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Bauarbeiter in der Schweiz: Die Nase voll von der Haltung der Bauunternehmen – die wollen 300 Überstunden für 150 Franken…
sbb bauastelle schweizIm Vorfeld der aktuellen LMV-Verhandlungsrunde haben sich die Unia-Baupräsidenten sowie die Bau-Verantwortlichen der Syna zu einem Aktionskomitee versammelt. Dies zeigt die Entschlossenheit der Bauarbeiter und ihrer Gewerkschaften, gemeinsam für den LMV und die Rente mit 60 zu kämpfen. Nach der letzten Verhandlungsrunde hatten die Baumeister in der Öffentlichkeit ihr «grosszügige» Angebot einer Lohnerhöhung von 150 Franken angepriesen und versucht, die Gewerkschaften als «unersättlich» zu diffamieren. Was sie verschwiegen: Das Angebot gilt nur, wenn die Bauarbeiter zukünftig 300 Gratisüberstunden leisten und regelmässig zu 12 Stundentagen bereit sind. Ausserdem sollen sie bei Gefahr während Schlechtwetter arbeiten müssen und die Löhne beim Stellenwechsel sollen gekürzt werden…“ – so beginnt die Mitteilung „Geduld der Bauarbeiter geht zu Ende!“ der Gewerkschaft Unia vom 12. September 2018 auf ihrer Webseite, aus der sich eigentlich nur die Frage erhebt, wieso angesichts solcher Unverschämtheiten, die Gewerkschaften sich bemüssigt fühlen, öffentlich zu beteuern: „Auch in den aktuellen Verhandlungen brachten die Gewerkschaften – vergeblich – verschiedene Kompromissvorschläge ein. Für die Bauarbeiter und Gewerkschaften ist klar: Statt grenzenloser Arbeitszeit braucht es eine Beschränkung der überlangen Arbeitstage. Die Bauarbeiter sind bereit, ihren Beitrag zu leisten – aber nicht, mit ihrer Gesundheit oder gar dem Leben zu bezahlen…“ Wie weit die Kompromissbereitschaft von Bauarbeitern und Gewerkschaften sich unterscheidet ist eher eine Bewertungsfrage, aber ein weiterer, vorheriger Beitrag jedenfalls zeigt, dass die Bauarbeiter kampfbereit sind weiterlesen »
sbb bauastelle schweizIm Vorfeld der aktuellen LMV-Verhandlungsrunde haben sich die Unia-Baupräsidenten sowie die Bau-Verantwortlichen der Syna zu einem Aktionskomitee versammelt. Dies zeigt die Entschlossenheit der Bauarbeiter und ihrer Gewerkschaften, gemeinsam für den LMV und die Rente mit 60 zu kämpfen. Nach der weiterlesen »

ThyssenKrupp: Klammheimlich neuer Tarifvertrag zur Leiharbeit mit Höchstüberlassungsdauer von 36 Monaten
Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!Hinter dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen hat der Arbeitgeberverband Stahl am 22. August 2018 einen Vertrag mit der IG Metall Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen über den Einsatz von Leiharbeitern abgeschlossen. Er gilt seit dem 1. September 2018. Dabei kann die gesetzliche Befristung der Leiharbeit von 18 Monaten auf 36 Monate ausgedehnt werden, wenn eine „freiwillige“ Betriebsvereinbarung dazu abgeschlossen wird. TKSE-Vorstand und -Gesamtbetriebsrat haben eine entsprechende Übergangsvereinbarung zum 30.8. ausgehandelt. (…) Das Zustandekommen des Tarifvertrages ist ein gewerkschaftspolitischer Skandal. Die IG Metall-Bezirksleitung hatte dazu kein Mandat der Gewerkschaftsmitglieder. Außerdem wurde der Vertrag ohne Kenntnis und Beschlussfassung durch die Tarifkommission unterzeichnet. Seit Wochen und Monaten fordern Kolleginnen und Kollegen die Übernahme der Auszubildenden und der Leiharbeiter (…) In Duisburg Hamborn haben die Kollegen im Kaltwalzwerk mit zeitlich begrenzten selbständigen Streiks die Festeinstellung eines Leiharbeiters durchgesetzt. Die Belegschaft hat die unbefristete Übernahme von drei Azubijahrgängen durchgekämpft. Der Vorstand machte einen Rückzieher von seinen Plänen, Ende September über 600 Leiharbeiter zu entlassen. Deshalb sollten die Pläne zur Ausdehnung der gesetzlichen Überlassungsdauer für Leiharbeiter nicht bekannt werden. Die IG Metall-Bezirksleitung macht sich zu Erfüllungsgehilfen für die Vorstandspläne: Statt den Kampf zum Erhalt der 31-Stunden-Woche zu führen, wird die Arbeitszeitverlängerung auf 33 Stunden pro Woche durch die Verlängerung der Einsatzdauer der Leiharbeiter unterstützt…“ Beitrag vom 11.09.2018 bei Rote Fahne News, wir erinnern an: Höchstüberlassungsdauer in der Metall und Elektroindustrie geknackt: IG Metall stimmt Zeitarbeit bis zu vier Jahren zu weiterlesen »
Niedriglohn per Tarifvertrag? Schluss damit!"Hinter dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen hat der Arbeitgeberverband Stahl am 22. August 2018 einen Vertrag mit der IG Metall Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen über den Einsatz von Leiharbeitern abgeschlossen. Er gilt seit dem 1. September 2018. Dabei kann weiterlesen »

"… und arm bist Du…" Broschüre der Initiative zur Vernetzung der GewerkschaftslinkenViele Erwerbstätige, die kurz vor der Rente stehen, werden sich im Ruhestand einschränken müssen: Mehr als die Hälfte, 58 Prozent, der 55- bis 64-jährigen Erwerbstätigen hätten nicht genug Ansprüche an die gesetzliche, betriebliche oder private Altersversorgung, um ihr aktuelles Konsumniveau aufrecht zu erhalten, wenn sie jetzt in Rente gingen. Falls sie noch bis zum durchschnittlichen Renteneintrittsalter auf ihrer aktuellen Position weiterarbeiten können, sind immer noch rund 50 Prozent davon betroffen. Ein weiteres Absenken des gesetzlichen Rentenniveaus würde das Problem verschärfen. Entlastend würde eine Stärkung der gesetzlichen ersten Säule wie in Österreich wirken. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). (…) „Die gesetzliche Rente ist und bleibt der Anker der Altersversorgung“, sagt Dr. Dorothea Voss, die die Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung leitet. „Jedes weitere Absinken des Rentenniveaus muss verhindert werden – nicht nur bis 2025, sondern dauerhaft.“ (…) Bei denjenigen 55- bis 64-jährigen Erwerbstätigen, die eine potenzielle Versorgungslücke haben, beträgt die Differenz zwischen aktuellem Konsumniveau und dem zum Untersuchungszeitpunkt bestehenden Rentenanspruch im Durchschnitt rund 700 Euro. Die Versorgungslücke ist bei Erwerbstätigen, die nur Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben, mit knapp 740 Euro am größten. Liegen auch Anwartschaften an Betriebsrenten vor, reduziert sich die Lücke auf rund 620 Euro. Der Einfluss privater Versicherungen ist erneut relativ gering…“ Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 12. September 2018, sie basiert auf dem DIW-Wochenbericht 37/2018 „Rentennahe Jahrgänge haben große Lücke in der Sicherung des Lebensstandards“ von Markus M. Grabka, Timm Bönke, Konstantin Göbler und Anita Tiefensee – siehe dazu auch die Bewertung vom 12.9.2018 von und bei Stefan Sell weiterlesen »
"… und arm bist Du…" Broschüre der Initiative zur Vernetzung der Gewerkschaftslinken"Viele Erwerbstätige, die kurz vor der Rente stehen, werden sich im Ruhestand einschränken müssen: Mehr als die Hälfte, 58 Prozent, der 55- bis 64-jährigen Erwerbstätigen hätten nicht genug Ansprüche an die gesetzliche, weiterlesen »

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Immer weiter im Rachefeldzug der spanischen Klassenjustiz gegen den Generalstreik von 2012: Vier Jahre und 9 Monate Gefängnis für Streikposten der CNT
Soliplakat mit jorge und Pablo April 2018 CNT SpanienZwei Mitglieder der CNT, Jorge und Pablo, wurden im November 2012 während des landesweiten Generalstreiks in Spanien verhaftet. Die Polizei beschuldigte sie, für die Ausschreitungen in Logroño, einer Stadt im Nordosten des Landes, verantwortlich zu sein. Seit fünf Jahren warteten die beiden auf ihren Prozess. Der anhörende Richter ließ die von der Verteidigung übermittelten Beweisvideos unbeachtet und akzeptierte lediglich die Aussagen der Polizisten. Am Morgen des 4. September 2018, über fünf Jahre nach den Ereignissen in Logroño, hat nun das Gericht sein Urteil gefällt: Unsere Genossen Jorge und Pablo wurden jeweils zu einem Jahr sowie vier Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Dabei hat die Anklage bis auf Zeugenaussagen von Polizisten keine Beweise vorgebracht…“ – aus der Stellungnahme der CNT „Ein Schritt zurück, drei nach vorne!“  am 11. September 2018 in deutscher Übersetzung bei der FAU – inklusive der Solidaritätserklärung der FAU „Wir alle sind Jorge und Pablo“, in der es unter anderem heißt: „Die Anklage berief sich dabei lediglich auf Zeugenaussagen der Polizei und ließ anderes Beweismaterial vollkommen unberücksichtigt. Die Genossen Jorge und Pablo werden beschuldigt, während der Demonstration in der Stadt Logroño zu gewalttätigen Ausschreitungen aufgerufen zu haben. Als Beweis für die Anklage diente etwa, dass sie die Parole „Es gibt nur eine Sprache, die der Boss versteht: Boykott, Streik und Sabotage!“ skandiert haben sollen, wie die CNT auf ihrer Homepage berichtet. Für die Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union steht fest: Dieses Urteil ist eine Farce!“  (im Weiteren wird auch noch auf zusätzliches Material auf der CNT-Webseite verwiesen). Siehe dazu auch unseren ersten Bericht über diesen Schauprozess gegen die 2 CNT Aktivisten, der von der großen Zahl an solchen Verfahren der Klassenjustiz gegen Aktive des Generalstreiks der mit den übelsten Bestrafungen ist weiterlesen »
Soliplakat mit jorge und Pablo April 2018 CNT SpanienZwei Mitglieder der CNT, Jorge und Pablo, wurden im November 2012 während des landesweiten Generalstreiks in Spanien verhaftet. Die Polizei beschuldigte sie, für die Ausschreitungen in Logroño, einer Stadt im Nordosten des Landes, verantwortlich weiterlesen »

Achtung Niedriglohn! Löhne unter 10 €/Std....Das Schaubild der Redaktion von Blickpunkt WiSo vom September 2018 „zeigt den Anteil der Niedriglohn-Beschäftigung an der Gesamtbeschäftigung verschiedener europäischer Länder (ohne Beschäftigte im Öffentlichen Dienst, ohne Auszubildende und ohne Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten. Niedriglohn wird dabei definiert als ein Stundenlohn von zwei Dritteln oder weniger des Median-Brutto-Stundenlohns im jeweiligen Land.) Deutschland hat im Vergleich zu anderen Ländern einen überdurchschnittlich großen Niedriglohnsektor.“ weiterlesen »
Achtung Niedriglohn! Löhne unter 10 €/Std....Das Schaubild der Redaktion von Blickpunkt WiSo vom September 2018 externer Link "zeigt den Anteil der Niedriglohn-Beschäftigung an der Gesamtbeschäftigung verschiedener europäischer Länder (ohne Beschäftigte im weiterlesen »

ver.di aktiv - eine Gruppe der ver.di Mitglieder bei der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe)“… In einem Brief an die BVG-Vorstandsvorsitzende Sigrid Nikutta und die Geschäftsführerin der Berlin Transport GmbH (BT), Sylke Winter, kritisieren bereits mehr als hundert Beschäftigte des Berliner Nahverkehrs, organisiert bei verschiedenen Gewerkschaften oder unorganisiert, die unhaltbaren Zustände im Berliner ÖPNV. Die wachsende Liste der bereits über hundert Verkehrsarbeiter*innen – zumeist Fahrer*innen – weisen auf die schlechten Löhne und Arbeitsbedingungen hin und fordern ein Ende der Spaltung der Belegschaft. Lothar Erich Kurth, ehemaliger BT-Betriebsrat und ehemaliger Vorsitzender der ver.di-Betriebsgruppe bei der BT erklärt:“ Bei der BT GmbH handelt es sich um ein Outsourcing-Projekt der BVG, das bereits unter dem schwarz-roten Senat durchgeführt wurde. Wie in vielen anderen Betrieben der öffentlichen Daseinsvorsorge im Verantwortungsbereich des Landes Berlin, ging es darum, den damals gültigen Tarifvertrag zu unterlaufen. Ab 2005 wurden dann die die Löhne und Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten verschlechtert, mit Einführung des Absenkungstarifvertrags TV-N Berlin bei BVG und BT unter dem rot-roten Senat. Diese beiden von der Politik geleiteten Angriffe auf die Belegschaft und die gesamte Sparpolitik sind der Grund für die desolate Situation bei der BVG.” Erdoğan Kaya, Busfahrer und zudem Mitglied des ver.di Gewerkschaftsrats und der BVG-Tarifkomission, ergänzt: “Der TV-N Berlin läuft zum Ende des Jahres aus. Fakt ist: die Erwartung für radikale Veränderungen ist sehr groß. Wenn bei den Arbeitsbedingungen und bei der Bezahlung keine Verbesserungen erzielt werden, dann sieht es für die BVG nicht gut aus…“ Pressemitteilung vom 11.09.2018 von der Basisgewerkschaftsgruppe ver.di aktiv bei den Berliner Verkehrsbetrieben und der Brief der Fahrer_innen vom 11.9.2018. Für den weg dahin erinnern wir an die BVG-Rubrik im LabourNet-Archiv weiterlesen »
ver.di aktiv - eine Gruppe der ver.di Mitglieder bei der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe)“… In einem Brief an die BVG-Vorstandsvorsitzende Sigrid Nikutta und die Geschäftsführerin der Berlin Transport GmbH (BT), Sylke Winter, kritisieren bereits mehr als hundert Beschäftigte des Berliner Nahverkehrs, organisiert bei weiterlesen »

Klassenkampf TV zu Streikerfahrungen und -Strategien bei Amazon
Im Video vom 03.09.2018 bei youtube „Streik – Erfahrungen und Strategien bei Amazon“ berichtet ein Streikaktivist – Christian, Vertrauensmann bei Amazon in Bad Hersfeld – von den Auseinandersetzungen mit dem Konzern. Siehe auch das Streiktutorial von Klassenkampf TV vom 28.08.2018 „Der Weg zum Streik bei Amazon“ weiterlesen »
Im Video vom 03.09.2018 bei youtube externer Link "Streik - Erfahrungen und Strategien bei Amazon" berichtet ein Streikaktivist - Christian, Vertrauensmann bei Amazon in Bad Hersfeld - von weiterlesen »

Katholische Kirche als Arbeitgeber: Diskriminierung geht nicht
wurstteller_grossAm Dienstag urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Kündigung eines an einer deutschen kirchlichen Einrichtung beschäftigten Chefarztes ­wegen »fehlender Loyalität« zur katholischen Kirche gemäß der Charta der Europäischen Union eine verbotene Diskriminierung darstellt. Ingrid Matthäus-Maier, die Sprecherin der »Kampagne gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz«, hat mit der Jungle World über den Fall gesprochen. Um was ging es konkret in dem am EuGH verhandelten Fall? Es ging um einen Chefarzt an einem katholischen Krankenhaus in Düsseldorf. Er ließ sich scheiden und heiratete erneut. Nach dem katholischen Arbeitsrecht war dies ein schwerer Verstoß gegen seine Pflichten. Der Arzt war jedoch der Ansicht, es sei sein Grundrecht, sich scheiden zu lassen und zu heiraten. Er hat vor dem Arbeitsgericht geklagt, dann vor dem Landesarbeitsgericht, dann vor dem Bundesarbeits­gericht, wo er schließlich gewonnen hat. Dagegen hat die katholische Kirche in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt, aber nur teilweise gewonnen. Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, dass der Fall nochmals genauer geprüft werden müsse, und die Sache an das Bundesarbeitsgericht zurückverwiesen. Die dortigen Richter haben den Fall dann dem EuGH vorgelegt, um prüfen zu lassen, ob die Entlassung gegen die europäische Antidiskriminierungsrichtlinie verstößt. Welche Auswirkungen hat das Urteil des EuGH auf die Rechtsprechung in Deutschland? Es hat keine unmittelbaren Auswirkungen. Der EuGH hat festgestellt, dass tatsächlich eine Diskriminierung vorliegen könnte. Jetzt muss das Bundesarbeitsgericht entscheiden. Es dürfte letztlich feststellen: So eine Diskriminierung darf nicht sein. (…) Für wie viele Menschen gilt das katholische Arbeitsrecht? Es betrifft 1,2 Millionen Arbeitnehmer…“ Interview von Markus Ströhlein mit Ingrid Matthäus-Maier vom 13.09.2018 in der jungle world zum Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-68/17 am 11. September 2018 weiterlesen »
wurstteller_grossAm Dienstag urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Kündigung eines an einer deutschen kirchlichen Einrichtung beschäftigten Chefarztes ­wegen »fehlender Loyalität« zur katholischen Kirche gemäß der Charta der Europäischen Union eine verbotene Diskriminierung darstellt. Ingrid Matthäus-Maier, die Sprecherin der »Kampagne gegen religiöse weiterlesen »

Träume unter Asphalt. Tanzdemo am 15.9. und ruhrgebietsweite Aktionswoche für eine Solidarische Stadt für Alle! Gegen den Ausverkauf der Stadt!Es ist in jeder Stadt zu spüren. Profitorientierte Stadtplanung, der Ausverkauf von Wohnraum und öffentlichen Flächen im Interesse von Konzernen geht an den Bedürfnissen der Bewohner*innen vorbei. Während die Städte mit immer teureren Leuchtturmprojekten und Konsumtempeln um zahlungskräftige Investor*innen und Kund*innen konkurrieren, wird bezahlbarer Wohnraum immer knapper und die Bewohner*innen zahlreicher Stadtteile werden mit der zunehmenden Armut und Perspektivlosigkeit vollkommen alleine gelassen. Stattdessen wird der ausufernde Kapitalismus mit all seinen Folgen für Mensch, Tier und Natur mit immer mehr Repression und Gewalt durchgesetzt. (…) Überall im Ruhrgebiet werden die Menschen aktiv. Ob bei der Unterstützung von Geflüchteten, beim breiten Protest gegen Nazis, beim gemeinsamen Kampf für den Erhalt der eigenen Nachbarschaft, bei der Belebung von Leerständen oder beim Protest gegen unsinnige Leuchtturmprojekte – die städtische Zivilgesellschaft vernetzt sich und erfindet neue Formen der Solidarität. Erfolgreiche urbane Projekte und neue demokratische Konzepte überall auf der Welt zeigen, welch Kreativkraft und Ideenreichtum in der Gesellschaft schlummern. Immer mehr Initiativen wollen die Zukunft ihrer Stadt selbst in die Hand nehmen, um ihre eigenen Ideen einer solidarischen Stadt für Alle zu verwirklichen. Wir rufen die Menschen im Ruhrgebiet und darüber hinaus dazu auf, sich den Kämpfen für bezahlbaren Wohnraum, unkommerzielle städtische Freiräume und für eine solidarische Gesellschaft ohne Rassismus, Sexismus und Ausbeutung anzuschließen. Steht auf und werdet aktiv! (…) Wir rufen auf zur ruhrgebietsweiten Aktionswoche mit Veranstaltungen in vielen Städten und zur großen „TRÄUME UNTER ASPHALT“-Parade in Duisburg! Am 15. September ab 17:00 wird es bunt und laut vor dem Duisburger HBF. Bringt eure Freund*innen mit und tanzt mit uns durch die Straßen einer stillstehenden Stadt…“ Aufruf zur Aktionswoche und großen Recht-auf-Stadt-Parade für eine solidarische Stadt für Alle: Samstag 15. September 2018, 17:00 Uhr, Duisburg Hbf (Portsmouthplatz) von und bei REALIZE RUHRGEBIET – DER BLOG VON RECHT AUF STADT – RUHR, Events der Aktionswoche gibt es bei Fratzebuch weiterlesen »
Träume unter Asphalt. Tanzdemo am 15.9. und ruhrgebietsweite Aktionswoche für eine Solidarische Stadt für Alle! Gegen den Ausverkauf der Stadt!"Es ist in jeder Stadt zu spüren. Profitorientierte Stadtplanung, der Ausverkauf von Wohnraum und öffentlichen Flächen im Interesse von Konzernen geht an den weiterlesen »

[München] Eine 19-Jährige wird wegen eines Antifastickers überfallen – und niemand erfährt davon
Buch: Antifaschismus als FeindbildMitten in München schlug jemand die Frau blutig und bewusstlos, doch die Polizei hat bis heute keine Pressemitteilung dazu herausgegeben. „Antifaschistische Aktion München“ steht auf dem Sticker, den Kathi auf ihren Rucksack geklebt hat. Den Rucksack trägt sie auch, als sie am 3. September durch den Pasinger Stadtpark in München läuft. Es ist etwa 20 Uhr, Kathi ist auf dem Weg nach Hause. Es ist ein großer Sticker, die Aufschrift ist gut erkennbar. Wahrscheinlich, das vermutet sie, sei der Typ so auf sie aufmerksam geworden. „Scheiß Antifas!“, habe sie es hinter sich rufen gehört, da ist sie sich ganz sicher. „Scheiß Antifaschistin!“ Dann wird es dunkel. Als sie wieder zu sich kommt, ist sie blutüberströmt und benommen. (…) Kathi hat sehr viel Blut verloren, sie kommt sofort in die Notaufnahme. Am nächsten Morgen vermerkt die Polizei München in ihrer Pressemitteilung zum vergangenen Tag drei Straftaten: einen Einbruch in eine Großhandelsfirma, eine Brandstiftung in einem Mehrfamilienhaus und einen verhinderten Einbruch in einem Getränkemarkt. Kein Wort von dem allem Anschein nach rechts-motivierten Angriff auf die 19-Jährige. Gibt es hier kein öffentliches Interesse? (…) Opferberatungsstellen sprechen gegenüber VICE von „einer Dimension, die wir so noch nie erlebt haben“. Aber wie viel bekommen wir überhaupt davon mit – und macht die Polizei rechtsmotivierte Straftaten als das öffentlich, was sie sind?…“ Artikel von Laura Meschede vom 12.9.2018 bei Vice weiterlesen »
Buch: Antifaschismus als Feindbild"Mitten in München schlug jemand die Frau blutig und bewusstlos, doch die Polizei hat bis heute keine Pressemitteilung dazu herausgegeben. "Antifaschistische Aktion München" steht auf dem Sticker, den Kathi auf ihren Rucksack geklebt hat. Den Rucksack trägt sie auch, weiterlesen »

Schwarzbuch Bundeswehr. Kritisches Handbuch zur Aufrüstung und Einsatzorientierung der BundeswehrEine Zustimmung des Deutschen Bundestages zu etwaigen „Vergeltungsschlägen“ gegen Syrien nach einem angeblichen Giftgaseinsatz wäre völkerrechtswidrig und könnte zu Anklagen gegen Bundestagsabgeordnete vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) führen. Dies bestätigt eine aktuelle Stellungnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags. Die Juristen hatten bereits im April konstatiert, dass der amerikanisch-britisch-französische Angriff auf Syrien vom 14. April in der Fachliteratur „einhellig als völkerrechtswidrig bezeichnet“ wird. In ihrem damaligen Sachstandsbericht heißt es: „Der Einsatz militärischer Gewalt gegen einen Staat, um die Verletzung einer internationalen Konvention durch diesen Staat zu ahnden, stellt einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot (Art. 2 Nr. 4 VN-Charta) dar.“ Ein solcher Einsatz der Bundeswehr wird nicht nur im Verteidigungsministerium in Betracht gezogen, sondern auch von führenden Abgeordneten dreier Bundestagsfraktionen befürwortet: von Abgeordneten von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen…“ – so beginnt der Beitrag „Strafbar im Sinne des Völkerrechts“ am 12. September 2018 bei German Foreign Policy über die – von wem und warum? – jüngst publizierten „Überlegungen“ des Kriegsministeriums über eine Beteiligung in Syrien. Zur neuerlichen Kriegskampagne der BRD drei weitere aktuelle Beiträge – darunter auch ein Propaganda-Beispiel weiterlesen »
Schwarzbuch Bundeswehr. Kritisches Handbuch zur Aufrüstung und Einsatzorientierung der BundeswehrEine Zustimmung des Deutschen Bundestages zu etwaigen "Vergeltungsschlägen" gegen Syrien nach einem angeblichen Giftgaseinsatz wäre völkerrechtswidrig und könnte zu Anklagen gegen Bundestagsabgeordnete vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) führen. Dies bestätigt eine aktuelle Stellungnahme weiterlesen »

Arbeitsgericht stoppt BMWs Werkvertrag-Tricks
IG Metall: Schluss mit Mehrklassengesellschaft im BetriebSystematisch nutzt BMW billiges Personal externer Dienstleister und begibt sich dabei immer wieder in arbeitsrechtliche Grauzonen. Jetzt stoppt das Arbeitsgericht München mit einem noch nicht rechtskräftigen Urteil die weiß-blaue Trickserei. In drei Fällen muss der Konzern Ex-Werkverträgler wie eigene Mitarbeiter behandeln und soll Löhne und Rentenversicherungsbeiträge in Millionenhöhe nachzahlen. (…) Angestellt war der BMW-Markenbotschafter aber bei einem unbekannten Dienstleister namens KMF Messe- und Fuhrparkservice aus dem bayrischen Pfaffenhofen, der im Wesentlichen offenbar von einem Kunden lebte: BMW. Die Vertragskonstruktion zwischen dem Premium-Konzern und dem Kleinunternehmen, so urteilte jetzt das Arbeitsgericht München, war von Anfang an illegal. Faktisch, entschied das Gericht – bisher unbemerkt von der Öffentlichkeit – am 22. August, dass KMF Bühner und zwei ebenfalls klagende Kollegen wie Leiharbeiter an BMW überlassen habe. Dafür aber fehlte KMF die Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung. Und dadurch, so die rechtliche Schlussfolgerung der Richterin, waren Bühner und die anderen die Motorrad-Profis von KMF faktisch Mitarbeiter von BMW und müssen nachträglich auch so behandelt werden. (…) Ausgerechnet Mitarbeiter, die in der Öffentlichkeit BMW-Fahrzeuge präsentieren oder Anfragen unzufriedener Kunden beantworten und somit Aushängeschilder des Konzerns sein sollen, schiebt BMW an billige Subunternehmer ab. So leistete sich Bayerns Vorzeige-Arbeitgeber jahrelangen Streit um die externen Mitarbeiter des Dienstleisters PR Hofer im Münchner Markentempel BMW-Welt…“ Artikel von Harald Schumacher vom 11. September 2018 in der Wirtschaftswoche online, siehe dazu vom 18. Mai 2017: [BMW München] Sie haben einen Werkvertrag. Mitarbeiter klagen gegen BMW: Muss der Auto-Hersteller nachzahlen? weiterlesen »
IG Metall: Schluss mit Mehrklassengesellschaft im Betrieb"Systematisch nutzt BMW billiges Personal externer Dienstleister und begibt sich dabei immer wieder in arbeitsrechtliche Grauzonen. Jetzt stoppt das Arbeitsgericht München mit einem noch nicht rechtskräftigen Urteil die weiß-blaue Trickserei. In drei Fällen muss der Konzern Ex-Werkverträgler weiterlesen »

Plakat Antifademo Chemnitz 1.9.2018Die Ereignisse von Chemnitz sind ja nicht plötzlich vom Himmel gestürzt. Insofern sind auch manche Äußerungen und Verwunderungen insbesondere von politischen Eliten selbst verwunderlich. Außerdem muss man die Analyse breiter anlegen. In 2001 habe ich einen Aufsatz veröffentlicht mit dem Titel „Autoritärer Kapitalismus, Demokratieentleerung und Rechtspopulismus“. Die These war, dass der globale Kapitalismus immer mehr Kontrollgewinne erzielt, während die nationalstaatliche Politik immer mehr Kontrollverluste erfährt. Daraus entstehen auch soziale Desintegrationserfahrungen bzw. Ängste in Teilen der Bevölkerung mit Gefühlen der individuellen Kontrollverluste über das eigene Leben. Damit geht eine Demokratieentleerung einher, dass Teile der Gesellschaft nicht mehr das Gefühl haben, dass die regierende Politik die sozialen und auch kulturellen Probleme lösen kann. Am Ende habe ich 2001 behauptet, dass ein rabiater Rechtspopulismus der Gewinner sein wird. Die These war wohl nicht völlig falsch…“  – aus „„Chemnitz ist das punktuelle Brennglas“ am 07. September 2018 bei den Nachdenkseiten, ein Interview von Tobias Riegel mit Wilhelm Heitmeyer, worin der Bielefelder Soziologie auch noch eine Bilanz zieht, was Organisationsverbote und ihre Wirkung angeht: Machen ja, aber nicht zu viel erwarten… Siehe dazu drei weitere aktuelle Beiträge weiterlesen »
Plakat Antifademo Chemnitz 1.9.2018Die Ereignisse von Chemnitz sind ja nicht plötzlich vom Himmel gestürzt. Insofern sind auch manche Äußerungen und Verwunderungen insbesondere von politischen Eliten selbst verwunderlich. Außerdem muss man die Analyse breiter anlegen. In 2001 habe ich einen Aufsatz veröffentlicht mit weiterlesen »

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Eine Bilanz der japanischen Rechtsregierung
Trotz Massenbewegung gegen Kriegspolitik - der Kurs der japanischen Regierung wird fortgesetzt. Der Widerstand auch - inklusive politische StreiksDer Artikel stellt klar, warum entgegen allen Beteuerungen, Trump sei ein aus der Art gefallener Psychopath, sein ‚Politikstil‘ heute so in Mode und die aufgeklärt-demokratische Staatenwelt inzwischen bevölkert ist mit Sonnenkönigen vom Schlage eines Abe: Weil es eben nicht um einen Stil von Politik geht, sondern um ihren imperialistischen Kern: In der Konkurrenz gegeneinander bestreiten sich die Macher- und Nutznießernationen des globalisierten Kapitalismus wechselseitig die nationalen Erträge, um die es ihnen geht, und stellen sich deshalb reihum die Frage, was sie als nationale Mächte überhaupt noch vermögen und sind. Darum verlangen rund um den Globus Staatsführer ihren Völkern nationale Aufbrüche ab, von denen alle wissen, dass sie mit materiellen „Besitzständen“ der Massen und oft auch mit gewissen demokratischen Umständlichkeiten der staatlichen Herrschaft nicht verträglich sind…“ – so die Einführung zum Artikel „„Weltmacht oder gar nicht sein“ auf ostasiatisch“ in Gegenstandpunkt Nummer 2 von 2018 über die Politik der japanischen Regierung in der imperialistischen Konkurrenz. (Wir danken dem Verlag). weiterlesen »
Trotz Massenbewegung gegen Kriegspolitik - der Kurs der japanischen Regierung wird fortgesetzt. Der Widerstand auch - inklusive politische StreiksDer Artikel stellt klar, warum entgegen allen Beteuerungen, Trump sei ein aus der Art gefallener Psychopath, sein ‚Politikstil‘ heute so in Mode und die weiterlesen »

Kölner Lieferdienst Deliveroo unterläuft Mitbestimmung

Dossier

Aktionstag Freitag, der 13. April 2018 egen Essen auf Rädern 4.0. Deliveroo: Betriebsratsbehinderung, Scheinselbständigkeit, LohndumpingBetriebsrat des Lieferdienstes Deliveroo vor dem Aus / Freie Mitarbeiter mit weniger Rechten / Proteste vor dem Kölner Arbeitsgericht. Mitarbeiter mehrerer Fahrrad-Essenslieferdienste haben am Dienstag (13.03.2018) vor dem Kölner Arbeitsgericht demonstriert. Sie befürchten, dass der erst im Februar 2017 gegründete fünfköpfige Betriebsrat des Kölner Lieferdienstes Deliveroo ausgehebelt wird. Anlass ist die Klage einer ehemaligen Betriebsrätin. Sie fordert Wiedereinstellung. Der Betriebsrat bei Deliveroo löst sich nach und nach auf, denn die befristeten Arbeitsverträge der Betriebsratsmitglieder wurden oder werden nicht verlängert oder entfristet. Betriebsräte haben einen höheren Kündigungsschutz. Deliveroo beschäftigt jetzt mehr Selbstständige. Die Zahl der Beschäftigten ist in wenigen Monaten von mehr als 130 auf jetzt unter 30 gesunken, so die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten…“ Beitrag von Arne Busch vom 13.03.2018 beim WDR, siehe neu dazu: Keine Einigung mit Deliveroo beim Gütetermin – nächster Termin am 14. Dezember weiterlesen »

Dossier

Aktionstag Freitag, der 13. April 2018 egen Essen auf Rädern 4.0. Deliveroo: Betriebsratsbehinderung, Scheinselbständigkeit, Lohndumping"Betriebsrat des Lieferdienstes Deliveroo vor dem Aus / Freie Mitarbeiter mit weniger Rechten / Proteste vor dem Kölner Arbeitsgericht. Mitarbeiter mehrerer Fahrrad-Essenslieferdienste haben am Dienstag (13.03.2018) vor dem weiterlesen »

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