Arbeitsmarktpolitik - Montage von Toldi„… 2019 gab es in Deutschland laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit knapp 329.000 über 58-jährige Arbeitslose. Doch eigentlich müsste die Zahl der arbeitslosen Menschen rund 1,5-mal höher liegen. Über 171.000 über 58-Jährige galten alleine aufgrund einer Sonderregelung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II bzw. „Hartz-IV-System“) nicht als arbeitslos, sondern lediglich als arbeitsuchend. So wird das Ausmaß der Arbeitslosigkeit von Älteren systematisch verdeckt. (…) Laut der Sonderregelung, die in §53a SGB II festgelegt wird, gelten über 58-jährige Leistungsbeziehende von Hartz IV nicht als arbeitslos, wenn sie seit mindestens einem Jahr arbeitslos gemeldet waren und ihnen während dieser Zeit kein Angebot auf dem ersten Arbeitsmarkt unterbreitet wurde. Seit ihrer Einführung sind immer mehr Ältere von der Sonderregelung betroffen. Die Zahl der Personen mit der Sonderregelung nach §53a SGB II Seit 2017 übersteigt seit 2017 sogar die Zahl der offiziell Arbeitslosen im Hartz-IV-System – diese lag 2019 bei „nur“ 145.000. (…) Die Sonderregelung wurde zuletzt von Forschern des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) in einem Bericht zur Arbeitslosigkeit Älterer kritisiert. Aus Sicht der Forscher versetzt die Sonderregelung ältere Arbeitsuchende in einen vorruhestandsähnlichen Zustand. Dies könne bei den Betroffenen zu Resignation, fehlender Erwerbsmotivation und -perspektive führen. Zudem zeichnet die Regelung ein verzerrtes Bild von der Arbeitslosigkeit Älterer und erschwert daran anschließend eine politische Problematisierung und korrekte Einordnung der Situation von Älteren am Arbeitsmarkt.“ Meldung von Lena Becher 19. Februar 2020 bei O-Ton Arbeitsmarkt weiterlesen »

Arbeitsmarktpolitik - Montage von Toldi

Sonderregelung lässt 171.000 Ältere aus der Arbeitslosenstatistik verschwinden
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35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!„Zahlt eine Oma ihren Enkeln jeden Monat 50 Euro zum Kapitalaufbau auf deren Sparkonten ein, kann das Sozialamt bei Bedürftigkeit der Schenkerin das Geld zehn Jahre lang wieder zurückfordern. Bei solchen, über mehrere Jahre geleisteten Zahlungen an Familienangehörige handele es sich nicht um „privilegierte Schenkungen”, auf die der Sozialhilfeträger keinen Zugriff hat, urteilte am Donnerstag, 13. Februar 2020, das Oberlandesgericht (OLG) Celle (Az.: 6 U 76/19). Im Streitfall hatte eine Großmutter ihren beiden Enkeln nach deren Geburt jeden Monat jeweils 50 Euro zum Kapitalaufbau auf deren für 25 Jahre angelegte Sparkonten eingezahlt. Das Geld knapste die Frau von ihrer monatlichen Rente in Höhe von 1.250 Euro ab. So wurden für die beiden Enkel neun beziehungsweise elf Jahre lang die Sparkonten mit den Monatsbeträgen gefüllt, bis die Frau in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung kam. Die Zahlungen wurden dann eingestellt. Die Heimunterbringung konnte die Frau aus eigener Kraft nicht bezahlen, so dass der Sozialhilfeträger einsprang. Dieser forderte die Geldzahlungen von den Enkeln zurück, die diese in den letzten zehn Jahren von der Oma erhalten hatten. (…) Zu Recht, befand das OLG. Bei den monatlichen Zahlungen an Familienangehörige zum Kapitalaufbau handele es sich nicht um „privilegierte Schenkungen”. Nur sogenannten Pflichtschenkungen, die aus einer sittlichen Pflicht geleistet werden oder „Anstandsschenkungen”, wie etwa Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke seien vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers geschützt. Um solche Anstandsschenkungen habe es sich entgegen der Ansicht der Enkel aber nicht gehandelt…“ Meldung vom 14. Februar 2020 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »

35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!

[OLG Celle] Sozialamt darf das Sparkonto der Enkelin für die Oma zurückfordern – Zahlungen an Enkel waren keine privilegierten Schenkungen
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Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolisAus den Jobcentern kommt Kritik an den Eingliederungsvereinbarungen für Hartz-IV-Bezieher. Sie sind aus Sicht der Vermittlungsfachkräfte nicht immer sinnvoll, wie aus einer am Dienstag in Nürnberg veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) hervorgeht. Die Jobcenter sind gesetzlich verpflichtet, mit allen erwerbsfähigen Arbeitslosengeld-II-Empfängern eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen. Diese regelt, welche Bemühungen Arbeitslose erbringen sollen und mit welchen Leistungen das Jobcenter die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unterstützt. Bei einer anonymisierten Online-Umfrage von 360 Vermittlungsfachkräften bewertete die Mehrheit der Befragten Eingliederungsvereinbarungen für drei Personengruppen als „weniger sinnvoll“: für motivierte Personen, für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen und für Personen mit geringen Deutschkenntnissen. In den Eingliederungsvereinbarungen nehmen juristisch formulierte Informationen zu Sanktionen und Kürzungen des Arbeitslosengeldes II bei unzureichender Pflichterfüllung viel Raum ein…“ Meldung vom 11.02.2020 bei evangelisch.de zur PM des IAB und der IAB-Studie weiterlesen »

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis

Jobcenter üben Kritik an Eingliederungsvereinbarungen – IAB für flexibleren Einsatz als bisher
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35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!Im laufenden Hartz IV Bezug müssen Leistungsbezieher einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Das Jobcenter will prüfen, ob sich im Verlauf der Zeit etwas geändert hat und ob noch ein Anspruch besteht. Wer versucht, den Antrag möglichst genau auszufüllen, kann allerdings ein böses Erwachen erleben. (…) Die Erwerbslosenini “Basta” aus Berlin berichtet von einem besonderen Fall von bürokratischem Wahnsinn. Weil bei einem Weiterbewilligungsantrag der Antragsteller bei der Frage 2. “Weitere Personen in meinem Haushalt” ein Strich statt einer Null setzte, wurde der Antrag abgelehnt. Der Antragsteller sollte erneut den Antrag ausfüllen und statt einem Strich eine Null setzen, wenn keine weiteren Personen im Haushalt leben. Das hatte zur Folge, dass der Betroffene eine Woche kein Geld bekam. In einem Anschreiben hieß es, dass Durchstreichungen “nicht erlaubt sind, eine Null ist einzutragen”…“ Meldung vom 12. Februar 2020 bei gegen-hartz.de weiterlesen »

35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!

Hartz IV Bürokratie: Jobcenter verweigert Weiterbewilligung wegen einem Strich statt einer Null
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Zuschussrente gegen Altersarmut?„Wer Kinderarmut bekämpfen will, muss den Niedriglohnsumpf austrocknen“ sagt der DGB in der Pressemitteilung vom 06.02.2020: „… Nach wie vor leben 1,5 Millionen Kinder in Deutschland von Hartz IV, kaum weniger als vor drei Jahren. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des DGB. Danach sind Haushalte mit Kindern von der ansonsten relativ günstigen Entwicklung bei der Anzahl der Hartz-IV-Bezieher weitgehend abgekoppelt (…) „Weil die Zahl armer Kinder in den letzten Jahren kaum zurückgegangen ist, brauchen wir dringend ein beherztes Aktionsprogramm gegen Kinderarmut“, so Buntenbach. „Arbeitslosigkeit der Eltern und Niedriglohn sind die hauptsächlichen Ursachen für arme Familien, denn niedrige Löhne machen es trotz Arbeit oftmals unmöglich, den eigenen Lebensunterhalt und den eines Kindes aus eigenen Mitteln zu decken. Deutschland hat den größten Niedriglohnsektor in West-Europa. Das Hartz-IV-System wird so durch das Aufstocken zum Reparaturbetrieb für nicht existenzsichernde Löhne. Deshalb gilt: Wer Kinderarmut bekämpfen will, muss den Niedriglohnsumpf austrocknen. Dazu muss der Mindestlohn einmalig [!] über den bestehenden Anpassungsmechanismus hinaus erhöht werden und es muss möglich gemacht werden, dass Tarifverträge leichter für alle Arbeitgeber verbindlich gemacht werden.“…“ Siehe dazu die Analyse der Zahlen durch Stefan Sell weiterlesen »

Zuschussrente gegen Altersarmut?

1,5 Millionen Kinder leben in Hartz IV – wenn die Zahlen des DGB für ein “ beherztes Aktionsprogramm“ nicht zu niedrig angesetzt sind
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Hartz IV: Partner von Hartz IV-Bezieherin muss dem Jobcenter keine Auskunft geben
35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!Es kommt vor, dass das Jobcenter Auskünfte von Personen verlangt, die überhaupt keine Hartz IV Leistungen beziehen. Muss man, wenn man selbst keinen Antrag gestellt hat, überhaupt der Behörde seine Einkommensverhältnisse offenlegen? In dem vor dem Sozialgericht Gießen (Az.: S 22 AS 1015/14) geführten Verfahren ging es um einen Mann, der selbst keine Hartz IV-Leistungen beantragt hat. Er lebte jedoch mit einer Hartz IV-Bezieherin in einem Haushalt. Das Jobcenter ging somit davon aus, dass beide in einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft leben. Somit wollte das Jobcenter Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mannes um diese ggf. auf die Hartz IV-Leistungen der Frau anzurechnen. Das Sozialgericht entschied zugunsten des Klägers. Da der Mann selbst kein Hartz IV-Bezieher und somit Antragsteller sei, besteht für diesen keine Mitwirkungspflicht gegenüber dem Jobcenter. Somit kann das Jobcenter auch nicht verlangen, dass der Mann Formulare zur Klärung von Einkommensverhältnissen ausfüllt, die nicht an ihn gerichtet sind. Ferner kann ihn das Jobcenter nicht zwangsweise zum Antragsteller machen, selbst wenn er einen Anspruch auf Hartz IV-Leistungen hätte…“ Meldung vom 6. Februar 2020 bei gegen-hartz.de weiterlesen »

35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!

Hartz IV: Partner von Hartz IV-Bezieherin muss dem Jobcenter keine Auskunft geben
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»35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder«Liebe unbekannte Hartz IV-Opfer, wieder einmal lässt die Bundesregierung gemeinsam mit der deutschen Wirtschaft und der Bundesagentur heimlich die Sektkorken knallen zu einem Jubiläum von Hartz IV. Das machen sie übrigens auch beim Jahrestag des Wegfalls der Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne 2002, denn beides gehört zusammen: Freiheit den Zockern in Deutschland und Freiheit für die Demontage von tariflichen und sozialen Sicherungen (dank SPD und Grünen). Das Wichtigste bei der Einführung von Hartz IV war übrigens, daß es seitdem keine Arbeitsplätze mehr gibt. Allein der Begriff „Arbeitsplatz“ klingt wie aus der Mottenkiste des Zeitalters der Industrierevolution mit Maschinenölgeruch. Statt tariflich gesicherten Arbeitsplätzen gibt es jetzt moderne Jobs. Sie kommen luftig und leicht daher und es sind so viele, daß manche von den Beschäftigten gerne auch drei auf einmal nehmen…“ Der Deutsche Einheit(z)-Textdienst von Werner Lutz vom Januar 2020 weiterlesen »

»35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder«

15 Jahre Hartz IV – Ein Nachruf
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Schwarzes Schaf der 1-Euro-Job-Industrie„Ein Blick auf die Entwicklung der jährlichen Ausgaben der Jobcenter gE („gemeinsame Einrichtungen“ im Bund und in den 16 Ländern) für „Ein-Euro-Jobs“ (amtlich: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante), die bis Ende 2019 auf 306,7 Millionen Euro stiegen, den höchsten Stand seit 2013. (…) Bis Juli 2016 (August 2015-Juli 2016) sanken die Ausgaben auf 238,8 Millionen Euro. Danach stiegen die Ausgaben bis zur Bundestagswahl 2017 auf den bis dahin höchsten Stand nach 2014, auf 279,2 Millionen Euro (Oktober 2016-September 2017). In den ersten 12 Monaten nach der Bundestagswahl 2017 sanken die Ausgaben auf 258,6 Millionen Euro (Oktober 2017-September 2018). Bis Ende 2019 stiegen die Ausgaben auf den bisher höchsten Stand nach 2014, auf 306,7 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2019. Die genannten Ausgaben umfassen nicht die Ausgaben für das weiter gezahlte Arbeitslosengel II (einschließlich Kosten der Unterkunft und Heizung)…“ Meldung des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) vom 27. Januar 2020 weiterlesen »

Schwarzes Schaf der 1-Euro-Job-Industrie

Gar nicht tot: jährliche Ausgaben der Jobcenter gE für „Ein-Euro-Jobs“ Ende 2019 auf dem höchsten Stand seit 2013
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35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!„Die BA hat die Widerspruchs- und Klagestatistik im SGB II für das Jahr 2019 vorgelegt. Widersprüche von Hartz-IV-Beziehenden haben hohe Erfolgsaussichten. Wie aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, wurde im Jahr 2019 über einem Drittel aller Widersprüche (teilweise) stattgegeben. Rund 34 Prozent der Widersprüche und knapp 40 Prozent der Klagen wurde teilweise oder völlig stattgegeben. Eine solche Widerspruchs- und Klageerfolgsquote macht deutlich, dass die Jobcenter in hohem Maße rechtswidrig handeln und sie weiterhin, entgegen der gesetzlichen Grundlagen (§ 2 Abs. 2 SGB I), das Recht lieber zu Lasten als zu Gunsten der Anspruchsberechtigten auslegen…“ Meldung von Harald Thomé aus seinem Newsletter 03/2020 Punkt 1 vom 20. Januar 2020 mit Links zur weiteren Infos und zur Statistikseite der BA weiterlesen »

35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!

Hohe Erfolgsquoten bei Widersprüchen und Klagen im Hartz-IV-System oder das häufig rechtswidrige Handeln der Jobcenter
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Arbeiten: ja – Rechte: nein? Gegen Ausschluss und Kriminalisierung von EU-Bürger*innen – Existenzsichernde Leistungen für alle, die hier leben!

Dossier

[Aktionstage 2.-5. April 2019] Arbeiten: ja – Rechte: nein? Gegen Ausschluss und Kriminalisierung von EU-Bürger*innen – Existenzsichernde Leistungen für alle, die hier leben!EU-Bürger*innen ohne deutschen Pass werden in Deutschland immer weiter von sozialen Rechten ausgeschlossen. In Notlagen haben sie oft keinen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen. Die Ausgrenzung fördert Verarmung, Obdachlosigkeit und prekäre Arbeitsverhältnisse. Auf wachsende Armut und verschärfte Ausbeutung reagieren Bund und Kommunen zunehmend kontroll- statt sozialpolitisch. Nun soll diese Entwicklung noch verschärft werden: 1) Ausschluss von sozialen Rechten: Das Bundesfinanzministerium möchte den Anspruch auf Kindergeld u. a. für EU-Bürger*innen, die nicht erwerbstätig sind, mit einem neuen Gesetz einschränken. Dies trifft vor allem diejenigen, die am meisten auf das Kindergeld angewiesen sind, wie z. B. alleinerziehende Frauen, und fördert Kinderarmut. 2) Vertreibung aus dem öffentlichen Raum: In vielen Städten werden Obdachlose in letzter Zeit vermehrt aus dem öffentlichen Raum vertrie- ben. Das neue Gesetz soll zudem ermöglichen, Menschen, die in Gruppen im öffentlichen Raum stehen, Platzverweise und Bußgelder zu erteilen, wenn Ihnen unterstellt wird, ihre Arbeitskraft für undokumentierte Arbeit anzubieten. Diese Vertreibungspolitik bekämpft die Mittellosen selbst, statt die Ursachen für deren Lage. Sie kann leicht von rassistischer Hetze vereinnahmt werden. 3) Generalverdacht: Die Bundesarbeitsagentur stellt EU-Bürger*innen, die Leistungen in Jobcentern beantragen, unter den Generalverdacht des Leistungsmissbrauchs. (…) 4) Der Fokus verschiebt sich von Sozial- zu Ordnungspolitik…“ Presseerklärung des Netzwerk „Europa in Bewegung“ vom 25.3.2019 bei ALSO, Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg e.V., siehe auch den Aufruf zu Aktionstagen am 2.-5. April 2019 (zum mitzeichnen, wir haben bereits) und weitere Infos. Neu: Ein besonders gut ausgefüllter Antrag ist in den Augen der BA bereits verdächtig – Stellungnahme von 13 Dortmunder Organisationen weiterlesen »

Dossier: Interne „Arbeitshilfe“ der BA verdächtigt Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien

[Aktionstage 2.-5. April 2019] Arbeiten: ja – Rechte: nein? Gegen Ausschluss und Kriminalisierung von EU-Bürger*innen – Existenzsichernde Leistungen für alle, die hier leben!

Ein besonders gut ausgefüllter Antrag ist in den Augen der BA bereits verdächtig – Stellungnahme von 13 Dortmunder Organisationen
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35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!Eine Pfandflaschensammlerin hat sich vor dem Düsseldorfer Sozialgericht einen Anspruch auf Hartz IV-Leistungen erstritten. Die Einnahmen aus dem Sammeln von Pfandflaschen seien in ihrem Fall so gering, dass sie nicht angerechnet werden könnten, entschied das Gericht am Mittwoch (08.01.2020). Die wohnungslose 53-Jährige habe weder Einkommen noch Vermögen und lebe auch nicht in einer Bedarfsgemeinschaft. Deshalb stehe ihr Regelbedarf zu. Das Jobcenter hatte ihr eine Unterstützung mit dem Hinweis auf widersprüchliche Angaben verwehrt. Das jetzige Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“ Agenturmeldung vom 9.1.2020 beim WDR weiterlesen »

35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!

Erfolg vor Düsseldorfer Sozialgericht: Doch Hartz IV für Düsseldorfer Flaschensammlerin
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Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!Wie macht man Arme ärmer? Ganz einfach: Man passt sogenannte Beihilfen nicht den steigenden Preisen an. Bezieher von Sozialhilfe und Hartz IV bekommen das nicht nur bei der Wohnungsmiete zu spüren, sondern auch bei den Stromkosten. Während sie ab Januar genau 1,9 Prozent mehr zum Begleichen ihrer Rechnungen erhalten, erhöhen rund zwei Drittel der Grundversorger ihre Preise im Schnitt um sechs, regional sogar um bis zu 15,1 Prozent, wie das Vergleichsportal Verivox zu Wochenbeginn informierte. Zu günstigeren Anbietern wechseln können die Betroffenen meist nicht. Denn die prüfen die Bonität ihrer künftigen Kunden penibel. (…) Der akribisch kleingerechnete monatliche Regelsatz für alleinstehende Bezieher von Hartz IV, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter steigt zum 1. Januar um knapp 1,9 Prozent von 424 auf 432 Euro. Die darin enthaltende Summe für »Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung« klettert damit ebenfalls um 1,9 Prozent auf rund 38 Euro. Die Pauschale liege dann etwa 26 Prozent unter den realen Stromkosten, hatte der Energieexperte von Verivox, Valerian Vogel schon Mitte Dezember gerügt. Es ist sogar noch drastischer: Denn nach dem Willen der Bundesregierung sollen Bezieher dieser 38-Euro-Minipauschale davon noch Geld für Wohnungsreparaturen und Malerarbeiten beiseitelegen. (…) Beziehern von Grundsicherung fehlt das Geld für energiesparende Elektrogeräte. Selbst für eine Erstausstattung, die nur einmal beantragt werden kann, gibt es lediglich Minizuschüsse für gebrauchte Altgeräte, was die Kosten in die Höhe treibt…“ Artikel von Susan Bonath in der jungen Welt vom 31.12.2019 – wir erinnern an: Stromkosten der Hartz-IV-Haushalte neu bemessen weiterlesen »

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!

Strom frisst Regelsatz. Teuer wie nie: Die Energiepreise steigen vielerorts. Für Bezieher von Hartz IV und Sozialhilfe ist das alarmierend
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Schärfere Regeln für Asylbewerber verhindern„Hier eine taufrische Entscheidungen vom LSG Nds zur vermutlichen Verfassungswidrigkeit der Kürzungen nach § 1a AsylbLG:  a. Verfassungskonformität der Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG: „Grundlegende verfassungsrechtliche Zweifel an allen Kürzungstatbeständen der des § 1a AsylbLG, im Hinblick auf die Entscheidung des BVerfG vom 5.11.2019 – 1 BvL 7/16, insbesondere um einzureisen iSd § 1a AsylbLG.  Daher PKH und unmissverständliche Ankündigung eines positiven ER-Beschlusses. Zitat: „Im vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kommt insoweit auch eine gerichtliche Entscheidung aufgrund einer Folgenabwägung in Betracht (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 -1 BvR 569105 -juris), weil der Senat zum gegenwärtigen Stand nicht über hinreichende Erkenntnismitte/ verfügt, die Rechtswirksamkeit des Konzepts der Anspruchseinschränkungen nach § la AsylbLG und damit deren Verhältnismäßigkeit beurteilen zu können“. (LSG NdB L 8 AY 36/19 ER). Urteil bei Harald Thomé und b. Kürzung der Regelbedarfe nach dem AsylbLG in Gemeinschaftsunterkünften. Seit dem 01.10.2019 erhalten im Rahmen des „Hau-Ab-Gesetzes II“  alleinstehende Bezieher*innen von Leistungen nach dem AsylbLG in Gemeinschaftsunterkünften nur die die Regelbedarfsstufe 2 (für Paare) und nicht mehr die Regelbedarfsstufe 1. Bisher gab es zu diesem Thema einen Beschluss des Sozialgerichts Landshut, mit dem die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen entsprechenden Änderungsbescheid angeordnet wurde. In  Beschluss vom 03.12.2019 – Aktz. S 9 AY 4605/19 ER hat sich die 9. Kammer des Sozialgerichts Freiburg der Rechtsauffassung des Sozialgerichts Landshuts angeschlossen. Beschluss bei Harald Thomé “ Aus dem Thomé Newsletter 44/2019 vom 09.12.2019 weiterlesen »

Schärfere Regeln für Asylbewerber verhindern

Aktuelle Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Kürzungen nach § 1a AsylbLG/ Regelbedarfe in Unterkünften
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Existenzminimum nach Luxemburger Art – Der EuGH zu der Möglichkeit von Sanktionen bei existenzsichernden Leistungen im Flüchtlingssozialrecht
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„Leistungen zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Lebensstandards sind unantastbar. Das hat die große Kammer des EuGH in der Rs Haqbin (C-233/18) am 12. November 2019 für das Flüchtlingssozialrecht entschieden. § 1a des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) wird den Anforderungen des EuGH nicht gerecht, und das BVerfG könnte am Ende den Kürzeren ziehen, wenn es die Rechtsprechung des EuGH nicht berücksichtigt und die Sozialgerichtsbarkeit in Sachen Sanktionssystem stattdessen Rat in Luxemburg sucht. Die Entscheidung kam nur eine Woche, nachdem das BVerfG mit langen, aber kaum überzeugenden Ausführungen (…) versucht hat, zu plausibilisieren, warum ein Entzug existenzsichernder Leistungen (ein Minimum unter Minimum) möglich ist – ja sogar Leistungskürzungen bis zu 100 Prozent nicht auszuschließen sind. Der EuGH hingegen hat deutlich konstatiert, dass Leistungen, die einen menschenwürdigen Lebensstandard (also ein menschenwürdiges Existenzminimum) sicherstellen, nicht verhandelbar sind und unter keinen Umständen sanktioniert und mithin eingeschränkt oder entzogen werden dürfen. Die Mitgliedstaaten müssen dauerhaft und ohne, auch nur zeitweilige, Unterbrechung einen menschenwürdigen Lebensstandard gewährleisten. (…) Eine Sanktion ist nach Maßgabe dieser Grundsätze nur zulässig, wenn die zuständigen Behörden „unter allen Umständen dafür sorgen“, dass diese „im Hinblick auf die besondere Situation des Antragstellers und auf sämtliche Umstände des Einzelfalles mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Einklang steht und die Würde des Antragstellers nicht verletzt.“ (Ziff. 51). Dies gelte auch für Entzug oder Einschränkung von Geldleistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs. Das heißt: Sanktionen, die materielle Leistungen tangieren und dazu führen, dass ein menschenwürdiger Lebensstandard nicht mehr gewährleistet werden kann, sind auf keinen Fall zulässig. (…) Er wiederholt, dass materielle Leistungen so bemessen und bestimmt sein müssen, dass dadurch stets und in jedem Fall ein menschenwürdiger Lebensstandard gewährleistet wird…“ Beitrag von Ibrahim Kanalan vom 4. Dezember 2019 beim Verfassungsblog – und unsere Anmerkung dazu weiterlesen »

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld

Existenzminimum nach Luxemburger Art – Der EuGH zu der Möglichkeit von Sanktionen bei existenzsichernden Leistungen im Flüchtlingssozialrecht
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Keine Zwangsräumung!„… Hartz IV und Zwangsräumungen hängen eng zusammen, und wer wissen will, wie soziale Verdrängung strukturell funktioniert, muss nur einen Blick auf die Zahlen werfen: Die Jobcenter bezahlen in aller Regel die Mieten von Hartz-IV-Empfängern – bis zu einem Grenzwert. Steigt die Miete, kann dieser Wert schnell überschritten sein. Berlinweit erhielten im Mai dieses Jahres rund 243.000 Haushalte ihre Miete vom Jobcenter überwiesen. Davon lagen knapp 90.000 über den Grenzwerten – also in etwa zwei von fünf. (…) Insgesamt gingen bei den Jobcentern 2018 6121 Anträge auf Mietschuldenübernahme ein; bewilligt wurde knapp die Hälfte davon. Die Anzahl ist verglichen mit dem Vorjahr um fünf Prozent gesunken, die Zahl der Hartz-IV-Haushalte ebenso. Das Aufkommen der Anträge hat sich also nicht verändert. Im Vergleich der Jobcenter zeigt sich aber, dass die Bewilligungsquoten deutlich voneinander abweichen. (…) Die Gründe für die großen Unterschiede liegen mehr im Ermessen der Jobcenter als in der Menge der Anträge; Neukölln liegt mit Lichtenberg fast gleichauf mit je rund 1400 Anträgen; Lichtenberg aber hat rund 55 Prozent davon bewilligt. Die Entscheidungen fallen also durchaus willkürlich aus…“ Artikel von Gabriela Keller vom 3. Dezember 2019 in der Berliner Zeitung online weiterlesen »

Keine Zwangsräumung!

Zwangsräumung: Hartz IV und Wohnungsnot – Willkür auf dem Amt
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