[Online-Handel] Tarifverträge für die Welt: Die Streiks bei Amazon haben zentrale Bedeutung für die Zukunft der Arbeiterrechte im digitalen Kapitalismus
verdi@amazon„Seit viereinhalb Jahren kämpfen Amazon-Beschäftigte mit ihrer Gewerkschaft Verdi in den deutschen Versandzentren des größten Onlinehändlers der Welt für einen Tarifvertrag. (…) In Wahrheit dreht sich der Kampf aber eben nicht um ein paar hundert Euro mehr oder weniger im Jahr: Der Weltmarktführer des Onlinehandels weigert sich prinzipiell, mit Gewerkschaften Tarifverträge abzuschließen. Als im Frühjahr 2013 hunderte Amazon-Beschäftigte im hessischen Bad Hersfeld die Arbeit niederlegten, handelte es sich nicht nur um den ersten Streik bei Amazon in Deutschland, sondern weltweit um den ersten Arbeitskampf in der Geschichte des 1994 gegründeten Unternehmens. Nirgendwo auf der Welt war der Onlinehändler bis dahin je bestreikt worden, nirgends hatte er sich je auf Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften eingelassen oder gar einen Kollektivvertrag abgeschlossen. Das ist bis heute so und soll aus Sicht des Unternehmens so bleiben. Die Auseinandersetzung mit Verdi ist daher von fundamentaler Bedeutung. Ein Tarifvertrag in Deutschland hätte Signalwirkung auch für andere Länder. Amazon will einen Präzedenzfall deshalb unbedingt vermeiden. (…) Es gehört wenig dazu, sich vorzustellen, wie bald auch Logistikunternehmen, bei denen noch tarifliche Standards gelten, unter Druck gesetzt werden. Bei DHL, wo bisher ein Großteil der Amazon-Bestellungen abgewickelt wird, bekommt man schon kalte Füße. Doch eine Koordination der verschiedenen Verdi-Fachbereiche findet bisher praktisch nicht statt. Ideen und Wissen sind durchaus vorhanden – nicht zuletzt bei den Verdi-Vertrauensleuten in den Versandzentren, die in den vergangenen Jahren wertvolle Erfahrungen gesammelt haben. Die Gewerkschaft hat durchaus noch Trümpfe auf der Hand. Sie muss sie nur klug ausspielen.“ Beitrag von Jörn Boewe und Johannes Schulten aus der Freitag 47/2017 weiterlesen »
verdi@amazon"Seit viereinhalb Jahren kämpfen Amazon-Beschäftigte mit ihrer Gewerkschaft Verdi in den deutschen Versandzentren des größten Onlinehändlers der Welt für einen Tarifvertrag. (...) In Wahrheit dreht sich der Kampf aber eben nicht um ein paar hundert Euro mehr oder weniger im Jahr: Der Weltmarktführer weiterlesen »

Tarifeinigung Landesbeschäftigte Hessen 2017 – mit Burka-Verbot! Arbeitsrechtler Peter Wedde: „Tabubruch und eine Blaupause für Zusatzforderungen von Arbeitgebern“

Dossier

Wenn sie erst befreit sind, dürfen sie für 5 $ Cent für uns schuften - Bild von ToldiIm Rahmen der Tarif- und Besoldungsrunde 2017 im öffentlichen Dienst der Länder beinhaltet die Tarifeinigung für Landesbeschäftigte in Hessen im März 2017 ein »Burkaverbot« per Tarif, obwohl dies noch kurz zuvor strikt abgelehnt wurde – und die Zustimmung entsprechendin den Meldungen zur Tarifeinigung keine Erwähnung fand, aber vom hessischen Innenministerium als Arbeitgeber ausdrücklich begrüsst wurde. Siehe die Eckpunktevereinbarung Tarifabschluss 2017. Die daraufhin entbrannte Debatte wird hier – soweit uns bekannt – dokumentiert. Neu: ver.di-Vertrauensleute an der TU Darmstadt bleiben bei ihrer Kritik am tariflichen Burka-Verbot weiterlesen »

Dossier

Wenn sie erst befreit sind, dürfen sie für 5 $ Cent für uns schuften - Bild von ToldiIm Rahmen der Tarif- und Besoldungsrunde 2017 im öffentlichen Dienst der Länder beinhaltet die Tarifeinigung für Landesbeschäftigte in Hessen im März 2017 weiterlesen »

DGB-München verbietet Antifa-Kongress in ihren Räumen nach radikal rechter Gegenkampagne – auch der Gewerkschaft der Polizei

Dossier

Antifa Kongress Bayern vom 3. bis zum 5. November 20171. Die Vorfreude: „Vom 3. bis zum 5. November wollen wir mit euch gemeinsam in Austausch treten, diskutieren, Perspektiven und Strategien entwickeln…“ Aus der Ankündigung auf der Aktionsseite zum Kongress, der im DGB-Haus München stattfinden sollte. 2. Die Gegenkampagne: „Es begann am Montag, 16. Oktober 2017. Die ultrarechte Webseite „Journalistenwatch.com“ veröffentlichte den Artikel „’Antifa-Kongress‘ im DGB-Haus München“, ereiferte sich darin nach Kräften und gespickt mit Diffamierungen von Referent_innen über die geplante Veranstaltung.  (…) Es dauerte nicht lange, da legten auch die Polizist_innen von der im DGB organisierten „Gewerkschaft der Polizei“ (GdP) gegen den Antifa-Kongress los. Die GdP Nordrhein-Westfalen verriet in einem Post, wie es dann innerhalb des DGBs auf höchster Ebene weiterging: „Nach Bekanntwerden der geplanten Veranstaltung hat der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow umgehend Kontakt mit dem DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann aufgenommen und ihn gebeten, der Antifa keine Räume im DGB-Haus zur Verfügung zu stellen.“ GdP und DPolG berichteten schließlich am Nachmittag des 18. Oktober 2017 als Erstes – die Kongressorganisator_innen waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht informiert worden – über den Rauswurf der Antifaschist_innen…“ Aus der umfangreichen Darstellung des Skandals bei a.i.d.a. – Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München e. V. 3. Wir lassen uns den Antifaschismus nicht verbieten: „Besser, größer, schöner: Antifa Kongress Bayern findet statt… 4. DGB: Schutz der Mitgliedsgewerkschaft vor Abwerbung hat Vorrang und 5. Distanzierende Stellungnahme der Ehrenamtlichen ver.di Jugend München zur Ausladung des Antifa Kongress Bayern und weitere Entwicklungen, dazu neu: „DGB Bayern sucht konstruktiven Dialog“ sowie wachsende Anzahl sonstiger Stellungnahmen und Proteste und nun der Sieg von Vernunft und Solidarität sowie nachfolgende Entwicklung: [Interview mit GdP Bayern] »Wollen Druck auf andere Gewerkschaften ausüben« weiterlesen »

Dossier

Antifa Kongress Bayern vom 3. bis zum 5. November 20171. Die Vorfreude: "Vom 3. bis zum 5. November wollen wir mit euch gemeinsam in Austausch treten, diskutieren, Perspektiven und Strategien entwickeln. In einer Reihe von Vorträgen werden wir uns mit rechten weiterlesen »

[Broschüre] Ver.di@Amazon. Aufbau und Aktivierung eines gewerkschaftlichen KernsAm 28. und 29. Oktober ist es soweit: OKG (Organisieren Kämpfen Gewinnen) lädt zur ersten Tagung in Kassel ein. Wir wollen für betrieblich Aktive, Menschen aus Solidaritätskreisen und interessierte GewerkschafterInnen einen Raum öffnen, um über Herausforderungen und Erfolge in der eigenen Arbeit für eine unbequeme, lebendige und solidarische Gewerkschaftsarbeit zu diskutieren. Wir werden Workshops und Panels organisieren, in denen Aktive ihre Erfahrungen gemeinsam auswerten und daraus für die nächsten Schritte in Betrieb und Gewerkschaft lernen können. Einige Fragen werden sein: Wie baut man einen aktiven Betriebsrat auf, der nicht zum Stellvertreter von KollegInnen wird, sondern diese in die Interessenpolitik aktiv einbezieht? Was können wir aus Organizingkampagnen für unsere Arbeit lernen, vor welche Schwierigkeiten werden wir gestellt? Welche Ansätze gibt es, um sich gegen Union Busting bzw. andere Formen gewerkschaftsfeindlichen Handelns zu wehren?“ Ankündigung bei OKG zur Konferenz von 28. Oktober um 12:00 bis 29. Oktober um 17:00 im Bürgerhaus Harleshausen (John-F.-Kennedy-Straße 22A, 34128 Kassel). Neu: Bericht von der Herbstkonferenz OKG 2017: „Wir brauchen eine Bewegung der Störenfriede!“ weiterlesen »
[Broschüre] Ver.di@Amazon. Aufbau und Aktivierung eines gewerkschaftlichen Kerns"Am 28. und 29. Oktober ist es soweit: OKG (Organisieren Kämpfen Gewinnen) lädt zur ersten Tagung in Kassel ein. Wir wollen für betrieblich Aktive, Menschen aus Solidaritätskreisen und interessierte GewerkschafterInnen einen Raum öffnen, um über Herausforderungen weiterlesen »

[Buch] Manifest zum Grundeinkommen: „Was würdest du arbeiten, wenn für dein Einkommen gesorgt wäre?“„… Gut die Hälfte der Deutschen ist einer neuen Studie zufolge offen für ein bedingungsloses Grundeinkommen: 58 Prozent stehen der Idee positiv gegenüber. Je nachdem, wie stark bei der Vorstellung des Konzepts die Vor- oder Nachteile herausgestellt werden, schwanken aber die Zustimmungswerte um einige Prozentpunkte, wie die am Donnerstag veröffentlichte Befragung des Marktforschungsinstituts Splendid Research ergab. Wenn in der Definition die Vorteile überwiegen, stimmen 64 Prozent dafür. Bei einem Übergewicht der Nachteile sind es nur 46 Prozent. Als angemessener Betrag wird 1.137 Euro monatlich genannt. Bei einem bedingungslosen Grundeinkommen wären der Erhebung zufolge spürbare Veränderungen in Arbeitsverhalten und Arbeitsmarkt zu erwarten. Je nach Höhe des monatlichen Geldbetrags würden bis zu 38 Prozent der Beschäftigten den Beruf oder das Unternehmen wechseln, ihre Stundenzahl reduzieren oder sogar überhaupt nicht mehr arbeiten. Von den Berufstätigen mit einer abgeschlossenen Lehre würde ein Viertel in Erwägung ziehen, nicht mehr zu arbeiten. Unter Akademikern wäre es zumindest noch jeder Fünfte. Frauen würden durchschnittlich bereits ab einem Betrag von 1.477 Euro aufhören zu arbeiten, Männer hingegen würden erst ab 1.830 Euro kündigen…“ Bericht von und bei neues Deutschland vom 23. November 2017 weiterlesen »
[Buch] Manifest zum Grundeinkommen: „Was würdest du arbeiten, wenn für dein Einkommen gesorgt wäre?“"... Gut die Hälfte der Deutschen ist einer neuen Studie zufolge offen für ein bedingungsloses Grundeinkommen: 58 Prozent stehen der Idee positiv gegenüber. Je nachdem, wie stark bei der Vorstellung weiterlesen »

Befristungstarifvertrag Steinkohlenbergbau unwirksam
Frist oder stirb„Ein Tarifvertrag, der siebenjährige Befristungen – ohne sachlichen Grund- ermöglichen soll, ist unwirksam. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamm. Nach dem Gesetz ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis der Grundsatz. Befristete Arbeitsverhältnisse, ohne sachlichen Grund, sind nach § 14 TzBfG maximal für zwei Jahre zulässig. Durch Tarifvertrag sind aber Verlängerungen möglich. Die Tarifvertragsparteien haben einen Ermessensspielraum. Das Bundesarbeitsgericht hat die Tarifvertragsparteien bereits in mehreren Entscheidungen zum besonnen Umgang mit diesem vom Gesetzgeber eingeräumten Ermessen aufgefordert, da befristete Arbeitsverträge für die Arbeitnehmer negative Folgen haben und zu den prekären Arbeitsverhältnissen gehören. Der Ermessensspielraum sei nicht grenzenlos, so das Bundesarbeitsgericht. Die Gewerkschaft IG BCE hat mit dem Steinkohlenverband einen Tarifvertrag geschlossen, der zuletzt sogar 7jährige Befristungszeiten – ohne sachlichen Grund – zulässt. Das Bundesarbeitsgericht urteilte bereits am 26.10.2016, dass trotz der Tarifautonomie sachgrundlose Befristungen in Tarifverträgen maximal für 6 Jahre zulässig sein können. Die Gewerkschaft IG BCE hat mit dem Steinkohlenverband einen Tarifvertrag geschlossen, der zuletzt sogar 7jährige Befristungszeiten – ohne sachlichen Grund – zulässt. (…) Die 11. Kammer des Landesarbeitsgerichtes Hamm entschied Mitte Mai diesen Jahres unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes, dass auch der Tarifvertrag über sachgrundlose Befristungen im Steinkohlenbergbau unwirksam sei, da er sich nicht im Rahmen des verfassungs- und unionsrechtlich zulässigen Gestaltungsrahmen halte…“ Pressemitteilung der Kanzlei Kuhlmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vom 23. November 2017 weiterlesen »
Frist oder stirb"Ein Tarifvertrag, der siebenjährige Befristungen - ohne sachlichen Grund- ermöglichen soll, ist unwirksam. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamm. Nach dem Gesetz ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis der Grundsatz. Befristete Arbeitsverhältnisse, ohne sachlichen Grund, sind nach § 14 TzBfG maximal für zwei Jahre weiterlesen »

Refugees welcome!Unter dem Leitspruch „…and action! – Wir machen politische Flüchtlingsarbeit vor Ort“ kamen am 11. November knapp hundert Engagierte aus ganz Nordrhein-Westfalen zum Ehrenamtskongress NRW zusammen. Aus diesem Vernetzungstreffen heraus entstand ein Forderungspapier, das an Entscheidungsträgerinnen auf kommunaler- und auf Landesebene gerichtet werden soll. Zentrale Positionen, die in den verschiedenen Workshops diskutiert wurden, fordern Verbesserungen der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen ein, um ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit sinnvoll und nachhaltig gestalten zu können. Vor dem Hintergrund der rechtlichen und bürokratischen Hindernisse, welche die Teilhabe von Flüchtlingen erschweren, braucht es grundlegende Entscheidungen politischer Akteurinnen, um jedem Menschen realistisch ein Ankommen zu ermöglichen. Die Erstunterzeichnerinnen freuen sich über weitere Unterstützung durch Flüchtlingsinitiativen, Selbstorganisationen und aktiven Einzelpersonen in der Flüchtlingsarbeit. Anfang des Jahres 2018 wird das Forderungspapier u.a. der Landesregierung zugesandt werden. Bis zum 31.12. kann es online bzw. handschriftlich in Listen unterzeichnet werden...“ Pressemitteilung vom 22. November 2017 vom und beim Flüchtlingsrat NRW e.V., siehe dazu auch die „Forderungen zur Gestaltung notwendiger Rahmenbedingungen in der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit“ mit der Bitte um Unterstützung durch Unterschrift weiterlesen »
Refugees welcome!"Unter dem Leitspruch "...and action! - Wir machen politische Flüchtlingsarbeit vor Ort" kamen am 11. November knapp hundert Engagierte aus ganz Nordrhein-Westfalen zum Ehrenamtskongress NRW zusammen. Aus diesem Vernetzungstreffen heraus entstand ein Forderungspapier, das an Entscheidungsträgerinnen auf kommunaler- und auf Landesebene weiterlesen »

»Viele Probleme kann man selber lösen«. Interview mit Nadine Seyler zu Strategien der Selbstbehauptung gegen Belästigung
express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und GewerkschaftsarbeitSeit die serienmäßige Belästigung von Schauspielerinnen durch den Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein öffentlich wurde, werden immer mehr Fälle von übergriffigen Prominenten bekannt. Wie Jane Slaughter in ihrem Text für die Labor Notes verdeutlicht, ist Belästigung mitnichten bloß ein Thema des internationalen Jetsets; gerade am unteren Ende der Lohnskala ist sie insbesondere für viele Frauen Bestandteil des Arbeitsalltags. Wir ergänzen diesen Beitrag um einen kursorischen Überblick über Rechtslage und Ratgeberliteratur in Deutschland und um ein Interview mit der feministischen Selbstbehauptungstrainerin Nadine Seyler…“ Interview mit Nadine Seyler, erschienen in express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, Ausgabe 11/2017 weiterlesen »
express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit"Seit die serienmäßige Belästigung von Schauspielerinnen durch den Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein öffentlich wurde, werden immer mehr Fälle von übergriffigen Prominenten bekannt. Wie Jane Slaughter in ihrem Text für die Labor Notes verdeutlicht, ist Belästigung mitnichten bloß ein weiterlesen »

express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und GewerkschaftsarbeitWolfgang Schaumberg fordert in seinem Beitrag »die Linke« dazu auf, ihre politische Arbeit auf die Großbetriebe auszurichten. (S. express, Nr. 9-10/2017) Das erinnert mich sehr an die frühen 1970er Jahre, als wir – in diesem Fall die Mitglieder der K-Gruppen, zu denen damals auch ich gehörte – unsere antikapitalistische politische Arbeit darauf ausrichteten und eine Minderheit auch in die Großbetriebe ging. Die Ergebnisse, die wir heute begutachten können, sind ernüchternd. (…) Was sollte gewonnen werden, wenn »die Linke« – die heute noch weit buntscheckiger ist – ihre politische Arbeit auf die Großbetriebe ausrichtet, wenn all die Richtungen, die da so unterwegs sind, vor den Werkstoren der Großbetriebe ihre Blättchen mit ihren speziellen Positionen verteilen?…“ Debattenbeitrag von Robert Schlosser, erschienen in express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, Ausgabe 11/2017 weiterlesen »

Debattenbeitrag von Robert Schlosser, erschienen in express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, Ausgabe 11/2017

express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und GewerkschaftsarbeitWolfgang Schaumberg fordert in seinem Beitrag »die Linke« dazu auf, ihre politische Arbeit auf die Großbetriebe auszurichten. (S. weiterlesen »

express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und GewerkschaftsarbeitSexuelle Belästigung ist seit 2016 Bestandteil des Strafgesetzbuches (§ 184i StGB). Sie wird hier vergleichsweise eng gefasst: »Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt«, kann mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Diese Regelung ist das politische Resultat der #aufschrei-Kam¬pagne, die durch den Artikel einer Stern-Journalistin über die Belästigung durch den FDP-Politiker Rainer Brüderle ausgelöst wurde, und der Diskussion um die »Silvesternacht von Köln«. Ebenfalls neu eingeführt wurde § 184j StGB, der die Beteiligung an einer Personengruppe unter Strafe stellt, aus der heraus Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder Belästigung begangen werden. Für die betriebliche Situation sind andere Regelungen wichtiger…“ Beitrag aus express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, Ausgabe 11/2017 weiterlesen »

Beitrag aus express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, Ausgabe 11/2017

express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und GewerkschaftsarbeitSexuelle Belästigung ist seit 2016 Bestandteil des Strafgesetzbuches (§ 184i StGB). Sie wird hier vergleichsweise eng gefasst: »Wer eine andere Person in sexuell bestimmter weiterlesen »

Kündigungs“schutz“Wer am Arbeitsplatz Fehler macht oder hinter dem erwarteten Pensum zurück bleibt, ist nicht gleich ein Low-Performer. Einen schlechten Tag hat schließlich jeder einmal. Auf das Arbeitsverhältnis hat das keine Auswirkungen – sofern es nicht zur Regel wird. Den Beweis für eine Low Performance muss der Arbeitgeber liefern. ArbG Siegburg, Urteil vom 28.08.2017, Az.: 3 Ca 1305/17 (nicht rechtskräftig) (…) Der Arbeitgeber habe weder die Leistungen des Kfz-Mechanikers über einen repräsentativen Zeitraum noch die Fehlerquote vergleichbarer Arbeitnehmer dargelegt. So habe das Gericht nicht erkennen können, ob der Beschäftigte seine vertraglichen Verpflichtungen vorwerfbar verletzt habe. Der Arbeitnehmer sei gehalten, das zu tun, was er könne und zwar so gut er es könne. Zur gerichtlichen Überprüfung müsse jedoch der Arbeitgeber seinerseits dem Gericht durch seinen Vortrag ermöglichen, festzustellen, ob bei dem Arbeitnehmer eine die Durchschnittsleistung erheblich unterschreitende Arbeitsleistung vorliege. Zudem habe er weitere Umstände vorzutragen, dass und weshalb darin eine vorwerfbare Pflichtverletzung zu sehen sei. ArbG Siegburg, Urteil vom 28.08.2017, Az.: 3 Ca 1305/17 (nicht rechtskräftig) (…) Die Minderleistung (Low Performance) eines Beschäftigten kann zu dessen Kündigung führen, sofern eine Abmahnung vorausgegangen ist und der Arbeitgeber im Prozess eine Referenzgröße vorträgt…“ Beitrag vom 21.11.2017 bei WEKA – ausschlaggebend für die Kündigung wg. Minderleistung ist eine Referenzgröße. Also: Wenn ihr so tut, als würdet ihr uns bezahlen, müssen wir ALLE so tun, als würden wir arbeiten! weiterlesen »
Kündigungs“schutz“"Wer am Arbeitsplatz Fehler macht oder hinter dem erwarteten Pensum zurück bleibt, ist nicht gleich ein Low-Performer. Einen schlechten Tag hat schließlich jeder einmal. Auf das Arbeitsverhältnis hat das keine Auswirkungen – sofern es nicht zur Regel wird. Den Beweis für eine weiterlesen »

Streikrechtplakat Shopstewardnetzwerk England im Juli 2015In der neuen Ausgabe der Marxistischen Blätter lautet das Schwerpunktthema »Klasse, Demokratie, Arbeiterbewegung«. Heinz Bierbaum verweist in seinem Beitrag »Klassenverhältnisse heute« auf den Wandel der Beschäftigungsverhältnisse seit 1999. In diesem Zeitraum wurde prekäre Erwerbsarbeit ausgeweitet. In einem Auszug aus Domenico Losurdos neuem Buch »Wenn die Linke fehlt« wird dargelegt, mit welchen Argumenten die wirtschaftspolitische Rechte gegen den Sozialstaat zu Felde zog (…) Oliver Jonischkeit stellt den Weltgewerkschaftsbund vor, der seit mehr als 70 Jahren »gegen Ausbeutung und Krieg« kämpfe. (…) Wolfgang Reinicke-Abel warnt vor den Auswirkungen des Dienstleistungsabkommens Trade in Services Agreement (TISA), das die Rechte von Transportarbeitern erheblich einschränken werde. Brecht De Smet weist auf die avantgardistische Funktion hin, welche die militanten Streiks bei der Spinning and Weaving Company im ägyptischen Mahalla Al-Kubra zwischen 2008 und 2012 erfüllt hätten…“ Zu den weiteren Beiträgen siehe die junge Welt vom 20. November 2017 mit Bezugadresse der Marxistischen Blätter Heft 6/2017, 148 Seiten zum Preis von 9,50 Euro weiterlesen »
Streikrechtplakat Shopstewardnetzwerk England im Juli 2015"In der neuen Ausgabe der Marxistischen Blätter lautet das Schwerpunktthema »Klasse, Demokratie, Arbeiterbewegung«. Heinz Bierbaum verweist in seinem Beitrag »Klassenverhältnisse heute« auf den Wandel der Beschäftigungsverhältnisse seit 1999. In diesem Zeitraum wurde prekäre Erwerbsarbeit ausgeweitet. In einem weiterlesen »

»
Österreich »
»
Beispiel Deutschland: die Folgen eines ausgehöhlten Kollektivvertragssystems
Differenzierung und Flexibilisierung der Tarifpolitik„… Die Tarifautonomie ist ein hohes Gut. ArbeitgeberInnen und die Interessenvertretungen der ArbeitnehmerInnen (Gewerkschaften) schließen Tarifverträge ab und sichern so den Frieden im Betrieb zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen. Zudem sorgen sie für vergleichbare Wettbewerbsbedingungen der Betriebe untereinander. Diese Auffassung wird aber längst nicht mehr von allen in Deutschland geteilt. Tarifverträge werden von den AnhängerInnen der marktradikalen Doktrin als Hindernis für den Wettbewerb und die freie Aushandlung des Arbeitslohns zwischen ArbeitgeberInnen und Beschäftigten angesehen. Die Weichen wurden deshalb so gestellt, dass Unternehmen zunehmend die Flucht aus Tarifen bzw. Tarifverträgen ermöglicht wird. (…)Um den „Standort“ Deutschland wettbewerbsfähig zu machen, wurden Gesetze, Regeln und die Tarifautonomie ausgehöhlt. Dies zum Nachteil der Gewerkschaften und Beschäftigten. Alle bisherigen politischen Versuche, einen fairen Machtausgleich zwischen Kapital und Arbeit stärker gesetzlich zu regeln, sind bisher ohne durchgreifenden Erfolg geblieben. Die Geister, die „wir“ riefen, haben ein Eigenleben entwickelt. Die „Büchse der Pandora“ ist geöffnet und Deutschland wird die Geister der tarifpolitischen „Untugenden“ nicht mehr los. Dies sei den ArbeitnehmerInnen in Österreich eine Warnung!“ Beitrag von Michael Schäfers vom 20. November 2017 beim Blog arbeit-wirtschaft.at – viel interessanter ist es eigentlich, dass in einem EU-Staat und Euromitglied Tarifverträge komplett „legal“ durch Erpressung abgeschafft wurden – nämlich in Griechenland… weiterlesen »
Differenzierung und Flexibilisierung der Tarifpolitik"... Die Tarifautonomie ist ein hohes Gut. ArbeitgeberInnen und die Interessenvertretungen der ArbeitnehmerInnen (Gewerkschaften) schließen Tarifverträge ab und sichern so den Frieden im Betrieb zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen. Zudem sorgen sie für vergleichbare Wettbewerbsbedingungen der Betriebe untereinander. Diese Auffassung weiterlesen »

Und es gab ihn doch, den politischen Streik in der BRD – „Zeitungsstreik“ der IG Druck und Papier im Mai 1952
"Wir fordern das Recht auf politischen Streik!"„Der DGB hatte schon im Sommer 1951, angesichts der unnachgiebigen Haltung der Adenauerregierung gegenüber den Neuordnungsforderungen der Gewerkschaften die Mitarbeit in den wirtschaftspolitischen Gremien der BRD eingestellt, sich konfliktbereit gezeigt und drohte der Bundesregierung, seine Mitglieder zu gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen aufzurufen. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen stand die Ausdehnung der paritätischen Mitbestimmung auf die gesamte Wirtschaft, was vehement von den Unternehmerverbänden und den Regierungsparteien, der CDU/CSU und der extrem kapitalorientierten FDP verweigert wurde. Doch nach der Demonstration gewerkschaftlicher Kampfbereitschaft und -fähigkeit in den Auseinandersetzungen um die Montanmitbestimmung war es für die Gewerkschaft klar, dass es nur durch harte und offene Konflikte zwischen der Arbeiterbewegung und der reaktionären teils offen faschistischen Kräften eine Restauration der Machtverhältnisse zu verhindern war. Gegen den Protest der Gewerkschaften, der SPD und der KPD wurde im Juli 1952 der Entwurf des Betriebsverfassungsgesetzes durch den Bundestag gepeitscht. Für die Gewerkschaften bedeutete das einen schweren Rückschlag für die gewerkschaftliche Neuordnungspolitik. Für sie war das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kein Ersatz für ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch und sie sahen mit dem parlamentarischen Vorstoß die Gefahr der Trennung von Gewerkschaften und Betriebsräten, die ja auch bis heute in der Spaltung von innerbetrieblichen Organen und den Gewerkschaften außerhalb der Betriebe sichtbar ist…“ Historischer Rückblick vom 20. November 2017 vom und beim Gewerkschaftsforum Dortmund weiterlesen »
"Wir fordern das Recht auf politischen Streik!""Der DGB hatte schon im Sommer 1951, angesichts der unnachgiebigen Haltung der Adenauerregierung gegenüber den Neuordnungsforderungen der Gewerkschaften die Mitarbeit in den wirtschaftspolitischen Gremien der BRD eingestellt, sich konfliktbereit gezeigt und drohte der Bundesregierung, seine Mitglieder zu gewerkschaftlichen weiterlesen »

„Der Traum von der „vierten Gewalt“ ist für viele engagierte Journalisten ausgeträumt, sie verdingen sich oft nur noch als Einzelkämpfer in den geschrumpften Redaktionen. Sie müssen mit ansehen, dass keiner mehr rausgeht, vor Ort recherchiert, eigene Berichte abliefert oder bei Pressekonferenzen nachbohrt. Sie müssen ertragen, dass die Pressetexte aus den professionellen PR-Abteilungen der Betriebe, Ministerien, Kommunen und Organisationen, die per E-Mail eingehen, eins zu eins übernommen werden. (…) Für die Journalisten gibt es kein Recht, journalistisch und inhaltlich vom Verleger unabhängig zu sein. Für Betriebe, die im Medienbereich produzieren, beschränkt der Tendenzschutz das Recht auf betriebliche Mitbestimmung, da das Betriebsverfassungsgesetz nur teilweise und das Mitbestimmungsgesetz gar nicht angewandt werden. Heute, da riesige Medienmonopole entstanden sind, dient der Tendenzparagraph nicht mehr der Vielfalt, er wurde von der Realität eingeholt. Es ist schon die Regel, dass sich der Leser nur noch in einer einzigen Zeitung über das lokale oder regionale Geschehen informieren kann. Der Tendenzparagraph ist längst überfällig und eine Novellierung des Presserechts erforderlich. (…) Zu schützen sind heute die Journalisten vor Meinungseinfalt und Marktbeherrschung der Medienkonzerne.“ Beitrag vom 20. November 2017 vom und beim Gewerkschaftsforum Dortmund weiterlesen »
"Der Traum von der „vierten Gewalt“ ist für viele engagierte Journalisten ausgeträumt, sie verdingen sich oft nur noch als Einzelkämpfer in den geschrumpften Redaktionen. Sie müssen mit ansehen, dass keiner mehr rausgeht, vor Ort recherchiert, eigene Berichte abliefert oder bei Pressekonferenzen nachbohrt. Sie müssen ertragen, dass die Pressetexte aus den weiterlesen »

nach oben