Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„Vor der Abschiebung eines Flüchtlings in dessen Heimatland müssen Gerichte die dortigen aktuellen wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedingungen berücksichtigen. Dazu könne auch die Prüfung gehören, ob der Flüchtling trotz der Folgen der Corona-Pandemie durch eigene Arbeit ein Existenzminimum überhaupt erwirtschaften kann, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Freitag veröffentlichten Beschluss. (AZ: 2 BvQ 8/21) Die Karlsruher Richter gaben damit dem Antrag eines afghanischen Flüchtlings auf einstweilige Anordnung gegen dessen bevorstehende Abschiebung statt. (…) Behörden und Gerichte müssten aber prüfen, ob ein Flüchtling nach der Abschiebung in sein Heimatland dort überhaupt überleben kann, forderte das Bundesverfassungsgericht. Dazu gehöre, sich „laufend über die tatsächlichen Entwicklungen“ zu unterrichten. Das Gericht brauche zwar nicht jede Erkenntnisquelle heranziehen, müsse aber auf die vom Flüchtling vorgetragenen relevanten Gesichtspunkte auch eingehen. (…) Im konkreten Falle sei nicht untersucht worden, ob der drogensüchtige Mann unter den derzeitigen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Bedingungen in Afghanistan und angesichts der Corona-Pandemie überhaupt sein Existenzminimum erarbeiten kann. Ob der Flüchtling bei seiner Rückkehr auf ein familiäres Netzwerk zugreifen könne, sei ebenso nicht geprüft worden. Bis zur Entscheidung einer noch einzulegenden Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, dürfe der Mann wegen der Versäumnisses des Verwaltungsgerichts daher nicht abgeschoben werden.“ Meldung vom 1. März 2021 von und bei MiGAZIN weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik

Bundesverfassungsgericht: Vor Abschiebung sind aktuelle Lebensbedingungen zu prüfen
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Nacht zu Samstag, 09.01.2021: Brandanschlag auf Landesabschiebebehörde Braunschweig – und ein Verbot der „Antifa“ als Folge?

Dossier

Aufkleber der Antifa Altona Ost: Antifa AreaWIR HABEN DAS MÖRDERISCHE ABSCHIEBESYSTEM ANGEGRIFFEN: „in der nacht vom 08 01 21 auf den 09 01 21 haben wir auf den fuhrpark der landesabschiebebehörde (LAB) in braunschweig und ein gebäude der landesabschiebebehörde (LAB) in hannover-langenhagen brandanschläge verübt. (…) die LAB beteilligt sich an ihren verschiedenen standorten an der organisierung und durchführung von abschiebungen. auf dem gelände der LAB hannover-langenhagen wird gerade eine zentrale abschiebebehörde (ZAB) aufgebaut und mit mehr personal ausgestattet. ziel der politik ist es abschiebungen mit der ZAB schneller effizienter und konsequenter durchzuführen. ganz im sinne des tödlichen paktes der auf bundesebene und europaebene für den ausbau der festung europa nach vorne getrieben wird. mit den transportern werden refugees gegen ihren willen aus ihren wohnungen und aus lagern direkt zu abschiebeflügen bzw in den abschiebeknast transportiert – mitten in der nacht oder tagsüber aus der schule… “ (angebliches) Bekennerschreiben am 09.01.2021 bei indymedia, siehe dazu neu: Niedersächsische Erklärung: Antifaschismus lässt sich nicht verbieten – #WirsindalleAntifa weiterlesen »

Dossier zum Brandanschlag auf Landesabschiebebehörde Braunschweig – und ein Verbot der „Antifa“ als Folge?

Aufkleber der Antifa Altona Ost: Antifa Area

Niedersächsische Erklärung: Antifaschismus lässt sich nicht verbieten – #WirsindalleAntifa
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Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„… EU-Länder müssen vor der Ausweisung unbegleiteter Minderjähriger prüfen, ob im Rückführungsland eine geeignete Aufnahmemöglichkeit besteht. Das Kindeswohl sei zwingend zu berücksichtigen, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) dazu am Donnerstag in Luxemburg. Er wandte sich damit gegen die Niederlande, wo ein 15-Jähriger erfolglos eine Aufenthaltserlaubnis beantragt hatte. (AZ: C-441/19) Der junge Mann hatte laut EuGH erklärt, in Guinea geboren zu sein und in Sierra Leone bei seiner Tante gelebt zu haben. Nach deren Tod sei er nach Europa gekommen, wo er unter anderem Opfer von sexueller Ausbeutung geworden sei. Nachdem dennoch eine Rückkehrentscheidung gegen ihn verhängt wurde, zog er vor Gericht und machte den Angaben zufolge geltend, dass er seine Eltern weder kenne noch wisse, wo sie wohnten oder ob es andere Familienangehörige gebe. (…) Das zuständige niederländische Gericht erklärte demnach, dass die Behörden in solchen Fällen nach dem Alter unterschieden. Bei unbegleiteten Minderjährigen, die bei ihrem Asylantrag unter 15 seien, werde vor einer Entscheidung untersucht, ob im Rückkehrstaat geeignete Aufnahmemöglichkeiten bestünden. Falls nicht, werde ein regulärer Aufenthaltstitel erteilt. Bei Älteren werde die Aufnahmemöglichkeit nicht geprüft. Die Behörden „schienen abzuwarten“, so erklärte der EuGH die Darstellung des niederländischen Gerichts, bis die Betreffenden volljährig seien, um sie dann abzuschieben. Ihr Aufenthalt sei so lange illegal, aber geduldet. (…) Das widerspreche dem Kindeswohl, urteilte der EuGH. Denn der Betroffene werde „in eine Situation großer Unsicherheit hinsichtlich seiner Rechtsstellung und seiner Zukunft versetzt“. Diese betreffe insbesondere seine Schulausbildung, seine Verbindung zu einer Pflegefamilie oder die Möglichkeit, in dem EU-Staat zu bleiben.“ Meldung vom 15. Januar 2021 von und bei MiGAZIN weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik

[unbegleitete Minderjährige] Europäischer Gerichtshof: Kindeswohl geht vor Ausweisung
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[RAV] Behörden und die Justiz sind in der Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu unterbinden
Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm„… Auch die Behörden und die Justiz sind in der Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um die weitere Ausbreitung des Virus zu unterbinden. Die Aufrufe zum gesellschaftlichen Zusammenhalt verlieren ihre Glaubwürdigkeit, wenn sich die Einschränkungen auf den Privatbereich fokussieren und nicht auch seitens der Behörden und der Justiz die erforderlichen Anstrengungen unternommen werden. Vor diesem Hintergrund hält der RAV u.a. folgende Maßnahmen für unabdingbar: Sämtliche nicht eilbedürftigen Gerichtstermine sind unverzüglich aufzuheben. Das Personalbedarfsberechnungssystem (PEBB§Y) der Justiz ist vorübergehend außer Kraft zu setzen und die Situation in den Gerichtssälen der Pandemie anzupassen. Die Zustellung negativer (Asyl-)Bescheide ist bis zum Ende des harten Lockdown auszusetzen. (…) Wir erwarten von den Behörden und der Justiz, dass sie angemessen und rechtskonform auf die Pandemie reagieren. Wir erneuern daher mit diesem Appell unsere Forderungen an die Verantwortlichen, die wir bereits im März 2020 gestellt haben…“ Offener Brief vom 11. Januar 2021 des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. weiterlesen »

Coronavirus, die Hetze und der Ausnahmezustand: China im Shitstorm

[RAV] Behörden und die Justiz sind in der Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu unterbinden
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Handlanger für Erdogan – Amtshilfe aus der Türkei: Freiheitsstrafen für alle Angeklagten im Münchner Kommunistenprozess – und nun Abschiebung?!

Dossier

Turkey up in arms against Erdoğan!Mit mehrjährigen Freiheitsstrafen für alle Angeklagten endete am Dienstag der seit vier Jahren laufende Terrorismusprozess gegen zehn aus der Türkei stammende Kommunisten vor dem Oberlandesgericht München. Die neun Männer und eine Frau waren nach dem Strafgesetzbuchparagraphen 129b angeklagt worden, einer »terroristischen Vereinigung im Ausland« anzugehören. Das Gericht unter dem Vorsitz von Manfred Dauster sah es nach 234 Hauptverhandlungstagen als erwiesen an, dass die Angeklagten einem Auslandskomitee der nur in der Türkei verbotenen Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML) angehört hätten (…) Der Hauptangeklagte Müslüm Elma, der sich zum Zeitpunkt der Urteilsverkündigung als einziger der Angeklagten nach mehr als fünf Jahren noch in Untersuchungshaft befand, wurde wegen »Rädelsführerschaft« zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Der 60jährige, der in der Bundesrepublik als politischer Flüchtling anerkannt ist, hatte in der Türkei aufgrund seiner kommunistischen Überzeugung bereits mehr als 20 Jahre in Haft verbracht. Deniz Pektas, der von Frankreich aufgrund eines deutschen Haftbefehls ausgeliefert worden war, wurde zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die einzige mitangeklagte Frau, die Nürnberger Ärztin Banu Büyükavci, bekam dreieinhalb Jahre Haft. Die Freiheitsstrafen für die übrigen Angeklagten reichen von zwei Jahren, neun Monaten bis zu viereinhalb Jahren Haft…“ Artikel von Nick Brauns in der jungen Welt vom 29.07.2020 und weitere Bewertungen. Neu dazu: Solidarität mit Kollegin Banu Büyükavci weiterlesen »

Dossier „Amtshilfe aus der Türkei: Freiheitsstrafen für alle Angeklagten im Münchner Kommunistenprozess – und nun Abschiebung?!“

Turkey up in arms against Erdoğan!

Solidarität mit Kollegin Banu Büyükavci
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Dossier

Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!Das Bundeskabinett hat am Mittwoch mehrere Asyl-Änderungen beschlossen, darunter die Speicherung von Fingerabdrücken von Kindern ab sechs Jahren. Seehofer bezeichnet das Gesetz als „Meilenstein“. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Änderungen beim Austausch der Daten von Asylsuchenden beschlossen. Wie Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) im Anschluss in Berlin mitteilte, soll damit eine schnellere und zuverlässigere Erfassung der Daten möglich gemacht werden. Die Pläne sehen unter anderem vor, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge künftig schneller registriert werden. Zudem sollen künftig auch Fingerabdrücke von Kindern ab einem Alter von sechs Jahren gespeichert werden. Derzeit ist das erst ab 14 Jahren möglich. Änderungen sieht das Gesetz auch beim Austausch der Sicherheitsdaten vor. Zudem soll es für die Bundespolizei künftig möglich sein, Asylsuchende auch außerhalb der Zone von 30 Kilometern ab der deutschen Grenze erkennungsdienstlich zu behandeln. Um Fehler bei der Registrierung etwa durch unklare Namensschreibweisen auszuschließen, soll in den Dokumenten künftig auch immer die zugehörige Nummer aus dem Ausländerzentralregister aufgenommen werden…“ Meldung vom 31. Januar 2019 beim Migazin: „Kabinett beschließt Speicherung von Fingerabdrücken sechsjähriger Kinder“, siehe zum Hintergrund „Härtere Regeln für Geflüchtete: Innenministerium will Zahl der Abschiebungen erhöhen – auch nach Syrien?“ und hier dazu neu: Ein Jahr „neues“ AsylbLG: Verfassungswidrigkeit bestätigt weiterlesen »

Dossier: Das “Gute-Abschiebungs-Gesetz” von 2019

Corasol: Flucht ist kein Verbrechen - Asylgesetzverschärfung stoppen!

Ein Jahr „neues“ AsylbLG: Verfassungswidrigkeit bestätigt
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Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„In der Nacht von Montag auf Dienstag wurden mehrere Menschen aus Sachsen nach Georgien abgeschoben. Es handelt sich um Personen aus dem Landkreis Erzgebirge, Meißen und Dresden. Abflugort war der Flughafen Halle/Leipzig. Im Landkreis Erzgebirge kam es zu einer Familientrennung, eines der betroffenen abgeschobenen Kinder hat Asperger-Syndrom. Zudem wurde eine Person aus einer Jugendhilfeeinrichtung in Dresden abgeholt. Ebenfalls liegen dem Sächsischen Flüchtlingsrat Informationen über die Abschiebung einer Person mit Behinderungsgrad 100 aus Dresden vor. Jörg Eichler vom Sächsischen Flüchtlingsrat kommentiert: „Die Sammelabschiebung nach Georgien war eine Aktion, die von der Dreistigkeit her schwer zu überbieten ist. Wir sind zutiefst schockiert, dass die Landesregierung nicht einmal vor dem Abholen aus einer Jugendhilfeeinrichtung und der Abschiebung von Personen mit schweren Behinderungen zurückscheut. Die Abschiebepraxis in Sachsen hat ein neues Niveau erreicht.“ Zudem sei mit der Familientrennung Koalitionsvereinbarungen erneut ignoriert worden. Update: Die Abschiebung der Person aus der Jugendhilfeeinrichtung würde frühmorgens schließlich abgebrochen.“ Meldung des Sächsischen Flüchtlingsrats vom 1. September 2020 weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik

Sammelabschiebung nach Georgien am 01.09.2020 – Familientrennung, Abschiebung von Personen mit Behinderungen, Abholung aus einer Jugendhilfeeinrichtung
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Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„Das Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18. August 2020 (Az. 4 Bf 160/19) entschieden, dass die Freie und Hansestadt Hamburg nicht berechtigt war, die Wohnunterkunft einer Familie im Jahr 2017 zum Zwecke der Abschiebung ohne richterliche Anordnung zu betreten, und insoweit eine erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts (9 K 1669/18) bestätigt. Gegenstand der Entscheidung war die Abschiebung einer irakischen Familie in die Niederlande im Jahr 2017. Zu diesem Zweck betraten Mitarbeiter der Beklagten gegen 6:30 Uhr die den Klägern zur privaten Nutzung überlassenen Zimmer der Wohnunterkunft. (…) Nach den nunmehr vorliegenden Entscheidungsgründen hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen darauf abgestellt, dass die Voraussetzungen der seinerzeit für das Handeln allein in Betracht kommenden Rechtsgrundlage des § 23 Abs. 1 HmbVwVG nicht vorlagen. Danach dürfen Wohnungen und Geschäftsräume ohne Einwilligung der pflichtigen Person nur auf Grund einer richterlichen Anordnung durchsucht werden (§ 23 Abs. 3 HmbVwVG). Bei den zur individuellen Nutzung überlassenen Zimmern einer Wohnunterkunft handelt es sich nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts um eine Wohnung in diesem Sinne. Zudem stellt das Betreten einer Wohnung durch Behördenmitarbeiter, um dort Personen zum Zwecke der Abschiebung aufzufinden und zu ergreifen, eine Durchsuchung im Sinne von § 23 Abs. 1 HmbVwVG und Art. 13 Abs. 2 GG dar. Für die Durchsuchung der Wohnung der Kläger lag weder deren Einwilligung noch eine richterliche Anordnung vor…“ Pressemitteilung des OVG Hamburg vom 20. August 2020 zum 15-seitigen Urteil Az. 4 Bf 160/19 – siehe unsere Anmerkung zum Urteil weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik

[Urteil] Betreten der zur privaten Nutzung überlassenen Zimmer einer Wohnunterkunft zum Zwecke der Abschiebung ohne richterliche Anordnung rechtswidrig
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Auf nach Büren! Demo gegen AbschiebehaftAm 29.08.2020 findet um 12:00 Uhr in Paderborn am Westerntor/ Herz-Jesu-Kirche eine Demonstration gegen Abschiebehaft statt. Wir sagen: Es reicht!! Am 30.August starb Rachid Sbaai! Am 29. August protestieren wir wie jedes Jahr gegen Abschiebehaft! Auf nach Büren! Lasst uns alle Zellen öffnen! Gemeinsam fordern wir die Abschaffung der Abschiebehaft! Freedom Matters! Abschiebehaft ist seit 101 Jahren institutioneller Rassismus. Das bedeutet Freiheitsentzug, nur um den menschenverachtenden Akt der Abschiebung effektiv durchsetzen zu können. Wir lehnen Abschiebehaft ab! Besonders in „Corona-Zeiten“ führt sich das System Abschiebehaft selbst ad absurdum. Menschen werden unter schlimmen Bedingungen in Haft genommen um abgeschoben zu werden, ohne dass Abschiebungen tatsächlich stattfinden können. Der größte Abschiebeknast Deutschlands ist in Büren, ganz in der Nähe im Kreis Paderborn. Key to Humanity! – Grenzen öffnen! – Abschiebeknäste schließen!…“ Aufruf 2020 auf der Aktionsseite weiterlesen »

Auf nach Büren! Demo gegen Abschiebehaft

Auf nach Büren! Demo gegen Abschiebehaft am 29. August 2020 in Paderborn
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Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„Abschiebungen finden oft ohne großes Aufsehen statt. Die Brutalität der alltäglichen Maßnahme wird gelegentlich dennoch auch in der Öffentlichkeit sichtbar. Manchmal, weil Menschen protestieren und versuchen, Abschiebungen zu verhindern. Oder wie im Fall von Waheed P., weil Freunde einen der ihren nicht auffinden können und dann um Hilfe bitten. Doch was ist genau passiert? Im Sommer 2016 kam Waheed P., im Iran als Sohn afghanischer Migranten geboren und aufgewachsen, als Flüchtling nach Merseburg. Schon im folgenden Jahr erhielt der Schutzsuchende einen Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dass er die Bundesrepublik verlassen solle. (…) Der Schutzsuchende blieb geduldet in Deutschland. Er zog in eine Wohngemeinschaft, lernte Deutsch, bemühte sich um einen Beruf. Noch im Februar stellte der heute 24-Jährige einen Antrag auf Beschäftigung, was ihm jedoch aufgrund fehlender Papiere verwehrt wurde. (…) Am 11. März sollte Waheed P. dann zu einer »Rückkehrberatung« im Asylzentrum Merseburg erscheinen, ein Fernbleiben hätte eine Kürzung seiner Bezüge bedeutet. Er ging hin – kam von dem Termin aber nie zurück. Seine Freunde begannen zu recherchieren. (…) Erst nach rund drei Monaten kam die Gewissheit: P. wurde abgeschoben. In einem »nd« vorliegenden Aktenvermerk über die Rückkehrberatung vom 11. März heißt es, der Geflüchtete habe in dem Gespräch noch erklärt, keinen Kontakt zu seiner afghanischen Familie zu haben. Er wolle nicht in das vom Bürgerkrieg zerrüttete Land, sondern in Deutschland arbeiten. Dazu sollte es nicht kommen: »Die Beratung wurde im Anschluss durch eine aufenthaltsbeendete Maßnahme unterbrochen«, heißt es lapidar im Bericht. Noch am selben Abend ging ein Charterflug vom Flughafen Leipzig/Halle nach Kabul. An Bord: Waheed P. mit 50 Euro in Bar. Das Aufladekabel seines Smartphones lag noch in der WG…“ Artikel von Sebastian Bähr vom 8. Juli 2020 in neues Deutschland online weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik

In die Falle gelockt: Flüchtling wird in Merseburg während Beratung abgeschoben – Freunde können Waheed P. nicht auffinden
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Dossier

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„Innenminister und Politiker*innen fordern gerade konsequentes Durchgreifen bei Abschiebungen. Was das heißt, lässt sich gerade wieder in Bayern betrachten. Heute früh wurde eine Frau mit drei Kindern aus dem Transitlager Manching/Ingolstadt abgeholt, die Mutter mit einem Krankentransport. Denn sie ist krank. Am 21. März sollte die Familie das erste Mal abgeschoben werden. Die Mutter erlitt am Flughafen einen Zusammenbruch, und musste in die Psychiatrie eingewiesen werden. Die erst zweijährige Tochter reagierte auf die Umstände des Abschiebeversuchs mit Nahrungsverweigerung und selbstverletzendem Verhalten. Nur drei Wochen später kam die Polizei wieder. Vater und Kinder sollten abgeschoben werden, ohne die Mutter. (…) Heute Morgen nun der dritte Versuch, diesmal ohne den Vater, der bei einem Freund übernachtet hatte. (…) „Die Gewalttätigkeit der hier agierenden Ausländerbehörden und des Leiters Herr Kafka ist erschreckend,“ urteilt Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Mit der Debatte über Gefährder wird Abschiebung gesellschaftsfähig, gegenüber kranken Frauen und Kindern wird das ganze Gewaltpotential zur Anwendung gebracht. Diese Personen sind die Opfer einer vom bayerischen Innenminister angeheizten Abschiebedebatte.“…“ Beitrag vom 1. August 2017 vom und beim Bayerischen Flüchtlingsrat. Siehe den Hintergrund: Brutalität bei Abschiebungen in Bayern kennt keine Grenzen. Tabubruch: Familientrennung bei Abschiebungen aus dem Abschiebelager Manching/Ingolstadt. Neu: Bayern: Rabiate Abschiebung – Rote Hilfe will Ermittlungen gegen Polizei erzwingen weiterlesen »

Dossier „Kranke Frau mit ihren Kindern aus dem Abschiebelager Manching/Ingolstadt abgeschoben“

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik

Bayern: Rabiate Abschiebung – Rote Hilfe will Ermittlungen gegen Polizei erzwingen
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Das unwürdige Elend der Aufnahme- und Abschiebelager (und der Proteste) am Beispiel Bamberg

Dossier

Gegen Lagerzwang! Für ein humanes Bleiberecht!Populistische Abschreckungspolitik verschwendet Ressourcen, die für die Bewältigung der aktuell großen Herausforderungen dringend gebraucht würden: Am heutigen Mittwoch (16.9.15) eröffnete Bayerns Sozialministerin Emilia Müller in Bamberg das zweite bayerische Balkan-Sonderlager für 1.500 Flüchtlinge aus den Balkanstaaten. „Aufnahme- und Rückführungszentrum für Asylbewerber ohne Bleibeperspektive“ heißt die Einrichtung in Bamberg offiziell, bei der es sich, wie bei der in Manching, um ein Abschiebezentrum handelt. In dem Sonderlager seien „alle Beteiligten unter einem Dach versammelt. Verwaltung, Ausländerbehörde, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie das Verwaltungsgericht arbeiten Hand in Hand“, erklärte Müller heute in einer Pressemitteilung, – Hand in Hand, um die Flüchtlinge innerhalb weniger Wochen abzulehnen und abzuschieben. Der Zweck dieser Abschiebezentren ist klar: Die Kasernierung der Balkan-Flüchtlinge dient der Abschreckung, wie Innenminister Joachim Herrmann bereits im August offen einräumte…“ Stellungnahme des Bayerischen Flüchtlingsrats vom 16. September 2015 zur Eröffnung, siehe – exemplarisch – die Entwicklung seitdem (auch zum “Ankerzentrum”). Neu: ANKER-Zentrum Bamberg: Video zeigt, wie ein Sicherheitsdienstmitarbeiter einen Bewohner gegen den Kopf tritt – der Bayerische Flüchtlingsrat hat das Video der Staatsanwaltschaft Bamberg übergeben und Strafanzeige erstattet weiterlesen »

Dossier zum Ankerzentrum Bamberg

Gegen Lagerzwang! Für ein humanes Bleiberecht!

ANKER-Zentrum Bamberg: Video zeigt, wie ein Sicherheitsdienstmitarbeiter einen Bewohner gegen den Kopf tritt – der Bayerische Flüchtlingsrat hat das Video der Staatsanwaltschaft Bamberg übergeben und Strafanzeige erstattet
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[17.-19. 6 in Erfurt und 09.-11.12 in Weimar] Innenministerkonferenz 2020 – und Proteste

Dossier

[17.-19. 6 in Erfurt und 09.-11.12 in Weimar] Innenministerkonferenz 2020 in Erfurt - und ProtesteVom 17. bis 19. Juni findet die Innenministerkonferenz in Erfurt statt. Bei der Innenministerkonferenz wird unter anderem über die Aufnahme aus Griechenland, Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Abschiebungen, Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus, Verlängerung des Abschiebestopps nach Syrien, Abschiebungen den Sudan, Kirchenasyl sowie Einstufung zusätzlicher sicherer Herkunftsstaaten beraten. Auf der Innenministerkonferenz treffen sich die Innenminister*innen und -senator*innen aller Bundesländer sowie der Bundesinnenminister. Neben Themen wie innere Sicherheit, Polizei und Verfassungsschutz geht es auch um Flüchtlings-, Migrations- und aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten. Für 2020 hat Thüringen den Vorsitz der Innenministerkonferenz übernommen. Sie findet vom 17. bis 19. Juni 2020 in Erfurt und vom 09. bis 11. Dezember in Weimar statt. Geflüchtete Jugendliche der Initiative Jugendliche ohne Grenzen  veranstalten anlässlich der Innenministerkonferenz ein Protest- und Kulturprogramm, das durch den BumF und zahlreiche Organisationen unterstützt wird. Damit wird sich für Seenotrettung, Bleiberecht und Aufnahmeprogramme sowie gegen Abschiebungen, Lager und Rassismus eingesetzt. Siehe Aktionen und Aufrufe. Neu: Innenminister verlängern Abschiebestopp nach Syrien / Deutschland holt 243 Kinder aus griechischen Flüchtlingslagern / Kindesmissbrauch: Innenminister fordern Vorratsdatenspeicherung weiterlesen »

Dossier zur Innenministerkonferenz 2020 in Erfurt/Weimar

[17.-19. 6 in Erfurt und 09.-11.12 in Weimar] Innenministerkonferenz 2020 in Erfurt - und Proteste

Innenminister verlängern Abschiebestopp nach Syrien / Deutschland holt 243 Kinder aus griechischen Flüchtlingslagern / Kindesmissbrauch: Innenminister fordern Vorratsdatenspeicherung
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Mobilisierungsplakat Pforzheim„… Zwei Inhaftierte aus der Türkei und Marokko im Abschiebegefängnis Pforzheim sind am Dienstag in den Hungerstreik getreten. Am kommenden Samstag, 13. Juni, plant das Antirassistische Netzwerk Baden-Württemberg um 13 Uhr eine Kundgebung vor dem Gefängnis und fordert unter anderem die sofortige Freilassung der Hungerstreikenden und einen unverzüglichen allgemeinen Abschiebestopp...“ – aus der Meldung „Hungerstreik im Abschiebegefängnis“ am 13. Juni 2020 im Mühlacker Tagblatt zu dem seit vier Tagen stattfindenden Hungerstreik, der Solidaritätskundgebung am Samstag, 13. Juni 2020 vor dem Abschiebegefängnis mit der Forderung nach Abschiebestopp. Siehe dazu den Aufruf des Antirassistischen Netzwerkes Baden-Württemberg zur Solidaritätskundgebung am 13. Juni 2020 und (schlechte) Neuigkeiten: Iman C., in der Pforzheimer-Abschiebehaft im Hungerstreik, heimlich und in aller Eile im Schlafanzug in die Türkei abgeschoben! weiterlesen »

Mobilisierungsplakat Pforzheim

Seit vier Tagen Hungerstreik im Abschiebegefängnis Pforzheim: Die Solidaritätskundgebung am 13. Juni 2020 fordert die Freilassung der beiden Hungerstreikenden / Iman C., in der Pforzheimer-Abschiebehaft im Hungerstreik, heimlich und in aller Eile im Schlafanzug in die Türkei abgeschoben!
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Tödliche Folgen der FlüchtlingspolitikDas Landgericht Detmold hat am Donnerstag einen Mitarbeiter der Flüchtlingshilfe Lippe, der sich bei einer Abschiebung einem Polizeibeamten in den Weg gestellt haben soll, zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Nach einer Revision beim Bundesgerichtshof erhöhte das Landgericht die Geldstrafe von ursprünglich 90 Tagessätzen mit 25 Euro auf 120 Tagessätze (AZ: 25 Ns 111/19). Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe gefordert. Der Flüchtlingsberater soll im Jahr 2018 einen Polizisten dran gehindert haben, einen Flüchtling abzuschieben. Das Oberlandesgericht Hamm habe zuvor den Vorfall nicht mehr als Widerstand gegen einen Vollzugsbeamten sondern als tätlichen Angriff bewertet, sagte Gerichtssprecherin Melanie Rüter dem „Evangelischen Pressedienst“. Der Flüchtlingsberater habe den Polizeibeamten in einer Drehbewegung mit dem Arm deutlich spürbar am Oberkörper getroffen. Die zweite kleine Strafkammer des Landgerichts habe nun erneut über die rechtliche Würdigung der Tat sowie über das Strafmaß entscheiden müssen. Statt einer möglichen mehrmonatigen Freiheitsstrafe habe das Gericht eine höhere Geldstrafe festgelegt…“ Migazin-Meldung vom 04.06.2020 (im Abo), siehe zum Hintergrund die Pressemitteilung vom 29.5.20: Bedenkliches Urteil gegen einen Mitarbeiter der Flüchtlingshilfe Lippe e.V. weiterlesen »

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik

3.000 Euro wegen Behinderung eines Polizisten bei Abschiebung
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