EuGH konterkariert den Gesundheitsschutz der „wöchentlichen“ Ruhezeit
„Diagnose: Kapitalismus – Therapie: Pause.“„… Nach der Arbeitszeitrichtlinie hat jeder Arbeitnehmer pro Siebentageszeitraum Anspruch auf eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 24 Stunden zuzüglich der täglichen Ruhezeit von elf Stunden. (…) In seinem heutigen Urteil erklärt der Gerichtshof, dass das Unionsrecht nicht verlangt, dass die wöchentliche Mindestruhezeit spätestens an dem Tag gewährt wird, der auf einen Zeitraum von sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen folgt, sondern nur, dass sie innerhalb jedes Siebentageszeitraums gewährt wird. Der Gerichtshof stellt zunächst fest, dass die Wendung „pro Siebentageszeitraum“ keinerlei Verweisung auf das nationale Recht der Mitgliedstaaten enthält und somit ein autonomer Begriff des Unionsrechts ist, der einheitlich ausgelegt werden muss. (…) Im Hinblick auf das Ziel der Richtlinie schließlich erinnert der Gerichtshof daran, dass diese den Zweck verfolgt, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer wirksam zu schützen. Jedem Arbeitnehmer müssen also angemessene Ruhezeiten zur Verfügung stehen. Allerdings lässt die Richtlinie für ihre Umsetzung eine gewisse Flexibilität zu und räumt somit den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Festsetzung des Zeitpunkts, zu dem diese Mindestruhezeit zu gewähren ist, ein Ermessen ein…“ EuGH-Pressemitteilung Nr. 115/17 vom 9. November 2017: „Die wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer muss nicht notwendigerweise an dem auf sechs aufeinanderfolgende Arbeitstage folgenden Tag gewährt werden. Sie kann an einem beliebigen Tag innerhalb jedes Siebentageszeitraums gewährt werden“. Diese EuGH-Interpretation der Arbeitzeitrichtlinie ist nicht nur völlig einseitig an dem Kapitalinteresse orientiert, den Gesundheitsschutz der Beschäftigten möglich hinten anzuordnen, sondern widerspricht auch dem Zweck der Richtlinie. Es geht nicht darum z.B. 6 Wochen keine Mindestruhezeit von 24 Stunden zu gewähren, um dann (vielleicht noch kurz vor Ablauf einer Befristung oder vor Kündigung) eine Woche Freistellung zu gewähren, sondern um den Schutz der Gesundheit WÄHREND der vereinbarten Arbeitszeit. Mit Blick u.a. auf Art. 153 Abs. 1a, Art. 168 Abs.1 AEUV und Art. 35 GRCh ist diese kapitalfreundlich „Öffnungsklausel“ nach EU-Recht eigentlich rechtwidrig. weiterlesen »
„Diagnose: Kapitalismus – Therapie: Pause.“"... Nach der Arbeitszeitrichtlinie hat jeder Arbeitnehmer pro Siebentageszeitraum Anspruch auf eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 24 Stunden zuzüglich der täglichen Ruhezeit von elf Stunden. (...) In seinem heutigen Urteil erklärt der Gerichtshof, dass das Unionsrecht nicht verlangt, dass weiterlesen »

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ichagsmallDie Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) befürchtet, dass auch unter der neuen EU-Kommission die Rechte von Arbeitnehmern weiter unter Druck geraten. Aktueller Anlass ist die Idee, sogenannte Ein-Personen-Gesellschaften (SUP) zuzulassen. Noch in diesem Dezember soll der Europäische Rat dazu die Weichen stellen. „Ob diese Personen tatsächlich selbstständig arbeiten oder als Scheinselbstständige ausgebeutet werden, kann dann kaum mehr kontrolliert werden“, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger anlässlich eines Treffens der Tarifpartner der Bauwirtschaft mit Europaabgeordneten diese Woche in Brüssel. „Die Gründung einer SUP darf die nationalen Kontrollbehörden bei der Feststellung und Ahndung von Scheinselbstständigkeit in keiner Weise behindern…“ Pressemitteilung vom 21.11.2014. Siehe dazu neu: Erfolgreicher Widerstand gegen europäische Ich-AG: Aus für EU-Richtlinie zur Einpersonengesellschaft weiterlesen »

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ichagsmall"Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) befürchtet, dass auch unter der neuen EU-Kommission die Rechte von Arbeitnehmern weiter unter Druck geraten. Aktueller Anlass ist die Idee, sogenannte Ein-Personen-Gesellschaften (SUP) zuzulassen. Noch in diesem Dezember soll der Europäische Rat dazu die Weichen stellen. weiterlesen »

Wanderarbeiter – die Sklaven der Moderne
Wanderarbeiter, Leiharbeiter, Kettenverträge, Subunternehmen, EU-Entsenderichtlinie, Schwarzarbeit, Mindestlohn- und Sozialversicherungsbetrug: Sie legen jedes Jahr viele Tausende Kilometer zurück, um an einen oft schlecht bezahlten Job im Westen Europas zu gelangen. Sie nehmen oft unmenschliche Arbeitsbedingungen in Kauf. Sie werden ausgebeutet: von halbkriminellen Vorarbeitern, von dubiosen Subunternehmen, von skrupellosen Geschäftemachern. Die Rede ist von Wanderarbeitern. Euronews-Reporter Hans von der Brelie und Kameramann Andi Popa haben sich auf den Weg in die rumänische Provinz gemacht, um mit den Menschen zu sprechen, die sonst oft nur schweigen und schuften. Denn auch das ist Teil der heutigen Realität: Viele Wanderarbeiter aus Zentral- und Osteuropa, aus Polen, Bulgarien, Rumänien haben Angst, offen über ihre oft haarsträubenden Erfahrungen im Westen Europas, in Deutschland, Frankreich, Italien zu reden…“ Beitrag von Hans von der Brelie vom 28. September 2017 bei EuroNews online – Video mit Manuskript (Videolänge: ca. 9 Min). Ein besonders perfides Beispiel aus der Sendung… weiterlesen »
"Wanderarbeiter, Leiharbeiter, Kettenverträge, Subunternehmen, EU-Entsenderichtlinie, Schwarzarbeit, Mindestlohn- und Sozialversicherungsbetrug: Sie legen jedes Jahr viele Tausende Kilometer zurück, um an einen oft schlecht bezahlten Job im Westen Europas zu gelangen. Sie nehmen oft unmenschliche Arbeitsbedingungen in Kauf. Sie werden ausgebeutet: von halbkriminellen Vorarbeitern, von dubiosen Subunternehmen, von skrupellosen Geschäftemachern. Die Rede weiterlesen »

Dämpfer für Ryanair: ver.di begrüßt EuGH-Entscheidung zur Anwendung des nationalen Arbeitsrechts
„… „Mit der EuGH-Entscheidung gelten die Regeln der Länder, in denen die Beschäftigten stationiert sind. Das begrüßen wir ganz außerordentlich“, betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle. Damit könne in Zukunft auch das deutsche Arbeitsrecht nicht länger unterlaufen werden. ver.di erwarte, dass sich insbesondere Ryanair zukünftig an das deutsche Recht halte und fordert die zuständigen Behörden auf, dieses dementsprechend zu kontrollieren. Hintergrund ist, dass im Jahr 2011 sechs Arbeitnehmer die Gerichte anriefen, weil sie der Ansicht waren, dass Crewlink und Ryanair das belgische Recht beachten und anwenden müssten. Das EuGH stimmte dieser Ansicht zu. (…) Dass Ryanair heute die größte Fluglinie Europas sei, basiere unter anderem auf der Scheinselbstständigkeit von Piloten sowie auf schlechten Arbeitsbedingungen und schlechter Bezahlung der Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter…“ ver.di-Pressemitteilung vom 14. September 2017 weiterlesen »
"... „Mit der EuGH-Entscheidung gelten die Regeln der Länder, in denen die Beschäftigten stationiert sind. Das begrüßen wir ganz außerordentlich“, betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle. Damit könne in Zukunft auch das deutsche Arbeitsrecht nicht länger unterlaufen werden. ver.di erwarte, dass sich insbesondere Ryanair zukünftig an das deutsche Recht halte und fordert weiterlesen »

EGB-Kampagne für höhere Löhne in Europa - Europe needs a pay rise„Obwohl sich das wirtschaftliche Umfeld in Europa weiter verbessert hat, steigen die Löhne in Europa nur langsam. Im vergangenen Jahr legten die realen Effektivlöhne im EU-Schnitt um 1,5 Prozent zu, im laufenden Jahr dürfte der Zuwachs durchschnittlich lediglich 0,4 Prozent betragen. Zu diesem Ergebnis kommt der neue Europäische Tarifbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Deutschland liegt mit einem Reallohnzuwachs von 1,9 Prozent 2016 und prognostizierten 0,8 Prozent 2017 zwar über dem europäischen Durchschnitt, angesichts des stabilen Aufschwungs sind die inflationsbereinigten Zuwächse aber auch hier sehr moderat. (…) Aufgrund der aktuell geringen Preissteigerung schlugen sich Nominallohnerhöhungen 2016 fast ungebremst nieder. In diesem Jahr wird die Inflation jedoch aufgrund höherer Energie- und Nahrungsmittelpreise anziehen – wodurch viele Menschen in Europa inflationsbereinigt kaum mehr in der Tasche haben. In Italien, Spanien, Großbritannien, Belgien, Finnland und Zypern müssen die Beschäftigten 2017 sogar mit Reallohnverlusten rechnen, zeigt die neue Analyse (…) Die WSI-Ökonomen werfen die Frage auf, warum die Löhne in Europa so ungewöhnlich langsam steigen. Immerhin weisen die meisten europäischen Länder wieder ein stabiles Wirtschaftswachstum auf und die offiziellen Arbeitslosenraten gehen zurück. Eine mögliche Erklärung: Anders als es die offiziellen Zahlen suggerieren, ist die Lage auf den Arbeitsmärkten in vielen europäischen Ländern nach wie vor angespannt. Zu diesem Schluss kommt auch eine aktuelle Untersuchung der EZB…“ Pressemitteilung vom 1. September 2017 von und bei der Hans-Böckler-Stiftung mit Download des Europäischen Tarifberichts des WSI – 2016/2017 von Malte Lübker und Thorsten Schulten aus den WSI-Mitteilungen 6/2017. Siehe nun Bewertungen: Der europäische Lohnskandal / Befristet, scheinselbstständig, in Leiharbeit: Die Deregulierung der Arbeitsmärkte drängt Millionen Europäer in Armut weiterlesen »
EGB-Kampagne für höhere Löhne in Europa - Europe needs a pay rise"Obwohl sich das wirtschaftliche Umfeld in Europa weiter verbessert hat, steigen die Löhne in Europa nur langsam. Im vergangenen Jahr legten die realen Effektivlöhne im EU-Schnitt um 1,5 Prozent zu, im weiterlesen »

Sozialhilfe für EU-Ausländer: Hammer Fälle vor Bundesgericht
wer betruegt fliegt„Anhand von zwei Sozialrechtsfällen aus Hamm hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel seine Auffassung bekräftigt, dass arbeitssuchende EU-Bürger nicht dauerhaft von allen Sozialleistungen ausgeschlossen werden dürfen. Für die Kommunen in Deutschland könnte dies auch in Zukunft bedeuten, dass millionenschwere Zusatzausgaben fällig werden. (…) Der 14. Senat des Kasseler Gerichts bekräftigte die seit 2015 beim BSG etablierte Auffassung, dass EU-Bürger nach sechsmonatigem Aufenthalt Anspruch auf Sozialleistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) haben. Daran habe auch die zwischenzeitlich erfolgte Gesetzesänderung nichts geändert. Zumindest bis 2016 seien die Ansprüche gegeben gewesen. Allein in Hamm waren wegen dieser strittigen Altfälle Zahlungen von mehreren 100.000 Euro fällig geworden. (…) Ob sich mit der Ende 2016 in Kraft getretenen neuen Gesetzeslage Entscheidendes ändern wird, ist nach diesem Urteil – es war das erste Mal, dass sich das BSG seither mit der Problematik auseinanderzusetzen hatte – zumindest fraglich.(…) Burkhard Großmann zeigte sich nach eineinhalbstündiger Verhandlung über den Urteilsspruch hochzufrieden. „Den Menschen, die sich legal hier aufhalten, entspannt zuzusehen, wie sie allmählich verderben, hätte ich für unwürdig gehalten. Die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip wären so mit Füßen getreten worden.“…“ Beitrag von Frank Lahme vom 3. September 2017 beim Westfälischen Anzeiger online, die Begründung zur BSG-Entscheidung B 14 AS 31/16 R liegt noch nicht vor, dafür jedoch der BSG-Terminbericht Nr. 41/17 vom 30. August 2017 weiterlesen »
wer betruegt fliegt"Anhand von zwei Sozialrechtsfällen aus Hamm hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel seine Auffassung bekräftigt, dass arbeitssuchende EU-Bürger nicht dauerhaft von allen Sozialleistungen ausgeschlossen werden dürfen. Für die Kommunen in Deutschland könnte dies auch in Zukunft bedeuten, dass millionenschwere weiterlesen »

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IWF will Arbeiter*innen noch mehr entrechten – griechische Regierung wehrt sich
Initiative "Hände weg vom Streikrecht"Am heutigen 15.9.2016 wurde zwischen der griechischen Regierung und der Quadriga wieder einmal über das zukünftige Arbeitsrecht in Griechenland verhandelt. In der Frage der Schuldenentlastung ist der IWF die Taube, aber bei den Arbeitsrechten der Falke. Der griechische Arbeitsminister Giorgos Katrougalos spricht dies in einem Interview mit der Nachrichtenagentur Reuters deutlich aus. Er sagt darin auch, dass die griechische Regierung das Recht von Arbeitnehmer*innen, kollektiv Arbeitsverträge auszuhandeln, wiedereinführen will. Dieses Recht gehöre zum Kern des europäischen Sozialmodells. Die griechische Regierung werde keinen weiteren Abbau dieses Rechtes – wie vom IWF gefordert – akzeptieren…“ Meldung vom 15. September 2016 bei Griechenlandsoli und neu dazu: Griechenland soll Streiks praktisch abschaffen weiterlesen »
Initiative "Hände weg vom Streikrecht""Am heutigen 15.9.2016 wurde zwischen der griechischen Regierung und der Quadriga wieder einmal über das zukünftige Arbeitsrecht in Griechenland verhandelt. In der Frage der Schuldenentlastung ist der IWF die Taube, aber bei den Arbeitsrechten der Falke. Der griechische Arbeitsminister weiterlesen »

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Arbeit&Wirtschaft vom August 2017: Was der alles kann! Schwerpunkt Sozialstaat im europäischen Vergleich
Arbeit&Wirtschaft vom August 2017Die Ausgabe von Arbeit&Wirtschaft August 2017, herausgegeben von AK und ÖKB, ist erschienen und steht zum online Lesen und kostenlosem Download bereit – mit Inhaltsverzeichnis und Link zu den einzelnen Artikeln sowie Statistiken zum Schwerpunkt Sozialstaat im europäischen Vergleich Daraus zwei Artikel zum Schwerpunktthema „Sozialstaat im europäischen Vergleich“, die wir zur Lektüre besonders empfehlen weiterlesen »
Arbeit&Wirtschaft vom August 2017Die Ausgabe von Arbeit&Wirtschaft August 2017 externer Link, herausgegeben von AK und ÖKB, ist erschienen und steht zum online Lesen und kostenlosem Download bereit - mit Inhaltsverzeichnis und weiterlesen »

Brexit: No to EU Austerity„… In der Vor-Krisen-EU hat es ein pluralistisches Neben- und Miteinander nationaler Sozialordnungen gegeben. Jede nationale Elite hat ihre Arbeitsleute nach Tradition und Gusto so weit ausgebeutet, wie diese sich das haben gefallen lassen. Unter dem Deckmantel der Krise und per Spardiktat des Merkel-Regimes wurden dann aber in den EU-Ländern „Sozial“-Staatsreformen erzwungen und nun herrscht in Europa eine einheitliche Klassengesellschaft der billigen Arbeit. Stichworte: Fiskalpakt, Macron-Reformen. (…) Seit der Krise und kommandiert vom Merkel-Regime gibt es nun ein Kern-Europa als Zentrum und das Rest-Europa als Peripherie. Angeblichen Krisenländern diktiert das Zentrum nicht nur, dass sie ihre Infrastruktur, z.B. Seehäfen, Schienenwege, Flugplätze, Wasserwerke etc. privatisieren müssen. (…) Der Exportterror der Weltkonzerne aus Deutschland und das angebliche Heilmittel Lohnsenkung und Sozialabbau in den Nachbarländern fressen sich als Familienverarmung und Jugendarbeitslosigkeit noch in die periphersten Regionen in Europa durch. Stichwort: Studiertenarbeitslosigkeit im EU-Süden. (…) Zunächst ist es ganz wichtig, den Leuten klarzumachen, dass der „Sozial“-Staat gerade unter dem Merkel-Regime eine Illusion, ein Täuschungsmanöver ist. Dass er die Arbeitnehmer auf dem Schleichweg der Beiträge ausplündert und die Besserverdiener unter ihnen privilegiert und den Hocheinkommen, Großvermögen, Weltkonzernen und der Finanzindustrie Steuern spart. Sodann ist es wichtig, in den Abstiegsregionen klar zu machen, dass sie dafür sorgen müssen, dass die Verwendung und die Verteilung von derzeit ca. 900 Milliarden Euro Sozialbudget viel entscheidender für ihren weiteren Abstieg oder ihre Erholung sind, als die lächerlichen paar Milliarden Finanzausgleich. Regionalpolitik muss sich in die Sozialpolitik einmischen.,,“ Interview mit Prof. Albrecht Goeschel vom 2.8.2017 durch eine Autorengemeinschaft der Accademia ed Istituto per la Ricwrca Sociale Verona weiterlesen »
Brexit: No to EU Austerity"... In der Vor-Krisen-EU hat es ein pluralistisches Neben- und Miteinander nationaler Sozialordnungen gegeben. Jede nationale Elite hat ihre Arbeitsleute nach Tradition und Gusto so weit ausgebeutet, wie diese sich das haben gefallen lassen.  Unter dem Deckmantel der weiterlesen »

EU-Arbeitszeitrichtlinie: Mehr Geld für Feuerwehrleute! Und auch für andere Arbeitnehmer?
ver.di: Überstunden sind kein Hobby„Brandenburger Feuerwehrleuten steht nach einem Urteil des BVerwG nachträgliche Vergütung für Mehrarbeit zu. Die Entscheidung rückt Fragen nach der Zulässigkeit von Überstunden auch für die Privatwirtschaft erneut ins Blickfeld. Die Brandenburgische Arbeitszeitverordnung Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug („BbgAZVPFJ“) verstößt gegen die EU-Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG v. 4. November 2003). Das hat am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden und einem Feuerwehrbeamten auch in dritter Instanz überwiegend Recht gegeben (Urt. v. 21.07.2017, Az. BVerwG 2 C 31.16 – BVerwG 2 C 44.16). (…) Der Sachverhalt ist schnell erzählt: Der klagende Feuerwehrmann forderte Geld für geleistete Mehrarbeit. Er argumentierte, eine Überschreitung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden (vgl. Art. 6 EU-Arbeitszeitrichtlinie) könne nur angeordnet werden, wenn zugleich die Vorgaben aus Brüssel eingehalten würden. (…) Für die Privatwirtschaft sind die Vorgaben aus Brüssel einheitlich im Arbeitszeitgesetz („ArbZG“) umgesetzt. Dabei steht den Tarifvertrags- bzw. Betriebsparteien offen, von bestimmten Vorgaben abzuweichen (vgl. § 7 ArbZG) – es gilt insoweit eine Angemessenheitsvermutung. Auch für die maximale Wochenarbeitszeit besteht eine Opt-Out-Option: In einem Tarifvertrag oder einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung auf Grundlage eines Tarifvertrags kann die Arbeitszeit pro Werktag auch ohne Ausgleich auf mehr als acht Stunden verlängert werden (vgl. § 7 Abs. (2a) ArbZG). Vielfach wird die Regelung als europarechtswidrig angesehen: Der Staat dürfe die Einhaltung der Vorgaben der EU-Arbeitszeitrichtlinie (insbesondere Sicherheits- und Gesundheitsschutz) nicht an die Tarifvertragsparteien delegieren…“ Beitrag von Dr. Silvia Lang und Dr. Nadine Kramer vom 21. Juli 2017 bei Legal Tribune Online – ist wegen der Frage, ob eine Gewerkschaft zum Nachteil der AN bei der Arbeitszeit von den EU-Vorgaben abweichen darf, schon interessant – siehe auch Leiharbeit… weiterlesen »
ver.di: Überstunden sind kein Hobby"Brandenburger Feuerwehrleuten steht nach einem Urteil des BVerwG nachträgliche Vergütung für Mehrarbeit zu. Die Entscheidung rückt Fragen nach der Zulässigkeit von Überstunden auch für die Privatwirtschaft erneut ins Blickfeld. Die Brandenburgische Arbeitszeitverordnung Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug ("BbgAZVPFJ") verstößt gegen die weiterlesen »

Weiter arm, trotz Arbeit: Die Erwerbsarmut in Europa ist gestiegen. Grund dafür ist eine Politik, die Arbeitslose dazu zwingt, um jeden Preis einen Job anzunehmen
EGB-Kampagne für höhere Löhne in Europa - Europe needs a pay rise„Immer mehr Menschen in Europa sind arm, obwohl sie arbeiten. Am stärksten stieg die sogenannte Erwerbsarmut in den vergangenen Jahren in Deutschland. Das hängt auch damit zusammen, dass Arbeitslose stärker unter Druck stehen, eine schlecht bezahlte Arbeit anzunehmen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie von Dorothee Spannagel, Daniel Seikel, Karin Schulze Buschoff und Helge Baumann. Die WSI-Forscher haben untersucht, wie sich arbeitsmarkt- und sozialpolitische Maßnahmen, die Menschen schneller in Jobs bringen sollen, auf die Erwerbsarmut in 18 europäischen Ländern ausgewirkt haben. Datengrundlagen sind die Europäische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) und eine OECD-Datenbank. Der Anteil der Working Poor in der EU betrug im Jahr 2014 rund zehn Prozent – gemessen an den Erwerbstätigen zwischen 18 und 64 Jahren. Obwohl sie regelmäßig arbeiten, müssen diese Menschen mit weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Einkommens in ihrem Land auskommen…“ Beitrag aus Böckler Impuls Ausgabe 12/2017, zu Details siehe den WSI-Report und weitere Beiträge weiterlesen »
EGB-Kampagne für höhere Löhne in Europa - Europe needs a pay rise"Immer mehr Menschen in Europa sind arm, obwohl sie arbeiten. Am stärksten stieg die sogenannte Erwerbsarmut in den vergangenen Jahren in Deutschland. Das hängt auch damit zusammen, dass Arbeitslose stärker unter Druck weiterlesen »

Minijob und Null-Stunden-Vertrag: Fast überall in der EU sind atypische Beschäftigungsverhältnisse auf dem Vormarsch
EGB-Kampagne für höhere Löhne in Europa - Europe needs a pay rise„Der EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker empörte sich am Dienstag in Straßburg über ein weitgehend leeres Europaparlament. Grund für seinen Wutausbruch: Als er eine Rede zur EU-Ratspräsidentschaft Maltas im ersten Halbjahr halten wollte, waren nur 30 von 751 Abgeordneten anwesend. Noch weniger saßen im Plenarsaal, als spät am Montagabend für 20 Minuten prekäre Beschäftigungsverhältnisse auf der Tagesordnung standen. Dabei betrifft das Thema viele Millionen Menschen in Europa, Tendenz steigend. Denn in einem sind sich alle Akteure einig: Prekäre Arbeit hat in den letzten 15 Jahren fast überall in der EU erheblich zugenommen. Gemeint sind niedrig bezahlte Jobs, befristete Arbeitsverhältnisse, Leiharbeit, Teilzeitverträge, Minijobs oder Scheinselbstständigkeit. (…) Den Trend zu den auch »atypisch« genannten Beschäftigungsformen haben eine Reihe von Studien belegt. Auch die EU-Kommission selbst hat entsprechende Zahlen vorgelegt. So berichtet das im April von der Kommission veröffentlichte »Reflexionspapier zur sozialen Dimension der EU« – eines von fünf Papieren, die zusammen mit dem »Weißbuch zur Zukunft Europas« einen Reformprozess anstoßen sollen – von einem Anstieg der in Teilzeit tätigen Europäer von 33 auf 44 Millionen in den vergangenen zehn Jahren. Die Zahl der befristeten Verträge ist im gleichen Zeitraum von 18,5 auf 22 Millionen gewachsen. Zwar sind auch neue EU-Bürger durch den Beitritt Kroatiens hinzugekommen. Die Kommission aber macht »technischen Fortschritt, Globalisierung und das Wachstum des Dienstleistungssektors« für die »radikale Veränderungen des Arbeitslebens« verantwortlich. Generell lasse sich »ein Trend hin zu größerer Flexibilität« feststellen. Was die Kommission nicht schreibt: Für Arbeitnehmer bedeutet »Flexibilität« oft größere Unsicherheiten…“ Beitrag von Nelli Tügel bei neues Deutschland vom 5. Juli 2017 weiterlesen »
EGB-Kampagne für höhere Löhne in Europa - Europe needs a pay rise"Der EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker empörte sich am Dienstag in Straßburg über ein weitgehend leeres Europaparlament. Grund für seinen Wutausbruch: Als er eine Rede zur EU-Ratspräsidentschaft Maltas im ersten Halbjahr halten wollte, waren nur weiterlesen »

UngleichheitAuch wenn die deutschen und französischen Gewerkschaften sich noch nicht zu gemeinsamen – europäischen – Aktionen treffen „können“, so können sie sich doch bei diesen Zahlen und Fakten treffen, wenn der französische Präsident – vortrefflich inszeniert – die französischen Gewerkschaften auf diesem deutschen Weg „hinterher“ führen will… Der DGB-Verteilungsbericht – an dieser Stelle kann man einmal die Rolle der deutschen Gewerkschaften in ihrer Verantwortung selbst für diese immer ungerechtere Entwicklung sozusagen außen vor lassen – kommt jetzt nicht nur zur rechten Zeit (“ Kairos“), um den Franzosen vor Augen zu führen, was es – in Zahlen und Fakten! – heißt, wenn Macron sich die deutsche „Niedriglohnpolitik“ zur Rettung Europas (Gerhard Schröder in Davos: „den größten Niedriglohnsektor in Europa schaffen“) jetzt für Frankreich als Vorbild nimmt, sondern dieser Bericht kann gleichzeitig auch noch dem deutschen Wähler vor Augen führen, welch falsches Spiel von CDU / CSU mit diesen Wählern und ihren Interessen für eine gerechtere Verteilung gespielt wird…“ Kommentierte Presseschau von Volker Bahl vom 4.7.2017 weiterlesen »

Kommentierte Presseschau von Volker Bahl vom 4.7.2017

UngleichheitAuch wenn die deutschen und französischen Gewerkschaften sich noch nicht zu gemeinsamen - europäischen - Aktionen treffen "können", so können sie sich doch bei diesen Zahlen und Fakten treffen, wenn der französische Präsident - vortrefflich inszeniert weiterlesen »

Die einen profitieren davon, die anderen fördern es: Lohndumping durch das Subunternehmerunwesen bei den Paketdiensten und darüber hinaus als europäisches Projekt
Das Thema der immer stärker um sich greifenden Wild-West-Bedingungen für viele Arbeitskräfte, die in der boomenden Branche der Paketdienste arbeiten, wurde in diesem Blog schon in vielen Beiträgen behandelt. Auch derzeit wird man mit unterschiedlichen Berichten in den Medien konfrontiert, die aber eines gemeinsam haben: Sie legen den Finger auf die große Wunde des Subunternehmerunwesens, das sich durch diese Branche frisst und die dabei ist, die letzten Standards „guter“ Arbeit zu schleifen…“ Artikel vom 1. Juli 2017 von und bei Stefan Sell und darin wichtig… weiterlesen »
"Das Thema der immer stärker um sich greifenden Wild-West-Bedingungen für viele Arbeitskräfte, die in der boomenden Branche der Paketdienste arbeiten, wurde in diesem Blog schon in vielen Beiträgen behandelt. Auch derzeit wird man mit unterschiedlichen Berichten in den Medien konfrontiert, die aber eines gemeinsam haben: Sie legen den Finger auf weiterlesen »

Das BAG und die „Rühreitheorie“ – Schadensersatzzahlungen schränken die Handlungsfähigkeit der Gewerkschaften weiter ein
Streikrechtplakat Shopstewardnetzwerk England im Juli 2015„Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Gewerkschaft für Flugsicherung (GdF) zum Schadensersatz verurteilt, weil der mehrtägige Streik im Februar 2012 rechtswidrig gewesen sei, da einzelne Forderungen der Gewerkschaft noch der Friedenspflicht unterlegen hätten. (…) In der Vergangenheit hatte die Rechtsprechung die Zulässigkeit gewerkschaftlicher Streiks als zunehmendes Kampfmittel etwa bei Warnstreiks, Solidaritätsstreiks und Flash-Mob-Aktionen gewährt und toleriert. Nun nutzt sie das in anderen westeuropäischen Ländern völlig unbekannte Mittel des Schadensersatzes, um die Handlungsfreiheit der Gewerkschaften gegenüber den Unternehmen massiv zu beschneiden. Viele Gewerkschafter sehen das Urteil des BAG als einen frontalen Angriff auf das in Deutschland sowieso nicht sehr umfassende Streikrecht, als eine massive Drohung an die Gewerkschaften, die wegen jeder Kleinigkeit plötzlich für Schäden in Millionenhöhe aufkommen müssen und sie nicht mehr frei in der Wahrnehmung der Arbeitnehmerinteressen sind. Jetzt muss die GdF auch von den großen Gewerkschaften ermuntert und unterstützt werden, die Auseinandersetzung auch auf anderen Ebenen weiterzuführen.“ Beitrag vom 16. Juni 2017 vom und beim Gewerkschaftsforum Dortmund (basierend auf der Analyse des BAG-Urteils durch Wolfgang Däubler) weiterlesen »
Streikrechtplakat Shopstewardnetzwerk England im Juli 2015"Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Gewerkschaft für Flugsicherung (GdF) zum Schadensersatz verurteilt, weil der mehrtägige Streik im Februar 2012 rechtswidrig gewesen sei, da einzelne Forderungen der Gewerkschaft noch der Friedenspflicht unterlegen hätten. (...) In der Vergangenheit hatte die weiterlesen »

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