Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis„… Die Jobcenter hatten eine klare Anweisung der Bundesagentur für Arbeit: Bevor die Behörden die Kosten für das Widerspruchsverfahren übernehmen, sollten sie prüfen, ob eine Aufrechnung in Betracht kommt – und zwar auch dann, wenn einerseits der Rechtsanwalt Erstattung seiner Kosten verlangt und andererseits der Hartz-IV-Empfänger dem Jobcenter noch Geld schuldet. Das Bundessozialgericht (BSG) hat dieser Praxis nun ein Ende gemacht. (…) „Wenn ein Leistungsberechtigter nach dem SGB II im Widerspruchsverfahren gewinnt, muss das Jobcenter die ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten übernehmen. Dieser Anspruch darf nicht dadurch entwertet werden, dass das Jobcenter mit Gegenansprüchen aufrechnet“, erklärte ein Sprecher des Gerichts gegenüber LTO. „Anderenfalls würde der Anwalt in vielen Fällen leer ausgehen und sich beim nächsten Mal gut überlegen, ob er noch einmal einen Leistungsberechtigten im Widerspruchsverfahren gegenüber dem Jobcenter vertritt.“…“ Beitrag von Annelie Kaufmann vom 21. Februar 2020 bei Legal Tribune Online – damit ist es leichter geworden, in jedem Fall von Widerspruch einen Anwalt zu beauftragen. Auch wenn die Bundesagentur ihre Verrechnungsanweisung erst nach Erhalt der schriftlichen Begründung ändern will, wäre deren Anwendung bereits jetzt rechtswidrig. § 63 SGB X erlaubt keine RA-Kostenabweisung und Verrechnung mit vom Widerspruch unabhängigen Sachverhalten. weiterlesen »

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis

BSG zur Kostenerstattung nach erfolgreichem Widerspruch: Jobcenter dürfen nicht mehr gegen Rechtsanwälte aufrechnen
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Delikt Arbeitslos„Um Kleinstbeträge durch Überzahlungen bei Hartz IV wieder einzutreiben, gibt die Bundesagentur für Arbeit mehr Geld aus, als dass die Behörde wieder eintreiben kann. Die Verwaltungskosten für das Eintreiben von Kleinstbeträgen übersteigen diese Forderungen bei weitem. Müsste die Bundesagentur für Arbeit wirtschaftlich agieren, würde sie diesen Irrsinn einstellen. Doch in der Politik findet sich hierfür keine Mehrheit dafür. Denn die Verwaltungskosten, um Rückforderungen einzutreiben, sind exorbitant hoch und steigen immer weiter. Die Kosten bei kleineren und Kleinstbeträgen übersteigen regelmäßig die eigentlichen Rückzahlungen. Das zeigte eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion die Linke. (…) Im Jahre 2018 forderten die Jobcenter rund 3 Milliarden Euro zu viel gezahlter Sozialleistungen zurück. 807 Millionen wurden tatsächlich zurückgezahlt. Die Verwaltungskosten lagen bei etwa 233 Millionen Euro. Auf den ersten Blick ist die Bilanz gerade so noch positiv. Schaut man sich allerdings die Rückforderungsverfahren bei kleinen bzw. Kleinstbeträgen an, wird schnell deutlich, dass die Kosten zum Eintreiben bei weitem die Einnahmen übersteigen. Im Berechnungszeitraum 2018 wurden 1,3 Millionen Rückzahlungsforderungen über Summen bis 100 Euro gestellt. Von den 56 Millionen Euro konnten 30 Millionen Euro erfolgreich eingenommen werden. Dem standen allerdings Verwaltungskosten von 72 Millionen Euro entgegen. Bei Rückforderungen von bis zu 50 Euro waren die Ausgaben für vier mal so hoch. Bei Kleinstbeträgen von bis 25 Euro waren die Kosten sogar etwa sieben mal höher, als die Einnahmen (Einnahmen 3,4; Verwaltung 24,5 Millionen Euro). Bei Kleinstbeträgen lagen die Forderungen der Jobcenter bei rund 12,50 EUR…“ Meldung vom 20. Februar 2020 bei gegen-hartz.de weiterlesen »

Delikt Arbeitslos

Hartz IV-Irrsinn: 72 Millionen um 30 Millionen Euro Kleinstbeträge einzutreiben
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Arbeitszwang am Arbeitsamt„… Rund eine Milliarde Euro zweigte die BA im vergangenen Jahr von den Mitteln für »Eingliederung in den Arbeitsmarkt« ab. Die Jobcenter benötigten es für ihre Verwaltungsapparate, wie aus einer Antwort der Bundesregierung an die Linke-Abgeordnete Sabine Zimmermann hervorgeht. Demnach hatte die Bundesregierung im Haushaltsplan des vergangenen Jahres 4,9 Milliarden Euro für Weiterbildungen von Erwerbslosen veranschlagt. Die BA hatte für diesen Zweck aber nur 3,9 Milliarden Euro ausgegeben, der Rest ging großteils für die Bürokratie drauf. Statt der vorgesehenen 5,1 Milliarden flossen laut Regierungsantwort fast sechs Milliarden Euro in die Verwaltung. Ähnlich viel Geld hatte die Behörde schon in den vergangenen Jahren umgeschichtet. Von einem Bürokratieabbau, den zahlreiche Hartz-IV-Reformen zum Ziel hatten, kann demnach keine Rede sein. Der teure Gängelapparat der Jobcenter wurde offenbar vor allem mit Mitteln aufgestockt, die für das Programm »Sozialer Arbeitsmarkt« veranschlagt waren. Die Bundesregierung hatte dazu 700 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt. Die BA habe dafür aber nur 95,1 Millionen Euro ausgegeben, heißt es. (…) Tatsächlich »fördert« das Programm vor allem Unternehmen. Wenn diese Menschen einstellen, die mindestens sechs Jahre lang Hartz IV bezogen haben, bekommen sie zwei Jahre lang den kompletten Lohn auf Tarif- oder Mindestlohnniveau erstattet. In den drei Jahren darauf sinkt der Zuschuss um jeweils zehn Prozent. Für neue Beschäftigte, die mehr als zwei, aber weniger als sechs Jahre auf Grundsicherung angewiesen waren, erhalten sie im ersten Jahr 75 Prozent, im zweiten die Hälfte des Lohnes vom Staat erstattet. Teilnehmer des Programms bekommen obendrein einen Coach, der sie anleiten soll…“ Artikel von Susan Bonath in der jungen Welt vom 21. Februar 2020 weiterlesen »

Arbeitszwang am Arbeitsamt

Teurer Gängelapparat – Verwalten statt fördern: Jobcenter schichten eine Milliarde Euro in Bürokratie um
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35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!„Zahlt eine Oma ihren Enkeln jeden Monat 50 Euro zum Kapitalaufbau auf deren Sparkonten ein, kann das Sozialamt bei Bedürftigkeit der Schenkerin das Geld zehn Jahre lang wieder zurückfordern. Bei solchen, über mehrere Jahre geleisteten Zahlungen an Familienangehörige handele es sich nicht um „privilegierte Schenkungen”, auf die der Sozialhilfeträger keinen Zugriff hat, urteilte am Donnerstag, 13. Februar 2020, das Oberlandesgericht (OLG) Celle (Az.: 6 U 76/19). Im Streitfall hatte eine Großmutter ihren beiden Enkeln nach deren Geburt jeden Monat jeweils 50 Euro zum Kapitalaufbau auf deren für 25 Jahre angelegte Sparkonten eingezahlt. Das Geld knapste die Frau von ihrer monatlichen Rente in Höhe von 1.250 Euro ab. So wurden für die beiden Enkel neun beziehungsweise elf Jahre lang die Sparkonten mit den Monatsbeträgen gefüllt, bis die Frau in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung kam. Die Zahlungen wurden dann eingestellt. Die Heimunterbringung konnte die Frau aus eigener Kraft nicht bezahlen, so dass der Sozialhilfeträger einsprang. Dieser forderte die Geldzahlungen von den Enkeln zurück, die diese in den letzten zehn Jahren von der Oma erhalten hatten. (…) Zu Recht, befand das OLG. Bei den monatlichen Zahlungen an Familienangehörige zum Kapitalaufbau handele es sich nicht um „privilegierte Schenkungen”. Nur sogenannten Pflichtschenkungen, die aus einer sittlichen Pflicht geleistet werden oder „Anstandsschenkungen”, wie etwa Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke seien vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers geschützt. Um solche Anstandsschenkungen habe es sich entgegen der Ansicht der Enkel aber nicht gehandelt…“ Meldung vom 14. Februar 2020 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »

35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!

[OLG Celle] Sozialamt darf das Sparkonto der Enkelin für die Oma zurückfordern – Zahlungen an Enkel waren keine privilegierten Schenkungen
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Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016„… Neben Sozialfandern, die auch Hausbesuche abstatten, können Behörden Kontodatenabfragen von Sozialhilfe bzw. Hartz IV Beziehenden unternehmen. (…) Im August 2007 wurde § 93 Abs. 8 Abgabenordung (AO) dahingehend ergänzt, dass auch u.a. die Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch das Recht erhalten, nach belieben, also ohne besonderen Grund, eine Kontendatenabfrage durchzuführen. Dazu reicht die bloße Annahme, also Unterstellung, der Erfolglosigkeit anderer Maßnahmen zur Klärung. (…) Eine Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen besteht nicht, es reicht die pauschale Mitteilung, das die Möglichkeit eines solchen Kontendatenabrufs besteht. Wann und ob ein solcher durchgeführt wurde, muss unter den in § 93 Abs. 9 S. 3 AO genannten Voraussetzungen nicht mitgeteilt werden, wobei insbesondere der dort unter 1. genannte Grund in Betracht kommt. (…) Erwerbslosen-Initiativen kritisieren den Generalverdacht, unter denen Hartz IV Bezieher gestellt werden. Damit werden Sozialleistungsempfänger gleich gestellt mit Unternehmen, die im großen Umfang Steuerbetrug und Geldwäsche betreiben. “Allein die Tatsache auf Hartz IV angewiesen zu sein mache verdächtig”, so Sebastian Bertram von “gegen-hartz.de”.“ Mitteilung vom 15. Februar 2020 von und bei gegen-hartz.de weiterlesen »

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016

Hartz IV: Jobcenter können alle Konten von ALG II-Beziehern abfragen
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35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!Im laufenden Hartz IV Bezug müssen Leistungsbezieher einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Das Jobcenter will prüfen, ob sich im Verlauf der Zeit etwas geändert hat und ob noch ein Anspruch besteht. Wer versucht, den Antrag möglichst genau auszufüllen, kann allerdings ein böses Erwachen erleben. (…) Die Erwerbslosenini “Basta” aus Berlin berichtet von einem besonderen Fall von bürokratischem Wahnsinn. Weil bei einem Weiterbewilligungsantrag der Antragsteller bei der Frage 2. “Weitere Personen in meinem Haushalt” ein Strich statt einer Null setzte, wurde der Antrag abgelehnt. Der Antragsteller sollte erneut den Antrag ausfüllen und statt einem Strich eine Null setzen, wenn keine weiteren Personen im Haushalt leben. Das hatte zur Folge, dass der Betroffene eine Woche kein Geld bekam. In einem Anschreiben hieß es, dass Durchstreichungen “nicht erlaubt sind, eine Null ist einzutragen”…“ Meldung vom 12. Februar 2020 bei gegen-hartz.de weiterlesen »

35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!

Hartz IV Bürokratie: Jobcenter verweigert Weiterbewilligung wegen einem Strich statt einer Null
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35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!„Die BA hat die Widerspruchs- und Klagestatistik im SGB II für das Jahr 2019 vorgelegt. Widersprüche von Hartz-IV-Beziehenden haben hohe Erfolgsaussichten. Wie aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, wurde im Jahr 2019 über einem Drittel aller Widersprüche (teilweise) stattgegeben. Rund 34 Prozent der Widersprüche und knapp 40 Prozent der Klagen wurde teilweise oder völlig stattgegeben. Eine solche Widerspruchs- und Klageerfolgsquote macht deutlich, dass die Jobcenter in hohem Maße rechtswidrig handeln und sie weiterhin, entgegen der gesetzlichen Grundlagen (§ 2 Abs. 2 SGB I), das Recht lieber zu Lasten als zu Gunsten der Anspruchsberechtigten auslegen…“ Meldung von Harald Thomé aus seinem Newsletter 03/2020 Punkt 1 vom 20. Januar 2020 mit Links zur weiteren Infos und zur Statistikseite der BA weiterlesen »

35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!

Hohe Erfolgsquoten bei Widersprüchen und Klagen im Hartz-IV-System oder das häufig rechtswidrige Handeln der Jobcenter
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35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!Eine Pfandflaschensammlerin hat sich vor dem Düsseldorfer Sozialgericht einen Anspruch auf Hartz IV-Leistungen erstritten. Die Einnahmen aus dem Sammeln von Pfandflaschen seien in ihrem Fall so gering, dass sie nicht angerechnet werden könnten, entschied das Gericht am Mittwoch (08.01.2020). Die wohnungslose 53-Jährige habe weder Einkommen noch Vermögen und lebe auch nicht in einer Bedarfsgemeinschaft. Deshalb stehe ihr Regelbedarf zu. Das Jobcenter hatte ihr eine Unterstützung mit dem Hinweis auf widersprüchliche Angaben verwehrt. Das jetzige Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“ Agenturmeldung vom 9.1.2020 beim WDR weiterlesen »

35 Jahre Hartz IV für seine Erfinder!

Erfolg vor Düsseldorfer Sozialgericht: Doch Hartz IV für Düsseldorfer Flaschensammlerin
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Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016Jobcenter versuchen regelmmäßig an die Emialadressen und Handynummern von Hartz IV Leistungsbeziehern zu kommen. In einem Formular versuchen die Behörden, über einen Umweg an die Daten zu gelangen. Mit dem Hinweis: “Bitte überprüfen Sie ihre Kommunikationsdaten auf Aktualität” sollen diese Daten ermittelt werden. Viele Leser/innen fragten uns, ob das überhaupt rechtens ist. Der Datenschutzbeauftragte hat jedoch eindeutig festgestellt, dass die Weitergabe dieser Daten grundsätzlich freiwillig sind. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass die Behörden die Daten an Dritte weitergegeben haben und zum Beispiel Leiharbeitsfirmen bei den Betroffenen ungefragt anriefen. Nachdem Betroffene fragten, woher die Leiharbeitsfirmen die Telefonnummern hatten, sagten diese, das Jobcenter habe die Telefonnummern “mit Einwilligung des Kunden” weitergegeben. Wer dies künftig unterbinden will, kann folgenden Vordruck verwenden…“ Meldung vom 18. Dezember 2019 bei gegen-hartz.de mit einem Vordruck des Antrags auf Datenlöschung weiterlesen »

Die 1.000 Augen der Jobcenter - Veranstaltungsreihe in Berlin, März 2016

Jobcenter erschleichen sich Email-Adressen und Handynummern u.a. für Leiharbeitsfirmen – Email- und Telefonangaben beim Jobcenter nicht notwendig
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Vorsicht Schnüffler!Pro Arbeit, das kommunale Jobcenter des Landkreises Offenbach, teilt am 13.12.2019 auf seiner Homepage mit: „Was kann ein Hartz-IV-Empfänger tun, um erwerbsfähig zu bleiben? Wie kann er erkennen, ob er gefährdet ist, seine Erwerbsfähigkeit zu verlieren? Diese Fragen werden die Kommunalen Jobcenter der Kreise Offenbach und Main-Taunus sowie der Stadt Offenbach künftig noch stärker im Blick haben. Gemeinsam starten sie ab Januar 2020 das Pilotprojekt ‚Kooperation für Prävention, Fitness und Gesundheit im Jobcenter‘ (KOPF22). Das Projekt soll… dazu beitragen, die Gefahr, dass eine Person ihre Erwerbsfähigkeit mittel- oder langfristig verliert, besser abzuschätzen und zu reduzieren. Im Mittelpunkt stehen Männer und Frauen mit einem beginnenden Handicap und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. ‚Für sie sollen neue Beschäftigungschancen eröffnet werden, indem die Jobcenter neue Ansätze zur Unterstützung und zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit über einen längeren Zeitraum erproben und auswerten‘… Ein zentraler Bestandteil des Projektes ist die Entwicklung einer ‚aktivAPP‘. Mit ihr erfassen Langzeitarbeitslose persönliche Daten zu ihren individuellen Lebensbedingungen, woraus die App einen Wert berechnet; den sogenannten ‚reha score‘. Dieser Score gibt an, ob und wie stark die Erwerbsfähigkeit eines Menschen bereits gefährdet ist. Aus den Ergebnissen werden maßgeschneiderte Förderstrategien abgeleitet, um die Arbeitsfähigkeit des Einzelnen zu erhalten und zu stärken. Die jeweiligen Daten, aus denen sich der ‚reha score‘ berechnet, bleiben dabei anonym.“ In einer Projektdarstellung werden weitere Einzelheiten der beschriebenen Maßnahme bekannt gegeben. Auf der Grundlage dieser Information stellen sich eine Vielzahl von Fragen (…) Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat eine entsprechende Anfrage an das für das Pilotprojekt KOPF22 verantwortlich zeichnende Jobcenter des Landkreises Offenbach gerichtet.“ Meldung vom 21.12.2019 von und bei dieDatenschützer Rhein Main weiterlesen »

Vorsicht Schnüffler!

Pilotprojekt ‚Kooperation für Prävention, Fitness und Gesundheit im Jobcenter‘ (KOPF22) in Hessen: Soll die „aktivAPP“ Hartz-IV-Bezieher*innen überwachen?
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Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis„… Arbeitslose müssen während einer Weiterbildung nicht jedes Stellenangebot annehmen. Deshalb müssen sie auch nicht schnell erreichbar sein, wie am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Danach darf die Bundesagentur für Arbeit einem Arbeitslosen, der die Arbeitsagentur nicht über einen Umzug informierte, nicht die Leistungen wie das Arbeitslosengeld streichen. (…) Zur Begründung verwies es zunächst auf den Zweck der gesetzlichen Erreichbarkeitsregel. Diese solle sicherstellen, dass Arbeitslose ein Jobangebot oder auch eine Weiterbildung zeitnah antreten können. Während einer Weiterbildung sei dies von Arbeitslosen aber nicht zu fordern. „Man will doch, dass die Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen wird“, erklärten die Richter. In diese Richtung weise auch die Entstehung des heutigen „Arbeitslosengelds bei beruflicher Weiterbildung“. Es habe 2005 das bis dahin während einer Weiterbildung gezahlte Unterhaltsgeld abgelöst, für das eine sofortige Erreichbarkeit nicht gefordert war. Mit der Änderung habe der Gesetzgeber die Verwaltung vereinfachen wollen, weil seitdem der Wechsel in eine andere Leistung entfällt. Laut Gesetzesbegründung habe dies aber ausdrücklich nicht zu Nachteilen für betroffene Arbeitslose führen sollen. Aktenzeichen: B 11 AL 4/19 R“ Meldung vom 10. Dezember 2019 beim Spiegel online weiterlesen »

Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis

Bundessozialgericht: Arbeitslose müssen während einer Weiterbildungsmaßnahme nicht permanent für ihre Arbeitsagentur erreichbar sein
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Kostet Zeitarbeit die Stadtverwaltung Wuppertal Millionen? Friedrich Engels würde das gar nicht gefallen!
"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"1.840 Euro brutto verdienten die Zeitarbeiter*innen im letzten Jahr in Wuppertal. Als Helfer*in war das Gehalt nochmal um 161 Euro niedriger und betrug 1.679 Euro für eine Vollzeit-Kraft im Monat. Das enorm niedrige Gehalt führte bei der Stadt Wuppertal zu massiven Einnahme-Verlusten. Faire Arbeit e.V. kommt geschätzt auf mehrere Millionen Euro in den letzten vier Jahren. Hierzu und zu weiteren Zahlen hat der gemeinnützige Verein den Bericht „Zeitarbeit in Wuppertal 2018 – und seine finanziellen Folgen“ verfasst. Demnach sind die Wuppertaler Zeitarbeiter*innen gut ausgebildet: 60 Prozent verfügte über eine abgeschlossen Berufsausbildung oder ein Studium. Trotzdem musste die Mehrheit einfache Helfer-Tätigkeiten verrichten (65 Prozent). Viele Fachkräfte müssen also unter-qualifizierte Arbeiten ausführen. So viel zum Thema Fachkräfte-Mangel. (…) Das Jobcenter Wuppertal sieht sich als  Kooperationspartner der Zeitarbeitsbranche. Die Stadtverwaltung Wuppertal setzt bei sich Zeitarbeiter*innen punktuell ein. Vor dem Hintergrund der gezahlten Gehälter und der enormen Einnahme-Verluste findet der Verein dies vollkommen unverständlich. Stattdessen wäre der richtige Weg die Zeitarbeit in Wuppertal möglichst einzudämmen, etwa durch den Verzicht in der Stadtverwaltung und allen stadteigenen Betrieben. Um die Zeitarbeitsbranche an den „Kosten“ zu beteiligen, könnte zumindest diskutiert und geprüft werden, inwieweit eine Erhöhung des Gewerbesteuer-Satzes (nur) für die Zeitarbeitsbranche möglich ist, so Faire Arbeit e.V…“ Pressemitteilung vom 11. Dezember 2019 – die aufgezeigten finanziellen Folgen dürften letztendlich jede Großstadt in Deutschland in ähnlicher oder größerer Größenordnung betreffen… Siehe dazu den Bericht samt der darin unterbreiteten (nachahmenswerten!) Vorschläge weiterlesen »

"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"

Kostet Zeitarbeit die Stadtverwaltung Wuppertal Millionen? Friedrich Engels würde das gar nicht gefallen!
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Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis„Wörter mit tz“ – ein Arbeitsblatt sorgte in dieser Woche in sozialen Medien für Empörung. Denn nicht etwa ein/e ZweitklässlerIn sollte Worte mit „z“ oder „tz“ unterscheiden. Die Aufgabe ordnete das Jobcenter für eine jüngst arbeitslos gemeldete, erwachsene Frau an – sonst drohten Sanktionen. Unter Bilder, auf denen beispielsweise ein Arzt oder eine Katze zu sehen war, sollten die Worte geschrieben werden. Entsprechend mit „tz“ oder „z“. Das Aufgabenblatt sorgte deswegen für Aufregung, weil es einer erwachsenen Frau zur Bearbeitung vom Jobcenter mitgegeben wurde. Würde sie die Aufgabe nicht erledigen, würden Sanktionen folgen. (…) Schon im Januar teilte eine Nutzerin auf twitter ein Foto des Arbeitsblatts, das ihre Mutter bearbeiten sollte. „Das ist pure Erniedrigung erwachsener intelligenter Menschen. Aber wenn sie fort bleibt drohen #Sanktionen.“, kommentierte sie. Besonders bestürzend wirkt diese Information mit der aktuellen Berechnung des Bundesrechnungshofs: Rund 190 Millionen Euro gibt das Jobcenter jährlich für „nicht sachdienliche Kurse“ aus. Mit welcher Begründung die Mitarbeitenden des Jobcenters die Maßnahmen und Kurse anordnen, ist nicht klar. Sollten Hartz-IV-EmpfängerInnen diese jedoch nicht wahr oder ernst nehmen, drohen Sanktionen. Fast eine Million derartiger Sanktionen sprach das Jobcenter im Jahr 2018 aus. Diese Praxis an sich kritisieren sowohl Betroffene als auch andere AktivistInnen heftig, da Hartz-IV ohnehin ein Leben am Existenzminimum bedeutet.“ Bericht vom 13. Oktober 2019 von und bei Perspektive Online weiterlesen »
Illustration zu Hartz IV: Ten Years after - Sechsteilige Bilanz von Rudolf Stumberger bei telepolis„Wörter mit tz“ – ein Arbeitsblatt sorgte in dieser Woche in sozialen Medien für Empörung. Denn nicht etwa ein/e ZweitklässlerIn sollte Worte mit „z“ oder „tz“ unterscheiden. Die Aufgabe weiterlesen »

[7.10.19] Arme-Würstchen-Party und Verleihung des “Goldenen Haufens lächerlicher Scheiße” an die Leitung des Jobcenters Köln-PorzIn einer lustigen Aktion feiern heute Erwerbslose Aktivist*innen eine Arme Würstchen Party. Höhepunkt wird die Verleihung des “Goldenen Haufens rassistischer und klassistischer Scheiße” an die Leitung des Jobcenters Köln-Porz sein. In einem verteilten Flyer heißt es: Solidarisch und gemeinsam gehen wir ins Jobcenter und wollen andere ermutigen sich ebenfalls zu wehren. Der seit der Einführung von Hartz IV erfolgte Aufruf “Geh nicht allein zum Amt!” ist bei vielen Erwerbslosen angekommen und stärkt unser Selbstbewusstsein und Durchsetzungsvermögen. Seit einigen Monaten machen wir Proteste u.a. gegen die Sachbearbeiterin Frau A. Der anonyme Brief ist eine Reaktion auf unsere Proteste. Ansonsten jedoch ist alles beim Alten geblieben im Jobcenter. Und in diesem Sinne verleihen und überreichen wir der Standortleitung des Jobcenter Köln-Porz stellvertretend und feierlich den “Goldenen Haufen lächerlicher Scheiße”…“ Pressemitteilung zur Aktion von und bei erwerbslos nicht wehrlos mit umfangreichen Hintergründen – siehe nun der Bericht: Party und Polizei im Jobcenter Köln-Porz: Beleidigungsbrief an Die KEAs e.V. wird zum Anlass für eine lustige „Arme Würstchen Party“ weiterlesen »
[7.10.19] Arme-Würstchen-Party und Verleihung des “Goldenen Haufens lächerlicher Scheiße” an die Leitung des Jobcenters Köln-Porz"In einer lustigen Aktion feiern heute Erwerbslose Aktivist*innen eine Arme Würstchen Party. Höhepunkt wird die Verleihung des “Goldenen Haufens rassistischer und klassistischer Scheiße” an die Leitung des Jobcenters Köln-Porz weiterlesen »

Weiterbildung ohne Sinn. Was sich bei Hartz IV ändern muss – Früherer Jobcenter-Mitarbeiter packt aus: „Da kursiert die Angst“
Buch von Joachim Zelter: "Schule der Arbeitslosen"Die Jobcenter sollen Langzeitarbeitslose für den Arbeitsmarkt fit machen. Viele Hundert Millionen Euro geben sie für diese Maßnahmen aus. Viele zweifeln mittlerweile an dem Sinn solcher Kurse: Manche Erwerbslose müssen Tierbilder ausmalen oder Murmelbahnen bauen. Selbst der Bundesrechnungshof kritisiert, dass ein Großteil solcher Maßnahmen die Eingliederung der Erwerbslosen nicht fördere, sondern gar behindere. Anstatt sich um einen Job zu kümmern, rauben diese Kurse den Erwerbslosen Zeit und Energie, sagen Experten. Dennoch nehmen die Teilnehmerzahlen an solchen Maßnahmen seit Beginn des Jahrzehnts zu. Obwohl es immer weniger Arbeitslose gibt. Für Prof. Stefan Sell von der Hochschule Remagen ist dies das Ergebnis einer vollkommen verfehlten Förderpolitik. Denn während immer mehr Erwerbslose scheinbar „Sinnlos-Kurse“ besuchen, bekommen immer weniger Erwerbslose Weiterbildungen mit anerkannten Abschlüssen gefördert. Der Staat spare damit Geld, denn die kurzfristigen Maßnahmen seien wesentlich günstiger als eine monatelange Weiterbildung, sagt Sell. Experten vermuten dahinter eine konkrete Absicht: Denn indem möglichst viele Arbeitslose in kostengünstige Bildungskurse gesteckt werden, erscheinen diese nicht mehr in der offiziellen Arbeitslosenstatistik.“ Film von Patrick Stegemann (28 min) am 25.09.2019 gesendet bei ZDFzoom , siehe dazu einen Beitrag über den Film weiterlesen »
Buch von Joachim Zelter: "Schule der Arbeitslosen""Die Jobcenter sollen Langzeitarbeitslose für den Arbeitsmarkt fit machen. Viele Hundert Millionen Euro geben sie für diese Maßnahmen aus. Viele zweifeln mittlerweile an dem Sinn solcher Kurse: Manche Erwerbslose müssen Tierbilder ausmalen oder Murmelbahnen bauen. Selbst der weiterlesen »

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