampf um die Arbeitszeiten ist die Gewerkschaftsbewegung seit mehreren Jahrzehnten in der Defensive. (…)An der Auseinandersetzung um die Arbeitszeiten und speziell den freien Sonntag entscheidet sich jedoch auch, ob der Zugriff der Konzerne auf die Lebensgestaltung der Menschen noch weiter entgrenzt wird oder ob es der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung gelingt, spürbare Verbesserungen mit und für die lohnabhängig Beschäftigten zu erreichen. Das zeigt sich beispielhaft an der Entwicklung im Einzelhandel…“ Artikel von André Scheer und Orhan Akman in der jungen Welt vom 03.03.2021 – siehe auch die PM von ver.di vom 01.03.2021: 1700 Jahre arbeitsfreier Sonntag: Für den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft weiterlesen »

Wochen ohne Ende? Schluss jetzt!

»Am siebten Tage sollst du ruhen«. Am 3. März vor 1.700 Jahren wurde der Sonntag für arbeitsfrei erklärt. Der Kampf darum ist bis heute nicht entschieden
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