Der Vergleich am LAG Frankfurt am 31.10.2019 belegt die guten Chancen unserer Verfahren beim Bundesarbeitsgericht
Drei Verfahren, gestützt auf die EU-Richtlinie zur Leiharbeit, sind derzeit beim Bundesarbeitsgericht anhängig. Dieses wird um eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof nicht herumkommen. Die Richtlinie verlangt, dass bei tariflichen Abweichungen von Equal Pay der „Gesamtschutz“ des Leiharbeitnehmers gewahrt bleibt, und was „Gesamtschutz“ bedeutet, ist bisher völlig unklar. In solchen Fälle muss ein oberstes Bundesgericht an den EuGH vorlegen. Im vierten Verfahren wurde vor dem LAG Frankfurt am 31.10.2019 in der Berufung zum Urteil in Gießen vom 14.02.2018 (Az. 7 Ca 246/17) nun ein für den Leiharbeiter recht guter Abfindungsvergleich geschlossen: Die andere Seite – Randstad – erwies sich als ziemlich großzügig. Offensichtlich waren sie ihrer Sache nicht mehr so ganz sicher. Nun ist das BAG am Zuge…
Wir danken an dieser Stelle allen SpenderInnen und bitten um Geduld – die Mühlen der Gerechtigkeit sind bekanntlich langsam
a) ver.di rückt ein kleines Stück nach links – der Kongress stimmt in wesentlichen Fragen gegen das Votum der Antragskommission
„… In der Aussprache zum Rechenschaftsbericht wurde vielfach gefordert, dass ver.di kämpferischer sein sollte. Hier wurde eine Parallele zum erfolgreichen Kampf an den Unikliniken Düsseldorf und Essen gezogen. Bemängelt wurde auch das abrupte Ende der Aufwertungskampagne im Sozial- und Erziehungsdienst im Jahre 2015. (…) Die ersten Kontroversen zeigten sich bei der Beratung zum Antragblock „gute Arbeit und gute Dienstleistungen.“ Zwei Änderungsanträgen zum relativ harmlosen Leitantrag, die die Forderung auf Verkürzung der Wochenarbeitszeit auf 30 Stunden bzw. die Forderung, dass eine Verkürzung auf 30 Stunden bei vollem Lohn- und Personalausgleich breit in ver.di diskutiert werden sollte, hatte die Antragskommission, die, wie der Kongressverlauf später zeigte, oftmals nicht gut vorbereitet war und ihre Empfehlung nach Diskussion in der Konferenz ändern musste, eine Absage erteilt. Der letztgenannte Antrag wurde schließlich mit großer Mehrheit beschlossen. Ca. 30 Anträge hatten alleine die Verkürzung der Wochenarbeitszeit, darunter viele auf 30 Stunden bei vollem Lohn- und Personalausgleich zum Ziel. Es ist ein Erfolg dieses Kongresses, dass es gelungen ist, die Arbeitszeitfrage wieder ins Zentrum gewerkschaftlichen Handelns zu rücken. Wie wichtig den Delegierten dieses Thema war, zeigte auch eine vom Arbeitskreis Arbeitszeitverkürzung Hamburg und dem Netzwerk für eine demokratische und kämpferische ver.di initiierte Aktion, bei der Delegierte, die Marseillaise summend, Transparente mit der Forderung zu 30 Stunden-Woche, durch den Saal und auf die Bühne trugen. Auch beim Änderungsantrag, der die langfristige Abschaffung der Leiharbeit forderte, hatte man das Gefühl, dass die Antragskommission die Stimmung im Kongress bzw. die politische Lage im Lande unterschätze. Der Antrag wurde mit 439 zu 390 Stimmen angenommen. (…) Am letzten Tag blieben fast 100 Anträge übrig, die abschließend an den Gewerkschaftsrat überwiesen wurden, darunter auch ein Antrag der ver.di-Jugend, dass ver.di sich von den Kampagnen BDS und F.OR. Palestine distanzieren solle. Alles in allem war der Bundeskongress in vielen Teilen ein Beleg dafür, dass die Basis sich nicht alles gefallen lässt und nicht immer dem vorgeschlagenen Votum folgt…“ Bericht von Jürgen Senge vom 29.10.2019 – wir danken!
b) Ver.di-Bundeskongress und die Wahl: (Ver-)Fälschung oder Methode? Rechnen muss frau im Handel können!
„Das bisherige und seit Jahren heftig kritisierte, für den Handel in ver.di zuständige, hauptamtliche Mitglied des Bundesvorstandes, Stefanie Nutzenberger wurde auf dem Bundeskongress Ende September 2019 wieder gewählt: Mit 484 Ja-Stimmen, also 61,58 Prozent! So die offizielle Verkündung und Darstellung des schlechtesten Wahlergebnisses aller hauptamtlichen Vorstandsmitglieder. Als Demokratin, auch als Zynikerin könnte man sagen: Das ist doch ein klares Ergebnis und noch nie hatte bei Bundestagswahlen eine Partei eine solche große Zustimmung. Gewerkschaftliche Rechenwege: Bei näherem Hinsehen und Nachrechnen fällt auf: Laut ver.di hatte der Bundeskongress 1.009 gewählte Delegierte. Danach sind die 484 Ja-Stimmen allerdings keine 61,58 Prozent der 1.009 Delegierten, sondern 47,97 Prozent. (…) Diese Methode des Schön-Rechnens beinhaltet ein Außerachtlassen aller (bewussten?) Wahlboykotteure, also der verhinderten, sich (bewusst?) verweigernden und der sich (bewusst?) enthaltenden Delegierten!...“ Kommentar von Anton Kobel vom 11.10.19 – wir danken!
3. Politik » Arbeitsalltag und Arbeitsbedingungen » Arbeitsrecht » Arbeitsrecht allgemein
Ist der Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) ein höheres Rechtsgut als Pflichten aus einem Arbeitsvertrag? Im Kapitalismus im Prinzip: Nein. Nur Solidarität zählt!
„Gesucht: Infos/ Erfahrungen/ Gerichtsurteile zu folgenden Annahmen: Der Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) ist ein höheres Rechtsgut als Pflichten aus einem Arbeitsvertrag. Das könnte von praktischer Relevanz sein, wenn man zu einer Kundgebung während der Arbeitszeit will. (Klima)Demonstrationen ließen sich dann mit (Ankündigung und) Berufung auf Art. 5 GG besuchen – ohne Streik (mit unklarer Situation Re: Bezahlung) – aber eben auch ohne AG-Erlaubnis zu brauchen oder Urlaubstage einzusetzen. Auch warten auf Streikaufruf nicht nötig…“ Anfrage am 25.10.2019 von Uwe Fuhrmann bei Twitter – siehe dazu zwar keine Gerichtsurteile (gesucht!), aber „Zum Verhältnis von Arbeitspflicht, Meinungsfreiheit und Versammlungsrecht“ – Anmerkungen von Armin Kammrad vom 29. Oktober 2019 – wir danken und hoffen auf weitere!
AKTUELL BEI LABOURNET.TV: Widerstand leisten bei Ryanair
„Oktober 2019 OKG Konferenz, Kassel – Giulia berichtet über den Streik bei Ryanair im September 2018, durch den es den Beschäftigten gelungen ist, ein Grundgehalt durchzusetzen und die Praxis des erzwungenen unbezahlten Urlaubs (bis zu 5 Monate im Jahr) abzuschaffen. Derzeit kämpfen die Beschäftigten für ihr Recht, einen Betriebsrat zu haben. „Meine Botschaft für jeden Angestellten ist klar: habt keine Angst, versucht euch zusammen zu tun (…) Kennt euren Feind und findet heraus, was ihr tun könnt. Wir haben versucht miteinander zu reden, dann haben wir uns eine Waffe ausgesucht, das war die Gewerkschaft, und dann haben wir angefangen zu kämpfen.“ Video bei labournet.tv (deutsch | 5 min | 2019)
Treffpunkt für Ungehorsame, mit und ohne Job, basisnah, gesellschaftskritisch
The meeting point for all left-wing trade unionists, both waged and unwaged
Le point de rencontres de tous les militants syndicaux progressistes, qu`ils aient ou non un emploi