Solidarität gegen Abschottung – Menschlichkeit gegen Rechtsruck. Demonstration in Bochum am 9.9. im Rahmen der Aktionswochen „We’ll come united!“Der „Mohr“ –  das sind heute wir, die Flüchtlingsunterstützer*innen. Paralell zur absoluten Rigidisierung des Einwanderungsrechts laufen Bestrebungen, auch die „hégémonie culturelle“ über die Köpfe der mittelschichtigen Flüchtlingsunterstützer*innen zurückzuerlangen. Die waren nämlich bis dahin eher skeptisch gegenüber ehemals Geflüchteten oder sonst wie Zugewanderten, die in der Mehrheit unteren Schichten zuzurechnen sind. Rechtsbürgerlich war die Propaganda schon vor 2015 klar, im Sommer 2015 titelte allerdings selbst die BILDzeitung „refugees welcome“. Das viele Nachschubmaterial für den Arbeitsmarkt musste untergebracht, mit gespendeten Klamotten, gar Lebensmitteln und Hygieneartikeln versogt werden, und auch noch an teutsche Sprache, Sitten, Regeln und Gebräuche herangeführt werden. Jetzt ist die „Integration“ (in Hartz IV) weitgehend gelungen, „refugees welcome“ muss wieder raus aus den Köpfen…“ Diskussionsbeitrag von Norbert Hermann (Bochum Prekär) vom 31.7.2017 zur Demonstration in Bochum am 9.9. im Rahmen der Aktionswochen „We’ll come united!“: Solidarität gegen Abschottung – Menschlichkeit gegen Rechtsruck weiterlesen »

asozial„»Asozial« war der Nazi-Begriff für Menschen, von denen angenommen wurde, dass sie dem »gesunden Volkskörper« durch unangepasstes Verhalten Schaden zufügen. Schon in der Weimarer Republik war sozialdarwinistisches und eugenisches Gedankengut weit verbreitet gewesen: »Arbeitsscheu« etwa sei eine erbliche Charaktereigenschaft, und um alle »Gesunden« davor zu schützen, müsse man solche »kranken« Individuen aussondern und geregelter Arbeit zuführen. Dieser Diskurs entzündete sich an den Verelendeten, die infolge des Ersten Weltkriegs, der Urbanisierung und Industrialisierung verstärkt in den Städten sichtbar wurden. Erst die Nazis aber entschlossen sich zu einer »Endlösung der sozialen Frage«. Wer zweimal eine Arbeit ablehnte oder die Arbeitsstelle nach kurzer Zeit wieder verließ, sollte in der »Aktion Arbeitsscheu Reich« verhaftet und in Arbeitslager gebracht werden. Der Tod durch Arbeit wurde dort zumindest in Kauf genommen. Richtete sich diese Repression zunächst hauptsächlich gegen männliche Wohnungslose oder »sozial auffällig Gewordene«, gerieten im Lauf der 1930er Jahre zunehmend Frauen und Mädchen ins Visier einer mörderischen Biopolitik. Anders als bei den Männern kreiste der Diskurs hier um Reproduktionsfähigkeit, Familiengesundheit und Sexualhygiene“ – aus dem Beitrag „Im schwärzesten Winkel“ von Jasper Nicolaisen am 26. August 2017 in neues deutschland, der damit endet, dass kurz skizziert wird, wer so alles in die Verurteilungs-Schublade gesteckt werden kann – ausser den Erwerbslosen, an denen das längst von den Hartzianern vollzogen wird. Siehe dazu auch eine ältere knappe historische Skizze zur Nutzung des Begriffs in der Geschichte der BRD weiterlesen »
asozial„»Asozial« war der Nazi-Begriff für Menschen, von denen angenommen wurde, dass sie dem »gesunden Volkskörper« durch unangepasstes Verhalten Schaden zufügen. Schon in der Weimarer Republik war sozialdarwinistisches und eugenisches Gedankengut weit verbreitet gewesen: »Arbeitsscheu« etwa sei eine erbliche Charaktereigenschaft, und um alle »Gesunden« weiterlesen »

Zu viele Arbeitnehmer werden nach dem Verlust des Jobs ins Hartz-IV-System durchgereicht. Der DGB fordert deshalb in einem 6-Punkte-Plan die Stärkung der Arbeitslosenversicherung und verbesserte Sozialleistungen. Es brauche bessere Weiterbildung und öffentlich geförderte Arbeitsplätze für diejenigen, die heute nahezu chancenlos seien...“ Deutscher Gewerkschaftsbund, Beschluss des Geschäftsführenden Bundesvorstandes vom 19.06.2017 weiterlesen »
"Zu viele Arbeitnehmer werden nach dem Verlust des Jobs ins Hartz-IV-System durchgereicht. Der DGB fordert deshalb in einem 6-Punkte-Plan die Stärkung der Arbeitslosenversicherung und verbesserte Sozialleistungen. Es brauche bessere Weiterbildung und öffentlich geförderte Arbeitsplätze für diejenigen, die heute nahezu chancenlos seien..." Deutscher Gewerkschaftsbund, Beschluss des Geschäftsführenden Bundesvorstandes vom weiterlesen »

Leistungen des SGB II für den sozialhilfetypischen Lebensunterhalt; Bedürftigkeitsprüfung: Anrechnung von Einkommen und Vermögen; Sanktionen und Leistungskürzung des ALG II und Sozialgeldes. Diese Schrift ist aus Vorträgen, Seminaren und der Sozialberatung von Arbeitslosen und SGB II-Leistungsempfängern hervorgegangen…“ Überblick von Jonny Bruhn-Tripp vom August 2017, dokumentiert  beim Portal Sozialpolitik weiterlesen »
"Leistungen des SGB II für den sozialhilfetypischen Lebensunterhalt; Bedürftigkeitsprüfung: Anrechnung von Einkommen und Vermögen; Sanktionen und Leistungskürzung des ALG II und Sozialgeldes. Diese Schrift ist aus Vorträgen, Seminaren und der Sozialberatung von Arbeitslosen und SGB II-Leistungsempfängern hervorgegangen..." Überblick von Jonny Bruhn-Tripp vom August 2017 weiterlesen »

Gegen Internetsperren in einer freien GesellschaftGegen Internetsperren in einer freien Gesellschaft„… Europol unterhält seit Sommer 2015 eine sogenannte Meldestelle für Internetinhalte (EU Internet Referral Unit, kurz: EU IRU). Diese Einheit durchsucht das Internet. Sie analysiert und bewertet Inhalte, die sie für unangemessen oder zumindest fragwürdig hält. Diese Inhalte werden dann als Löschempfehlung an die Betreiber der betreffenden Website weitergeleitet. Damit soll der Verbreitung von Propagandamaterial und der Radikalisierung im Internet entgegengewirkt werden. Die Meldestelle versucht, die Internetkonzerne also gezielt auf Online-Material aufmerksam zu machen, das nicht den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Plattform entspricht. Damit agiert die EU-Meldestelle an der Schnittstelle von privater und polizeilicher Medienregulierung. (…) Obwohl die Entscheidung, eine EU-Internetmeldestelle zu schaffen, eindeutig im Zusammenhang mit den Pariser Anschlägen im Januar 2015 stand, gehen die Befugnisse der neuen Einheit deutlich über den Bereich der Terrorismusbekämpfung hinaus: Die EU IRU soll nicht nur „terroristische und extremistische“ Inhalte überwachen und entfernen lassen, sondern auch Inhalte, die im Zusammenhang mit „illegaler Einwanderung“ und „Migrantenschmuggel“ stehen. (…) Beide Bewertungsprozesse – von Europol und von den Plattformen – sind völlig intransparent und nicht überprüfbar. Eine richterliche oder parlamentarische Kontrolle oder auch eine Aufsicht durch eine Ombudsperson ist nicht vorgesehen. Ein Widerspruchs- oder Offenlegungsrecht haben die NutzerInnen nicht. Die Verantwortung für die Löschung von Inhalten wird gänzlich an die Unternehmen abgewälzt. (…) Auch wenn die Entscheidungshoheit über die Frage „löschen oder nicht löschen?“ bis auf weiteres bei den Plattformen verbleiben wird, ist die EU IRU trotzdem keine symbolische Initiative. Sie verändert das Zusammenspiel von öffentlichen und privaten AkteurInnen bei der Regulierung von Medieninhalten und richtet sie nach neuen Kriterien aus. Es geht nicht mehr darum, ob ein konkreter Inhalt legal ist, sondern ob er kommerziell und (sicherheits-)politisch wünschenswert ist. Auch wenn der Vergleich hinkt: Man stelle sich vor, die EU IRU wäre nicht für Facebook und Youtube, sondern für große Tageszeitungen zuständig. Der Aufschrei über die politische Einflussnahme wäre immens.“ Beitrag von Kilian Vieth vom 24. August 2017 bei Netzpolitik weiterlesen »
Gegen Internetsperren in einer freien GesellschaftGegen Internetsperren in einer freien Gesellschaft"... Europol unterhält seit Sommer 2015 eine sogenannte Meldestelle für Internetinhalte (EU Internet Referral Unit, kurz: EU IRU). Diese Einheit durchsucht das Internet. Sie analysiert und bewertet Inhalte, die sie für unangemessen oder weiterlesen »

Yes we kämm! Kampagne der ver.di-Jugend BESSER ABSCHNEIDEN für höhere Ausbildungsvergütungen im Friseurhandwerk
Yes we kämm! Kampagne der ver.di-Jugend BESSER ABSCHNEIDEN für höhere Ausbildungsvergütungen im FriseurhandwerkWir wollen besser abschneiden. Und zwar im wahrsten Sinne des Wortes. Doch dafür muss sich einiges ändern. Und das geht nur gemeinsam. Wir brauchen mindestens 3.000 Auszubildende, die sich mit uns organisieren, um unsere Ausbildungsbedingungen zu verbessern. 2014 haben rund 40 Prozent der Auszubildenden im Friseurhandwerk die Abschlussprüfung nicht bestanden. Die Betreuung durch qualifizierte Ausbilder ist gleichzeitig in vielen Friseurbetrieben mangelhaft. Und eine_r von fünf Auszubildenden wird mit ausbildungsfremden Tätigkeiten beauftragt, anstatt unser Handwerk gelehrt zu bekommen. Überstunden gehören in unserer Branche leider zum Alltag und knapp die Hälfte von uns bekommt dafür keinen Ausgleich – weder in Form von Geld noch Freizeit. Am Ende geht es natürlich auch ums Geld. Auszubildende im Friseurhandwerk bekommen gerade einmal 60 Prozent der durchschnittlichen Vergütungen aller anderen Ausbildungsberufe und liegen damit am untersten Ende im Vergleich mit anderen Branchen. Wir sind aber definitiv mehr wert. Darum schließen wir uns jetzt zusammen und nehmen unsere Verhältnisse selbst in die Hand…“ Siehe die Aktionsseite zur Kampagne der ver.di-Jugend mit Infos und Videos. Siehe dazu neu: 29.8.: „Das Friseurhandwerk geht baden“ – bundesweite Protestaktionen für höhere Ausbildungsvergütungen und deren bundesweite Angleichung weiterlesen »
Yes we kämm! Kampagne der ver.di-Jugend BESSER ABSCHNEIDEN für höhere Ausbildungsvergütungen im Friseurhandwerk"Wir wollen besser abschneiden. Und zwar im wahrsten Sinne des Wortes. Doch dafür muss sich einiges ändern. Und das geht nur gemeinsam. Wir brauchen mindestens 3.000 Auszubildende, die sich mit weiterlesen »

DGB: Funktionärsvielfalt solidarisch gestalten - Leiharbeiter verarschenDer DGB kritisiert Regelungen, bei denen Tarifverträge Gesetze unterlaufen. Dies ist einer Stellungnahme von Helga Nielebock, Leiterin der Abteilung Recht beim DGB-Bundesvorstand, zum Thema „Tarifbindung“ im Rahmen des „Parteien-Check zur Bundestagswahl“ vom 14.8.2017 auf der Homepage des Bund-Verlags zu entnehmen: „Aus gewerkschaftlicher Sicht sind beide Aussagen [der SPD und der CDU] kritisch zu bewerten, da dadurch leicht untergesetzliche Regelungen – wie in der Leiharbeit – durch Tarifverträge gemeint sein können. Dann würde ein Tarifvertrag das gesetzliche Niveau unterschreiten und verschlechtern können. Das hilft mittelfristig keinem, denn nicht tarifgebundene Arbeitnehmer wären dann besser gestellt als tarifgebundene. Das wird auch weder die Gewerkschaften stärken noch für ihre Arbeit werben…“ Erstaunliche Einsichten (Wahlkampf kann sich doch lohnen!), aber warum handelt der DGB nicht danach!? Wir danken einem Leser für den Hinweis! weiterlesen »
DGB: Funktionärsvielfalt solidarisch gestalten - Leiharbeiter verarschenDer DGB kritisiert Regelungen, bei denen Tarifverträge Gesetze unterlaufen. Dies ist einer Stellungnahme von Helga Nielebock, Leiterin der Abteilung Recht beim DGB-Bundesvorstand, zum Thema "Tarifbindung" im Rahmen des "Parteien-Check zur Bundestagswahl" vom 14.8.2017 auf weiterlesen »

Politik selbst machen – Leiharbeit stoppen: „Kannste nix machen“ – oder doch? Wie eine Gegenstrategie des Betriebsrats aussehen kann
DGB-BZA: Tarifvertrag zur Schlechterstellung von Leiharbeitern„… Während häufig thematisiert wird, ob und wie Betriebsräte tarifliche Öffnungsklauseln der IG Metall nutzen sollten, um Leiharbeit für 48 Monate zuzulassen, wird kaum darüber diskutiert, wie ein Betriebsrat Leiharbeit stoppen und eine verbindliche Personalplanung sicher stellen kann. Genau das ist Thema dieser Handlungshilfe – Tipps für Betriebsräte, wie Leiharbeit gestoppt werden kann. Denn auf den Gesetzgeber oder Gewerkschaften zu hoffen, die Leiharbeit radikal einschränken oder verbieten, wird nicht weiter helfen. Auch auf eine Humanisierung der Arbeitswelt durch die Digitalisierung zu setzen, ist äußert naiv. Denn auf Leiharbeit wollen die Unternehmen nicht verzichten; eine klare Position hat die Daimler AG in ihrem Beitrag zum „Weißbuch Arbeit 4.0“ des Bundesarbeitsministeriums formuliert: „Flexible Beschäftigungsformen wie Zeitarbeit, befristete Arbeitsverhältnisse, Teilzeit und selbstständige Tätigkeiten ermöglichen den Unternehmen die notwendige Anpassungsfähigkeit in Bezug auf ein volatiles Umfeld“…“ Eine Handlungshilfe vom Betriebsratsberater Marcus Schwarzbach vom August 2017. Wir danken dem Autor, wollen aber nicht zu viel versprechen: Die Überschrift ist etwas irreführend. Es geht nur – aber immerhin – darum, den Einsatz von Leiharbeit möglichst schwer zu machen durch möglichst viele Querschläge des BR. Aber es sind zumindest für den BR hilfreiche Infos enthalten und natürlich auch Stoff zum Diskutieren… weiterlesen »
DGB-BZA: Tarifvertrag zur Schlechterstellung von Leiharbeitern"... Während häufig thematisiert wird, ob und wie Betriebsräte tarifliche Öffnungsklauseln der IG Metall nutzen sollten, um Leiharbeit für 48 Monate zuzulassen, wird kaum darüber diskutiert, wie ein Betriebsrat Leiharbeit stoppen und eine verbindliche Personalplanung sicher stellen weiterlesen »

Sarire auf Ein-Euro-Jobs von arbeiterfotografieImmer wieder verkaufen Politiker die Agenda 2010 als deutsches Erfolgsmodell zur Senkung der Arbeitslosigkeit. Dabei zeigen neue Studien: Der Rückgang der Arbeitslosigkeit seit Mitte der 2000er Jahre ist weniger auf die Hartz-Reformen zurückzuführen, sondern vielmehr auf die gestiegene Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen und die gute konjunkturelle Entwicklung. Dafür sind die gesellschaftlichen Schäden der Hartz-Reformen enorm: die prekäre Beschäftigung wächst, die Altersarmut steigt. Immer mehr Menschen geraten trotz Arbeit ins gesellschaftliche Abseits.“ Beitrag von Lutz Polatz bei Monitor vom 24. August 2017 (Länge: 7 Min., in der ARD-Mediathek abrufbar bis zum 30. Dezember 2099) Sehenswert besonders wegen des Nachweises von Peter Bofinger, dass die regierungsamtliche Behauptung, die Agenda 2010 mit ihren Hartz-Reformen hätte die Arbeitslosigkeit halbiert, sachlich falsch, „insgesamt der große Effekt nicht zu erkennen ist“. Der einzig sichtbare Effekt, wäre Armut trotz Arbeit… Auch wenn das Meiste nicht neu ist, Bofingers Rechnung ist schon interessant weiterlesen »
Sarire auf Ein-Euro-Jobs von arbeiterfotografie"Immer wieder verkaufen Politiker die Agenda 2010 als deutsches Erfolgsmodell zur Senkung der Arbeitslosigkeit. Dabei zeigen neue Studien: Der Rückgang der Arbeitslosigkeit seit Mitte der 2000er Jahre ist weniger auf die Hartz-Reformen zurückzuführen, sondern vielmehr auf die gestiegene Wettbewerbsfähigkeit weiterlesen »

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Arbeit im Callcenter schadet Bewerbern mehr als Arbeitslosigkeit
"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"„… Häufige Jobwechsel und Arbeiten etwa in einem Callcenter machen sich im Lebenslauf schlechter als Arbeitslosigkeit: Zu diesem Schluss kommen Soziologen der Universität Basel. Die Forscher haben die Jobchancen junger Erwachsener untersucht. Dazu befragten sie Personalabteilungen und -vermittler. Erste Analysen der schweizerischen Daten verwiesen darauf, dass die Bedeutung von Arbeitslosigkeit in der Diskussion zu Arbeitsmarktchancen überschätzt werde, teilte die Uni Basel am Donnerstag mit. Arbeitslose zu befristeten oder ausbildungsfremden Beschäftigungen zu drängen, um sie möglichst rasch in die Arbeitswelt zurückzubringen, kann demnach sogar schaden: Die Forscher warnen davor, dass solche Beschäftigungen für die Betroffenen zu «beruflichen Sackgassen» werden könnten. (…) Arbeitslose müssten oft auch Stellen ausserhalb ihres angestammten Berufsfeldes annehmen. Für die langfristigen Berufschancen wäre es aber empfehlenswerter, sich im gelernten Beruf weiterzubilden…“ Beitrag vom 24. August 2017 von und bei der Neuen Züricher Zeitung online – sicherlich nicht nur für die Schweiz gültiger Schrei nach der Wiederherstellung des Berufsschutzes weiterlesen »
"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern""... Häufige Jobwechsel und Arbeiten etwa in einem Callcenter machen sich im Lebenslauf schlechter als Arbeitslosigkeit: Zu diesem Schluss kommen Soziologen der Universität Basel. Die Forscher haben die Jobchancen junger Erwachsener untersucht. Dazu befragten sie Personalabteilungen weiterlesen »

austericidio„Ich wurde gebeten, mich zum Thema „Am Totenbett des Kapitalismus?“ zu äußern. Der Titel endet mit einem Fragezeichen, was weise ist. Wie ich später erfuhr, bezieht sich der Titel auf ein Buch von Wolfgang Streeck, der über das Ende des Kapitalismus schrieb. Und mir wurde gesagt, dass es in Deutschland jetzt eine Mode sei, die Frage nach dem Ende des Kapitalismus zu bejahen. Großartig, wenn dies wahr sein sollte. Aber lasst uns dieses Ende nicht zu früh feiern. Wenn der Kapitalismus stirbt, dann könnte es sein, dass er dies aus Gründen tut, die für die Menschheit und die Zivilisation außerordentlich bedrohlich sind. Oder in den Worten eines alten Sprichwortes: Sei vorsichtig mit dem, was Du Dir wünschst. Es könnte eintreffen! Nicht nur liegt der Kapitalismus schon so lange in seinem Totenbett, obwohl der Patient mir ziemlich gesund zu sein scheint. Darüber hinaus, denke ich, dass wir es nicht mit einer Krise zu tun haben. (…) Ich möchte an dieser Stelle auf die Rolle der Linken in der derzeitigen gesellschaftlichen Konstellation zu sprechen kommen. Einige von uns sind der Meinung, sie befinde sich selbst in einer Krise, weil es ihr an Antworten auf die neoliberale Krisenpolitik fehle. Ich bin ganz im Gegenteil der Auffassung, dass die Linke in dieser Frage ganz gut abgeschnitten und eine Reihe von praktischen Vorschlägen und Antworten entwickelt hat, wie unsere Wirtschaftswelt sicherer und unsere Gesellschaften besser werden können… „ Diskussionsbeitrag von Susan George in der Übersetzung von Michael Brie vom August 2017 bei der Zeitschrift Luxemburg (Susan George ist Politikwissenschaftlerin, Publizistin und Aktivistin. Sie war in den 1990ern eine zentrale Figur bei Greenpeace, leitet seit einigen Jahren das Transnational Institute in Amsterdam und ist Vizevorsitzende von Attac Frankreich.) weiterlesen »
austericidio"Ich wurde gebeten, mich zum Thema „Am Totenbett des Kapitalismus?“ zu äußern. Der Titel endet mit einem Fragezeichen, was weise ist. Wie ich später erfuhr, bezieht sich der Titel auf ein Buch von Wolfgang Streeck, der über das Ende des Kapitalismus schrieb. weiterlesen »

Die Digitalisierung verändert das Denken – was das für die Gewerkschaften bedeutet
[DGB-Index] Mehrbelastung durch Arbeit 4.0: Die Auswirkungen der Digitalisierung aus Beschäftigtensicht„Das Internet verändert unseren Alltag – manche Zeitgenossen sind gar nicht mehr offline. Viele Beschäftigte verbinden digitale Technik ausschließlich mit positiven Erfahrungen. Bestellungen online sind einfach möglich, Informationen leicht verfügbar. Diese Grundhaltung wirkt auch im Betrieb weiter und hat deshalb Bedeutung für Gewerkschaften und Betriebsräte. (…) Gewerkschafter und Betriebsräte, die gegen ständige Verfügbarkeit der Beschäftigten agieren, müssen deshalb aber nicht nur dem Unternehmen, sondern auch den Beschäftigten gegenüber agieren. Die Belegschaft muss für das Problem sensibilisiert werden – und es muss verdeutlicht werden, dass es kein individuelles Problem ist, sondern durch die Unternehmenssteuerung und Personalplanung bedingt ist. Ein betriebliches Beispiel zeigt (siehe Schwarzbach, “Work around the clock?“, Seite 43): Durch Flugblätter, Infos per Email und eine Betriebsversammlung zum Thema wurde verdeutlicht, dass es sich bei den Problemen nicht um Einzelfälle handelt. Ursache seien vielmehr die Arbeitsbedingungen, so die Position, die der Betriebsrat in einem Belegschaftsinfo deutlich machte. Es wird aber nicht nur das Problem „Erreichbarkeit“ angesprochen, sondern auch Lösungsansätze etwa durch eine Betriebsvereinbarung benannt, so dass der Belegschaft klar wird, kollektiv ist eine Veränderung möglich. (…) Die regelmäßige Information der Belegschaft, der Einbezug der Beschäftigten sollte gerade beim zunehmenden Leistungsdruck im Betrieb fester Bestandteil der Betriebsratsarbeit sein. In der digitalen Arbeitswelt wird das wichtiger denn je.“ Gastbeitrag von Marcus Schwarzbach vom 22. August 2017 bei der isw München weiterlesen »
[DGB-Index] Mehrbelastung durch Arbeit 4.0: Die Auswirkungen der Digitalisierung aus Beschäftigtensicht"Das Internet verändert unseren Alltag – manche Zeitgenossen sind gar nicht mehr offline. Viele Beschäftigte verbinden digitale Technik ausschließlich mit positiven Erfahrungen. Bestellungen online sind einfach möglich, Informationen leicht verfügbar. Diese Grundhaltung weiterlesen »

Leiharbeit abschaffen: FAU-Aktionswoche 18. bis 25. September 2009„Zum 1. April 2017 sind die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in Kraft getreten. Der Grundsatz, dass Leiharbeitnehmer nicht weniger verdienen sollen als reguläre Arbeitnehmer ist gleich geblieben, wenn auch nunmehr in § 8 formuliert. Maßstab für die Berechnung der Vergütung ist der „vergleichbare Stammmitarbeiter“. Doch wer ist das und wie findet man ihn?. (…) Die Vergleichbarkeit von Leiharbeitnehmern und fest angestellten Arbeitnehmern bietet viel Stoff für Streit. Der Gesetzgeber hat deshalb mit § 8 Abs. 1 Satz 2 AÜG eine sogenannte Vermutungsregel eingeführt. Diese besagt, dass die Einhaltung des Gleichstellungsgrundsatzes angenommen wird, wenn das verleihende Zeitarbeitsunternehmen Tariflohn bezahlt. Nur wenn der Leiharbeitnehmer das Gegenteil nachweist, kann er ein höheres hypothetisches Einstellungsgehalt durchsetzen…“ Beitrag von Martin Buttenmüller vom 24. August 2017 bei WEKA weiterlesen »
Leiharbeit abschaffen: FAU-Aktionswoche 18. bis 25. September 2009"Zum 1. April 2017 sind die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in Kraft getreten. Der Grundsatz, dass Leiharbeitnehmer nicht weniger verdienen sollen als reguläre Arbeitnehmer ist gleich geblieben, wenn auch nunmehr in § 8 formuliert. Maßstab für weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit haben in einstweiligen Rechtsschutzverfahren anhand der Umstände des Einzelfalls zu prüfen, ob tatsächlich die notwendige Eilbedürftigkeit für eine vorläufige Leistungsgewährung vorliegt. Sie können die Eilbedürftigkeit von vorläufigen Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung deshalb nicht nur pauschal darauf beziehen, ob schon eine Räumungsklage erhoben worden ist. Dies hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und einer Verfassungsbeschwerde teilweise stattgegeben. (…) Art. 19 Abs. 4 GG garantiert einen effektiven und möglichst lückenlosen gerichtlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt. Die Fachgerichte müssen vorläufigen Rechtsschutz gewähren, wenn Antragstellern sonst eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung ihrer Rechte droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann. Je schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Erfolgs in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, umso weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Entscheidung zurückgestellt werden. Die Fachgerichte dürfen den Anspruch auf Durchsetzung des materiellen Rechts nicht dadurch unzumutbar verkürzen, dass sie Verfahrensrecht übermäßig streng handhaben. Diese Anforderungen gelten auch im sozialrechtlichen Eilrechtsschutz…“ BVerfG-Pressemitteilung Nr. 72/2017 vom 22. August 2017 zum Beschluss 1 BvR 1910/12 vom 1. August 2017 und ein Kommentar weiterlesen »
Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!"Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit haben in einstweiligen Rechtsschutzverfahren anhand der Umstände des Einzelfalls zu prüfen, ob tatsächlich die notwendige Eilbedürftigkeit für eine vorläufige Leistungsgewährung vorliegt. Sie können die Eilbedürftigkeit von vorläufigen Leistungen weiterlesen »

BLG: »Sklavenlager« in Bremen
BLG LogisticDie Firma BLG Logistics gilt als Vorzeigeunternehmen. Angestellte klagen über Lohndumping und unzulässige Kontrollen. Auch Kritik an der Gewerkschaft ver.di…“ Artikel von Benjamin Eichler in der jungen Welt vom 18.11.2013. Aus dem Text: „(…) Die Belegschaft besteht zum größten Teil aus Angestellten des Personaldienstleisters GHBV (Gesamthafenbetriebsverein). Sie bekommen Löhne von 8,76 Euro pro Stunde, das wären bei einer Vollzeitstelle etwa 1400 Euro brutto im Monat. »Allerdings«, erzählt Michael Schmidt*, der im Hochregallager arbeitet, »erhalten alle nur einen 30-Stunden-Zeitvertrag, obwohl sie Vollzeit arbeiten müssen.« Die Überstunden würden nicht bezahlt, Zulagen ebenfalls nicht. Vollzeit- und Festverträge gebe es, wenn überhaupt, erst nach zwei Jahren Beschäftigungsverhältnis. Außerdem sei es typisch, daß nach diesen zwei Jahren die Mitarbeiter an eine Zeitarbeitsfirma weitergeleitet werden, und dann kann es passieren, daß sie von einen Tag auf den anderen die gleiche Arbeit für einen anderen Lohn leisten…“ Siehe dazu neu: Leiharbeit bei BLG wird zum Streitfall weiterlesen »
BLG LogisticDie Firma BLG Logistics gilt als Vorzeigeunternehmen. Angestellte klagen über Lohndumping und unzulässige Kontrollen. Auch Kritik an der Gewerkschaft ver.di…Artikel von Benjamin Eichler in der jungen Welt vom 18.11.2013 weiterlesen »

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