Dossier

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Das Arbeitsministerium weicht das Arbeitszeitgesetz auf: Bis Ende Juni erlaubt es in systemrelevanten Berufen längere Arbeits- und kürzere Ruhezeiten. (…) Demnach darf die Arbeitszeit in bestimmten Berufen auf bis zu zwölf Stunden verlängert werden. „Dies gilt nur, soweit die Verlängerung nicht durch vorausschauende, organisatorische Maßnahmen einschließlich notwendiger Arbeitszeitdisposition, durch Einstellungen oder sonstige personalwirtschaftliche Maßnahmen vermieden werden kann“, heißt es im Verordnungsentwurf einschränkend. Die tägliche Ruhezeit kann von elf auf neun Stunden verkürzt werden. Längere Arbeitszeiten sollen unter anderem für Beschäftigte in der Herstellung, Verpackung und beim Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs, Arzneimitteln und Medizinprodukten möglich sein. Die Verordnung nennt aber unter anderem auch die Landwirtschaft, die Energie- und Wasserversorgung, Apotheken und Sanitätshäuser, Geld- und Werttransporte oder das Daten- und Netzwerkmanagement. Diese Arbeitnehmer dürfen auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden…“ Artikel „Bundesregierung ermöglicht während der Coronakrise Zwölf-Stunden-Arbeitstage“ von Frank Specht vom 06.04.2020 beim Handelsblatt online und nun beim BMAS die COVID-19-Arbeitszeitverordnung sowie deren FAQ dazu und hier gewerkschaftliche Stellungnahmen und Kritik – neu:
[Bayern] ver.di-Klage gegen Allgemeinverfügung Arbeitszeit erfolgreich / Allianz für den freien Sonntag Hessen: „Hessen sollte Bayern schleunigst folgen“ weiterlesen »