Dossier

In der Leih- und Zeitarbeit gilt nach Gesetz „equal pay und equal treatment“. Zumindest, solange kein Tarifvertrag existiert, der anderes für die Branche regelt. Einen solchen Tarifvertrag gibt es aber. Und dieser wird derzeit neu verhandelt, obwohl die bisherige Ausrede, „die Christlichen“ sich zurückgezogen haben! Allen Aufrufen, Unterschriftensammlungen und Protesten zum Trotz verhandelt die DGB-Tarifgemeinschaft seit dem 14. März über neue Tarifverträge mit den Leiharbeitsverbänden BAP und iGZ. Nachdem sich immer mehr der Eindruck verfestigte, dass der DGB mit den mit am Tisch sitzenden Einzelgewerkschaften noch vor der Bundestagswahl einen Tarifabschluss erreichen will, haben KollegInnen
einen weiteren Brief verfasst, mit dem noch einmal der Versuch unternommen werden soll, dies zu verhindern… Doch umsonst: 8,50 Euro Mindestlohn (West) in der Zeitarbeitsbranche. DGB-Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände verabschieden neuen Tarifvertrag – meldet die iGZ am 17.9.2013! Siehe nun Bewertungen und Kommentare. Neu: In unser Fleisch, und ins eigene. DGB-Tarifabschluss Leiharbeit schreibt Ungleichbehandlung auf bis 2016 fest und bietet der untätigen Politik ein Feigenblatt. Artikel von Andreas Förster in Direkte Aktion vom Nov/Dez 2013
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In der Leih- und Zeitarbeit gilt nach Gesetz "equal pay und equal treatment". Zumindest, solange kein Tarifvertrag existiert, der anderes für die Branche regelt. Einen solchen Tarifvertrag gibt es aber. Und dieser wird derzeit neu
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