
Die Anwälte der Maruti-Suzuki Belegschaft hatten den Antrag gestellt, in dem laufenden Verfahren erneut Zeugen von Seiten der Geschäftsleitung benennen zu können, die ihre bisherigen Aussagen über Gewaltanwendung der Streikenden im Jahr 2012 wiederrufen könnten. Dies hatten zwei Landesgerichte zugelassen – das Oberste Gericht hat jetzt dem Einspruch der Landesregierung, die offensichtlich um die Glaubwürdigkeit ihrer bisherigen Darstellungen – und der des Unternehmens, dem sie sich verbunden fühlt – fürchtet, statt gegeben. In dem Artikel bei Economic Times wird berichtet, der Oberste Gerichtshof meine vor allem, das Verfahren müsse „zügig“ fortgesetzt werden und alle Einsprüche und Zusatzanträge, die bei früheren Prozessetappen hätten gestellt werden können, müssten nicht berücksichtigt werden…
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Die Anwälte der Maruti-Suzuki Belegschaft hatten den Antrag gestellt, in dem laufenden Verfahren erneut Zeugen von Seiten der Geschäftsleitung benennen zu können, die ihre bisherigen Aussagen über Gewaltanwendung der Streikenden im Jahr 2012 wiederrufen könnten. Dies hatten zwei Landesgerichte zugelassen –
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