Defizite in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als Argument für solidarische Gesundheitsversicherung

Dossier

Linksfraktion: Solidarische Bürgerversicherung Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur Deckung der erwarteten Defizite in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), darunter die Erhöhung der kassenindividuellen Zusatzbeiträge der Versicherten um durchschnittlich 0,3 Prozentpunkte, scharf. (…) Das reiche nicht einmal für den Ausgleich der absehbaren pandemiebedingten Mehrausgaben. „Der Bundeszuschuss muss signifikant höher sein als geplant, damit nicht die Versicherten die Zeche zahlen und allerletzte Reserven aufgezehrt werden.“ ver.di fordert, dass der Bund seiner Verantwortung gerecht wird und die versicherungsfremden Leistungen vollständig refinanziert. Dazu gehöre die Sicherstellung kostendeckender Beiträge für ALG-II-Beziehende…“ Pressemitteilung vom 29.06.2022 externer Link (ver.di kritisiert Pläne zur Deckung der GKV-Defizite – Werneke: „Vorschläge nicht geeignet“), siehe dazu (Pflegebudget im gesonderten Dossier):

  • „Nein zur Krankenkassenreform“: Notwendiger gewerkschaftlicher Widerstand beginnt mit Unterschriftenliste und ersten Protestaktionen New
    • Warkens Angriff auf unsere Gesundheit – es braucht dringend Widerstand der Gewerkschaften
      Krank zu sein werden sich bald wohl nur noch reiche Leute leisten können. Der im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zum Gesundheitswesen hat es in sich: Er sieht nicht nur Leistungskürzungen für alle Versicherten vor (u. a. weniger und kürzeres Krankengeld, geringere Leistungen beim Zahnersatz, Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung), sondern er ist auch ein Angriff auf die Beschäftigten in den Krankenhäusern. Das Pflegebudget und die Kosten allgemein sollen gedeckelt werden. Tarifverträge sollen nicht mehr vollständig refinanziert werden.
      Seit dem 30. März liegen 66 Vorschläge der Musterschüler von Professoren der Finanzkommission der Bundesgesundheitsministerin für die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) mit einem Einsparvolumen von mehr als 40 Milliarden Euro vor. Nina Warken, Gesundheitsministerin hat „Sparvorschläge“ im Volumen von circa 20 Milliarden Euro vorgestellt, die für die Lohnabhängigen erhöhte Ausgaben bedeuten. Hier eine Zusammenstellung von verschiedenen Artikeln
      …“ Meldung vom 30. April 2026 der VKG externer Link
    • Nein zur Krankenkassenreform – Unterschriftenliste
      Warken, Merz und Klingbeil stoppen! Nein zur Krankenkassenreform und allen anderen Angriffen!
      Auf unserem letzten Zoom-Treffen haben wir die Krankenkassenreform von Nina Warken besprochen, die einen massiven Angriff auf die Masse der Beschäftigten insgesamt wie auch im Gesundheitswesen bedeuten. Dies ist ein großer Angriff, auf den die Gewerkschaften, allen voran ver.di, mit der Organisierung von konsequentem Widerstand, reagieren müssen. Dazu findet ihr hier eine Unterschriftenliste. Diese könnt ihr euch ausdrucken und beispielsweise am 1. Mai verwenden, aber natürlich auch bei euch im Betrieb. Schickt Fotos von ausgefüllten Listen an info@netzwerk-verdi.de.
      Unterschriftenliste vom Netzwerk für eine kämpferische und demokratische ver.di vom 27. April 2026 externer Link
    • ver.di sagt Nein – und macht mobil: GKV-Reform beschlossen: Kabinett spart auf Kosten von Versicherten und Pflegekräften
      Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Das Einsparvolumen wurde leicht auf 16,3 Milliarden Euro reduziert — an der Grundrichtung ändert das nichts: Die Last tragen Versicherte und Beschäftigte im Gesundheitswesen. (…)
      Pflegebudget-Deckelung: Eine Rolle rückwärts nach Corona
      Besonders scharf kritisiert ver.di die geplante Begrenzung des Pflegebudgets in Krankenhäusern. Künftig sollen Pflegeausgaben nicht stärker steigen dürfen als die GKV-Einnahmen – unabhängig vom tatsächlichen Pflegebedarf. Damit würde die Refinanzierung von Tariferhöhungen für Pflegekräfte faktisch gedeckelt. (…)
      Besonders kritisch: Die Krankenhäuser tragen den weitaus größten Teil der Einsparungen, während sich der Bund seiner Verantwortung entzieht. Auch die Kürzungen beim Krankengeld sind für ver.di nicht hinnehmbar. „Die Beschäftigten im Gesundheitswesen werden mit Sicherheit nicht tatenlos zusehen, wie ihnen das Fell über die Ohren gezogen wird“, betonte Bühler. Kritik übt ver.di zudem am Verfahren: Entwurf an einem Donnerstag vorgelegt, Frist bis Montag früh – das zeuge von einer Missachtung demokratischer Spielregeln. (…)
      ver.di fordert grundlegende Nachbesserungen – und macht unmissverständlich klar: Es wird Widerstand geben. ver.di appelliert erstmals direkt an die Bundesländer. Die Kürzungspläne für Krankenhäuser konterkarieren die Ziele der laufenden Krankenhausreform. Viele bedarfsnotwendige Kliniken würden unter diesen Bedingungen die Umsetzung der Reform nicht mehr erleben. Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke fordert die Bundesländer auf, im Gesetzgebungsverfahren zu intervenieren und das drohende ungeplante Kliniksterben zu verhindern
      .“ ver.di-Meldung vom 30.04.2026 externer Link („GKV-Reform und Energiepaket: ver.di kündigt Proteste an“), siehe auch:
    • Kahlschlag im Gesundheitswesen?
      Die Angriffe auf den Sozialstaat werden härter. Gesundheitsministerin Warken plant Einsparungen in Höhe von 16 Mrd. Euro. Sie will Tariflohnsteigerungen nicht mehr vollständig bezahlen, die Zuzahlungen für Medikamente und Zahnersatz erhöhen, den Bundeszuschuss an die Krankenversicherungen kürzen sowie die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner teilweise abschaffen. Die Kürzungen gefährden hart erkämpfte Verbesserungen in der Pflege. Angemessene Löhne für das Pflegepersonal am Bett sollen nicht mehr vollständig refinanziert werden. Dadurch droht die erfolgreiche Aufwertung der Gesundheitsarbeit zunichte gemacht zu werden. Löhne werden gedeckelt und die Arbeitsbelastung steigt. So schwächt die Politik Tarifverträge. Darüber hinaus zwingen die geplanten Leistungskürzungen die Versicherten dazu, künftig mehr Geld für ihre Gesundheit auszugeben. Das trifft vor allem kleine und mittlere Einkommen. Gerecht geht anders! Die Kürzungen sind nicht alternativlos…“ Wirtschaftspolitik aktuell 08/2026 vom 04.05.2026 externer Link
    • Warkens Angriff auf unsere Gesundheit: Ran an die Profite der Pharmaindustrie zur Finanzierung des Gesundheitswesens!
      Die Gesetzlichen Krankenkassen weisen aktuell insgesamt Defizite von zehn Milliarden Euro auf. Für die nächsten Jahre werden Defizite von bis zu zwanzig Milliarden Euro jährlich erwartet. (ab 2027 15 Milliarden, bis 2030 30 Milliarden) Seit Monaten wird darüber diskutiert, wie dieses Defizit ausgeglichen werden kann. Nina Warken (CDU) als Gesundheitsministerin hatte dafür die FinanzKommission Gesundheit einberufen, um „Sparmaßnahmen“ auszuarbeiten. Die Kommission legte nun 66 Punkte vor, von welchen die Ministerin den Großteil in das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz übernehmen möchte. Die geplanten Maßnahmen stellen einen massiven Angriff auf die Lohnabhängigen und sozial Benachteiligten dar…“ Beitrag von Anne Pötzsch, Pflegekraft und Medizinstudentin, Sol Dresden, vom 24. April 2026 auf solidaritaet.info externer Link
    • Zuspitzung beim Streik der Vivantes Töchter
      Die neue Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung bringt eine unerwartete Wendung für den Streik der Vivantes Töchter, da sie die Deckelung der Ausgaben im Gesundheitswesen vorsieht, und damit auch die Ausgaben für Tariferhöhungen. Dagegen protestierten die Streikenden am 29. April vor dem Bundeskanzleramt in Berlin. Gleichzeitig war es der zehnte Streiktag im Erzwingungsstreik der Vivantes Töchter und der CFM. Diese ausgegliederten Begelschaften kämpfen dafür, nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) bezahlt zu werden.Die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung soll im Sommer verabschiedet werden und sieht eine höhere Zuzahlung bei Medikamenten vor, dass die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern ab 2028 eingeschränkt wird und dass Besserverdienende einen höheren Anteil ihres Einkommens dazu zahlen müssen. Die Vergütung der Ärzt*innen, Pharmaunternehmen und Krankenhäuser soll an die Einnahmen der Kassen gekoppelt werden. Damit wird zum Beispiel das Pflegebudget nicht an den Bedarf, sondern an die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen gekoppelt, – ein Paradigmenwechsel mit weitreichenden Folgen, wie Sylvia Bühler vom Ver.di Bundesvorstand im Video erklärt. Die „Reform“ wird sowohl die Kranken als auch die Arbeiter*innen im Gesundheitsbereich erheblich belasten. Die Last, Einsparungen von 16,3 Milliarden Euro, soll größtenteils von den Beschäftigen und Versicherten getragen werden.“ Video von labournet.tv externer Link (Deutschland 2026 / 3min / deutsch)
    • GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung externer Link
    • Siehe auch #spartwoanders: GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz gefährdet Tarifverträge: Pflegebudget-Deckelung deckelt auch Tariflohnsteigerungen
  • Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit: Sparen allein bringt keine Gerechtigkeit im Gesundheitssystem – will diese aber offenbar auch nicht… 
    • Diese Reform gefährdet Tarifverträge – ver.di ruft auf zum Protest gegen das geplante GKV-Gesetz in Berlin vor dem Kanzleramt am Mittwoch, 29. April ab 9:30 Uhr
      Am 29.4. werden Beschäftigte der Berliner und Brandenburger Krankenhäuser vor dem Kanzleramt gegen das geplante „GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz“ protestieren. Dazu ruft die Gewerkschaft ver.di auf. Insbesondere werden auch die derzeit im Streik befindlichen Beschäftigten der Vivantes Töchter an der Kundgebung teilnehmen. Vivantes hatte mit Verweis auf das geplante Gesetz das bisher vorgelegte Tarifangebot zurückgezogen. An diesem Tag soll der Gesetzentwurf vom Kabinett beschlossen werden, den Gesundheitsministerin Warken am 16.4. vorgelegt hat. Der Gesetzentwurf sieht nicht nur Leistungskürzungen für alle Versicherten vor (u.a. weniger und kürzeres Krankengeld, geringere Leistungen beim Zahnersatz, Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung), sondern er ist aus Sicht von ver.di auch ein Angriff auf die Beschäftigten in den Krankenhäusern. Das Pflegebudget und die Kosten allgemein sollen gedeckelt werden. Tarifverträge sollen nicht mehr vollständig refinanziert werden. (…)
      Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand: „Das geplante Gesetzespaket hat eine gewaltige soziale Schieflage. Es ist eine Kampfansage an die Versicherten und an die Beschäftigten im Gesundheitswesen. Alle Erfolge der letzten Jahre, das Gesundheitswesen als Arbeitsplatz attraktiver zu machen, drohen zunichte gemacht zu werden. Tarifsteigerungen nicht mehr vollständig erstatten zu wollen, widerspricht dem Ziel der Bundesregierung, die Tarifbindung zu erhöhen. Auch die geplante Deckelung des Pflegebudgets darf so nicht kommen. Noch immer fehlt es an Pflegefachkräften für eine bedarfsgerechte, gute Pflege. Im weiterenn Gesetzgebungsverfahren muss das Gesetz deutlich nachgebessert werden.“
      Die Empörung bei den Beschäftigten ist groß. Schon am Mittwoch, 22.4. hatten Beschäftigte der Charité bei einer Personalversammlung eine Resolution gegen die geplanten Änderungen versabschiedet. Franziska Aurich, Krankenpflegerin an der Charité und stellvertretende Vorsitzende des ver.di-Bundesfachbereichsvorstandes: „Wir Krankenhausbeschäftigten gewährleisten jeden Tag eine sichere Gesundheitsversorgung.  Wir haben in den letzten Jahren massiv und mit Erfolg für die Aufwertung und Entlastung insbesondere der Pflegebeschäftigten, aber auch gegen Tarifflucht und Outsourcing, gekämpft. Diese  bisherigen und zukünftige Erfolge sind durch den Entwurf akut gefährdet. Wir sind organisiert und lassen uns das nicht gefallen!“…“ Pressemitteilung vom 25.04.2026 bei ver.di BB externer Link, siehe auch:

      • Auf nach Hannover! Protest zur Gesundheitsministerkonferenz am 10. Juni
        „Die Gesundheitsminister*innen des Bundes und der Länder tagen am 10. und 11. Juni 2026 in Hannover. Ihr Motto: »sicher.versorgt.überall.« Doch das darf kein leeres Versprechen bleiben. Viele der aktuell diskutierten Vorschläge gehen in eine ganz andere Richtung. So schlägt die vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte Finanzkommission zur Reform der Krankenversicherung Maßnahmen vor, die die Versorgungsqualität gefährden und das Solidarprinzip aushebeln. Auch für die Altenpflege diskutieren Bund und Länder Optionen wie die einer verpflichtenden privaten Vorsorge, die Versicherte einseitig belasten würde. Errungenschaften wie Personalvorgaben und tarifliche Bezahlung werden infrage gestellt. Wir wollen keine Politik zulasten der Menschen. Deshalb tragen wir unseren Protest zu denjenigen, die jetzt die richtigen Entscheidungen treffen müssen: die Gesundheitsminister*innen. (…) Unsere Forderungen: – Solidarische und armutsfeste Finanzierung von Gesundheit und Pflege – Bedarfsgerechte, verbindliche und sanktionsbewehrte Personalvorgaben im gesamten Gesundheitswesen – Erhalt und Ausbau eines starken Sozialstaats, der Menschen schützt statt Profite…“ ver.di-Aufruf vom 14. April 2026 externer Link zur Demo in Hannover, vor dem Designhotel Wienecke XI, Hildesheimer Str. 380, 12:30 Uhr bis 15:00 Uhr
    • Es wäre so einfach: Pflicht zur gesetzliche Krankenversicherung für alle Bürger*innen. Private Zusatzversicherung, die Homöopathie, Akupunktur etc. bezahlt. So wie es etwa die sozialistische Sowjetrepublik Schweiz praktiziert. Eine kleine Gesetzänderung und alle Finanzprobleme der Kassen gelöst!Post von Mario Sixtus vom 22.04.2026 auf bsky externer Link
    • Solidarisch oder unfair: Wer zahlt für die Gesundheitsreform?
      Die Bundesregierung will das Gesundheitssystem reformieren. Doch viele Vorschläge belasten einseitig die gesetzlich Versicherten. Dabei ist der Weg zu einem gerechten und leistungsfähigen Gesundheitssystem längst bekannt.
      Jetzt wird es wirklich ernst: Die Bundesregierung drückt bei der geplanten Gesundheitsreform aufs Tempo. Und Millionen gesetzlich Krankenversicherte sind alarmiert – zu Recht. Denn bei der Reform geht es vor allem ums Geld. Um Einsparungen und Kürzungen. Und viele der Vorschläge, die aktuell auf dem Tisch liegen, würden vor allem die Versicherten treffen. Höhere Zuzahlungen für Medikamente, niedrigeres Krankengeld, Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern. Dies und einiges mehr soll kommen. Die Vorschläge stammen aus dem Bericht einer Expertenkommission. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die meisten dieser Vorschläge umsetzen. Bald startet dafür die Gesetzgebung…“ Pressemitteilung der IG Metall vom 21. April 2026 externer Link
    • Zuzahlungen bestrafen Einkommensschwache und Kranke
      „In den 66 Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Finanzkommission und auch im Gesetzentwurf von heute steht, dass Zuzahlungen zu Medikamenten, Heil- und Hilfsmittel sowie Krankenhausaufenthalte erhöht werden sollen. Die Mindestzuzahlung zu Medikamenten soll von 5 Euro auf 7,50 Euro angehoben werden, die Höchstbeträge von 10 Euro auf 15 Euro steigen. Das wäre eine schrittweise Steigerung um insgesamt 50 % und künftig sollen die Zuzahlungen dynamisch an die Grundlohnrate gekoppelt werden. Begründet wird das damit, dass die Zuzahlungsregelungen seit 2004 weitgehend unverändert sind. Als Mitglieder des Vereins demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (vdpp) und des Vereins demokratischer Ärzt*innen lehnen wir Zuzahlungen für Patient*innen ab, weil sie sozial diskriminierend sind und immer die ärmsten Menschen am meisten treffen. (…) Das Solidarprinzip der Gesetzlichen Krankenkassen besagt, dass alle das beitragen, was sie leisten können, und dass sie unabhängig davon erhalten, was sie brauchen. Zuzahlungen höhlen dieses Prinzip aus. Anstatt die finanziellen Lasten auf die Versicherten und im Fall der Zuzahlungen sogar auf die Kranken abzuwälzen, hätte die Kommission auch andere Vorschläge zur Verbesserung der Einkommensseite machen können und damit das Solidarprinzip ausbauen: Eine Verbeitragung aller Einkommen und aller Einkommensarten, die Abschaffung der Beitragsmessungsgrenze und die Einbeziehung der Privatversicherten in die GKV (Bürgerversicherung) könnten die Finanzprobleme lösen. Eine Strukturreform, die sich gegen die Profitorientierung richtet und entprivatisiert wäre auf der Leistungsseite die notwendige Ergänzung.“ Pressemitteilung von vdää* und VdPP vom 16. April 2026 externer Link
    • Krankengeld runter, Zuzahlungen rauf: Warkens Gesetzentwurf zeigt erstmals das volle Ausmaß
      „… Ein Referentenentwurf, der sich derzeit in der regierungsinternen Abstimmung befindet, sieht Entlastungen von 19,7 Milliarden Euro allein für das Jahr 2027 vor. Bis 2030 sollen die enthaltenen Maßnahmen die GKV-Finanzen sogar um 42,8 Milliarden Euro entlasten. (…) Kernstück des Pakets ist laut einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa eine einmalige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um rund 300 Euro pro Monat – von aktuell 5812,50 Euro auf etwa 6112,50 Euro. (…) Die Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente steigen auf mindestens 7,50 Euro und maximal 15 Euro pro Packung. Bisher waren es 5 bis 10 Euro. Auch Krankenhausaufenthalte kosten künftig mehr: 15 Euro pro Tag statt bisher 10 Euro. Das Krankengeld soll zudem von 70 auf 65 Prozent des Bruttogehalts gesenkt werden. Die Zuschüsse für Zahnersatz werden um 10 Prozent gekürzt. Eingeschränkt werden soll ferner die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern: Wer einen nicht beschäftigten Partner mitversichern will, soll ab 2028 einen Zusatzbeitrag von 3,5 Prozent auf sein Gehalt zahlen – mit Ausnahmen für Eltern kleiner Kinder, pflegende Angehörige und Rentner. (…) Auf der Ausgabenseite plant Warken strikte Bremsen für Ärzte, Kliniken und die Pharmaindustrie. Vergütungssteigerungen sollen künftig nicht mehr über die sogenannte Grundlohnrate hinausgehen dürfen – mit einem zusätzlichen Abschlag von einem Prozentpunkt für die Jahre 2027 bis 2029. Im Entwurf wird dabei eingeräumt, dass der Gesetzgeber „über die letzten zehn bis 15 Jahre in nahezu allen Leistungsbereichen die Begrenzung der Vergütungszuwächse auf die GKV-Einnahmenentwicklung (…) als Obergrenze sukzessive abgeschafft hatte“. Kliniken sollen rund 5,1 Milliarden Euro einsparen, Ärzte rund 2,7 Milliarden Euro. Leistungen ohne nachgewiesenen medizinischen Mehrnutzen – darunter Homöopathie – sollen nicht länger von den Kassen erstattet werden. Für die Pharmaindustrie ist ein dynamischer Herstellerrabatt geplant, dessen Höhe sich jährlich daran bemisst, wie stark die Medikamentenausgaben die GKV-Einnahmen übersteigen. Bis 2030 erhofft sich die Regierung Einsparungen von bis zu 5,5 Milliarden Euro jährlich. Einen zentralen Streitpunkt in der Koalition löste der Entwurf jedoch nicht auf: CDU/CSU wollten, dass der Staat die Gesundheitskosten für Bürgergeld-Empfänger vollständig übernimmt – ein Schritt, der die Kassen um rund 12 Milliarden Euro jährlich entlastet hätte. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) blockte diesen Vorschlag ab; die Beiträge zahlen weiterhin die Versicherten. (…) Die Reaktionen auf das Reformpaket fielen prompt und kritisch aus. (…) Ates Gürpinar von der Linksfraktion warf der Regierung „Schönrechnerei“ vor und kritisierte in dem Bericht, die Versicherten und Patienten würden stärker belastet als Arbeitgeber.“ Artikel von Jens Kiffmeier vom 16. April 2026 in der Frankfurter Rundschau online externer Link
    • ver.di kritisiert Kürzungspläne auf Kosten der Krankenversicherten und der Beschäftigten im Gesundheitswesen New
      Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) übt deutliche Kritik an den heute (14. April 2026) von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgestellten Sparplänen in der gesetzlichen Krankenversicherung. „Von einem ausgewogenen Gesamtpaket kann keine Rede sein. Der wichtigste Punkt, die Übernahme der versicherungsfremden Leistungen, etwa für die Absicherung von Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger durch den Bund, ist nicht vorgesehen. Damit werden den Versicherten Entlastungen von künftig jährlich zwölf Milliarden Euro vorenthalten. Stattdessen sind reihenweise Maßnahmen geplant, die einseitig zulasten der Versicherten und der Beschäftigten im Gesundheitswesen gehen. Auch viele andere Bereiche sind betroffen, doch der Bund selbst stiehlt sich aus der Verantwortung“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. „Die Kürzungen bei den Krankenhäusern, der Bezahlung von Pflegekräften und anderen Beschäftigten gefährden massiv die Versorgungsqualität. Der Bundestag muss diese Pläne stoppen.“
      Ein massiver Rückschritt sei die geplante Deckelung des Pflegebudgets: Die Ausgaben für das Pflegepersonal sollen künftig nicht stärker wachsen als die Einnahmen der Krankenversicherung. Die Refinanzierung von Tariferhöhungen in Kliniken soll ebenfalls beschnitten werden. „Das würde zum Abbau von Personal führen, das die Kliniken für eine gute Versorgung dringend brauchen“, kritisierte Werneke. „Dass sich die Personalausstattung und die Arbeitsbedingungen den Krankenhäusern verbessern müssen, war eine zentrale Erkenntnis aus der Corona-Pandemie. Hier eine Rolle rückwärts zu machen, wäre fatal.“ ver.di sei für die Weiterentwicklung des Pflegebudgets durchaus offen, betonte Werneke, diese müsse sich aber am Pflegebedarf orientieren, nicht an finanziellen Kennzahlen. Kritik übte er zudem an der geplanten Streichung der sogenannten Meistbegünstigungsklausel, die die finanzielle Lage der Krankenhäuser weiter verschärfen würde.
      Höhere Zuzahlungen und Kürzungen beim Krankengeld lehnt die Gewerkschaft ebenfalls klar ab. „Das trifft besonders Geringverdienende und ist sozial ungerecht. Die paritätische Finanzierung wird weiter aufgebohrt, Versicherte einseitig belastet, während die Arbeitgeber aus der Verantwortung gelassen werden“, so Werneke. Zudem finde sich die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Medikamente, die angemessen wäre, nicht unter den Maßnahmen. „Wer die Krankenversicherung nachhaltig sanieren will, muss auch auf die Einnahmeseite schauen
      …“ Pressemitteilung vom 14.4.2026 externer Link
    • Reform ohne Aderlass! New
      Die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Warken für eine Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung kommentiert IG Metall-Sozialvorstand Hans-Jürgen Urban: „Gesundheit muss wieder bezahlbar und das System besser werden. Dafür braucht es Reformen. Das darf aber nicht Leistungskürzungen, einseitige Mehrbelastungen oder Beitragsanhebungen für Beschäftigte heißen. Dem System und seiner Akzeptanz helfen keine groben Einschnitte, womit Patienten und Versicherte bluten müssen. Mehr Effizienz und Verbesserungen gehen ohne Aderlass. Dafür muss man an die echten Kostentreiber ran, insbesondere Arzneimittelpreise oder finanzielle Fehlentwicklungen bei der Krankenhausversorgung. Vorschläge, die hier ansetzen, sind der richtige Weg und müssen schnell umgesetzt werden. Mittel- und langfristig braucht es aber echte Strukturreformen. Zentral ist eine Bürgerversicherung, in die alle einzahlen und das Ende der Zwei-Klassen-Medizin. Für mehr Gerechtigkeit und finanzielle Vitalität brauchen wir eine Operation Bürgerversicherung.“ Pressemitteilung vom 14.4.2026 der IG Metall externer Link
    • Bündnis Krankenhaus statt Fabrik zu den Reformvorschlägen zu Einsparungen bei der GKV: Warum nur billiger – nicht besser?
      „“Man gewinnt – wieder einmal – den Eindruck, dass in der Gesundheitspolitik die Entscheidung über Finanzierungsfragen alles richten soll“, so kritisierte Prof. Jürgen Windeler, ehemaliger Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) externer Link die Expert*innenkommision zu Einsparungen bei den gesetzlichen Krankenkassen (1). Jetzt liegen deren 66 Vorschläge auf dem Tisch – und zeigen, dass er Recht hat!
      Das Fazit von „Krankenhaus statt Fabrik“ für die Vorschläge zum Krankenhausbereich lautet: Mit diesen Vorschlägen werden Fehlanreize fortgeschrieben und es wird stattdessen auf Kosten der Beschäftigten und der Patient*innensicherheit gekürzt. Die Kürzungsvorschläge zum stationären Sektor knüpfen nahtlos an die aktuelle Krankenhausreform von KHVVG und KHAG an: Sie klammern die grundlegenden Strukturprobleme ebenfalls aus. Wie auch im ambulanten Sektor pumpen wir viel Geld in einen allenfalls mäßig effektiven stationären Sektor. Warum ist das so?
      –    weil eine nach wie vor mangelhafte Krankenhausplanung in den meisten Bundesländern keine bedarfsgerechte, funktionell gegliederte und kooperative Netzwerkstruktur etablieren wird;
      –    weil wir weiterhin privaten Krankenhauskonzernen die Möglichkeit geben, dem Gesundheitswesen saftige Profite zu entnehmen;
      –    weil ein Fallpauschalensystem mit niedrigen Preisen ökonomisch ein Rattenrennen von Krankenhäusern förmlich erzwingt, in dem über das Notwendige hinaus auch unnötige stationäre Behandlungen, Eingriffe und Operationen Patient*innen und Personal belasten und gefährden. Auch die künftige, vorgebliche „Vorhaltefinanzierung“ folgt diesem gesundheitspolitischen und volkswirtschaftlichen Irrsinn, weil sie ebenfalls auf Basis der Fallzahlen berechnet wird und somit der gleichen Logik folgt.
      Es wäre höchste Zeit, unsinnigen Ballast abzuwerfen und in der Medizin zur Entlastung Aller weniger zu machen, nämlich Nötiges und wissenschaftlich Begründetes – bevorzugt in besserer Qualität als bislang…“ Pressemitteilung des Bündnis Krankenhaus statt Fabrik vom 13.4.2026 bei vdää externer Link

    • Sparen allein bringt keine Gerechtigkeit im Gesundheitssystem
      Die Regierung verlangt Beiträge von allen. Doch die wirklich notwendige Reform bleibt aus. Besonders belastet würde, wer wenig verdient. (…) „Alle“: Das ist die simple Formel, mit der an die Schicksalsgemeinschaft in krisenhaften Zeiten appelliert wird. Seht her, so schwingt es mit, wir alle sind „gefordert“, wir alle müssen „einen Beitrag leisten“, quer durch die ganze Gesellschaft. Das klingt gut, aber wie alle Allgemeinplätze lockt es die Zuhörenden in eine Falle: Es gerät die Frage aus dem Blick, wer mehr leisten könnte und wer bereits ausreichend oder im Übermaß gefordert ist. Zumal, wenn die Aufrufe aus einer Regierung kommen, die am oberen Ende der Reichtumsskala bisher niemandem etwas abverlangt.
      Bleiben wir beim Beispiel der Gesundheitsversorgung. Den Bericht der von ihr eingesetzten Kommission hat Warken als „Beginn der bisher umfassendsten Reform der gesetzlichen Krankenversicherung“ bezeichnet. Ob sie damit den Mund zu voll genommen hat, wird sich zeigen, wenn über die 66 Empfehlungen politisch zu entscheiden ist. Aber schon jetzt darf sich die CDU-Politikerin zumindest über zwei Richtungsanzeigen freuen. Leider.
      Erstens: Die Kommission betont ausdrücklich, dass sich ihre Sparvorschläge an „alle Bereiche des Gesundheitswesens“ richten, also an Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Kassen oder die Pharmaindustrie, aber eben auch an die Versicherten. Wenn die Politik den entsprechenden Empfehlungen folgt, müssen Patientinnen und Patienten zum Beispiel mit höheren Zuzahlungen für Medikamente und geringeren Zuschüssen bei Zahnersatz rechnen. Nicht auszuschließen, dass auch den Pharmakonzernen etwas abverlangt wird, etwa höhere Rabatte. Aber selbst dann würde das Mantra, dass „alle“ ihren Beitrag zu leisten haben, einer fragwürdigen Logik folgen: Gerecht ist, wenn nicht nur die Profiteure des bestehenden Gesundheitswesens belastet werden, sondern auch diejenigen, die wenig oder normal verdienen und von ihm abhängig sind. (…)
      Zweitens: Natürlich sind Einsparungen nicht pauschal abzulehnen. So kann es wohl helfen, vor Hüft- oder Knieoperationen eine obligatorische Zweitmeinung über die Notwendigkeit einzuholen. Das behebt zwar nicht das Problem, dass in einem durchökonomisierten System bestimmte Behandlungen lukrativer sind als andere. Aber vielleicht könnte es die Folgen dieses Systems mildern. Nur ändert das nichts daran, dass Sparen allein niemals für mehr Gerechtigkeit sorgt.
      Was das Gesundheitswesen bräuchte, wäre eine grundlegende Reform, die an den richtigen Stellen spart und zugleich das System erneuert. Aber damit hat die CDU-Ministerin nichts am Hut, und die SPD als Koalitionspartnerin verliert über die Ideen, die sie noch 2025 in ihr Wahlprogramm schrieb („solidarische Bürgerversicherung“), kein Wort mehr. Was in der Debatte fehlt, ist zum Beispiel dies:
      – eine Reform, die die „Beitragsbemessungsgrenzen“ abschafft oder zumindest massiv erhöht (mit den Worten des SPD-Wahlprogramms: „Die Beiträge der Versicherten sollen sich noch stärker als jetzt an ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientieren“). Bisher zahlen Gutverdienende für ihr Einkommen oberhalb dieser Grenze keine Beiträge, wenn sie nicht ohnehin zu den privaten Versicherungen wechseln;
      – eine Reform, die auch andere Einkommensarten als Löhne mit Beiträgen belegt;
      – eine Reform, die das Zwei-Klassen-System von gesetzlicher und privater Versicherung überwindet;
      – eine Reform, die die Kassen nicht mit „versicherungsfremden Leistungen“ belastet, also etwa den Beiträgen für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung. Hier fordert selbst die Warken-Kommission, dass die Beiträge aus Steuergeld finanziert werden. Dagegen wird gern auf die „angespannte Haushaltslage“ des Bundes verwiesen. Dass die sich allerdings durch so etwas wie eine Vermögensteuer entspannen ließe, wird dabei selten erwähnt;
      – eine Reform, die das Gesundheitswesen als Teil der Daseinsvorsorge in öffentlich-rechtliche Trägerschaft überführt. Die Dividenden, die die Gesundheitskonzerne heute auszahlen, wären damit schon mal eingespart.
      All das spielt in der politischen Großwetterlage derzeit fast keine Rolle. Nichts zu machen also?
      …“ Artikel von Stephan Hebel vom 07.04.2026 in der FR online externer Link
    • Finanzkommission Gesundheit: ver.di kritisiert Vorschläge zulasten von Versicherten und Beschäftigten im Gesundheitswesen
      Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) übt deutliche Kritik an Vorschlägen der Finanzkommission Gesundheit, die die Versicherten zusätzlich belasten und die tarifvertragliche Bezahlung von Beschäftigten infrage stellen. „Die Vorschläge der Kommission beinhalten einige sehr sinnvolle und notwendige Maßnahmen, wie die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln und die Dynamisierung des Bundeszuschusses an die gesetzliche Krankenversicherung“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler zu den heute (30. März 2026) vorgestellten Ergebnissen der vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzten Kommission. „Andere Maßnahmen gehen jedoch in die komplett falsche Richtung. Sie gefährden die Versorgungsqualität oder hebeln das Solidarprinzip aus. Die Bundesregierung muss dringend klarstellen, dass diese Vorschläge zulasten der Menschen in diesem Land nicht zum Tragen kommen.“
      Konkret kritisiert ver.di unter anderem den Vorstoß, tarifvertragliche Bezahlung in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen nicht mehr voll zu refinanzieren und das sogenannte Pflegebudget wieder in die Fallpauschalen einzugliedern. „In der Vergangenheit hat der Kostendruck zu Lohndrückerei und Stellenabbau in der Pflege geführt – mit der Folge einer Gefährdung von Patientinnen und Patienten und der Überlastung des Personals“, erklärte Bühler. „Mit dem Pflegebudget hat die Politik dafür gesorgt, dass dringend benötigtes Pflegepersonal eingestellt werden kann. Das war und bleibt richtig.“ Gleiches gelte für die Regelung, dass die Refinanzierung von Tarifsteigerungen aller Berufsgruppen von den Krankenkassen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden kann
      …“ Pressemitteilung vom 30.3.2026 externer Link und

      • Finanzkommission Gesundheit: ver.di warnt vor Mehrbelastung
        „… Zwar enthält der Bericht aus Sicht der Gewerkschaft einzelne sinnvolle Ansätze – etwa die stärkere Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln. (…) Andere Maßnahmen gehen jedoch in die komplett falsche Richtung. Sie gefährden die Versorgungsqualität oder hebeln das Solidarprinzip aus. Die Bundesregierung muss dringend klarstellen, dass diese Vorschläge zulasten der Menschen in diesem Land nicht zum Tragen kommen. (Sylvia Bühler, ver.di-Bundesvorstandsmitglied). Kritisch sieht ver.di vor allem zwei Punkte: Zum einen soll die tarifvertragliche Bezahlung in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen künftig nicht mehr vollständig refinanziert werden. Zum anderen steht das Pflegebudget zur Disposition, das wieder in die Fallpauschalen eingegliedert werden könnte. Aus Sicht der Gewerkschaft würde damit ein Mechanismus geschwächt, der gezielt mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen ermöglicht hat. Auch auf der Einnahmenseite setzt die Kommission nach Einschätzung von ver.di die falschen Signale. Höhere Zuzahlungen, die unabhängig vom Einkommen erhoben werden, sowie eine mögliche Absenkung des Krankengeldes würden insbesondere Menschen treffen, die ohnehin unter Druck stehen. Hinzu kommt die Debatte um die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern – ein Vorschlag, der vor allem Geringverdienende belasten würde. Für ver.di ist damit klar: Die aktuelle Debatte droht, bekannte Muster zu wiederholen – steigende Kosten werden einseitig den Versicherten zugeschoben, während strukturelle Reformen ausbleiben. (…) Die Gewerkschaft verweist stattdessen auf alternative Wege zur Stabilisierung der Finanzierung: etwa eine Entlastung bei Arzneimitteln oder eine breitere Finanzierungsbasis, in die auch weitere Einkommensarten einbezogen werden. Entscheidend bleibt aus ihrer Sicht, dass das Solidarprinzip nicht weiter ausgehöhlt wird – weder auf Kosten der Beschäftigten im Gesundheitswesen noch derjenigen, die auf eine funktionierende Versorgung angewiesen sind.“ ver.di-Statement vom 31. März 2026 externer Link
    • Gesundheit: Reform ohne Leistungskürzungen ist möglich
      „… Jede Maßnahme, die die Reparaturarbeiten am System auf dem Rücken der Beschäftigten ablädt, lehnt der DGB ab. Die Bundesregierung muss jetzt zeigen, wie und ob sie den Empfehlungen folgt und mit Mut endlich die richtigen Reformen anpackt. Was der Maßstab sein muss: Erstens – Kosten senken ohne Leistung zu kürzen. Zweitens – schnelle, sinnvolle Strukturreformen. Drittens – die Einnahmenseite gerecht stärken.
      Jede Kürzung der Lohnfortzahlung oder Absenkung des Krankengeldes gefährden die Gesundheit der Beschäftigten, wenn sie aus Angst vor Lohnausfällen krank zur Arbeit gehen. Wer krank ist, muss sich auskurieren können – alles andere wird teurer. Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartner*innen träfe Millionen Familien – vor allem Frauen, die wegen Kindererziehung oder Pflege in Teilzeit arbeiten oder ihre Erwerbstätigkeit unterbrochen haben. Wer diese solidarische Leistung streicht, bestraft Care-Arbeit.
      Dabei geht es auch anders. Der DGB hat Kostensenkungs-Potenziale von über 100 Milliarden Euro ausgemacht, die funktionieren, ohne dass eine einzige Leistung gekürzt werden muss. Wie das geht: Leistungen wie Impfkampagnen, Investitionsförderung für Krankenhäuser oder Prävention sind keine Aufgabe der Beitragszahlenden. Dafür muss der Bund in die Finanzierung einsteigen und darf sich nicht länger mit rund 34 Milliarden Euro pro Jahr bei den Versicherten bedienen. So könnten 10 bis 43 Milliarden Euro jährlich eingespart werden.
      Weil Gesundheit zum Geschäftsmodell geworden ist, kaufen Private-Equity-Firmen und Investoren Arztpraxen, Krankenhäuser und Medizinische Versorgungszentren auf. Dort werden die Leistungen dann mit 10 Prozent pro Patient mehr abgerechnet – nicht weil die Patient*innen kränker sind, sondern weil mehr Umsatz mehr Gewinn bedeutet. Die Bundesregierung muss das Non-Profit-Prinzip umsetzen: Gesundheit darf kein Geschäft sein. Gemeinwohlorientierte müssen gefördert und Rendite-Abflüsse gestoppt werden. (…)
      Die Bundesregierung muss auch ran an die Einnahmeseite. Wir brauchen endlich eine Bürgerversicherung für alle: Selbstständige und Gutverdiener zahlen ein, Kapitaleinkünfte werden einbezogen. Einnahmepotenzial: mindestens 20 Milliarden Euro jährlich. Und wir brauchen eine Stärkung der Tarifbindung: Tarifflucht kostet die GKV 14 bis 16 Milliarden Euro jährlich, unbezahlte Überstunden weitere 4 bis 5 Milliarden Euro. Mehr Tarifbindung und bezahlte Überstunden stabilisieren die Einnahmeseite des Gesundheitssystems
      …“ DGB-Pressemitteilung vom 30. März 2026 externer Link
    • Erster Bericht der FinanzKommission Gesundheit beim Bundesgesundheitsministerium externer Link
  • Der gesteuerte Patient: Ärztevereinigung Virchowbund fordert durchdigitalisiertes »Primärversorgungssystem« – inklusive Eigenbeteiligung und Sanktionsmöglichkeiten
    „Montag morgen, zehn vor acht Uhr. Nur noch wenige Minuten bis zur Öffnung. Vor der Milchglastür der Hausarztpraxis hat sich an diesem trüb-nassen Novembertag bereits eine lange Schlange gebildet. Ältere Frauen mit Rollatoren, ein Vater mit hustendem Kind auf dem Arm, eine Teenagerin mit fiebrigem Blick, zwei Männer in Arbeitsklamotten, die in ihrer Firma anrufen. Hinter der Tür summt der Drucker, klingelt das Telefon, checken medizinische Fachangestellte (MFA) – die früheren Arzt- und Sprechstundenhelferinnen und -helfer – die Lage für den Arbeitsablauf an diesem Morgen. Punkt acht Uhr, eine MFA in mintgrünem Kasack entsperrt den Türriegel – und lässt die Patienten einzeln vor zum Portal. Praxisalltag. Eine Werktagsroutine, die es so nicht mehr geben soll. Findet jedenfalls Dirk Heinrich. Der Bundesvorsitzende des Virchowbundes präsentierte am Freitag im Impulsreferat seinen »Masterplan Patientensteuerung«. (…)Die Versorgung beginnt künftig zu Hause, auf dem Sofa. Mit einem Smartphone in der Hand, mittels KI-gesteuerter App – und dank elektronischer Patientenakte (ePA), in der die Krankengeschichte samt Befunden gespeichert und abrufbar ist. Heinrich illustriert seinen Plan anhand mehrerer Fallbeispiele, projiziert diese auf die Leinwand im Konferenzsaal des Hotels. Eines davon: 70jähriger Diabetiker mit Herzinsuffizienz und grünem Star, der zudem frisch an der Hüfte operiert wurde, klagt über Atemnot. Ad hoc greift er zum Handy – und wählt die »116 117«, die Servicehotline des Bereitschaftsdienstes für gesetzlich Versicherte. Der Anrufer in Not schildert seine Symptome. Die Computerstimme am anderen Ende der Leitung übernimmt »die digitale Ersteinschätzung«, so der Virchowbund-Chef – und übermittelt einen Termin zum Hausarzt, der künftig alles weitere koordiniert. Deshalb spricht Heinrich auch vom »Koordinationsarztmodell«. (…) Erstkontakte in Praxen müssen drastisch reduziert werden, fordert Heinrich. Zwei Instrumente sollen dabei helfen: eine »generelle Eigenbeteiligung« und »Sanktionsmöglichkeiten«, so der Bundesvorsitzende weiter. Welche Zusatzkosten sollen Patienten tragen, will der Autor auf Nachfrage wissen. Heinrich: »Zu einer vernünftigen Patientensteuerung gehört auch eine Art Praxisgebühr.« Und wenn Patienten weiterhin auf »freie Arztwahl« bestünden, würde das für jene teurer, gebe es einen »Wahltarif«. Die jeweilige Höhe könne er aber noch nicht benennen. Und was ist mit den Sanktionen? In jedem Falle brauche es, »eine Ausfallgebühr bei der Nichtabsage von Terminen«. Da alsbald das Gesundheitswesen durchdigitalisiert sein soll, erfolgten Abbuchungen der »Strafzahlungen« per Paypal oder Kreditkarte automatisch. Kurzum, es müssten Anreize für Patienten geschaffen werden, dem »Koordinationsarztmodell« zu folgen – notfalls mit einem »leichten Tritt in den Hintern«. Das Gute: Der »Masterplan Patientensteuerung« vom Virchowbund ist zuvorderst ein Planspiel. »Eine Vision«, wie selbst Heinrich einräumt. Und wir wissen ja, wohin uns der Weg in einem solchen Falle führen sollte: in die Warteschlange vor die Arztpraxis.“ Artikel von Oliver Rast in der jungen Welt vom 10. November 2025 externer Link
  • Versorgung verbessern statt Praxisgebühr wiedereinführen
    Zum Positionspapier “Vorschläge für eine ‘Gesundheitsreform 2026’” der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände externer Link (BDA), in dem unter anderem die Wiedereinführung der Praxisgebühr gefordert wird, ein Statement von Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied: „Auch wenn die Arbeitgeber den Vorschlag zum 100. Mal wiederholen, wird er das totgerittene Pferd Praxisgebühr nicht wieder auf die Beine bringen; eine solche Gebühr hat null Steuerungswirkung, sie bringt nur sinnlose Mehrarbeit für alle Arztpraxen landauf, landab. Die Arbeitgeber wissen sehr genau, dass Patient*innen eben nicht sinnlos von Arzt zu Arzt pilgern, sondern dass das eigentliche Problem die fehlenden Fachärzte und die extrem langen Wartezeiten für Facharzttermine für gesetzlich Versicherte sind. Was aber wollen die Arbeitgeber tatsächlich? Sie wollen die Krankenkassen zu Lasten der Versicherten entlasten. Das aber werden wir als Gewerkschaften abwehren, ebenso wie noch mehr Eigenbeteiligung und höhere Zuzahlungen.  Statt die Abschaffung der kostenfreien Mitversicherung von nichterwerbstätigen Ehegatten zu fordern – im Übrigen sowieso ein Auslaufmodell –, bräuchte es dringend einen dynamischen Steuerzuschuss an die Krankenkassen, damit gesamtgesellschaftliche Leistungen nicht von Beitragszahlern allein gestemmt werden müssen…“ DGB-Pressemitteilung vom 30. Oktober 2025 externer Link, siehe auch:

    • Keine OP für Opa. Kapitalverband präsentiert Horrorkatalog für gesetzliche Krankenversicherung. Sozialverbände kontern und fordern solidarische Versorgung für alle
      Sie sind in der Offensive – auch gesundheitspolitisch: Kapitalverbände. Sie organisieren den Angriff auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Ganz unverhohlen. Eigens dafür hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ein fünfzehnseitiges Positionspapier verfasst, das jW vorliegt. Ein Horrorkatalog, aus dem die FAZ in der Donnerstagausgabe zuerst zitierte.
      Der Titel klingt harmlos: »Für eine leistungsfähige und finanzierbare gesetzliche Krankenversicherung. Vorschläge für eine ›Gesundheitsreform 2026‹«. Der Inhalt ist es nicht. Demnach sollen GKV-Leistungen auf eine »Basissicherung« reduziert werden. Das bedeutet? Unklar, nicht genau definiert. Aber: »Altersbezogene Leistungsausschlüsse«, etwa Operationen für hochbetagte Senioren, seien möglich. Und: Medizinische Eingriffe nur noch, »wenn deren Nutzen nachgewiesen ist und die wirtschaftlich erbracht werden«. Übersetzt: Keine OP für Opa.
      Ein weiterer Vorschlag: Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Die Kapitalbosse wollen aber nicht nur abschaffen, sondern auch wiedereinführen. Etwa die Praxisgebühr, die »Kontaktgebühr« heißen soll. Erhoben – nicht wie früher – im Quartal; nein, besser gleich pro Arztbesuch. »Ärzte-Hopping« ließe sich so vermeiden. Der Mindestbeitrag für die Eigenbeteiligung an Arzneimitteln muss gleichfalls rauf – dann 7,50 Euro statt fünf Euro. Und nicht zuletzt will die BDA die Krankenhauslandschaft »auf bedarfsnotwendige Häuser konzentrieren«. Nicht benötigte Klinikbetten müssten konsequent abgebaut werden. Ein Maßnahmenpaket mit einem »GKV-Einsparvolumen« von jährlich 30 bis 50 Milliarden Euro, behauptet die FAZ in ihrem Bericht. (…)
      Auf Konfrontation zur Kapitaloffensive gehen Sozial- und Wohlfahrtsverbände. Die »Arbeitgeber« sollten sich auf bessere Beschäftigungsverhältnisse konzentrieren, betonte die Präsidentin vom Sozialverband VdK, Verena Bentele, gegenüber jW. Schließlich seien miese Jobbedingungen ein Auslöser für Erkrankungen und Fehlzeiten. Und: Wer die Familienversicherung angreife, »überschreitet eindeutig eine rote Linie«. Joachim Rock setzt nach. Die BDA-Vorschläge seien Rezepte aus der neoliberalen Mottenkiste, »ein reines Sparprogramm zu Lasten von Menschen mit geringem Einkommen«, so der Hauptgeschäftsführer vom Paritätischen Gesamtverband zu jW. Wer sparen wolle, »muss an die Renditen großer Gesundheitskonzerne ran«. Wer Beitragssätze senken wolle, müsse Spitzenverdiener und Privatversicherte in eine solidarische Bürgerversicherung einbeziehen. »Anstatt das Zweiklassensystem zu verschärfen, brauchen wir eine Krankenversorgung für alle.«

      Artikel von Oliver Rast in der jungen Welt vom  31.10.2025 externer Link
  • Krankenversicherung: Bundeskabinett beschließt »Sparpaket« – und streicht bei Kliniken
    Sie pfuschen, sie stümpern – oder in vornehm: Sie dilettieren. Am Kabinettstisch. Die Mitglieder der »schwarz-roten« Bundesregierung beschlossen am Mittwoch das »kleine Sparpaket« aus dem Gesundheitsministerium. Ressortchefin Nina Warken (CDU) will so zwei Milliarden Euro »schnell einsparen«. Allen voran bei Kliniken. Und ein bisschen in der Verwaltung der Krankenkassen, ferner beim »Innovationsfonds« für Forschung und Digitalisierung. Alles, um den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stabil zu halten. Für das kommende Jahr jedenfalls. »Wir haben Wort gehalten: Das Defizit in der GKV wird geschlossen«, meinte Warken gleichentags lauthals. Janosch Dahmen (Bündnis 90/Die Grünen) kontert. Das Sparpaket sei eine Mogelpackung, würde das faktische Defizit der GKV kaschieren, betonte der gesundheitspolitische Sprecher seiner Bundestagsfraktion am Mittwoch gegenüber jW. Stimmt. Der Bundesrechnungshof (BRH) hatte jüngst eine »strukturelle Deckungslücke« in Höhe von sechs bis acht Milliarden Euro errechnet. Jährlich. Auch sonst, ministerielle Taschenspielertricks. Erst im vergangenen Monat hatte das Kabinett bestimmt, den Klinikbetreibern vier Milliarden Euro aus dem schuldenfinanzierten Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz auszuzahlen – unter dem Label »Soforttransformationskosten«. Eine verkappte Subventionierung per Gießkanne der Krankenhauslandschaft, kritisierten BRH-Prüfer. Und nun wird den Betreibern von Hospitälern wieder knapp die Hälfte abgeknöpft. Weil sie für die Behandlung von Patienten im nächsten Jahr weniger abrechnen dürfen. Dahmen: »Das ist kein Reformkurs, das ist konzeptlose Zickzackpolitik.«…“ Artikel von Oliver Rast in der jungen Welt vom 16.10.2025 externer Link („Kollaps mit Ansage“), siehe auch:

    • Operation Sparpaket: Hausärzte und Krankenkassen sehen Kliniken als Kostentreiber. Linke: Kürzungsdiktat des Bundeskabinetts kostet Menschenleben
      Es klingt wie eine Anklage: Sie seien Kostentreiber, müssten auf den Prüfstand. Die Kliniken hierzulande. Das forderte die Vorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, gegenüber der Rheinischen Post (Dienstagausgabe). In den Praxen der niedergelassenen Ärzte werden Buhlinger-Göpfarth zufolge mit 16 Prozent der Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 97 Prozent aller Behandlungsfälle versorgt. »Auf die drei Prozent, die in den Krankenhäusern behandelt werden, fallen dagegen mehr als doppelt so hohe Ausgaben«, kritisierte die Verbandschefin. Grundsätzlich sei ausreichend Geld im System, es werde nur schlecht verteilt und zu häufig ineffizient eingesetzt.
      Buhlinger-Göpfarth reagierte auf den zuvor bekanntgewordenen »Sparplan« aus dem Bundesgesundheitsministerium unter Nina Warken (CDU). Die Ressortchefin will laut Medienberichten die Krankenkassen um rund zwei Milliarden Euro im kommenden Jahr »entlasten«. Das Gros sollen die Kliniken beisteuern – etwa 1,8 Milliarden Euro. Sie dürften dann weniger Kosten für die Behandlung von Patienten abrechnen. Die Meistbegünstigungsklausel würde ausgesetzt
      …“ Artikel von Oliver Rast in der jungen Welt vom 15.10.2025 externer Link
    • ver.di warnt vor Einschnitten bei Krankenhäusern und Krankenkassen – Werneke: Geplante Kürzungen gefährden Gesundheitsversorgung
      „… Erst vor zwei Jahren sei die Regelung zum vollständigen Ausgleich steigender Kosten als Reaktion auf die dramatische wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser beschlossen worden. Nun die sogenannte Meistbegünstigungsklausel auszusetzen, sei eine Rolle rückwärts zulasten der Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigten in den Krankenhäusern, erklärte der ver.di-Vorsitzende. „Es ist wenig glaubwürdig, wenn die Bundesgesundheitsministerin sagt, die Krankenhausreform wäre nicht in erster Linie ein Sparprogramm. Viele Kliniken werden aus wirtschaftlicher Not keine Chance haben, die Reform überhaupt zu erleben“, so Werneke…“ Pressemitteilung vom 14.10.2025 externer Link
  • Bis zu fünf Karenztage: Kassenärzte-Chef fordert Lockerung bei Krankschreibungen
    In der gesetzlichen Krankenversicherung klaffen Milliarden-Löcher. Deshalb wird breit darüber diskutiert, wie Kosten gespart werden können. Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, hat dazu eigene Ideen.
    In der Debatte um mehr Effizienz und Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung hat Kassenärzte-Chef Andreas Gassen eine Lockerung bei Krankschreibungen gefordert. „Die gesetzliche Möglichkeit für Arbeitgeber, bereits in den ersten drei Tagen die Vorlage einer Krankschreibung zu verlangen, produziert abertausende Arztbesuche, die aus unserer Sicht nicht zwingend notwendig wären“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Gassen schlug vor, diese Ausnahme von der Regel aus dem Gesetz zu streichen. „Eine generelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem vierten Tag hätte wieder mehr den Stellenwert eines wirklichen ärztlichen Attestes und nicht eines ‚Formvordrucks‘“, sagte Gassen.
    Die Arbeitgeber weisen diese Überlegungen zurück. „Eine pauschale Verlängerung der Karenzzeit würde die Arbeitgeberseite zusätzlich belasten, ohne die strukturellen Probleme zu lösen“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, der Deutschen Presse-Agentur. Kampeter sagte, es brauche eine stärkere Patientensteuerung. „Nur so kann unser Gesundheitswesen leistungsfähig, treffsicher und bezahlbar bleiben.“ Der Vorschlag der KBV greife jedoch zu kurz.
    Gassen: Karenzzeit auf vier oder fünf Tage anheben
    Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) stellte auch zur Debatte, die bisherige Frist von drei Tagen generell auf vier oder fünf Tage anzuheben. „Es geht uns um eine vom mündigen Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerin selbst verantwortete Karenzzeit“, argumentierte Gassen. Bei einer Ausweitung der Frist müsste die Krankschreibung, die offiziell Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung (AU) heißt, spätestens am fünften beziehungsweise sechsten Tag vorgelegt werden
    …“ Artikel von Tim Szent-Ivanyi vom 12.10.2025 im Redaktionsnetzwerk Deutschland externer Link
  • ver.di: Krankenversicherung stärken!
    „Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigen stark an, zwischen 2014 und 2024 um 61 Prozent. Ein wichtiger Grund für dieses satte Plus: Die Ausgaben für Arzneimittel sind überproportional gewachsen – um 65 Prozent. Hingegen haben sich die für Krankenhäuser nur unterdurchschnittlich erhöht. Steigende Arzneimittelkosten sind aber nicht die einzige Belastung. So finanzieren die Kassen nach wie vor eine ganze Reihe versicherungsfremder (aber gesellschaftlich wichtiger) Leistungen, ohne dass sie die Kosten dafür vollständig erstattet bekommen. Dies gilt etwa für die gesundheitliche Versorgung von Bürgergeld-Beziehenden. Aktuell klagen die Krankenkassen deshalb gegen die Bundesregierung. (…) Sie fordern zehn Milliarden Euro zur Deckung dieser Kosten. ver.di unterstützt den Vorstoß. Eine weitere Ursache der GKV-Finanzmisere sind gesetzlich beschlossene Ausgabensteigerungen, zuletzt etwa die Abschaffung von Budgets für Hausarztpraxen. Die Finanzmisere der GKV erfordert ein rasches Handeln. Wir brauchen realistischere und faire Medikamentenpreise. Und höhere Einkommen müssen stärker zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung beitragen. Auch muss der Bund endlich seiner Verantwortung für die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen gerecht werden. Die Bundeszuschüsse müssen dynamisiert werden, sie sind seit 2016 faktisch nicht mehr gestiegen.“ ver.di-Pressemitteilung vom 29. September 2025 externer Link
  • Rückenwind für Bürgerversicherung: Deutliche Mehrheit will private Krankenkassen abschaffen. Statt zwei verschiedener Systeme soll es nach dem Willen der Bürger ein einheitliches geben
    „Sie bekommen schnellere Termine, haben kürzere Wartezeiten und stellen sicher, dass Ärzte für ihre Leistungen besser bezahlt werden: die Privatversicherten in Deutschland. Rund zehn Prozent der Bundesbürger haben eine private Krankenversicherung, die übrigen 90 Prozent sind bei einer der gesetzlichen Krankenkassen versichert. Seit Jahren klagen diese Krankenkassen jedoch über Finanzierungslücken. Einem neuen Bericht des Bundesrechnungshofs zufolge fehlen jährlich sechs bis acht Milliarden Euro. (…) Um weitere Beitragserhöhungen zu verhindern, will die Bundesregierung eine Reform auf den Weg bringen. Im Herbst wird dazu eine Expertenkommission eingesetzt, die 2026 dann Vorschläge vorlegen soll. Ein Bürgerparlament hat derweil eigene Vorschläge für Sozial- und Steuerreformen erarbeitet. Am Montag wurden diese der Öffentlichkeit vorgestellt. So würden 74,4 Prozent der Deutschen die komplette Abschaffung der privaten Krankenversicherung befürworten, stattdessen sollte es nur eine für alle einheitliche Krankenkasse geben. Ein ähnliches Ergebnis konnte die t-online-Redaktion in einer eigenen Umfrage reproduzieren (Stand 9. September, 12 Uhr): Von den über 11.500 Personen, die an der Befragung teilgenommen haben, befürworten 68,5 Prozent die Abschaffung der privaten Krankenversicherung. Die meisten (53 Prozent) würden eine vereinheitlichte Bürgerversicherung befürworten. Allerdings stimmten 15 Prozent dafür, die Vielfalt der gesetzlichen Krankenkassen beizubehalten. 29,4 Prozent möchten die private Krankenversicherung beibehalten. (…) Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung hat außerdem ergeben, dass der Beitragssatz durch die Zusammenlegung im Schnitt um 0,2 Prozent sinken könnte. Das wäre auch für die Wirtschaft eine positive Entwicklung. Kritiker jedoch warnen, dass die 65.000 Menschen, die für die Privatversicherung arbeiten, ohne Arbeit dastünden. Zudem gibt es verfassungsrechtliche Bedenken für jene, die seit vielen Jahren in die Privatkassen einzahlen. Diese Menschen könnten Anspruch auf Rückzahlung von Teilen ihrer Beiträge haben. (…) Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, sagte, Vorschläge für schnell wirksame Maßnahmen zum Stoppen der explodierenden Ausgaben gebe es genug. Er schlug mit Blick auf die geplante Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie vor: „Für das Schnitzel mit Pommes soll bald der reduzierte Satz gelten. Warum geht das nicht auch bei Arzneimitteln?“ Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hielt der Regierung Realitätsverweigerung vor. „Ohne Steuermittel gehen in der Kranken- und Pflegeversicherung die Lichter aus.“ Die Chefin des Sozialverbands Deutschland, Michaela Engelmeier, sagte: „Darlehen sind keine Lösung, sie verschieben das Problem nur in die Zukunft.“ Statt neue Beitragserhöhungen zu riskieren, seien versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln zu bezahlen.“ Beitrag von Amy Walker vom 9. September 2025 bei t-online externer Link
  • Strukturmängel des Gesundheitssystems: Warum die Beiträge der Krankenkassen steigen und untere/mittlere Einkommensgruppen deutlich stärker belasten
    „Die Krankenkassenbeiträge werden im nächsten Jahr deutlich steigen. Dieser Kostensprung hat seine Wurzeln in Strukturmängeln des Gesundheitswesens, die Karl Lauterbach mit seinen Reformplänen vorerst kaum beseitigen kann. (…) Das Ankündigung Lauterbachs, er werde die GKV-Ausgaben eindämmen, ist zudem vor dem Hintergrund verlogen, dass er die Krankenkassen mit 25 Milliarden Euro für einen Transformationsfonds belastet, mit dem Krankenhausinvestitionen, verteilt auf zehn Jahre, finanziert werden sollen. Dafür gibt es keine rechtlich belastbare Grundlage, weil laut Krankenhausfinanzierungsgesetz die GKV nur für die Finanzierung der laufenden Betriebsausgaben der Krankenhäuser verantwortlich ist. Der Bund hat solche Zuschüsse zu den Investitionen der Länder allein zu finanzieren, wie er es schon bei der Sanierung der Krankenhäuser in den 1970er Jahren und in den neuen Ländern in den 1990er Jahren gemacht hat. (…) Der Bund könnte für einigermaßen stabile Krankenkassenbeiträge sorgen, wenn er seine Verpflichtungen wahrnehmen würde, anstatt sie auf die GKV abzuwälzen. Die auch von früheren Bundesregierungen praktizierte Verlagerung von Kosten aus dem Bundeshaushalt in das GKV-Budget ist keine belastungsneutrale „Verschiebebahnhofspolitik“ von einem Behördenkonto zum anderen. Sie trifft die unteren und mittleren Einkommensgruppen deutlich stärker als die höheren. Durch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von zurzeit etwa 5.300 Euro im Monat werden die Versicherten mit einem höheren Einkommen davon weniger belastet. Privat Versicherte werden überhaupt nicht an dem Transformationsfonds beteiligt. (…)Tatsächlich gibt es keinen empirischen Beleg für die Behauptung, ein reduziertes Leistungsangebot der Krankenversicherungen und private Zuzahlungen würden die Wirtschaftlichkeit des Gesundheitswesens erhöhen. Langzeituntersuchungen zeigen zwar, dass mit der Anhebung von Eigenbeteiligungen der Versicherten die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen sinkt. Aber sie belegen auch, dass dadurch medizinisch notwendige Behandlungen unterbleiben, sich die allgemeine Morbidität verschlechtert und die durchschnittlichen Fallkosten wachsen. Die Mängel des Gesundheitswesens werden nicht von einer herbeifantasierten Hängemattenmentalität der Krankenversicherten verursacht. Sie haben strukturelle Ursachen, die sich nicht nur in relativ hohen Kosten äußern, sondern auch in einer nicht sachgerechten Struktur der medizinischen Versorgung liegen. Es gibt große Mängel in der Koordination von ambulanter und stationärer Versorgung sowie unter den Arztpraxen und den Gesundheitsberufen, mit buchstäblich fatalen Folgen. Die OECD-Indikatoren zum Vergleich von Gesundheitssystemen stellen Deutschland bei den durch bessere Behandlungsabläufe vermeidbaren Todesfällen kein gutes Zeugnis aus. Hier stehen wir mit 66 Fällen pro 100.000 Einwohnern deutlich schlechter da als vergleichbare Länder wie die Niederlande (48), Frankreich (51), Schweden (53 oder Kanada (58). Mit bloßen Kostenverlagerungen zwischen den öffentlichen Haushalten oder einer weiteren Privatisierung der Gesundheitsausgaben löst man keine Strukturprobleme, sondern verschärft sie…“ Beitrag von Hartmut Reiners vom 18. Oktober 2024 bei Makroskop externer Link („Warum die Beiträge der Krankenkassen steigen“)
  • Umfrage: Mehrheit für Abschaffung der privaten Krankenversicherung 
    „… Haben wir in Deutschland eine Zwei-Klassen-Medizin? Die große Mehrheit einer aktuellen #NDRfragt-Umfrage empfindet das derzeitige System mit gesetzlicher und privater Krankenkasse als ungerecht. Selbst die privat Versicherten halten das System mehrheitlich für nicht fair (57 Prozent) – bei den gesetzlich Versicherten ist das Urteil noch deutlicher (82 Prozent). Ähnlich viele Befragte mit gesetzlicher Krankenversicherung plädieren sogar für die Abschaffung des Systems zugunsten einer einheitlichen Kasse. Bei den privat Versicherten fordern das deutlich weniger (48 Prozent). Über 19.000 Menschen aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen haben an der Befragung teilgenommen. (…) Eine schnellere, bessere, ausführlichere Behandlung – das verbinden viele mit der privaten Krankenversicherung. Bei der Frage nach den Vorteilen der Privaten wurde besonders häufig die schnellere Terminvergabe angeführt: 72 Prozent aller Befragten sehen hier einen Pluspunkt. Die zweithäufigste Antwort bei allen ist die größere Auswahl an Ärztinnen und Ärzten und damit einhergehend eine leichtere Neuaufnahme in Praxen (53 Prozent). Die Plätze drei, vier und fünf belegen eine geringere Wartezeit in Praxen (37 Prozent), umfangreichere Leistungen (36 Prozent) sowie eine höhere Behandlungsqualität (26 Prozent). Insgesamt 72 Prozent aller Befragten sprechen sich für die Abschaffung der privaten Krankenversicherungen aus und damit für die Einrichtung einer einzigen gesetzlichen Krankenversicherung für alle Menschen – ganz gleich, ob arm oder reich, verbeamtet, selbstständig, angestellt oder arbeitslos. Unter den gesetzlich Versicherten sind 84 Prozent für diesen Systemwechsel. Unter den privat Versicherten sind es mit 48 Prozent deutlich weniger…“ Beitrag von Kathrin Bädermann vom 4. September 2024 beim NDR externer Link mit Link zur allen Ergebnisse der nicht repräsentativen, aber gewichteten Umfrage
  • Unfair: Zwei-Klassen-System bei der Krankenversicherung. VdK pocht auf gerechte Kostenverteilung durch einheitliche solidarische Krankenversicherung
    • VdK pocht auf gerechte Kostenverteilung: VdK-Präsidentin: „Unterfinanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Versorgung von Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern beenden“
      „… Der Betrag, den der Bund für Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlt, reicht laut GKV nicht aus, um die Ausgaben für diese Gruppe zu decken. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Die Kosten für die Gesundheitsversorgung müssen gerecht verteilt werden. Es ist Aufgabe des Sozialstaates, die medizinische Versorgung im Bürgergeldbezug abzusichern. Diese gesellschaftliche Aufgabe darf nicht auf die Betragszahler abgewälzt werden. Der Staat muss endlich seinem Finanzierungsauftrag nachkommen und für Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger den vollen Krankenkassenbeitrag zahlen. Die Ampel wollte das Problem der Unterfinanzierung endlich aus der Welt schaffen. Das hat sie im Koalitionsvertrag vereinbart. Passiert ist bisher aber nichts. Besonders ungerecht ist, dass der Staat für jeden privat versicherten Bürgergeldempfänger 421,77 Euro in die private Krankenversicherung einzahlt. Bei den gesetzlich Versicherten sind es momentan nur 109,48 Euro, die die Kosten aber bei weitem nicht decken. Um die Finanznot in der gesetzlichen Krankenversicherung zu lindern, muss die Politik verstärkt die Einnahmeseite in den Blick nehmen. Der VdK fordert eine einheitliche solidarische Krankenversicherung, in die alle – auch privat Versicherte – einzahlen. SPD und Grüne haben die Bürgerversicherung bereits beschlossen. Hier muss die FDP ihre Blockadehaltung aufgeben. Zudem muss die Beitragsbemessungsgrenze wie in der gesetzlichen Rentenversicherung auf mindestens 7550 Euro monatlich beziehungsweise 90600 Euro jährlich angehoben werden. Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder zahlen nur bis 5175 Euro monatlich oder 62100 Euro jährlich Beiträge in die Krankenversicherung. Wer mehr verdient, zahlt dafür keine Beiträge. Das ist ungerecht und nicht solidarisch.“ VdK-Pressemitteilung vom 2. Juni 2024 externer Link, siehe dazu auch:
    • VdK-Video „Unfair: Zwei-Klassen-System bei der Krankenversicherung – Klipp und Klar“
      „Fair ist die derzeitige Form der Krankenversicherung in Deutschland nicht. Die gesetzlich Versicherten unterstützen mit ihren Beiträgen zum Beispiel auch Kinder und pflegende Angehörige. In der Privatversicherung zahlt jeder nur für sich. (…) Aber auch Privatversicherten kann dieses System zum Verhängnis werden, wenn sie älter werden, die Beiträge steigen und sie diese nicht mehr finanzieren können. Die Lösung für alle diese Probleme ist einfach. Wie sie aussieht, erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele in diesem Video.“ VdK-Video vom 20. Juni 2024 externer Link (Länge: ca. 2 Min.)
  • GKV-Finanzstabilisierung: Ein Gesetzentwurf mit schwerwiegenden Folgen
    „Seit Karl Lauterbach Ende Juni seine Eckpunkte für eine Reform der GKV-Finanzierung vorgestellt hat, wird der Entwurf in der Fachpresse fast täglich scharf kritisiert – und das von fast allen Seiten. (…) Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verdient seinen Namen nicht, denn das anvisierte Ziel, eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen wird durch die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht erreicht werden können. Schlimmer noch: Es destabilisiert die GKV-Finanzen gleich von zwei Seiten. Zunächst würde durch die Erhöhung des Zusatzbeitrages von durchschnittlich mindestens 0,3% der Wettbewerb unter den Kassen weiter angeheizt werden. Das kostet zusätzlich Geld, baut Druck auf und sorgt somit dafür, dass die gesetzlichen Krankenkassen in der Bereitstellung einer adäquaten und fairen Gesundheitsversorgung weiter eingeschränkt werden. Zusätzlich wird durch den vorgeschlagenen Rückgriff auf die Finanz- und Liquiditätsreserven der Krankenkassen deren finanzielle Resilienz nachhaltig geschädigt. Und das in ohnehin wirtschaftlich sehr schwierigen und ungewissen Zeiten, da durch steigende Energiepreise und Inflation die Ausgaben der Kassen weiter steigen werden. Eine der wenigen substanziellen Änderungen in der Kabinettsfassung gegenüber den vorgestellten Eckpunkten war die Streichung einer Solidaritätsabgabe für pharmazeutische Unternehmer in Höhe von einer Mrd. €. Es ist ein klarer Schritt in die falsche Richtung, die finanziellen Belastungen nicht auf mehr Schultern zu verteilen. (…) Sowohl von der Ausgaben-, als auch von der Einnahmenseite bleiben wichtige Strukturreformen aus, sodass bereits im nächsten Jahr ein Wachstum des Defizits um weitere ca. vier Milliarden Euro befürchtet werden muss – so schätzt es zumindest das IGES-Institut. (…) Zwar wurde auf Wirken der FDP die Einführung einer einheitlichen Bürgerversicherung nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen, doch solidarische Maßnahmen wie die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze auf 130.000€ und einer anschließenden Anhebung Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben gewerkschaftliche Kernforderungen. Zusätzlich müssen Bund, Länder und Gemeinden endlich ihrer finanziellen Verantwortung gerecht werden und dürfen nicht die finanzielle Hauptlast den Beitragszahlenden aufbürden, die durch die Anhebung des Zusatzbeitrages knapp 70% der Gesamtkosten der Maßnahmen tragen würden. (…) Das kann nicht die Lösung sein. Der Bund muss daher endlich höhere Beiträge für ALG-II-Bezieher*innen zahlen, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, und konsequent die Kosten für sachfremde Leistungen tragen. Die Länder müssen zudem Investitionen in die Krankenhäuser endlich auskömmlich finanzieren. Zusätzlich muss für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel als Teil des Grundbedarfs der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent Anwendung finden, so wie dies bereits in vielen europäischen Ländern der Fall ist. (…) Im Hinblick auf die bisherige Untätigkeit der Regierung, auf die berechtigte und notwendige Kritik zu reagieren, sind umfassende Änderungen am Gesetzentwurf derzeit nicht zu erwarten…“ Kritik vom 23. September 2022 bei der DGB-Gegenblende externer Link
  • »Argumentationshilfen« von der falschen Seite. Die Pharmalobby hat den Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Krankenkassen-Finanzen mitbestimmt 
    „Auf dem Weg hin zum Bundeskabinett nahm sich Karl Lauterbach (SPD) das »Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung« noch einmal vor. »Eine der auffälligen Änderungen betrifft die Pharmaindustrie: Die im Referentenentwurf noch vorgesehene Solidaritätsabgabe von zwei Milliarden Euro über zwei Jahre ist verschwunden«, fiel dem Online-Portal der »Deutschen Apotheker Zeitung« auf. Dabei sind die Pillen-Riesen alles andere als unbeteiligt an dem 17-Milliarden-Defizit der Krankenkassen. Trotz aller Eingriffe der Politik schaffen sie es immer wieder, die Arznei-Budgets von DAK & Co. über Gebühr zu strapazieren. So stiegen die Ausgaben für Medikamente im vergangenen Jahr um 7,8 Prozent auf 3,4 Milliarden Euro. Besonders die neuen teuren Krebs-Präparate wie etwa Bayers Nubeqa belasten die Etats, während sie gleichzeitig die Kassen der Konzerne klingeln lassen. »Der Umsatz mit rezeptpflichtigen Medikamenten (Pharmaceuticals) stieg (…) um 2,1 Prozent auf 4,818 Milliarden Euro. Die Markteinführung neuer Produkte, vor allem Nubeqa und Kerendia, verlief weiter erfolgreich«, erklärte der Leverkusener Multi am 4. August bei der Vorstellung seiner Halbjahres-Bilanz. (…) Den größten Anteil am Stopfen des Finanzlochs bürdet der Gesetzgeber nun den Versicherten auf. Ihr Zusatz-Beitrag erhöht sich von 1,3 auf 1,6 Prozent. Außerdem müssen die Kassen die Reserven auflösen, die sie dank der Zahlungen ihrer Mitglieder anzulegen vermochten. »Es bleibt dabei: Auch mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzes-Entwurf tragen die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler der GVK weiterhin einseitig die Belastungen«, sagt deshalb Jürgen Hohnl vom Verband der Innungskrankenkassen. Den Rest steuern Finanzmittel und ein Darlehen des Bundes, eine Begrenzung des Honorar-Zuwachses für Zahnärzte und andere kleinere Maßnahmen bei. Eine nachhaltige Sanierung der Krankenkassen-Kassen erreicht die Ampel-Koalition dadurch jedoch nicht. Eine Bürger-Versicherung, die auch Besserverdienende in das staatliche System einbezieht, wäre hier das Mittel der Wahl, aber das ist mit der FDP nicht zu machen. Und auch Lauterbach scheint zu der Idee auf Distanz zu gehen. Stattdessen droht er eine Krankenhaus-Reform an.“ Artikel von Jan Pehrke vom 16. August 2022 in neues Deutschland online externer Link
  • GKV-Finanzstabilisierung: Umverteilung würde helfen. vdää schlägt vor, Beitragsbemessungsgrenze abzuschaffen, ver.di für Anhebung der Versicherungspflichtgrenze
    • GKV-Finanzstabilisierung: Umverteilung würde helfen. vdää schlägt vor: Beitragsbemessungsgrenze abschaffen
      Wie zu erwarten war, fehlen den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) Milliarden Euro. 2023 sollen die Zusatzbeiträge in der GKV um 0,3 Prozent-Punkte steigen. Angesichts der vielen anderen Kostensteigerungen und der zu erwartenden Steigerungen bei den Heizkosten wird dies für Menschen mit geringem Einkommen eine zusätzliche Belastung darstellen. Statt Menschen mit Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 4.837,50 Euro pro Monat mehr zu belasten, schlagen wir vom vdää* vor, alle Einkommen über dieser Grenze für die Beiträge der Gesetzlichen Krankenkassen heranzuziehen, genauso wie andere Einkommensarten (Kapitaleinkünfte etc.): Kurzum: Wir fordern die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze. Wenn das Wort sozial für einen sozialdemokratischen Gesundheitsminister noch etwas bedeutet, sollte er nicht nur Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen belasten. Die absolute Untergrenze für einen Reformvorschlag muss also lauten: deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Damit man die Menschen aber nicht in die Arme der Privaten Krankenversicherung treibt, muss auch die Versicherungspflichtgrenze abgeschafft werden, die es lohnabhängig Beschäftigten mit einem Brutto-Einkommen über 5.362,50 Euro ermöglicht, in die PKV zu wechseln. Es liegt auf der Hand, dass dies alles Schritte in Richtung einer solidarischen Bürger*innenversicherung sind...“ Pressemitteilung vom 12. Juli 2022 externer Link
    • ver.di kritisiert GKV-Stabilisierungsgesetz und fordert nachhaltige Lösungen zur Sicherung der gesetzlichen Krankenversicherung
      Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert deutliche Nachbesserungen am Referentenentwurf für ein Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). „Der Bund entzieht sich seiner Verantwortung“, kritisierte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler anlässlich der für Mittwoch angesetzten Bundestagsanhörung zum Referentenentwurf. „Statt die dringend erforderlichen strukturellen Finanzprobleme durch grundlegende Reformen anzugehen, soll das Defizit kurzfristig unter anderem durch das Abschmelzen der Rücklagen und die Erhöhung der Zusatzbeiträge aufgefangen werden. Diese mutlose Politik auf Kosten der Versicherten und der Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung lehnen wir entschieden ab.“ Bühler verwies auf die Koalitionsvereinbarung, wonach SPD, Grüne und FDP den Bundeszuschuss zur GKV dynamisieren und die Finanzierung der Versicherung von ALG-II-Beziehenden verbessern wollen. Beides fehle im Referentenentwurf (…) „Gerade in diesen Zeiten müssen starke Schultern mehr stemmen als schwache. Deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt, das solidarische System der GKV auf gesunde Füße zu stellen. Um besserverdienende Beschäftigte bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu halten, muss in einem ersten Schritt die Versicherungspflichtgrenze angehoben werden“, forderte Bühler.“ Pressemitteilung vom 13.07.2022 externer Link
  • DGB zu Lauterbachs Eckpunkten der GKV-Finanzierung: Wer zahlt hier für wen? 
    Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat seine Eckpunkte für eine Reform der GKV-Finanzierung vorgestellt. Herausgekommen ist ein kurzfristiges Maßnahmenpaket auf Kosten der Beitragszahlenden. Der Bund drückt sich noch immer davor, seiner finanziellen Verantwortung gegenüber den Kassen gerecht zu werden – und hat die Stärkung des Solidarprinzips bei der Beitragsfinanzierung sträflich aus den Augen verloren. Leistungskürzungen bleiben weiterhin ausgeschlossen. Viel mehr positive Nachrichten gab es kaum, als Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am 28.06.2022 mündlich seine Eckpunkte für eine Reform der GKV-Finanzen vorstellte. Im Ergebnis wird jedoch schnell klar, dass die Eckpunkte angesichts des strukturellen Charakters des zunehmend wachsenden GKV-Defizits allenfalls ein kurzfristiges Maßnahmenpaket statt eine wirkliche Reform sind. Ein kurzer Blick auf die Eckpunkte zeigt bereits, dass die Beitragszahlenden den größten Anteil zur Schließung des Defizits von 17 Milliarden Euro im Jahr 2023 selbst zahlen sollen.
    Denn zumindest 12,2 Milliarden Euro der Gesamtsumme werden letztlich den Beitragszahlenden angelastet. Die Summe setzt erstens aus den Rücklagen der Beitragszahlenden bei den Krankenkassen in Höhe von 4 Milliarden Euro und in den Rücklagen der Beitragszahlenden beim Gesundheitsfonds in Höhe von 2,4 Milliarden Euro zusammen. Durch den weiteren Zugriff auf die Rücklagen, der so nur mit einer erneuten Reduktion der Mindestrücklage möglich ist, wird das Sicherheitspolster für ökonomisch schwierige Zeiten weiter massiv beschnitten – während zugleich die großen wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskriegs immer deutlicher werden. Zweitens soll der Zusatzbeitrag um durchschnittlich 0,3 Prozentpunkte angehoben werden, um zusätzliche Einnahmen in Höhe von 4,8 bis 5 Milliarden Euro zu generieren. Für die Beitragszahlenden kommt diese zusätzliche Belastung nicht zuletzt aufgrund der grassierenden Inflation zur Unzeit. Dadurch, dass sich die Bundesregierung zudem vor einer Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes drückt und stattdessen die Kassen zur Anhebung der Zusatzbeiträge drängt, wird zudem auch noch der Preiswettbewerb zwischen den Kassen deutlich befeuert. Die Konsequenz könnten hier massive Verwerfungen im GKV-System sein. Schließlich sollen die Kassen drittens ein Darlehen des Bundes in Höhe von einer Milliarde Euro erhalten. Diese Finanztrickserei verschiebt lediglich die Belastung der Beitragszahlenden in die Zukunft und führt nebenbei die Verschuldung der Krankenkassen als Finanzierungsmodell ein. (…) Der skizzierten Last der Beitragszahlenden in Höhe von 12,2 bis 12,4 Milliarden Euro stehen die Hebung von Effizienzreserven in Höhe von 3 Milliarden Euro sowie ein ergänzender Steuerzuschuss in Höhe von 2 Milliarden Euro gegenüber. Während noch offen ist, in welchem Umfang und in welcher Form neben der einmaligen, umsatzabhängigen Solidarabgabe in Höhe von einer Milliarde  Steuerzuschuss in Höhe von zwei Milliarden Euro gleich eine doppelte Farce. Denn die bestehende Finanzierungslücke wurde bundespolitisch verursacht, indem mit teuren Gesetzen zugunsten von Leistungserbringenden das Ausgabenwachstum befeuert wurde, ohne zugleich für eine Gegenfinanzierung oder eine Stärkung des Einnahmenwachstums zu sorgen. Auch wenn Lauterbach zurecht auf die verheerenden Folgen der Hinterlassenschaften seines Vorgängers hinweist, sollte er nicht vergessen, dass auch seine Partei seit 2013 als Koalitionspartner mitverantwortlich war.
    Zudem stehen den zwei Milliarden Euro Zuschussmitteln erhebliche Finanzvolumen entgegen, in deren Höhe der Bund seinen Haushalt zulasten der Krankenkassen entlastet. Um nur zwei Punkte zu nennen: Die Beiträge, die der Bund für die Versicherung von ALG-II-Beziehenden an die Krankenkassen bezahlt, unterschreiten die Kostendeckung um circa 10 Milliarden Euro jährlich, und das nicht erst seit diesem Jahr. (…)
    Deshalb sind und bleiben nachhaltige Reformen alternativlos. Ausgabenseitig müssen die überfälligen Strukturreformen in der Versorgung angegangen werden, um Effizienzreserven bei gleichzeitiger Verbesserung der Versorgungsqualität heben zu können. Die Kostentreiber Privatisierung und Profitorientierung müssen dabei deutlich zurückgedrängt werden. Einnahmenseitig muss der Bund endlich seiner finanziellen Verantwortung nachkommen und deutlich höhere Beiträge für ALG-II-Beziehende zahlen. Auch die genannte Wertung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln als Grundbedarf würde deutliche Entlastung bringen. Letztlich bleibt es aber unverzichtbar, die GKV als beitragsfinanziertes Solidarsystem zu stärken. Auch wenn die FDP bei der Bürgerversicherung prinzipiell blockiert, hat sich damit die Frage einer graduellen Stärkung solidarischer Finanzierungsformen längst nicht erledigt…“ DGB-Stellungnahme vom 07.07.2022 externer Link
  • Kriegsfinanzierung durch Sozialkürzungen: Krankenkassenbeiträge steigen auf Rekordhöhe 
    „Ein Defizit der Krankenkassen von mindestens 17 Milliarden Euro will Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im nächsten Jahr durch Beitragserhöhungen und die Plünderung der Kassenrücklagen auffangen, nicht jedoch durch eine Fortsetzung der staatlichen Zuschüsse. Ausdrücklich bezog sich der Minister dabei auf den Ukrainekrieg. Vor zwei Monaten hatte die WSWS den Bundeshaushalt eine „Kriegserklärung an die Bevölkerung“ genannt, als das Kabinett Scholz beschlossen hatte, die Bundeswehr mit einem „Sondervermögen“ über 100 Milliarden Euro auszustatten und insgesamt die Ausgaben fürs Militär zu verdreifachen. Wir schrieben: „Die Kosten für die Aufrüstung wird in jeder Hinsicht die Arbeiterklasse tragen.“ Das betätigt sich jetzt. Lauterbach will das Defizit nicht länger durch einen staatlichen Zuschuss ausgleichen, wie das bisher geschah. Stattdessen sollen vor allem die Beiträge der großen Bevölkerungsmehrheit steigen, die sich keine private Kasse leisten können. Dabei beruft sich der Gesundheitsminister ausdrücklich auf das gemeinsame Ziel der Ampel-Koalition, im Bundeshaushalt 2023 die Schuldenbremse einzuhalten. Als Lauterbach am Dienstag, 28. Juni, vor die Presse trat, bedankte er sich bei Finanzminister Christian Lindner (FDP) ausdrücklich und mehrfach für „die gute Zusammenarbeit und das einvernehmliche Ergebnis“. Er berichtete, der Finanzminister habe darauf geachtet, „dass wir nicht zu Vorschlägen kommen, die die Schuldenbremse verletzen, die Steuererhöhungen notwendig machen oder einen Nachtragshaushalt benötigen würden (…) Ich teile alle drei Ziele des Bundesfinanzministers ausdrücklich.“ (…) Um das Finanzloch bei den Krankenkassen zu stopfen, sollen die Beitragserhöhungen bei Arbeitern und Angestellten fünf Milliarden Euro aufbringen. Auch werden die Rücklagen geplündert. Lauterbach erklärte, die Krankenkassen und ihr gemeinsamer Gesundheitsfonds hätten zusammen 6,4 Milliarden an eigenen Reserven, die zur Deckung des Defizits herhalten könnten. „Wir sind im Ukrainekrieg“, betonte der Minister. „Alle Reserven in den Kassen müssen herangezogen werden.“ (…) Lauterbachs Resümee: „Es wird ein schwerer Herbst werden. Pandemiebedingt. Wir werden mit dem Ukrainekrieg kämpfen müssen. Wir werden Schwierigkeiten haben, die Steuermittel zur Verfügung zu stellen, die wir in anderen Bereichen benötigen.“ Auf eine Journalistenfrage, ob es wohl bei dieser Beitragserhöhung bleiben werde, oder ob da noch mehr Kürzungen kämen, sagte Lauterbach: „Es wird sehr viel davon abhängen, wie der Ukrainekrieg weitergeht.“…“ Beitrag von Marianne Arens vom 2. Juli 2022 bei wsws.org externer Link

Siehe zum Hintergrund

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=202372
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