
Zur inzwischen hemmungslos vollzogenen Abschiebung folgende Meldung: „
Der bei einem Großeinsatz im baden-württembergischen Ellwangen gefasste Asylbewerber aus Togo darf nach Italien abgeschoben werden. Das Bundesverfassungsgericht wies den Eilantrag des 23-Jährigen ab. Die Karlsruher Richter teilten mit, der Klage habe eine hinreichende Begründung gefehlt. Daher sei sie unzulässig. Die Entscheidung ist nach Angaben des Gerichts unanfechtbar. Der Mann war Anfang des Monats in einer Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen im zweiten Versuch gefasst worden. Beim ersten Mal hatten Mitbewohner gewaltsam versucht, die Abschiebung des Mannes zu verhindern, der aus der Unterkunft entkommen konnte“ – so in „Togoer darf abgeschoben werden“ am 15. Mai 2018 beim Deutschlandfunk. Worüber sich aufregen? Über die Haltung eines solchen Gerichts, das formale Fragen über Menschlichkeit stellt? Oder über JournalistInnen, die unbeeindruckt von den Tatsachen, die inzwischen allseits bekannt sind, die Propaganda der „Gewalttäter“ (nebenbei) fortsetzen? Siehe dazu auch einen Beitrag, in dem die Betroffenen selbst zu Wort kommen und ein Solidaritäts-Flugblatt der GewerkschafterInnen und Antifa gemeinsam gegen Dummheit und Reaktion, sowie den Verweis auf den letzten unserer bisherigen Beiträge
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Zur inzwischen hemmungslos vollzogenen Abschiebung folgende Meldung: „
Der bei einem Großeinsatz im baden-württembergischen Ellwangen gefasste Asylbewerber aus Togo darf nach Italien abgeschoben werden. Das Bundesverfassungsgericht wies den Eilantrag des 23-Jährigen ab. Die Karlsruher Richter weiterlesen »