Kein Stopp geplant: Trotz Pandemie will Deutschland weiterhin Menschen in Krisengebiete abschieben

Dossier

Tödliche Folgen der Flüchtlingspolitik„In Baden-Württemberg nennt ein Sprecher des Innenministeriums das die „zwangsläufige Konsequenz“, wenn abgewiesene Schutzsuchende ihrer „Pflicht zur Ausreise nicht von selbst nachkommen“. (…) Um eine ausreichende Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln sicherzustellen, dürfe es „keine Denkverbote“ geben. So könnten laut dem Minister auch anerkannte Asylbewerber, die derzeit aufgrund der Krise ihrer Arbeit nicht nachkommen können, ebenso wie Flüchtlinge oder auch Hartz-IV-Empfänger „die Chance erhalten, den Landwirten und damit der Gesellschaft zu helfen“. Keine Möglichkeit mehr, sich einzubringen, haben 39 Personen aus Afghanistan, darunter 22 Straffällige, die am 12. März dieses Jahres von der Staatsmacht gefesselt, geknebelt und, begleitet von 94 Sicherheitsbeamten, vom Flughafen Halle/Leipzig aus nach Kabul geflogen wurden. Einen Tag zuvor hatte die Weltgesundheitsorganisation ihre Gefahreneinschätzung verschärft und mit Covid-19 erstmals seit über einem Jahrzehnt eine Pandemie ausgerufen. (…) Einen offiziellen Stopp gibt es allerdings nicht. „Eine generelle Aussetzung von Abschiebungen ist derzeit nicht geplant“, versichert ein Sprecher des baden-württembergischen Innenministeriums auf Anfrage von Kontext. (…) Allerdings gibt es Einschränkungen: „Im Übrigen gilt, dass keine begründeten COVID-19-Fälle oder COVID-19-Verdachtsfälle abgeschoben werden“, heißt es seitens des Innenministeriums…“ Artikel von Minh Schredle aus Kontext: Wochenzeitschrift vom 25. März 2020 externer Link. Siehe dazu:

  • Zahl der Abschiebungen steigt wieder an New
    Die Zahl der Abschiebungen aus Deutschland hat nach einem zunächst deutlichen Rückgang in der Corona-Pandemie wieder zugenommen. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden 5.688 Menschen aus Deutschland abgeschoben, im Vergleich zu 4.616 im ersten Halbjahr 2020, wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion externer Link hervorgeht, die dem MiGAZIN vorliegt. Vor allem nach Georgien (541), Albanien (456), Serbien (300), Pakistan (241) und Moldau (238) wurden den Angaben zufolge Menschen zurückgebracht. 140 Menschen hätten die Behörden laut Bundesregierung im ersten Halbjahr nach Afghanistan abgeschoben, erklärte das Ministerium. Unter den knapp 6.000 Abgeschobenen seien 904 Minderjährige und 760 Frauen gewesen. Insgesamt 4.889 Abschiebungen wurden laut Bundesregierung auf dem Luftweg vollzogen, 735 auf dem Land- und 64 auf dem Seeweg. Der wichtigste Flughafen für Abschiebungen sei wie in den Vorjahren Frankfurt am Main gewesen, gefolgt von Düsseldorf und Berlin-Brandenburg. Fast die Hälfte aller abgeschobenen Menschen (2.802) sei mit Sammelabschiebungen in ihre Herkunftsländer oder einen Drittstaat zurückgebracht worden…“ Meldung vom 13.09.2021 beim Migazin externer Link
  • Appell zum Weltflüchtlingstag (20.6.) an die Politiker*innen im Bundestag und in den Landtagen für ein sofortiges Abschiebungsmoratorium aufgrund der Covid-19-Pandemie 
    „… Im Windschatten des Covid-19-Ausnahmezustandes werden die Grenzen der Humanität und der Grundgedanken des Asyls ausgehöhlt und damit auch die Prozesse von Integration und Inklusion innerhalb der Gesellschaft unterlaufen. Wir, Menschen aus den unterschiedlichsten Bereichen der Gesellschaft, aus Kirchen und Kultur, Sozialverbänden und Wirtschaft, Flüchtlingsorganisationen und Helfergruppen, politischen Parteien und Gewerkschaften, haben uns daher zusammen getan und fordern ein Abschiebemoratorium wenigstens für die Dauer der Pandemie. (…) Gebt Geflüchteten eine sichere und menschenwürdige Unterbringung. Schließt die Massenunterkünfte. Erlaubt ihnen Ausbildung und Arbeit und stellt Euch nicht den Grundsätzen von Gleichbehandlung und Chancengleichheit entgegen! Nutzt die Zeit eines Moratoriums, um eine bessere und humanitäre Asylpolitik mit fairen Asylverfahren zu konzipieren, welche wirklich allen Schutz bieten, die ihn brauchen, welche Integration mit Bleiberecht verbindet…“ Appell von Bayerischen und Münchner Flüchtlingsrat u.a. auf der Aktionsseite externer Link
  • Herzinfarkt bei Sammelabschiebung nach Armenien! 
    Bayern schiebt schwerstkranke Senior:innen nach Armenien ab| Mann erleidet Herzinfarkt am Münchner Flughafen | Bayerischer Flüchtlingsrat: Behörde macht sich der fahrlässigen Körperverletzung im Amt schuldig Am Dienstag, den 23. Februar 2021 ging ein Abschiebeflug vom Münchner Flughafen nach Armenien. Mehrere höchst vulnerable Personen waren für die Abschiebung vorgesehen. Die Nordbayerischen Nachrichten berichteten bereits am 23. Februar von einer Familie mit einem autistischen Kind, deren Abschiebung abgebrochen wurde. Darüber hinaus wurden dem Bayerischen Flüchtlingsrat mehrere dramatische Fälle bekannt. Ein Mann erlitt am Flughafen einen Herzinfarkt, musste notoperiert werden und befindet sich nun im Münchner Herzzentrum. An Bord des Abschiebefluges waren unter anderem zwei schwerkranke, lebensältere Menschen aus Nürnberg und Fürth. Der Abschiebeflug wurde von mindestens zwei Ärzt:innen begleitet. (…) Die Familien und Rechtsanwält:innen der betroffenen Personen berichten, dass sie wegen der Schwere der Krankheiten und aufgrund der Aussagen der ZAB-Mfr nicht mit einer Abschiebung gerechnet hätten. Bei Herrn B. hat die Behörde erst kürzlich mitgeteilt, dass demnächst keine Abschiebung anstehe. Bei Frau C. wurde wenige Tage vor der Abschiebung ein Umzug zu ihrer Familie genehmigt. Der Verdacht liegt nahe, dass sich die betroffenen Personen, ihre Familien sowie ihre Rechtsanwält:innen in Sicherheit wiegen sollten…“ PM vom 2. März 2021 des Bayerischen Flüchtlingsrats externer Link
  • Hamburg will weiter Schwerkranke abschieben
    „… Wenn es um Abschiebungen geht, ist der Hamburger Ausländerbehörde kein Hindernis zu groß: In den vergangenen Jahren hat die Hansestadt Hamburg immer wieder teils schwerkranke Menschen abgeschoben, die auf medizinische Versorgung angewiesen sind. Wie Dokumente einer Abschiebung im vergangenen Jahr zeigten, ließ die Stadt Hamburg im Juni 2018 einen nierenkranken Ghanaer abschieben, der zuvor 17 Jahre in Deutschland gelebt hatte. Die Behörden mieteten extra ein Ambulanzflugzeug und gaben für die Abschiebung fast 60.000 Euro aus. Ein Ambulanzflugzeug hat besondere medizinische Geräte und ärztliches Personal an Bord. Auch 2019 schob die Hansestadt einen kranken Mann ab, wie jetzt aus einer Antwort des rot-grünen Hamburger Senats auf eine kleine Anfrage hervorgeht. Danach hatte der Mann aus Serbien mit seiner Familie zweieinhalb Jahre lang in einer Flüchtlingsunterkunft gelebt. Für seine Abschiebung mithilfe eines Ambulanzflugzeugs gab die Stadt Hamburg mehr als 20.000 Euro aus. Eine normale Abschiebung war auf der Erkrankung des Mannes nicht möglich. „Eine Flugreisetauglichkeit hingegen war nur in Begleitung eines Notarztes bei einem Flug mit Sonderausstattung gegeben“, so der Senat. (…) „Es ist eine moralische Bankrotterklärung, dass schwerkranke Menschen in Länder abgeschoben werden, in denen die medizinische Versorgung nicht ausreichend gewährleistet ist“, sagt Carola Ensslen, Sprecherin für Flucht und Migration bei der Hamburger Linksfraktion. Hilfebedürftige Menschen bräuchten Unterstützung und nicht „die kalte Faust der Abweisung“, so Ensslen. Offenbar plant Hamburg auch künftig weitere Abschiebungen schwerkranker Menschen. „Abschiebungen mittels Ambulanzflugzeugen werden auch in Zukunft erfolgen, wenn dies im konkreten Einzelfall in Ermangelung einer anderen Rückführungsmöglichkeit erforderlich und realisierbar ist“, teilt der Senat mit…“ Meldung vom 17. Februar 2021 von und bei MiGAZIN externer Link
  • Klage gegen Abschiebung nach Albanien eingereicht: Grün-Schwarz schiebt sogar Kinder aus Jungendhilfeeinrichtung ab 
    In einer gemeinsamen Pressemitteilung haben der baden-württembergische Flüchtlingsrat und die Jugendhilfeeinrichtung Waldhaus noch einmal auf die Folgen der Abschiebung nach Albanien am 14. Dezember aufmerksam gemacht. Damals wurden u.a. ein 16-jähriges Mädchen und ihr zwölfjähriger Bruder ohne Begleitung von Familienangehörigen aus der Jugendhilfeeinrichtung Waldhaus im Landkreis Böblingen über den Baden-Airpark abgeschoben. Nun wurde Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart eingelegt. Die Behörden sollen es mit den gesetzlichen Vorgaben einer Abschiebung von Minderjährigen nicht so ernst genommen haben. Wir haben mit Seán McGinley vom Baden-Württembergischen Flüchtlingsrat gesprochen.“ Interview vom 12. Februar 2021 bei Radio Dreyckland externer Link Audio Datei, siehe auch die erwähnte PM:

    • Klage gegen Kinderabschiebung eingereicht
      Die umstrittene Abschiebung von zwei unbegleiteten Minderjährigen aus einer Jugendhilfeeinrichtung der Waldhaus Jugendhilfe gGmbH im Landkreis Böblingen wird nun auch die Gerichte beschäftigen. Am frühen Morgen des 14. Dezember letzten Jahres waren die 16-jährige Dana und ihr zwölfjähriger Bruder Edi (Namen geändert) von der Polizei aus der Einrichtung geholt und nach Albanien abgeschoben worden. Für den Freiburger Rechtsanwalt Ruben Hoffmann, der die Vertretung der Kinder übernommen hat, ist klar, dass die Abschiebung rechtswidrig war, weil die Behörden ihre gesetzlichen Pflichten zur Sicherstellung einer Übergabe der Kinder an eine geeignete Person in Albanien missachtet haben. „Das Gesetz erlaubt Abschiebungen von unbegleiteten Minderjährigen nur unter sehr engen Voraussetzungen. Hierzu gehört die Verantwortung für die Übergabe an sorgeberechtigte Personen oder eine entsprechende Einrichtung im Zielland. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und das Bundesverwaltungsgericht haben eine klare Vorgabe formuliert, wonach die Behörden dem Vormund mitteilen müssen, an wen die Übergabe erfolgen soll, damit dieser die Gelegenheit hat, eventuelle Einwände vorzubringen und Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. In einer aktuellen Entscheidung hat auch der Europäische Gerichtshof dies erst kürzlich bekräftigt“, erklärt der Anwalt. „Der Vormund wurde in diesem Fall nicht informiert. Das hat auch das Innenministerium in seinen bisherigen Verlautbarungen zum Fall nicht bestritten“, stellt Seán McGinley vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg fest. Er steht seit dem Tag der Abschiebung mit verschiedenen am Fall beteiligten Akteuren in Kontakt. (…) Nach Kenntnis des Flüchtlingsrats war dies nicht die erste Abschiebung von unbegleiteten Minderjährigen aus einer Jugendhilfeeinrichtung im Jahr 2020. Die Verantwortlichen des Jugendhilfeträgers haben für dieses Vorgehen kein Verständnis…“ Gemeinsame Pressemitteilung von 08. Februar 2021 vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und Waldhaus gGmbH externer Link
  • Menschen abschieben trotz Pandemie? Kein Widerspruch für die EU 
    „… Unter dem Schutzmantel der Corona-Pandemie offenbarte die kapitalistische Regierung der EU in der letzten Woche ihren menschenfeindlichen Charakter: Auf einem Nebenschauplatz, ganz im Verborgenen wurden am letzten Dienstag 38 Menschen von der europäischen Grenzschutzagentur Frontex nach Nigeria abgeschoben. Nach Angaben des bayerischen „Landesamt für Rückführung und Asyl“ wohnten davon 24 Menschen in Deutschland, 20 allein in Bayern. Die Regierung versucht diese Brutalität zu legitimieren – acht Menschen unter ihnen hätten in Deutschland eine Straftat begangen. Das soll die Abschiebung aller 38 Menschen rechtfertigen, auch die von alleinstehenden Frauen mit Kindern. (…) Die aktuellen Abschiebungen schließen sich einer Reihe von Einsätzen an: Bereits im Dezember 2020 wurden 43 Menschen nach Nigeria abgeschoben. Leben wurden zerstört und Familien getrennt. Die Abschiebungen werden stets begleitet von aggressiver Polizeigewalt: Oftmals bleibt den Betroffenen kaum Zeit ihre Dinge zu packen, bevor sie von der Polizei abgeholt werden. Doch der Horror endet nicht mit dem Verlassen des Flugzeuges. Zurückkehrende Menschen finden sich in einer katastrophalen Lage wieder: Notfallunterkünfte sind mangelhaft und nach Anlaufstellen sucht man vergeblich. Die Organisation „Refugee Struggle for Freedom“ berichtet von der Lage der Eintreffenden am letzten Dienstag: „Die Betroffenen berichten von schwierigen Bedingungen und Unterversorgung. Vor allem für die Kinder ist es schwer, sich an die neue Situation anzupassen. Sie haben keine Perspektive, sie erhalten weder vom Deutschen noch vom Nigerianischen Staat Unterstützung. Hilfe für einen Neustart im Land bieten derzeit nur Spenden.“ Trotz dieser katastrophalen Lage sieht die EU sich nicht veranlasst, Menschen vor diesen Verhältnissen zu schützen. Sie reißt Betroffene brutal aus ihrem Leben und lässt sie zurück, sie bietet ihnen absolut keine Hilfe. Stattdessen drängt Deutschland seit 2020 verstärkt zur Abschiebung nach Nigeria. Eines wird auch hier, ebenso wie bei der brutalen und alltäglichen Realität in Geflüchtetenunterkünften und den gewaltvollen Niederschießungen an den Außengrenzen der EU, deutlich – die vermeintlich humanistische EU zeigt im Umgang mit schutzbedürftigen Menschen ihr wahres Gesicht. Geschützt werden nicht Menschen, geschützt wird der eigene Profit.“ Kommentar von Mara Räuber vom 29. Januar 2021 bei Klasse gegen Klasse externer Link
  • Magdeburg: Brutales Vorgehen bei der Abschiebung der Mutter mit zwei kleinen Kindern nach Armenien
    Angehörige, Mitschüler*innen, Nachbar*innen und Unterstützende sind fassungslos über das brutale Vorgehen bei der Abschiebung der Mutter mit zwei kleinen Kindern nach Armenien, bei der die Familie zerrissen wurde. Sie fordern deren Rückkehr und eine schnelle Zusammenführung der gesamten Familie. Die Polizei und die Ausländerbehörde haben in der Nacht vom 7. zum 8.12. bei einer Abschiebung nach Armenien, das gerade mit den Folgen des jüngsten Bergkarabach-Kriegs zu kämpfen hat, nicht nur eine seit 22 Jahren hier lebende Familie getrennt, sondern die Abschiebung auch mit gezogener Waffe durchgesetzt. Zur jesidischen Familie gehören die Mutter, der Vater und vier Kinder. Alle vier Kinder sind in Magdeburg geboren. Die Mutter kam 1998 als Zehnjährige nach Deutschland. Sie ist depressiv und akut suizidgefährdet. Bei der Abschiebung wurde sie ohnmächtig. Bewusstlos wie sie war, zerrte man sie und die zwei jüngeren Kinder auf die Ladefläche eines Kleinbusses, um sie ohne Sitze und Anschnallgurte nach Düsseldorf zu fahren – „wie in einem Tiertransport“, sagt der Bruder der Mutter. Während der Fahrt sei sie wieder zu Bewusstsein gekommen und fand sich gefesselt und mit einem Schuh im Gesicht auf dem Boden liegend vor. Obwohl zwei ihrer Kinder (12 und 13 Jahre alt) beim Abschiebeversuch vor der Polizei geflohen sind und nicht auffindbar waren, wurde die Abschiebung nicht abgebrochen. Der Vater wurde in ein anderes Auto verfrachtet, zunächst in Polizeigewahrsam genommen und dann wieder entlassen, um die beiden entflohenen Kinder zu finden. Nichtsdestotrotz wurde die Mutter mit den zwei jüngsten Kindern (sieben und drei Jahre alt) nach Armenien abgeschoben, in ein fremdes Land, dessen Sprache sie nicht sprechen. (…) Die Familie ist vollkommen erschöpft und verzweifelt. Das gesamte Umfeld der Familie ist entsetzt. Drei der vier Kinder gehen in Magdeburg zur Schule. Die Eltern arbeiteten beide. Der Vater hatte einen unbefristeten Vollzeit-Arbeitsvertrag und hat nun ein Arbeitsverbot bekommen, die Mutter arbeitete zuletzt in Teilzeit als Kellnerin im Hundertwasserhaus. Sie wollte demnächst eine Ausbildung beginnen…“ Pressemitteilung des Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt externer Link zur Kundgebung gegen Abschiebung nach Armenien | Do, 17.12., Domplatz Magdeburg – Mit der Kundgebung wird dem Protest gegen die gewaltsame Abschiebung und die Trennung der ganzen Familie Ausdruck verliehen. Die #Ausländerbehörde #Magdeburg wird aufgefordert, d. Abschiebung rückgängig zu machen und der Mutter mit den zwei Kindern die Wiedereinreise zu erlauben! Siehe dazu die Petition „Abschiebung nach Armenien rückgängig machen“ bei openpetition externer Link
  • Familientrennung bei Abschiebung in Meiningen: Kinder und Vater wurden von kranker Mutter getrennt ins Corona-Risikogebiet Albanien abgeschoben
    Gestern, am 14.12.2020 mitten in der Nacht gegen 2.30 Uhr, wurde ein Vater mit seinen beiden minderjährigen Kindern aus Meiningen von der Mutter der Familie getrennt und vom Flughafen Karlsruhe/ Baden- Baden abgeschoben. Die Abschiebung erfolgte nach Albanien. Die psychisch erkrankte Mutter hatte bei Bekannten übernachtet. Der Familie war am 1. Dezember 2020 eine Duldung für zunächst 3 Monate ausgereicht worden, eine vorherige Ankündigung der Abschiebung erfolgt nicht. (…) Das Haus der Betroffenen in Albanien war nach Informationen der Familie während des schweren Erdbebens 2019 zerstört wurden – ein Zuhause, in das sie gerade zurückkehren können, gebe es nicht. Zudem ist Albanien von COVID-19 stark betroffen und als Risikogebiet eingestuft. Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen Reisen nach Albanien und beschreibt die ärztliche Versorgung unabhängig von Covid-19 als unzureichend. „Es ist nicht nachzuvollziehen, warum hier mit aller Härte eine Familie getrennt und keine Duldung entsprechend des Thüringer Winter-Abschiebeerlasses bis zum 31.3.2021 erteilt wurde. Mit einer ‚Rückkehr in Würde und Sicherheit‘ hat das alles auf jeden Fall gar nichts zu tun“ so Ellen Könneker abschließend. Der Thüringer Wintererlass fordert von den Ausländerbehörden Einzelfallprüfungen mit Blick auf winterbedingte Härten im Herkunftsland und besondere Schutzbedürftigkeiten, wie beispielsweise Familien mit minderjährigen Kindern…“ Pressemitteilung vom 15. Dezember 2020 von und bei Flüchtlingsrat Thüringen e.V. externer Link
  • Roma-Dachverband fordert Abschiebungsstopp in Corona-Krise
    Wenn der Aufenthaltstitel an Lohn und Gehalt gekoppelt ist, wird ein coronabedingter Jobverlust besonders hart. Roma-Verbände appellieren an die Bundesregierung, diese Menschen nicht abzuschieben – „Sie sind hier zu Hause“. Der Bundes-Roma-Verband und weitere rund 80 Verbände und Initiativen fordern einen Abschiebungsstopp für Roma während der Corona-Krise. Die Organisationen veröffentlichten am Donnerstag in Göttingen einen entsprechenden Appell externer Link an die Bundesregierung und die Innenminister der Bundesländer. (…) Es dürfe nicht sein, dass Menschen ihre Aufenthaltsberechtigung verlören, nur weil sie wegen Corona arbeitslos würden, erklärten die Unterzeichner des Appells: „Wir fordern, dass sich die Auswirkungen der Corona-Krise auf den Arbeitsmarkt nicht negativ auf den Aufenthaltsstatus auswirken dürfen.“…“ Beitrag vom 06.11.2020 beim Migazin externer Link (ab da im Abo)
  • Einstellung der Versendung von Asylbescheiden während des verordneten Teil-Lockdowns im November 2020
    Sehr geehrte Damen und Herren, als Interessenvertretung von Geflüchteten im Asylverfahren und als vor Ort in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende der Regierung von Oberbayern beratende Organisation ist eine Zustellung von Bescheiden, sowie die Durchführung von Abschiebungen und Rückführungen während des Teil-Lockdowns im November nicht verantwortbar. Der uneingeschränkte Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung, zu rechtlicher Vertretung sowie zum Rechtsbehelfsweg, also der effektiven Möglichkeiten zum Einlegen von Rechtsbehelfen, ist laut Art. 15 Abs. 2 und Art. 39 Abs. 1 Asylverfahrensrichtlinie gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet, dass Folgendes gewährleistet sein muss: Die Möglichkeit, sich Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung verschaffen zu können, einen Rechtsbeistand aufsuchen zu können und freien Zugang zu Rechtsantragsstellen der Gerichte zu haben. Durch die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid19-Pandemie sind die Möglichkeiten, Beratungsstellen aufzusuchen z.T. stark eingeschränkt. Der ungehinderte Zugang zu Rechtsberatung und rechtlicher Vertretung ist somit nicht gegeben. Die Erfahrung aus der ersten Welle der Corona-Pandemie in Deutschland haben gezeigt, dass die Asylsozialberatung in den Unterkünften teils ohne Ankündigung geschlossen wurden. Weiterhin unterlagen Bewohner*innen von Sammelunterkünften häufig einer kollektiven Quarantäne-Verordnung. Dies ist auch in der aktuellen Lage der Fall…“ Offener Brief vom Münchner Flüchtlingsrat und Bayerischen Flüchtlingsrat vom 5. November 2020 externer Link an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die zentrale Ausländerbehörde Oberbayern
  • [Abschiebung aus München nach Somalia und Äthiopien am 27.10.?] Erst testen, dann fliegen: Trotz Corona-Pandemie wieder Abschiebungen in Krisengebiete 
    PRO ASYL und der Bayerische Flüchtlingsrat sind entsetzt über die geplante Abschiebung nach Somalia und Äthiopien heute Abend und über die Meldung, dass auch Abschiebungen nach Afghanistan wieder erfolgen könnten. PRO ASYL und Landesflüchtlingsräte fordern einen generellen Abschiebungsstopp während der Corona-Pandemie. „In diesen Zeiten noch schnell eine Abschiebung durchzuziehen, bevor der nächste Lockdown kommt, zeugt von einer ausgeprägten Kaltschnäuzigkeit. Heute geht ein Flieger ins Krisenland Somalia und nach Äthiopien – nächsten Monat dann wieder nach Afghanistan? Wir fordern einen generellen Abschiebungsstopp während der Corona-Pandemie!“, so Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Verschiedene Informationen weisen darauf hin, dass am Abend des 27. Oktobers eine Abschiebung vom Flughafen München nach Somalia und Äthiopien geplant ist. Betroffene Personen wurden vorab zum Covid-19-Test einbestellt, zum Teil mit Hinweis auf „aufenthaltsbeendigender Maßnahmen“, zum Teil ohne eine solche Information. Nachdem sich die afghanische Regierung über den Sommer gegen Abschiebungen aus Europa verwehrt hatte, lassen nun Meldungen darauf schließen, dass ab November auch aus Deutschland wieder Abschiebungen in das weiterhin von Anschlägen und Kampfhandlungen gebeutelte Land durchgeführt werden könnten…“ Pressemitteilung vom 27.10.2020 externer Link
  • Fürs Helfen gut genug – fürs Bleiben nicht: Bayern will Erntehelfer in den von Covid-19 schwer getroffenen Iran abschieben 
    Am Dienstag den 28. Juli wird Aziz M. (Name geändert) bei einem Termin in der Ausländerbehörde Dachau von der Polizei empfangen und anschießend dem Haftrichter vorgeführt. Er soll in Abschiebehaft genommen und in den Iran abgeschoben werden. Eigentlich hatte Aziz M. gehofft seine Duldung mit der Arbeitserlaubnis, die er während der Corona-Krise erhalten hatte um als Erntehelfer zu arbeiten, bei diesem Termin verlängern zu können. Doch der bayerische Staat dankt ihm seinen Einsatz in der Krise nicht mit einer Bleibeperspektive, sondern mit der Abschiebung in den Iran. Ein Land das gerade schwer mit der zweiten Welle der Corona-Pandemie und deren Folgeerscheinungen zu kämpfen hat. Der Virus breitet sich dort zunehmend im ganzen Land aus, es gibt durchschnittlich 200 Todesfälle am Tag. Eine Abschiebung hätte für Aziz M. das erhöhte Risiko dort an Covid-19 zu erkranken und im Ernstfall keine Behandlung zu erhalten. Aziz M. ist derzeit aufgrund seiner äußerst schlechten psychischen Verfassung im Krankenhaus. Bislang wird jedoch weiter an der Abschiebehaft und seiner Abschiebung festgehalten. Besuch von Freunden darf er nicht empfangen. Auch sein derzeitiger Arbeitgeber, ein Bau-und Handwerksbetrieb, zeigt sich schockiert über das Vorgehen der Behörden. Er würde Aziz. M. gerne weiterbeschäftigen und braucht ihn als verlässlichen Mitarbeiter in seinem Betrieb…“ Pressemitteilung vom 31. Juli 2020 beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link
  • „Tabubruch“: Erste große Sammelabschiebung aus Deutschland seit Corona 
    Erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie ist wieder ein großer Sammel-Abschiebeflug vom Flughafen Frankfurt am Main gestartet. Flüchtlingsorganisationen kritisierten den Abschiebeflug als „Tabubruch“, Innenminister Seehofer begrüßte ihn. (…) An Bord der Maschine nach Islamabad in Pakistan seien 19 pakistanische Staatsangehörige gewesen, die vor allem aus Bayern und Baden-Württemberg abgeschoben wurden. Dies bestätigte die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen der „Süddeutschen Zeitung“ in München laut Vorabmeldung. Sicherheitspersonal habe die Pakistaner begleitet. Das Flugzeug kam bereits aus Griechenland und hatte von dort zehn weitere pakistanische Staatsangehörige an Bord, die ebenfalls abgeschoben wurden. Flüchtlingsorganisationen kritisierten den Abschiebeflug als „Tabubruch“, wie es hieß. Deutschland könne die Gesundheit der Abzuschiebenden nicht garantieren und gefährde mit den Flügen auch die begleitenden Polizisten sowie das Flugpersonal, sagte Stephan Reichel von der bayerischen kirchlichen Flüchtlingsorganisation Matteo…“ Meldung vom 16.07.2020 beim Migazin externer Link
  • Deutschland will, kann nicht: Deutlicher weniger Abschiebungen wegen Corona-Pandemie 
    Die Zahl der Abschiebungen ist wegen Corona zurückgegangen. Grund: Viele Staaten verweigern aufgrund der Pandemie die Einreise. Das Innenministerium wiederum dringt auf die Wiederaufnahme von Rückführungen. Die Corona-Pandemie hat die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber stark beeinflusst. Die Zahl der Abschiebungen hat sich einem Zeitungsbericht zufolge in den ersten fünf Monaten des laufenden Jahres im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 10.951 auf 5.022 reduziert. Im Mai seien nur rund 150 Menschen aus Deutschland abgeschoben worden, berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Gesamtzahl der Ausreisepflichtigen sei bis Ende Mai innerhalb eines Jahres von 245.597 auf 266.605 gestiegen…“ Beitrag vom 15.07.2020 bei Migazin externer Link
  • Das angebliche »Abschiebungsvollzugsdefizit«: Statistisch fragwürdig, aber gut für Schlagzeilen
    Mit dem vermeintlichen »Vollzugsdefizit bei Abschiebungen« wird seit 2015 regelmäßig Stimmung gemacht und es werden damit Gesetzesverschärfungen begründet. Die Zahlengrundlage ist aber fragwürdig. Die Interpretation dieser Zahlen, etwa durch Politiker*innen, häufig ebenso. PRO ASYL schaut genau hin…“ Beitrag vom 14.07.2020 bei Pro Asyl externer Link
  • Tausende Migranten klagen gegen Corona-Abschieberegelung 
    „… Mehrere Tausend Migranten klagen gegen eine deutsche Abschiebe-Sonderregelung in der Corona-Krise. Das geht aus einer Auskunft des Bundesinnenministeriums an die Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Nach den sogenannten Dublin-Regeln ist normalerweise jenes Land für Asylanträge zuständig, auf dessen Boden Schutzsuchende zuerst die Europäische Union betreten haben. Auch Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sind Teil des Systems. Wenn diese Menschen in andere europäische Staaten wie Deutschland weiterziehen, können diese sie in der Regel binnen sechs Monaten zurückschicken – danach werden sie selbst für deren Asylantrag zuständig. In der Corona-Krise hat Deutschland diese sogenannten Dublin-Überstellungen im März ausgesetzt und erst Mitte Juni wieder aufgenommen. Währenddessen hat das Bundesinnenministerium auch die Sechs-Monats-Frist vorübergehend außer Kraft erklärt, um die Menschen später überstellen zu können. (…) Bis zum 1. Juni informierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) laut Ministerium rund 21.700 Asylbewerber über die Aussetzung der Frist. Andernfalls wäre in rund 2.600 Fällen die Zuständigkeit für das Asylverfahren an Deutschland übergegangen. 9.300 Klagen gegen den Bescheid des Bundesamtes waren Anfang Juni noch anhängig. Damit weicht Deutschland von der Rechtsauslegung der EU-Kommission ab, die im April deutlich gemacht hatte, dass die Frist von sechs Monaten, nach denen ein Zielland für einen Asylantrag zuständig wird, weiter gelte…“ Meldung vom 25. Juni 2020 in der Zeit online externer Link
  • Abschiebungsmoratorium jetzt! Lage in vielen Herkunftsstaaten durch Corona stark verschlechtert 
    PRO ASYL, Landesflüchtlingsräte und Jugendliche ohne Grenzen fordern anlässlich der IMK ein bundesweites Abschiebungsmoratorium während der COVID-19-Pandemie – Abschiebungen sind angesichts der drastischen Auswirkungen in vielen Herkunftsländern nicht zu verantworten! Dies zeigt PRO ASYL an sieben Beispielen. (…) PRO ASYL forderte externer Link direkt zu Beginn der Pandemie einen Abschiebungsstopp. Auch wenn u.a. Bundesinnenminister Horst Seehofer am 18. März zugab, dass wohl de facto keine Abschiebungen stattfinden würden, wurde weder vom Bund noch von einzelnen Bundesländern ein formaler Abschiebungsstopp erlassen. Tatsächlich versuchten das Bundesinnenministerium und die Bundespolizei immer wieder, mit extra gecharterten Flugzeugen doch noch Personen abzuschieben, wie von PRO ASYL im Fall zweier Iranerinnen externer Link und einer Frau aus dem Togo externer Link öffentlich gemacht wurde. In beiden Fällen wurden die Abschiebungen schließlich aufgegeben. Wie mittlerweile bekannt ist, wurden aber vereinzelt auch während der Corona-Hochphase Menschen aus Deutschland abgeschoben. Für die Betroffenen heißt das Fehlen eines klaren Abschiebungsstopps ein Leben mit ständiger Angst und Rechtsunsicherheit. Auch wurden von Amtsgerichten mangels eines solchen Stopps Abschiebungshaftanträgen noch stattgegeben, da eine Abschiebung absehbar sei – nur um Tage oder Wochen später festzustellen, dass dies nicht der Fall war. Damit wurden die Betroffenen eingesperrt, obwohl eine Abschiebung absehbar nicht möglich war. Dies widerspricht dem Grundsatz, dass Abschiebungshaft nur angewandt werden darf, wenn die Abschiebung  innerhalb einer kurzen Zeit auch tatsächlich durchführbar ist. Auch die Menschenrechtskommissarin des Europarates externer Link, Dunja Mijatović, hatte Ende März die europäischen Staaten dazu aufgefordert, während der Corona-Pandemie noch inhaftierte Personen aus der Abschiebungshaft zu entlassen. Von der Öffentlichkeit weitestgehend unbemerkt wurden erste Sammelabschiebungen bereits durchgeführt, darunter Ende Mai die einer achtköpfigen Roma-Familie mit einem behinderten Kind nach Serbien externer Link. PRO ASYL, Landesflüchtlingsräte und Jugendliche ohne Grenzen fordern stattdessen ein Abschiebungsmoratorium! Dies fordert auch der europäische Flüchtlingsrat ECRE für die gesamte EU in einem neuen Policy Paper externer Link , das den passenden Titel trägt: »Abschiebungen sind während einer Pandemie keine notwendigen Reisen«…“ Meldung vom 17.06.2020 von und bei Pro Asyl externer Link – siehe auch unser Dossier: [17.-19. 6 in Erfurt und 09.-11.12 in Weimar] Innenministerkonferenz 2020 – und Proteste
  • Seit vier Tagen Hungerstreik im Abschiebegefängnis Pforzheim: Die Solidaritätskundgebung am 13. Juni 2020 fordert die Freilassung der beiden Hungerstreikenden
  • Deutschland chartert trotz Corona ein ganzes Flugzeug – nur um eine 25-Jährige abzuschieben 
    „… Es ist kein Abschiebeflug, wie ihn andere abgelehnte Asylbewerber vor ihr erlebten. Drei Mal sollte sie bereits abgeschoben werden, drei Mal wurde der Flug verschoben. Einmal habe sie sich gewehrt, heißt es von der Bundespolizei. Zwei mal hätten „organisatorische Gründe“ dahintergesteckt. Nun plant die Bundespolizei den vierten Anlauf ausgerechnet für Anfang Mai – zu einem Zeitpunkt, an dem aufgrund der Coronakrise die Welt stillsteht. Für Leïla wird eine eigene Maschine gechartert, sagt ihr Anwalt Peter Fahlbusch zu bento. Außerdem solle der derzeit geschlossene Flughafen in Lomé eigens geöffnet werden. Der NDR hatte zuerst über den Fall berichtet, demnach soll die junge Frau nach der Landung zudem in eine zweiwöchige Quarantäne, ein Hotel wird eigens dafür gemietet. Peter Fahlbusch schätzt, dass die Exklusivabschiebung um die 100.000 Euro kosten wird. Der Jurist kann nicht verstehen, wieso Deutschland so bereitwillig für nur einen Flug „Ressourcen verballert“, sich aber gleichzeitig schwertut, Gelder bereitzustellen, um Kinder aus dem Lager Moria einzufliegen…“ Artikel von Marc Röhling vom 10.04.2020 bei bento des Spiegel online externer Link
  • Abschiebung nach Afrika: Deutschland schickt abgelehnte Asylbwerber statt Corona-Hilfe 
    „… In der Liste der Länder mit den höchsten Armutsquoten rangiert Togo auf einem der oberen Plätze. Jeder Zweite in dem Land muss mit weniger als 1,90 Dollar pro Tag auskommen. Arbeitslosigkeit, Armut und Hunger bestimmen den Alltag der knapp acht Millionen Togolesen. Die Corona-Epidemie belastet das Land zusätzlich und stellt es vor große Probleme. Laut Auswärtigem Amt ist die medizinische Versorgung „vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch“. Um sich zumindest ein wenig zu helfen und der schnellen Verbreitung des Virus vorzubeugen, hat Togo zumindest den regulären Flugverkehr eingestellt. Seit dem 20. März sind auch Einreisen von Flügen aus Europa untersagt. Eigene Staatsbürger muss das Land trotz Corona Gefahr aber aufnehmen. Das nutzt die Bundesregierung derzeit, um ausreisepflichtige Asylbewerber abzuschieben. Wie Recherchen von WDR und NDR zeigen scheut Deutschland dabei weder Kosten noch Mühen. Wie Recherchen von WDR und NDR zeigen scheut Deutschland dabei weder Kosten noch Mühen. So will das Bundesinnenministerium Mitte April vom Münchener Flughafen aus eine einzelne Frau nach Togo schicken. Weil aufgrund der Corona-Beschränkungen keine regulären Flüge mehr gibt und weltweite Reiseverbote existieren, soll ein Flugzeug allein für diese Frau gechartert werden. Der Flughafen in Lomé, der wegen der Corona-Lage für Flüge aus Europa eigentlich gesperrt ist, hat den Recherchen zufolge eine Sondergenehmigung erteilt. (…) Danach sollen Bundespolizisten ebenfalls im Flugzeug sitzen. Sie werden – so ist es geplant – die Frau am Flughafen an die togoischen Behörden übergeben und danach direkt zurückfliegen. Eine Einreise der Beamten ist wegen der Corona-Lage nicht möglich. Die Frau aus Togo müsste nach ihrer Landung in Quarantäne. Auch dafür haben die ohnehin überforderten Behörden den Angaben zufolge gesorgt. Es wurde extra ein Hotel in Lomé gebucht. Die Betroffene kam allein nach Deutschland, um hier Asyl zu ersuchen. Sie wurde im Schnellverfahren am Flughafen abgelehnt, durfte nicht nach Deutschland einreisen und befindet sich nun in der Transitzone in sogenannter Zurückweisungshaft. Das Asylverfahren durchlief sie in dem extrem beschleunigten „Flughafenverfahren“. Innerhalb von zwei Tagen nach Ankunft muss demnach bereits die Bundesamtsentscheidung vorliegen. Auch der rechtliche Schutz ist verkürzt…“ Bericht vom 6. April 2020 bei MiGAZIN externer Link
  • Eingeschränkter Flugverkehr: Abschieben – trotz Corona
    „Wegen des eingeschränkten Flugverkehrs schiebt Deutschland nicht mehr in andere EU-Staaten und nach Afghanistan ab. Die Transporte in andere Länder gehen jedoch weiter – teilweise mit erheblichem Aufwand. (…) „Ein Stück aus Absurdistan“, sagt ihr Anwalt Peter Fahlbusch. Weltweite Solidarität sei gefragt. „Das bedeutet, dass man niemanden in Gebiete schickt, wo das Gesundheitssystem jetzt sowieso schon am Boden liegt. (…) Dass überhaupt mitten während der Corona-Krise Abschiebungen stattfinden, hält Bellinda Bartolucci von Pro Asyl für unverantwortlich: „Ganze Länder fahren gerade ihre Aktivitäten herunter. Es besteht kein regulärer Flugverkehr. Einreiseverbote werden von Staaten verteilt. Und Deutschland macht einfach alles möglich, um eine einzelne Frau nach Togo abzuschieben.“ Bericht von Gabor Halasz, Philipp Eckstein, Reiko Pinkert und Martin Kaul vom 3. April 2020 bei tagesschau.de externer Link
  • Trotz Corona-Krise: Per Charterflug zurück in den Iran?! 
    „Obwohl Iran eines der von der Corona-Pandemie am stärksten betroffenen Länder ist, will das Bundesinnenministerium nächste Woche zwei Frauen dorthin zurück schicken. Da es keine regulären Flugverbindungen mehr in den Iran gibt, wird extra ein Flugzeug gechartert. PRO ASYL unterstützt eine der Betroffenen. (…) Eine der beiden Frauen, die Deutschland auf Teufel komm raus nächste Woche in den Iran zurückbringen will, ist Nasrin B*. Sie kam gemeinsam mit ihrem Verlobten nach Deutschland, der aufgrund von Herzproblemen nach Deutschland einreisen durfte, sich nun im Asylverfahren befindet und aus Angst um seine Verlobte PRO ASYL um Hilfe bat. (…) Der Asylantrag von Nasrin wurde als »offensichtlich unbegründet« abgelehnt, seitdem sitzt sie in Haft. Auch ihr Antrag im Eilverfahren – der die Rückführung hätte stoppen können – wurde nicht stattgegeben. In der Hauptsache wurde vom Gericht noch nicht entschieden. Auch gegen die Inhaftierung wird mit Unterstützung von PRO ASYL rechtlich vorgegangen. (…) PRO ASYL fordert aufgrund der weltweiten Ausbreitung des Corona-Virus einen generellen Abschiebungsstopp. Zum einen sollte Deutschland nicht durch Abschiebungen zur Ausbreitung des Virus beitragen. Zum anderen müssen Betroffene davor geschützt werden, in Länder mit fragilen Gesundheitssystemen abgeschoben zu werden, in denen die Auswirkungen von Corona katastrophal werden können oder dies – wie im Fall des Iran – bereits sind. Eine Abschiebung in eine offizielle Corona-Krisenregion kann nur noch als zynisch bezeichnet werden.“ Bericht von Pro Asyl vom 27. März 2020 externer Link
  • Siehe auch unser Dossier: Mehr Soldaten nach Afghanistan aber trotzdem dorthin abschieben?
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=167373
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