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Am 25. Juni 2014 wird der Fall des US-Deserteurs André Shepherd, der Ende 2008 in Deutschland Asyl beantragte, vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg verhandelt. Der 37-jährige André Shepherd wollte sich nach einem ersten Einsatz in Irakkrieg im Jahr 2004 nicht weiter an Kriegsverbrechen beteiligen und desertierte. Mit seinem Asylantrag beruft er sich auf die Qualifikationsrichtlinie der Europäischen Union, mit der diejenigen geschützt werden sollen, die sich einem völkerrechtswidrigen Krieg oder völkerrechtswidrigen Handlungen entziehen und mit Verfolgung rechnen müssen. Rechtsanwalt Dr. Reinhard Marx, der André Shepherd im Asylverfahren vertritt, betont, dass hier zum ersten Mal ein Verfahren eines US-Deserteurs vor dem höchsten europäischen Gericht verhandelt wird. Damit wird deutlich, welch grundsätzliche Bedeutung dem Fall zukommt.“ Einladung zu Anhörung und anschließender Pressekonferenz vom 17.6.2014 von Connection e.V., Pro Asyl und Military Counseling Network e.V. bei Connection, dort Hintergründe. Siehe dazu Hintergründe
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