[Presseschau] Für einen klar verantwortlichen Umgang der Politik (Staat) bei den Cum-Ex-Geschäften als Steuerraub durch die Banken

Kommentierte Presseschau von Volker Bahl vom 3.8.2021 – wir danken!

Für einen politisch-verantwortlichen Umgang gegenüber dem Bürger bei Fehlern der Politik (Staat) – statt neoliberalen Ideologie-Nebels.

So zeigt der Wirecard-Skandal und der Cum-Ex-Steuerraub ganz klar, es muss einfach wieder üblich werden, dass auch die Politik eine Verantwortung in unserer Gesellschaft trägt? Jetzt bleibt die Verantwortung der Politik bei dem ganzen Mist vom Wirecard-Skandal (https://www.youtube.com/watch?v=84NBzeQuo0k externer Link und https://www.tagesschau.de/inland/bilanz-zum-wirecard-untersuchungsausschuss-101.html externer Link) etwas diffus und ungeklärt offen.

Das setzt sich fort beim Cum-Ex-Steuerraub, in dem dann ein Finanzminister Olaf Scholz doch recht „verloren“ nur rum-eiert (https://www.tagesschau.de/inland/cumex-scholz-101.html externer Link), so dass die politische Verantwortung weiter unklar bleibt.

Dabei lassen sich durch die klaren Fakten der Ereignisse diese Cum-Ex-Geschichte doch insoweit als politischen Fehler eindeutig zurechnen.

Wenn der FiMi Scholz keinen klaren rechtlichen Kompass dafür hatte, kann er ja sagen, dass er eine klare Einordnung dieses Elends mit den finanzkapitalistischen „Fehlentwicklungen“ – wie sie jetzt vom Bundesgerichtshof klar benannt wurden (https://taz.de/BGH-Urteil-zu-Cum-Ex-Geschaeften/!5785995/ externer Link) bedauerlicherweise – da so etwas politisch noch nicht klar „durchgearbeitet“ war – noch nicht in der – inzwischen klareren strafwürdigen Einordnung – erkennen konnte.

Aber es ist nach dem Stand der Dinge keine klare Position von Scholz zu erkennen – auch bei den Gesprächen gegenüber Warburg – bezüglich des Tatbestandes des Steuerraubs. Das lässt doch nur die politische Einschätzung zu, dass er eine andere Einschätzung hatte oder diese finanzkapitalistischen Machenschaften einfach – zumindest – unterschätzte.

Aber – das wäre jetzt wichtig für normale Steuerzahler -, dass das als politischer Fehler jetzt erkannt wird. Jedenfalls – und das bleibt an Unaufgeklärtheit an der Politik und ihrer Verantwortung gegenüber dem Bürger hängen -, dass Olaf Scholz als Hamburger Bürgermeister an Gesprächen mit der Warburg-Bank beteiligt war und kurz darauf das Hamburger Finanzamt auf die Cum-Ex-Nachforderungen verzichtete. (die jetzt der BGH als fällig wieder von der Warburg-Bank einfordert!) (https://taz.de/BGH-Urteil-zum-Cum-Ex-Skandal/!5786005/ externer Link)

Und wie Christian Rath es angemessen ausdrückt, durch diese Verwicklungen mit den undurchschaubaren Manövern des Olaf Scholz hat er selbst dafür gesorgt, dass man bei den Worten „Cum-Ex“ immer an Scholz wird denken müssen.

Falls du auch so Gefallen daran finden kannst, wie verworren-komplex die deutsche politische Szene ist bei einer Verantwortung auf staatlicher Seite für den Steuerraub durch die Banken, mit dem Urteil zum Steuerraub durch Cum-Ex eine kleine Freude für diese klare Zuordnung durch den Bundesgerischtshof gibt es jetzt erst einmal, um die Rechtsordnung für die Steuerzahler klar zu justieren – selbst wenn Olaf Scholz, der jetzige Kanzlerkandidat der SPD und damalige Bürgermeister von Hamburg dabei als eine zwielichtige Figur in seiner Rolle gegenüber den Cum-Ex-Geschäften der Warburg-Bank bleibt (https://www.finanzwende.de/themen/cumex/olaf-scholz-und-die-warburg-bank/ externer Link), obwohl er seine Intentionen und Rolle einfach auch klarstellen könnte, aber vielleicht war er nur ein instinkloser Bürokrat – zum Nutzen einer Bank (https://taz.de/Olaf-Scholz-und-der-Cum-Ex-Skandal/!5707980/ externer Link).

Jedenfalls wird die Warburg-Bank in diesem BGH-Urteil auch noch verurteilt. Aber der jetzige Finanzminister kann sich einfach nicht erinnern. (https://www.sueddeutsche.de/politik/scholz-warburg-bank-cum-ex-untersuchungsausschuss-1.5281028?reduced=true externer Link)

Dennoch scheint er jetzt diese Einordnung durch den BGH als Steuerraub zu akzeptieren – ohne für sich gleichzeitig die Fehler der Politik einzugestehen. (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/cumex-scholz-101.html externer Link)

Und wieder einmal hat uns ein Gericht – wie beim Klimagesetz das BverfG – vor Fehlentwicklungen in der Politik „gerettet“. Dabei ist nach dem BGH-Urteil die Sache geklärt – im Sinne des Steuerzahlers, der nicht als Melk-Kuh für die Banken missverstanden werden darf.

Größter Steueraub in der deutschen Geschichte wird bestraft – stellt der Bundesgerichtshof jetzt klar.

Bei den Cum-Ex-Geschäften (https://www.finanzwende.de/themen/cumex/wie-funktionierten-die-cumex-geschaefte/ externer Link) dem größten Steuerraub in der deutschen Geschichte (ca. 10 Milliarden bei Cum-Ex und 20 Milliarden bei Cum-Cum) hat der Bundesgerichtshof jetzt endgültig Klarheit geschaffen: hier wurde gesetzeswidrig Steuerraub begangen – und nicht nur ein Steuerschlupfloch genutzt. (https://www.dw.com/de/bgh-best%C3%A4tigt-strafbarkeit-von-cum-ex-gesch%C3%A4ften/a-58670333 externer Link)

Und so hat der Bundesgerichtshof klar festgestellt, diese Cum-Ex-Geschäfte sind Steuerhinterziehung (https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/cumex-steuerhinterziehung-urteil-100.html externer Link) und damit eindeutig strafbar. (https://www.tagesschau.de/eilmeldung/cum-ex-bgh-urteil-101.html externer Link)

Diese unsaubere (= nicht verantwortungsbewußte) Haltung des Finanzministers im Steuerraub wird nicht verbessert durch seine finanzpolitische Haltung bei der durch ein breit aufgestellte politische Mehrheit im Jahre 2009 mit dem entsprechenden ökonomischen Glauben, dass der Staat für das Wirtschaftsgeschehen nur schädlich sein könne eine allgemeine Schuldenbremse durchgesetzt wurde. (= für den „freien“ Lauf des Finanzkapitals – vgl. dazu zur gleichartigen Zielsetzung des europäischen Fiskalpaktes Stephan Schulmeister, Fiskalpakt – Hauptkomponente einer Systemkrise: https://www.wifo.ac.at/jart/prj3/wifo/resources/person_dokument/person_dokument.jart?publikationsid=47515&mime_type=application/pdf externer Link )

Deshalb kann es auch nicht unerwähnt bleiben, dass nach der bisherigen Festlegung der gegenwärtige Finanzminister auch für die Schuldenbremse – nach 2023 – wieder eintritt – fest in diesem alten Glauben des „Neolib“ verwurzelt (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/scholz-schuldenbremse-101.html externer Link). Das würde die noch nicht ausgestandene Krisensituation wieder unnötig verschärfen.

Das hält jetzt der DGB eindeutig für schädlich für die Wirtschaft. (https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/wirtschafts-finanz-steuerpolitik/klartext/++co++961a0368-cf63-11eb-8ecc-001a4a160123 externer Link)

Diese Haltung für eine Modifizierung der Schuldenbremse für Investitionen wurde nicht nur von der gewerkschaftlichen Seite durch Stellungnahmen des IMK unterstützt (https://www.boeckler.de/pdf/p_imk_report_152_2019.pdf externer Link pdf), sondern auch – gemeinsam – mit der Wirtschaft (Institut der Deutschen Wirtschaft – IW) (https://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/hubertus-bardt-michael-huether-schuldenbremse-fuer-noetigen-spielraum-modifizieren.html externer Link). Die Beibehaltung der Schuldenbremse würde gerade die angesichts der Klimakrise notwendige Transformation sonst ziemlich unmöglich machen.

Zwar wurde – dank einer Ausnahmeregelung – die Schuldenbremse erst einmal bis 2023 (nur) ausgesetzt. Gerade danach aber sollen die Schulden zurückgezahlt werden, was weitere – notwendige – Investitionen für die Transformation angesichts des 1,5 Grad-Zieles der Pariser Vereinbarung unmöglich machen würde. (https://www.klimareporter.de/europaische-union/transformation-des-industriellen-herzens-europas-steht-an externer Link)

Und das 1,5-Grad-Ziel bleibt einfach wichtig. (https://www.br.de/nachrichten/wissen/pariser-klimaabkommen-warum-das-1-5-grad-ziel-so-wichtig-ist,SLxzhFV externer Link)

Deshalb hilft es nichts zu verzweifeln, sondern an dieser Aufgabe einer Transformation dranbleiben, denn es geht schlicht ums Überleben, erklärt die Klimaforscherin Antje Boetius. (https://www.br.de/nachrichten/wissen/klimaforscherin-zu-klimawandel-was-nuetzt-es-zu-verzweifeln,ScfgPrt externer Link)

Kommentierte Presseschau von Volker Bahl vom 3.8.2021 – wir danken!

Siehe auch im LabourNet Germany dazu:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=192304
nach oben