Pausenzeiten: Diese Rechte haben Beschäftigte – sie müssen sie wahrnehmen!
ver.di-Aktionswoche "Pause": Pause machen. Durchatmen.„Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Raucherpausen? Ist der Gang zur Toilette auch Pausenzeit?“ Gewerkschaftsjurist Dr. Till Bender vom DGB Rechtsschutz beantwortet bei der IG Metall am 16. August 2019 die wichtigsten Fragen „rund um das Thema Pausenzeiten – und erklärt, was Beschäftigte beachten müssen. (…) Paragraf 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bestimmt, dass die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen zu unterbrechen ist – mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden…“ Siehe dazu NEU: [BAuA-Bericht] Ausfall von Ruhepausen in Deutschland – Verbreitung und Auswirkungen auf die Erholung, Gesundheit und Zufriedenheit von Beschäftigten weiterlesen »

ver.di-Aktionswoche "Pause": Pause machen. Durchatmen.

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[Q-commerce] Schneller, als die Eiscreme schmilzt: Lieferservice Gorrilas

Dossier

Riders United Gorillas“Das Start-up Gorillas, ein neues Unternehmen mit Sitz in Berlin, hat sich vorgenommen, Lebensmittel und Haushaltswaren besonders schnell zu liefern. (…) wo werden die Produkte ­gelagert, wer verpackt sie wo und wer liefert sie aus? Vor allem: Wie sind die Arbeitsbedingungen? Wie hoch sind die Löhne? Was ist mit dem Trinkgeld? (…) Ein besonders wichtiger Bestandteil des Geschäftsmodells ist, dass die Kommunikation über Apps erfolgt, sowohl die Bestellung als auch die Beauftragung der Fahrer und Fahrerinnen. Während die Unternehmen mit betriebswirtschaftlichen Begriffen wie Logistik und Zeiteffizienz hantieren, weisen Gewerkschaften darauf hin, dass letztlich die Fahrer und Lagerarbeiterinnen die schnelle Lieferung ermöglichen. (…) So praktisch es ist, schnell zu bekommen, was man braucht, ohne dafür das Haus zu verlassen – Verbraucher sollten sich fragen, was es bedeutet, wenn zwischen Ware und Käufer eine Plattform geschaltet ist…“ Artikel von Lisa Bor vom 10.09.2020 in der Jungle.World online, siehe dazu NEU: Abgewickelt mit Faktor 0,65: 1200 Kündigungen durch Getir in Deutschland ohne Sozialplan? weiterlesen »

Dossier zum Lieferservice Gorillas

Riders United Gorillas

Abgewickelt mit Faktor 0,65: 1200 Kündigungen durch Getir in Deutschland ohne Sozialplan?
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Plattformrichtlinie der EU und der Streit um die Scheinselbständigkeit

Dossier

#PlatformWorkDirectiveMüssen Plattformen wie Uber und Deliveroo ihre Arbeitskräfte anstellen? Und wie viel algorithmische Überwachung bei der Arbeit ist erlaubt? Die EU-Kommission denkt über neue Gesetze für die Gig-Economy nach. Die EU-Kommission denkt über gesetzliche Maßnahmen nach, um Plattformarbeiter:innen besser vor Ausbeutung zu schützen. Dabei soll es um die Frage gehen, ob Plattformen wie Uber und Deliveroo ihre Arbeitskräfte anstellen müssen, ob diese Betriebsräte und Gewerkschaften gründen können, aber auch darum, wie viel Überwachung durch Algorithmen am Arbeitsplatz erlaubt sein soll. (…) Mehr als 24 Millionen Menschen in Europa haben bislang ihre Arbeitskraft über Plattformen angeboten, für rund drei Millionen sei die Gig Economy sogar die Haupteinkommensquelle, schätzt die EU-Kommission…“ Aus dem Beitrag von Alexander Fanta vom 24. Februar 2021 bei Netzpolitik.org („Gig Economy: EU startet Initiative gegen Ausbeutung bei Plattformarbeit“) – siehe mehr daraus und dazu NEU: Plattformarbeit: Die EU wird es nicht richten – Beschäftigungsfeld „Plattformarbeit“ ohne Arbeitsmarktstatistik – miserable Arbeitsbedingungen bleiben bestehen weiterlesen »

Dossier zur Plattformrichtlinie der EU

#PlatformWorkDirective

Plattformarbeit: Die EU wird es nicht richten – Beschäftigungsfeld „Plattformarbeit“ ohne Arbeitsmarktstatistik – miserable Arbeitsbedingungen bleiben bestehen
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[Entwurf einer EU-Richtlinie zum Whistleblower-Schutz] Nein, Brüssel mag immer noch keine Whistleblower

Dossier

EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über GeschäftsgeheimnissenNach langem Zögern und vielen Skandalen (LuxLeaks, VW-Dieselgate…) will die EU endlich die Whistleblower schützen. Doch die geplanten Regeln sind kompliziert. Für investigative Journalisten bringen sie neue Probleme. (…) Allerdings entspricht das nun vorgeschlagene Gesetz nicht wirklich dem Arbeitsalltag von Informanten und Reportern. Es sieht den Aufbau eines komplizierten Meldesystems für Firmen und Behörden vor. (…) Ob ein solches Verfahren geholfen hätte, die Missstände im Steuersystem von Luxemburg zu beheben oder Geldwäsche auf Malta aufzuklären, muss sich erst noch erweisen.  Zweifel sind nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten. Denn ausgerechnet bei der Information der Öffentlichkeit versagt der Entwurf…“ Kommentar von und bei Erik Bonse vom 24. April 2018, siehe hier zur Whistleblower-Richtlinie und der Umsetzung in ein Whistleblowing-Gesetz in Deutschland NEU: Whistleblowerschutz – eine essenzielle Säule der Pressefreiheit weiterlesen »

Dossier zur EU-Richtlinie zum Whistleblower-Schutz

EU-Richtlinienvorschlag: Whistleblower-Schutz steht über Geschäftsgeheimnissen

Whistleblowerschutz – eine essenzielle Säule der Pressefreiheit
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#WirsindInés! Nein zur Kündigung von Inés Heider durch tjfbg Berlin nach Protesten gegen die Kürzungen im Sozialetat Neuköllns

Dossier

Inés HeiderDer Sozialarbeiterin in der Neuköllner Keplerschule und aktives Mitglied der GEW und jungen GEW Inés wurde am 10.07.2023 seitens ihres Trägers Technische Jugendfreizeit- und Bildungsgesellschaft (tjfbg) außerordentlich und fristlos gekündigt. Der Anlass für die Kündigung ist, dass sie ihre Kolleg:innen im selben Träger auf die angekündigten Kürzungen im Sozialetat Neuköllns aufmerksam gemacht hat. Sie informierte ihre Kolleg:innen über eine Kundgebung gegen die geplanten Einsparungen und die Möglichkeit, sich gewerkschaftlich zu engagieren. (…) Wir solidarisieren uns mit Inés und fordern die Rücknahme der Kündigung seitens der Geschäftsführung und Geschäftsführer Thomas Hänsgen!“ Petition zum Mitzeichnen, siehe weitere Informationen. NEU: [Urteil in erster Instanz am Arbeitsgericht Berlin] Kämpfen lohnt sich: Kündigung von Inés Heider rechtswidrig weiterlesen »

Dossier zur Kündigung von Inés Heider durch tjfbg Berlin

Inés Heider

[Urteil in erster Instanz am Arbeitsgericht Berlin] Kämpfen lohnt sich: Kündigung von Inés Heider rechtswidrig
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[Nachunternehmerhaftung] Paketboten-Schutz-Gesetz: Heil will in der Paketbranche durchgreifen

Dossier

stop inhuman working conditions in road transport„… Mit dem geplanten Gesetz soll den Angaben zufolge sichergestellt werden, dass die in der Branche weit verbreiteten Subunternehmen Sozialbeiträge für ihre Paketboten zahlen. „Damit sorgen wir für fairen Wettbewerb, soziale Sicherheit und bessere Arbeitsbedingungen“, sagte Heil. Konkret soll die sogenannte Nachunternehmerhaftung auf die Paketbranche ausweitet werden. Das bedeutet, dass der eigentliche Auftraggeber für die korrekten Arbeitsbedingungen bei allen Subunternehmern verantwortlich ist. Die großen Zustelldienste müssten also bei Verstößen ihrer Subunternehmer gegen die Sozialversicherungspflicht selber einstehen und die Beiträge zahlen. In der Baubranche, wo die Nachunternehmerhaftung schon seit 2002 gelte, habe man damit gute Erfahrungen gemacht, betonte Heil…“ Meldung vom 02.03.2019 bei tagesschau.de, siehe dazu ver.di und NEU: Neuer Bericht der Generalzolldirektion bestätigt „schwere strukturelle Kriminalität“ bei Paketdiensten weiterlesen »

Dossier zur Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche

stop inhuman working conditions in road transport

Neuer Bericht der Generalzolldirektion bestätigt „schwere strukturelle Kriminalität“ bei Paketdiensten
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Arbeiter des Bergbauunternehmens Kali+Salz in Westthüringen wird wegen Kritik an Arbeitsbedingungen – mit Zustimmung des Betriebsrats – entlassen

Dossier

Kündigungs“schutz“Einer der Nutznießer des Ukraine-Krieges ist K + S. Das Bergbauunternehmen profitiert von den Wirtschaftssanktionen gegen seine Konkurrenten Belaruskali und Uralkali, die zusammen für ein Drittel der weltweiten Kaliproduktion verantwortlich sind. Die K + S AG, die zehn Prozent des weltweiten Kalis abbaut und verarbeitet, verdoppelte 2022 ihren operativen Gewinn vom Vorjahr auf 2,4 Milliarden Euro. Branchenbeobachter rechnen auch für dieses Jahr mit einem Rekordgewinn. Ein Arbeiter im Werra-Kalirevier in Westthüringen, wo K + S zwei Gruben und eine Fabrik unterhält, stellte den Konzernprofiten die Arbeitsbedingungen in den Schächten gegenüber und versuchte auch politische Zusammenhänge herzustellen. Dafür wurde er gekündigt. Diesen Montag wird der Fall vor Gericht verhandelt…“ Artikel von Susanne Knütter in der jungen Welt vom 27.11.2023 („Kündigung im Schacht“) und mehr daraus/dazu. NEU: Bergmann Julian Wächte gewinnt Prozess gegen K+S: Kritische und polemische Aussagen auf Belegschaftsversammlungen sind kein Kündigungsgrund weiterlesen »

Dossier zur fristlosen Kündigung des Bergmanns Julian Wächter durch K+S

Kündigungs“schutz“

Bergmann Julian Wächte gewinnt Prozess gegen K+S: Kritische und polemische Aussagen auf Belegschaftsversammlungen sind kein Kündigungsgrund
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Die einen nennen es Umzug, ZARA nennt es Schließung und Neueröffnung – ohne Übernahmepflicht

Dossier

ver.di: "Zara - Eure Arbeitsplätze sind in Gefahr!"Bei ZARA drohen Entlassungen! In mehreren Städten plant das Unternehmen, bestehende Stores zu schließen und dafür an nahegelegenen Standorten neue Filialen zu eröffnen. Das nennt man normalerweise einen Umzug. Aber ZARA behauptet, es gehe um eine Schließung und Neueröffnung. Deshalb müsse man auch die Kolleginnen und Kollegen, die bisher für ZARA gearbeitet haben, nicht in die neuen Filialen übernehmen. (…) Eure Arbeitsbedingungen in den neuen Stores dürften schlechter sein als bisher. Betriebsvereinbarungen, die bisher Eure Arbeit geregelt haben, gelten nicht mehr. Euer bisheriger Betriebsrat ist nicht mehr im Amt. Ob Ihr weiter bei Euren gewohnten Arbeitszeiten bleiben dürft, hängt vom Wohlwollen des FD ab. Familienfreundliche Arbeitszeiten, auf die zum Beispiel alleinerziehende Eltern angewiesen sind, passen nicht mehr in die Vorstellungen, die das Management von ZARA hat…“ Meldung vom 21. März 2022 im Zara-Infoblog von ver.di („Zara – Eure Arbeitsplätze sind in Gefahr!“), siehe dazu NEU: Forderung des Zara-Betriebsrats in Oldenburg zur Schließung der Filiale: Sozial gerecht und mit Aufklärung der Verstöße gegen Datenschutz und Mitbestimmung weiterlesen »

Dossier zu Konflikten um Schließung und Neueröffnung von ZARA-Filialen

ver.di: "Zara - Eure Arbeitsplätze sind in Gefahr!"

Forderung des Zara-Betriebsrats in Oldenburg zur Schließung der Filiale: Sozial gerecht und mit Aufklärung der Verstöße gegen Datenschutz und Mitbestimmung
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Wie „die lieben Mitarbeiter“ im Homeoffice überwacht werden

Dossier

Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!Surfen im Netz, Bildschirm ausstellen – wird da auch gearbeitet? In der Corona-Krise boomt Spionagesoftware, mit der Chefs alles unter Kontrolle haben. (…) Zahlreiche Unternehmen setzen in der Corona-Krise auf das Videochat-Tool Sneek, das alle fünf Minuten ein Foto der Konferenzteilnehmer macht. So kann der Chef genau sehen, ob seine Mitarbeiter gerade am Bildschirm sitzen. Auch Firmenlaptops können aus der Ferne kontrolliert werden (…) Die Software dient aber nicht nur der Aufdeckung arbeitsrechtlicher Verstöße im Bereich Compliance, sondern auch der Produktivitätsmessung. (…) Im Hintergrund laufen zuweilen auch Programme, die aus den Routinen der Mitarbeiter lernen und Anomalien erkennen…“ Artikel von Adrian Lobe vom 26.4.2020 in der Berliner Zeitung online und dazu NEU: People Analytics – Gläserne Beschäftigte statt Datenschutz: Verstärkte Überwachung bis ins Homeoffice weiterlesen »

Dossier zur Überwachung im Homeoffice

Arbeitnehmerdatenschutz. Illustration von Tetiana Sarazhynska für das LabourNet Germany - wir danken!

People Analytics – Gläserne Beschäftigte statt Datenschutz: Verstärkte Überwachung bis ins Homeoffice​
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Außerordentliche, fristlose Kündigung von Detlev Boers, BR-Vorsitzender bei Amazon Winsen, wegen angeblichem Arbeitszeitbetrug
Soli für Detlev Boers, BR-Vorsitzender bei Amazon Winsen, vor dem Arbeitsgericht Lüneburg am 5.4.2023 (Foto: ver.di Amazon Niedersachsen-Bremen)„… Und dass der Betrieb auch vor rustikalen Maßnahmen nicht zurückscheut, bekommt jetzt der Betriebsratsvorsitzende des Winsener Logistikzentrums zu spüren: Amazon will ihn fristlos entlassen und zieht deshalb vor das Arbeitsgericht Lüneburg. Gerichtssprecher Ralf Ermel bestätigt auf Nachfrage, dass sich die Parteien am Mittwoch, 5. April, um 13 Uhr im Behördenzentrum an der Adolph-Kolping-Straße in Lüneburg einfinden sollen. Dem Betriebsratsvorsitzenden werde vorgeworfen, einen Betriebsräte-Kongress teilweise geschwänzt zu haben. Er sei laut Amazon am zweiten Kongresstag privaten Aktivitäten nachgegangen, statt an dem Seminar teilzunehmen. Für das Unternehmen ist die Entscheidung, daraus eine fristlose Kündigung abzuleiten, schlicht eine Frage der Gleichbehandlung aller Mitarbeiter…“ Artikel von Hans-Herbert Jenckel vom 27. März 2023 im Winsener Anzeiger online („Amazon versus Betriebsrats-Chef vorm Arbeitsgericht“), siehe Infos zum Zustimmungsersetzungsverfahren am 5.4.2023. NEU: LAG bestätigt außerordentliche Kündigung von Detlev, Betriebsratsvorsitzender bei Amazon Winsen/Luhe weiterlesen »

Soli für Detlev Boers, BR-Vorsitzender bei Amazon Winsen, vor dem Arbeitsgericht Lüneburg am 5.4.2023 (Foto: ver.di Amazon Niedersachsen-Bremen)

Außerordentliche, fristlose Kündigung von Detlev Boers, BR-Vorsitzender bei Amazon Winsen, wegen angeblichem Arbeitszeitbetrug / NEU: LAG bestätigt außerordentliche Kündigung von Detlev, Betriebsratsvorsitzender bei Amazon Winsen/Luhe
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Ende der Erstattung von Lohn- oder Gehaltszahlungen für Ungeimpfte in Quarantäne bundesweit beschlossen – trotz Kritik

Dossier

Kampf für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 1958 in Peine. Foto: IG Metall-ZentralarchivUmgeimpften im Fall einer angeordneten Corona-Quarantäne spätestens ab dem 1. November nicht mehr erstattet werden. Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Mittwoch mehrheitlich. Bisher war bei fest angestellten Beschäftigten in behördlich angeordneter Quarantäne das Gehalt zunächst weitergezahlt worden. Betroffene Unternehmen konnten sich dann gemäß Paragraph 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die Kosten bei der zuständigen Behörde – zum Beispiel dem Gesundheitsamt – erstatten lassen. Diese Möglichkeit soll es nun für Ungeimpfte im Fall einer Corona-Quarantäne bundesweit nicht mehr geben, falls keine anerkannten medizinischen Gründe gegen die Impfung der Betroffenen sprechen. (…)  DGB-Chef Reiner Hoffmann kritisierte den Wegfall der Lohnfortzahlung (…) Die Politik drücke sich vor einer klaren Entscheidung und verlagere den Konflikt auf die Beschäftigten…“ Aus dem Beitrag von Claudia Wangerin vom 22. September 2021 in Telepolis, siehe die Kritik zuvor und danach. NEU:  Bundesarbeitsgericht bestätigt Pflicht zur Lohnfortzahlung bei Corona-Infektion in der Quarantäne: Auch symptomlose Corona-Infektion ist eine Krankheit weiterlesen »

Dossier: Ende der Erstattung von Lohn- oder Gehaltszahlungen für Ungeimpfte bundesweit beschlossen – trotz Kritik

Kampf für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 1958 in Peine. Foto: IG Metall-Zentralarchiv

Bundesarbeitsgericht bestätigt Pflicht zur Lohnfortzahlung bei Corona-Infektion in der Quarantäne: Auch symptomlose Corona-Infektion ist eine Krankheit
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AWO Marl versucht stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden des Julie-Kolb-Seniorenzentrums zu kündigen
Tarifverhandlungen bei der AWO in Nordrhein WestfalenAm 20. Oktober 2023 wird am Landesarbeitsgericht Hamm in zweiter Instanz ein Kündigungsversuch des Julie-Kolb-Seniorenzentrums gegen den stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden verhandelt.6 Fast 30 Jahre ist der 54jährige Altenpfleger schon im Konzern AWO-Bezirk Westliches Westfalen e.V. tätig. Derzeit ist er stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrates.Völlig unerwartet wurde er im März 2022 – kurz vor der Neuwahl des Betriebsrates – mit sechs Beschwerden von Bewohnern bzw. Bewohnerinnen konfrontiert. Der Betriebsrat verweigerte die Zustimmung zu seiner darauf folgenden Kündigung. (…) auch das Arbeitsgericht Dortmund hat es am 14. Februar 2023 abgelehnt, der fristlosen Kündigung des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden seine Zustimmung zu erteilen…“  Meldung in den Union Busting News 17/23 von Jessica Reisner vom 19. Oktober 2023 der Aktion gegen Arbeitsunrecht zur öffentlichen Gerichtsverhandlung am 20. Oktober 2023, siehe mehr dazu und NEU: AWO versucht seit zwei Jahren Betriebsratsmitglied zu kündigen weiterlesen »

Tarifverhandlungen bei der AWO in Nordrhein Westfalen

AWO Marl versucht stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden des Julie-Kolb-Seniorenzentrums zu kündigen / NEU: AWO versucht seit zwei Jahren Betriebsratsmitglied zu kündigen
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EuGH fordert Arbeitszeiterfassung von verbeamteten Lehrkräften und Hochschulbeschäftigten: Selbstausbeutung bekämpfen
Stechuhr„Der Europäische Gerichtshof urteilte: Die Arbeitszeit auch von verbeamteten Lehrkräften und Hochschulbeschäftigten muss stundenweise erfasst werden. Sinkt damit die Arbeitsbelastung? E&W hat beim Fachanwalt Peter Hauck-Scholz nachgefragt. (…) In Hessen haben Lehrerinnen und Lehrer bereits vor Jahren versucht, mit Selbstaufzeichnung ihrer Arbeitszeit gegen Mehrarbeit vorzugehen. Was ist daraus geworden? [Hauck-Scholz:] Die Lehrkräfte in Hessen sind mit diesen Aufzeichnungen vor Gericht gezogen. Sie haben gesagt: Die geltende Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte in Hessen ist unwirksam. Wir arbeiten ja viel mehr. Das ist damals vor Gericht gescheitert. Die richterliche Entscheidung dazu ist lesenswert, weil es eine solche anmaßende Abfertigung der Lehrkräfte ist – von oben herab, das sucht seinesgleichen. Eine derartige Abfuhr ist nach dem Urteil des EuGH nicht mehr möglich…“ Interview von Matthias Holland-Letz mit Peter Hauck-Scholz vom 13.10.2020 bei der GEW, siehe NEU: Arbeitszeiterfassung an Schulen: Jede Stunde zählt! weiterlesen »

Stechuhr

EuGH fordert stundenweise Arbeitszeiterfassung von verbeamteten Lehrkräften und Hochschulbeschäftigten: Selbstausbeutung bekämpfen / NEU: Arbeitszeiterfassung an Schulen: Jede Stunde zählt!
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Arbeitsschutzkontrollgesetz: Fallen Werkverträge und Leiharbeit (leider nur) in der Fleischindustrie Corona zum Opfer?

Dossier

Protest gegen Fremdvergabe und Leiharbeit bei DC Bremen am 4.2.2014Corona in der Fleischindustrie – überraschend? Seit Jahren sind die üblen Lebens- und Arbeitsbedingungen der überwiegend osteuropäischen Beschäftigten bekannt. Es ist höchste Zeit, die Ausbeutung und Gefährdung der Arbeiter in der Branche zu beenden. Was braucht es dazu? Mehr Kontrollpersonal in den Behörden, Schluss mit Werkverträgen, die neuen Standards für Unterkünfte einhalten…“ – appelliert das #schlaglicht 19/2020 vom 14.05.2020 des DGB Niedersachsen unter der Überschrift „Fleischindustrie & Corona: Die wahre Seuche heißt Ausbeutung – Werkverträge im Kerngeschäft verbieten“. Siehe hier speziell zu Leiharbeit und Werkverträgen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz für die Branche NEU: Die Fleischindustrie ist in Bezug auf die Arbeitsbedingungen noch lange nicht das Schlaraffenland, das der Bundesarbeitsminister nach den Ende der Leiharbeit sieht weiterlesen »

Dossier: Fallen Werkverträge und Leiharbeit (leider nur) in der Fleischindustrie Corona zum Opfer?

Protest gegen Fremdvergabe und Leiharbeit bei DC Bremen am 4.2.2014

Die Fleischindustrie ist in Bezug auf die Arbeitsbedingungen noch lange nicht das Schlaraffenland, das der Bundesarbeitsminister nach den Ende der Leiharbeit sieht
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Wegen Kopftuch von Sicherheitsfirma am Hamburger Flughafen abgelehnt: Muslima erstreitet kein Recht auf Einstellung, aber Schadensersatzanspruch
Nein zum Kopftuch-Verbot! Kein Berufsverbot für Frauen! Und: Kein Kopftuchzwang…Eine Hamburger Muslima hat vor dem Arbeitsgericht wegen Diskriminierung geklagt und Recht bekommen. Sie hatte sich bei einer privaten Firma als Luftsicherheitsassistentin für den Hamburger Flughafen beworben. Die Firma lehnte die Bewerbung ab, weil sie ein Kopftuch trägt. (…) Die Sicherheitsfirma argumentierte vor Gericht, dass Luftsicherheitsassistentinnen und -assistenten neutral auftreten müssten. Sie verwies dabei auf die Bundespolizei, in deren Auftrag sie arbeitet. Dort gelte ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz. Doch solch ein Verbot gebe es nicht, so das Gericht. (…) Die beklagte Firma muss die Muslima nicht einstellen, aber eine Entschädigung in Höhe von 3.500 Euro zahlen. Sie kann auch noch in Berufung gehen.“ Meldung vom 17.02.2024 bei NDR („Wegen Kopftuch von Sicherheitsfirma abgelehnt: Frau erhält Entschädigung“), siehe mehr dazu weiterlesen »

Nein zum Kopftuch-Verbot! Kein Berufsverbot für Frauen! Und: Kein Kopftuchzwang…

Wegen Kopftuch von Sicherheitsfirma am Hamburger Flughafen abgelehnt: Muslima erstreitet kein Recht auf Einstellung, aber Schadensersatzanspruch
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